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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zugehörigkeit LNA



hänschenklein
29.01.2007, 15:37
Gehört der LNA in Bereitschaft ( also nicht im regulären Notarztdienst ) dem Rettungsdienst oder dem KatS an?

akkonsaarland
29.01.2007, 15:44
die wichtigste frage

welches bundesland?

hänschenklein
29.01.2007, 15:45
nrw

tower911
29.01.2007, 15:45
Bei uns gehört er meines Wissens dem Rettungsdienst an. Er kommt ja nicht nur erst bei Großschadenslagen raus.

hänschenklein
29.01.2007, 15:47
Bei uns gehört er meines Wissens dem Rettungsdienst an. Er kommt ja nicht nur erst bei Großschadenslagen raus.

ja... Aber auch meistens nur, wenn andere NAs belegt sind oder eine längere Verlegung ansteht. Mhhhhh

akkonsaarland
29.01.2007, 15:48
er ist bei uns in den Rettungsdienst eingebunden bei grossschadenslagen ab 4 Verletzte und sowas.

tower911
29.01.2007, 16:01
ja... Aber auch meistens nur, wenn andere NAs belegt sind oder eine längere Verlegung ansteht. Mhhhhh


naja, wenn er als LNA zur Einsatzstelle kommen muss, sind andere NA´s zwangläufig belegt, weil sie im selben Einsatz gebunden sind *g

längere Verlegungen werden hier nicht vom LNA gemacht *g

hänschenklein
29.01.2007, 16:04
nadann^^ naja wenn NA1 und NA2 in 2 verschiedenen einsätzen sind und NA3 und NA4 von der Nachbarstadt auch grad nicht frei sind fährt der LNA aber auch mal als einzigster NA zur e-stelle :D

tower911
29.01.2007, 16:18
Also wenn bei uns mal der Fall eintrifft, das kein NA greifbar ist, kommt Christoph geflogen mit NA drin. Und wenn der auch nicht kann, kommt ein NA aus Nachbarkreis. Das der LNA als einziger NA zu einem Einsatz gefahren ist, ist bei uns noch nie vorgekommen.

Mr. Blaulicht
29.01.2007, 17:55
Moin moin,

in BaWü werden LNAs auf Antrag von der Stadt bestellt. Der LNA geht gemäß Rettungsdienstgesetz nur bei Großschadenslagen in den Einsatz.
Sollte es jetzt aber vorkommen, dass alle regulären Notärzte im Einsatz ist, kann man in aller Regel den LNA als "Hintergrund-Notarzt" piepsen.
Korrekterweise darf er dann aber nicht als LNA angesprochen werden und sich nicht so kennzeichnen.
Beispiel von hier:
Dr. xxx aus Heidelberg: Rufname für Notarzteinsätze: 2/79-X. Geht der Arzt als LNA in den Einsatz, heißt er RN-4.

Bevor Fragen kommen: "79" steht für anderweitige, nicht näher Bezeichnete Fahrzeuge und wird hier im Zusammenhang mit den Fahrzeugen der LNAs eingesetzt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Buebchen
29.01.2007, 18:03
Gehört der LNA in Bereitschaft ( also nicht im regulären Notarztdienst ) dem Rettungsdienst oder dem KatS an?

RettG NW: § 7 Einrichtungen des Rettungsdienstes - Absatz (3)

-> Teil des Rettungsdienstes

[Edit]
Bei uns wird der LNA auch tatsächlich vor der Haustür abgeholt, sofern er kein geeignetes Fahrzeug mit SOSI-Ausstattung hat.

hannibal
29.01.2007, 18:04
Dr. xxx aus Heidelberg: Rufname für Notarzteinsätze: 2/79-X. Geht der Arzt als LNA in den Einsatz, heißt er RN-4.



Ist das der mit dem NEF vor der Arztpraxis... die suchen übrigens RAs

rotkreuz
30.01.2007, 15:56
Der LNA ist im Einsatz (zumindest in BW) vertreter der Kommune, somit hat er Exekutive Gewalt. Somit kann es gar nicht zur Frage kommen ob RD oder KatS, das sind zwei Paar Stiefel! Er steht dazwischen und koordiniert und leitet.

tower911
31.01.2007, 08:42
das scheint wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein.

Quietschphone
31.01.2007, 09:03
Servus!

Für Bayern: BayRDG (http://www.helfergleichstellung.de/download/bayrdg.pdf) Art. 21 Abs. 3 Satz 1:

Der Rettungszweckverband bestellt Leitende Notärzte und organisiert in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns deren Einsatz bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker.

Wichtig in diesem Zusammenhang auch Art. 18 Abs. 2:

Die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden, die zu einem Rettungsdienstbereich gehören, bilden einen Rettungszweckverband. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für den Rettungszweckverband die Bestimmungen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit entsprechend. Umfasst ein Rettungsdienstbereich nur das Gebiet eines Landkreises oder kreisfreien Gemeinde, so finden die für den Rettungszweckverband geltenden Bestimmungen dieses Gesetzes sinngemäß Anwendung.

Gruß
Alex