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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SEG Retter im Bereitstellungseinsatz



Florian Weserland
03.11.2006, 15:10
Hallo wer kann mir helfen!!
Ich wollte wissen wie SEG Retter abgerechnet werden im Bereitstsellungseinsatz bei Feuerwehreinsätzen. Egal ob Patienten transportiert werden oder nicht
Wie wird und mit wem abgerechnet, wie ist das in den LK geregelt bei Euch.
Was macht es aus das ein SEG Retter eingesetzt wird.
Vielen dank im vorraus
Florian Weserland

hannibal
03.11.2006, 15:11
Wie soll eine SEG überhaupt abgerechnet werden ?
Über Die Krankenkasse

soweit mir bekannt wird die SEG garnicht abgerechnet

KBL1959
03.11.2006, 16:08
SEG'en sind in BW nicht im Rettungsdienstgesetz und somit kann man auch nichts abrechnen, eben ein kostenloser Service.

Florian Weserland
03.11.2006, 17:01
Also, SEG Retter lassen sich Abrechnen. Wird ein SEG Retter durch die Leitstelle angefordert um z.b den regulären Rettungsdienst aus dem Einsatz herraus zuziehen( Brandeinsätze über 1 Std). Solche Einsätze lassen sich Abrechnen, durch Gebäudeversicherung. Deshalb wie wird es in anderen Landkreisen gemacht. Komme aus Niedersachsen Weserbergland. Bin selber nicht in einer SEG nur Feuerwehr.

Biesty
03.11.2006, 18:42
Hallo!Also wir machen bei uns im Ort das First Responder System.Dies wird durch eine Hiorg. unterhalten und ich kann euch sagen das wir noch nicht einmal das verbrauchsmaterial ersetzt bekommen.Der größte teil der anfallenden Kosten wird durch ortsansässigen Unternehmern über Spenden finanziert.Alles reiner Service am Kunden!!!!!!!!!

hannibal
03.11.2006, 18:51
von wem werdet Ihr alarmiert?

von welcher Organisation wird das getragen?

Biesty
03.11.2006, 19:34
Wir werden durch die Kreisleitstelle alarmiert.Die org. ist eine DLRG Ortsgruppe

Tobias
03.11.2006, 19:56
Hallo!Also wir machen bei uns im Ort das First Responder System.Dies wird durch eine Hiorg. unterhalten und ich kann euch sagen das wir noch nicht einmal das verbrauchsmaterial ersetzt bekommen.Der größte teil der anfallenden Kosten wird durch ortsansässigen Unternehmern über Spenden finanziert.Alles reiner Service am Kunden!!!!!!!!!
Das ist ja auch eine völlig andere Sachlage. Das geht allen First Responder-Einheiten so, da diese Einsätze nicht abgerechnet werden können. Irgendwer unterstützt die Einheiten, teilweise beteiligt sich die Kommune an den Kosten, das ist aber freiwillig.

hannibal
03.11.2006, 19:59
und wo liegt euer Problem das Material zu bekommen?

wer bestellt bezahlt...

und wenn der Kreis bestellt dann muss der Träger des Rettungsdienstes zahlen

ganz einfach ...

AkkonHaLand
05.11.2006, 00:44
Komm mal am 09.11.2006 zum <a href"=http://www.wiedensahl.de/Home/Kultur/Feste/Martinimarkt/martinimarkt.html">Martinimarkt in 31719 Wiedensahl</a> , da erklären wir dir mal wie das mit der Abrechnung eines SEG-Retters läuft!

happyrescue
05.11.2006, 14:06
Kein Griff, kein Name, keine Abrechnung.

AkkonHaLand
05.11.2006, 14:38
Kein Griff, kein Name, keine Abrechnung.??????????????????????????

Drück dich doch bitte mal in unserer schönen deutschen Sprache aus! Komplette Sätze helfen ungemein!

Mr. Blaulicht
05.11.2006, 15:17
Moin moin,

ich glaube, er wollte folgendes zum Ausdruck bringen: Da nach unserem Sozialgesetzbuch nicht die Arbeit am Patient bezahlt wird, sondern nur der reine Transportdienst, wird es kein Geld geben, wenn keine Transporte durchgeführt werden.
Aber in diesem Punkt bin ich mir nicht ganz sicher: Wenn der RTW (oder was auch immer) zur Sicherung der eingesetzten Feuerwehren dient, kann man ihn betimmt über die Einsatzkosten der Feuerwehr aufbrummen.
Wenn der RTW allerdings zur Patientenversorgung alarmiert wird, dann allerdings keine Verletzten versorgt, dan gibt´s nix.
Die Krankenkasse wird auf keinen Fall zahlen, wenn keine Transporte durchgeführt werden.

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
05.11.2006, 15:37
und was ist mit dem SEG-Retter das ist hier die Frage oder ????????????

Gruß Michael

AkkonHaLand
05.11.2006, 17:53
@ Mr Blaulicht:
Da muss ich ein wenig wiedersprechen: Bezahlt wird auch die "Hilfeleistung vor Ort", daher fährt ja auch kein Fzg wieder weg ohne mindestens Puls und Blutdruck gemessen zu haben. Die Werte in das RD-Protokoll, Einsatznummer sofort von der Leitstelle anfordern und eintragen und siehe da: Es gibt Geld (für SEG-Retter zwar sowieso bei jedem Einsatz wesentlich weniger als für den regulären RD, aber immerhin).
Z.B. bei einer Bereitstellung Feuer (zur Absicherung der Fw) geht die Rechnung, nach Fzg+Personalkosten an den Verursacher, also den Hauseigentümer, der gerade abgebrannt ist (Ist mE. nicht das Optimum so einem auch noch eine Rechnung zu stellen, aber so müssen wir es nach Anweisung der Region leider tun...)

happyrescue
05.11.2006, 18:00
Nunja, weiß nicht ob das Länderabhängig ist, aber in Bayern:
NA-Bahandlung => verrechnungsfähig
RA-Behandlung => nicht verrechnungsfähig
Transport =>verrechnungsfähig
Bereitstellung/Absicherung ohne Patientenkontakt => nicht verrechnungsfähig

, egal ob RTW aus öffentlich rechtlicher Vorhaltung oder HiOrg eigenes Fzg. (im Auftrag der RLST, wenn z.B. Vorhaltungs-RTW nicht verfügbar, Hintergunddienst, SEG)

hannibal
06.11.2006, 11:05
wenn die SEG zum Wohnungsbrand rausfährt und nichts macht gibt es auch nichts

auf welcher Grundlage denn?

und das die Versicherung den SEG Eisnatz zahlt glaub ich auch nicht

die Fragen hatte das was mit der Brandbekämpfung zu tun

und wenn es dann nein heisst ist der Käse gegessen

Buebchen
08.11.2006, 22:01
wenn die SEG zum Wohnungsbrand rausfährt und nichts macht gibt es auch nichts

auf welcher Grundlage denn?

und das die Versicherung den SEG Eisnatz zahlt glaub ich auch nicht

die Fragen hatte das was mit der Brandbekämpfung zu tun

und wenn es dann nein heisst ist der Käse gegessen

Also für den Bereich <b>NRW</b> ist das mal so pauschal nicht richtig. Die Mitarbeit einer SEG leitet sich aus dem FSHG ab (§18). Also gibt es schonmal eine generelle Grundlage, warum überhaupt ein RTW der HiOrg einsatzbar ist (eben als SEG/KatS) und dann auch vielleicht abrechenbar.

Die gesetzliche Grundlage wäre also mal da. Das ganze hat aber ein ABER: Den $40 FSHG NW. Der besagt, daß die HiOrg die <b>vorbereitenden Kosten</b> selbst tragen muss. Ausserdem noch der $41(1) FSHG (Einsätze nach dem FSHG sind unentgeldlich).

Also kann mal tatsächlich nicht einfach mal so drauf los abrechnen. Dann kommt noch $41(2): Gibt es einen Verursacher, der eine der dort genannten Bedingungen erfüllt (z.B. Vorsatz) so kann der Kreis oder die Gemeinde die Kosten in Rechnung stellen. Hier wäre auch die RTW Bereitstellung anzusiedeln. Für das Feuer gilt: War es Vorsatz kann man dem Verursacher eine Rechnung schreiben. Sonst nicht.

Ebenso ein Thema sind Anforderung der Polizeibehörden (Bsp: Eigenschutz für ein SEK). Auch hier ist bei einem offiziellem Einsatzauftrag erstmal die Abrechnung möglich. (Natürlich sollte dann im Vorfeld die Abrechnungssätze fixiert worden sein).

Ganz anders sieht es wieder für die das eingesetzte Personal aus (NICHT die HiOrg an sich). Nach §12(2) hat er seinen Arbeitslohn für die Dauer des Einsatzes weiter zu erhalten. Der Arbeitgeber kann diese Kosten dann gegenüber dem Kreis wiederum geltend machen (Auf Antrag). Das gilt für alle Einsätze. Egal ob man Schneschaufeln geht oder Brände bekämpft.

Das ganze setzt natürlich voraus, daß ein offizieller Einsatzauftrag vorliegt. Nur mal mit nem RTW vorbeifahren und dann die Zeit absitzen ist zwar sehr nett, aber nicht abrechenbar.

AkkonHaLand
10.11.2006, 12:33
wenn die SEG zum Wohnungsbrand rausfährt und nichts macht gibt es auch nichts
auf welcher Grundlage denn?
und das die Versicherung den SEG Eisnatz zahlt glaub ich auch nicht
die Fragen hatte das was mit der Brandbekämpfung zu tun
und wenn es dann nein heisst ist der Käse gegessen


Genau das ist die Frage, die das Geld bringt! Der Retter steht dort zur Absicherung der Feuerwehrkräfte bei dem Brandeinsatz! Die Bezahlung wird also m.E. nach der alten Regel
[(Anzahl der Einsatzkräfte)x(Stunden)]+[(Vergütungen der Fahrzeuge)]
errechnet. Also z.B. bei 2 RTWs:
[(2 mal RS/2 mal RA)x(2Std)]+[(2 mal RTW)]=
[(2 mal 12,00€/2 mal 15,00€)x(2)]+[(2 mal 50,00€)]=
[(24,00€+30,00€)x2]+[100,00€]=208,00€ Vergütung für die SEG-Kasse.

Die Rechnung geht, je nach Kommunal-Kreis in dem ich bin entweder direkt an den Kreis oder an den "Schuldigen" für den Einsatz - den Hauseigentümer.
Der Hauseigetümer ist zwar kein Goldener Weg, aber in einigen Kreisen leider von den Sesselpfurzern des Kreises so vorgeschrieben...... :-(

hannibal
10.11.2006, 12:35
und wer bezahlt die ?

Die Versicherung?

Glaub ich nicht, so pissig wie die sich in der letzen Zeit mit dem Geld drangestellt haben

da kommt wahrscheinlich

es ist nichts passiert also zahlen wir nicht ...

akkonsaarland
10.11.2006, 12:49
würd mich interessieren wie das abgerechnet wird.
bei uns ist es so

einsatz mit der fw:
-es wird nicht transportiert -> es gibt nichts

-es wird transportier

-> die rlst weis nicht bescheid (leicht verletzt) -> es gibt nichts da seg kein vertragspartner der KK

-> die rlst segnet das ab -> es gibt immer noch nich , den die seg ist trotz "auftrag" immer noch kein vertragspartner.

konstruktive ideen wie gesetzestexte bitte per pn, der rest hier