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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfälle auf der Fahrt zum Gerätehaus



überhose
23.11.2006, 11:04
..........

ZickZack
23.11.2006, 13:37
Zitat:


Ortsbrandmeister Bodo Bargmann von der Auricher Wehr sagte am Dienstag, dass alle Feuerwehrleute angewiesen seien, sich bei Fahrten zu Feuerwehrhaus oder Einsatzort an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Sonder- und Wegerechte gebe es für die Freiwilligen in ihren Privatwagen nicht. „Man hat keine eingebaute Vorfahrt“, sagt auch Erster Stadtrat Andreas Rieckhof, der auf einen genauen Bericht wartet.


Ostfriesische Nachrichten
Online-Ausgabe vom 21.11.2006; 22:00:00 Uhr

Falsch!
Wegerecht: Nein!
Sonderrecht: Ja!

Nur mal so am Rande...

rotkreuz
23.11.2006, 15:02
Auch wenn sich hier wieder einige jetzt melden und meinen FW Leute hätten immer Sonderrechte, weil es so im Gesetz steht, Recht haben sie noch lange nicht. Recht wird vom Richter gesprochen und die sprechen meistens den FW Leuten die Sonderrechte ab!!!

1HFM
23.11.2006, 17:33
Moin,

wird Zeit das sich die Rechtsprechung endlich mal einigt.

hannibal
23.11.2006, 17:36
vor allem Feuerwehrangehörige, die das umsetzen ...

Alex22
23.11.2006, 17:39
So ein Unsinn ...
Ist doch völlig idiotisch immer den Leuten die Sonderrechte abzusprechen.
Und diskutieren brauchen wir hier auch nicht mehr ...
Das Thema ist hundertfach durch.

rotkreuz
23.11.2006, 18:18
Achtung jetzt kommt gleich: Schau mal ins Gesetz!

ZickZack
23.11.2006, 18:20
Schau mal ins Gesetz! ;-)

ZickZack
23.11.2006, 18:35
Schau mal einen Beitrag weiter oben ;-)

Deswegen hab ichs ja geschrieben... ;-)

Ich bin absolut DAFÜR, dass Mitglieder bei den BOS Sonderrechte auf der Fahrt zum Einsatzort/Wache Sonderrechte beanspruchen dürfen. Allerdings finde ich es nicht nachvollziehbar, dass z.B. Mitgliedern des DRK dies laut Gesetz NICHT eingeräumt wird. Feuerwehrleuten hingegen schon. Das sollte man schon einheitlich regeln.

ZickZack
24.11.2006, 00:32
Tja, und jetzt wirds interessant:



Wenn die Auricher Wehr (bzw. deren hoheitlicher Träger= Stadt Aurich) ihre Feuerwehrleute anweist (Stichwort: Dienstanweisung), sich bei Fahrten an die StVO zu halten, wird zum Ausdruck gebracht, dass die Befreiung von der StVO aus Sicht des hoheitlichen Aufgabenträgers nicht zur "Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben dringend geboten" ist. Dann kann sich der Feuerwehrangehörige nicht auf den § 35 berufen, weil eben die Tatbestandsvoraussetzung nicht erfüllt ist!

Nur mal so am Rande...

So, ich komme gerade vom Schulungsabend. Treffenderweise hatten wir heute eine ausführliche Schulung durch die Polizei über die Themen "Rechte im Einsatz nach dem LBKG" und "Sonder- und Wegerechte".

Tja, das war sehr interessant. Dank der Diskussion hier konnte ich auch direkt genügend Fragen stellen.

Deswegen kann ich auch definitiv sagen, dass der Bürgermeister keinem Feuerwehrmann die Sonderrechte nehmen kann. Selbst wenn er sich auf den Kopf stellt nicht. Die Sonderrechte sind nunmal Bundesgesetz und die kann auch kein Bürgermeister oder sonstige vorgesetzte Person entziehen. Punkt!

Die Sonderrechte erlauben es sogar andere Verkehrsteilnehmer zu belästigen. Jedoch niemals zu gefährden!
Kurz gesagt: Alles was eine Ordnungswidrigkeit darstellt kann nicht geahndet werden.

Alles was eine Straftat darstellt hingegen schon! Dazu gehört auch im Gegensatz zu der vielverbreiteten Ansicht das Fahren im Vollrausch ZUM Gerätehaus. Da gibts kein Pardon!
Ebenso das Beispiel wenn man auf der Anfahrt z.B. einen Rückspiegel eines parkenden Autos beschädigt. Da ist nix mit Kennzeichen aufschreiben und sich nachher bei der Polizei oder beim Halter melden. Das würde dann trotz Einsatz zur Fahrerflucht zählen. Wenn man also fremdes Eigentum bei der Anfahrt zum Gerätehaus beschädigt, dann ist eure private Einsatzfahrt genau an dieser Stelle zu Ende.

Zusammengefasst: Dank der Sonderrechte hat man auf der Einsatzfahrz zum Gerätehaus mit dem privat PKW viele Privilegien. Es kann euch niemand etwas anhaben wenn ihr euch über die StVZO hinwegsetzt. Jedoch ist das nur so lange eine feine Sache wie nichts dabei passiert. Unfall = volle Verantwortung.
Deswegen kommt man nicht drumherum trotz Adrenalinschub mit einschaltetem Hirn zu fahren und Nutzen/Risiko für sich selbst abzuwägen.

Trotzdem möchte ich nochmal ganz klarstellen: Die Sonderrechte können dem Feuerwehrmann auf der Fahrt zum Gerätehaus von niemandem verboten werden!

Ich (seit 12 Jahren Feuerwehrmann) nehme diese Sonderrechte unter der oben beschriebener Nutzen/Krisko-Abwägung dankbar wahr.

Mr. Blaulicht
24.11.2006, 03:26
Es kann euch niemand etwas anhaben wenn ihr euch über die StVZO hinwegsetzt.
Kleine Anmerkung: Wer sich über die StVZO hinwegsetzt, verliert seinen Versicherungsschutz. Du meinstest sicherlich die StVO.

Gruß, Mr. Blaulicht

Alex22
24.11.2006, 05:37
Kleine Anmerkung: Wer sich über die StVZO hinwegsetzt, verliert seinen Versicherungsschutz. Du meinstest sicherlich die StVO.

Gruß, Mr. Blaulicht


Kleine Anmerkung: Wenn, dann wird man höchstens bis 5.000 € in Regress genommen. Den Haftpflichtersicherungsschutz selbst verliert man definitiv nicht, selbst mit 6 Promille im Blut.

Mr. Blaulicht
24.11.2006, 06:24
Moin moin,

Doch: Wenn Du Dein Fahrzeug veränderst, greift Deine Versicherung nicht mehr! Die 6 Promille gehen auf die StVO, die STVZO regelt die Zulassung der Fahrzeuge!

Gruß, Mr. Blaulicht

Andreas 53/01
24.11.2006, 06:37
Ebenso das Beispiel wenn man auf der Anfahrt z.B. einen Rückspiegel eines parkenden Autos beschädigt. Da ist nix mit Kennzeichen aufschreiben und sich nachher bei der Polizei oder beim Halter melden. Das würde dann trotz Einsatz zur Fahrerflucht zählen. Wenn man also fremdes Eigentum bei der Anfahrt zum Gerätehaus beschädigt, dann ist eure private Einsatzfahrt genau an dieser Stelle zu Ende.


Wenn Du das schaffst, dann ist Dein Auto auch nicht mehr Fahrbereit, da kannst Du getrost dort stehen bleiben und auf die Polizei warten ! :-)

Fabpicard
24.11.2006, 08:40
Soweit so schön... hobby-juristerei macht ja unsagbar spass :D

Aber dann lasse er sich auch Belehren mein lieber überhose :)

DENN:

Sollte dies eine Kommune/Stadt usw. wirklich durchziehen, haben sie direkt 2 Vorteile:

1. Sollte eine FW-ler sich über die StVO "hinwegsetzen" so ist es seine eigene Schult (soweit so richtig, bei dem von dir Angesprochenen Beispiel)

2. Alarmiert wird: "Feuer Menschenleben in Gefahr - Höchste Eile für die Feuerwehr XY NICHT geboten"
Tja... und da liegt der Hase im Pfeffer begraben wies so schön heist.


Eine Kommune kann, völlig im Rahmen der geltenden Gesetze, festlegen: Für die Erfüllung meiner Aufgabe ist es nicht dringend geboten. Und somit tritt die Rechtsfolge "von den Vorschriften [...] befreit" eben nicht ein. Und somit hat der kleine höchstwichtige Feuerwehrmann schlicht und ergreifend keine Sonderrechte!

UND nicht nur der Feuerwehrmann, diese "Aussage" des Trägers wirkt sich dann auch auf die Anfahrt von der Wache zur E-Stelle aus, dort dürfen dann ebenfalls KEINE Sonderrechte in gebrauch genommen werden.

Was uns letztendlich zu dem 2. Vorteil bringt: Der Träger kann die FW-Autos OHNE SoSi-Anlage bestellen, was wieder einiges an Geld spaart.


Einen Hacken hat die Sache doch (alles muss ja einen haben :D )

Da durch die von dir vorgeschlagene Aussage des Trägers der FW die Hilfsfristen nach den ganzen anderen Bundes und Landesgesetzen NICHT mehr eingehalten werden können, wird das ganze dann noch größere Probleme aufwirbeln als wenn einer mit 90 auf ner Landstraße wo 70 is geblitzt wird...

MfG Fabsi

ZickZack
24.11.2006, 10:59
Wenn ich so einen Käse höre... Mein Güte!

Der Bürgermeister, Wehrleiter oder auch der Papst höchstpersönlich kann in KEINEM FALL von vorne herein pauschal sagen, dass keine "Höchste Eile" geboten ist. Wie soll das denn auch funktionieren?!?!

Die einzigste Person, die euch von der höchsten Eile auf der Fahrt zum Gerätehaus entbinden kann ist der Disponent auf der Leitstelle. Und der trägt, wie wir gestern auf der Schulung erfahren haben, die Verantwortung. Er alleine kann dies beurteilen - sonst NIEMAND!

Jetzt könnt ihr euch ruhig weiter die Haare darüber ausreissen. Es ist so wie ich es euch geschildert habe aber da einige ja eh unbelehrbar sind wird die Diskussion noch ewig weitergehen.

tower911
24.11.2006, 11:53
gut wir sagen jetzt einfach Unterhose äh Überhose hat Recht und wir unsere Ruhe.

Manche sehen es einfach nicht ein wenn sie verloren haben.

Auf hochdeutsch und weil ich es nicht mehr lesen kann hier
@ Überhose: Dein Bürgermeister hat verschissen.

hannibal
24.11.2006, 12:08
Überhose hat wirklich recht

man nehme dem Feuerwehrmann die gebotene Eile und schon greift der 35er nicht mehr

ist zwar nicht die Feine englische Art aber Grundsätzlich durchaus haltbar...

tower911
24.11.2006, 12:13
ging aber hier darum, das der Einsatz für die Feuerwehr erst ohne Eile sein soll und sobald sie am Gerätehaus ist, ist es eilig? Das haut nicht hin!
Die Paragraphentexte sprechen ja auch von Feuerwehr. Und das ist man auch schon wenn man mit dem Privat PKW zum Gerätehaus fährt(Zumindest nach so manchen Richterspruch). Und nicht erst nach Ankunft am Gerätehaus.
Von daher kann es nicht einmal hü und einmal hott sein.

DG3YCS
24.11.2006, 12:21
Hi,

naja, dann will ich mich mal auf die Seite von unserem Bekleidungsstück stellen...
Es ist doch wohl eher so, das es nicht zwangsläufig darauf ankommt was tatsächlich vorliegt, sondern was der FW´ler (begründet) glaubt das hier vorliegt.

Wenn er aufgrund z.b. eines Fehlers der LST. mit der Meldung Brand groß, Menschenleben in Gefahr alarmiert (zb. Fixtextmelder) wird und die zweite Alarmmeldung mit der Korrektur nicht mehr mitbekommt da schon Unterwegs, kann sich trotzdem auf die Nutzung der SoRe als Rechtfertigunsgrund berufen, da er ja von "höchster Eile" ausgehen musste.

Selbst dann wenn es sich bei dem Einsatz tatsächlich nur um eine kleine Ölspur auf einer bereits von der Pol gesperrten Straße bei trockenen Wetter handelt. (Und bitte jetzt kein - Das ist nichts für die FW-DAs ist nur ein BEISPIEL !!!)

Andersherum wird er sich nicht mit §35 rechtfertigen können, wenn er zu einer Ölspur gerufen wird und es stellt sich anschließend als VU-Schwer, P-Klemm heraus. Denn er hatte ja keinen Grund an höchste Eile zu glauben.

Wenn jetzt sein Vorgesetzter Sagt: Auch ohne Nutzung der Sonderrechte im P-PKW sind wir immer schnell genug vor Ort, Dann hat er KEINEN Grund an die höchste Eile zu Glauben! Damit entfällt eine wesentliche Begründung für §35.
(Ander sähe es jetzt aus, wenn der Disponent ausdrücklich auf die höchste Eile hinweist, dann währe man wieder in einer Grauzone und ich währe geneigt hier trotz Dienstanweisung wieder §35 zuzugestehen)

OK, wenn der FW´ler jetzt stichhaltig begründen kann, das die Aussage des Vorgesetzten einfach Falsch ist, dann hat dieser ein Problem und man könnte sich weiterstreiten und wie es vor Gericht aussieht ist Glückssache.
Aber solange er dieses NICHT ZWEIFELSFREI begründen kann, wird er IMMER der gearschte sein.

Aber es gibt ja genug Fälle wo so eine Aussage richtig ist!
Es gibt genug Wehren wo Hauptamtliche Kräfte Ihren Dienst versehen und so sofort Ausrücken können, Es gibt Wehren wo genügend Freiwillige in unmittelbarer NAchbarschaft zum GH wohnen und/oder arbeiten.
ISt diesses der Fall, so kann (oder muss sogar in hinblick auf die Gefährdung)man sicherlich auf §35 STVO verzichten.
Und bei der ganzen Geschichte geht es ja nun nicht darum, dass immer alle Aktiven schnellstmöglich vor ORT sind, sondern das eine ausreichende Anzahl von Aktiven in der nötigen Zeit vor Ort ist. Und wenn jemand ohne §35 zum GH halt immer solange braucht, dass schon alle Fahrzeuge raus sind, dann ist das halt so und er ist beim Einsatz halt nicht dabei (sofern genügend Personal vor Ort ist). ISt schon zumindest jemand der andere EK auslösen kann wenn benötigt!

Nicht das man mich falsch versteht: ICh bin NICHT GRUNDSÄTZLICH gegen SoRe in P-PKW, aber nur dort wo es absolut Notwendig ist und keinesfalls dort, wo es nur zu einem Wettrennen um den Platz auf dem ersten KFZ wird.

Gruß
Carsten

EDIT: @Tower911
BEi der Fahrt von daheim geht es darum das der EINZELNE schnell am Gerätehaus ist. Bei der Fahrt ab GH geht es darum das ein gewisse anzahl ausgebildeter FW´ler schnell am Schadensort ist.
Für die Gruppe kann durchaus höchste Eile geboten sein, ohne dass sie für das einzelne Individuum geboten sein muss.

hannibal
24.11.2006, 12:21
und es geht doch

wie an anderer Stelle diskutiert besteht Feuerwehr aus Mannschaft und Gerät
somit kann man sagen das erst wenn die Gruppe vollständig ist d.h. auf deinem Fahrzeug ausreichend besetzt ist der der Punkt mit der Eile beginnt

nochmals
ich bin kein Freund solcher Aussagen aber es ist so...

DG3YCS
24.11.2006, 12:33
Hallo,

@HAnnibal
JA, das wird in der Rechtssprechung manchmal so ausgelegt, denke das ist aber nicht der eigendliche Erklärungsgrund!

@All
Wenn ich jetzt davon ausgehe das bei einer gewissen Schadenslage das erste Fahrzeug innerhalb von sagen wir mal drei Minuten mit einer gewissen Anzahl Personen ausfahren muss, dann besteht für dieses Fahrzeug höchste Eile. Jetzt brauche ich für dieses Fahrzeug einen Maschinisten, GF und einige AGT.

Wenn jetzt aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auch ohne SoRe genug entsprechend ausgebildete Aktive rechtzeitig vor Ort sind, ist der einzelne ersetzbar und es liegt KEIN Grund für §35 vor, während er ja für das Einsatzfahrzeug incl. Manschaft bestehend aus einer Summe von unbestimmten Individuen mit bestimmten Ausbildungsständen durchaus gegeben ist!

Man könnte es jetzt noch verschärfen und z.B. ein Beispiel finden wo es zuwenige Aktive mit Klasse 2 (CE) gibt. Hier könnte es Konstellationen geben wo ebend die Aktiven mit FS2 als Individuum auf jeden Fall dringend gebraucht werden (§35-JA) aber alle anderen nicht (NIX-§35).
Aber das währe dann alles eher Theoretischer Natur...

Gruß
Carsten

tower911
24.11.2006, 12:43
Hannibal, was du meinst ist die Gruppe die aus Mannschaft und Gerät besteht. So steht es in der Feuerwehrdienstvorschrift. Und mittlerweile heisst es Mannschaft und Einsatzmittel.

Und Überhose, mir ist das eigentlich reichlich egal ob ich jetzt Sonderrechte hab wenn ich zum Gerätehaus fahre oder nicht. Darum gehts mir nicht.

Also DG3YCS hat noch was ganz entscheidenes gesagt.
Es hängt auch immer von den Umständen ab. Wenn es eine Berufsfeuerwehr gibt, kann der Chef der Feuerwehr sicherlich den Freiwilligen Feuerwehrleuten untersagen Sonderrechte in Anspruchzu nehmen auf der Fahrt zum Gerätehaus, weil keine Eile geboten ist, wenn schon 5 Fahrzeuge der BF auf dem Weg sind.

Und wie Fabpicard sagte:
Alarmiert wird: "Feuer Menschenleben in Gefahr - Höchste Eile für die Feuerwehr XY NICHT geboten"

Geht man hier von einer Freiwilligen ohne hauptamtliche Kräfte aus, dürfte die Feuerwehr nach dem Bürgermeister, ja zum Gerätehaus ohne Sonderrechte fahren, ABER müsste dann (nach Willen des Bürgermeisters) im Anschluss auch ohne Sonderrechte fahren, weil höchste Eile nicht geboten ist !

Bei einer normalen Freiwilligen Feuerwehr die als erstes zu einem Einsatz mit Menschenleben in Gefahr oder ählichen gerufen wird, kann glaube ich keiner den ersten Einsatzkräften die Sonderrechte untersagen.



PS: Das Unterhose bitte nicht als Beleidigung verstehen !
Als ich deinen Namen das erste mal gelesen hab, hab ich wirklich Unterhose gelesen *gg

Alex22
24.11.2006, 15:20
dieses Thema basiert sehr stark auf Rechtsgrundlagen und deren Verständis


Dann weißt du ja auch das mehrere OLGs ja dem einzelnem Feuewehrmann Sonderrechte zugesprochen hat und somit kann kein Bürgermeister mehr dem FM die Rechte nehmen, sofern die Kriterien erfüllt sind.
So ist das nunmal in unserem Rechtsstaat, die Gerichte sprechen Recht und "Hugh" sie haben gesprochen und wie es so schön immer heißt:
"Im Namen des Volkes ..."
Nur der Gesetzgeber könnte nun das Gesetz ändern und die Rechte aberkennen und solang das nicht der Fall ist bleiben die Rechte bei dem einzelnem.

ZickZack
24.11.2006, 16:05
Dann weißt du ja auch das mehrere OLGs ja dem einzelnem Feuewehrmann Sonderrechte zugesprochen hat und somit kann kein Bürgermeister mehr dem FM die Rechte nehmen, sofern die Kriterien erfüllt sind.
So ist das nunmal in unserem Rechtsstaat, die Gerichte sprechen Recht und "Hugh" sie haben gesprochen und wie es so schön immer heißt:
"Im Namen des Volkes ..."
Nur der Gesetzgeber könnte nun das Gesetz ändern und die Rechte aberkennen und solang das nicht der Fall ist bleiben die Rechte bei dem einzelnem.

Sehr gut auf den Punkt gebracht, denn genauso ist es. Amen!

Fabpicard
24.11.2006, 16:32
@DG3YCS:
Sag mal Carsten du machst das doch Beruflich, hast du da nichtmal lust das vorm Bundesgericht zu "vertreten" das da mal ne Einheitliche Aussage reinkommt? *ggg*

MfG Fabsi

DG3YCS
24.11.2006, 16:33
Das hab ich so auch nicht behauptet. Er kann ihm nicht die Rechte nehmen, er kann nur festlegen, dass die Kriterien nicht erfüllt sind. Und damit würde die Chance, das die Rechtssprechung in einem entsprechenden Fall dem FM die Sonderrechte zugespricht, erheblich sinken.

!!! GENAU !!!
Genau das ist der Knackpunkt! Der FW´ler, THW´ler oder KatS´ler hat weiterhin die Möglichkeit Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, wenn es Geboten ist und höchste eile FÜR IHN als Einzelperson unbedingt erforderlich!
Da kann tatsächlich kein Bürgermeister Wehrführer usw. etwas sagen!

ABER:
Wenn der Bürgermeister oder wer auch immer von den Vorgesetzten festlegt:
DU als Einzelperson bist ersetzbar, wir können auch ohne das unsere Aktiven SoRe in Anspruch nehmen immer ausreichend schnell Ausrücken, so ist eine Pflichtvorraussetzung für §35 NICHT gegeben und die Sonderrechte stehen DIESEM Aktiven nicht zu!
Aber das schreibe ich jetzt in diesem Forum hier bestimmt schon zum 50´en mal es ist einfach eine Glaubensfrage.

Dabei geht es mir gar nicht um die Frage SoRe in Privat-PKW Sinvoll oder nicht(manchmal sind die das sogar!), sondern um die tatsächliche Situation und was passiert wenn jemand sich über eine solche Anweisung hinwegsetzt.

Gruß
Carsten

DG3YCS
24.11.2006, 16:44
@DG3YCS:
Sag mal Carsten du machst das doch Beruflich, hast du da nichtmal lust das vorm Bundesgericht zu "vertreten" das da mal ne Einheitliche Aussage reinkommt? *ggg*

MfG Fabsi

Hi,

Danke für die Blumen... ;-)

Aber ich mache DAS nicht Beruflich, bin nur "Hobby"Jurist wie (fast) alle anderen hier auch. Allerdings gebe ich zu das ich mich mit dieser Materie schon etwas intensiver befasst habe und bei so manchen Bier mit wirklich Rechtskundigen Menschen mal durchgekaut habe...

Aber eine Einheitliche Aussage würde ich Begrüssen!
Aber da ist vieleicht eher der Gesetzgeber gefragt.

Etwas was ich persöhnlich begrüßen würde währe eine Regelung wie:
Sonderrechte sind möglich, aber nur wenn im Einzelfall extra veranlasst.

Ein Beispiel währe:
Meldung: "Fahren Sie das GH an" Keine SoRe
Meldung: "Fahren Sie das GH an, DRINGEND" mit SoRe

Dies würde die Zahl der Privat-SoRe Fahrten drastisch reduzieren, vor allem die Unnötigen. Wenn es aber mal wirklich sehr Eilt oder aufgrund z.B. der Tageszeit wirklich jeder MAnn/Frau schnell gebraucht wird, dann hat man dieses Mittel noch in der Hinterhand. Und das ganze müsste dann Bundeseinheitlich sein!

Aber wie gesagt, das ist meine private Idealvorstellung, da mag jeder anders drüber denken und es gibt sicherlich genausoviele Argumente dagegen wie dafür!

Gruß
Carsten

Brandbatsch
24.11.2006, 17:24
Jetzt könnt ihr euch ruhig weiter die Haare darüber ausreissen. Es ist so wie ich es euch geschildert habe aber da einige ja eh unbelehrbar sind wird die Diskussion noch ewig weitergehen.

o ja ich liebe diese Ausage und sag dazu nichts (weil man könnte seitenweise schreiben)

es leben die Unbelehrbaren (auf der einen wie auf der anderen-seite der Raserei)

Gruß Michael

tower911
24.11.2006, 17:51
ABER:
Wenn der Bürgermeister oder wer auch immer von den Vorgesetzten festlegt:
DU als Einzelperson bist ersetzbar, wir können auch ohne das unsere Aktiven SoRe in Anspruch nehmen immer ausreichend schnell Ausrücken, so ist eine Pflichtvorraussetzung für §35 NICHT gegeben und die Sonderrechte stehen DIESEM Aktiven nicht zu!



Wenn er dann jedem Feuerwehrmann sagt er sei ersetzbar, kommt keiner mehr. Und sind sie dann wirklich ersetzbar ? *ggg
wär mal interessant :-)
Abgesehen davon, wenn nur unwichtige leute auf dem Fahrzeug sitzen, brauchen sie nicht mit SoRe ausrücken. Denn die sind ja alle nicht wichtig *g
den letzten Satz bitte nicht ernst nehmen. das das so nicht ganz richtig ist, weiss ich selber. Ich denke das gesagt werden wollte, das der einzelne auf dem weg zum Gerätehaus ersetzbar ist. Sobald er am Gerätehaus ist, kann er nicht mehr Ersetzbar sein, weil dann wären ja alle ersetzbar und müssten nicht mit sonderrechten ausrücken.

Mr. Blaulicht
24.11.2006, 18:10
Wenn ich jetzt davon ausgehe das bei einer gewissen Schadenslage das erste Fahrzeug innerhalb von sagen wir mal drei Minuten mit einer gewissen Anzahl Personen ausfahren muss, dann besteht für dieses Fahrzeug höchste Eile.
Ich nehme jetzt diese drei Miunten mal und stelle mir das vor:
0:00 Piepser geht los
0:20 ich bin aufgewacht und habe die Textmeldung gelesen und realisiert, dass ein Einsatz ist
1:00 Angezogen verlasse ich das Haus
...
2:00 ich erreiche das Gerätehaus
3:00 ich sitze abfahrbereit und umgezogen im Auto

So bleiben mir genau 60 Sekunden für die Fahrt zum Gerätehaus. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h macht das eine Strecke von 800 m. Bei einer Überschreitung der zul. Geschwindigkeit innerorts um 30% macht das lediglich gute 200 m mehr aus.
Alle Ampeln sind nicht mit eingerechnet.

Fazit: Sollte es Situationen geben, in denen ein komplettes Fahrzeug innerhalb von drei Minuten vom Hof rollen MUSS, müssen genug Feuerwehrler innerhal eines Radiuses von 800 m wohnen. Dei zusätzliche Distanz von 200 m kann nicht berücksichtigt werden, weil SoRe ja nicht immer auch genutzt werden können, auch wenn sie gestattet wären (Traktor kann auch mit SoRe nicht überholt werden, wenn Gegenverkehr kommt!).

Vielleicht sollte man den Anspruch an die Feuerwehr etwas runterschrauben. Wie ich schon des öfteren geschrieben habe, es gibt keinen optimalen Schutz der Bevölkerung. Wer so etwas möchte, muss letztendlich in jedem Kaff eine BF einrichten. DIE können dann innerhalb von drei Minuten vom Hof.

Und wenn ich sehe, dass kaum jemand davon Ahnung hat, was er darf und was nicht, bzw jeder seine Meinung für die einzig richtige hält, dann sollte man das Problem einfach durch den Gesetzgeber dadurch lösen, in dem man den §35 StVO nicht mehr auf die Feuerwehr sondern auf die Fahrzeuge der Feuerwehr begrenzt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Max K.
24.11.2006, 18:45
Und wenn ich sehe, dass kaum jemand davon Ahnung hat, was er darf und was nicht, bzw jeder seine Meinung für die einzig richtige hält, dann sollte man das Problem einfach durch den Gesetzgeber dadurch lösen, in dem man den §35 StVO nicht mehr auf die Feuerwehr sondern auf die Fahrzeuge der Feuerwehr begrenzt.

Dann darf der _Maschinist_ des Feuerwehrfahrzeuges auch keine §35 StVo mehr in Anspruch nehmen..

SCNR

Ich finde, wenn der Gesetzgeber sich eindeutig zu der Sachlage geäußert hat (Hat er - Missachtung der StVo im Rahmen i.o., solange keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden) is die Sache auch erledigt. Wenn das der FA so weiß, ist es letztendlich seine Sache, was er damit anstellt, zumal ihm die Gesetzlage bekannt ist.. (Und daran würde auch kein weiteres, evtl. auslegungsfähiges Gesetz was ändern.. Die Einsicht muss von den FA kommen, nicht vom Gesetzgeber..)

Alex22
24.11.2006, 21:08
Ich finde, wenn der Gesetzgeber sich eindeutig zu der Sachlage geäußert hat (Hat er - Missachtung der StVo im Rahmen i.o., solange keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden) is die Sache auch erledigt.


Hat er doch ...
Die Feuerwehr hat Sonderrechte und die Feuerwehr ist nunmal jeder FM sobald der Piepser geht ...
Nicht umsonst steht auch drin, Fahrzeuge des Rettungsdienstes.
Hiermit sind SEGler oder Rufbereitschaft die mit ihrem Privat PKW zum Einsatz fahren klar ausgenommen.

Alex22
24.11.2006, 21:18
Wenn der Bürgermeister oder wer auch immer von den Vorgesetzten festlegt:
DU als Einzelperson bist ersetzbar, wir können auch ohne das unsere Aktiven SoRe in Anspruch nehmen immer ausreichend schnell Ausrücken

Na dann möchte ich aber nicht in deren Haut stecken, wenn das nur ein einzigstes Mal nicht klappen sollten, warum auch immer.

Andreas 53/01
26.11.2006, 11:59
Hallo !

Was ist denn eigentlich wenn die FM mit ihren Fahrzeugen rund um das FW-Haus parken, auch dort wo es nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt wäre ? Würde man §35 umbenennen bzw. den Fahrzeugen der Feuerwehr zuordnen, dürften man sein Fahrzeug auch nur noch dort abstellen wo es erlaubt und meistens auch noch Gebührenpflichtig ist.

Das war es nämlich eigentlich, was man mit §35 erreichen wollte, eine Rechtliche Grundlage zuschaffen eine Ordnungswidrigkeit wie Praken ohne eine Gebühr entrichten zumüssen,begründen zukönnen. Dafür hat man u.a. damals den Gelben Dachaufsetzer entwickelt um Fahrzeuge der FM am Fw-Haus zukennzeichnen ....

Wer weiß denn schon, ob ausreichend FM bei einem Einsatz auch ankommen? Oder von weiter weg ( 7,8,9min ) anfahren? Die SoRe nur einem bestimmten Personenkreis zustehen lassen zuwollen weil sie in direkter Umgebung wohnen macht nicht wirklich Sinn, denn dann kann man auch dorthin laufen :-)
Das schneller fahren nur unwesentlich Zeit spart, sollte jedem klar sein, lässt sich auch berrechnen. Viel Gefährlicher sind eher riskante Fahrmanöver zuwerten; Vorfahrten werden missachtet, dichtes Auffahren und andere zum schneller fahren nötigen ( hilft meist nicht, eher das gegenteil wird verursacht ), Überholen etc.

All das gerede hilft den Opfern und hinterbliebenen wenig, man kann nur hoffen das andere sich besinnen und cool bleiben. Was hat man denn schon zuverlieren?!

MfG