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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 Fragen



Quattro-xls
19.01.2007, 13:16
Hallo Zusammen habe mal 2 fragen:

1. Habe demnächst bei unserer JF eine Übung zu Leiten Thema Brennen & Löschen wer hat da ideen tipps die Übung soll Praktisch ablaufen wen ihr unterlagen etc habt gerne. ??

2. Bundesland Hessen soweit ich weis müssen Feuerwehrleute Rettungsdienste etc. bei einem Einsatz bzw Sturm freigestellt sind wer kann mir da jemand sagen bzw sagen welcher § das im HBkG ist wenn es da drin steht bzw hat einer eine vorlage für den verdienstausfall bei Arbeitgeber,Schule ??

AkkonHaLand
19.01.2007, 19:59
zu Frage 1: Garnicht! Die JF übt IMMER nur "unscharf"! D.H. die JF klettert auf KEINE Leiter, macht KEIN Feuer an und löscht auch KEIN Feuer!

zu Frage 2: die Kann ich nicht beantworten - komme aus NDS....

Martin B.
19.01.2007, 20:05
zu 2. Solltest du eigentlich bei deinem Wehrführer bekommen.

akkonsaarland
19.01.2007, 23:12
praktische übung
kein probleme, alle kids in den flash over container und die wehr hat wieder nachwuchsorgen.

im ernst

kurzer vortrag, video und sowas.

im anschluss lass die kids in gruppen plakate herstellen mit pro und contras collage und was weis ich.

LF16/2000
21.01.2007, 22:56
hallo!

habt ihr bei euch in der feuerwehr keinen ausbildungsordner für die jugend?
ich kann jetzt nur von bayern ausgehen, da gibts als ersten teil der grundausbildung die truppmannausbildung. dazu gibt es zwei ordner in denen unter anderem auch das thema brennen und löschen, meiner meinung nach sehr gut behandelt wird. auf einer cd, die zu den ordnern gehört findest du auch eine präsentation zu dem ganzen.
sowas gibts doch bestimmt auch in deinem bundesland, oder?

mfg
lf16/2000

hannibal
22.01.2007, 06:20
1. Üb doch im kleinen...

Kerze anzünden, Glas drüber , Luft weg usw... da gibt es für Brandschutzerziehung in Schulen massenhaft Vorlagen

Frag doch mal in der ortsansässigen (Grund) Schule, was die dort haben und machen

auch in Chemiebüchern ist es recht ordentlich erklärt

2. Frag doch euren Sachbearbeiter... wenn der die Vordrucke / Rechtsgrundlagen net hat, hat er den falschen Job

Walmsburger
22.01.2007, 09:16
... da gibt es für Brandschutzerziehung in Schulen massenhaft Vorlagen...

Also wir (Niedersachsen) haben von der FUK (Feuerwehrunfallkasse) zwei Koffer, mit allen Materialien für die Brandschutzerziehung (alles vom Notruf bis zu kleinen Versuchen mit Papier, Kerze und Holzwolle).

Diese Koffer lagern bei uns logischerweise beim Schulklassenbetreuer, allerdings kann man sich die für die Jugendfeuerwehr und/oder Veranstaltungen gern bei ihm ausleihen...

Gruß
Walmsburger

Maddin
23.01.2007, 18:00
Hallo Zusammen habe mal 2 fragen:



2. Bundesland Hessen soweit ich weis müssen Feuerwehrleute Rettungsdienste etc. bei einem Einsatz bzw Sturm freigestellt sind wer kann mir da mir sagen bzw sagen welcher § das im HBkG ist wenn es da drin steht bzw hat einer eine vorlage für den verdienstausfall bei Arbeitgeber,Schule ??

Hallo laut

HBKG § 11 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

(2)Nehmen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freizustellen. Versicherungsverhältnisse in der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung werden durch den Dienst in der Feuerwehr nicht berührt. Die Aufgabenträger haben dafür Sorge zu tragen, daß Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus ihrer Verpflichtung zum Dienst in der Feuerwehr und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Satz 1 und 3 gelten für Beamtinnen oder Beamte und Richterinnen oder Richter entsprechend.
Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, denen durch den Dienst in der Feuerwehr Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Unterstützung oder Bezüge aus öffentlichen Mitteln entgehen, haben die Aufgabenträger auf Antrag die entsprechenden Beträge in voller Höhe zu erstatten. Liegt ein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor, so trifft diese Verpflichtung den zuständigen Versicherungsträger.

und falls du auch im KATS-Schutz bist trifft auch noch folgendes zu:

HBKG§ 38 Allgemeines

(1) Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz sind Personen, die freiwillig und ehrenamtlich in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes mitwirken. Sie können sich gegenüber dem Träger der Einheit oder Einrichtung für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten, soweit ihre Mitwirkungspflicht nicht bereits auf Grund der Zugehörigkeit zum Träger besteht. Bei Regieeinheiten erfolgt die Verpflichtung gegenüber der unteren Katastrophenschutzbehörde. Von der Verpflichtung ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zu unterrichten; sie oder er kann einen Nachweis verlangen.


(2) Der Dienst im Katastrophenschutz umfaßt insbesondere die Pflicht zur Teilnahme an Einsätzen bei Katastrophen sowie an Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen.

Gruß Maddin

Gismo
24.01.2007, 22:48
Das sind die §§. Ich persönlich würde es eher von Fall zu Fall entscheiden ob ich wikrlich mit muss. Und NICHT auf biegen und brechen vom Arbeitsplatz/Schule abhauen. Das kann unter Umständen schnell Probleme machen auch wenn es keine machen dürfte, weil es ja Gesetzt ist.
Habe solcheinen Fall bei mir damals in der Ausbildung gehabt. Relativ große Wehr mit entsprechend vielen Einsätzen. Ca. 350 Stück pro Jahr. Der Kamerad "natürlich" kleine Schleife auf dem FME und immer mit dabei. Das hat sich der Meister lange angeschaut auch mit Aussprache und "Besserung". Er ist zwar nicht aus der Firma geflogen, beweisen kann man dem Meister auch nichts aber man hat schon deutlich gemerkt, der Kamerad/Kollege hat es nicht einfach in der Firma gehabt.