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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausnotruf mit SoSi -Lesen-



fossybar
26.12.2006, 21:45
Hallo ich weiß das Thema ist alt aber für mich gerade sehr interessant und ich möchte gerne mehr wissen!!!

Also ich arbeite bei einem privaten Pflegedienst in NRW. Wir haben weit über 300 Pat. und in einer großen Stadt(über 500.000 Einwohner) das heißt auch sehr weite Fahrtwege!!!!!

Ich bin Krankenpfleger und RS
Wir haben auch ein HNR-System und in letzter Zeit häufen sich die akuten Notfälle wie z.B.: Oberschenkelhalsbruch, Sturz mit anschließender Eintrübung usw....

Als ich diese Notfälle gefahren bin fuhr ich knapp 30 min. bis zu einer Stunde (volle Straßen).
Ich weiß mit Sosi zu fahren ist verdammt gefährlich aber in diesen Fällen hätte ich es mir sehr gewünscht!!!!
Meiner Meinung nach sollten wir ein Auto mit SoSi haben und mit entsprechender Ausrüstung (Notfallrucksack O², AED,)
unter der Voraussetzung das diese Auto nur ein ausgebildeter RS/RA
fährt der mit solchen Notfällen umgehen kann.
Gerade der sturz mit der Eintrübung hat mich doch zum Nachdenken gebracht. Am Anfang hatte ich nur die Meldung das die Pat. gestürzt und ansprechbar ist als ich nach einer Stunde dann angekommen bin war sie schon somnolent. RD nachgefordert verstorben im Krh mit Hirnblutung. Wäre ich schneller dagewesen wer weiß.....
Möchte gerne mal eure Meinung hören!!!!!!

Pipsi
26.12.2006, 22:13
Warum schickt Eure Hausnotrufzentrale bei einem Notruf, bei dem eigentlich schon fast klar ist, was los ist, keinen RTW zur Wohnung?

Wenn sich ein Teilnehmer in der Zentrale meldet und nach einiger Zeit, wenn die Hilfe bereits unterwegs ist redet er nicht mehr mit dem Zentralisten... spätestens dann sollte doch mindestens ein RTW dorthin geschickt werden...

Das kann der Zentralist allerdings nur feststellen, wenn das Gespräch solange besteht. Sollte das Gespräch beim Eintreffen des Hausnotrufmitarbeiters schon mind. eine halbe Stunde getrennt sein und der Kunde liegt somnolent am Boden - dann sollte die Arbeitsweise und die Qualifikation des Zentralisten überdacht und ggf. Überarbeitet werden.

Über die rechtlichen Grundlagen bzgl. Sonderrechte und HNR will ich mich hier garnicht weiter auslassen.... das wurde schon in anderen Beiträgen zur genüge getan.

Meiner Meinung nach ist das Quatsch.

Die Leute in der Zentrale sollten viel früher einmal merken, wann der eingetretende Fall ein Fall für den Rettungsdienst ist und wann für die Mitarbeiter des Hausnotrufdienstes. (Die ja natürlich parallel zum RD zum jeweiligen Kunden geschickt werden können - wenn sie schneller da sein sollten können sie sogar noch die Tür aufschließen)
Dazu muss natürlich das Personal entsprechendes Hintergrundwissen haben, die Kundendaten in der EDV müssen entsprechend aktuell sein, etc...

Oder wie willst Du bestimmen, wann der HNR mit SoSi fahren darf und wann nicht? Nur um evtl die Tür aufzuschließen oder ggf. für 5min "Erste Hilfe" leisten zu können??

Wie gesagt... meine Meinung

FireFlo112
26.12.2006, 22:14
Hi,

also bei uns ist es so das die Hausnotrufe die HVO Dienste im Landkreis fahren, das heißt das es auch längere Anfahrten sind ca. 20 -30 min., im Winter natürlich auch länger.
Ich bin auch der meinung das man diese Einsätze mit SoSi anfahren dürfen sollte weil bei einer Anfahrt von 30min bei z.B. einer Reanimation hat man denke ich nicht wirklich noch Chancen!!

akkonsaarland
26.12.2006, 22:31
bei wievielen reanimationen wird der hnr knopf noch gedrückt?
und wenn die sicherheitsuhr anschlägt und ich keine bezugsperson erreiche dann muss ich eh einen rtw zusammen mit der feuerwehr hinschicken?
und wenn oma müller abend einen herzinfarkt bekommt macht man am nächsten morgen eh nichts mehr.

FireFlo112
26.12.2006, 23:12
Hi,

sry habe jetzt etwas verwechselt was ich meine sind 24 Stunden meldung.

Mr. Blaulicht
26.12.2006, 23:26
Wäre aber ein arger Zufall, wenn das Teil genau dann auslöst, wenn die Pumpe stehen bleibt.
Fakt it: Hausnotruf ist KEIN Rettungsdienst, keine Feuerwehr, und auch nix anderes, was lt. StVO § 35 Sonderrechte geniessen könnte. Und damit hat sich´s doch eigentlich schon.
PS: Neulich habe ich gelesen, dass auch SEGen kein Rettungsdienst sind, und deswegen eigentlich nicht mit SoSi fahren dürfen. Ich werde das mal meinem KBL erzählen.
Noch was: HVO/FR werden - je nach Richter - mal zum Rettungsdienst gezählt und mal nicht.

Gruß, Mr. Blaulicht

hänschenklein
26.12.2006, 23:46
RD nachgefordert verstorben im Krh mit Hirnblutung. Wäre ich schneller dagewesen wer weiß.....

ich weiß es. es hätte nichts gebracht, wenn du schneller da gewesen wärst. was will man bei einer hirnblutung präklinisch als rettungssani groß bewirken? so ein patient muss ins krankenhaus und nicht von einem hausnotrufdienst behandelt werden. der hausnotrufdienst ist für gestürzte personen, die nicht mehr hoch kommen da und andere lapalien für alles andere ist der rettungsdienst zuständig.

dann erklär du mir mal was du hättest machen sollen? du dürftest höchstens nen zugang legen. weiß grad nicht in wie weit die notkompetenz bei sowas geht oder ob es für sowas überhaupt gibt...

wenn man so argumentiert dürfte jeder feuerwehrangehöriger auch mit sosi zum gerätehaus fahren, denn dann ist er ja schneller an der e-stelle...

akkonsaarland
27.12.2006, 00:02
Hi,

sry habe jetzt etwas verwechselt was ich meine sind 24 Stunden meldung.


richtig 24 stunden meldung

der zeitrahmen von drücken montags und alarm dienstag ist 25 stunden

wann nehmen die chancen ab das der pat bei der rea ohne schaden davonkommt?
nach 3 minuten

für gestürzt und so lass ich mir ein hnr fahrer gefallen, wobei ich das so net kenne.

und alles andere (infarkt, schenkelhals, icb) rettungsdienst und der rote schlüsseldienst.

Alex22
27.12.2006, 09:49
PS: Neulich habe ich gelesen, dass auch SEGen kein Rettungsdienst sind, und deswegen eigentlich nicht mit SoSi fahren dürfen. Ich werde das mal meinem KBL erzählen.
Noch was: HVO/FR werden - je nach Richter - mal zum Rettungsdienst gezählt und mal nicht.


Stimmt, SEGen sind offiziell kein Rettungsdienst, sie sind eigentlich im KatS unterstellt und genießen so gesehen noch "ehern" Sonderrechte als der RD. :-)

FR ist auch kein Rettungsdienst, FR ist Feuerwehr.

Mr. Blaulicht
27.12.2006, 10:30
FR ist Feuerwehr.
Sry, wenn ich Dich da von einer Illusion befreien muss! FR/HvO hat nichts mit hoheitlichen Aufgaben zu tun, und noch weniger mit der Feuerwehr. Das sieht man allein schon daran, dass es auch feuerwehrexterne Organisationen gibt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Ettenhofer
27.12.2006, 11:24
Ich kann jetzt nicht sagen woher ihr kommt... Aber bei uns in der Landrettung sind die Schlüss der HNR Teilnehmer an der RW´s hinterlegt! Sprich es wird der Auftrag rausgegeben mit der Aufforderung Schlüssel NR XXX mitzunehmen!

Ist das bei euch nicht so?

Gruß

Mr. Blaulicht
27.12.2006, 11:32
Moin moin,
Die Hausnotrufzentrale ist bei uns in der Stadtrettungswachewache untergebracht (alte Leitstelle). Dadurch ergeben sich verschiedene Möglichkeiten:
a) werktags tagsüber fährt jemand vom Hausnotruf (meist Zivi o.ä.) und nimmt den entsprechenden Schlüssel mit. Dies gilt für normale Einsätze (Pat. kann nicht mehr aufstehen etc)
b) Zu den übrigen Zeiten nimmt ein KTW die Schlüssel mit und hilft dem Hausnotrufteilnehmer.
c) Bei (fragl) kritischen Einsätzen wird sofort - je nach Einsatzstichwort - ein entsprechendes Fahrzeug hingeschickt.

Allerdings kommt es bei uns auch relativ oft vor, das Patienten aus einem anderen Hausnotrufsystem (andere Leitstelle) betreut werden. Die haben rund um die Uhr ein eigenes Fahrzeug und fahren auf jeden Fall IMMER zum Patienten, auch wenn zeitgleich der Rettungsdienst alarmiert wird.

Gruß, Mr. Blaulicht

fossybar
27.12.2006, 13:09
Warum schickt Eure Hausnotrufzentrale bei einem Notruf, bei dem eigentlich schon fast klar ist, was los ist, keinen RTW zur Wohnung?


Bei uns geht der Notruf über eine externe stelle ein die irgendwo glaube ich in Rheine sitzt (Vitakt),
und die rufen uns dann über Handy an und sagen uns was vorgefallen ist.
Dann fahren wir zum Pat. müssen aber noch vorher denn Schlüssel von der station holen (ungefähr 10 min.entfernt)
somit müssen wir entscheiden was vor Ort los ist.

Alex22
27.12.2006, 13:13
Sry, wenn ich Dich da von einer Illusion befreien muss! FR/HvO hat nichts mit hoheitlichen Aufgaben zu tun, und noch weniger mit der Feuerwehr. Das sieht man allein schon daran, dass es auch feuerwehrexterne Organisationen gibt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Wieso?
Zitat aus der Vollzugsvorschrift ausm BayFwG.
Die Feuerwehren haben technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen
zu leisten. Unglücksfall ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen
nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet.
Somit, wenn die Feuerwehr einen FR stellt ist das eine Pflichaufgabe und sehr wohl eine Hoheitliche noch dazu.
Heißt ja auch nicht umsonst die Aufgaben der Feuerwehr.
Retten-Bergen-Schützen-Löschen.

Mr. Blaulicht
27.12.2006, 13:42
Die Feuerwehren haben technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen zu leisten. Unglücksfall ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet.
Somit, wenn die Feuerwehr einen FR stellt ist das eine Pflichaufgabe und sehr wohl eine Hoheitliche noch dazu.
Die Aufgabe von FR ist aber nicht die TECHNISCHE Hilfeleistung, sondern die medizinische Hilfe um das therapiefreie Intervall zu überbrücken. Da ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Wo man es deutlich sieht, ist beim schon so oft erwähnten § 35 StVO: Dort steht, dass RTWs, die durch die Feuerwehr besetzt werden (wie das ja ab und zu üblich ist) Ihre Sonderrechte nicht aufgrund der hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen, sondern Aufgrund des RD-Abschnittes.

Und die Hilfe des Rettungsdienstes kann ja wohl schlecht eine hoheitliche Aufgabe sein, wenn es der Rettungsdienst selbst nicht ist.


SEGen sind offiziell kein Rettungsdienst, sie sind eigentlich im KatS unterstellt und genießen so gesehen noch "ehern" Sonderrechte als der RD. :-)
Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...


Gruß, Mr. Blaulicht

Buebchen
27.12.2006, 15:38
Ich bin kein Jurist, deswegen mag mein Verständnis einer "hoheitlichen Aufgabe" ungenau sein: Ich habe das bisher so verstanden, daß die Aufgaben, die Vater Staat per Gesetz sich selbst auferlegt hat sogenannten "hoheitliche Aufgaben" sein. Damit ist im Rahmen der RettG auch der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe.

Ob nun ein FR zu dieser Aufgabe gezählt wird oder nicht ist zum einen Auslegungssache des Richters (basierend auf dem anzuwendenden RettG). Andererseits aber auch Aufgabe des RD Trägers das klar zu definieren. Schreibt man sowas in den Rettungsmittelbedarfsplan (so heisst das zumindest bei uns in NRW) wird es eine verbindliche Leistung und ist damit auch eine hoheitliche Aufgabe.

Macht eine HiOrg sowas in Eigenregie ist es erstmal tatsächlich eine "private" Leistung (wie z.B. auch Pflegedienstleistungen) und gehört nicht zu einer hoheitlichen Tätigkeit. Und sicher auch nicht zum RD.

Der §35 Abs. 5a wurde m.E. übrigens nicht wegen der FW RTWs eingeführt. Vielmehr ging es um die privaten Rettungsdienste. Diese hätte auf jeden Fall Sonderrechte ohne Legitimation in Anspruch genommen.

Ich finde FR Einheiten sind ein schwieriges Thema. Angefangen bei der Ausstattung (Medizinisch und Kfz) bis hin zum Personal (Ausbildungsstand) und seinen Dienstzeiten. Ich bin grundsätzlich sehr beeindruckt, wenn FR Einheiten funktionieren und vor allen Dingen auch breit akzeptiert werden (RD'ler, Leitstellen, HiOrg, FW, Bevölkerung, ...).

Nachtrag:


Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...


Das ist so (fast immer) richtig. Vorausgesetzt, die SEG wird NICHT von einem privaten RD gestellt. Denn nach §35 Abs.5a würde bei diesem nur die Fahrzeuge (!) Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. (Oder er ist als KatS Komponente anerkannt)

Wird die SEG von einer priv. HiOrg gestellt ist der Rechtsstellung einem Feuerwehrangehörigen vergleichbar.

Alles natürlich unter der Voraussetzung, daß Sonderechte "dringend geboten" sind.

Bergwacht9902
27.12.2006, 19:36
Das rechtliche möchte ich mal im Raume stehen lassen da es ja evtl in jedem Bundesland anders geregelt sein kann. Aber, wie sieht es denn mit den Kosten aus die das HNR-Fahrzeug verursacht im gegenzug zum RTW? Stehen die überhaupt in einer relation?

Shinzon
27.12.2006, 20:35
Moin..

Als Mitglied einer SEG (B.L. RLP) möchte ich nur anmerken,
das wir - fernab von möglichen Gesetzen - noch gewisse
Dienstvorschriften haben. Solange diese nicht GEGEN ein
Gesetz verstossen, sind sie bindend.

In diesen DV heisst es unter anderen, das die SEG-Fahrzeug-
halle gemäss den Regeln der StVO anzufahren ist (und eine
Diskussion "der §35 ist ja auch StVO und gültig" wird, wie
im folgenden erklärt, sicher nicht gut sein.)

Soweit ich informiert bin, haben nur BL und ich den "extrem"
weiten Anfahrtsweg von 8 Minuten, wenn man sich "wie sonst
auch" an die Verkehrsregeln hält. Damit meine ich das regional
übliche Verhalten auf der Autobahn mit Tempolimit 100 oder
auf einer Landstrasse mit Tempo 70. Jedem wird klar sein, das
hier jeder Verkehrsteilnehmer sich exakt daran hält.

Also nochmal, 8 Minuten fahrt, ohne seinen Führerschein oder
gar sein Leben zu gefährden (mancher sieht die Verbindung
von beiden scheinbar nicht), plus evtl 2 Minuten zum Umziehen,
bis dahin haben die Kameraden, die nur 3 Minuten Anfahrt + die
2 Minuten zum umziehen benötigen, die Halle komplett auf, die
Fahrzeuge raus, evtl. sind schon die ersten RTW/KTW raus, wenn
die Besatzung da ist, und der MTW und GW wartet noch. Und
wenn doch schon nach 8 Minuten alle weg sind, bleibt noch immer
nen Auto für bis zu 1/5 stehen..

Es wurde bei uns ganz klar jedem Helfer der SEG angesagt, dass
es höchstens eine Bestätigung über die Alarmierung geben wird,
also das $datum die SEG alarmiert wurde. Alles, was der Helfer
durch seine Anfahrt zu verschulden haben mag, muss er selbst mit
dem Richter klären. Wer hier also meint, für eine Wegzeitverkürzung
von 2 Minuten sein Leben und das von anderen zu riskieren, wird
sich schnell überlegen, was man zu riskieren bereit ist.

Als Vergleich möchte ich noch die Ortsfeuerwehr in meiner Stadt
erwähnen. Wenn die Sirene geht und die FEZ zu besetzen ist, dauert
das ... 35 Sekunden. (Der Funker wohnt im Feuerwehrhaus und muss
nur den Schock überwinden, das die Sirene über seinem Schlafzimmer
angesprungen ist.) Wenn ich eine gut befahrene Strasse überquert
habe, stehe ich fast vorm Feuerwehrhaus (man müsste mal die Sparkasse
sprengen, mein Anfahrtsweg ist unerhört lang, weil ich drum herum laufen
müsste) ... und egal zu welchem Zeitpunkt, jeder, der in der Stadt wohnt,
ist in weniger als 3 Minuten (Laufwege zum Auto nicht eingerechnet) an
der Feuerwehr. Klar, ist ein lokales, für mich günstiges Szenario - aber
suchen sich die SEGen und FWen nicht mehr ihr Personal in unmittelbarer
Nähe des Gebäudes ? Was bringt eine Anfahrt von mehr als xy Minuten
unter Normalumständen, und was ist, wenn man auch noch das Pech
hat, die Einsatzstelle passieren zu müssen, um zum Gerätehaus zu kommen
(in der Tat bei einem SEG Einsatz schon so vorgekommen, was will man
machen ... weiterfahren zur Halle, zurückfahren im Einsatzfahrzeug ) ?

Was das Thema HNR oder FR/HvO angeht, hier sind die regionalen
Unterschiede sehr extrem, wie man in den Threads lesen kann - und sicher
wird es daher auch keine Musterlösung geben.
An $ort wird für FR/HVO das Auto mit SoSi und Ausrüstung gestellt, am
anderen $ort wird HNR vom Rettungsdienst als normale Funktion integriert,
der dritte muss beides alleine aufwenden und hat halt auch kein SoSi-Auto.
Vorschläge oder Fragen/Bitten/"Anträge" sollte man hier also mit guter
Begründung der eigenen Führung vorschlagen, da haben sie mehr Erfolg -
oder halt auch nicht. Vielleicht hat man ja nen netten Chef, der einem
sogar erklärt, warum dieses oder jenes so ist, und klärt einen über die
dem Fragesteller unbekannten Dinge auf, die zur aktuellen Lage führen.

Grüsse,
Tim

AkkonHaLand
29.12.2006, 18:05
...
Dann dürfte ich ja als SEG-Mitglied sogar mit SoRe zur Fahrzeuggarage fahren...
Gruß, Mr. Blaulicht

RICHTIG! Der Kandidat hat 99 Gummipunkte-ab 100 gibt es eine Waschmaschine zum selberkaufen!

Scherz beiseite: laut StVO haben u.A. <b>die</b> Feuerwehr, <b>der</b> Katastrophenschutz und <b> die Fahrzeuge</b> des RD. Sonderrechte.

Soll im Klartext heissen: <b>DIE</b> Feuerwehr sind die Leute, <b>der</b>Katastrophenschutz sind die Leute und <b> die Fahrzeuge</b> des RD sind NUR die Fahrzeuge, die als RD-Fahrzeuge im Fzg-Brief geschlüsselt sind!

Somit haben die Kräfte von Fw und SEG (weil KatS!) auf der Anfahrt zur Unterkunft/Gerätehaus Sonderrechte nach StVO die Kräfte des RD nur <b>wenn sie in einem offiziellen RD-Fzg sitzen</b>!

Voraussetung für die SEG-ler: Es muss eine anerkannte SEG nach KatS sein, und das sind, meines Wissens nach, NUR die der HiOrgs!

Bergwacht9902
29.12.2006, 20:13
Das klingt einleuchtend. Aber wie weit darf ich mit dem Fahrzeug im Alarmfall denn vom Gerätehaus/Einsatzort entfernt sein damit das ganze noch verhältnismäßig bleibt? Wenn ich anderen Ende des Landkreises bin wenn der Piepser geht und ich noch 30min fahren muß ist das nicht mehr realistisch.

Fabpicard
29.12.2006, 22:13
Das klingt einleuchtend. Aber wie weit darf ich mit dem Fahrzeug im Alarmfall denn vom Gerätehaus/Einsatzort entfernt sein damit das ganze noch verhältnismäßig bleibt? Wenn ich anderen Ende des Landkreises bin wenn der Piepser geht und ich noch 30min fahren muß ist das nicht mehr realistisch.

Wiso??? wenn zwischen deiner aktuellen Position und dem GH fast nur Autobahn liegt auf der 100 km/h ist... Dann bringts schon was...

Eine SEG hat meines Wissens nach irgendwas um die 20 Minuten ausrückzeit (rechnerisch)...

Und wenn du dann anstatt mit 100 km/h - 30 minuten brauchst, auf der Autobahn halt 130... oder so fährst, biste doch schon fast bei den 20 minuten ;)


MfG Fabsi

P.S.: Jaja, ich sags ja immer... Verhältnissmäßigkeit der Mittel...

Bergwacht9902
29.12.2006, 22:39
Du sagst es ja bereits, verhältnismäßigkeit. Was ist wenn ich in einer Großstadt quer durch die Innenstadt muß? Was ist wenn es ländlich ist und es dort keine Autobahn gibt? Ist es dann der einzelne Helfer wert (kein Funktionsträger!) der für 30-40min Alarmfahrt mit dem meist kleinen HNR-Wagen eine so große Gefahrensituation auszusetzen?

loxi
30.12.2006, 00:02
Du sagst es ja bereits, verhältnismäßigkeit. Was ist wenn ich in einer Großstadt quer durch die Innenstadt muß? Was ist wenn es ländlich ist und es dort keine Autobahn gibt? Ist es dann der einzelne Helfer wert (kein Funktionsträger!) der für 30-40min Alarmfahrt mit dem meist kleinen HNR-Wagen eine so große Gefahrensituation auszusetzen?
Hausnotruf ist eine reine Dienstleistung der Hilfsorganisationen die mit dem Rettungsdienst zunächst mal nix zu tun hat.

Liegt nun der Verdacht eines medizinischen Notfalls vor, ist schlicht und ergreifend durch die HNR-Zentrale der Rettungsdienst zu alarmieren, der sich halt dann irgendwie Zugang zur Wohnung verschaffen muss. Der ist für solche Fälle zuständig.

Es dürfen ja z.B. auch keine privaten Sicherheitsdienste mit Sonder zu ihren Kunden fahren sondern da muss halt dann auch die Polizei gerufen werden.

Fabpicard
30.12.2006, 01:57
Ist es dann der einzelne Helfer wert (kein Funktionsträger!) der für 30-40min Alarmfahrt mit dem meist kleinen HNR-Wagen eine so große Gefahrensituation auszusetzen?

Ich glaube du wirfst da gerade etwas durcheinander...

Meine Beiträge bezogen sich auf die "SEG-Beiträge"...

Und du erwähnst den HNR und die SEG in einem Satz, was gundsätzlich getrennt werden muss...

Und solltes du in einem HNR-Fahrzeug was mit eine SoSi-Anlage ausgestattet ist, zu einem SEG-Einsatz alarmiert wirst... Dann darfst du natürlich auch die SoSi-Anlage in gebrauch nehmen um zum GH zu fahren, da du ja dann im KatS tätig bist und SoRe hast...


MfG Fabsi

Bergwacht9902
30.12.2006, 09:10
Was für Modelle habt Ihr denn bei den HNR-Fahrzeugen? Ist es denn nach BL geregelt welchne mit SoSi ausgestattet sind?

Alex22
30.12.2006, 09:20
Was für Modelle habt Ihr denn bei den HNR-Fahrzeugen? Ist es denn nach BL geregelt welchne mit SoSi ausgestattet sind?

Also bei uns in der Region hab ich noch nie was von nem priv HNR mitbekommen, hier läuft das über die Rettungsleitstelle und wenn einer drückt oder ein 24 std Alarm ist, wird ein RTW mit Schlüssel als Notfall zu der Wohnung geschickt.

brause
30.12.2006, 15:48
Noch mal zum Thema SEG und KatS:

Selbstverständlich können SEGs in den KatS integrie sein, müssen es aber noch lange nicht sein.
KatS-Einheiten haben aber nur im Falle eines K-Alarms Sonderrechte (dann grundsätzlich auch der Helfer auf der Anfahrt zur Unterkunft).
Aber: Wenn eine in den KatS integriete SEG alarmiert wird, ist wohl in den allerwenigsten Fällen der Katastrophenfall durch den HVB ausgerufen worden, es besteht also noch kein K-Alarm, hier wird dann eher der erweiterte RD alarmiert. Das heisst: keine SoRe für die Helfer auf dem Weg zur Unterkunft, mit den SEG-Fzg. von der UK zur E-Stelle ist SoSi legitim.
Bei einer Alarmierung von KAtS-Einheiten muss man den Sinn von SoRe auf der Fahrt zur UK sehr kritisch sehen, da wir von Vorlaufzeiten von ca. 2 Std. bei solchen Einheiten reden, und da sind SoRe nur schwer zu begründen.

Mr. Blaulicht
30.12.2006, 17:06
von der UK zur E-Stelle ist SoSi legitim.
Und warum? Ihr müsst Euch mal entscheiden! Ist eine SEG dem Rettungsdienst zuzuordnen (und deswegen SoSi für Fahrzeuge des Rettungsdienstes) oder dem KatSchutz (und deswegen SoRe für KatS)? Wenn es weder das eine noch das andere ist, dann gibt´s ja wohl auch keine Berechtigung für SoRe im Einsatz (ja ich weiß, "gerechtfertigter Notstand": damit kann man ja wohl alles begründen...)

Gruß, Mr. Blaulicht

brause
30.12.2006, 23:18
Also noch mal zum mitschreiben:

Eine SEG kann sowohl dem erweiterten RD zugeordnet werden (also auch weit unterhalb der K-Alarm-Schwelle) als auch dem KatS zugeordnet sein. Auch eine Doppelfunktion schliesst sich keineswegs aus.
Die jeweiligen SoRe leiten sich dann aus dem Alarmierungsgrund ab, je nach dem ob die SEG für den erweiterten RD oder aber für KatS gerufen wird. Als SEG dürfte man aber nur um erweiterten RD alarmiert werden, für den K-Alarm dürften man normalerweise erwarten, dass die gesamte EE (oder eben der San-, Btr-Zug ...) alarmiert wird.
Und, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Energy
02.02.2007, 13:48
also ich kann sagen, das bei uns der HNR ein Auto mit SoSi hat. Steht gerade bei mir ihm Hof. Bei uns wird ebenso Aktiv Alarme, wie auch 24-Std. Alarme gefahren und ggf. später der RD nachgefordert. Meiner Meinung nach eine gute Regelung.

hannibal
02.02.2007, 13:50
also ich kann sagen, das bei uns der HNR ein Auto mit SoSi hat. Steht gerade bei mir ihm Hof. Bei uns wird ebenso Aktiv Alarme, wie auch 24-Std. Alarme gefahren und ggf. später der RD nachgefordert. Meiner Meinung nach eine gute Regelung.


Wenn man in Kauf nimmt das es für den ein oder anderen Kunden zu spät sein wird sicher

loxi
02.02.2007, 14:07
Wenn man in Kauf nimmt das es für den ein oder anderen Kunden zu spät sein wird sicher
Da sind bei nem 24h-Alarm die Chancen doch eh relativ hoch, sofern hinter dem ausbleiben der Rückmeldung ein wirklich ernsthafter Medizinischer Hintergund steckt...

Energy
02.02.2007, 14:43
Wenn man in Kauf nimmt das es für den ein oder anderen Kunden zu spät sein wird sicher


um genau das zu verhindern, haben wir immernoch die möglichkeit abzulehen und gleich den RD zu schicken. z.b. wenn ich bei einem (unklaren) aktiv alarm eine anfahrt von mehr wie 20 minuten oder so habe. aber das kann bei uns jeder selbst beurteilen. vorallem auch am krankheitsbild des kunden. fahren ja schließlich auch nur RD-Personal mit.

Fabpicard
02.02.2007, 14:45
Um das ganze mal ab zu kürzen... ^^

Auch mit Sonderregelung fallen solche Fahrzeuge wohl eher unter "Rettungsdienst"...


(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Wenn also ein solches Fahrzeug auch nur eine Sekunde früher da sein kann, als der Rettungsdienst... um diesem die Tür zu öffnen, ist es doch ok ^^

Da der Hausnotruf wohl nicht genügend Qualifizierte Hilfe leisten könne bei einem Notfall (wegen fehlender Ausrüstung, meist nur eine Person und meist nicht genügend Ausbildung...) MUSS beim Einsatz mit Sonderrechten doch eigenltich immer der Rettungsdienst mit alarmiert werden...

Desweiteren, falls der Rettungsdienst von weiter weg kommen muss, könnte der Hausnotruf schon mal eine Lagemeldung an die Lst abgeben...


Also doch quasi wie beim BMA-Einsatz... nur das da halt noch der BMA-Verantwortliche mit SoSi zum Einsatz fahren würde...

MfG Fabsi