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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kommunaler Schadensausgleich?



Fire_in_the_hole
04.01.2007, 10:16
Hallo,

ich hab da mal so ein paar Fragen.

Und zwar wie würde sich das mit dem komunalem Schadensausgleich verhalten, wenn ich z.B.:

A.) Auf der Anfahrt zur Wache nach Alarmierung einen Unfall baue, mit einem Fahrzeug in dessen Versicherung ich nicht als Fahrer eingetragen bin

B.) Ich mich bei einem Einsatz von jemanden, mit seinem eigenen PKW zur Wache fahren lasse und der einen Unfall baut



Könnte unter diesen Voraussetzungen ein kommunaller Schadensausgleich zu stande kommen. Bzw. ist überhaupt irgendeine Art von Versicheurngsschutz vorhanden?
Mich würde es speziel für Schleßwig-Holstein interessieren.


Danke

MikWTM
04.01.2007, 10:22
Also a würde in NDS gedeckt sein. den fall hatten wir schon leider das ein oder andere mal in unserer eigenen Wehr. Schade das es immernoch jungs gibt die dann am rad drehen wenn der melder geht.

b. kann ich nicht sagen. da habe ich keine erfahrung. aber dein stadtkämmerer, leiter ordnungsamt oder stadtrandmeister müsste das wissen...

Fire_in_the_hole
04.01.2007, 11:40
Ich hab eben mal mit der Feuerwehr Unfallkasse Nord telefoniert.

Die Nette Dame am anderen Ende sagte mir zu

A.) Das Fahrzeug und ich sind über die FUK versichert, Grundlage muss sein, dass ich mindestens Besitzer des Fahrzeuges bin.


B.) Wie in A. schon gesagt man muss min. Besitzer sein. Die nette Dame sagte mir, dass in diesem Fall nicht die FUK zuständig ist, sondern der Komunale Schadensausgleich, dass aber auf jedenfall ein versicherungsschutz für Mensch und Fahrzeug besteht.

Quietschphone
04.01.2007, 11:43
Servus!

Muss man wirklich nur Besitzer sein oder doch Eigentümer?

Gruß
Alex

Fire_in_the_hole
04.01.2007, 11:54
Servus!

Muss man wirklich nur Besitzer sein oder doch Eigentümer?

Gruß
Alex


Es langt, wenn man nur Besitzer ist.

FirefighterEifel
04.01.2007, 11:55
Muss man wirklich nur Besitzer sein oder doch Eigentümer?


Ja das ist eine gute Frage, da du in dem Augenblick zum Besitzer wirst, in dem du die Gewalt über das Auto hast.
Das würde bedeuten, dass du mit jedermanns Auto dahinfahren könntest, allerdings müsstest du selbst fahren.

sound_driver_32
04.01.2007, 12:20
Ja das ist eine gute Frage, da du in dem Augenblick zum Besitzer wirst, in dem du die Gewalt über das Auto hast.
Das würde bedeuten, dass du mit jedermanns Auto dahinfahren könntest, allerdings müsstest du selbst fahren.

So sieht´s aus.
Das mit Besitzer und eigentum verhältnis ist immer so eine Sache vor allem bei den 18jährigen deren Auto´s ja meistens als zweitwagen der Eltern mitlaufen.
Ich würd mich da mal beim der Stadt/Gemeinde schlau machen, und evtl noch bei der Versicherung.

alarma
04.01.2007, 16:50
Fall B ist hier in Lübeck (also SH) schon mal vorgekommen,
dort war der Fw Angehörige ohne Führerschein und sein Chef (auch solche gibts) hat ihn gefahren.
Dummerweise einen Spiegel (auch noch von einem Fw Kameraden) gestriffen.
Glas kaputt - kurze Erklärung warum wieso weshalb - KSA hat gezahlt

Anton
04.01.2007, 20:48
Ich finde diese Fragen eigentlich eine Frechheit.

Bevor ich mir solche Fragen stellen würde, würde ich mich eher Fragen, wie ich als Feuerwehrmann darüber denken würde, wenn ich zum einem VU gerufen werde und auf dem Weg zur Wache dann selbst einen verschulde und dann auch noch mit einem Fahrzeug welches einem nichtmal gehört ...

Ich denke dann beantworten sich die Fragen von selbst. Ich als Einheitsführer würde dafür sorgen, das der Kamerad selbst dafür aufkommen muss. Kameradschaft hin oder her, wer sich solche Fragen stellt, hat, zumindest in meiner Gruppe, NICHTS zu suchen!

Walmsburger
04.01.2007, 21:17
Schade das es hier den winkenden Smily mit dem Troll-Schild nicht gibt...

Ich finde es gut, daß sich Kameraden im vorwege Gedanken über "was wäre wenn" und den Versicherungsschutz machen, anstatt hinterher auf Grund eines Fehlers in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten und dann rumzuheulen...

Wenn Du es so krass siehst, dann müsstest Du ja auch gegen Sicherheitsbelehrungen sein, gemäß dem Motto "Was machen die sich vorher Gedanken, ob es Problem gibt, wenn die Schutzausrüstung nicht angelegt ist - die sollen einfach nicht in das Loch treten!!"
Nur mal so als Beispiel...

Falls DU wirklich Einheitsführer sein solltest (oder hab ich da was falsch verstanden??), dann solltest vielleicht besser DU darüber nachdenken, ob DU auf diesem Posten richtig aufgehoben bist...

AkkonHaLand
04.01.2007, 21:52
@Anton:
Die Frage, die sich die meisten Kameraden der Wehr stellen werden, wenn sie deinen Beitrag hier lasen: Wer hat den eigentlich gewählt? 5539

abc-truppe
04.01.2007, 22:29
Schade das es hier den winkenden Smily mit dem Troll-Schild nicht gibt...


Extra für Dich :)
edit: Image removed

Anton
04.01.2007, 23:02
Schade das es hier den winkenden Smily mit dem Troll-Schild nicht gibt...

Ich finde es gut, daß sich Kameraden im vorwege Gedanken über "was wäre wenn" und den Versicherungsschutz machen, anstatt hinterher auf Grund eines Fehlers in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten und dann rumzuheulen...

Wenn Du es so krass siehst, dann müsstest Du ja auch gegen Sicherheitsbelehrungen sein, gemäß dem Motto "Was machen die sich vorher Gedanken, ob es Problem gibt, wenn die Schutzausrüstung nicht angelegt ist - die sollen einfach nicht in das Loch treten!!"
Nur mal so als Beispiel...

Falls DU wirklich Einheitsführer sein solltest (oder hab ich da was falsch verstanden??), dann solltest vielleicht besser DU darüber nachdenken, ob DU auf diesem Posten richtig aufgehoben bist...

Ich mache das nicht erst seit gestern, von daher egal!

Und wenn er bei den "Sicherheitsbelehrungen" aufgepasst hätte, würde er sich diese Frage nicht stellen!

Zweitens, hat man sich, auch wenn gewisserweise Sonderrechte auf der Fahrt zur Wache gewährt werden, aufgrund der fehlenden Sondersignale an die STVO zu halten. Und wenn ein Einheitsführer sagt, mein jung, das brauchst du nicht, dann sollte sich derjenige mal fragen ob er richtig aufgehoben ist.

Drittens ließ dir mal richtig durch, was ich geschrieben habe und viertens überleg mal aus welchem Grunde grade solche Unfälle immer wieder gerne passieren, weil es einfach zu viele heißkisten gibt, die nicht schnell genug an der Wache sein können. Da gibt es auch wunderschöne Statistiken drüber.

Und fünftens macht euch wirklich mal um die rechtichen Konsequenzen gedanken.

Gismo
05.01.2007, 07:19
Na die Vorgehensweise einiger Kameraden ist doch logisch udn einfach zu erklären. Es gibt sie LEIDER immer noch. Es muss immer esrt etwas passiern damit sie wach werden.

Funkemldeempfänger löst aus, Gehirn AUS, losrennen, -fahren etc. :-) Ich kenne mindestens 10 kameraden aus meiner eigenen Wehr die so zum Gerätehaus kommen. Merkt man immer daran das die noch nicht wissen was los ist udn hektisch fragen müssen.
Besser währe. Melder geht, Gehrin EIN, Meldung lesen und dann sicher zum Gerätehaus.

knutpotsdam
05.01.2007, 09:14
Ein Unfall kann immer und jederzeit passieren - daher ist es schon interessant zu wissen, wie es sich verhält, wenn man im Dienste der Feuerwehr unterwegs ist. Es muss ja nicht die Fahrt zum Einsatz sein, sonder man kann genausogut wie jeder andere auch auf dem Weg zu einem Ausbildungsdienst verunfallen...

Also prangert doch nicht Leute an, die sich auch in dieser Hinsicht fortbilden wollen!

Walmsburger
05.01.2007, 09:47
Ich mache das nicht erst seit gestern, von daher egal!


Naja, das heisst ja nun überhaupt gar nichts... Nur weil etwas schon immer falsch war, heisst es ja nicht, das es immer so bleiben muss. Ich sehe das ja auch bei mir in der Umgebung: Da hüpfen einige auf Führungspositionen rum, die da überhaupt nicht für geeigne sind... Gerade in den kleinen Dörfern sind manche froh, wenn sie einen "Dummen" gefunden haben...
Allzu "selbstherrlich" sollte man gerade als Wehrführer nicht sein, denn nicht vergessen: Auch ein "Amt" entbindet nicht von der Pflicht, sich an Gesetze und Regeln zu halten!



Und wenn er bei den "Sicherheitsbelehrungen" aufgepasst hätte, würde er sich diese Frage nicht stellen!

Wenn ihr diese Frage bei Euren Sicherheitsbelehrungen bereits geklärt habt (sehr löblich), dann verstehe ich nicht, warum Du Dich hier aufregst. Anstatt solch einen Meckerbeitrag zu verfassen, den eigentlich hier keinen interessiert (und nachdem ausserdem auch niemand gefragt hat), hättest Du besser kurz und kompetent die Frage beantworten können...


Zweitens, hat man sich, auch wenn gewisserweise Sonderrechte auf der Fahrt zur Wache gewährt werden, aufgrund der fehlenden Sondersignale an die STVO zu halten. Und wenn ein Einheitsführer sagt, mein jung, das brauchst du nicht, dann sollte sich derjenige mal fragen ob er richtig aufgehoben ist.

Um Sonderreche geht es hier doch gar nicht (die bringst Du gerade ins Spiel), denn auch ohne Sonderrechte (die Diskussion findet sich an anderer Stelle; wenn Du darüber diskutieren möchtest, dann bitte dort; Suchfunktion sollte helfen) kann ja auch etwas passieren und um gerade dieses ging es.
Also, lies Du bitte die Fragestellung nochmals durch!


Drittens ließ dir mal richtig durch, was ich geschrieben habe und viertens überleg mal aus welchem Grunde grade solche Unfälle immer wieder gerne passieren, weil es einfach zu viele heißkisten gibt, die nicht schnell genug an der Wache sein können. Da gibt es auch wunderschöne Statistiken drüber.

Ich HABE gelesen, was Du geschrieben hast, darum habe ich so geantwortet.
Es geht bei diesem Topic weder um Raserei, noch um Sonderrechte oder ähnliches. Es ist lediglich eine rechtliche Frage, inwiefern Versicherungsschutz besteht, wenn z.B. der Fall auftritt, daß eine Familie zwei Autos besitzt, von denen eines eben nicht auf alle Familienmitglieder versichert ist und das Auto, welches der Kamerade benutzen dürfte eben gerade unterwegs ist...
In meinen Augen eine völlig legitime Frage. Ich bin bei uns in der FF Jugendwart und daher auch bei uns in der Aktiven für die "Eingliederung" der jungen Kameraden zuständig.
Und ich muss sagen: Ich finde es richtig gut, daß sich die jüngeren Kameraden mit solchen Fragestellung ausseinandersetzen.
Wenn es wirklich nur "heißkisten" wären, dann würde das Hirn gar nicht so weit arbeiten...


Und fünftens macht euch wirklich mal um die rechtichen Konsequenzen gedanken.

Genau das machen gerade (fast) alle, die an diesem Beitrag beteiligt sind!

Bleibt in der Konsequenz eigentlich nur zu hoffen, daß Du nicht ein Wehrführer bist, denn ich denke, daß Du dann anders denken würdest/müsstest... Aber okay. Es gibt ja auf den verschiedenen Feuerwehrseiten (feuerwehr.de, einsatzinfo112.de usw.) immer wieder welche, die sich gern als "Wehrführer" darstellen, es aber gar nicht sind. Das ist halt eben Vor- und Nachteil des www, das man für ein paar Stunden in einem Forum auch mal das sein kann, was man vielleicht nie erreichen wird...

So, daß musste mal gesagt werden, denn ich habe mich über Deine Beiträge wirklich geärgert. Daher hab ich mir auch mal richtig Zeit genommen, um Dir eine entsprechende Antwort zu verfassen.

Interessieren wird sie Dich wahrscheinlich nicht, wie in solchen Foren üblich, wirst Du von Deinem Standpunkt nicht abweichen, ich sicherlich auch nicht und da die Diskussion nun schon wieder vomm Topic abweicht, wäre es vielleicht besser, diese hier nun zu beenden.

Die Grundfrage wäre geklärt, wie es der Wehrführer von Posemuckel handhaben würde ist eigentlich komplett egal.

Vielleicht kann ja noch jemand etwas sinnvolles einbringen, ansonsten wird das hier ja nur wieder ein ellenlanges und sinnfreies "Flame"-Topic...

PS: @AkkonHaLand: Danke für den Smily ;-) und SpecialThanks to abc-truppe für den klasse Troll-Smily... Wie schön wäre es, wenn man diesen per Knopfdruck da unter so manchen Beitrag setzen könnte...

Newty
08.10.2008, 22:48
Ich grab hier mal in der Mottenkiste rum, nen anderen Thread zu anknüpfen finde ich nun konkret nich.

Auf der Rückfahrt von einem Feuerwehreinsatz habe ich beim Einparken das Fahrzeug meiner Mutter touchiert, relativ heftig, beide Heckschürzen sind m.E. ein Tauschfall, bei mir hats auch noch Blech verbeult und gekratzt. Hintergrund war der, dass sie Nachts normalerweise nicht neben mir steht, sondern in einer Garage am anderen Ende des Grundstücks, beim Einschlagen zum Einparken hab ich ihr Auto leider in den toten Winkel geschoben, als es dann im Spiegel auftauchte, war ich leicht schreckhaft mit der Kupplung und dann wars zu spät.

Weitere Hintergründe: Beide Fahrzeug haben den selben Halter, ich wohne in Niedersachsen.

Hab ich da ne Chance, dass das die Versicherung der Gemeinde das übernimmt?

Mister-X
09.10.2008, 00:23
Schwierige sache....

also du bist Definitiv auf hin und Rückfahrt drüber Versichert, jedoch würde ich dir hier raten mit einem Vorgesetzten erstmal Rücksprache zu halten. Zumindest handhaben wir das bei uns so.

Allgemein noch....

Ich finde es gut das sich angehörige der organisationen im Vorfeld gedanken über solche dinge machen. Denn es ist wenn man sich z.B. fahren lässt ja nicht irrelevant wer zahlt. Und Passieren kann absolut immer was. Und es ist sicherlich nicht falsch wenn man weiß was man wie wann und wo darf etc. pp.

Hier wurde ja noch die frage gestellt wie es ist wenn man sich Fahren lässt... Es ist nicht entscheident ob man selber fährt oder ob einen die Freundin oder sonst wer fährt. Natürlich solltet Ihr als beifahrer darauf achten das die ned grad im tiefflug durch ne 30 Zone ballern weil se denken ist nen freifahrtsschein.
Sicher bin ich mir hier da ich eine zeit lang keinen Führerschein hatte und daher war es für mich sehr relevant ob die person die mich dorthin fährt Versichert ist oder nicht. Und Sie ist es.

Passiert ist bei uns erst einmal was... auf dem Rückweg vom Arbeitsdienst hat sich Kamerad mit seinem Motorrad lang gemacht... zum glück alles nochmal gut gegangen... gezahlt wurde im übrigen....

Grüße

Newty
09.10.2008, 00:48
Danke für deine Antwort - klar läuft das ganze über den Dienstweg, ich komm ja so auch gar nicht an die Formulare ran und auch sonst haben Führungskräfte da doch ein wenig mehr Telefonnummern und Bekannte in der Tasche.

Aber freut mich zu hören, dass ich das Beamtendeutsch der Versicherung richtig interpretiert habe und somit im Prinzip versichert bin. Ich halt euch, wenn es irgendwas interessantes gibt, auf dem laufenden...

Bei uns gabs bisher keinen Fall auf der Rückfahrt - Gott sei Dank - nichts. Zwei Fälle sind mir von uns bekannt, der eine fällt unter Bagatellen und wurde nicht wirklich zufriedenstellend bearbeitet(Ausgang nicht bekannt, der Schaden war mit bösem Willen nicht eindeutig der Zuständigkeit der Versicherung der Gemeinde zuzuordnen), der andere war auf Anfahrt und eine Frontalkollision mit unserem Nagelneuen ELW, das lief ohne Probleme.

nederrijner
09.10.2008, 08:22
Aus welchem Bundesland kommst Du denn?

In NRW steht zum Beispiel im FSHG:
"(7) Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden und entgangenem Gewinn, die ehrenamtlichen
Angehörigen der Feuerwehr bei Ausübung ihres Dienstes erwachsen, sind von der Gemeinde
zu ersetzen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ehrenamtlichen Angehörigen
der Feuerwehr entfällt ein Schadensersatz."

Damit wäre dein Schaden abgedeckt, den Schaden deiner Mutter trägt die Gemeinde eh wegen Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG) und so (sofern wir mal nicht von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgehen).

Der KSA ist nicht dein Ansprechpartner, sondern der der Gemeinde. Damit hast Du eigentlich nichts zu tun. Nicht jede Kommune ist Mitglied im KSA, vielleicht zahlt sie die Schäden direkt oder ist anderweitig versichert.

Newty
09.10.2008, 12:01
Aus welchem Bundesland kommst Du denn?Niedersachsen...


Damit wäre dein Schaden abgedeckt, den Schaden deiner Mutter trägt die Gemeinde eh wegen Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG) und so (sofern wir mal nicht von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgehen).
Das klingt doch schonmal nicht schlecht, dankeschön dafür.

WernerG
11.10.2008, 17:38
Zahlt bei euch der KSA noch (wie eure eigene Kfz-Versicherung) wirklich den Schaden oder (so wie man es seit einigen Monaten nur noch zu hören bekommt) nur noch den Ausgleich eurer Höherstufung (falls es nen Kasko-/Haftpflichtschaden ist), weil nämlich erstmal die eigene Kfz-Versicherung leisten muss und euch dann natürlich bei Selbstverschulden höher stuft?!?

Newty
11.10.2008, 18:10
So etwas ähnliches habe ich auch gehört, aber das ist doch Betriebswirtschaftlich vollkommener Humbug. Wir werdens ja sehen. Auf jeden Fall werde ich eine derartige Lösung nicht akzeptieren, ist bei mir, soweit ich die Sache sehe, auch gar nicht möglich, da Hauptversicherungsnehmer beider Fahrzeuge meine Mutter ist. Und gegen sich selbst nen Haftpflichtschaden einreichen, ist denke ich nicht möglich. Wir werden es ja sehen, ich bin da auf jeden Fall gespannt...

Fabpicard
11.10.2008, 19:23
Und gegen sich selbst nen Haftpflichtschaden einreichen, ist denke ich nicht möglich.

Doch, ist es... Da die Gerichte entschieden haben: Deine Mutter kann nicht beide Autos gleichzeitig fahren ;)

MfG Fabsi

Newty
11.10.2008, 20:10
Das nicht, aber ein Auto abstellen und mit dem zweiten das andere rammen. Sich selbst gegenüber in Haftung zu stehen, stelle ich mir merkwürdig vor :-) Naja, lassen wir mal die Spekulationen und warten der Dinge, die da kommen

Newty
24.10.2008, 18:08
Doch, ist es... Da die Gerichte entschieden haben: Deine Mutter kann nicht beide Autos gleichzeitig fahren ;)

MfG Fabsi
Hast du da was genaueres zu? Genau das ist nämlich gerade der Haken. Mein Schaden am aktiven PKW wird bezahlt, der am geparkten Fahrzeug nicht. So bisher der aktuelle Stand. "Deckungsschutz besteht ausschließlich für das im Feuerwehrdienst benötigte Fahrzeug".

Weiterhin läuft das höchstwahrscheinlich über Schaden selbst einreichen und die Differenz wird mir irgendwie von irgendwem irgendwann erstattet(in meinen Augen Kasperkram, aber gerade noch tolerabel. Geht hier ja nicht um Zahlungen von ein paar Jahren, sondern um über 20 Jahre(bis ich dann eines Tages ganz weit unten mitm Schadenfreiheitsrabatt bin)

Fabpicard
24.10.2008, 18:15
"Deckungsschutz besteht ausschließlich für das im Feuerwehrdienst benötigte Fahrzeug"

Ist ja auch richtig, aber 100%ig hat das "im Feuerwehrdienst befindliche Fahrzeug" eine Haftpflicht gegenüber geparkten Fahrzeugen ;)

MfG Fabsi

Newty
24.10.2008, 21:54
Genau so sehe ich das auch, zumal ich ja als Person haftpflichtversichert bin und den Schaden verursacht habe. Das andere Auto hat das ja nicht von alleine getan :-)

Nur dem diesem Satz will man sich da gerade rausreden... Mal sehen, was da als nächstes kommt, gespannt bin ich da und halte euch auf dem laufenden.

jumbo
25.10.2008, 13:16
Bei uns zahlt,(NRW) beides mal die FUK, wenn ich nachweisen kann, dass ich mein KFZ nicht nutzen könnte.
Vorraussetzung ist, das ich als FW-Mann selbst fahre.

Wenn Du Dir aber ein Taxi organisierst,weil Du vielleicht grade, beim Alarm in der Disko bist, und es passiert was, dann muss die Versicherung des Taxi´s als Dienstleister in Leistung gehen.

Fabpicard
25.10.2008, 13:53
Wenn Du Dir aber ein Taxi organisierst,weil Du vielleicht grade, beim Alarm in der Disko bist, und es passiert was, dann muss die Versicherung des Taxi´s als Dienstleister in Leistung gehen.

Naja, ein Taxe fährst du auch selten selbst und der Fahrer wird auch noch seltener Sonderrechte in Anspruch nehmen für dich ;)

MfG Fabsi

Newty
26.10.2008, 22:06
Ich hab mal ein wenig recherchiert. In dem Fall, dass ich vollkommen privat meinen Schaden verursacht hätte, geht der Schaden tatsächlich nicht über Haftpflicht zu verbuchen, sondern nur über die Vollkasko jedes einzelnen Fahrzeugs. So entschieden leider auch Gerichte, passendes Aktenzeichen dazu liefer ich nach. Dumm gelaufen, mal sehen, ob ich demnächst zu Fuß laufen darf. Von daher Hinweis in eigener Sache: Wenn irgendwie möglich, alle privaten Fahrzeuge auf möglichst auf alle Halter zu verteilen, um zumindest die Option zwischen Vollkasko und Haftpflicht zu haben - und eben im Einsatzfall tatsächlich nen Haftpflichtschaden verbuchen zu können

Mister-X
27.10.2008, 08:24
Bei uns zahlt,(NRW) beides mal die FUK, wenn ich nachweisen kann, dass ich mein KFZ nicht nutzen könnte.
Vorraussetzung ist, das ich als FW-Mann selbst fahre.

Ich komme aus NRW und muss mein Fahrzeug 100%tig nicht selber fahren... es muss genau so wenig mein Fahrzeug sein....

Beispiel...

Mal angenommen Ich hab keinen führerschein und sitze bei meinen Eltern und kriege eine Alarmierung... sage meiner Mutter die soll mich zum GH bringen... so nun passiert auf der Anfahrt was... kommt das aufs gleiche als wenn ich selber fahre... ich mein mir wärs eh wumpe da Vollkasko... aber wie schon gesagt... ich hatte lange zeit keinen führerschein und hatte mich daher extra mal erkundigt wie das ist wenn ich mich fahren lasse oder fremdfahrzeuge nutze...

gut nun könnte man sagen jaaa hier der fahrer wusste nichts von wegen Paragraph 35 usw. keine unterweisung bla bla bla... aber die person die mich fährt tut dies ja das ich meine Aufgabe erfüllen kann... k.a. wie der genaue wortlaut war wo es mir erklärt wurde...

in dem sinne....

PS: Finds ja komisch das der schaden für das parkende auto nicht gezahlt werden soll.... fänd ich an deiner stelle erheblich wichtiger... man muss ja im regelfall davon ausgehen das parkende fahrzeuge nicht gerade der mutter oder bekannten gehören. Genau so wenig kann man davon ausgehen das jedes Fahrzeug Vollkasko Versichert ist... schon merkwürdig.... <<< ja sind wieder ganz schlaue leutz die sich sowas ausdenken....

Newty
27.10.2008, 09:14
Die ziehen sich da ganz schön was zurecht, soviel sei gesagt. Richtig ist: Sie können das nicht über die KFZ-Haftpflicht meiner Mutter abrechnen. Dennoch bin ich ja nicht mit der Haftpflicht meiner Mutter unterwegs gewesen, sondern eben mit der Haftpflicht der Stadt. Und die müsste zahlen, da hier Begünstigter und Geschädigter nicht die selben sind.

Mister-X
27.10.2008, 10:28
Okay so sehen du, ich und wahrscheinlich auch die mehrheit das... aber wieso sollte denn mal was einfach und unbürokratisch sein? Erstmal sagen wir zahlen nix... evtl. willer dann ja auch nix mehr.

Vermute mal das du über kurz oder lang den schaden ersetzt bekommst... aber erstmal beschäftigen sich da 10 Leute mit damit auch schön Geld verschwendet wurde für deren arbeitsaufwand. :o/