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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulässigkeit eines Scanners innerhalb der BOS



Tom77
20.01.2007, 19:07
Moin zusammen,

letztens war ich mit dem Hund unterwegs und hab ein wenig über Optimierungsmöglichkeiten innerhalb meines Aufgabenbereichs nachgedacht. Hier kam mir der Gedanke ob man einen handelsüblichen Scanner im regulären Dienstbetrieb einer BOS rechtmäßig einsetzen dürfte.

Konkret geht es darum, dass wir regelmäßig auf den Kanal der Autobahnpolizei wechsel. Hier wäre es praktisch weiterhin die Leistelle zu hören, wenn Sie einem trotz vorheriger Information des Umschaltens rufen.

Weiß jemand ob dies zulässig wäre bzw auch nicht? Quellen wären natürlich traumhaft.

Oder setzt sowas ggf. jemand schon ein?

Gruß
Tom

Zentrale Leitstelle
20.01.2007, 19:14
Moin zusammen,

letztens war ich mit dem Hund unterwegs und hab ein wenig über Optimierungsmöglichkeiten innerhalb meines Aufgabenbereichs nachgedacht. Hier kam mir der Gedanke ob man einen handelsüblichen Scanner im regulären Dienstbetrieb einer BOS rechtmäßig einsetzen dürfte.

Konkret geht es darum, dass wir regelmäßig auf den Kanal der Autobahnpolizei wechsel. Hier wäre es praktisch weiterhin die Leistelle zu hören, wenn Sie einem trotz vorheriger Information des Umschaltens rufen.

Weiß jemand ob dies zulässig wäre bzw auch nicht? Quellen wären natürlich traumhaft.

Oder setzt sowas ggf. jemand schon ein?

Gruß
Tom

Hallo!

kurz und schmerzlos:

Ein Scanner erfüllt nicht die erforderlichen Richtlinen nach BOS (TR-BOS) und somiz gehört ein solches Gerät auch nicht in den Einsatzdienst.

Gruß

-Z L-

EDIT:

http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/index.html

Tom77
20.01.2007, 20:13
Tja, so einfach kann die Welt manchmal sein ;)
Da hätte ich eigentlich auch selber drauf kommen können/müssen.
Hab vielen Dank.

Gruß
Tom

Zentrale Leitstelle
20.01.2007, 20:30
Tja, so einfach kann die Welt manchmal sein ;)
Da hätte ich eigentlich auch selber drauf kommen können/müssen.
Hab vielen Dank.

Gruß
Tom


Dafür ist ein Forum da :-)

Bitte..

Gruß

-Z L-

Martin B.
21.01.2007, 21:27
Nehm doch einfach einen FME auf Mithören!?

MfG
Martin

Der Namenlose
21.01.2007, 21:29
Nehm doch einfach einen FME auf Mithören!?

Der dank Monitorfunktion nach TR BOS ebenfalls nicht zulässig wäre, wenn ich mich recht erinnere...

Walmsburger
21.01.2007, 22:07
Ja... Aber wenn man erst einen fertig bequarzten Melder kaufen muss, dann ist man doch auch mit ca. 100 Euronen dabei (ausser man besorgt sich nen alten stationären Melder oder findet ein passende gequarztes Schnäppchen..).

Dann bliebe nur noch der Weg alles zu lassen, wie bisher (denn wenn Tetra irgendwann kommt wird ja eh alles besser) oder man besorgt sich als Zweitgerät eins von den guten alten 7b - die sind als Zweitgerät allemal zu gebrauchen und je nach Zustand und Angebot zwischen 30 und 200 Euronen zu bekommen. Etwas ohne Werkstatt brauchbares liegt im Normalfall wohl eher im dreistelligen Bereich - allerdings haben wir kürzlich von ebay ein Sofort-Kaufen Angebot für 50 Euro geschossen, welches einwandfrei funktioniert, mit allen Kanalquarzen einwandfrei - lediglich ein Abgleich war notwendig...

Viellecht wäre auch das eine Alternative?

Mr. Blaulicht
22.01.2007, 08:41
Hier wäre es praktisch weiterhin die Leistelle zu hören, wenn Sie einem trotz vorheriger Information des Umschaltens rufen.
Moin moin,

ich weiß, hier geht es um die rechtliche Zulässigkeit eines Scanners. Aber trotzdem muss ich jetzt doch mal eine grundsätzliche Frage stellen:

Warum muss man immer die Fehler eines anderen versuchen zu kompensieren? Wenn Ihr Euch in Eurem Kanal abmeldet, dann seid Ihr halt einfach nicht zu errecihen. Punkt. Da kann die Leitstelle rufen, bis sie schwarz wird.
Oder Ihr beantragt halt ein zweites FuG für´s Auto.

Gruß, Mr. Blaulicht

Ebi
22.01.2007, 08:46
Geht's wohl nicht eher darum,
dass man, wenn man auf dem anderen Kanal ist,
nicht mehr mitbekommt, was auf dem Heimatkanal so los ist ?
Man könnte ja irgendwas "wichtiges" verpassen :-)
mfg
e.

tower911
22.01.2007, 10:15
^^ da ist aber eine gehässig :-)
Ich denke aber auch das da was Wahres dran ist.

Wenn ich meiner Leitstelle mitteile das ich auf einen anderen Kanal schalte (was ich mitteilen muss) dann weiss die Leitstelle auch wo sie mich erreichen kann. Ergo erübrigt sich das mithören eines 2ten Kanals. So einfach würd ich das sehen.

Christian
22.01.2007, 11:00
Hallo,

statt juristisch zu denken könnte man ja auch mal praktisch denken...

...man will vielleicht auch erfahren welche Fahrzeuge sich noch zum Einsatz auf der BAB ausmelden, welcher RTW kommt, welcher Hubschrauber ... Deswegen finde ich es gar nicht sooo abwegig ein zweites "Empfangsgerät" für dieses Zweck zu verwenden. Gut ein Scanner ist nicht nach TR-BOS, wäre mit einem CE Zeichen und ggf. e1 Zeichen (bei Anschluß an das Bordnetz) zum Betrieb im Fahrzeug zugelassen. Den Funk dürfte er auch Mithören (Nachricht wäre für Ihn bestimmt wenn er gerufen würde), und last but not least -> wer würde es kontrollieren ? Ein Melder, ein zweites FuG, usw... würden das sicher auch erfüllen.

Ich würde für sowas ein CM340 MB nehmen. Da hat man notfalls auch ein "Reservegerät" mit dem man (im bG) funken kann. (Ich weiß es hat keine BOS Zulassung)

Ebi
22.01.2007, 11:33
Wenn die HiOrg, ich nehme an in dem Fall handelt es sich um das THW will, dass der Autobahnkanal der Polizei und der Heimatkanal mitgehört wird,
dann ist es verdammt nochmal,
seine Pflicht
dafür zu sorgen, dass es auch möglich ist. Und zwar mit Mitteln, die rechtlich auch in Ordnung sind.
e.

tower911
22.01.2007, 11:34
Das ist ja das was Ebi und ich auch denken.

Reine Neugier !

Der, der es wissen muss, weiss welcher RTH, RTW, oder was auch immer noch kommt.
Für den Zweck wie am Anfang beschrieben würd nen Funk Scanner reichen. BOS konform muss er nicht sein, weil die Kräfte die darüber mithören es nicht zwingend müssen. Also passiert nix, wenn sie was verpassen, weil der Scanner nicht BOS konform ist.



edit: ebi war mal wieder schneller *g

Tom77
22.01.2007, 14:45
Moin zusammen,

also um ein paar Dinge mal für eine Diskussion als Grundlage für alle zu definieren.

1.) Es geht um das THW
2.) Wir nutzen als "Heimatkanal" den Kanal der Bundespolizei
3.) Schalten wir vom Heimatkanal auf Leistelle RNK, Stadtpolizei, Autobahnpolizei auf Anforderung
4.) Sind die Fahrzeuge nicht im Lst-Rechner erfaßt, was eine Statusmeldungerfassung ausschließt

Am 4. sind wir gerade dran um alle Fahrzeuge in den Rechner zu bekommen, aber manchmal braucht gut Ding Weile ;). Ich denk über "ich möchte wissen welcher RTW/RTH kommt" brauch ich mir keine Sorgen machen, denn viel eher würde mich interessieren OB ein RTW auf Anfahrt ist. Das ist aber auch eher sekundär, da das THW doch weniger adhoc-Einsätze mit RTW-Indikation fährt. Wenn man sie dringend braucht sind sie dann eh am anderen Ende vom Einzugsbereich und kann daran auch nichts ändern. Dafür koordiniert die Lst. die Rettungsmittel und der Rettungsdienst ist eh nochmal auf einen anderen Kanal.

Für mich ist es eher interessant die "Schwäche" der Lst zu kompensieren und erreichbar zu sein. Beispielsweise wenn ein Fahrzeug der FFW ebenfalls auf Anfahrt ist oder Nachalarmiert wird.

Richtig interessant wird es jedoch dadurch, dass wir künftig unseren Lokalkanal stärker nutzen wollen. Dann bleiben die Fahrzeuge auf dem Lokalkanal und die Unterkunft übernimmt die Korrespondenz zur Leitstelle. Hier möchte ich dann jedoch Interessantes der Feuerwehr mithören, denn teilweise erhält man taktische Informationen "nebenbei". Hier geht es auch weniger um meine Person die das hören möchte/soll, als das mich unterstützende Führungsmittel.

Das eine HiOrg dafür zu sorgen hat das benötigte Material vorzuhalten ist schon ganz richtig. Jedoch ist es nicht der Wunsch der beschaffenden Stelle sondern der kämpfenden Einheit. Somit kann ich das Material nur auf eigene Kosten (Helferverein oder eigenen Haushaltstitel) beschaffen.

Jetzt kann man natürlich Argumentieren, dass wir sowas dann auch nicht benötigen. Richtig! Jedoch kann ich auch einen Zug mit nur einem 4m-Gerät führen. Dafür habe ich ja noch 2m-Geräte um die Information zu verteilen. Gott sei Dank sind diese Zeiten vorbei, jedoch was es auch machbar. Wir reden hier also über ein nice to have zur Arbeitserleichterung und -optimierung.

Funkscanner ist in meinen Augen durch die TR-BOS gestorben, denn wenn etwas umsetzen dann nur mit Hand und Fuß. Das mit dem Funkmelder finde ich ganz interessant, wobei als saubere Lösung mit dem größten Nutzen wohl nur die Anschaffung von einem Handfunkgerät mit Autohalterung bleibt. Ob sich das jedoch für bei einer Aufschaltung vom Digitalfunk zu 2009 ggf 2010 lohnt ist fraglich.

Guß
Tom

Zentrale Leitstelle
22.01.2007, 19:29
Ob sich das jedoch für bei einer Aufschaltung vom Digitalfunk zu 2009 ggf 2010 lohnt ist fraglich.

Guß
Tom

Steinigt Euch nicht so auf die Jahreszahlen fest bezüglich der Einführung Digitalfunk.

Ich habe im Moment das Gefühl das dieses Wirrwar um die Einführung DigiFunk, einigen ''Verantwortlichen'', gerade rechtkommt um Anschaffungen der Fernmeldeanlagen/Geräte zurückzustellen.

BTT:

Ich sehe das genau wie Ebi und tower911.

Zuviele Köche verderben den Brei. Es kann nur eine Leitstelle/Dienststelle über ein Einsatzmittel bestimmen, sonst macht das ganze wenig Sinn.

Sollte es (wie von Ebi erwähnt) von der eigenen Org. so gewünscht sein, dann hat sie wie erwähnt dafür Sorgr zu tragen.
Eine Möglichkeit wäre ja parallel dazu ein KdoW/ELW des THW mitfahren zu lassen, der sozusagen die Zwischenstelle zwischen Leitstelle/Dienststelle und Einsatzeinheit herstellt.

Ob sowas Sinn macht sei mal dahin gestellt.

Fazit: Schaltet ihr um auf den Pol-Funkverkehrskreis und meldet Euch dort bei der zuständigen Dienststelle an, so hat man dort auch Sorge zu tragen Euch zu koordinieren / zu leiten.

Gruß

-Z L-