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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freigabe von Fungeräten "nicht nach TR-BOS"



AndyBOS
15.12.2006, 20:42
Hallöchen,
Mich würde mal Interessieren wie das in eurer Feuerwehr gehandhabt wird.

Werden bei euch Private 2m Habdfunkgeräte gedulded??
Müssen diese nach TR-BOS sein (FUG 11b)?


Was hält ihr von Länderspezifischen zulassungen wie beim GP300???

Murdock1984
15.12.2006, 20:51
das mit der zulassung nach tr-bos muss in deutschland ja überall eingehalten werden sonst dafr das gerät wegen eventueller störung net in betrieb. und bei uns im drk werden grade so private fme geduldet. was soll das auch bringen wenn jeder mit nem fug im 2 m bereich rum rennt. das gibt nur caos ohne ende.

hannibal
15.12.2006, 20:56
Auch hier wieder der Satz "Große Macht folgt großer Verantwortung"

wenn ich aus welchen Gründen ein Privates FUG habe dann ist es doch klar das ich net den Kanal zuspamme.

Ansonsten hätte ich es mir auch sparen können.

Und wenn ich auf ein Privates FUG hätte und würde darauf angesprochen würde ich sagen "Das ist genau so zulässig wie die GP 900 / 5 W die Wir auf den Wägen nicht haben "

Dann würde ich mich rumdrehen und gehen ...

AndyBOS
15.12.2006, 21:04
Da bin ich wohl deiner Meinung....Hannibal....

Mit dem eigenen Gerät sollte man niemanden Zumüllen.....
Aber gegen den Besitz sollte nichts sprechen, abgesehen von einer BOS zulassung.

Ich "Hasse"die BOS ZULASSUNG

Max K.
15.12.2006, 21:20
äh,

wozu braucht man bitte ein "privates 2m-Bandgerät?"

AndyBOS
15.12.2006, 21:25
ZUM FUNKEN!!!

Wenn man in einer Stadt bzw. Gemeinde wohnt wo es reichlich Geräte gibt ist das wohl eine gute Frage, ansonsten zum Funken..

Max K.
15.12.2006, 21:33
Dann stehen die Geräte zu hause so rum und werden beim Einsatz mitgenommen? Oder eher für Privatgespräche oder so? :s

MHD-Funker-LP
15.12.2006, 21:55
1.5 die kommunalen Feuerwehren.....
1.6 .....im Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen.....

§7
4.) Sofern ausnahmsweise bestimmte Funktionsträger gestattet werden soll ,.....Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben , ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes oder Landesbehörde......erforderlich.
Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen !!!

...............................
somit ist das mitführen von Privaten Handfunksprechgeräten verboten, ohne entsprechende Genemigung.

BOS-Funk ist kein CB-Funk auch wenn es einige nicht begreifen wollen !!!!!!!

mfg.
MHD-Funker-Lp

Ebi
15.12.2006, 22:45
ZUM FUNKEN!!!

Wenn man in einer Stadt bzw. Gemeinde wohnt wo es reichlich Geräte gibt ist das wohl eine gute Frage, ansonsten zum Funken..
Wobei ja hier auch noch das TKG mitspielt, nicht nur die BOS Funkrichtlinie.

Nutzen einer Frequenz ohne Zuteilung.......
Wird teuer :-)

Außerdem ist die Fragestellung völlig falsch:
Werden bei euch in der Wehr "Private" 2m Handfunkgeräte geduldet??

Die Wehrführung kann so etwas nicht dulden, weil sie es nicht genehmigen kann.

e.

AndyBOS
15.12.2006, 23:02
Ja aber wie sieht es aus, wenn man im Privaten Besitz eines solchen Gerätes ist und dies über die Wehr angemeldet wurde???

Dann Ist man zwar Eigentümer, aber stellt es seiner Wehr zur Verfügung......oder??

AndyBOS
15.12.2006, 23:34
@ hannibal

Hier mal zur errinerung was wir damals zum besten gegeben haben....
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=23330&page=5

ein bsp. unserer Ergüsse


.....@Hannibal

Ich schmeiß mich weg....
*grins* *lach*

Wie Geil wäre das???

Na dann muss man sich mal was einfallen lassen, das fängt aber beim Telekommunikationsgestz an und geht weiter bis zu Justizbehörde über die Gemeinde bis in die Feuerwehr.

Alle lustigen Beamten die ihren Dienst mit " Ich glaub ich verändere Gesetze"
anfangen müssten sich erst mal mit der Materie richtig ausseinander setzen.

So würde bei mir niemand Gesetze entwerfen der kein Ahnung hat.

Oder Uns Forums Mitglieder mit Schwerverbrechen gleichzustellen.
Ist schon ein bösartiger Witz was die Herren sich erlauben.

Stell dir mal vor du müsstest in einem Vorstellungsgespräch stellung dazu nehmen warum du vorbestraft bist.

"äääähhm weil ich ääähm Funk abgehört hab.......ääähhm es tut mir so leid....äähm.."

Ebi
15.12.2006, 23:54
Auch wenn du es nicht wahrhaben willst,
die Wehr kann kein FuG, dass nicht TR BOS entspricht anmelden.
Das ist nun mal fakt, auch wenn du noch andere Ergüsse postest.
e.

AndyBOS
16.12.2006, 00:10
@ ebi...Damit meinte ich ja Geräte mit zulassung die der Wehr von Privatpersonen zur verfügung gestellt wurden...

Fritz Graupe
16.12.2006, 00:50
Morgen,

ich finde die Fragestellung auch völlig falsch. Wenn sich jeder so wichtig fühlen würde, dass er den Erwerb und den Betrieb eines privaten Funkgerätes, in seinen Augen für gerechtfertigt hält, würde auf dem BOS Band wirklich das Chaos ausbrechen. Viel interessanter wäre die Frage, was wäre wenn, eine verantwortliche Person, Zugführer Feuerwehr, Einheitsführer HiOrg, wie auch immer, aus Günden von Geldmangel auf BOS fähige Betriebsfunkgeräte zurückgreifen würde, was im heutigen Zeitalter der Internet Auktionshäuser kein Problem ist. Wenn man mal bedenkt, dass ein neues FuG 9 so um die schlappe +- 3,000 Euronen kostet und selbst die 30 Jahre alten Fug 9, auf der Fug 7 Basis, noch zu unglaublichen Preisen um die 500 Euro und mehr gehandelt werden. Da kann man anfangen zu überlegen, was würde passieren wenn mir die Kommunikationstechnik nach TR BOS nicht zur Verfügung stehen würde und es könnte u.U. ein Menschenleben davon abhängen, weil die zugelassenen Möglichkeiten, z.B. HFG, die in der Regel vorhanden sind nicht ausreichen. ( nicht wundern, es gibt in der heutigen Zeit immer noch Leute die meinen, dass man mit einem Handfunkgerät aus einem geschlossenen Gebäude, Erdgeschoss, eine Funkverbindung zu anderen Handfunkgeräten, in einer Entfernung im Umkreis von 3 Kilometern um das Gebäude,ohne Probleme eine vernünftige Fernmeldeverbindung aufbauen kann. Im WU Modus und in der Innenstadt wohlgemerkt. ) Jetzt werden wahrscheinlich alle in einer Fernmedeeinheit tätigen, SKANDAL schreien. Allerdings habe ich schon Einsätze erlebt, wo sogar Sonderkanäle im Relaisbetrieb geschaltet worden sind, keine Verbindung mit den Handfunkgeräteträgern ( nach TR BOS ) zum ELW möglich war, dafür aber aus Fahrzeugen mit Betriebsfunkgeräten der Funkverkehr aufrechterhalten werden konnte. Wie wichtig einem eine reibunglose Kommunikation ist, merkt sogar schon der normal sterbliche Mitbürger, wenn mal ein Tag sein Telefon oder sein Internet nicht funktioniert. Jetzt kann man mal abwägen, womit kann ein Verantwortlicher wohl eher leben. Mit der Angst verantworten zu müssen, dass seine Fernmeldeverbindung nicht ganz der TR BOS entspricht, oder sich vor Gericht verantworten zu müssen dass fehlende Mittel zum Ableben eines Mitbürgers beitrugen. Die, die vorher geschriehen haben, uns fehlen die Mittel dazu, ordnungsgemäße Fernmeldewege zu schaffen, würden sich plötzlich nicht mehr daran erinnern sowas gesagt zu haben und die A****karte würde wohl wo landen? Dann vieleicht lieber eine Geldstrafe riskieren, obwohl noch fraglich wenn ich mich an den Tread mit der computergestützten, FMS 32 gesteuerten Zusatzalarmierung erinnere. Von der Gewissensfrage, die einen den Rest seines Lebens beschäftigen könnte, mal abgesehen. Ganz spassig wird es dann es dann noch, wenn die sogenannten Moralapostel, selber in ihren, hochheiligen, nach TR BOS ausgerüsteten ELW´s oder Einsatzzentralen, FMS 32 oder andere Programme nutzen, die Dank etlicher Mitglieder auch von diesem Forum zu benutzerfreundlichen Preisen oder frei zur Vefügung stehen.. Die Zulässigkeit mal dahin gestellt.

Gruß Peter

AndyBOS
16.12.2006, 01:11
Ein solches Zitat kommt mir bekannt vor,

Ulli Cimolino hat dies in anderer Form aber mit gleichem Inhalt in einem der letzten Feuerwehr Magazinen losgelassen.

Überschrift der Kolumne war. "Regeln wir uns zu Tode "
oder so ähnlich.

Ich möchte dir an dieser Stelle aber deutlich Recht geben. Es spiegelt im weitesten auch meine Meinung wieder..

gruß
Andy

Freak112
16.12.2006, 12:34
Hallo,

mein GP300 liegt im Fahrzeug und hat mich bisher noch nicht enttäuscht, auch nicht unter Atemschutz. Das Gerät wird nicht "privat" genutzt sondern nur dienstlich.

Gruß Florian.

AndyBOS
16.12.2006, 12:57
Mein Gerät wurde auch nur Dienstlich benutzt und wurde mir nun von oberster Stelle Untersagt. "Das hat keine Zulassung also weg damit" war damals die Antwort.

Auch mich hat mein Gerät nie enttäuscht aber es hatte halt keine Zulassung.
Nicht nur das, uns wurde sogar Verboten unseren Privaten Melder (ohne BoS Zulassung ) zu nutzen..

Ich muss euch bestimmt nicht die Namen aller nicht BOS Zugelassenen Melder aufzählen.... Ihr wisst schon welche ich meine....


Ist eigentlich das gleiche wie mit den Funkgeräten....

hannibal
16.12.2006, 13:17
@andy

was kostet ein GP 900 - 11b Aufkleber ?

Ausserdem wenn das FUG in der Tasche ist sieht keiner den Unterschied

Was man hat, wie es aussieht und welchen Wirbel man darum macht sind 3 verschiedene Dinge

AndyBOS
16.12.2006, 13:20
mhhh... Aufkleber so en Euro... Anschiss Unbezahlbar.. ;-)

Ebi
16.12.2006, 13:37
hmm, nochmal dumme Frage.
Wer zahlt Reparaturen ??
Oder eventuell einen Totalverlust ??

Die Gemeinde ?? wohl kaum.
e.

akkonsaarland
16.12.2006, 13:39
tragisches einzelschicksal!
ist halt das eigene risiko!

AndyBOS
16.12.2006, 13:41
Erlaubt sind bei uns TR_BOS Geräte.

Die werden Privat beschafft und der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Diese sind auch nur in der Feuerwehr zu Benutzen( Einsatz, Übung... usw..)

Da diese ja von der Gemeinde an die RegTep gemeldet werden sind es Quasi Geräte der Gemeinde und somit werden die auch repariert.

Aber nur von der Person benutzt die es zur verfügung gestellt hat...

hannibal
16.12.2006, 13:44
Interessant ,gibt es dort einen Schribsel schrieb ?

AndyBOS
16.12.2006, 13:49
@ Hanni

Nöö, das ist Intern geregelt.

@all

Anderes Beispiel.

Euer Förderverein kauft 10 nagelneue GP360 FUG 11b und stellt diese der Wehr zur Verfügung, die Bedingung dafür ist aber das die Gemeinde sich um die Unterhaltungskosten kümmert. Was wäre eure Aussge als Wehrführer oder Bürgermeister??

Satire:
Lieber Förderverein,
Vielen Dank das sie uns Cirka 5000€ erspart haben aber wir sind nicht gewillt dies zu Unterstützen da unsere Kassen prall gefüllt sind..


Nichts anderes ist es wenn ich mein Gerät zur verfügung stelle abgesehen von der Zulassung

hannibal
16.12.2006, 13:50
und selbst wenn ich es nicht zur FVerfügung stelle sondern schwarz nutze

wenns defekt ist ist es defekt.. schicksal

AndyBOS
16.12.2006, 13:51
Richtig Hannibal damit müssten wir halt leben.....

Freak112
16.12.2006, 14:46
Mein Gerät wurde auch nur Dienstlich benutzt und wurde mir nun von oberster Stelle Untersagt. "Das hat keine Zulassung also weg damit" war damals die Antwort.

Was war das für ein Gerät? Das man hier nicht mit einem Walkie-Talkie arbeiten kann ist schon klar, sollte schon sehr Leistungsfähig sein... Aber mein Tipp: Lackier das Gerät demnächst olivgrün, dann sagt keiner was ;-).

Gruß Florian.

Ebi
16.12.2006, 15:22
und selbst wenn ich es nicht zur FVerfügung stelle sondern schwarz nutze

wenns defekt ist ist es defekt.. schicksal

Und welchen Rufnamen nutzt du ??

Hannibal ??

Aber glaube es ist sinnlos hier weiterzudiskutieren, ihr seht nicht ein, dass es nicht ok ist sondern fühlt euch noch als die großen Helden, die mal ganz locker gegen alle bestehen Vorschriften verstoßen können.
Bis irgendwann mal das große "Heulen" kommt.
e.

hannibal
16.12.2006, 15:28
Rufnamen kommt drauf an hat aber bis jetzt immer gefunzt da bei uns Rufnamen eher dynamisch ergeben werden

Wer soll mich den anschwärzen

der Funksachbearbeiter der einschließlich seinem Stellvertreter PFUG haben könnte?

oder der Wehrführer, der wissen könnte das die GP 900 mit 5 Watt geproggt sind?

AndyBOS
17.12.2006, 02:00
mein Gerät war ein GP 360 VHF *g*

Gismo
17.12.2006, 06:35
Oh oh oh hier ist was los....
Ich werde mir auch ein Nagelneues HLF kaufen und dann im selbst damit zu Einsatz fahren. Ich weiß schon meinen Spruch an der Einsatzstelle: Tach auch, lass mal das LF stehen, ich habe hier was besseres!
Wenn ich dann keine Lust mehr haben sollte oder mir die Füße kalt werden kann ich ja dirket wieder mit meinem HLF nach Hause fahren. Wie praktisch... :-D

hannibal
17.12.2006, 09:19
mein Gerät war ein GP 360 VHF *g*

Net so doll , find ich für bei Feuerwehrs etwas zu klein und zu kompliziert im Handling

hannibal
17.12.2006, 09:21
mein Gerät war ein GP 360 VHF *g*

Net so doll , find ich für bei Feuerwehrs etwas zu klein und zu kompliziert im Handling

Und wo ist der Unterschied ob ich mir

Hupf Klamotten
Private F/DME
private HFUG
oder 20 T Shirts mit dem Aufdruck "Feuerwehr" kaufe

wenn man ehrlich ist braucht man nix davon

Alex22
17.12.2006, 09:27
Und wo ist der Unterschied ob ich mir

Hupf Klamotten
Private F/DME
private HFUG
oder 20 T Shirts mit dem Aufdruck "Feuerwehr" kaufe

wenn man ehrlich ist braucht man nix davon

Na sicher .. bei Hupf Klamotten gehts um meine eigene Sicherheit.
Kannst ja gerne mal 08/15 standardhandschuhe gegen Elchsleder oder vernünftige Nomexhande testen.

Walmsburger
17.12.2006, 09:52
So, nun lasst uns mal nicht gleich wieder so sehr OT werden, sonst legen hier noch vor dem Mittagessen die ersten Feuerwehrler los, die die Rettungsdienstler für gestört erklären, die nen halben RTW im Kofferaum herumfahren...

Es geht um Funkgeräte, die privat beschafft wurden und ob diese "geduldet" werden (seitens der Feuerwehr/Gemeinde) oder ob es da Probleme gibt...

Also, privat wurden bei uns meines Wissens nach nichts beschafft, das lief wenn dann alles unter dem Deckel des Fördervereins. D.h. wenn der Förderverein das Gerät offiziell zur Verfügung stellt, dann steht es der FF im allgemeinen zur Verfügung, nicht einem einzelnen. Und wieder zurückbekommen ist eigentlich auch nicht (wenn der Spender meint, daß "andere" es zu häufig benutzen, statt ihm selbst...).

Dafür aber nicht nur BOS zugelassene sondern quasi alles, was unser niedersächsischer Ausnahmekatalog an Betriebsfunkgeräte für sinnvoll hält.

(Bosch KF **4 als Mobigeräte, die Bosch HFG's als Handfunken, sowie Motorola GM's als feste 2m-Geräte...)

AndyBOS
17.12.2006, 14:41
Diese Ausnahmekatalog, gibt es diesen in Digitaler Form?
Der würde mich interessieren

Walmsburger
17.12.2006, 15:49
Hm... Hab ich so leider auch noch nicht gefunden, aber laut unserem Funkbeauftragten ist das alles einwandfrei und angemeldet. Deswegen sollten wir uns ja bei der Beschaffung von Betriebsfunkgeräten auf diese Geräte beschränken...

Hier im Forum gab es dazu auch bereits Beiträge, die das bereits ebenso bestätigten...

http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=6694&highlight=bosch+niedersachsen

MikWTM
02.01.2007, 18:59
Achtung Leutz, die BOS muss nicht zwingend eingehalten werden. Gewisse Leute in den entsprechenden Grmien hätten es zwar gern aber es muss nicht in jedem Bereich sein. Ein Einsatzfahrzeug bekommt man ohne FuG8 zwar nicht bei den Prüfstellen abgenommen aber nichts desto trotz kann der Bürgermeister (als oberster Dienstherr der Feuerwhr) sagen meine Jungs bekommen das Feuer auch mit einem nicht BOS-Funkgerät aus. Dies ist leider völlig ok und wird von einigen auch auf Grund knapper Kassen bereits umgesetzt...

AndyBOS
02.01.2007, 21:46
Mhh.... Gibt es da eine Lücke im Gesetz???
Gibt es da ein Schriftstück??

MikWTM
02.01.2007, 21:56
Gott sei dank nicht und unser Bürgermeister hat da auch noch kein Gebrauch von gemacht da wir einen sehr guten Stadtbrandmeister mit Rückrad haben :-)

Das schriftlich gibt sicherlich die Verwaltungsvorschrift über die Dienststellenbeschreibung des BGM bzw. des obersten Dienstherr her. Grundsätzlich kann er das so auslegen unt interpretieren wie er möchte und solange er dann die Verantwortung dafür übernimmt.

Zitat eines BGM: Meine Feuerwehr bekommt das Feuer auch mit einem normalen Betriebsfunk- oder Freenet-Funkgerät aus...

Armes Deutschland

Grisuchris
02.01.2007, 22:06
Und was macht ihr, wenn es ein größerer Einsatz mit anderen BOS wird? Rauchzeichen geben?

MikWTM
02.01.2007, 22:12
so wird es bei denen aussehen die so handeln...

Mir reicht es schon immer das die DLRG so wie nicht weiss was BOS_Funk ist und dann auf Ihrfen drei Betriebsfunkfrequenzen rumturnt.
Das Problem tritt doch heute schon bei Fahrzeugen mit alten FuG8u oder 7 oder noch älteren AEG bzw. Telefunken auf da diese auch nicht alle Kanäle schalten können. Wenn das bei uns mal kommt schmeiss ich die Brocken sofort in die Ecke....

Ebi
02.01.2007, 22:23
Das schriftlich gibt sicherlich die Verwaltungsvorschrift über die Dienststellenbeschreibung des
BGM bzw. des obersten Dienstherr her.
Grundsätzlich kann er das so auslegen unt interpretieren wie er möchte und solange er dann die Verantwortung dafür übernimmt.

Zitat eines BGM: Meine Feuerwehr bekommt das Feuer auch mit einem normalen Betriebsfunk- oder Freenet-Funkgerät aus...

Irgendwie blick ich nicht durch.
Bist du nun für BOS Geräte gem. TR BOS oder befürwortest du totale Gerätefreiheit im BOS Funk ?
Als den Bürgermeister möchte ich sehen, der derartige Geräte erlaubt, wenn das MdI auf TR BOS Geräten besteht.
e.

MikWTM
03.01.2007, 10:01
Nein um gotteswillen, bei uns geht auch alles nach TR-BOS. Aber wir haben einige Gemeinden im Kundenkreis die so verfahren.
Aber wie der Name auch schon sagt es ist eine TR also eine Technische Richtlinie, also kein Gesetz...
An Tr muss man sich nicht unbedingt halten. Siehe Niedersachsen mit Ihren orangfarbenen Einsatzjacken. Hierfür gibt es auch eine Technische Richtlinie des Land Nds. und auch diese wird mehr und mehr von den Feuerwehren nicht eingehalten da sie gemerkt haben dass die schwarzen Einsatzjacken a, besser b, schneller zu beschaffen sind und c, auch noch erheblich kostengünstiger sind.

Ebi
03.01.2007, 10:08
@Mik,
wie gesagt, den Bürgermeister möchte ich sehen, der so verfährt.
Hier bei uns in HE hätte er schlechte Karten :-)
e.

MikWTM
03.01.2007, 10:10
Bei uns ja gottseidank auch. Wir haben einen starken Stadtbrandmeister und ich denke unser neuer Bürgermeister käme auch nicht auf die Idee...

Walmsburger
03.01.2007, 10:23
Jaja, so sind die Unterschiede...

Bei uns kam die Idee (auf BOS geproggte Betriebsfunkgeräte auf Booten, in MTWs usw. einzusetzen) von unserem Stadtbrandmeister selbst...

Ebi
03.01.2007, 10:31
Jaja, so sind die Unterschiede...

Bei uns kam die Idee (auf BOS geproggte Betriebsfunkgeräte auf Booten, in MTWs usw. einzusetzen) von unserem Stadtbrandmeister selbst...

Und die Geräte sind ganz offiziell angemeldet ??
Also: Gerätetyp ? Leistung usw ???
e.

Walmsburger
03.01.2007, 10:39
Soweit ich weiß schon.

Deswegen wird auch immer peinlichst drauf geachtet, daß nicht "irgendwelche" Betriebsfunkgeräte im 4m-Bereich genommen werden, sondern am liebsten z.B. KF84 von Bosch oder die Motorola GM Serie.

Selbstverständlich müssen diese auch BOS-konform geproggt sein.

Wenn diese Geräte diesen Kriterien entsprechen, dann gehen die vor Einbau zum "Check" an die FTZ an den Messplatz und nach einigen Wochen kommt das Gerät zurück und kann verbaut werden.

Gruß
Walmsburger

PS: Zum Verständnis: Ich komme aus Niedersachsen und hier ist das wohl ein wenig "unproblematischer"...

Ebi
03.01.2007, 10:45
PS: Zum Verständnis: Ich komme aus Niedersachsen und hier ist das wohl ein wenig "unproblematischer"...
Soweit ich weiss, achtet die PATB NI eigentlich immer sehr genau auf die Einhaltung der bestehenden Richtlinien, deshalb kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen.
e.