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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Scanner betreiben legal mit AFu-Zeugnis?



Albert
25.01.2007, 23:51
Hallo Forum!

Ich habe heute noch schnell vor der Umstellung am 01.02.2007 auf die neue Prüfungsordnung meinen Klasse E gemacht. Zeugnis und Rufzeichen hab ich schon bekommen. Hab da mal eine Frage:
Kann ich ab sofort einen betriebsbereiten Scanner offen im Auto und exterener Antenne mitführen, der alle Bänder abhören kann? Oder darf der Scanner z.B. kein 4m Band haben? Dass man diese Frequenzen nicht hören darf ist mir klar aber es geht mir um die Tatsache, dass es rein theoretisch möglich wäre mit einem Knopfdruck. Was sagt die Polizei wenn man angehalten wird?

Allmächtiger
25.01.2007, 23:55
Jeder, auch ohne Afu-Zeugnis, darf einen betriebsbereiten Scanner im Auto haben. Der Besitz eines solchen ist ja nicht verboten.

Nur darf u.a. keine BOS-Frequenz drauf sein, das gilt dann aber für dich mit Zeugnis genauso wie für jemand ohne Zeugnis (wie z.B. mich ;-)

Mit "drauf" mein ich eingespeichert, und nicht die Tatsache, dass er einen solchen Kanal empfangen kann. Nur wenn du feststellst, dass du einen BOS-Kanal eingespeichert hast, musst du den natürlich sofort löschen!

abc-truppe
25.01.2007, 23:59
Meines Erachtens kannst du einen Scanner dabei haben, wann und wo du willst.
Nur dass du die Kiste nicht auf dem 4m Band laufen lassen darfst, ist klar.
Du kannst ja AFu damit abhören (wenn der das Band beherrscht).
Blöd kommts halt, wenn du grad den Polizeifunk laufen hast oder der Polizist dich bittet, einzuschalten und seinen Kollegen Wurstsemmelbestellungen entgegennehmen hört...
Fazit: Dabei haben ja - BOS laufen lassen nein!

edit: War einer schneller ;)

Chr881986
26.01.2007, 02:21
Hallo Forum!

Ich habe heute noch schnell vor der Umstellung am 01.02.2007 auf die neue Prüfungsordnung meinen Klasse E gemacht. Zeugnis und Rufzeichen hab ich schon bekommen. Hab da mal eine Frage:

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenden Prüfung!



Kann ich ab sofort einen betriebsbereiten Scanner offen im Auto und exterener Antenne mitführen, der alle Bänder abhören kann? Oder darf der Scanner z.B. kein 4m Band haben? Dass man diese Frequenzen nicht hören darf ist mir klar aber es geht mir um die Tatsache, dass es rein theoretisch möglich wäre mit einem Knopfdruck. Was sagt die Polizei wenn man angehalten wird?

Also wie die Vorredner schon sagen das ist besitzen eines Scanners jedem hier in Deutschland erlaubt, solange: dieser mindestens ein Radioband empfangen kann, und es muss das "CE" Zeichen besitzen.

Da du ja deine Afu-Lizenz gemacht hast, egal ob jetzt E oder A wirst du auch gelernt haben, wie du mit Nachhrichten umzugehen hast die nicht an dich gerichtet sind. Und wenn du eine Frequenz eingeproggt hast, dann kannst du keinem erzählen, das du diese beim Scannen gefunden hast. Auch müsstest du als Amateurfunker die Frequenzen grob im Kopf haben, auf denen du Betrieb machen darfst und auf welchen nicht, und natürlich auf welchen du hören darfst und auf welchen nicht.


Mfg
Chris

Alex22
26.01.2007, 05:28
Ich denke mal bei dir ist es sogar noch schlimmer wenn du beim durchscannen des BOS Bandes erwischt wirst. Einem Laien nachweisen das er wußte wasda drauf gefunkt wird wenn er das Band scannt wird schwer, einem mit AFU Lizenz denke ich mal is da doch eher ein Vorsatz schon nachzuweisen.

Albert
26.01.2007, 11:11
Schonmal vielen Dank für die Antworten!!!

Ich hätte da aber noch eine Anmerkung zu dem Posting von Chr881986:
Er schreibt:


...dieser mindestens ein Radioband empfangen kann, und es muss das "CE" Zeichen besitzen.

Also das CE-Zeichen ist keine Vorraussetzung um einen Scanner benutzen zu dürfen. Mit AFu-Zeugnis darf man sich alle Geräte selber bauen, bzw. handelsübliche Geräte komplett verändern, weil der Amateurfunk dem Gesetz nach experimentaler Funk ist. Natürlich ist man dazu verpflichtet, dass die Geräte innerhalb gewisser Normen arbeiten, aber man muss dies nicht nachweisen. Insofern ist ein CE-Zeichen nicht notwendig.

Ich glaube Du verwechselst das mit den neuen FreeNet-Frequenzen. Die sind für "jedermann" freigegeben sofern das Gerät nicht mehr als 500 mW hat und CE geprüft ist.

Chr881986
26.01.2007, 11:19
Schonmal vielen Dank für die Antworten!!!

Ich hätte da aber noch eine Anmerkung zu dem Posting von Chr881986:
Er schreibt:


Also das CE-Zeichen ist keine Vorraussetzung um einen Scanner benutzen zu dürfen. Mit AFu-Zeugnis darf man sich alle Geräte selber bauen, bzw. handelsübliche Geräte komplett verändern, weil der Amateurfunk dem Gesetz nach experimentaler Funk ist. Natürlich ist man dazu verpflichtet, dass die Geräte innerhalb gewisser Normen arbeiten, aber man muss dies nicht nachweisen. Insofern ist ein CE-Zeichen nicht notwendig.

Ich glaube Du verwechselst das mit den neuen FreeNet-Frequenzen. Die sind für "jedermann" freigegeben sofern das Gerät nicht mehr als 500 mW hat und CE geprüft ist.


Hallo Albert,

nein ich habe dort nichts verwechselt mit Freenet! Muss dir aber recht geben das das CE-Zeichen nicht vorhanden sein muss wenn man Amateurfunker ist.
Hab das beim schreiben vergessen das du ja die Afu-Lizenz hast :-)

Mfg
Chris

Notfunk BaWü
26.01.2007, 12:44
Hallo

als Funkamateur bist du berechtigt Funkgeräte zu bauen.In diesem Falle wird einem Funkamateur auch nahegelegt Frequenzbänder abzuhören, ob man evtl. auf diesen Bändern mit seinen Selbstbau TRX Störungen verursacht. Daher kann Dir keiner an den Karren Fahren, wenn Du Afu Selbstbaugerät betreibst und nebenbei evtl 4m laufen hast. Denn durch Harmonische könntest du ja Störungen auf dem 4m Band machen. Hast Du aber ein kommerzielles Gerät wie Icom Yaesu Kenwood usw. an Bord wird es schwer sein z.B. der Polizei dies Glaubhaft zu machen, das dies ein Selbstbau TRX ist.

vy 73 Christian DO1ICS
Notfunk Distrikt Baden

Ebi
26.01.2007, 12:47
Hallo

als Funkamateur bist du berechtigt Funkgeräte zu bauen.In diesem Falle wird einem Funkamateur auch nahegelegt Frequenzbänder abzuhören, ob man evtl. auf diesen Bändern mit seinen Selbstbau TRX Störungen verursacht. Daher kann Dir keiner an den Karren Fahren, wenn Du Afu Selbstbaugerät betreibst und nebenbei evtl 4m laufen hast. TRX ist.
vy 73 Christian DO1ICS
Notfunk Distrikt Baden
Na ja,
solange die Frequenzen nicht abgespeichert sind...
Wenn natürlich die örtlichen POL - FW - und RD Kanäle im speicher abgelegt sind, sieht die Sache schon wieder anders aus.
mfg
e.

Notfunk BaWü
26.01.2007, 12:53
Na ja,
solange die Frequenzen nicht abgespeichert sind...
Wenn natürlich die örtlichen POL - FW - und RD Kanäle im speicher abgelegt sind, sieht die Sache schon wieder anders aus.
mfg
e.

Also ich sehe darin keine Probleme wenn die Frequenzen gespeichert sind. DU kannst auch zu Hause einen Selbstbau TRX Betreiben. Und damit Du die Frequenzen nichht immer suchen musst, die Du stören könntest, gibt es da keine Bedenken von meiner Seite aus.

Ebi
26.01.2007, 13:06
Also ich sehe darin keine Probleme wenn die Frequenzen gespeichert sind. DU kannst auch zu Hause einen Selbstbau TRX Betreiben. Und damit Du die Frequenzen nichht immer suchen musst, die Du stören könntest,
gibt es da keine Bedenken von meiner Seite aus.
Von deiner Seite aus :-)
Aber die deutschen Richter sehen das etwas anders...
---------
Leitsätze

1.) Die Strafvorschrift des § 95 TKG entspricht dem aus Art. 103 Abs. 2 GG abgeleiteten Bestimmtheitsgebot.
2.) Strafbares Abhören liegt dann vor, wenn der Empfänger Nachrichten eines Polizeifunks mithört, nachdem er eine ihm bereits als Polizeifunk bekannte Frequenz eingestellt oder aber beim Suchlauf den Sender als Polizeifunk erkannt und ihn auf dem Scanner fixiert hat.
3.) Die Zuweisung bestimmter Frequenzen bzw. die CE-Kennzeichnung des Empfangsgeräts haben keinen Einfluß auf die Strafbarkeit des Abhörens von Nachrichten des Polizeifunks
----------
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 09.02.99 (4 St RR 7/99)
e.

Notfunk BaWü
26.01.2007, 13:26
Natürlich kann man alles schlecht machen. Aber natürlich kann man auch dran kommen wenn man als Funkamateur SelbstbauTRX Frequenzen des BOS stört, dadurch evtl keine Alarmierung der Hilsfmittel möglich ist. Und dann. Dann siehts genauso blöd aus für dich.

Ebi
26.01.2007, 13:28
Natürlich kann man alles schlecht machen. Aber natürlich kann man auch dran kommen wenn man als Funkamateur SelbstbauTRX Frequenzen des BOS stört, dadurch evtl keine Alarmierung der Hilsfmittel möglich ist. Und dann. Dann siehts genauso blöd aus für dich.
Wo mache ich denn hier was schlecht ?
Das ist die Rechtsauffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Ich halte es nur für gefährlich zu sagen: Ich als Funkamateur darf das....
Das ist einfach nicht wahr.
mfg
e.

Notfunk BaWü
26.01.2007, 13:33
Andere Frage.
Bist Du Funkamateur?
Wenn ja solltest Du wissen das man die evtl störbaren Frequenzen die durch einen Selbstbau TRX gestört werden könnten abhören soll. So hab ichs mal gelernt.

Ebi
26.01.2007, 13:55
Andere Frage.
Bist Du Funkamateur?
Wenn ja solltest Du wissen das man die evtl störbaren Frequenzen die durch einen Selbstbau TRX gestört werden könnten abhören soll. So hab ichs mal gelernt.
Antwort ja... seit 1987.
Aber du solltest dir mal die Bestimmungen, die auf deiner Urkunde sind durchlesen..
e.

Notfunk BaWü
26.01.2007, 14:02
Antwort ja... seit 1987.
Aber du solltest dir mal die Bestimmungen, die auf deiner Urkunde sind durchlesen..
e.

Das hab ich in der Afuv gefunden

Werden Störungen bei Primärfunkdiensten
auch in benachbarten Frequenzbereichen verursacht, ist der Betrieb einzustellen.

Damit du dies feststellen kannst. Benötigst du evtl Scanner

Und das kannst auch mal durchlesen:
AFuV 2005 § 16 Technische und betriebliche Rahmenbedingungen für Amateurfunkstellen

Ebi
26.01.2007, 14:15
Wir wollen uns ja jetzt hier nicht streiten, aber Fakt ist nunmal dass du auch als Funkamateur mit einem Scanner nicht auf geschützten Frequenzbereichen hören darfst.
Die Primärfunkdienste werden, wenn sie gestört werden schon auf dich zukommen, sei es selbst oder mit der BNetzA.
Und die werden dir dann sagen, dass du den Betrieb eizustellen hast.

Interessant ist eher der §17 AFuG:

Störungen und Maßnahmen bei Störungen
(1) Die Regulierungsbehörde kann zur Ermittlung und zur Untersuchung von Störungsursachen oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen den Betreiber einer Amateurfunkstelle zur Mitwirkung verpflichten. Hierbei kann sie insbesondere verlangen, dass der Funkamateur Angaben über den Betrieb der Amateurfunkstelle in schriftlicher Form festhält und vorlegt und dass der Funkamateur bei der Störungsuntersuchung Testaussendungen durchführt, die eine messtechnische Auswertung der Störszenarien ermöglichen.
---
Und eine Überprüfung mit einem Scanner ist nun mal keine messtechnische Auswertung.
mfg
e.

Albert
26.01.2007, 14:25
Wenn die RegTP bzw. BNetzAg erstmal wegen den Störungen anrückt, dann darf der Verursacher aber auch alle Kosten tragen. Insofern würde ich "Notfunk BaWü" Recht geben, dass ein abscannen von BOS-Frequenzen zum Auffinden von selbst verursachten Störungen absolut legitim ist.

Notfunk BaWü
26.01.2007, 14:31
Klar logisch. Aber es hilft oft schon in vielen Fällen z.B. Der Polizei gegenüber wenn Du einen Scanner im Auto hast dies zu Begründen Du bist Funkamateur habe selbstbau TRX und bevor ich irgendwelche Störungen im Portabel oder Mobilbetrieb mache höre ich auf diversen Frequenzen nach Störungen. Da aber nicht alle Polizisten Funkamateure sind haben die auch dementsprechend keine weitere Aussagen dazu. Ich hab z.B. 4m Funk im Kfz da ich First Responder bei der örtlichen Feuerwehr bin. Hab auch schon neben einer Polizeistreife gestanden mit 4m BOS laufen und die haben dazu nix gesagt.
Wir bekommen ja auch gelernt, das man ein Hfg nicht an der Gummiwendelantenne tragen soll. Aber schau Dir mal die Geräte der HiOrgs an. Antenne krumm halb abgerissen und dann wundern sich die Leut warum es nicht funktioniert. Ich beschaffe fast in regelmässigen Abständen für unsere Feuerwehr in der ich tätig bin Gummiwendelantennen, da diese fast regelmäßig hinüber sind

Ebi
26.01.2007, 14:32
Du,
das entscheide nicht ich, sondern im gegebenen Fall dann ein Richter.
Ich habe nur die Meinung des vorher angegebenn Gerichts hier gepostet.
Was jeder selbst macht, ist seine Sache.
e.

Ebi
26.01.2007, 14:34
Nachhak....
als First Responder ein 4m Funkgerät im Privat PKW ???
Seltsam seltsam......
:-)
e.

Notfunk BaWü
26.01.2007, 14:40
Ja so ist es. Da unser momentaner Wehrleiter dagegen ist, daß wir unser Feuerwehrfahrzeug nutzen, hat halt unser Bürgermeister in der hinsicht entschieden, das wir 4m Geräte im privat Fahrzeug haben, damit wir dem anfahrenden RTW und oder NEF weitere Info´s über den Patienten via Funk mitteilen können

Allmächtiger
26.01.2007, 14:41
Ja so ist es. Da unser momentaner Wehrleiter dagegen ist, daß wir unser Feuerwehrfahrzeug nutzen, hat halt unser Bürgermeister in der hinsicht entschieden, das wir 4m Geräte im privat Fahrzeug haben, damit wir dem anfahrenden RTW und oder NEF weitere Info´s über den Patienten via Funk mitteilen können

Muss sowas nicht das IM entscheiden? Bürgermeister hat da eigentlich nicht viel zu sagen...

Ebi
26.01.2007, 14:42
Jetzt werf ich mich aber weg....
Der Bürgermeister hat in dieser Sache keinerlei Entscheidungsgewalt.
Genehmigen müsste das der zuständige RP bzw das zuständige Landesinnenministerium.
e.

Notfunk BaWü
26.01.2007, 14:43
Muss sowas nicht das IM entscheiden? Bürgermeister hat da eigentlich nicht viel zu sagen...

Wir haben Anmeldungen für Mobilfunkgeräte der nömL ausgefüllt und die Geräte genehmigt bekommen

Ebi
26.01.2007, 14:47
Ja, im Feuerwehrfahrzeug, aber niemals im Privat PKW....

Nochmal zum Thema schlechtmachen :-)
Ich bin auch für den Notfunk im Amateurfunk.
Aber:
Funkamateure die dann noch mit ihren privaten Funkgeräten kommen, sei es AFU (die im BOS Bereich arbeiten) oder mit eigenen BOS Geräten, die sind mir ein Greul.
Und ich würde alles dransetzen, dass sie dies nur ein einziges mal machen´könnten, denn danach hätten sie keine mehr.
Meine Meinung.
e.

Notfunk BaWü
26.01.2007, 14:54
Unsere stellvertrende Kreisbrandmeister haben auch Privatfahrzeuge . Die dürften ebenfalls keine 4m Geräte im Privat Kfz haben. Genauso wenig wie SoSi. Da es Privatfahrzeuge sind und nicht dem Kreis gehören. Aber bei unseren stellv KBM´s wird dieses auch Gedulded.Ausserdem besitze ich ein Motorola MTS 2013 BOS 4m Variante.

Ebi
26.01.2007, 14:58
@NotfunkBaWÜ,
da du vorhin mit Gesetzestext gekommen bist hier noch einer:

§17 BOS Funkrichtlinie
......
(3) Fahrzeugfunkanlagen dürfen nur in Dienstfahrzeugen der Berechtigten nach § 4 betrieben werden. Handsprechfunkanlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags an Angehörige der Behörde oder Organisation ausgegeben und betrieben werden.
(4) Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, abweichend von Absatz (3), Fahrzeugfunkanlagen in anderen Fahrzeugen zu betreiben (z.B. im Privat-Kfz) oder Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
...
Betrifft ja auch 4m Handfunkgeräte..

Soviel dazu, der Bürgermeister hat da nichts zu bestimmen oder zu genehmigen.
e.

Notfunk BaWü
26.01.2007, 15:04
ich hab nur geschrieben, das wir Anmeldung des nömL ausgestellt haben dies weggeschickt haben und das Gerät genehmigt wurde. Das mit dem Gesteztes TextAuszug ist mir schon klar . Den kenne ich auch. Aber es ist halt mal so bei uns das es "geduldet" wird.
Kennst Du jemanden aus Hessen die im Notfunk aktiv sind??

Ebi
26.01.2007, 15:07
Kennst Du jemanden aus Hessen die im Notfunk aktiv sind??
Ja, die ZDF Gruppe.

Fernmeldedienst
26.01.2007, 15:07
will ja net wissen, welchen Kanal Du da primär geschaltet hast, wenn KEIN HvO-Einsatz ist.

Finde das ziemlich mutig..

Hast Du das Gerät selbst gekauft?

Notfunk BaWü
26.01.2007, 15:12
will ja net wissen, welchen Kanal Du da primär geschaltet hast, wenn KEIN HvO-Einsatz ist.

Finde das ziemlich mutig..

Hast Du das Gerät selbst gekauft?

Gerät habe ich über die Feuerwehr besorgt
Wenn kein HVO Einsatz ist, dann ist das Gerät aus.

Notfunk BaWü
26.01.2007, 15:15
Ich sag nur :

Nehmt es einfach hin das es so ist. Es gibt Dinge auf der Welt die nicht sein sollen aber trotzdem gibt.

ZickZack
26.01.2007, 17:20
Hallo!

Ich hab mir gestern auch noch schnell die Klasse 3 bzw. Klasse E in Köln gekrallt! :-)
Die Prüfung war ein Witz. Die Fragen kamen 1:1 aus dem alten Fragenkatalog dran. Ich brauchte nicht mal einen Taschenrechner weil die sogar die Werte aus dem Fragenkatalog genommen haben und die kann man spätestens beim dritten mal Übungsrechnen auswendig. Rufzeichen konnte ich mir auch schon aussuchen. Zeugnis konnte ich direkt mitnehmen aber der Lappen mit dem Rufzeichen muss aus Saarbrücken zugeschickt werden.

Bin mal gespannt ob hier im Forum noch mehr Leute sind, die die Gunst der Stunde genutzt haben und noch schnell vor dem Wechsel der Prüfungsordnung den Schein geholt haben.

Viele Grüsse

ZickZack

fwmorpheus
26.01.2007, 18:44
Hallo,

Zitat:

17 BOS Funkrichtlinie
......
(3) Fahrzeugfunkanlagen dürfen nur in Dienstfahrzeugen der Berechtigten nach § 4 betrieben werden. Handsprechfunkanlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags an Angehörige der Behörde oder Organisation ausgegeben und betrieben werden.

Ein Dienstfahrzeug ist jedes Fahrzeug, welches zum Ausüben der Aufgaben benötigt wird, sei es rot, grün, blau oder lilaritzgedibbeld. Es kommt auf die Funktion des Einzelnen an. Das gilt für KFI/KBM genauso, wie für den FirstResponder oder den Fernmelder der IuK, jedoch immer nur in Einsatz- oder Übungssituationen.

@ZickZack: Ich hab 1999 die AFuK I gemacht, w.h. dass ich mich mit der ganzen neuen Kacke nicht ausseinandersetzen muss.

Gruß,
fwmorpheus

Ebi
26.01.2007, 20:09
Ein Dienstfahrzeug ist jedes Fahrzeug, welches zum Ausüben der Aufgaben benötigt wird, sei es rot, grün, blau oder lilaritzgedibbeld.
Es kommt auf die Funktion des Einzelnen an. Das gilt für KFI/KBM genauso, wie für den FirstResponder oder den Fernmelder der IuK, jedoch immer nur in Einsatz- oder Übungssituationen.
Gruß,
fwmorpheus
@fwmorpheus
hättest auch weiterlesen müssen:
--
(4) Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, abweichend von Absatz (3), Fahrzeugfunkanlagen in anderen Fahrzeugen zu betreiben (z.B. im Privat-Kfz) oder Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
---
e.

fwmorpheus
27.01.2007, 14:50
@fwmorpheus
hättest auch weiterlesen müssen:


@Ebi: Danke für den Hinweis, Lesen kann ich auch.

Da aber die Geräte nicht mehr fahrzeugabhängig einzeln genehmigt werden, sondern Gemeindeabhängig in einer sog. Frequenzzuteilung. Smit ist es der Gemeinde im einzelnen überlassen, welche Geräte sie wo einsetzt

Ebi
27.01.2007, 14:59
Irgendwie ist es sinnlos, mit Leuten zu diskutieren, die ihre festgelegte Meinung haben und keinen Deut davon abgehen, auch wenn sie im Unrecht sind..
Die Gemeinde kann sich nicht über Erlasse des Innenministeriums hinwegsetzen oder sie außer Kraft setzen..
Aber genug dazu, soll jeder selbst so machen wie er will. Ich finde es halt nur bedenklich solche Aussagen zu machen.
Bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei kann der Betroffene dann ja sagen:
"Aber fwmorpheus im Forum hat gesagt, ich darf das ....."
e.

akkonsaarland
27.01.2007, 15:12
mal ne frage

nehmen wir an die firstrespondergruppe bekommt einen eigenen rufnamen

im zuge des ganzen wird ein hafu durch die gemeinde angeschafft, angemeldet, boskonform und wunderbar.

wenn dann der firstresponder das gerät während der dienstzeit mit sich führt und nur im einsatzfall anschaltet ist das auch ok.

nur die frage ist

wie ist das auto versichert wenn ich für den fr dienst meinen privatpkw nutze?
darf ich sosi nutzen?
denn ohne sosi ist ein fr witzlos

Ebi
27.01.2007, 15:17
@akkonsaarland,
dieses Thema mit den Sonderrechten... 100 000 mal ?? oder noch mehr ??
u.a.:
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=2991&highlight=responder
e.

akkonsaarland
27.01.2007, 15:21
@ebi

ok machen wir dort woanders weiter

aber das mit dem fug unter obengenannten bedingungen passt?

fwmorpheus
27.01.2007, 18:37
@ebi:
In unserem LK müssen alle Anmeldungen für Funkgeräte bei mir über den Tisch, also kannste net einfach behaupten, dass ich net wüsste von was ich spreche.

Mag zwar sein, dass das in Hessen anders abläuft, und ich auch keine Diskussion haben will, ob jetzt die Hessen oder die Pfälzer besser sind, aber es halt so und ich hab net vor was dran zu ändern.