Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Folgen bei Garantenstellung
Hallo,
ich hätte eine Frage zur Garantenstllung im RD.
Dazu ein Fall:
Man ist nach einer RTW-Schicht auf dem Weg nach Hause und hat dabei noch die Dienstkleidung an. Außerorts im Wald kommt man an einer Unfallstelle vorbei, bei der allerdings schon die POL vor Ort ist und absichert. Man erkennt einen PKW, der von der Fahrbahn abgekommen ist, der aber auch nur leicht beschädigt in den Straßengraben gerutscht ist. Man steigt aus.
Annahme: Eine Person ist schwer verletzt und bewusstlos. Man hat aber nur die standardmäßige EH-Ausrüstung im PKW. Muss man mit, und wenn ja mit welchen, rechtlichen Konsequenzen rechnen, in Bezug auf die Garantenstellung (man trägt ja schließlich RD-Bekleidung)?
Chr881986
20.11.2006, 21:34
Hallo,
ich hätte eine Frage zur Garantenstllung im RD.
Dazu ein Fall:
Man ist nach einer RTW-Schicht auf dem Weg nach Hause und hat dabei noch die Dienstkleidung an. Außerorts im Wald kommt man an einer Unfallstelle vorbei, bei der allerdings schon die POL vor Ort ist und absichert. Man erkennt einen PKW, der von der Fahrbahn abgekommen ist, der aber auch nur leicht beschädigt in den Straßengraben gerutscht ist. Man steigt aus.
Annahme: Eine Person ist schwer verletzt und bewusstlos. Man hat aber nur die standardmäßige EH-Ausrüstung im PKW. Muss man mit, und wenn ja mit welchen, rechtlichen Konsequenzen rechnen, in Bezug auf die Garantenstellung (man trägt ja schließlich RD-Bekleidung)?
Seit wann fährt man mit RD-Klamotten nach hause, schonmal was von schwarz - weiß Trennung gehört?
Was sollen die dir denn könnne, wenn de nicht mehr dabei hast, kannst dir ja nichts schnitzen oder herzaubern.
Mfg
Und was hat Deine Kleidung mit der Garantenstellung zu tun?
Die ist doch hier garnicht gegeben.
Siehe z.B.
http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php
akkonsaarland
21.11.2006, 01:41
gut die schwarz weis trennung, und die verbindung garantenstellung zu dienstkleidung ausser acht gelassen ergibt sich folgendes bild.
da du nicht im rettungsdienst bist um mit blaulicht zu fahren machst du halt, steigst aus und rettest ihm durch eine wunderschöne, lehrbuchmässige stabile seitenlage das leben. das kann vernachlässigt werden wenn die polizei, die das regelmäßig übt, dies nicht schon getan hat.
danach kann ich mir dann gedanken über die notkoniotomie mit dauerschreiber und taschenmesser.
so jetzt ernst weiter
ich würd halt machen, egal ob mit kleidung oder ohne, denn für die basics brauch ich nichts. selbst wenn ich nur kurz aussteige, selbst in shorts, flip flops und shirt und kurz frage ob alles ok ist.
da-bertl
21.11.2006, 02:46
Also ich würd da schon mal stehenbleiben und schaun was sache ist, weil in RD-Klamotten dumm ausm fenster schaun und weiterfahren wohl auch nicht so gut kommt :D
Hallihallo,
eine Garanten stellung ist hier m.E. nicht gegeben, weil du ja privat unterwegs bist. In jedem Fall hat die Garantenstellung nichts mit dem Tragen von Dienstbekleidung zu tun. Die ganzen Ehrenamtlixchen fahren schließlich auch mit ihrer Einsatzbekleidung nach Hause und haben (meist) nicht ansatzweise eine rettungsdienstliche Ausbildung.
Du bist demnach "einfacher" Ersthelfer, für den der §323c StGb gilt (Unterlassene Hilfeleistung) wenn du weiterfährst.
Für Fehler, die du im Rahmen deiner EH machst, wirst du wahrscheinlich eher belangt werden, als ein "normaler" Ersthelfer. Nur bei grober Fahrlässigkeit können Ersthelfer belangt werden. Die Grenze wird jedochziemlich großzügig ausgelegt, da man bei Ersthelfern die Situation und die mangelnde Erfahrung berücksichtigt. Das wäre bei dir anders.
Ansonsten bist du natürlich nicht dazu verpflichtet, n halben RTW in deinem Privatwagen mitzuführen. Das was du zur Verfügung hast, solltest du nutzen, wenn du dir die Maßnahmen zutraust. Ansonsten lässt du sie eben bleiben. Wenn du kein KED-System im RTW hast, kannst du ja auch als RS/RA nicht dafür belangt werden, wenn du es bei einem Patienten nach VU nicht angelegt hast...
Beste Grüße aus Göttingen
Du bist demnach "einfacher" Ersthelfer, für den der §323c StGb gilt (Unterlassene Hilfeleistung) wenn du weiterfährst.
gut. Danke für eure Antworten! Wäre es auch unterlassene Hilfeleistung, wenn die POL (wie beschrieben) vor Ort ist?
Zur schwarz/weiß Trennung: Ich bin mir dessen Sinn durchaus bewusst, aber wenn die Kleidung weder dreckig, noch irgendwie kontaminiert wurde (da Nullrunde o.ä.) ist es meiner Meinung durchaus vertretbar (und nebenbei auch gängie Praxis als Ehrenamtlicher)mit der Kleidung nach Hause zu fahren.
In meinem Fall hab ich meistens nur noch die Diensthose an, während der Rest "zivil" ist...nur am Rande.
und wie siehts bei angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr aus?
Blinky
Hasenmelker
21.11.2006, 11:12
Zur schwarz/weiß Trennung: Ich bin mir dessen Sinn durchaus bewusst, aber wenn die Kleidung weder dreckig, noch irgendwie kontaminiert wurde (
Hallo...
wie sicher bist Du Dir das die Wäsche nicht kontaminiert ist?
Wie sicher bist Du Dir das der letzte mit ner Schnittwunde nicht zu auch noch ne offene TBC hatte?
Wie offt setzt man sich beim Patienen auch mal hin um etwas zu notieren, etc.
Oder auch bei Deinem V.U. In dem Auto kommst Du ebenfalls auch nicht drumherum dich mal auf sein Polster zu knien, setzen oder gar legen.
Ich weiss nicht was Ihr für einen verantwortungslosen Deskinfektor habt der euch schön mit den Dienstklamotten nach Hause fahren lässt. Am besten noch zu Frau und Kind <---das wird sich bestimmt auf einen Keim freuen!
Unglaublich!! Und Verantwortungslos. Egal ob Haupt- oder Ehrenamtlich. Was soll der Quatsch?? Meiner Meinung nur der Geilheit halber " Ich bin im Rettungsdienst" Super!!!
Kann man denn nicht auch in normalen Klamotten helfen?? Ich weiss Du bist nicht der einzige der das macht. Aber gibt es bei euch nicht auch nen Spinnt wo Arbeitsklamotten hingehören? Da gehören sie nach dem Dienst hin. Und nicht mit nach Hause!
Da kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln!
Fabpicard
21.11.2006, 11:45
@Hasenmelker:
Im Grunde genommen kann ich deine Ansicht verstehen, seh ich ja genauso.
JEDOCH: wie er schon schrieb, hatte er eine Null-Runde. Das heist: Keine Einzige fahrt, sich auf der Wache die Beine in den Bauch warten...
Und wenn er dann noch ehrenamtlicher ist und nur "aushilfsweise" über den Verein auf der Wache ab und an fährt, dann wird es in den allermeisten fällen so sein, dass er dort vor ort keinen Spint hat.
Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist, nach 24h ohne was zu tun, müsst man doch eigentlich schön ausgeruht sein oder? *g* Also sollte doch das umziehen keine Probleme bereiten wie nach 24h dauerfahren...
MfG Fabsi
Hasenmelker
21.11.2006, 12:02
@Hasenmelker:
Im Grunde genommen kann ich deine Ansicht verstehen, seh ich ja genauso.
JEDOCH: wie er schon schrieb, hatte er eine Null-Runde.
Und wenn er dann noch ehrenamtlicher ist und nur "aushilfsweise" über den Verein auf der Wache ab und an fährt, dann wird es in den allermeisten fällen so sein, dass er dort vor ort keinen Spint hat.
MfG Fabsi
Das ist doch vollkommen egal! Selbst wenn er 10 Nullschichten am Stück macht, rechtfertigt das nicht das er die Klamotten mit nach Hause nimmt. Er kann sie doch in eine Art Wäschesack stecken. Zumal selbst ehrenamtlichen ein Spinnt gestellt werden sollte.
Ich stelle mit das echt toll vor, das man sich mit seinen "Dreckklamotten" auf den eigenen Autositz rauflümmelt....
Brandbatsch
21.11.2006, 12:18
Das ist doch vollkommen egal! Selbst wenn er 10 Nullschichten am Stück macht, rechtfertigt das nicht das er die Klamotten mit nach Hause nimmt. Er kann sie doch in eine Art Wäschesack stecken. Zumal selbst ehrenamtlichen ein Spinnt gestellt werden sollte.
Ich stelle mit das echt toll vor, das man sich mit seinen "Dreckklamotten" auf den eigenen Autositz rauflümmelt....
Du bist der Meinung das Ehrenamtlich ihre Klamotten in einem Sack mitbringen sich umziehen und am schluß nochmal umziehen und duschen und die Klamotten in den Sack den sie dann mit nach Hause bringen ???
Gruß Michael
PS: ich fahr in den Klamotten mit denen ich zum Dienst komm auch wieder Nachhause habe dabei einen vorteil ich muß nicht auf dem Sitz rauflümmeln, fahre nämlich Zweirad
Hasenmelker
21.11.2006, 12:39
Du bist der Meinung das Ehrenamtlich ihre Klamotten in einem Sack mitbringen sich umziehen und am schluß nochmal umziehen und duschen und die Klamotten in den Sack den sie dann mit nach Hause bringen ???
Gruß Michael
PS: ich fahr in den Klamotten mit denen ich zum Dienst komm auch wieder Nachhause habe dabei einen vorteil ich muß nicht auf dem Sitz rauflümmeln, fahre nämlich Zweirad
Ich weiis ja nicht was für einen Sattel du aufm Fahrrad hast ;-)
Das mit dem Sack war nur so eine Idee...
Von Grund auf hast es der Desinfektor zu verantworten. Und der haftet auch für Euch!
Brandbatsch
21.11.2006, 13:45
Ich weiis ja nicht was für einen Sattel du aufm Fahrrad hast ;-)
Das mit dem Sack war nur so eine Idee...
Von Grund auf hast es der Desinfektor zu verantworten. Und der haftet auch für Euch!
mehr das ding mit Motor
Gruß Michael
Mr. Blaulicht
21.11.2006, 14:50
Moin moin,
also, Dienstklamotten mit nach Hause nehmen ist ein ganz anderes Thema, was auch schon des Öfteren diskutiert wurde.
Die Frage ist doch, ob die Kennzeichnung als RDler zu einer umfassenden Behandlung verpflichtet.
Gruß, Mr. Blaulicht
akkonsaarland
21.11.2006, 15:11
Moin moin,
.
Die Frage ist doch, ob die Kennzeichnung als RDler zu einer umfassenden Behandlung verpflichtet.
Gruß, Mr. Blaulicht
wenn nicht rechtlich dann doch moralisch!
wenn nicht rechtlich dann doch moralisch!
deswegen habe ich auch angehalten. Defacto war es ein Kleinunfall ohne Verletzte; keine medizinische Hilfe notwendig;
zu den anderen Aussagen: ich habe leider keinen eigenen Spind auf der RW, entnehme diese Hose aus einem Kleiderpool (deswegen hab ich sie auch angezogen lassen, da ich das nächste Mal nicht wieder ewig eine passende Hose suchen will). Normalerweise zieh ich mich auch um, nach dem Dienst und lasse somit die Einsatzkleidung auf der Wache!
Wir hatten im Übrigen keine Nullrunde, sondern einen Transport (der hatte Schmerzen im Knie; meiner Meinung kann dann davon ausgehen, dass seine Privatwohnung nicht kontaminiert war, da der Herr sonst gesund war; wer an dieser Stelle wieder eine Diskussion anfangen will, dass man es nie ausschließen kann, der sollte sich permanent in einen CSA einhüllen).
Hoffe ich hab etz alle Unklarheiten beseitigt, sodass wir BTT können ;-)
akkonsaarland
21.11.2006, 16:42
gut wie gesagt kurz haltmachen fragen is alles ok, und dann verschwinden.
mach ich auch so
http://funkmeldesystem.de/foren/showpost.php?p=214241&postcount=8
Dadrauf hat keiner eine Antwort?
Allmächtiger
21.11.2006, 18:28
Also soweit ich weis hat man als Feuerwehrmann auch ne Garantenpflicht, da man ja en großen Erste-Hilfe-Lehrgang hat (OK den hat man als LKW-Fahrer auch) aber man hat da trotzdem irgendwie ne Sonderstellung. Kann euch leider keine Quelle nennen, aber ich mein das hätte ich bei uns in der Wehr mal gehört
Mr. Blaulicht
21.11.2006, 18:41
Doch: Erste Hilfe leisten soweit zumutbar! Das muss jeder, somit auch Feuerwehrler. Es verlangt ja schliesslich keiner, dass Du einen Eingeklemmten aus dem Fahrzeug schneidest.
Gruß, Mr. Blaulicht
Mr. Blaulicht
21.11.2006, 18:50
Moin moin,
ich will hier nochmal eines anmerken: Eine Garantenstellung habe ich nicht inne, weilö ich eine Fachausbildung im Rettungsdienst genossen habe. Eine Garantenstellung habe ich nur, wenn ich im Dienst bin. In meiner Freizeit gilt dies nicht, egal wie ich angezogen bin. Es ist ja nicht verboten, in RD-Kleidung herumzulaufen.
Zur Garantenpflicht und -stellung habe ich hier (http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php) einen gut geschriebenen Artikel gefunden.
Gruß, Mr. Blaulicht
akkonsaarland
21.11.2006, 19:07
das hier kotzt mich an
halbwegs mündige menschen diskutieren darüber ob sie erste hilfe leisten MÜSSEN!
leute ihr seit in einer hilfsorganisation, ihr werdet im gegensatz zu den anderen bürgern halbwegs regelmäßig geschult, und fragt ob ihr anhalten müsst? ?
wenn ihr nur wegen dem bier und dem blaulich in einer hiorg seit, dann lasst es ganz.
ich greife niemanden an der vorbeifährt, und es ist nichts, aber das eben war zuviel für mich
Mr. Blaulicht
21.11.2006, 19:36
Moin moin,
da ich Jungfrau vom Sternzeichen bin, und den Beitrag über Deinem geschrieben habe, nehme ich Deine Aussage jetzt mal persönlich.
1. Jeder muss Erste Hilfe leisten, soweit das zumut bar ist und keine anderen Pflichten verletzt werden
2. Eine Garantenpflicht habe ich nur, wenn ich im Dienst bin, mit dem potentiellen Opfer verwandt bin oder den Schadensfall verursacht habe.
3. Warum Dich diese Aussagen "ankotzen", oder was daran für Dich "zuviel war" kann ich nicht nachvollziehen.
4. Es geht hier um rein straf- oder zivilrechtliche Zusammenhänge. Wie ich es dann schliesslich handhabe, und wie weit ich mich auf die Versorgung Verletzter in meiner Freizeit einlasse, ist meine Sache.
5. Mit Bier und Blaulicht hat das nun überhaupt nix zu tun. Ersten habe ich kein Blaulicht auf dem Privat-PKW, und Alkohol und Dienstklamotten passen auch nicht zu einander. Wenn das jemand nicht so sieht, hat er tatsächlich nix im RD zu suchen.
Gruß, Mr. Blaulicht
Also ich sehe erzähle mal was mir letztens passiert ist:
Man sollte dazu sagen ich bin mit einem MTW des ASB(seg) unterwegs gewesen, und habe im Moment noch den 16 st Lehrgang +erste Hilfe am baby!
Und ich sollte von unserem Helferstützpunk zur Wache(stütz) fahren sind ca. 30Km. Na ja auf jeden Fall dunkel und Alleine Unterwegs, und zwischen 2 orten steht plötzlich ein Pkw mit Warnblinker und kein licht an nur Warnblinker... (über die Absicherung kann man sich streiten!) Na ja und kein Auto weit und Breit, habe ich angehalten und erstmal aus dem Auto geschaut, weil war ja alleine, und drin saß eine Frau der es nicht gut ging hatte irgendetwas mit dem Magen, konnte da auch nicht großartig Helfen habe dann einen RTW gerufen über Funk und erstmal die Stelle Abgesichert. Kurz nach dem der Rtw angefordert war kam dann auch die Polizei (wo auch immer her). Nach kurzem Gespräch konnte ich dann meine Fahrt fortsetzen, der RTW kam mir dann entgegen.
Und ich denke gerade wenn ein Fahrzeug im Dunklen mehr oder weniger mitten auf der Rechten Spur steht mit Warnblinker steht, wird wohl jeder anhalten (Frauen die Alleine sind nehme ich jetzt mal aus) Auch ich habe einen Moment gezögert und erstmal mit dem Scheinwerfer(mobilen 12v) den man ja im Fahrzeug hat die Umgebung halbwegs abgeleuchtet.
Wenn ich mit so einem Fahrzeug unterwegs bin halte ich natürlich überall an. Ich denke da sind wir uns alle einig??? Oder?
Ich beziehe mich jetzt mal auf diese oben beschrieben Situation mit dem Effekt dass ich mit einem Privat Fahrzeug unterwegs bin. Auch hier würde ich schauen allerdings erst einmal langsam dran vorbeifahren und schauen, weil keine große Leuchte im Auto und man kann so eventuell ins Auto so reinschauen kann. Danach entscheiden, Aussteigen und Direkt schauen oder Polizei rufen und Warten. Wo bei Hier das wohl mit dem eigenen Gewissen auszumachen ist….
Gruß
Kevin
PS: Rechtschreibfehler dürfen behalten/gesammelt werden und am Ende eine Buchstabensuppe draus kochen :P
das hier kotzt mich an
halbwegs mündige menschen diskutieren darüber ob sie erste hilfe leisten MÜSSEN!
leute ihr seit in einer hilfsorganisation, ihr werdet im gegensatz zu den anderen bürgern halbwegs regelmäßig geschult, und fragt ob ihr anhalten müsst? ?
wenn ihr nur wegen dem bier und dem blaulich in einer hiorg seit, dann lasst es ganz.
ich greife niemanden an der vorbeifährt, und es ist nichts, aber das eben war zuviel für mich
würde mich etz auch mal interessieren, auf welche Aussage du dich beziehst.
@akkonsaarland:
Ich muß da erst mal was klarstellen. Ich bin in der Feuerwehr um anderen Leuten zu helfen, keine Frage. War auch schon Ersthelfer bei VU. Habe auch Leuten geholfen wo ich nicht im Dienst war. (Person lag mit Zuckerschock am Boden). Keiner hat Notruf abgesetzt. Nur gegafft. Ich hab mich um ihn gekümmert, soweit es ging.
Was ist dabei wenn man fragt, wie die rechtliche Situation ist?
Ich persönlich helfe wo ich kann. Nur es ist schon vorgekommen,
dass die Polizei einen aufgefordert hat die Einsatzstelle zu verlassen, obwohl
Du als Angehörige der FW/RD qualifizierter Ersthelfer währst. (Damit möchte ich nicht die Ersthelfer abwerten die nicht in der Fw/RD tätig sind, falls das so rüberkommen sollte).
Ausserdem kann der Kamerad vom RD besser entscheiden was für RD-Mittel erforderlich sind, da er anhand der Verletzungen besser einschätzen kann, reicht RTW oder muß doch NEF/NAW kommen. Ein FW-Angehöriger weiß welche FW-Kräfte erforderlich sind. Muß der komplette Rüstzug raus kommen oder reicht vielleicht doch nur die Ortswehr (z.B. kleinere Ölspur).
Dann möchte ich nochmal was loswerden. In den Situtaonen wo ich Privat unterwegs war und beim absetzen des Notrufes zu erkennen gegeben habe das ich Fw-Angehöriger bin, gind der Disponent ganz anders mit mir um, als ich das nicht erwähnt habe.
Blinky
Fabpicard
23.11.2006, 09:27
Dann möchte ich nochmal was loswerden. In den Situtaonen wo ich Privat unterwegs war und beim absetzen des Notrufes zu erkennen gegeben habe das ich Fw-Angehöriger bin, gind der Disponent ganz anders mit mir um, als ich das nicht erwähnt habe.
Da kann ich dir nur zustimmen, grad hinterm namen nen kurzen hinweis, dass man vom Fach ist macht doch vieles einfacher - schneller und nicht so verkrampft wies sonst meist is bei dem Notrum absetzen ;)
MfG Fabsi
akkonsaarland
23.11.2006, 11:10
gut melde mich mich jetzt zu wort war im stress.
zitat allmächtiger
"Also soweit ich weis hat man als Feuerwehrmann auch ne Garantenpflicht, da man ja en großen Erste-Hilfe-Lehrgang hat (OK den hat man als LKW-Fahrer auch) aber man hat da trotzdem irgendwie ne Sonderstellung. Kann euch leider keine Quelle nennen, aber ich mein das hätte ich bei uns in der Wehr mal gehört"
das geht net gegen seine person, sondern gegen seine wehr.
leider erlebe ich es bei manchen ff'lern, seg'lern und anderen ehrenamtlichen immer wieder das dort ein gefährliches halbwissen ausgetauscht wird.
wann muss ich halt machen und wann nicht, ist ein beliebtes thema. ich hab halt die meinung wenn ich sowas in einer hiorg mache, dann ganz oder gar nicht.
nicht das ich jetzt behaupte jeder der "weißen" seite solle einen halben nef samt aufblasbaren arzt dabei haben, oder jeder der "dunklen" einen halben vrw. nein das lehne ich sogar strikt ab!
vielmehr halt machen, die basics durchführen und den qualifizierten notruf absetze. auch wenn ich dorthinkomme und der notruf ist abgesetzt ist ne erste lagemeldung für die lst gold wert.
nur hab ich manchmal das gefühl das es viele gerade im ehrenamt gibt die sich in der gruppe, in uniform profilieren und sobald sie zivil unterwegs sind, mit der sache nix zu tun haben möchten.
so packt die steine ein
Brandbatsch
23.11.2006, 16:29
Die Verpflichtung, bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe zu leisten, ergibt sich aus § 323 c StGB (Unterlassene Hilfeleistung). Eine Begrenzung der gebotenen Handlungspflicht kann sich aus der Erforderlichkeit und/oder der Zumutbarkeit ergeben. Aber: je größer die Gefahr, desto mehr mutet die Gesellschaft dem Verpflichteten zu! Minusmaßnahme: Hilfe herbeiholen (z.B. Polizei)
Gruß Michael
Hallo zusammen,
soweit ich verstanden habe, geht es doch ursprünglich um das Thema: "Bin ich in Dienstbekleidung stärker haftbar, als in zivil?".
Natürlich hat jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten und Ausbildung entsprechend Hilfe zu leisten!!!
Hier geht es doch aber um die juristische Haftung oder?
Also werde ich rechtlich in Uniform anders ver-/beurteil, auch wenn ich nicht aktuell im Dienst bin.
So ich in Uniform rumrenne (fahre) unterliege ich eben den Dienstvorschriften...
Gruss
Holger
hannibal
23.11.2006, 18:31
Hallo zusammen,
soweit ich verstanden habe, geht es doch ursprünglich um das Thema: "Bin ich in Dienstbekleidung stärker haftbar, als in zivil?".
ja..
Also werde ich rechtlich in Uniform anders ver-/beurteil, auch wenn ich nicht aktuell im Dienst bin.
So ich in Uniform rumrenne (fahre) unterliege ich eben den Dienstvorschriften...
Gruss
Holger
Werd ich nämlich nicht... wenn ich privat unterwegs bin dann hafte ich egal ob ich Dienstkleidung, OP Kittel, Shorts und Latschen oder Highheels und Minirock anhabe
ja..
Werd ich nämlich nicht...
Wirst Du doch!!!!
weil spätestens das:
Highheels und Minirock anhabe
fällt eindeutig unter die Haager Landkriegsordnung.
Und da ist Schluß mit lustig!
HTH
Frank
telemanne
23.11.2006, 19:03
Zur Unterlassenen Hilfeleistung: Hieraus ergibt sich eine Hilfeleistungspflicht für JEDERMANN. Also jeden Bürger.
Garantenstellung bedeutet letztlich, dass du als Inhaber einer Garantenstellung dafür einzustehen hast, dass eine gewisse Gefahr nicht eintritt. Tritt diese doch ein, kann es zu einer Bestrafung gleich einem aktiven Täter kommen. Sprich man wird fürs Nichtstun so bestraft, wie einer der irgendwas macht. Hier ein kleines Fallbeispiel dazu.
Ein Bademeister hat Aufsicht im Freibad. Dazu sitz er auf seinem Türmchen am Beckenrand und wacht nicht, sonder schläft. Während seines Schläfchens ertrinkt ein Kind. Andere Badegäste bekommen davon nichts mit. Später wird das Kind gefunden.
Hier hat der Bademeister eine Garantenstellung inne. Seine Aufgabe ist, für die Sicherheit der Badegäste zu sorgen und Badeunfälle zu verhindern. Dieser Aufgabe kam er nicht nach, da er schlief. Durch das Schlafen hat er seine Garantenpflicht verletzt. Er hätte die Wasseroberfläche beobachten müssen und hätte die Gefahr für das Kind früh genug erkannt und abwehren können. Das (Ein-)Schlafen stellt eine Fahrlässigkeit dar. Somit wäre der Bademeister wegen fahrlässiger Tötung zu bestrafen. (Angenommen (Vorsatzkonstrukt) der Bademeister würde angeben, dass ihm "scheißegal" ist was mit den Badegästen passiert und ihm egal ist, ob einer ertrinkt oder nicht, würde zumindest der indirekte Vorsatz vorliegen (er nimmt den Tod billigend in Kauf). Daraus würde sich dann zumindest der Verdacht des Totschlags ergeben. Realitätsfremd, aber wunderbar zum Erklären.)
---------
Ich sehe auch eine Garantenpflichtverletzung gegeben, wenn qualifizierte Einsatzkräfte, aus welchen Gründen auch immer, bei offensichtlichen Dingen falsch Handeln. Zum Beispiel, VU, Person eingeklemmt mit diagonstizierter Wirbensäulenverletzung. Feuerwehr kommt, erkennt die Lage und rettet die Person falsch (zieht sie einfach aus dem Auto raus) -> Querschnittslähmung der Person. Hier sehe ich zumindest den Tatbestand der fahrl. KV erfüllt.
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