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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feuer zum St. Martins-Tag - Allgemein/Rechtliches



goergi
08.11.2006, 19:35
Halli Hallo zusammen,
Ich hätt da gerne ma n Problem, (würde Telefonkomiker Bodo Bach sagen *g*) Es dreht sich be mir darum, das nun das Jährliche Feuer zu St. Martinund der Laternenumzug am 11.11.06 auf dem Programm stehen.
Und da ich nun als Feuerwehrler, direkte Anlaufstelle für den Veranstalter (Sportverein - bin selbst auch Mitglied) bin, habe ich folgende Frage:

Wie sieht es rechtlich aus, wenn der Sportverein ein "kleines" Feuer mit ca. 4-5 Metern höhe (vllt auch mehr?) entzündet, welches nicht bei der Lst. angemeldet und keine Brandsicherheitswache vor Ort ist?

Und das Gegenteil, wie sieht es aus, wenn beides (Angemeldet und Brandsicherheitswache) vorhanden ist?


Zur Lage.
Feuer mit Wurststand, Getränke und "Schauspiel" nach dem Umzug findet an einem Waldrand statt. Angrenzend ein Vereinsgebäude mit Heizöltank. in ca. +/- 50 - 100 Metern entfernung ein Flüssiggastank für das angrenzende Wohngebiet.


Was kann auf den Verein zukommen wenn nicht angemeldet und keine Wache und wie sieht es aus wenn Feuerwehr als Wache da ist? wer haftet wann und wie?
Vllt habt Ihr auch Quellen für mich.

Bei Google auf nichts, für mich Brauchbares gestossen.

Freu mich auf eure Antworten.

Grüße
goergi

Allmächtiger
08.11.2006, 22:08
Also wenn bei der Verbandsgemeinde keine Brenngenehmigung beantragt wurde, siehts wahrscheinlich eher schlecht aus. Aber vielleicht könnt ihr ja versuchen, so eine Genehmigung noch auf die Schnelle zu bekommen, es liegt ja im Interesse der Verbandsgemeinde, die Brauchtumspflege aufrecht zu erhalten.

Is halt blöd, wenn schon alles organisiert ist so mit Würstchen und Glühwein und so...

C-Elfe
08.11.2006, 23:18
Hier ein kleiner Beitrag zum Thema Brauchtumsfeuer, wie es eine Stadtverwaltung sieht:

http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/feuerwehr_und_rettungsdienst/tipps_und_ratschlaege/04058/index.html?lang=de

Alleine wegen der Rauchentwicklung und der falschen Schlüsse, die der besorgte Bürger gerne daraus zieht, informieren wir grundsätzlich die Leitstelle im voraus, selbst wenn es sich um den brennenden Inhalt einer 80Liter-Eisentonne handelt, an dem sich die Jugendfeuerwehr vergnügen soll.

Blinky
10.11.2006, 10:41
Das Feuer muß auf jeden Fall angemeldet werden bei der zuständigen Behörde. Das ist Sache des Veranstallters. Die zuständige Behörde kann dann das Feuer genehmigen mit bestimmten Auflagen. Dazu kann gehören:
Abstand zu Gebäuden, zum Waldrand etc. Zu den Auflagen kann auch gehören das eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr gestellt werden muß.
Dadurch können aber weitere Kosten entstehen, die man sicherlich umgehen kann wenn beide Veranstallter sind. Weil von der Feuerwehr Gebühren für ne Brasi zu nehmen naja.

Ich hoffe mal das ihr das noch hinbekommt mit der Genehmigung.

Blinky

überhose
10.11.2006, 11:10
Leute, bevor ihre irgendwelche tiefsinnigen Genehmigungen o.ä. ansprecht, solltet ihr euch mal Gedanken über den Herkunftsort des Fragestellers machen. Weil die rechtliche Lage ist natürlich wieder in jedem Bundesland verschieden. Auch regional gibts da wieder Unterschiede.

@goergi:
Für dein Problem ist dieses Forum wohl nicht der geeignete Anlaufpunkt. Genausowenig wie du nicht die "direkte Anlaufstelle" für den Veranstalter bist. Das ist zum einen der Träger der Feuerwehr (=Kommune), zum anderen die für das Abbrennen zuständige Behörde (meistens auch Kommune, wenn nicht, können die dir sagen wers ist). Mach dich doch einfach mal schlau, wie es in den letzten Jahren gelaufen ist.

akkonsaarland
10.11.2006, 13:02
mir fallen spontan 2 geschichten ein

1.ein kindergarten hat seinen eigenen umzug, das feuer aufgebaut von "kindergartenpapas". die legende behauptet das dort der ein oder andere feuerwehrmann dabei war. feuer angemeldet, ff kommt und sagt vor den augen von 100 entäuschten kids :"nö is nicht das zeug is lackiert"!

2. eine interessengemeinschaft lädt ein zum jährlichen martinsfeuer. dies wird seit jahren von der ig aufgebaut und von der ff abgefackelt, denn "die kennen sich damit aus". es ist herbst, der "scheiterhaufen" wird einen tag vorher aufgebaut und wie es im november so ist regnet es. da das feuer auf herkömmliche art und weise net brennen will, denkt sich ein feuerwehrmann "ich hab ja noch sprit auf dem auto" und ist voller freude dabei das zeug zu verteilen.
gut das feuer hat gebrannt, nach 2 sekunden war die verpuffung vorbei und wieder haben einige hundert leute standen dann vor ein paar nassen, angekohlten balken.

jooohn
10.11.2006, 13:19
Dieses Video ist mir sofort eingefallen als ich die 2te Gesichte von akkonsaarland gelesen habe.

Und sowas bleibt hoffentlich uns erspart!
Man darf sich gar nicht vorstellen wenn Kinder um sowas mit drum herum stehen.

http://www.youtube.com/watch?v=CZvW7wxexO4

Jooohn

akkonsaarland
10.11.2006, 13:23
witzig ich finds geil!
ich hätts genauso gemacht.

warum ich lache? es ist niemandem was passiert

goergi
10.11.2006, 14:04
Nunja, bis jetzt wars bei uns immer so, das sich keiner großartig gedanken über die direkte umgebung und das feuer gemacht hat. auch das video mit dem "scheiterhaufen" kommt mir recht bekannt vor, wenn ich da bedenkt was bei uns immer spiritus drüber kommt :S da stellen sich mir die haare auf... naja gut, ich werd jetzt nochmal mit unserem kommandanten und dem veranstalter zusammen sitzen, vllt findet sich ja eine lösung.

viele grüße an euch und schöne martinsfeier *g*
goergi

überhose
10.11.2006, 17:29
Die Diskussion gibs derzeit in unserer Wehr:
Vielerorts, zumindest hier in der Gegend, ist es ein (fragwürdiger) Brauch, dass Leute, meistens aus Nachbarorten, die frühzeitig aufgebauten Martinsfeuer vor dem Umzug anzünden. Damit wird natürlich die z.T. mühevolle Arbeit der ausrichtenden Vereine zerstört.
Auf der anderen Seite ist ein Martinsfeuer kein wirkliches Schadensfeuer (das aufgeschichtete Material ist eh zum Abbrand vorgesehen, Gefährdung der Umgebung ist ziemlich ausgeschlossen (sonst hätte man den Platz ja nicht dafür vorgesehen)). Nun geht das Martinsfeuer verfrüht in Flammen auf. Ihr werdet alarmiert.
Preisfrage: Würdet ihr versuchen, möglichst viel Material zu "retten", also löschen?
Wärt ihr um Schadensbegrenzung bemüht?
Oder wäre uuch das ganze egal?

z.B. das Schicksal dieser Jungs (Nachbarwehr):
2004: http://ff-badneuenahr.de/index.php?option=com_content&task=view&id=77&Itemid=134
2005: http://ff-badneuenahr.de/index.php?option=com_content&task=view&id=211&Itemid=134
2006: http://ff-badneuenahr.de/index.php?option=com_content&task=view&id=335&Itemid=134

Fabpicard
11.11.2006, 01:40
z.B. das Schicksal dieser Jungs (Nachbarwehr)

Jaja... es gibt leute, die anderen einfach nichts gönnen, neidisch sind bis zum geht nichtmehr und einfach nur assozial sind... *kopfschüttelt*

MfG Fabsi

Bugs B
11.11.2006, 12:15
Warum hat man denn dieses Jahr dann keine "Wachen" abgestellt, wenn eh scho bekannt is, dass die Gefahr besteht, dass wieder gezündelt wird?!
Ich find auch, dass das einfach nur assozial ist!

DaRake
11.11.2006, 13:44
Hallo,

die Berliner Feuerwehr zum Thema Lagerfeuer folgendes auf ihrer Homepage:



Lagerfeuer (auch Osterfeuer)

Lagerfeuer unterliegen keiner umweltrechtlichen Genehmigungspflicht. Sie sind grundsätzlich auch nicht verboten. Verboten ist jedoch das Verbrennen von Abfällen im Zusammenhang mit Lagerfeuern und die Verwendung nicht geeigneter, umweltschädlicher Brennmaterialien. Für Lagerfeuer darf nur trockenes Ast-, Spalt- oder Schnittholz verwendet werden, das nicht mit Schutzanstrichen oder Imprägnierungen behandelt wurde, das Verbrennen von Laub ist unzulässig. Beim Abbrennen von Lagerfeuern sind insbesondere dementsprechende forstrechtliche Bestimmungen, privatrechtliche Vorgaben (z.B. Hausordnung, Kleingartenordnung usw.) und die Einhaltung brandschutzrelevanter Bedingungen zu beachten, wie:


* Jeder, der ein Lagerfeuer entzündet oder betreibt, ist für die Folgen bei einem eventuellen Brandschaden verantwortlich.
* Eine erwachsene Aufsichtsperson muss ständig anwesend sein.
* Von dem Lagerfeuer darf keine unmittelbare Brandgefahr für die Umgebung ausgehen. Die Feuerstätte ist gegebenenfalls mit nichtbrennbaren Materialien gegen die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung einzufassen.
* Zur Beseitigung einer eventuellen Brandausbreitung sind im Bereich des Lagerfeuers ausreichende und geeignete Löschmittel bzw. Löschgeräte bereitzuhalten. Dies können sein:
Eimer mit Wasser, angeschlossene Garten-Wasserschläuche, geeignete Feuerlöscher etc.



Das Lagerfeuer kann gegen den Willen desjeingen, der es beaufsichtigt durch die Feuerwehr gelöscht werden, wenn:



* Die Polizei dies anweist und die beaufsichtigende Person nicht in der Lage ist das Feuer selbst zu löschen.
* Gebäude oder Gebäudeteile gefährdet sind,
* Anwohner durch Rauch belästigt werden
* Bei einem Verstoß gegen die Einschränkungen bei Inversionswetterlagen (SMOG).

Achtung

Die Feuerwehr empfiehlt mindestens 50 m Abstand zu Gebäuden mit weicher Bedachung (Schilf- und Reetdächer) und zu Gebäuden, die aus überwiegend brennbaren Baustoffen (z.B. Holzhäuser) einzuhalten.

Gruß
Sebastian