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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : privat - Gelbe Rundumleuchte zur Absicherung VU auf Autobahn erlaubt?



Freakmaster
08.01.2007, 18:14
Hey Leute!

Da ich beruflich relativ viel auf der Autobahn unterwegs bin und somit auch an den ein oder anderen VU hinkomme wo ich anhalte und mich nach verletzten erkundige bzw natürlich auch auf den RD warte und erste Hilfe leiste frage ich mich schon immer wieder ob es nicht sinnvoll währe mir zur Absicherung der Unfallstelle ein gelbes Rundumlicht aufs Dach zu packen da man dieses ja erheblich besser zur Kenntnis nimmt als den normalen Warnblinker und das aufgestellte Warndreieck.

Mich würde dazu natürlich die Rechtslage interessieren! Darf ich das Teil zur Absicherung auf mein Dach packen und anschalten wenn mein Fahrzeug steht?

Thx schon mal für eure Antworten!

ps. BITTE keine Streitereien wegen irgendwelchen §§! Diskussion ok aber wenn es so anfängt wie bei bestimmten SoSi-Threads lasse ich hier zumachen!

abc-truppe
08.01.2007, 18:18
Laut §38 STVO, Absatz 3:

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Anscheinend ja, aber so genau weiß ich das nüscht

SEG
08.01.2007, 18:23
Hi,

es gibt gelbe Rundumleuchten, die für den Einsatz an einem stehenden Fahrzeug zugelassen sind. Soweit ich glaube, brauchst du diese auch nicht anmelden.

Etienne
08.01.2007, 18:27
Hey Leute!

Ich habe auch eine Hänsch Doppelblitzkennleuchte in gelb. Mitgeliefert wurde eine ABE.
Diese Leuchte hat eine Zulassung als Warnleuchte mit Mangnetmontage. Der Magnet ist allerdings nicht so stark, wie bei den Blaulichtern der Zivilfahrzeuge der Polizei zum Beispiel.

SEG
08.01.2007, 18:30
@ Etienne:

wer oder was ist eine ABE?

Freakmaster
08.01.2007, 18:33
Allgemeine Betriebserlaubnis

Also sollte ich mich mal nach Rundumleuchten mit ABE umschauen! thx schonmal

/edit: Wenn du für ein Bauteil eine ABE besitzt so muss dieses Bauteil nicht vom TÜV überprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

SEG
08.01.2007, 18:35
Allgemeine Betriebserlaubnis

Also sollte ich mich mal nach Rundumleuchten mit ABE umschauen! thx schonmal

Lol, klingt irgendwie einleuchtend; hätte ich eigentlich auch drauf kommen können :-)

Alex22
08.01.2007, 18:38
Braucht die überhaupt ne ABE wenn man sie bei einem stehenden PKW anbringt?

firefighteropp
08.01.2007, 19:22
Vll. will erja auch damit fahren.Beim Abschleppen wäre es doch als zusätzliche Absicherung ganz ok oder?

duese
08.01.2007, 19:47
Das hat mit fahren oder nicht fahren doch nix zu tun. Er möchte sie im (stehenden) Verkehr einsetzen und damit muß sie zugelassen sein...

duese

MarkusB
08.01.2007, 21:21
Vermutlich kann Commander mehr dazu sagen, oder man holt sich die Infos im Forum vom www.rkl-shop.de - einiges was hier geschrieben wurde, ist so nämlich falsch.

Freakmaster
08.01.2007, 21:37
Das hier ist z.B. ganz interessant:

Hinweise:
Zugelassen für Privatfahrzeuge nach §53a StVZO für die Absicherung im Stand ohne Eintragungen in die Fahrzeugpapiere. Der Betrieb während der Fahrt ist NICHT erlaubt. Bitte beachten Sie die gültigen Gesetze.

Etienne
08.01.2007, 22:30
Hey Leute!

.
Es wird Dir jedoch niemand Schwierigkeiten machen wenn Du damit eine Unfallstelle absicherst. Bei uns gibt es Kameraden die mit sowas zum Einsatz fahren.
Es gibt Kennleuchten die sind extra dafür vorgesehen den Verkehrabzusichern und müssen, wie oben schon beschrieben, nicht in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, weil sie nicht festmontiert sind.

Damit allerdings zum Einsatz zu fahren finde ich für sehr bedenklich...
Aber darum geht es hier ja nicht.

Karlson
08.01.2007, 23:25
Schau mal hier: http://www.fg-haensch.de/shop/
Die verkaufen eine Leuchte Namens Effekta, sie hat diese $53a Abs. 3 StVZO Zulassung.
Ich habe eine Movida M (Gelb!) mit Magnethalterung im Kofferraum, bisher hat es bei Unfallabsicherungen noch nie Ärger gegeben.
Solange die Leuchte gelb ist, eine Zulassung hat und nur auf einem stehenden Fahrzeug zur Absicherung einer Gefahrenstelle eingesetzt wird, macht Dir niemand Probleme.

Karlson

Florian Feuerbaer
09.01.2007, 13:39
Hey Leute!

Ich habe auch eine Hänsch Doppelblitzkennleuchte in gelb. Mitgeliefert wurde eine ABE.
Diese Leuchte hat eine Zulassung als Warnleuchte mit Mangnetmontage. Der Magnet ist allerdings nicht so stark, wie bei den Blaulichtern der Zivilfahrzeuge der Polizei zum Beispiel.

Woher bekomm ich raus ob meine auch eine ABE hat?

hannibal
09.01.2007, 13:40
Die liegt dabei

umgekehrt gefragt
wen interessiert es ob die Gelbe Leuchte was für eine Zulassung auch immer hat , die Polizei morgens um halb 4 im strömenden Regen bestimmt nicht

hier wird wieder um weniger als nichts einen Aufstand gemacht

Florian Feuerbaer
09.01.2007, 13:51
Die liegt nicht immer dabei, und weil ich nix dabei liegen hatte, meine Frage.... und wie finde ich das jetzt raus?

hannibal
09.01.2007, 13:53
mh... Hersteller anrufen / mailen
oder mal in diversen Shops wühlen ob dort was steht

Florian Feuerbaer
09.01.2007, 13:56
So eine ist gerade bei Ebay drinngen..

http://cgi.ebay.de/Doppelblitzleuchte-Rundumleuchte-UKE-Haensch-Kranefeld_W0QQitemZ260073245850QQihZ016QQcategoryZ 38729QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

hannibal
09.01.2007, 14:02
Der erste Schritt
frag den Verkäufer obn dort eine ABE beiliegt und ob er die dir in Kopie Mailen / Faxen / schicken oder was auch immer kann

oder frag Hänsch ob sie dir weiterhelfen können

knutpotsdam
09.01.2007, 16:24
So eine ist gerade bei Ebay drinngen..

http://cgi.ebay.de/Doppelblitzleuchte-Rundumleuchte-UKE-Haensch-Kranefeld_W0QQitemZ260073245850QQihZ016QQcategoryZ 38729QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Hi,
diese Leuchten sind sehr gut zu erkennen und rechtlich o.k.
Leider ein wenig groß, aber irgendwie muss die Elektronik ja mit rein.
Habe diese Ausführung auch und sie hat sich schon mehrfach bewährt.
Gehalten wird die Doppelblitzleuchte von einem innen liegenden Ringmagneten (sozusagen auf dem Boden der RKL aufliegend), der ein Verrutschen auf dem stehenden Fahrzeug verhindert. Langsames Fahren würde er auch aushalten...
Auf dem Gehäuse ist die Prüfnummer etc. angebracht, mithin keine extra ABE erforderlich (Zulassung liegt aber glaub ich trotzdem in Papierform bei).

Freakmaster
09.01.2007, 16:37
hier wird wieder um weniger als nichts einen Aufstand gemacht

Mag sein aber trotzdem weiß ich gerne, ob ich mich jetzt im illegalen Raum bewege oder nicht. Einfach damit man nicht doof dasteht wenn einen die Pol mal aufhällt

knutpotsdam
09.01.2007, 16:40
Siehe z.B. vorhergehender Beitrag!

Die Verwendung einer zugelassenen RKL zur Absicherung des stehenden Fahrzeuges ist gemäß des bereits von einem Vorredner zitierten Paragrafen (§ 53... STVZO) gestattet.

Alex22
09.01.2007, 17:52
Jupp ...
hab nochmal nachgelesen.
Also zugelassen muß die Blitzleuchte definitiv sein.

Bergwacht9902
09.01.2007, 19:20
Eben, und nicht nur fahrend, sondern auch am stehenden KFZ. Und eine Zulassung beszitzen nur die teuren von Hänsch...

Freakmaster
09.01.2007, 23:22
Eben, und nicht nur fahrend, sondern auch am stehenden KFZ. Und eine Zulassung beszitzen nur die teuren von Hänsch...

Dann werd ich wohl doch noch das ein oder andere Gehalt sparen müssen ;)

absar
10.01.2007, 08:22
Oder Du nimmst diesen Eumel hier. Für 40,98 € beim großen C.

Das Ding dreht sich allerdings nicht, sondern blinkt nur in eine Richtung.

Oftmals wird es auch spöttelnd (aber vollkommen zu recht) als "Teelicht" bezeichnet.

Allerdings ist es nach § 53a StVZO als Warnleuchte bei stehenden Fahrzeugen zugelassen.


EDIT: Ich selbst habe eine Movia D von Hänsch in gelb. Hat zwar keine Zulassung nach § 53a StVZO als Warnleuchte bei stehenden Fahrzeugen, dafür aber eine richtige als Kennleuchte und macht richtig hell. Da diese Leuchte aber als Kennleuchte bei häufiger Benutzung (z.B. Polizei) mit Magnethaftung bis 250 km/h ausgelegt ist, gehen die Listenpreise allerdings bei rund 270,- Euro los. Bei gebrauchten Geräten ist Vorsicht agebracht hinsichtlich Laufleistung der Blitzröhre, des Steuergerätes etc. Abgeraten werden kann vom asiatischen "QC-passed" Schrott ohne jede Zulassung.

Freakmaster
10.01.2007, 21:53
Mal schauen, für was ich mich entscheide! Jetzt weiß ich wenigstens auf was ich achten muss! :)

BlauWicht42
10.01.2007, 23:16
Habe mir auch gerade in letzter Zeit Gedanken darüber gemacht. Finde es auch sinnvoll zur Absicherung einer Unfallstelle z. B. auf der Autobahn.

Fahren würde ich damit allerdings auch nicht, dafür ist es bei Privatpersonen wohl nicht gedacht.

Was ich aber Euch allen empfehle, auch wenn es in D noch keine Vorschrift ist, eine Sicherheitsweste in Neonfarbe mit Reflexstreifen habe ich schon 1 Jahr im Auto, griffbereit.

es grüßt Euch
Peter

BlauWicht42
10.01.2007, 23:20
Die liegt dabei

umgekehrt gefragt
wen interessiert es ob die Gelbe Leuchte was für eine Zulassung auch immer hat , die Polizei morgens um halb 4 im strömenden Regen bestimmt nicht

hier wird wieder um weniger als nichts einen Aufstand gemacht

Weniger als nichts ist stark übertrieben. Es sollte für Helfer schon Rechtssicherheit bestehen. Vermutlich wird keine eintreffene Polizeistreife bei Absicherung eines VU in so einem Fall einen Knollen rausschreiben - sollte es unzulässig o. unerlaubte Geräte benutzt werden - aber sicher ist sicher.

Fabpicard
11.01.2007, 12:43
Es sei denn, man fordert eine Streife an zu dem Unfall...

Die kommt auch, die Polizisten steigen aus und machen ihre Arbeit...

Dann hört es auf zu regnen und eine 2. Streife kommt rein zufällig vorbei...

Der eine Polizist da drin ist so dermaßen schlecht gelaunt, dass ihm die nicht zugelassene Leuchte gerade recht kommt.....


MfG Fabsi

P.S.: Hört doch endlich mal mit der Sch*** auf "Ach in der Situation geht das schon gut, will ja nur helfen"... Helfen ist GUT aber bitte so, dass man nicht direkt wieder mit einem Bein im Knast steht...

MarkusB
11.01.2007, 14:12
Vermutlich wird keine eintreffene Polizeistreife bei Absicherung eines VU in so einem Fall einen Knollen rausschreiben
Das mit Sicherheit nicht

aber

regelmäßig fahren ja unachtsame Fahrzeugführer auf Stauende ect. auf und verursachen so Folgeunfälle. Sagt dieser Fahrer aus, dass er durch das gelbe Warnlicht geblendet worden ist, bekommt der Benutzer sicherlich eine Teilschuld, wenn es eben keine ABE hat.

hannibal
11.01.2007, 14:21
wobei sich immer noch die Frage stellt ob man 270€ für eine Warnleuchte die man nur 3 mal in seinem Leben braucht ausgeben soll oder ob es nicht was günstigeres, gebrauchtes es tut

ansonsten halte ich es für wesentlich sinnvoller das Geld in eine Ordentliche Warnweste zu investieren.

Und für den "Un"Fall hab ich eine rote Warnfackel Mod. Polizei ...

Freakmaster
11.01.2007, 17:31
Was ich aber Euch allen empfehle, auch wenn es in D noch keine Vorschrift ist, eine Sicherheitsweste in Neonfarbe mit Reflexstreifen habe ich schon 1 Jahr im Auto, griffbereit.

Ist seit der ersten Minute als das mein Auto geworden ist im Fahrzeug!

Reissdorf
12.01.2007, 00:50
Und für den "Un"Fall hab ich eine rote Warnfackel Mod. Polizei ...

Was ist das?

Gruß
Reissdorf

hannibal
12.01.2007, 11:37
Diese roten Magnesiumfackel...

Florian Ww
12.01.2007, 13:38
Hallo,

Frage zu den roten Magnesiumfackel:
1. wie lang leuchten diese?
2. was passiert mit dem Asphalt darunter?

Danke im vorraus.

Grüße J.

PS. im Hochsommer und Waldgebiet wohl auch etwas ungeeignet...;-))

hannibal
12.01.2007, 13:55
Hallo,

Frage zu den roten Magnesiumfackel:
1. wie lang leuchten diese?
2. was passiert mit dem Asphalt darunter?

Danke im vorraus.

Grüße J.

PS. im Hochsommer und Waldgebiet wohl auch etwas ungeeignet...;-))

1) so ca 20 minuten
2) nix
3) Think before you act

Reissdorf
12.01.2007, 14:46
Sind die so wie die Magnesiumstarklichtfackeln die wir auf unserem Bundfahrzeug haben, also länglich ca 45cm und 3cm im Durchmesser?
Oder so würfel wie ich sie mal auf der Autobahn gesehen habe, Größe müßte ich schätzen, 5x5x5cm oder so?

Wo gibt es denn sowas?

Gruß
Reissdorf

hannibal
12.01.2007, 14:49
das mit den 45*3 kommt hin

das bekommst du wenn du mit der Pozilei handelst

Latexhandschuhe und Händedesinfektion sind dort mangelware :-)

arnolde
12.01.2007, 17:22
Beim Einkauf einer gelben Rundumkennleuchte emfehle ich, auf das Zulassungssymbol "E1" (im Kreis) oder auch "e1" (im Viereck) zu achten. Die Zahl kann auch eine andere sein (1=Zulassung in Deutschland erteilt, sonst ein anderes EU Land, trotzdem gültig). Ob das jetzt was mit ABE zu tun hat bin ich nicht sicher, aber dieses Symbol ist halt (ähnlich wie das CE Zeichen was es auch haben sollte) auf der Leuchte selbst aufgebracht und somit schnell auch ohne Dokumentation überprüfbar.

So lassen sich schnell die legalen und qualitativ brauchbare Leuchten vom Asien-Schrott unterscheiden. Hat die Leuchte dieses Zeichen nicht (und kostet womöglich noch <50 EUR neu) dann ist sie mit hoher Wahrscheinlichkeit untauglich.

Fabpicard
12.01.2007, 21:57
das bekommst du wenn du mit der Pozilei handelst

Latexhandschuhe und Händedesinfektion sind dort mangelware :-)

Danke, gute Idee :)

Dann hab ich ja auch bald welche *freu*

MfG Fabsi

Andreas 53/01
13.01.2007, 08:53
Hallo !

Um nun etwas Licht in das Dunkle zubekommen, hier nun die wichtigsten Gesetze die zu diesem Thema zubeachten sind, wer vorehat sich für sein PKW eine geleb Rundumleuchte anzuschaffen, um an Unfall oder Gefahrenstellen besser erkannt zuwerden, biten Rundumleuchten doch ein Stück weit mehr Sicherheit.
Zunächst einmal grundlegendes zu gelben Rundumleuchten steht im §38 Abs.3 StVO, Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht:
Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Hier wird zunächst nur die Zulässige Verwendung beschrieben, davon unberührt bleiben die Zulassungsvorschriften gemäß StVZO ( StraßenVerkehrs-Zulassungs-Ordnung ).

Wer solche Leuchten einsetzen darf, ohne diese nachträglich eintragen zumüssen, steht im §52 Zusätzliche scheinwerfer und Leuchten, Abs.4 lautet:
Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1.

Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2.

Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3.

Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4.

Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

Für diejenigen, die sich eine glebe Rundumleuchte zulegen wollen, gilt dann §53a Warndreieck,Warnleuchte,Warnblinkanlage im Abs.3:
Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

D.h. es dürfen nur die dafür vorgesehenen Leuchten eingesetzt werden, z.zt. gibt diese nur von FG-Hänsch aus dem effekta-Programm als Einzelleuchte Typ 06 und Typ Comet sowie als Rückwärtswarnsysteme.

MfG

Bergwacht9902
13.01.2007, 09:23
Meine Worte. Und die kosten richtig Asche ;-(

Max K.
13.01.2007, 11:41
Dann kauft man sich halt sowas (http://helpi-shop.de/images/medium/warnbl2-b.jpg) und stellts bei Bedarf aufs Dach. Außerdem hat auch der Warnblinker eine nicht zu unterschätzende Warnwirkung, warum also extra nen Blinklicht aufs Dach? Dann lieber so ne o.g. Blinkleuchte, und die zusammen mitm Warndreieck 100 Meter vors Auto - ist imo viel effektiver..

Und diese Diskussion "im regen sagt die polizei eh nix" ist ja wohl nich ernst gemeint, oder? Es geht hier darum ob es erlaubt oder verboten ist, da hat die Polizei erst mal nichts mit zu tun.. Und wenn es verboten ist, muss man damit rechnen, dass man einen auf die Nase bekommt.

Andreas 53/01
13.01.2007, 12:22
Hallo !

Das ist auch eine alternative...

Anm.: Die mißbräuchliche Verwendung von gelben Blinklicht wird mit einer Ordnungswidrigkeit von 20€ geahndet! Soviel zum "..dann schlägt der Hammer des Gesetztes aber zu!"

Ich habe bisher noch nie von einem Polizisten gehört,:" Sie schlimmer, das dürfen sie nicht, das ist verboten.." etc.
Bisher haben sich alle Herzlichst bedankt, für gute und Vorbildliche Absicherung einer Unfallstelle o.ä. Und das ist es worauf es ankommt, solange keiner "Privat-Polizei" spielt und möglicherweise in den Straßenverkehr aktiv eingreift durch Regelung, Sperrung etc., wird kaum einer was sagen . . .

Marco112
15.01.2007, 10:32
Ich weiss auch nicht ich hab nun eine gelbe Blitzleuchte schon drin zeit ich mein Auto hab, also schon bestimmt ein Jahr und auch shcon mehrmals benutzt zur Absicherung von Unfallstellen. Noch bisher hab ich nie Probleme damit gehabt. Ich hab ausserdem noch ne Warnweste drin und außer dem nrmalen Warndreieck noch eins und eine Baustellenblinklampe wegen Warnwirkung usw. nur einmal hat mich ein Sani vom RTW gefragt ob ich zu viel Zeit hab weil ich da die Unfallstelle geabsichert hab. Soll doch froh sein, hab ich mir da nur gedacht!

Achso und wo wir grad dabei sind, weiss jemand von euch wo man diese roten Fackeln kaufen kann, die es auf dm RW usw. hat? Ich glaub mit Magnesium sind die.

arnolde
15.01.2007, 11:44
Achso und wo wir grad dabei sind, weiss jemand von euch wo man diese roten Fackeln kaufen kann, die es auf dm RW usw. hat? Ich glaub mit Magnesium sind die.

Eine Bezugsquelle:
http://www.feuerwerk-sauer.de/sortiment/warnfackel/index.html

Hatte zunächst auf Ebay geguckt, aber da Warnfackel als pyrotechnisches Material nicht unter 18j abgegeben werden darf, sind sie auf Ebay nicht erhältlich.

hannibal
15.01.2007, 11:46
http://www.brandschutz-sorex.de/shop/USER_ARTIKEL_HANDLING_AUFRUF.php?darstellen=1&kat_aktiv=92&Ziel_ID=256&javascript_enabled=true&PEPPERSESS=c3cca729b0bc07d6029509f50e803d75

Alternativ auch hier, auch bei Goggle

wie gesagt ich tausche immer bei der Polizei ...

arnolde
15.01.2007, 12:01
Brenndauer 10mins finde ich ein bißchen schwach... selbst 20mins finde ich etwas knapp... gibts nix was länger brennt?

äääääh verstehe ich das richtig, eine Fackel = fast 25 EUR?!?!?
Oder ein Karton? Bißchen mißverständlich die Seite... aber da steht "Lieferung = 1 Stück"

hannibal
15.01.2007, 12:03
napalm

wenn innerhalb von 20 Minuten keiner von HIOGS, Feuerwehr oder der Pozilei da ist stimmt was net ..

auch die Idee mit der Baulampe find ich gut, ksoten net die Welt und man sieht sie recht gut

arnolde
15.01.2007, 12:35
Also dieser Sorex scheint ne echte Apotheke zu sein...

Die Signalfackeln findet man für ca. 6-7 EUR/Stück in diversen Onlineshops.

Auf der Suche bin ich auch über das hier gestolpert, finde ich interessant, bevor ich mir 5 Fackeln für 30 EUR hole, dann lieber sowas (2 Stück für 30 EUR):

http://www.turboflare360.com

Was meint Ihr dazu? Natürlicht nicht zum auf'n Traktor stellen, oder in der Hand halten (wie lächerlich), sondern zusätzlich zum Warndreieck bei Nacht... Daß sogar LKW's drüberfahren können ist ja schon net schlecht!

hannibal
15.01.2007, 12:40
für privat absolut überrissen

Shell bietet für um die 8 € eine Lampe an mit roter / Gelber blinkfunktion und einer Neonröhre...

was will man mehr

arnolde
15.01.2007, 13:08
Shell bietet für um die 8 € eine Lampe an mit roter / Gelber blinkfunktion und einer Neonröhre...
was will man mehr

Also ich finds cool, außerdem bin ich derzeit mind. 1x/woche nachts auf dem standstreifen jemandem am helfen... ich hab mir mal einige bestellt, mal sehen was sie taugen. Wasserdicht, überfahrbar und >80Std. Arbeitsdauer ist schon ein Argument finde ich...

hannibal
15.01.2007, 13:10
und der Preis ?

das es cool ist ist klar.,
ich finds für den RTW recht praktisch da wenig platz

arnolde
15.01.2007, 13:32
und der Preis ?


z.B. hier http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=140072418774 für 26 EUR incl. Versand...

Ich Volldepp habs natürlich erstmal gleich aus den USA bestellt, ohne vorher zu gucken ob die evtl. schon einer in Deutschland vertickt... 126 EUR für 6 Stück incl. Versand, wahrscheinlich kommt noch 19% EUst drauf, also gesamt rechne ich mit etwa 150 EUR/6 Stück = 25 EUR/stk (was also aufs gleiche rauskommt... gaaaaah :-( )

knutpotsdam
15.01.2007, 13:47
Auf der Suche bin ich auch über das hier gestolpert, finde ich interessant, bevor ich mir 5 Fackeln für 30 EUR hole, dann lieber sowas (2 Stück für 30 EUR):

http://www.turboflare360.com

Was meint Ihr dazu? Natürlicht nicht zum auf'n Traktor stellen, oder in der Hand halten (wie lächerlich), sondern zusätzlich zum Warndreieck bei Nacht... Daß sogar LKW's drüberfahren können ist ja schon net schlecht!

Haben wir Testweise bei den Autobahnkräften, passt auch gut in die Koffer der Kräder und ist (eigentlich) nicht zu übersehen.

arnolde
16.01.2007, 10:18
http://www.ziegler-fire-tec.de/shop/artikelansicht.php?anzeigen=1247&korb=true

Hier wäre übrigens eine qualitätsmäßig bedenkenlos empfehlenswerte gelbe RKL, mit 150 EUR zwar nicht billig aber auch nicht eins der teuersten. Der Verkäufer schreibt explizit dazu daß die private Verwendung zur Unfallstellenabsicherung erlaubt ist, ich gehe davon aus daß dies für alle zugelassenen Leuchten mit EU-Zulassung gilt, bin mir da aber nicht 100% sicher.

Ich hatte mal eine recht gute Drehspiegelleichte für ca. 80 EUR irgendwo ein einer Tankstelle gekauft, mit der ich jahrelang zufrieden war (hatte kombination Magnet+Saugnapf, richtig gute Haftung!), die hatte auch ein Prüfzeichen... wurde mir leider geklaut :-( seitdem suche ich was ähnliches nochmal für <100 EUR...

EDIT: Hab sie endlich gefunden!!! *freu*
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170070785124
Genau die hatte ich schon mal... Kann ich wärmstens empfehlen!

Alex22
16.01.2007, 17:03
EDIT: Hab sie endlich gefunden!!! *freu*
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170070785124
Genau die hatte ich schon mal... Kann ich wärmstens empfehlen!

Diese ist aber definitiv NICHT im Bereich der StVZO zugelassen.

arnolde
16.01.2007, 17:40
Diese ist aber definitiv NICHT im Bereich der StVZO zugelassen.

Nein? Und warum nicht?

knutpotsdam
17.01.2007, 10:15
Diese ist aber definitiv NICHT im Bereich der StVZO zugelassen.


Wenn die RKL wirklich eine E-Nummer trägt, dann ist sie europaweit als lichttechnische Einrichtung (für entspr. KFZ nach Katalog der StVZO) zugelassen. Darüber hinaus kann jedermann diese auch am stehenden Fahrzeug zu Warnzwecken betreiben.

arnolde
17.01.2007, 10:33
Wenn die RKL wirklich eine E-Nummer trägt, dann ist sie europaweit als lichttechnische Einrichtung (für entspr. KFZ nach Katalog der StVZO) zugelassen.

Davon gehe ich auch aus. Aber Alex22 wirft ja schon gern mal mit unbegründeten Gegenaussagen durch die Gegend ;-)

Quietschphone
17.01.2007, 12:02
Servus!

Diese Leuchte hat zwar (evtl.) eine E-Zulassung, aber keine KBA-Nummer für die Verwendung als zusätzliche Warnleuchte.
Somit auch wieder gegen §53a Abs 3 StVZO.
Hier sind (http://www.fg-haensch.de/index.php?parent=87&idcat=246&subidcat=97&sub=103&idlang=1) die einzigen momentan in D nach §53a Abs. 3 StVZO zugelassenen zusätzlichen Warnleuchten gelistet.

Gruß
Alex

WernerG
17.01.2007, 12:27
Und ich dachte immer EUROPA-Recht bricht Landesrecht ;-))))

Karlson
17.01.2007, 12:38
Hier gibt es das Teil: http://www3.westfalia.de/shops/autozubehoer/ausstattung/notfall/zusatzmarkierungen/21426-pannen_warnleuchte_12v.htm?vbSESSID=52cb0bdb60c0b3 395db5114817d7d149
Lügen die im Angebotstext?

arnolde
17.01.2007, 12:39
Nun, wie auch immer, ich denke mal daß die Kollegen in Grün sich (wenn überhaupt, bei vernünftiger Anwendung) vielmehr für ein E-Prüfzeichen interessiern werden als für diese Sonderblabla "verwendung als zusätzliche ... zur absicherung...". Völlig abgesehen davon, ist eine E-Zulassung zumindest schonmal ein Qualitätsmerkmal was gerade bei Onlinekauf die Spreu vom Weizen trennt.

Hab gestern eine 15-EUR-Billigschrott-Asien-Leuchte in einem Onlineshop gesehen, das hoch angepriesen wurde als Profi, Leuchtstark, bestens für THW, Feuerwehr, etc. geeignet, blablabla... zufälig ist es aber dieselbe Leuchte die ich anfangs erwähnte, die würd ich mich nicht mal im Partykeller aufstellen trauen! (weils so lächerlich wirkt)

Mein Fazit: Auf das geringe Risiko, eine 20-EUR-Verwarnung zu kassieren wegen "Mißbrauch", lasse ich mich gerne ein, wenn ich eine qualitativ hochwertige und für den Profi-Einsatz zugelassene Leuchte für 35 EUR verwenden kann, statt für über 100 EUR.

arnolde
17.01.2007, 12:56
Diese Leuchte hat [...] keine KBA-Nummer für die Verwendung als zusätzliche Warnleuchte. Somit auch wieder gegen §53a Abs 3 StVZO.

Hmmm... recherchieren wir mal der Reihenfolge nach... (nur relevante Auszüge):

§53a Abs 3 StVZO:
Warnleuchten [...] müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

§ 22a StVZO:
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
[...]
16. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Abs. 1 und 3);
[...]
(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
[...]
3. Einrichtungen, die an Fahrzeugen verwendet werden, deren Zulassung auf Grund eines Verwaltungsverfahrens erfolgt, in welchem ein Mitgliedstaat der Europäischen Union bestätigt, dass der Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen der Richtlinie [...mehrere unzutreffende aufgeführt...] oder der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Typgenehmigung für [...] sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 74/150/EWG (ABl. EU Nr. L 171 S. 1) in ihrer jeweils geltenden Fassung oder einer Einzelrichtlinie erfüllt.

2003/37/EG enthält (§11):
[...]
Selbständige technische Einheiten oder Bauteile, die unter die Typgenehmigungsrichtlinie fallen, dürfen zur Verwendung im Straßenverkehr im Inland nur veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit den entsprechenden Einzelrichtlinien übereinstimmen und nach Artikel 6 Abs. 3 der
Typgenehmigungsrichtlinie gekennzeichnet sind.

Ich suche noch einen lückenlosen Zusammenhang, aber momentan frage ich mich, wo steht denn daß es einen Unterschied in der Zulassung ausmacht, ob eine Leuchte von einer autorisierten Person auf einem dafür zugelassenen Fahrzeug eingesetzt wird (wo ja wohl unstrittig die e-Nummer als zulassungskriterium gilt), oder ob die Leuchte auf einem dafür nicht zugelassenen Fahrzeug als zusätzliche Pannenwarnung verwendet wird?

EDIT: Hab dazu auf http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t22946.html was gefunden, leider ohne Quellenangabe:
Erl. 34 zu § 52 StVZO
34 Führung u Einsatz von gelben Rundumleuchten. Bei den Leuchten für gelbes Blinklicht muß, obwohl sie sich äußerlich häufig gleichen, unterschieden werden zwischen
1 Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) nach § 52 Abs. 4 u
2 zusätzlichen Warnleuchten nach § 53a Abs. 3.
Zwischen beiden Leuchten bestehen erhebliche technische Unterschiede. – So ist die Leistungsaufnahme der zusätzlichen Warnleuchten auf 30 W begrenzt, um eine ununterbrochene Brenndauer von mindestens 15 Stunden sicherzustellen. Die Leistungsaufnahme einer Kennleuchte beträgt dagegen mindestens 50 Watt. Bei einem Einsatz als zusätzliche Warnleuchte würde durch diesen Leistungsbedarf die Fz-Batterie in kurzer Zeit erschöpft u damit eine Warnwirkung nicht mehr gegeben sein. – Auch die Lichtverteilung der beiden Leuchten ist unterschiedlich. Da die Kennleuchten nach den TA so beschaffen sein müssen, daß sie am Fz nur auf ein zur Fahrbahnebene senkrechtes Rohr aufgesteckt oder auf einer der Fahrbahnebene parallelen Ebene aufgeschraubt werden können, ist ein enger Ausstrahlungsbereich
gewählt worden, um die Warnwirkung zu erhöhen. Zusätzliche Warnleuchten können jedoch nicht so präzise ausgerichtet werden. Es war deshalb ein größerer Ausstrahlungsbereich als bei Kennleuchten für gelbes Blinklicht zu wählen.

Nun, ich finde für "semiprofessionelle" Helfer wie Angehörige von HiOrgs sind diese genannten Faktoren wenig relevant... Eine RKL senkrecht aufs PKW-Dach zu stellen (Ausstrahlungsrichtung einhalten) werden die meisten wohl hinkriegen, und stundenlang mit ausgeschaltetem Motor wird auch kein Helfer dort stehenbleiben... Diese Richtlinie richtet sich wohl eher an völlig Ahnungslose die ihr eigenes Pannenfahrzeug die ganze Nacht absichern wollen...

Alex22
17.01.2007, 18:38
Nun, ich finde für "semiprofessionelle" Helfer wie Angehörige von HiOrgs sind diese genannten Faktoren wenig relevant... Eine RKL senkrecht aufs PKW-Dach zu stellen (Ausstrahlungsrichtung einhalten) werden die meisten wohl hinkriegen, und stundenlang mit ausgeschaltetem Motor wird auch kein Helfer dort stehenbleiben... Diese Richtlinie richtet sich wohl eher an völlig Ahnungslose die ihr eigenes Pannenfahrzeug die ganze Nacht absichern wollen...


Es geht hier ums rechtliche und das sagt eindeutig aus, daß du eine nicht zugelassene RKL nicht benutzen darfst.

arnolde
17.01.2007, 20:51
Es geht hier ums rechtliche und das sagt eindeutig aus, daß du eine nicht zugelassene RKL nicht benutzen darfst.

Das ist doch klar... das verwirrende ist aber hier, ist daß es 2 Arten von Zulassung gibt, einmal das e-Zeichen (EG-Typprüfung) für den "normalen" RKL Gebrauch, und einmal eine davon abweichende, für den Otto-Normalverbraucher-Pannen-Gebrauch.

Ich tue mich ja sonst nicht so schwer mit juristischen Texten... aber hätten die Herren dieses kaum nachvollziehbare "Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558)" nicht mal ETWAS nachvollziehbarer formulieren können...? *grummel*

fwmorpheus
26.01.2007, 18:58
Um rechtlichen Konsequenzen aus dem Wege zu gehen, kann man sich die Sache recht einfach machen und sich 2-3 Euroblitze in GELB zulegen. Dann hat man keine Probleme mit irgendwelchen Paragraphen, da diese Geräte sowohl eine ABE besitzen (E-Nummer) und in Deutschland als Verkehrswarngerät zugelassen ist (Wellenlinie auf der Linse neben der E-Nummer)

Scorpio_Driver
10.10.2008, 10:29
servus er darf shcon eine sondersignal anlage auf dem dach haben ( oranglicht) aber in diesem bezug muss er am kfz diese weis roten reflex folien anbringen... und du must es als sonder kfz zulassen