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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anschnallpflicht auf Sitzplätzen gegen die Fahrtrichtung?



florentinezufuss
21.01.2007, 10:40
Bei unserem letzten Einsatz, Baum auf Strasse, machte uns vor der Abfahrt der Gruppenführer darauf aufmerksam, das wir uns anschnallen sollen.
Dem kam auch jeder nach, auch die Kameraden, die auf den Atemschutzplätzen, gegen die Fahrtrichtung saßen. Sie legten die Begurtung des Pa an, da dort keine Anschnallgurte vorhanden sind.

Ein Kamerad der auf der Gegenseite saß, war der Meinung, dass sich die Personen, die gegen die Fahrtrichtung sitzen, sich auf keinen Fall im PA einhängen sollen, da diese im Falle eines Unfalls nicht lösbar sein.

Hat er Recht??

Alex22
21.01.2007, 11:14
Bei unserem letzten Einsatz, Baum auf Strasse, machte uns vor der Abfahrt der Gruppenführer darauf aufmerksam, das wir uns anschnallen sollen.
Dem kam auch jeder nach, auch die Kameraden, die auf den Atemschutzplätzen, gegen die Fahrtrichtung saßen. Sie legten die Begurtung des Pa an, da dort keine Anschnallgurte vorhanden sind.

Ein Kamerad der auf der Gegenseite saß, war der Meinung, dass sich die Personen, die gegen die Fahrtrichtung sitzen, sich auf keinen Fall im PA einhängen sollen, da diese im Falle eines Umfalls nicht lösbar sein.

Hat er Recht??


Warum sollte er sich nicht lösen lassen?
Und eine Anschnallpflicht gegen die Fahrtrichtung besteht nicht.

MAIS1
21.01.2007, 13:00
Da muss ich Dir ein wenig widersprechen Alex. Wenn Gurte vorhanden sind, müssen sie genutzt werden, ob man nun in, entgegen, quer oder diagonal zur Fahrtrichtung sitzt. Ausnahmen sind wie auch das Gebot im § 21a StVO geregelt.

In wieweit sich die Gurte nicht mehr lösen lassen, hängt wohl eher davon ab, mit welcher Spannung die Gurtschlösser belastet werden.

Gruß

MAIS1

florentinezufuss
21.01.2007, 13:12
Da muss ich Dir ein wenig widersprechen Alex. Wenn Gurte vorhanden sind, müssen sie genutzt werden, ob man nun in, entgegen, quer oder diagonal zur Fahrtrichtung sitzt. Ausnahmen sind wie auch das Gebot im § 21a StVO geregelt.

In wieweit sich die Gurte nicht mehr lösen lassen, hängt wohl eher davon ab, mit welcher Spannung die Gurtschlösser belastet werden.

Gruß

MAIS1


Die Frage ist ja ob man sich entgegen der Fahrtrichtung in die Begurtung des Pa einhängt, weil keine Anschnallgurte auf diesen Plätzen vorhanden sind, oder ob man das besser lässt, wenn man nicht gerade zu einem Brandeinsatz ausrückt.
Das Thema wird momentan bei uns heftigt diskutiert, aber zu einem vernünftige Ergebniss sind wir nicht gekommen.

MAIS1
21.01.2007, 13:20
Wenn keine Gurte vorhanden sind, enfällt das Ganze.
Die Frage die sich mir gerade stellt, ob es überhaupt Sinn macht diese Gurte zu nutzen? Ich kenn mich auf FW-Fahrzeugen nicht wirklich aus, daher weis ich nicht wie sicher die PA befestigt ist und wie gut die Rückhaltewirkung dieser Gurte ist.

sound_driver_32
21.01.2007, 13:22
Die Frage ist ja ob man sich entgegen der Fahrtrichtung in die Begurtung des Pa einhängt, weil keine Anschnallgurte auf diesen Plätzen vorhanden sind, oder ob man das besser lässt, wenn man nicht gerade zu einem Brandeinsatz ausrückt.


Wir lassen beim neuen HLF das derzeit gebaut wird, Gurte auch für die PA plätze einrichten, da sich dann auch PA in der Fahrtrichtung befinden werden.
Es gab ja auch schon Diskussionen in gewissen Bereichen über die möglichkeit die PA halterungen aufzumachen wenn das Fahrzeug sich bewegt, so wie es ja bei den noch mechanisch zu öffnenden Halterungen gang und gäbe ist.

Alex22
21.01.2007, 13:30
@ Mais .. dadurch das aber gegen die Fahrtrichtung keine Gurte vorhanden sind, ich kenn zB kein FwAuto das gegen die Fahrtrichtung Gurte hat gibt es auch keine Anschallpflicht und die Gurte von einem PA zählen nicht als Sicherheitsgurte und somit existiert auch hier keine Anschnallpflicht.

MAIS1
21.01.2007, 13:42
@Alex
Gut, da haben wir ein wenig aneinander vorbeigeredet. Ich hatte deinen Beitrag so verstanden, dass generell keine Anschnallpflicht besteht, wenn die Sitze entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind.
Ich kenn es halt von diversen ELW und auch unserem PSNV-Fahrzeug, dass die Sitze die entgegen der Fahrtrichtung stehen ebenfalls mit Gurten ausgestattet sind. => Anschnallpflicht.

florentinezufuss
21.01.2007, 18:53
Also fassen wir einmal zusammen:

Wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind, besteht eine generelle Anschnallpflicht.
Da Pa Begurtungen keine Sicherheitsgurte sind, entfällt hier die Anschnallpflicht.

Nun eine neue Frage.

Sollte man nicht lieber die PA Begurtung auf der Fahrt anlegen, weil dies bei einem Unfall immer noch sicherer ist, als unangeschnallt zu sein??

loxi
21.01.2007, 19:10
Naja, der Gurt dient ja vorwiegend dazu, dass man bei einem Aufprall oder starken abbremsen nicht in Fahrtrichtung auf und davon oder gegen die Armaturen fliegt.

Diese Gefahr ist ja beim Rükwärtssitzen nicht nahezu nicht gegeben.

Max K.
21.01.2007, 19:17
Und bei nem Seitenaufprall wirken seitliche Kräfte, vor denen die Rückenlehne nicht schützt..

Alex22
21.01.2007, 19:22
Und bei nem Seitenaufprall wirken seitliche Kräfte, vor denen die Rückenlehne nicht schützt..


Also ich denke mal das einem LKW nicht viel passiert wenn ein PKW in die Seite fährt. :-)
Und was macht der zwischen den beiden AGT Plätzen?

MAIS1
21.01.2007, 19:38
Da wäre ich nun ganz vorsichtig. (wieder widersprochen ;o) )
Gerade FW-Fz haben durch den Aufbau einen hohen Schwerpunkt (Wassertank o.Ä). Und da kann ein seitlicher Treffer sehr fatal sein ( Wucht= Masse x Geschwindigkeit).
Ich erinnere an den Unfall in Sachsen-Anhalt (vgl.: http://funkmeldesystem.de/foren/archive/index.php/t-26125.html).

florentinezufuss
21.01.2007, 21:47
Gehen wir mal davon aus, dass der Maschinist seitlich mit zwei Reifen einen Bordstein hochfährt. Das mit hoher Geschwindigkeit, zum Umstürzen des Fahrzeugs führen könnte.
Wenn ich jetzt in der PA Begurtung hänge, fliege ich schonmal nicht durch die Kabine.
Man kann aber davon ausgehen, dass die Pa Halterung, sich nicht mehr lösen lässt, da sie bei uns pneumatisch gelöst wird und nur zu öffnen ist, wenn die Feststellbremse eingelegt ist.
Ergo ich kann mich evtl. nicht befreien, wenn die Begurtung sich nicht mehr öffnen lässt.

Anderer Seits lege ichg auf dem Weg zu einem Brandeinsatz die Begurtung sowieso an und löse mich mit dem PA erst, wenn das Fahrzeug steht.

Was sagt denn die UVV zu diesem Thema, hat da jemand Erfahrung?

Hasenmelker
22.01.2007, 09:25
@florentinezufuss:

Der Gruppenführer hat doch in gewisser Weise die Verantwortung für dieses Fahrzeug + Insassen. Und wenn er sagt es wird sich angeschnallt dann ist diesem folge zu leisten...
Wenn bei einem Unfall das Gurtzeug nicht gelöst werden kann, dann wird es doch auch Gurtmesser (o.ä.) auf dem zu hilfe kommenden Fahrzeug geben.
Safty First.

CU

loxi
22.01.2007, 11:10
Vermutlich sind die PA-Gurte besser als nix, das stimmt.

Allerdings sollte man sich die Gurte genau aunschauen ob sie von ihrer Lage am Körper auch als Sicherheitsgurt bei einem Unfall geeignet sind oder ob sie im Falle eines Unfalls einen gar noch selbst verletzen können (z.B. starker Druck auf Bauch etc.

Hasenmelker
22.01.2007, 11:35
... ob sie im Falle eines Unfalls einen gar noch selbst verletzen können (z.B. starker Druck auf Bauch etc.

Gegen die Fahrtrichtung??

CU

Mr. Blaulicht
22.01.2007, 11:57
angesichts des doch dichten Hintereinanderherfahrens der zum Teil tonnenschweren Einsatzfahrzeuge, welches ich schon öfters beobachtet habe, muss man bei einer plötzlichen Bremsung auch mit einem Auffahrunfall von hinten rechnen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
22.01.2007, 17:12
Der Gruppenführer hat doch in gewisser Weise die Verantwortung für dieses Fahrzeug + Insassen.

Mhhh... laut Versicherung ist das der Fahrer ^^

(Ich wollts nur richtig stellen ;) )


Und wenn er sagt es wird sich angeschnallt dann ist diesem folge zu leisten...

Das fällt dann wohl eher unter den Punkt:
"Er führt die Gruppe und im Einsatz sagt ER wos lang geht"...

(Allerdings ist, wenn der Fahrer sagt "Anschnallen" diesem ebenfalls folge zu leisten...)

MfG Fabsi

Firefighter-Nrd
22.01.2007, 17:58
Also die Sache ist eigentlich klar.

Eine Anschnallpflicht besteht generell nur bei vorhandensein der Gurte. Da dies bei Atemschutzhalterung generell nicht der Fall ist besteht hier auch keine Pflicht. Über den Sinn, ob die PA-Gurte die Sicherheitsgurte ersetzen, lässt sich streiten. Meiner Meinung nach nein. Die PA Gurte bieten für mich nicht die Sicherheit die ich bei normalen Gurte erwarte. Außerdem, wenn das Gerät in der Halterung etwas höher plaziert ist dann hänge ich mehr in den Gurten als das ich damit fixiert bin. Auch ist die Halterung der PA Geräte nur dafür ausgelegt DIE GERÄTE zu sichern. Bei einem Unfall (Beispiel bei einem Umstürzen des Fahrzeuges) wirken aber in Verbindung mit dem Körpergewicht derartig große Kräfte, dass die Halterung das nicht mehr abkann. Und wenn ich dann aus der Halterung fall bin ich nicht scharf auf das zusätzliche Gewicht was ich dann auf meinem Rücken hab.

Fazit: Wer sich im PA-Gurt sicherer fühlt der kann sich gerne reinhängen. Der Sicherheit dabei ist fraglich.

florentinezufuss
22.01.2007, 19:04
@florentinezufuss:

Der Gruppenführer hat doch in gewisser Weise die Verantwortung für dieses Fahrzeug + Insassen. Und wenn er sagt es wird sich angeschnallt dann ist diesem folge zu leisten...
Wenn bei einem Unfall das Gurtzeug nicht gelöst werden kann, dann wird es doch auch Gurtmesser (o.ä.) auf dem zu hilfe kommenden Fahrzeug geben.
Safty First.

CU

Nur zur Info, es besteht nicht nur Anschnallpflicht wenn der GF oder der Fahrer dies befiehlt. Ich halte das Anschnallen für sehr wichtig, gerade auf Fahrten mit Sonderrechten.

Hasenmelker
22.01.2007, 22:14
Nur zur Info, es besteht nicht nur Anschnallpflicht wenn der GF oder der Fahrer dies befiehlt. Ich halte das Anschnallen für sehr wichtig, gerade auf Fahrten mit Sonderrechten.


Das wollte ich auch nur damit ausdrücken ;-) Auf allen Fahrten (auch wenn es kein Einsatz ist). Wohin auch immer...

CU

Andreas 53/01
23.01.2007, 10:34
Hallo!

§21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

Für die Feuerwehr gilt;
Sind Sicherheitsgurte im Fahrzeug vorhanden, sind diese grundsätzlich anzulegen. Ausnahme bei Einsatzfahrten, wenn Atemschutzgeräte während der Fahrt angelegt werden müssen und diese entgegen der Fahrtrichtung untergebracht sind. Werden Gerätehalterungen in Fahrtrichtung verwendet, so muss sichergestellt sein, das die Verschlüsse beider Systeme nicht miteinander kombinierbar sind!

MfG

florentinezufuss
23.01.2007, 20:25
Ich habe mich mal beim TÜD schlau gemacht, weil mir das Thema einfach keine Ruhe lässt.

Die sagten mir, dass die Bebänderung an den PAs Normgerecht PA Tragegurt heißt und somit keinerlei Sicherheitsgurtrelevanten Prüfungen durchläuft.

Außerdem heißen die Pa Halterungen im Fahrzeug offiziell PA Kabinenaufnahme. Der Unterschied zwischen Halterung und Aufnahme ist der, dass die Aufnahme nur für das Gewicht der in ihm aufgenommenen Last und seiner Sicherheitstechnischen Vielfachen geprüft ist.
Das heißt, dass die Pa Aufnahme im Falle eines Unfalls nur für das Gewicht des Gerätes ausgelegt ist und nicht noch zusätzlich für die Person die dran hängt.

Mir wurde auch gesagt, dass man von diesen Vorschriften absehen kann, wenn Gefahr im Verzug ist z.B. ausrüsten mit Pa auf der Anfahrt zu einem Brandeinsatz.
Man sollte sich angewöhnen, sich erst ganz zuletzt in das Atemschutzgerät einzuhänge, nachdem man Flammschutzhaube, Helm, Handschuhe angezogen hat. Dies wurde mir als Tip mit auf den Weg gegeben.

Der Tüd sagte außerdem, dass man bei solchen Fragen ruhig anrufen sollte, dafür wären sie ja schließlich da.

Fabpicard
23.01.2007, 22:15
Ich habe mich mal beim TÜD schlau gemacht, weil mir das Thema einfach keine Ruhe lässt.

Der Tüd sagte außerdem, dass man bei solchen Fragen ruhig anrufen sollte, dafür wären sie ja schließlich da.

Sehr schön, so seh ich das auch... (weshalb ich ja auch schon einiges auf gleiche oder ähnliche Weise klären konnte) *g*

Fragen kostet nix...

Danke, dass du mir in der "Durchführung" es nach machst...

MfG Fabsi

Andreas 53/01
24.01.2007, 13:30
Mir wurde auch gesagt, dass man von diesen Vorschriften absehen kann, wenn Gefahr im Verzug ist z.B. ausrüsten mit Pa auf der Anfahrt zu einem Brandeinsatz.
Man sollte sich angewöhnen, sich erst ganz zuletzt in das Atemschutzgerät einzuhängen, nachdem man Flammschutzhaube, Helm, Handschuhe angezogen hat. Dies wurde mir als Tip mit auf den Weg gegeben.

Hallo !

Ohne jetzt groß vom Thema abzuweichen, das anlegen der PA mit aufgesetztem Atemanschluß während der Fahrt ist äußert kritisch, weil die Sicht und die Verständignung erheblich eingeschränkt sind.

Folgende Vorgehensweise ist doch wohl allgemein üblich:
- ankommen am Gerätehaus, Anziehen der Einsatzkleidung, Flammhaube über den Kopf ziehen und in den Nacken rein, Gurt anlegen und Aufsitzen.
- Ausrüsten mit Funkegerät, Lampe etc.
- Anlegen des PA, Bebänderung kontrollieren, festziehen
- Kurzprüfung ( Flasche auf, Flasche zu, Druckanzeige und den wert merken
- Atemanschluß aufsetzen, Dichtprobe
- Flammhaube überziehen, Korrekten sitz überprüfen ggf. helfen lassen vom gegenüber
- Helm auf
- Druckanzeige kontrolle, max. 10% Flaschendruck in 1min., Kurzprüfung beendet.

weiter zum Einsatz .....


MfG

Alex22
24.01.2007, 17:42
- Druckanzeige kontrolle, max. 10% Flaschendruck in 1min., Kurzprüfung beendet.



Das is jetzt nicht dein Ernst oder?
10%? das würde bedeuten in 10 min wär die Flasche leer ohne zu atmen.
Einigen wir uns auf 10 Bar, ok? *gg*

hannibal
24.01.2007, 17:59
Das mit den 10% war der zulässige Fülldruck

d.h. eine 200bar Flasche muss 180 bar mindestens haben und darf höchstens 220 bar haben

Alex22
24.01.2007, 18:16
und darf höchstens 220 bar haben

Wo soll das denn stehen?

hannibal
24.01.2007, 18:24
Den 180 sind sicher (siehe auch FWDV7)

die 220 müsste ich jetzt recherchieren, bin mir aber sicher das es +/- 10 Prozent hieß

Andreas 53/01
24.01.2007, 22:19
Hallo !

ähmm...schähm...10 bar natürlich! Hast recht. War zu voreilig mit dem Abschicken ;-)

Bei 10% wären das ja bei einer 300bar Flasche 30 bar verlust!!

MfG

Fabpicard
24.01.2007, 22:33
Bei 10% wären das ja bei einer 300bar Flasche 30 bar verlust!!

Und nach einer weiteren Minute... also weiteren 10% wären dann nur noch 243 Bar *löl*

Jaja, zuviel Zinsessins-rechnung ich weis ^^


MfG Fabsi (sorry, der musste jetzt :D )