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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : auch ohne Versicherungsschutz mit dem PKW zum GH?



feuerwehr3
21.11.2006, 19:30
Hallo zusammen,

Ich hätte eine wichtige und auch interesannte Frage. Ich bin 18 und habe die Fahrerlaubnisklasse B. Da ich jedoch selber kein PKW habe bleibt mir nur die möglichkeit mit dem Auto meiner Eltern zu fahren. Nachdem ich mal einen kleinen Blick in der Versicherungspolice geworfen habe, habe ich jedoch festgestellt das man den PKW erst ab 24 jahren fahren darf. Also es ergibt sich eigentlich von selber das wenn ich mit dem PKW fahren würde der Versicherungsschutz nicht vorhanden wäre. Aber wie sieht die rechliche Lage bei einem Einsatz aus? Darf ich dann mit dem PKW auf den kürzesten und schnellsten Weg zum GH bzw. zur Einsatzstelle fahren? Und wie sähe es im Falle eines Unfalls aus?

Über ein paar Rückmeldungen wäre ich sehr efreut.

akkonsaarland
21.11.2006, 19:34
imo sollte das fahrzeug in diesem moment über die versicherung der feuerwehr versichert sein.

Zentrale Leitstelle
21.11.2006, 19:35
Hallo!

Hat mit der Zugehörigkeit einer Feuerwehr nichts zu tun.
Du darfst auch dann weiterhin Dein Kfz Deiner Eltern nicht bewegen, auch nicht wie von Dir geschildert im Alarmfall.

Du selbst bist ab Alarmeingang über die Unfallkasse der Feuerwehr bzw. des Landes versichert.

akkonsaarland
21.11.2006, 19:37
das fahrzeug nicht?
dachte immer das das auto auch über die UKS versichert ist.

Allmächtiger
21.11.2006, 19:47
Du fährst nicht ohne Versicherungsschutz, wenn du das Auto nimmst!


Hab mich in einer ähnlichen Position befunden wie du, und heraus kam folgendes:

Wenn du mit dem Auto, dass laut Versicherungspolice erst ab 24 zugelassen ist, fährst und einen Unfall baust, wird eine Nachzahlung fällig, wenn nix passiert, is auch gut. Hat mir mein Vater damals so erklärt.


Kann dir jetzt keine Quelle geben, aber wir haben ja Juristen im Forum, die werden weiterhlefen können.

Zentrale Leitstelle
21.11.2006, 19:54
Du fährst nicht ohne Versicherungsschutz, wenn du das Auto nimmst!


Hab mich in einer ähnlichen Position befunden wie du, und heraus kam folgendes:

Wenn du mit dem Auto, dass laut Versicherungspolice erst ab 24 zugelassen ist, fährst und einen Unfall baust, wird eine Nachzahlung fällig, wenn nix passiert, is auch gut. Hat mir mein Vater damals so erklärt.


Kann dir jetzt keine Quelle geben, aber wir haben ja Juristen im Forum, die werden weiterhlefen können.

Das scheint von Versicherung zu Versicherung verschieden zu sein !?

Ich kenne einen Fall wo die Versicherung nichts übernommen hat - Also alles mit Vorsicht zu genießen.

Die Unfallkasse (Hier im Beispiel Hessen), sagt dazu folgendes:

Leistungen - "Wegeunfällen: Unfälle auf dem Weg zum oder vom Ort der feuerwehrdienstlichen Veranstaltung"

.. Zur Not frag' doch einfach mal bei Deiner Versicherung der Feuerwehr an, ob das zu deren Leistungen gehört, damit du auf der sicheren Seite bist!

HHI
21.11.2006, 19:56
Hallo!

'Allmächtiger' hat recht: Zumindest die Haftpflichtversicherung MUSS zahlen, denn das ist eine Pflichtversicherung. Die Haftpflicht tritt sogar dann ein, wenn jemand ein Auto klaut / unbefugt benutzt und damit einen Unfall baut, sofern derjenige nicht dingfest gemacht werden kann.

Ähnlich wie bei Garagen- oder Kilometerrabatten gilt hier allerdings: Sollte nachgewiesen werden, dass der Fahrer jünger als vereinbart ist bzw. nicht in der Garage geparkt wird oder die jährliche Fahrleistung größer ist, kann die Versicherung den eingeräumten Rabatt widerrufen und ggf. nachfordern.

Analoges gilt bei den Kaskoversicherungen.

Versicherungsschutz besteht trotzdem auf jeden Fall.

Viele Grüße

HHI
(kein Jurist, aber mal bei einer Kraftfahrtversicherung in der Schadensabteilung beschäftigt gewesen)

feuerwehr3
21.11.2006, 19:58
Hallo,

Danke für Eure Antworten. Wäre gut wenn echt jemand wüßte wie die Rechtslage aussieht. Also ich habe heute mit einem Versicherungsfritzen telefoniert und der hat verdeutlicht das kein Versicherungsschutz besteht sobald ich das KFZ fahre.

HHI
21.11.2006, 20:01
Hi!

Klar, das würde ich Dir als Versicherungsmakler auch erzählen - weniger Rabatt, weniger Umsatz, weniger Provision.

Lies Dir mal die Versicherungsbedingungen bei Deiner Versicherung durch - das ist die Grundlage für den Vertrag und daraus sollte das auch hervorgehen.

Alex22
21.11.2006, 21:29
Die Versicherung kann dich auf jedenfall bis zu einem Schaden von 5000€ sitzen lassen.
Alles was drüber hinausgeht ist gedeckt.
Das nennt sich glaub ich Vertragsstrafe oder so.

Christian
21.11.2006, 22:59
Hallo,

Tip: Lass Dich von einem Versicherungsexperten eines Automobilclubs z.B. ADAC beraten (geht natürlich nur sofern Du Mitglied bist).

Aber ich kenne es so:

Du darfst im Regelfalle das Auto nicht fahren, da Du nicht zum Kreis der benannten Fahrer gehörst. Aber die Haftpflichtversicherung muß einen Schaden am gegnerischen Fahrzeug immer bezahlen, sie kann und wird Dich / Deine Eltern jedoch in Regress (max.5000 €) nehmen oder eine Beitragsnachzahlung fordern.

Ich denke aber, es wäre angebracht, das Auto so zu verischern, dass Deine Fahrten abgedeckt sind. Ich denke Du wirst das Auto ja auch mal so benutzen wollen. Der Mehrpreis in der Versicherung steht in keinem Verhältnis zur Nachzahlung, evtl. Rechtsstreit mit Versicherungen etc. im Schadenfalle.
Man sollte keinen Versicherung Kohle in den Hals werfen, aber man sollte sich entsprechend informieren und die notwendigen Schritte einhalten.

akkonsaarland
22.11.2006, 08:27
Ich denke aber, es wäre angebracht, das Auto so zu verischern, dass Deine Fahrten abgedeckt sind. Ich denke Du wirst das Auto ja auch mal so benutzen wollen. Der Mehrpreis in der Versicherung steht in keinem Verhältnis zur Nachzahlung, evtl. Rechtsstreit mit Versicherungen etc. im Schadenfalle.
Man sollte keinen Versicherung Kohle in den Hals werfen, aber man sollte sich entsprechend informieren und die notwendigen Schritte einhalten.


sehe ich genauso

die tarife sind interessant wenn es in der familie keinen entsprechenden fahrer gibt, aber wenn der "bub" alt genug ist würd ichs umstellen.

hannibal
22.11.2006, 08:51
ich hatte die mit einem Versicherungsmann auch mal das Thema
Es ging darum falls in der Familie was passiert und nur der unter 24 jährige kann zu Oma ins Krankenhaus oder sonst was dringendes

und dort kam dann raus

Die Versicherung bezahlt erstmal und nimmt dich dann ggf in Regress

wobei, wie schon erwähnt du bei der Anfahrt mit allen schäden über die UKS versichert bist
unter umständen hat die Gemeinde auch eine Zusatzversicherung oder der Verband oder ....

EISI
22.11.2006, 08:55
Also ich arbeite mit Versicherungen nebenbei und kann Dir sagen.
Es ist kein Kündigungsgrund für die Versicherung bzw. sie hat keine Möglichkeit deswegen den Vertrag zu Kündigen.
Es kann zwar sein, wie hier schon beschrieben, dass im Unfall-Fall eine Nachzahlung fällig wird, aber das wäre es auch schon.

DG3YCS
22.11.2006, 10:38
Hallo,

Eigendlich kenne ich das auch nur so:

KFZ-Haftpflicht:
Versicherungsschutz ist voll gegeben. Im Schadensfall wird allerdings der Beitrag (rückwirkend) neu berechnet. Je nach vertrag kommt aber auch noch eine Vertragsstrafe dazu, oft ein doppelter JAhresbeitrag o.ä.

KFZ-Kasko:
Hier gibt es deutliche Unterschiede.
Im Ungünstigstgen Fall ist der KAsko Schutz komplett nicht vorhanden wenn der Halter der Benutzung zugestimmt hat. HAt er der Benutzung NICHT zugestimmt übernimmt die Kasko auf jeden Fall, kann vom Fahrer aber Regress fordern.

Mit einer Aussage wie: "Das übernimmt der GUV", währe ich vorsichtig, denn dann könnte ich ja auch mit einem nichtzugelassenen KFZ fahren. So wie ich das kenne zahlt die GUV ja mit einem gewissen Selbstbehalt, verlangt aber das bestehende Kasko und Haftpflichtversicherungen in Anspruch genommen werden. Die aus der Beitragserhöhung resultierenden Vermögensschäden werden dann übernommen.
Also ohne Schriftliche Zusicherung der Übernahme währe ich hier vorsichtig.

Aber:
Wenn du FS-B hast, ohne eigenes KFZ, dann verstehe ich nicht warum deine Eltern den Vertrag nicht ändern. Ist ein Anruf,kostet nur wenig mehr!

Oder Alternativ kann man die U24 Bedingung ja auch stehen lassen und dich als (trotzdem) genehmigten Fahrer eintragen lassen.
Das war zb. bei mir so. Als ich mir mit 18 ein eigenes Auto geholt habe (versichert über Eltern) war die mit abstand günstigste Lösung Zweitwagen mit "% wie Erstfahrzeug". Die Versicherungsgesellschaft die dieses mit akzeptablen Rahmenbedingungen Anbot hat dieses aber nur in Verbindung mit einer U25 Klausel angeboten.

Eine Kurze Rücksprache mit dem Agenten und ich wurde (ohne Mehrkosten) als genehmigter Fahrer eingetragen, bei bestehender U25 Klausel.
Stand auch auf dem VS Schein so drauf und auch als ich mit 20 mal unvorsichtig war hat es absolut keine Probleme gegeben.
Es durfte halt damals nur niemand aus meinem Freundeskreis mein Auto fahren...

Gruß
Carsten

feuerwehr3
22.11.2006, 12:19
Hallo,

Danke für die Antworten. Also ich habe mich bei der Versicherung erkundigt, und es wurde knapp 500€ mehr kosten wenn man einen anderen tarif nehmen würde wo man dann ab 18 mitfahren darf.

hannibal
22.11.2006, 12:44
und 500 durch 12 Sind 40€ und ein Paar zerlegte
das soll das Problem nicht sein...

und wenn nicht dann gibt es eine Menge andere Versicherungen ...

Shinzon
22.11.2006, 13:27
Moin ..

Ich frage mich, ob nicht die Eltern daheim sind, wenn das Auto vor
der Tür steht, und dann das Auto bewegen könnten ?! Ist ja schliesslich
kein Regelfall, sondern "Ausnahmen" .. und wenn die Ausnahmen überhand
nehmen -> eigenes Auto oder Versicherung ändern..

Oder sind die Eltern nicht da - weil mit Zweitwagen unterwegs ? In dem Fall wäre wohl auch die Änderung der Versicherung kein Problem (finanziell) ...

Gruss,
Tim

DG3YCS
22.11.2006, 15:41
@Feuerwehr 3

500Eur. Mehrkosten???
Was ist das denn für eine Versicherung.

Also ich zahle (Haftpflicht&TK keine VK) gerade DIE Hälfte deiner angeblichen Mehrkosten insgesamt pro JAhr (271 Eur zusammen!) Wenn ich Fahrer beliebig (ALter und Person egal, HAuptnutzer aber VS-Nehmer) machen würde, dann würde ich bei ca.360 Eur. liegen. Mit eingeschränktem Fahrerkreis aber jungen Fahrer irgendwo dazwischen.
Achja, Auto ist ein älterer Golf...

Meine Eltern zahlen OHNE Fahrerbeschränkung (wg. meiner Schwester herausgenommen) für ihren neuen Mondeo knapp 550Eur/Jahr (mit 600Eur. Selbstbehalt bei VK Schaden.) Als die Fahrerbeschränkung komplett herausgenommen wurde (vorher Ich+Fahrer ü. 25, war aber zu dem Zeitpunkt bereits 25) hat das eine Beitragssteigerung von ca 70 Eur./Jahr bedeutet.

Also entweder haben die sich bei deiner Versicherung vertan und nur Mist erzählt (haben die vieleicht gemeint DU willst HAlter - VS nehmer sein?) oder Ihr solltet mal die Versicherung wechseln...

ICh habe auch gerade mal das Spielchen bei den Online Tarifrechnern durchgespielt und da bewegte sich die Beitragsanpassung ebendfalls im bereich zwischen 50 und 180Eur.!

Gruß
Carsten

akkonsaarland
22.11.2006, 16:50
direktversicherung oder klassischer vertreter?
wenn das ein klassischer vertreter ist bei dem noch mehr versicherungen laufen, nach hause einladen und mal fragen was möglich ist, wenn nix möglich mal in seiner gegenwart erwähnen das es auch noch andere vertreter gibt.


wirkt wunder

huhu
22.11.2006, 18:45
Also ich würde grundsätzlich von diesem Vorhaben abraten.
Die gewaltigen Streitereien und ggf. hohe Kosten rechtfertigen es nicht, wegen eines Alarms ans Gerätehaus zu fahren.
Es sollte eine andere Möglichkeit geben den Weg zu bestreiten ohne dieses nicht unerhelbliche Risiko mitzunehmen.

Walmsburger
23.11.2006, 02:12
Naja gut, aber es wäre natürlich auch für andere Dinge von Vorteil, wenn man das mit der Versicherung klärt. Denn nun hat er ja schon den Führerschein, dann will man ja auch mal Auto fahren...

ZickZack
23.11.2006, 02:27
Bei meiner Freundin ist das der gleiche Fall. Der ihr Auto ist auf die Eltern zugelassen obwohl sie somit eigentlich gar nicht damit fahren dürfte. Macht sie natürlich trotzdem. Warum? Ganz einfach: Im Schadensfall müsste sie 500€ "Strafe" an die Versicherung zahlen welche aber trotzdem ansonsten voll und ganz gültig ist. Das ist so gesehen also billiger für sie.

hannibal
23.11.2006, 05:10
Also ich würde grundsätzlich von diesem Vorhaben abraten.
Die gewaltigen Streitereien und ggf. hohe Kosten rechtfertigen es nicht, wegen eines Alarms ans Gerätehaus zu fahren.
Es sollte eine andere Möglichkeit geben den Weg zu bestreiten ohne dieses nicht unerhelbliche Risiko mitzunehmen.

mh? Ihr wollt mit Rot, Gelb oder Grünlicht ausgestattet Fahrzeuge um mit Tempo
180 verkehrt gegen die Einbahnstraße durch die Fussgängerzone zum Gerätehaus kommen und kneift dann wegen der Versicherung?

Erstmal sollte man sich die Frage stellen:
Wie oft komt die Situation im Jahr vor?
Welche Strafen müsste ich zahlen wenn ich fahre und es passiert was ?
Gibt es Zusaätzliche Versicherungen seitens der Gemeinde, die im Schadensfalle anstatt der elterlichen Versicherung zahlen?
Habe ich nicht einfach nur eine viel zu teurere Versicherung (Stichtag 30.11)?