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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafbefehl gegen FM wg. Unfall nach Alarmierung



überhose
27.10.2006, 08:29
..........

MTB112
27.10.2006, 08:51
Naja kann man geteilter Ansicht sein bei dem was die Staatsanwaltschaft als "Strafminldernd" bezeichnet da jeden Tag hunderte von Feuerwehrangehörigen oder Hiorg-Angehörigen in ganz Deutschland alarmiert werden um anderen zuhelfen und in den meißten Fällen, fährt man gesittet vor allem bei Regen,Schnee etc. das Gerätehaus oder die Wache an und das man auf diesem Weg keinem Sonderechte oder besondere Vorzüge eingeräumt werden wird zumindest uns jedes Jahr aufs neue erzählt. Wer Menschenleben auf dem Gewissen hat muss zum einen selbst damit klar kommen aber auch die Härte des Gesetzes zu Spüren.
Wer so fährt und damit das Leben anderer riskiert oder gefährdet hat meiner Ansicht nix in einer Organisation zu suchen die Menschen helfen will.

Ebi
27.10.2006, 09:01
90 Tagessätze - schätze mal so ca 30 Euro... ergibt 2700.- Euro....

Also meiner Meinung nach viel zu niedrig bei einem verschuldeten Unfall mit 2 Todesopfern.....

Meine Meinung
e

Brandbatsch
27.10.2006, 09:10
" Helfen kann nur der, der nicht selbst der Hilfe anderer Bedarf! "

sollt man sich merken wenn man zum GH fährt

Gruß Michael

tower911
27.10.2006, 09:49
90 Tagessätze - schätze mal so ca 30 Euro... ergibt 2700.- Euro....

Also meiner Meinung nach viel zu niedrig bei einem verschuldeten Unfall mit 2 Todesopfern.....

Meine Meinung
e


Viel zu wenig !!

Carsten Gösch
27.10.2006, 10:06
Leider ist die Wirkung eines Meldeempfängers ähnlich der von Alkohol.
Er führt zur Selbstüberschätzung!

hannibal
27.10.2006, 10:53
Hoffentlich überlegen jetzt einige HIORGS ob sie mit einem Kleintransporter ohne SOSI zu Einsätzen schicken wo mal schneller gefahren wird oder mal eine Rote Ampel überfahren

akkonsaarland
27.10.2006, 11:59
was war die alarmierung?
ich find die strafe zu gering!
regennasse fahrbahn, geländewagen ,20kmh zu schnell
das ist leichtsinn!

akkonsaarland
27.10.2006, 12:19
also 2 menschenleben für unnötiges heldentum

hannibal
27.10.2006, 13:45
Wie auch an anderer Stelle (Hallo Sebastian) frage ich auch hier

1. wusste der FWM von dem Einsatzstichwort?
2. Wie geht die Wehr jetzt mit Ihm um ?

Walmsburger
27.10.2006, 14:07
Also, ohne das ich das unterstützen möchte oder irgendetwas rechtfertigen möchte, aber:

20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit ausserhalb der geschlossenen Ortschaft, daß auch doch eigentlich der gemäßigte Umfang mit dem Umgang mit den Sonderrechten, den alle hier immer alsgerechtfertigt ansehen (mich eingeschlossen), also versteh ich nun nicht, wieso alle auf einmal mit "Strich 50" und Heiligenschein zum Gerätehaus fahren...

Genau 50 oder genau 100 fahre ich ja nicht einmal privat so ganz ohne Alarm. Probiert es doch mal aus, setzt euch in Euer Auto und fahrt mit 50 durch die Stadt und ihr werdet sehen, daß ihr den Verkehr aufhaltet, weil 60 innerorts und so ca. 110 (wenn nicht sogar 120) eine nomale Geschwindigkeit ist, um mit dem Verkehr "mitzuschwimmen" ohne ihn aufzuhalten...

Habt ihr mal auf Fahrschulautos geachtet? Die fahren so, wie ihr (nach Eurer Meinung) zum Gerätehaus fahrt... Naja, vielleicht bin ich ja mal bei Euch in Stadt oder Landkreis, dann müsste man nur abwarten, wann denn ein PKW mit Schlange hinter sich unterwegs ist auf dem nicht "Fahrschule" steht - denn da müsste nach Eurer Meinung ja einer Eurer Wehr auf dem Weg zum Gerätehaus sein...

Versteht mich nicht falsch: Ich bin kein Freund von Raserei zum Gerätehaus und ärgere mich selbst über die Kameraden die dann noch mit ihren "Beinahe"-Unfällen prahlen. Aber es spricht meiner Meinung nach überhaupt gar nichts dagegen (sofern die Strasse nicht von Verkehr verstopft ist) mit 65 km/h innerorts und 110-120 ausserorts zum Gerätehaus zu fahrem!!

Benutzt die Forumssuche, in vielen älteren Beiträgen sehen es fast alle genauso... (Nur in diesem natürlich nicht, da hängt der Heiligenschein im Weg oder wie hieß noch dieses komische längliche Holzteil...).

Das die Strassenverhältnisse im Zusammenhang mit Regen, Kurve und hohem Schwerpunkt nicht zusammenpassten, daß ist eine andere Sache. Das der Fall so ein tragisches Ende nehmen musste, daß leider auch.

Ich weigere mich nur dagegen, 120 ausserorts als wilde Raserei zu bezeichnen.

Passieren kann auf einer Fahrt zum Gerätehaus eine Menge. Genauso könnte einer von Euch mit seinen vorgeschriebenen 50 km/h durch seinen Ort fahren und hinter einem parkenden Auto läuft ein Kind heraus. Kind tot, aber mit Adrenalin, Heiligenschein und 50 Sachen unterwegs - ist das besser?

Sonderrechte wurden hier schon oft diskutiert und gerade bei roten Ampeln tagsüber (auch bei wenig Verkehr) würde ich mich nicht drauf berufen. Aber geringfügig zu schnell, daß fährt doch jeder!!

Auch ohne Alarm und ohne Adrenalin!!

hannibal
27.10.2006, 14:13
@ walmsburger

Ich gebe dir recht, ich handel und denke genau so ...

loxi
27.10.2006, 14:24
90 Tagessätze - schätze mal so ca 30 Euro... ergibt 2700.- Euro....

Also meiner Meinung nach viel zu niedrig bei einem verschuldeten Unfall mit 2 Todesopfern.....

Meine Meinung
e

Naja, das kommt jetzt drauf an. Ein Tagessatz entspricht mehr oder weniger dem, was der Angeklagte an einem Tag verdient.

90 Tagessätze heißt also i.d.R. 3 Monatsgehälter+ne eingetragene Vorstrafe (ab 80 TS denk ich), und dass ist dann doch schon mal gut was.

Alex22
27.10.2006, 15:34
Also ich finde die Moralapostelei auch lächerlich.
Zumal der zu 99 % zur gleichen Summe verurteilt worden wäre, wenn er mit 100 ins Schleudern gekommen wäre und nicht bei der Feuerwehr ist.

Hasenmelker
27.10.2006, 16:15
Hallo...

ich denke mal auch nicht das die 20 Km/h so sehr ins Gewicht fallen werden. Vielmehr die fahrlässige Tötung...

Die geschätzten 30 € Tagessatz würde ich auch für ein wenig gering halten. Das könnte mehr werden.

CU

Mr. Blaulicht
27.10.2006, 17:23
Moin moin,

ich glaube, wir müssen hier nicht um absolute Zahlen oder Geschwindigkeiten unterhalten. Ich sehe das auch so, dass man sich - ohne Alarm - im Fluss bewegt, manchmal auch schneller als eigentlich vorgeschrieben.
Tatsache ist aber, dass - wenn ich mit meinem Fahrzeug ins Schleudern komme - es einfach zu schnell war, egal on 50, 70 oder 100 vorgeschrieben sind. Und schneller fahren als möglich ist, erlauben auch die Sonderrechte nicht!
Aufgrund dieser Selbstüberschätzung sind zwei junge Menschen gestorben. Vielleicht wäre das nicht passiert, wenn der Fahrer sich an die Geschwindigkeit gehalten hätte. Vielleicht!
Mir ist mal etwas ähnliches passiert, zum Glück mit glücklichem Ausgang: An einem Sylvesterabend wurde unsere SEG zu einem Brandeinsatz alarmiert. Dies war mein erster Alarm. Die Strassen waren verschneit, vor mir vor ein älterer Herr, der (im Nachhinein betrachtet) den Strassenverhältnissen angemessen mit ca. 20-30 km/h fuhr. Ansonsten war in dieser übersichtlichen Situation kein weiteres Auto zu sehen. Ich überholte ihn (innerorts!), und beim Einscheren brach mir mein Heck aus und ich drehte mich einmal um die Achse. Der ältere Herr hatte gut aufgepasst und konnte rechtzeitig zum stehen kommen.
Der Knackpunkt aber lag für mich darin: Ohne Adrenalin im Blut hätte ich auch bei Eile nie dieses gewagte Überholmanöver durchgeführt!
Was ich damit sagen will: Man muss isch - Sonderrechte hin oder her - stets darüber bewußt sein, dass man in der Aufregung wesentlich enthemmter und risikofreudiger ist als sonst. Auch die Selbstüberschätzuing nimmt zu.
Das sind die gleichen Symptome wie beim Fahrehn unter Alkoholeinfluss. Und das ist ja bekanntlich verboten.
Denkt mal drüber nach.

Ich für meinen Teil bleibe dabei: Ich finde es falsch, Fahrzeuglenkern in Fahrzeugen ohne installierte SoSi-Anlage Sonderrechte zuzustehen!!!

Gruß, Mr. Blaulicht

112NOTRUF112
27.10.2006, 20:12
Also, ohne das ich das unterstützen möchte oder irgendetwas rechtfertigen möchte, aber:

20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit ausserhalb der geschlossenen Ortschaft, daß auch doch eigentlich der gemäßigte Umfang mit dem Umgang mit den Sonderrechten, den alle hier immer alsgerechtfertigt ansehen (mich eingeschlossen), also versteh ich nun nicht, wieso alle auf einmal mit "Strich 50" und Heiligenschein zum Gerätehaus fahren...

Genau 50 oder genau 100 fahre ich ja nicht einmal privat so ganz ohne Alarm. Probiert es doch mal aus, setzt euch in Euer Auto und fahrt mit 50 durch die Stadt und ihr werdet sehen, daß ihr den Verkehr aufhaltet, weil 60 innerorts und so ca. 110 (wenn nicht sogar 120) eine nomale Geschwindigkeit ist, um mit dem Verkehr "mitzuschwimmen" ohne ihn aufzuhalten...

Habt ihr mal auf Fahrschulautos geachtet? Die fahren so, wie ihr (nach Eurer Meinung) zum Gerätehaus fahrt... Naja, vielleicht bin ich ja mal bei Euch in Stadt oder Landkreis, dann müsste man nur abwarten, wann denn ein PKW mit Schlange hinter sich unterwegs ist auf dem nicht "Fahrschule" steht - denn da müsste nach Eurer Meinung ja einer Eurer Wehr auf dem Weg zum Gerätehaus sein...



zu dem oben zitierten gebe ich dir Recht.
Ich sehe das genau so.

Fahre selber schneller bei Alarm... je nach Einsatzstichwort.

AkkonHaLand
27.10.2006, 20:26
Mit 30 Tagessätzen kommt er im Vergleich zu anderen, die wegen fahrlässiger Tötung (Sofort toter Fahrer, bis 5 Jahre) bzw. Körperverletzung mit Todesfolge (im KH verstorbene Beifahrerin, 1 Jahr bis 10 Jahre-wobei bei dem Strafmaß Vorsatz im Raum stehen würde-"fahrlässige KV mit Todesfolge" gibt es nicht) verurteilt werden, sehr glimpflich davon! Man sieht also, die Staatsanwaltschaft hat schon ALLE Hühneraugen eingeschlossen beim Zudrücken!
Ich möchte aber betonen: Ohne Alarmfahrt (und das war es nach StVO deffinitiv-auch wenn einige Wehrführer es mit stoischem Altersstarrsinn nicht wissen wollen!) wären sicherlich die höheren Strafen fällig gewesen!

Wie hat ein Jura-Prof. der Uni Hannover mal gesagt: "Geldstrafen sind ambulante Freiheitsstrafe!" Ab 90 Tagessätzen ist er übrigens vorbestraft!

Davon ab: Wenn hier bei der Feuerwehr alle im Alarmfall (fälschlich!) sagen würden "Ich habe keine Sonderrechte" und auch so fahren, dann ist die Diskussion um Schließungen von Ortswehren hinfällig ;-)

Alex22
27.10.2006, 21:56
Mit 30 Tagessätzen kommt er im Vergleich zu anderen, die wegen fahrlässiger Tötung (Sofort toter Fahrer, bis 5 Jahre) bzw. Körperverletzung mit Todesfolge (im KH verstorbene Beifahrerin, 1 Jahr bis 10 Jahre-wobei bei dem Strafmaß Vorsatz im Raum stehen würde-"fahrlässige KV mit Todesfolge" gibt es nicht) verurteilt werden, sehr glimpflich davon!


Du meinst wohl 90 ...
Wobei das immernoch glimpflich ist.