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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Digitale Alarmieurn rechtliche Frage



ffwki
30.10.2006, 12:50
Hallo miteinander,

seit der Einführung der Digitalen Alarmierung gibt es bei uns viele Schleifen. (5 Stufen und jeweils Tag und Nacht)

Seit der Einführung herrscht nun schon ein jahrelanger Streit welcher Person welche Schleifen zustehen.

1. Frage mal allgemein, nach welchen Kriterien teilt ihr eure Schleifen auf.

2. Wir haben uns einmal überlegt, die Alarmierung nach folgendem System wieder ähnlich dem alten zu machen.

Also Grundstruktur ist die Alarm und Ausrückeordnung. Sie wird von uns erstellt und beim Rathaus abgelegt.

Die Leitstelle erhält die selbe AAO.

Jeder Melder wird mit allen Schleifen programmiert.

Zwecks UVV werden alle anwesenden Kameraden in den Einsatzbericht eingetragen.

Soweit ist es ja fast der normale Weg ausser das jeder alle Schleifen hat.

Was wir uns jetzt überlegt haben ist, das die Gemeinde nicht die tatsächliche Anzahl an Personen besoldet sondern Pauschal in Abhängigkeit der Alarmstufe und der AAO

Also nehmen wir mal an Stufe K anwesend 12 Mann.

Die Gemeinde bekommt den Bericht und nimmt die AAO. Dort steht Stufe K ausrücken mit 6 Mann. Also bezahlt sie 6 Mann für den Einsatz. Das Geld wird beim Kassier oder sonst einem Konto zwischengelagert.

Am Jahresende wird berechnet wieviel Stunden Einsatz wir hatten und wieviel Stunden pro Kopf aufgekommen sind. Daraus läßt sich dann ein Betrag errechnen, der dann pro Einsatzstunden an den Kamerad überwiesen wird.

So erstmal die Frage ist das rechtlich so überhaupt in Ordnung?

Was macht man dann mit denen die vom Geschäft weg gerannt sind. Wie werden deren Arbeitgeber entschädigt.

Hat jemand vielleicht ne andere Idee?

Vielen Dank mal Felix

ffwki
30.10.2006, 14:47
Ich komm aus BaWü

Allmächtiger
30.10.2006, 16:12
Aus welchem Bundeland kommst du?

Allgemein kann man sagen:
Die Entschädigung für den Arbeitgeber muss von der Kommune gezahlt werden. Eine "Besoldung" für freiwillige Feuerwehrleute nicht.

Also hier in RLP gibts pro Mann und Einsatzstunde 8€, die gehen bei uns aber in die Mannschaftskasse und der nächste Ausflug wird davon bezahlt. Bei ner Nachbarwehr von uns bekommt man das Geld allerdings ausbezahlt

Schubsi
30.10.2006, 16:54
So gut möchte ich das auch mal haben...

Allmächtiger
30.10.2006, 18:34
Vielleicht kommunale Regelung, aber sicher nicht in ganz RLP!

Die 8 Euro gibts auch in der Nachbarverbandsgemeinde und in der Nachbarwehr, die aber in einem anderen Kreis liegt... Eine rein kommunale Regelung kann es eigentlich nicht sein, sonst wäre es ja extremer Zufall, dass es hier überall genau 8 Euro gibt. Außerdem bezahlen die VGen die Kohle bestimmt nicht, weil sie davon so viel haben...

FirefighterDahn
30.10.2006, 20:32
Also bei uns in der VG ist es ebenso geregelt, das wir 8 €/h bei kostenpflichtigen Einsätzen von der Kommune bezahlt bekommen ( Freizeitentschädigung laut Kontoauszug *g*)