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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Petition wegen Änderung der StVO



duese
08.12.2006, 13:28
Ich wollte nochmal auf diese Petition hinweisen. Meiner Meinung nach sollte da was getan werden und deshalb hab ich mit gezeichnet.
Schauts euch doch mal an.

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=327

Die Zeichnungsfrist läut bis zum 28.12.2006

duese

Allmächtiger
08.12.2006, 16:11
Hab da schon vor ner Woche unterzeichnet...

F64098
08.12.2006, 16:38
Um welchen Paragraphen welcher Verordnung geht es da im Speziellen?

§70 StVZO existiert bereits.


MfG

Frank

ahk
08.12.2006, 16:39
Die Petition bezieh sich wohl auf §22 und §23(Abs1).
Ich versteh aber nicht, wieso diese Petition nötig ist, da §35 doch klipp und klar besagt, daß die Feuerwehr davon befreit ist, zumindest im Einsatzfall.

Ich finde daher, diese Petition ist komplett unnötig - warum sollte man was Regeln, was schon geregelt ist?

Gruß,
ahk

DG3YCS
08.12.2006, 16:54
Hallo Frank,

Bei dieser Petition geht es um die STVO, nicht um die STVZO...
Es geht wohl darum, dass nach der STVO der HALTER UND DER FAHRER für den Ordnungsgemäßen Zustand des KFZ verwntwortlich sind.
Der Fahrer hat sich VOR Fahrtantritt vom Ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen... Ich habe keine Lust nachzuschauen welcher § dies Regelt, ist aber so.

Hier soll es wohl eine Ausnahmeregelung geben...

@All
So eine Ausnahmeregelung gibt es doch bereits! Es ist der §35 STVO...
Er befreit ebendso wie der §70 STVZO von ALLEN Vorschriften ihrer jeweiligen "Ordnung"... Damit ist es erledigt.

Andererseits kann mir niemand erzählen, dass es keine Möglichkeit gibt für den Kraftfahrer sich von der Verkehrssicherheit zu überzeugen...
Ein Kraftfahrer sieht sein KFZ ja nicht beim Einsatz zum ersten mal.
Und es ist doch sicherlich kein Problem sich regelmäßigkeit um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu kümmern. Und wieso soll ein KFZ das am Montagabend beim Regeldienst voll Einsatzfähig war, plötzlich beim Einsatz Mittwochnachmittag einen Fehler haben, der die Verkehrssicherheit erheblich beeinflusst und vor Fahrtantritt problemlos feststellbar währe...
Die Wahrscheinlichkeit ist doch Gering, die meisten schweren Fehler kündigen sich doch an.
Und für die wenigen überhaupt denkbaren Fehlerbilder wo es überhaupt so sein könnte, kann man sich dann ja auf den §35 STVO berufen...
(Das man aus o.g. Gründen damit aber zb bei abgefahrenen Reifen KEinen Erfolg haben dürfte, wird jeden klar sein...)

Daher denke ich braucht es eine diesbezügliche änderung der STVO nicht.
Hier währe der §35 selber wohl viel eher an der Reihe.

Gruß
Carsten

hannibal
08.12.2006, 17:24
und wer prüft vor jeder Übung oder Dienstfahrt das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit (vgl TD vor der Nutzung)???

ahk
08.12.2006, 17:31
und wer prüft vor jeder Übung oder Dienstfahrt das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit (vgl TD vor der Nutzung)???

Der Fahrer natürlich.
Wo ist hier das Problem?
Für eine kurze Sichtprüfung ist bei Übungen und Dienstfahrten sicherlich Zeit. Die StVO verlangt nicht, daß Du das Fahrzeug vor jeder Fahrt zum TÜV schickst.

Bei Freiwilligen Feuerwehren ohne ständig besetzte Wache ist es nur bei Einsätzen nicht möglich, daß Fahrzeug vor der Fahrt zu überprüfen. Hierzu gibt es §35, der in diesem Fall von der Prüfung befreit.

Gruß,
ahk

soundplayer
08.12.2006, 17:51
Ich denke auch das es nicht nötig ist die Gesetzestexte zu ändern, da es eh die Pflicht eines jeden Fahrers ist vor Dienstantritt (so ist es jedenfalls auf der Rettungswache wo ich ehrenamtlich bin der Fall) das KFZ zu Prüfen. Für die restlichen Fälle kommt dann ja wie bisher schon ausführlich benannt der §35 zum tragen.

Grüße an allle

Soundplayer

Mr. Blaulicht
08.12.2006, 18:57
...da es eh die Pflicht eines jeden Fahrers ist vor Dienstantritt [...] das KFZ zu Prüfen.
Nein, das Prüfen des Fahrzeugs geschieht nach Dienstantritt, da es ja auch zum Dienst gehört. Und da liegt der Hund ja begraben. Dienstbeginn 6.00 Uhr, Alarmierung 6.02 Uhr. Da bleibt keine Zeit, um die Lampen, Reifen etc zu checken.

Gruß, Mr. Blaulicht

loxi
08.12.2006, 19:02
Trotzdem ist diese Änderung völlig unnötig, da doppelt gemoppelt.

Durch §35 ist man ja von den Vorschriften unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befreit.

Dies gibt mir die möglichkeit, auch ohne eingehende Prüfung loszufahren, schafft aber generell keinen Freibrief einfach loszufahren egal in welchem Zustand das Auto ist.

Also, was soll der Quatsch?

Florian 40
09.12.2006, 04:29
Guten Morgen,

ich würde da ja eventuell auch mitmachen, aber was mich gewaltig stört
ist die Internetadresse. Würde der Deutsche Bundestag nicht eine .de Domain
nehmen ?
.ac.uk finde ich ein wenig komisch.

Viele Grüsse
Flo

ahk
09.12.2006, 08:33
Das hat mich anfangs auch gewundert. Aber wenn Du Dich auf den Seiten mal ein wenig umschaust, findest Du folgende Erklärung:


Das System "Öffentliche Petition" des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen.

Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten "Öffentliche Petition" vom International Teledemocracy Centre an der Napier-Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.

HTH,
Arne

alarma
09.12.2006, 16:09
...
Und wieso soll ein KFZ das am Montagabend beim Regeldienst voll Einsatzfähig war, plötzlich beim Einsatz Mittwochnachmittag einen Fehler haben, der die Verkehrssicherheit erheblich beeinflusst und vor Fahrtantritt problemlos feststellbar währe...

Was ist mit der Leiter auf dem Dach des Fahrzeugs?
Montag war die noch befestigt, bei dem Alarm am Mittwoch ist sie in einer Kurve jedoch vom Dach gefallen!
oder
Argument §35
Fahrt zum Einsatzort ist durch §35 abgedeckt, noch während der Anfahrt stellt sich ein Fehlalarm heraus.
Niemand wird in diesem Fall sein Fahrzeug an den Rand bewegen um den korrekten Sitz der Leiter zu kontrollieren!
Fällt diese aber auf dem Rückweg vom Fahrzeug, ist der §35 bestimmt nicht mehr erfüllt.

Nur als Denkansatz.
Schaden kann bestimmt nicht wenn es (nochmal) im Geset steht.

ahk
09.12.2006, 16:20
Schaden kann bestimmt nicht wenn es (nochmal) im Geset steht.

Ach Quatsch.
Unsere Gesetze sind auch so schon kompliziert genug.
Warum muß da unbedingt für jede Eventualität ein eigener Paragraph rein?

loxi
09.12.2006, 21:13
Was ist mit der Leiter auf dem Dach des Fahrzeugs?
Montag war die noch befestigt, bei dem Alarm am Mittwoch ist sie in einer Kurve jedoch vom Dach gefallen!
oder
Argument §35
Fahrt zum Einsatzort ist durch §35 abgedeckt, noch während der Anfahrt stellt sich ein Fehlalarm heraus.
Niemand wird in diesem Fall sein Fahrzeug an den Rand bewegen um den korrekten Sitz der Leiter zu kontrollieren!
Fällt diese aber auf dem Rückweg vom Fahrzeug, ist der §35 bestimmt nicht mehr erfüllt.

Nur als Denkansatz.
Schaden kann bestimmt nicht wenn es (nochmal) im Geset steht.

Erstens kann es schaden, weil es genau gegen die Entbürokratisierungsbestrebungen steht.

Zweitens besteht keinerlei Grund den Fahrer auch bei Nicht-Einsatzfahrten von der Verkehrssicherungspflicht zu befreien. Natürlich ist es nicht gerade praktisch, wenn man für die Rückfahrt nochmal ne Abfahrtkontrolle machen muss, aber jeder Bus, LKW und PKW-Fahrer hat genau das gleiche Problem und findet es unpraktisch, aber das ist halt mal so!

hannibal
09.12.2006, 21:16
folgendes Beispiel

du fährst mit deinem LF raus zu einem wasweissichbrand
§35, alles in bester Ordnung

unterwegs wird abbestellt
bleibst du dann stehen und kontrollierst erst das Fahrzeug bevor du einrückst

ahk
09.12.2006, 21:42
Mein Gott was seid Ihr Erbsenzähler.

Was bitte soll dann da noch passieren?
Wenn das Fzg wirklich gravierende Mängel hat, wie z.B. defekte Bremsen, dann merkst Du das eh sofort und fährst nicht mehr weiter.

Die Wahrscheinlichkeit, daß solch ein Fall (egal ob kleines oder ernsthaftes Problem) eintritt, ist gerade bei Feuerwehrfahrzeugen äußerst gering. Erstens haben diese Fahrzeuge eine sehr geringe Laufleistung und zweitens werden diese Fahrzeuge im Gegensatz zum Privatwagen dermaßen häuftig kontrolliert, daß die Wahrscheinlichkeit, daß solch ein Problem auftritt äußerst gering ist.

Und deshalb brauchen wird dafür auch keine gesonderte Verordnung, das ist mit §35 schon ausreichend abgedeckt.

Ansonsten kann ich mich loxi nur anschließen, daß ich es sogar gefährlich finde, die BOS generell von dieser Pflicht zu befreien.

Gruß,
ahk

Mr. Blaulicht
10.12.2006, 02:56
Moin moin,

man muss halt organisationsintern eine andere Lösung finden. Zum Beispiel ist VOR der Fahrt ja auch NACH derletzten Fahrt. Wenn also gewährleistet ist, dass kein Fahrzeug in der Halle steht, dass nicht auf seine Verkehrsfähigkeit geprüft ist und zwar in Intervallen, die vertretbar sind, dann müsste das ja eigentlich ausreichend sein. Und ein Rundumblick vor der Abfahrt dient ja auch der eigenen Sicherheit. Und kurz einen Blick auf die Reifen zu werfen, ob einer platt ist, kostet schlöiesslich nicht viel Zeit. Alles andere kann ja schon früher routinemässig gecheckt werden (Beleuchtung, Bremsen, Beladung etc). Das verändert sich ja nicht durch den Stillstand in der Halle.

Deswegen finde auch ich eine Ändererung der StVO oderStVZO in diesem Punkt völlig überflüssig.

Gruß, Mr. Blaulicht

Florian 40
10.12.2006, 05:31
Hi,


Das hat mich anfangs auch gewundert. Aber wenn Du Dich auf den Seiten mal ein wenig umschaust, findest Du folgende Erklärung:


HTH,
Arne

Ja wie gesagt, es kam mir irgednwie ein bischen komisch vor, aber nun weiss
ich ja warum es so ist.

Gruss Flo

überhose
10.12.2006, 11:25
Erstens kann es schaden, weil es genau gegen die Entbürokratisierungsbestrebungen steht.Welche "Entbürokratisierungsbestrebungen"? Die tatsächlichen Zahlen der letzten Jahre in bezug auf Wegfall und Neuerstellung von Gesetzen/Verordnungen ist dir bekannt?
Und da soll es schaden, einen Absatz hinzuzufügen/ zu ändern, um Mitgliedern ehrenamtlicher Hilfsorganisationen wenigstens ein bißchen Rechtssicherheit zu geben?

duese
10.12.2006, 11:36
Moin moin,

man muss halt organisationsintern eine andere Lösung finden. Zum Beispiel ist VOR der Fahrt ja auch NACH derletzten Fahrt. Wenn also gewährleistet ist, dass kein Fahrzeug in der Halle steht, dass nicht auf seine Verkehrsfähigkeit geprüft ist und zwar in Intervallen, die vertretbar sind, dann müsste das ja eigentlich ausreichend sein. Und ein Rundumblick vor der Abfahrt dient ja auch der eigenen Sicherheit. Und kurz einen Blick auf die Reifen zu werfen, ob einer platt ist, kostet schlöiesslich nicht viel Zeit. Alles andere kann ja schon früher routinemässig gecheckt werden (Beleuchtung, Bremsen, Beladung etc). Das verändert sich ja nicht durch den Stillstand in der Halle.

Deswegen finde auch ich eine Ändererung der StVO oderStVZO in diesem Punkt völlig überflüssig.

Gruß, Mr. Blaulicht

Das sollte mit Sicherheit so gehandhabt werden (wird es zumindest in unserer Wehr auch). Das Problem ist nur, wenn jemand das Fahrzeug mit Schaden in der Halle abstellt. Der nächste der kommt und sich auf seinen Vorgänger verlassen muß ist dann ziemlich verlassen, der ist nämlich dann dran und muß haften. Und genau darauf ziehlt meiner Meinung nach diese Petition ab.
Es sollen ja nicht alle von der Haftung befreit werden, sondern auch derjenige in Haftung genommen werden, der bei diesem Vorgehen verantwortlich ist. Es werden ja so oder so in diesen Bereichen Fahrtenbücher geführt. Damit könnte man diese Durchsicht auch auf nach dem Einsatz verlegen und der Abstellende ist dafür verantwortlich. Wäre meiner Meinung nach eine Vorgehensweise mit der man sich mal Beschäftigen könnte.

Eine Petition ist ja auch keine Volksabstimmung, die ab einer bestimmten Mitzeichnerzahl durchkommt, sondern etwas, mit der sich unsere Legislative beschäftigt und wenn ihrer Meinung nach Handlungbedarf besteht etwas tut.

duese

AkkonHaLand
10.12.2006, 12:20
Mein Gott was seid Ihr Erbsenzähler.
Keine Erbsenzähler nur Relistisch!
Ich kann es mir nicht leisten, beim Alarm erst die vorgeschriebene Überprüfung zu machen! Die Dauert nämlich nach Vorschrift, aufgrund der zu prüfenden Teile ca 30 Minuten!
Wenn das Fzg unterwegs abbestellt wird, mache ich mich übrigens strafbar wenn ich dann erst (wenn der §35 weggefallen ist MÜSSte ich nämlich vor Weiterfahrt überprüfen!) die Überprüfungen mache - denn halten auf Autobahnen ohne triftigen Grund - technischer Schaden, der die Weiterfahrt unmöglich macht - ist verboten!

...


Erstens haben diese Fahrzeuge eine sehr geringe Laufleistung
Genau das ist das POroblem der Fzge, besonders der Feuerwehr! Die Fzge werden nicht kaputt gefahren sondern sie stehen sich kaputt!


und zweitens werden diese Fahrzeuge im Gegensatz zum Privatwagen dermaßen häuftig kontrolliert, daß die Wahrscheinlichkeit, daß solch ein Problem auftritt äußerst gering ist.

Häufig kontrolliert? Stimmt! Alle 24 Monate vom Bauhof, der dann trotz erheblicher Mängel die TÜV-Plakette draufklebt, da es ja "ein Einsatzfahrzeug ist, und die können auch Mängel haben, die bei Privatfahrzeugen nicht erlaubt sind!" (Zitat ende)

Unser altes LF8 hatte übrigens z.B.:
- ein ca. 30cm großes Loch im Unterboden
- die Scheinwerfer gingen ab und zu nicht "ihr habt ja nachts das Springlicht-tagsüber braucht ihr kein Licht" der Fehler wurde bis zur Verschrottung nicht gefunden
- mal abgesehen von den schlappen 1,5 Tonnen Übergewicht...

Hatte ich erwähnt, dass das LF8 die letzten 3 mal vor der Verschrottung , laut TÜV-Bericht "ohne Mängel" durch den Bauhof-TÜV kam?

duese
10.12.2006, 13:40
Wobei es hier nicht um technische Mängel geht, die eh schon bekannt sind, wie chronisches Übergewicht oder Löcher im Unterboden (!!!). In solchen Fällen darf auch ein Einsatzfahrer nicht mehr mit dem Fahrzeug rausfahren. Da muß was an der Fahrzeugen getan werden und nicht an der StVO. Die Gemeinde muß für Reparatur oder Ersatz sorgen, oder sie bekommt den Schlüssel und das Fahrzeug steht nicht mehr im Dienst. Punkt.

Diese Petition sollte nicht als Versuch mißverstanden werden einen Erlaubnisschein für nicht verkehrstüchtige Fahrzeuge zu bekommen. Vielmehr sollte die (Mit-) Verantwortung auf die Leute ausgedehnt/übertragen werden, die diese auch wahrnehmen können.

Zum Thema Erbsenzähler: Das Problem ist nicht der Regelfall der meistens funktioniert. Das Problem ist wenn was passiert, dann hat der (ehrenamtliche) Einsatzfahrer womöglich Probleme am Hals, die er nicht vermeiden konnte und für die er nix kann. Und genau für diesen Fall soll mit dieser Petition Abhilfe geschaffen werden.

duese

Reissdorf
10.12.2006, 15:34
Wenn das Fzg unterwegs abbestellt wird, mache ich mich übrigens strafbar wenn ich dann erst (wenn der §35 weggefallen ist MÜSSte ich nämlich vor Weiterfahrt überprüfen!) die Überprüfungen mache - denn halten auf Autobahnen ohne triftigen Grund - technischer Schaden, der die Weiterfahrt unmöglich macht - ist verboten!

Also ganz ehrlich, wie viele Freiwillige Feuerwehren fahren denn im Normalfall über die Autobahn?



Häufig kontrolliert? Stimmt! Alle 24 Monate vom Bauhof, der dann trotz erheblicher Mängel die TÜV-Plakette draufklebt, da es ja "ein Einsatzfahrzeug ist, und die können auch Mängel haben, die bei Privatfahrzeugen nicht erlaubt sind!" (Zitat ende)

Unser altes LF8 hatte übrigens z.B.:
- ein ca. 30cm großes Loch im Unterboden
- die Scheinwerfer gingen ab und zu nicht "ihr habt ja nachts das Springlicht-tagsüber braucht ihr kein Licht" der Fehler wurde bis zur Verschrottung nicht gefunden
- mal abgesehen von den schlappen 1,5 Tonnen Übergewicht...

Hatte ich erwähnt, dass das LF8 die letzten 3 mal vor der Verschrottung , laut TÜV-Bericht "ohne Mängel" durch den Bauhof-TÜV kam?

Wenn ich solche Zustände bei uns in der Feuerwehr hätte würde ich der Verwaltung sagen sie könne ihr Feuer selber löschen. Wenn der Wehrführer dagen nichts unternimmt oder es so tolleriert dann muß man halt mal eine Stufe höher gehen. Alternativ könnte man auch mal einen neutralen TÜV aufsuchen. Natürlich gibt es alte Fahrzeuge, bei uns auch, aber dann müssen sie immerhin in einem sicheren Zustand gehalten werden. Da gäbe es bei mir auch keine Diskusion.

Wenn ich so ein Komentar vom Bauhofmitarbeite höre kannst du mir glauben den hätte ich auch dranbekommen. Die Leute sollen mal drüber nachdenken was sie so von sich geben.

Aber die Fahrzeuge müssen doch ein Jahr zur Sicherheitsüberprüfung und ein Jahr zum TÜV. Zwischendurch kommt auch ab und zu der Herr vom TÜD.

Gruß
Reissdorf

loxi
10.12.2006, 15:39
Welche "Entbürokratisierungsbestrebungen"? Die tatsächlichen Zahlen der letzten Jahre in bezug auf Wegfall und Neuerstellung von Gesetzen/Verordnungen ist dir bekannt?
Und da soll es schaden, einen Absatz hinzuzufügen/ zu ändern, um Mitgliedern ehrenamtlicher Hilfsorganisationen wenigstens ein bißchen Rechtssicherheit zu geben?

Ich versteh das Problem nach wie vor nicht. Es wird ja auch nicht zu jedem Paragraphen der Vorfahrt, Überholverbote und sonstwas regelt als Absatz hinzugefügt, dass die Feuerwehr etc. im Einsatzfall davon befreit ist, warum gerade da?

Ich weiß, dass die Entbürokratisierung nicht wirklich toll funktioniert, aber das ist ja kein Grund zu sagen, "Naja, wenns eh scheiße mit läuft, könn mer ja noch mehr Sachen regeln, die eigentlich schon geregelt sind."

AkkonHaLand
11.12.2006, 10:22
...Wenn der Wehrführer dagen nichts unternimmt oder es so tolleriert dann muß man halt mal eine Stufe höher gehen.

Wie hoch willst du denn? Der Orts-, Stadt- und Kreisbrandmeister hatten Kenntnis! Die Politiker (Ort, Stadt, Kreis) wollten davon nichts wissen!


Alternativ könnte man auch mal einen neutralen TÜV aufsuchen. ...


Au ja! Das will ich sehen, wie einer mit einem Fahrzeug, für das der Eigentümer die Stadt ist zu einer Überprüfung fährt bei einer nicht von der Stadt genehmigten Stelle. Wer trägt dann eigentlich die Kosten?

--> Angenommener Verlauf:
- Fahrt zum Bauhof --> Fahrzeug ohne Mängel
- Fahrt zum unabhängigen Prüfer, Kosten aus eigener Tasche (die Stadt zahlt nicht!) --> Fzg stillgelegt
- Fahrt zum Bauhof --> Fahrzeug wieder verkehrssicher!
- Der, der zum Unabhängigen gefahren ist ist seine Mitgliedschaft genauso los, wie der Wehrführer.

Fazit: keine Wirkung für die Fahrzeuge, Rausschmiss aus der Wehr, evtl Schadenersatzforderung von der Stadt, denn "das Fzg war beim Bauhof ohne Mängel, die beim Unabhängigen festgestellten Mängel, die die Stadt jetzt evtl. beheben musste, müssen also von IHNEN VORSÄTZLICH verursacht sein!"


Aber die Fahrzeuge müssen doch ein Jahr zur Sicherheitsüberprüfung und ein Jahr zum TÜV. Zwischendurch kommt auch ab und zu der Herr vom TÜD.
Was ist der TÜD?
Unsere Fzge gehen alle 2 Jahre zum TÜV beim Bauhof! Wie das dort abläuft kann ich nicht sagen. Die Fzge werden mit Termin von der Stadt einbestellt, werden morgens auf dem Bauhof abgestellt und abends mit neuer Plakette abgeholt. Der "öffentliche" TÜV (einziger "unabhängiger"??? bei uns) ist übrigens genau nebenan auf dem selben Gelände....

duese
11.12.2006, 10:42
Vielleicht hilft ein Tip, den ich bei einer Infoveranstaltung für Zivis gekriegt hab.

Problem: Dienststelle schafft keine neuen Fahrzeuge an, obwohl die alten nur noch mit der Handbremse zum Stehen gebracht werden können und div. andere Mängel haben.

Lösung: Auf die Straße vor dem Hof schieben (!) und anonym die Pol verständigen, dass da ein nicht verkerstüchtiges Fahrzeug steht.

Bzw, wenn es der obersten Wehrführung bekannt ist, dann muß die das im Kreuz haben mit dem Schlüssel zur Stadt zu gehen den abzugeben und zu sagen, dieses Fahrzeug ist nicht verkehrssicher und wird ab sofort nicht mehr verwendet.

duese

Fabpicard
11.12.2006, 12:07
Ich weis garnicht was ihr hab, schliesslich ist in letzter Linie der Fahrer für die Verkehrssicherheit verantwortlich...

Und ganz ehrlich, bevor ich so eine von euch beschriebene Rostlaube ein 2. mal fahren würde... Da würd ich meinem Wehrführer einfach ins Gesicht sagen: "Ich kann die Verantwortung für dieses Fahrzeug nichtmehr übernehmen und lehne jegliche Fahrten damit ab."

Das ganze dann noch schriftlich, dann kann er mich deswegen nicht rausschmeissen und gut... Was die anderen Fahrer machen ist ja wohl deren sache...

MfG Fabsi

Chr881986
11.12.2006, 12:15
Ich weis garnicht was ihr hab, schliesslich ist in letzter Linie der Fahrer für die Verkehrssicherheit verantwortlich...

Und ganz ehrlich, bevor ich so eine von euch beschriebene Rostlaube ein 2. mal fahren würde... Da würd ich meinem Wehrführer einfach ins Gesicht sagen: "Ich kann die Verantwortung für dieses Fahrzeug nichtmehr übernehmen und lehne jegliche Fahrten damit ab."
Das du dann hingehst und das Fzg. nicht mehr fährst ist klar, würd ich auch genauso machen!



.... Was die anderen Fahrer machen ist ja wohl deren sache...

MfG Fabsi
Diese Aussage kann ich nicht verstehen, scghliesslich hat der Fahrer nicht nur die Verantwortung für sich und das Fzg. sondern auch für die restliche Besatzung und ich möchte nicht in der Haut stecken, wenn ich genau weis das das Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher ist und ich die anderen nicht informiert habe und alles in Bewegung gesetzt habe, sodas das Fzg. ersetzt oder Repariert wird.

Mfg

Allmächtiger
11.12.2006, 12:29
Was ist der TÜD?
Unsere Fzge gehen alle 2 Jahre zum TÜV beim Bauhof! Wie das dort abläuft kann ich nicht sagen. Die Fzge werden mit Termin von der Stadt einbestellt, werden morgens auf dem Bauhof abgestellt und abends mit neuer Plakette abgeholt. Der "öffentliche" TÜV (einziger "unabhängiger"??? bei uns) ist übrigens genau nebenan auf dem selben Gelände....

Der Bauhof, oder wer auch immer, kann nicht einfach die Hauptuntersuchung (allgemein als "TÜV" bekannt) machen. Das muss ein staatlich vereidigter Sachverständiger tun. So jemand arbeitet aber nicht beim Bauhof (es sei denn, er macht das ganze Jahr nichts anderes als Fzg der Verbandsgemeinde/Stadt zu prüfen, aber dann müsste es extrem viele Fahrzeuge geben *g*). Bei uns in der Fw gab es auch mal Fahrzeuge, bei der sich jeder gefragt hat, wie die die Plakette bekommen haben. Aber normalerweise hat so ein Prüfer keinen Spaß an seinem Beruf, denn wenn er so eine Rostlaube ohne Mängel durchkommen lässt, denn er haftet mit seinem Namen für die Sicherheit, und wenn was passiert, ist er möglicherweise ganz schnell seinen Job los.

Und versucht mir nicht irgendwelche Geschichten zu erzählen, mein Vater macht das seit knapp 20 Jahren ;-)

überhose
11.12.2006, 12:37
Wenn Wehrleitung und kommunale Verwaltung nix auf die Reihe bringen oder es für gut halten, ihre Feuerwehrler mit solch desolaten Fahrzeugen rumgurken zu lassen, gibts eine einfache und immer gut funktionierende Methode: die Kommunalpolitik. Ein kurzes Schreiben an ein oder mehrere Fraktionen, und das ganze gerät ins Rollen: Diskussionen in den Gremien => Medien => Öffentlichkeit. Spätenstens da wird jeder Verantwortliche zur Einsicht kommen, dass man die Zustände doch nicht einfach so untragbar durchziehen kann.

loxi
11.12.2006, 13:05
Nicht umsonst sagt man "Mit der Feuerwehr werden Wahlen gewonnen" ;)


Nichts desto trotz, wenn mir vor Fahrtantritt bekannt ist (weil ich es von frühren Fahrten etc. weiß), dass ein Fahrzeug sicher nicht verkehrssicher ist, würde mir meines Erachtens auch ein solches Gesetz nicht helfen.

Es kann ja nicht sein, dass ein Freibrief geschaffen wird, mit sich als schrottreif bekannten Fahrzeugen im Straßenverkehr zu bewegen.

duese
11.12.2006, 14:30
Darum gehts doch gar nicht. Es soll nicht erlaubt werden mit bekanntermaßen verkehrsuntüchtigen Fahrzeugen rumzufahren. Sondern vielmehr sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, die Haftung für evtl. Mängel auf den/diejenigen zu verlagern, die auch die Möglichkeit haben, diese Überprüfung durchzuführen. Z. B. der letzte Fahrer im Falle des Einsatzfahrzeuges im Einsatz. Gegen eine Befreinung von der Pflicht die Fahrzeuge verkehrstüchtig zu halten bin ich ganz entschieden. Aber bei einer Freiwilligen Feuerwehr kann der Einsatzfahrer nunmal nicht von der Abfahrt sein Auto überprüfen, da einfach keine Zeit dazu ist. Ganz anders natürlich bei Übungen, da kann ich vorher schauen, ob alles passt.

duese

loxi
11.12.2006, 15:11
Aber bei einer Freiwilligen Feuerwehr kann der Einsatzfahrer nunmal nicht von der Abfahrt sein Auto überprüfen, da einfach keine Zeit dazu ist.

Und genau deshalb befreit ihn ja auch heute schon §35 StVO von dieser Pflicht.

duese
11.12.2006, 16:18
Und wer haftet dann, wenn tatsächlich was passiert?

duese

Allmächtiger
11.12.2006, 22:21
Und wer haftet dann, wenn tatsächlich was passiert?

duese

Ich denke mal der Gerätewart und die Verbandsgemeinde als Halter

AkkonHaLand
11.12.2006, 22:36
Ich denke mal der Gerätewart und die Verbandsgemeinde als Halter

Hups... ich hatte vergessen, dass der Gerätewart in Eisenberg KFZ-Meister ist und somit das Fzg prüfen und reparieren kann.... :-(

duese
11.12.2006, 22:39
Das ist momentan eben meines Wissens nach noch nicht so, sondern es haftet der Fahrer, oder kannst Du mir sagen, wo es geregelt ist, dass da jemand anders haftet/verantwortlich ist.

duese

Allmächtiger
11.12.2006, 22:54
@ AkkonHaLand

Nö, der Gerätewart ist kein KFZ-Meister, aber wenn das Auto nicht in Ordnung ist, muss er dafür sorgen, dass es in die Werkstatt kommt.


@ duese

Wenn du privat mit dem Auto deines Vaters angehalten wirst und die Reifen sind abgefahren, dann geht die Polizei nicht nur an dich als Fahrer, sondern auch an den Halter. Das lernt man in der Fahrschule.

duese
11.12.2006, 23:05
@Allmächtiger:

Ja schon, nur dass wenn ich mit dem Auto meines Vaters privat unterwegs bin, die Möglichkeit habe mich vom Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen.

Und genau darum geht es hier. Der Einsatzfahrer hat nicht die Möglichkeit, aber die Folgen (zumindest teilweise) zu tragen....

Trotzdem die Frage, wo ist das geregelt?

duese

Allmächtiger
11.12.2006, 23:29
Hab hier was gefunden:


§ 7 Haftung des Halters (Straßenverkehrsgesetz)

(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Hier wird nicht auf den Fahrer verwiesen...

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_07.php