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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ersatz von Material bei Erste-Hilfe-Leistung



loxi
24.01.2007, 10:56
Hallo!

Ich hätte mal ne Frage:

Angenommen ich müsste z.B. einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leisten, werden mir die Kosten für mein verwendetes Material und evtl. verdreckte/beschädigte Kleidung ersetzt und wenn ja von wem (Krankenversicherung, KFZ-Haftplicht)?


Danke und Grüße

loxi

tailhook
24.01.2007, 11:33
Hallo,

also ich frag die eintreffende RTW-Besatzung immer. Die ersetzen mir in der Regel immer alles. Das geht am unkompliziertesten und ob jetzt die das Material verbrauchen, oder ich es "vorstrecke", dürfte eigentlich keinen interessieren...

Was die Kleidung anbetrifft, denke ich ist die Versicherung des Unfallopfers zuständig. Aber ob Du das bekommst und wie, keine Ahnung...

sound_driver_32
24.01.2007, 11:45
Hallo,

also ich frag die eintreffende RTW-Besatzung immer. Die ersetzen mir in der Regel immer alles. Das geht am unkompliziertesten und ob jetzt die das Material verbrauchen, oder ich es "vorstrecke", dürfte eigentlich keinen interessieren...

Was die Kleidung anbetrifft, denke ich ist die Versicherung des Unfallopfers zuständig. Aber ob Du das bekommst und wie, keine Ahnung...

Ja wenn es gleich der Vor- Ort anwesenden Polizei gemeldet wird, bekommt man es ohne Probleme ersetzt.Nur einfach eine Meldung bei der Polizei machen, und es dann der eigenen Versicherung übergeben diese holt sich dann das Geld wieder von der Versicherung des Unfallopfers, ich persönlich hätte aber dabei ein schlechtes Gewissen wenn es sich nicht grade um äusserst Wertvolle Sachen handelt dass ich mich wegen einer Hosenreinigung an die Versicherung des Unfallopfers wende, es sei denn es geht um Sachen wie Handy,Brillen oder so.

Das Verbandsmaterial wird auch ohne Probleme normalerweise an Ort und Stelle von der RTW Besatzung ersetzt sollte es nicht möglich sein, kann man ja auch schnell bei der entsprechenden Dienststelle vorbeifahren, mit Anagbe von Ort und Zeit wo der Unfall war sonst könnte ja jeder kommen ;)

Mr. Blaulicht
24.01.2007, 13:24
Moin moin,

in aller Regel wird das verbrauchte Material von der RTW-Besatzung ersetzt. Anders kenn ich das auch nicht.

Ich glaube aber mal gehört zu haben, dass für die Erste Hilfe nicht die Versicherung des Unfallopfers zuständig ist. Welche sollte das den sein? Die Haftpflicht (und wenn ja, welche: private oder KFZ-Haftpflicht, wenn es sich um einen Autounfall handelt). Oder die Krankenversicherung?

Ich meine, dass in so einem Fall die öffentlichen Gemeinde-Versicherungen zuständig sind.
Die zhalne nämlich auch, wenn sich der Ersthelfer fahrlässig (Cave: nicht grob fahrlässig!) verhält, oder er selbst bei der Hilfeleistung verletzt oder anderweitig geschädigt wird.

Gruß, Mr. Blaulicht

Andreas 53/01
24.01.2007, 13:32
Nur einfach eine Meldung bei der Polizei machen, und es dann der eigenen Versicherung übergeben diese holt sich dann das Geld wieder von der Versicherung des Unfallopfers, ich persönlich hätte aber dabei ein schlechtes Gewissen wenn es sich nicht grade um äusserst Wertvolle Sachen handelt dass ich mich wegen einer Hosenreinigung an die Versicherung des Unfallopfers wende, es sei denn es geht um Sachen wie Handy,Brillen oder so.



Hallo !

Dafür ist ja eine Versicherung da... also warum eigene Kosten die durch den Unfall entstanden sind nicht wieder zurück holen!?

Das selbe gilt für Feuerlöscher und/oder beschädigtes Warndreieck etc.

MfG

sound_driver_32
24.01.2007, 18:47
Hallo !

Dafür ist ja eine Versicherung da... also warum eigene Kosten die durch den Unfall entstanden sind nicht wieder zurück holen!?

Das selbe gilt für Feuerlöscher und/oder beschädigtes Warndreieck etc.

MfG

Davon sage ich ja nichts, sowas würde ich ja auch melden,aber doch nicht ein Hemd oder ne Hose das ich für´n paar Euro reinigen lassen kann.

hannibal
24.01.2007, 19:01
Das bezahlt alles die Versicherung der Gemeinde

hatte ein bekannter vor einigen Jahren

VU- Ersthelfer - handy geflutet - Neu bekommen

Frag doch mal die UK deines Bundeslandes...

loxi
24.01.2007, 19:02
Davon sage ich ja nichts, sowas würde ich ja auch melden,aber doch nicht ein Hemd oder ne Hose das ich für´n paar Euro reinigen lassen kann.
Es ging mir ja eher um teurere Sachen oder falls mal Kleidung ganz kaputt geht oder so. Wegen 2 Pflastern und nem Dreckspritzer auf der Hose wärs ja egal.

Außerdem, solang man das ganze mit der Versicherung aushandelt sehe ich nicht ein, auch nur die Spur von Gewissen zu zeigen.

Mr. Blaulicht
24.01.2007, 19:05
Außerdem, solang man das ganze mit der Versicherung aushandelt sehe ich nicht ein, auch nur die Spur von Gewissen zu zeigen.
Vielleicht steh´ ich ja auf dem Schlauch, ab was soll das heißen? Hast Du nur ein Gewissen, wenn Du NICHT zur Versicherung gehst?

Mr. Blaulicht

hannibal
24.01.2007, 19:13
Ich denke er hätte Skrupel von jemandem, der im günstigsten Fall ein komplett kaputtes Auto hat, noch siebenmarkfuffzig für die Reinigung seiner Hose und 2 Verbandpäckchen in Rechnung zu stellen.

Mr. Blaulicht
24.01.2007, 19:20
Das macht man ja auch nicht!, zumal der Schaden ja auch nur mittelbar entstanden ist, also nicht5 direkt durch den Unfallverursacher.
Wenn ich mich mit meiner neuen superteuren Gucci-Hose (stellen die überhaupt Hosen her, ich habe keine Ahnung!) in eine Dreckpfütze kniee, dann ist dafür nicht der Patient verantwortlich.
Aber genau aus diesem Grund bin ich in diesem Fall über die Gemeindeversicherung abgesichert.
Da geht´s aber zum Teil auch um größere Summen als die Reinigung. Zum Beipiel eine Grundreinigung des Innenwagens, weil ich einen Patienten in mein Auto gesetzt habe, weil es stark regnet, und der mir nun die Sitze vollblutet.
Oder der Verdienstausfall, wenn ich durch Erste Hilfe-Maßnahmen aufgehalten worden bin. Es gibt viele Möglichkeiten.

Gruß, Mr. Blaulicht

akkonsaarland
24.01.2007, 20:30
ich denke hier sollte man auch den gesunden menschenverstand einsetzen
2 verbandpäckchen und die hose bei mutti gewaschen soll das problem net sein.
ich denke man sollte erst bei richtig teuren sachen die versicherung beanspruchen denn wie asozial ist das nach einem schweren vu bei die witwe zu kommen und zu sagen :

frau müller ihr mann ist tot ich bekomm noch 3€ für hose reinigen und 1 € fürs verbandpäckchen

FireFlo112
24.01.2007, 20:57
ich denke hier sollte man auch den gesunden menschenverstand einsetzen
2 verbandpäckchen und die hose bei mutti gewaschen soll das problem net sein.
ich denke man sollte erst bei richtig teuren sachen die versicherung beanspruchen denn wie asozial ist das nach einem schweren vu bei die witwe zu kommen und zu sagen :

frau müller ihr mann ist tot ich bekomm noch 3€ für hose reinigen und 1 € fürs verbandpäckchen

Naja seine Verbrauchssachen bekommt man immer vom RTW wieder.
Und ich denke das keiner so dreist wäre und die reinigung bezahlen lassen würde, wenn etwas kaputt geht wie ne teure Jacke dann würde ich es mir schon zahlen lassen

Bergwacht9902
25.01.2007, 15:57
Gut, Verbrauchsmaterial bekomm ich beim RTW, aber was ist mit meinem Feuerlöscher den ich vielleicht gebraucht habe; da bin ich ja schnell mal bei gut 30€.

AkkonHaLand
25.01.2007, 22:23
§ 683
Ersatz von Aufwendungen

Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. In den Fällen des § 679 steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer zu, auch wenn die Übernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch steht.

Jeder Ersthelfer ist von Schäden freizustellen, so lernt es jeder in Erste-Hilfe-Kurs! Ansprechpartner ist bei ALLEN Schäden (Materiell und körperlich!) die Haftpflicht des Verletzten! Bei Kfz-Unfall die Kfz-HP, bei Reitunfall die Tierhalterhaftpflicht, ... bei Zweifeln die PrivatHP!

Zum Satz:"Obdachlose haben aber keine Haftpflicht" - den kann ich nicht mehr hören in meinen Kursen! Jedes Unfallopfer ist gegegüber dem Ersthelfer Haftpflicht versichert! Weitere Fragen beantwortet in diesem Fall die Kommune in deren Bereich der Unfall war! Im Klartext: das Sozielamt begleicht den Schden!

de010014
26.01.2007, 14:44
Hi,

also es stimmt. Die Gemeinde trägt die Kosten für evtl. verschmutzte oder beschädigte Kleidung, benötigte Verbandmittel etc.

Ich denke es hat nichts mit Gewissen oder ähnlichnem zu tun, wenn man sich das Geld erstatten lässt.

Mir allerdings wäre das für ein paar Verbandmittel einfach zu doof. Vielleicht ist "doof" das falsche Wort. Besser gesagt wäre ich zu faul wegen ein paar Verbandmittel mich mit einer Gemeinde oder einer Versicherung rumärgen zu wollen. Da kauf ichmir einfach neue bzw. nehm die von unserer Dienststelle und spende was in die Kaffeekasse.

Wenn ich als RTW vor Ort bin, gebe ich immer großzügig Verbandstoffe an die Ersthelfer zurück. Die freuen sich dann und wenn dann "die Retter" noch Danke sagen und ein kleines Lob aussprechen (wenn sich das dann noch so anhört wie"Vielen Dank das Sie geholfen haben. Sie haben dem Mann/Frau ds Leben geretten, gut das Sie da waren") sind die für das nächste Mal wieder motiviert!

Allerdings würde ich davon abraten an den RTW zu klopfen, wenn man gerade versucht ein Poltrauma zu stabilisieren oder eine Reanimation im Gange ist. Dann ist vermutlich das Verbandpäckchen erst mal nicht so wichtig :-)

Einen Feuerlöscher würde ich nur nutzen, wenn Gefahr für Personnen besteht. Meist ist es besser das Auto brennt ganz aus als die Feuerwehr löscht es oder gar der Feuerlöscher und das Auto ist nass oder das Pulver ist in jeder Ritze und man bekommt es nie wieder raus!

Holger

Florian 31-15
28.01.2007, 20:29
Zum Thema Feuerlöscher..
(das interessiert mich nun mal richtig), als am 01.01.07 gegen neun Uhr mein Melder ging als ich gerade ins Land der Träume entgleiten wollte, wurde ein Kontainerbrand ca750m von unserer Wohnung gerufen, ich bin mit meinem Vater (auch FW direkt hin und nich erst zur 7km entfernten Wache (Klamotten hab ich mir schicken lassen -Anruf an die Leitstelle) nun haben wir bei einem ersten Löschangriff mit einem 1kg Löscher aus unserem eigen Bestand leider keinen nennenswerten Erfolg verzeichnen können aber das Pulver ist nunmal futsch (der Kontainer zwar auch aber egal), der von einem vorbeikommenden Fahrer requirierte auch (der wollte seinen asbach erst wieder haben, ich habe ihm aber geraten sich lieber einen neuen zu beschaffen da kamen nichmal 500gr raus). An wen müsste man sich für die Kostenerstattung der wiederbefüllung wenden? Gemeinde, Versicherung des Kontainerbetreibers oder des Kontainerbenutzers?

akkonsaarland
28.01.2007, 20:41
containerbrand und pulverlöscher

die sinnlosigkeit dieses unternehmen hätte dir bewust sein sollen.
warum hast du das ding net brennen lassen?

ich denke die rechnung geht an den verursacher!

Fabpicard
28.01.2007, 20:48
die sinnlosigkeit dieses unternehmen hätte dir bewust sein sollen.
warum hast du das ding net brennen lassen?

Dem muss ich mal zustimmen...

Das man bei gemeldet "Buschfeuer" mal eben anhält und am Straßenrand das ganze mit großem Fuss austreten kann ist ja manchmal echt sinnvoll *g*

Aber einen Container??

Da hättest besser einen 25kg Schaumlöscher genommen (aber wer hat sowas schon?)

MfG Fabsi

Florian 31-15
30.01.2007, 12:48
Abgesehen, davon, dass wir die Ausbreitung des Feuers ins Gebälk des überstehenden Daches verlangsamen konnten, war uns die Wirkungslosigkeit des Einsatzes von Pulver danach auch aufgegangen.

loxi
30.01.2007, 17:16
Habe einfach mal bei der GUVV nachgefragt. Haben ausführlich und freundlich geantwortet. Zuständig ist wohl (zumindest in Bayern) die Landesunfallkasse, aber die hängen ja eh irgendie zam.

Der Herr hat dabei auf folgenden Gesetzestext verweisen:


SGB VII § 13 Sachschäden bei Hilfeleistungen

Den nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe a, Nr. 12 und Nr. 13 Buchstabe a und c Versicherten sind auf Antrag Schäden, die infolge einer der dort genannten Tätigkeiten an in ihrem Besitz befindlichen Sachen entstanden sind, sowie die Aufwendungen zu ersetzen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durften. Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 steht ein Ersatz von Sachschäden nur dann zu, wenn der Einsatz der infolge der versicherten Tätigkeit beschädigten Sache im Interesse des Hilfsunternehmens erfolgte, für das die Tätigkeit erbracht wurde. (...)


Außerdem wurde mir nochmal explizit bestätigt, dass solche Dinge wie Privatkleidung, Feuerlöscher oder z.B. auch ein Einmalbeatmungsbeutel genau zu den unter dem Paragraphen fallenden zu ersetzenden Sachen zählen.

Grüße