PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verpflichtungsdauer



thilo
24.10.2006, 10:35
Hi!

Nachdem ja die Verpflichtungsdauer von 7 auf 6 Jahren reduziert wurde stellt sich jetzt für mich die Frage, wie es mit laufenden Verpflichtungen aussieht, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden.
Verringert sich die Laufzeit da auch um 1 Jahr oder fallen die unter ne Art "Bestandschutz"?

thilo

Fabpicard
24.10.2006, 10:37
Die fallen unter eine art "Bestandschutz"...

Wenn du deinen Wehrdienst 9 Monate lang absolviert hast, und dann wird der auf 8 Monate reduziert, bekommste ja auch nicht mehr "zurück" ;)

MfG Fabsi

thilo
24.10.2006, 10:39
Es geht konkret um Verpflichtungen im MHD, ich meine da nämlich was gelesen zu haben, dass die verkürzte Zeit auch für bereits bestehende Verpflichtungen gilt.
Hab das Papier aber leider nicht zur Hand.

thilo

tower911
24.10.2006, 11:11
Ich hatte mich damals für 7 Jahre verpflichtet. Als dann durchkam das es nur noch 6 Jahre sind, wurde bei mir von 7 auf 6 gekürzt obwohl ich schon im 5ten Jahr war.

Mein Bruder hatte sich für 8 Jahre verpflichtet, in seiner Zeit kam durch das man nur noch 7 Jahre muss. Er musste dann auch nur noch 7 Jahre machen.

Also wenn du dich jetzt für 6 jahre verpflichtest, und es dann auf 5 Jahre gekürzt wird, brauchste auch nur 5 Jahre machen aller voraussicht nach.

thilo
24.10.2006, 11:16
Sowas hab ich mir schon gedacht, ich suche nur noch nach einer schriftlichen Bestätigung für diese Vermutung.

thilo

Diggi
24.10.2006, 13:58
Frag doch einfach deinen Dienststellen-Leiter oder ruf in der MHD Zentrale in Köln an.

akkonsaarland
24.10.2006, 13:58
komm nach 5 jahren einfach nicht mehr ;-)

im ernst, schreib die stelle an die das ganze verwaltet!

thilo
24.10.2006, 15:45
Mein Dienststellenleiter brütet genauso wie ich an dieser Formulierung.
Da wird dann wohl doch die Mail ans GS der nächste Schritt sein.
Hätte ja sein können, dass jemand von euch bescheid weiß

thilo

axeme
24.10.2006, 17:05
Hey,

das regelt das Zivildienstgesetz eigentlich ganz eindeutig.

Zitat:
"§ 14 Zivilschutz oder Katastrophenschutz
[...]
(4)
Haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer sechs Jahre im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; das gilt nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall. Genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung (Abs. 1 SAtz 2) gelten als Mitwirkung, soweit sie insgesamt einen Zeitraum von sechs Monaten nicht übersteigen. Endet die Mitwirkung aus Gründen, die nicht in der Person oder in dem Verhalten des anerkannten Kriegsdienstverweigerers liegen, vorzeitig, so ist die im Zivilschutz oder Katastrophenschutz zurückgelegte Zeit, soweit sie die Hälfte der Zeit nach Satz 1 übersteigt, anteilmäßig auf den Zivildienst anzurechnen."
[...]
§ 81 Übergangsvorschriften aus Anlass des Änderungsgesetzes vom 27. September 2004 (BGBl. I S. 2358)
[...]
(4) Für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die sich nach dem bisherigen Recht zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (§ 14 Abs. 1 Satz 1) verpflichtet haben, endet die Verpflichtung zur Mitwirkung, wenn sie am 31. Dezember 2001 oder später die ab 1. Januar 2002 vorgesehene Mitwirkungszeit gemäß § 14 Abs. 4 erbracht haben."

Das bedeutet, dass Du nach sechs Jahren Deinen Dienst beenden kannst.

Der Namenlose
24.10.2006, 17:34
1. Ein Helfer im KatS ist aber nicht unbedingt Kriegsdienstverweigerer (KDV), es sei denn, er hätte eine solche Erklärung abgegeben.

2. Für Nicht-KDV gilt §13a WPfG (http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__13a.html), der aber Ähnliches wie das ZDG aussagt.

3. Bzgl. der Anpassung der Verpflichtungszeiten regelte Art. 1 Nr. 44 des Bundeswehrneuausrichtungsgesetzes (http://www.parlamentsspiegel.de/WWW/Webmaster/GB_I/I.4/Dokumentenarchiv/dokument.php?gl=BC&gbl=BGI&gjahr=01&gnr=&seiteNr=4013&quelle=gbl) die Anpassung der noch abzuleistenden Dienstzeiten.

4. Ansonsten ist das hier (http://www.zentralstelle-kdv.de/intern27.htm) noch einen Blick wert.

5. Wann ist die Verpflichtung denn erfolgt?

axeme
24.10.2006, 19:11
@ Der Namenlose: Zu Punkt 3... genau den Artikel habe ich eben auch noch gefunden. ;-) Aber vom Prinzip sagen die alle das gleiche aus, da hast Du recht.

hannibal
25.10.2006, 18:22
ich erinnere mich an das Legendäre "Früher" (ca 10 jahre)
da ginge es von 8 auf 7 Jahre runte... da wurde den entsprechenden auch das Jahr geschankt

Der Namenlose
25.10.2006, 19:43
Jepp, das "früher" habe ich auch noch so erlebt... :-)