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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Polizei macht Anzeige



Hacky
16.10.2006, 12:42
Hallo,

ich brauch einen guten Rat,
heute morgen hatte wir einen BMA Einsatz,
beim Weg zum Gerätehaus bin ich gegen eine Einbahnstr. gefahren,
das natürlich die Polizei gesehen hat,
ich bekomme nun ein Bußgeld von 20€, dass ich nciht bezahlen will,

den ich hatte ja Sonderrechte oder?

Schild auf dem Dach war leider nicht drauf, das lag blöderweise im Kofferraum,

wie geht´s weiter, wer hat Erfahrung gemacht,

soll ich einfach die 20€ bezahlen oder kämpfen?

Grüßle Daniel

hannibal
16.10.2006, 12:46
ja...
weil du gefahren bist wie eine S*** für eine lumpige BMA

so jetzt hast du es

haben die beiden dich angehalten ? hsat du denen gesagt das du auf dem Weg zur Feuerwehr bist ?

QuattroFW
16.10.2006, 13:05
Also normal bist ja eigentlcih fast im Recht. Nur hast du irgendwelche Fahrzeuge gefährdet? Musste der Weg durch diese Strasse gehen, oder hättest die auch umfahren können? Du hast ja zwar Sonderrechte aber ja auch nur im Gewissen Maß. Aber ich meine bei 20€, würde ich sagen zahl das und dann ist gut. Ist ja nur ne kleinigkeit. Oder rede nochmal in Ruhe mit den Polizisten. Vielleicht kannst ja da noch etwas regeln. Aber wenn du da in höhre Ränge wie z.B. vor Gericht noch gehen würdest hättes ja auf ewigkeit bei dem verschissen. Du musst so sehen was ist dir wichtiger die 20€ und die aufregung vor Gericht oder sch... auf das Geld und du Rettest leben? Auch wenns ärgerlich ist.

Actros
16.10.2006, 13:09
ja...
weil du gefahren bist wie eine S*** für eine lumpige BMA


Naja, ist zwar etwas OT, aber wenn das so ist wie bei uns, das es bei der Alarmierung nur heißt "Achtung Achtung, Einsatz für Feuerwehr XXX, stellen sie Einsatzbereitschaft her" kann ich es auch verstehen.
Diese Meldung kommt bei ner Ölspur bis zum Brennendem Altersheim.
Was ist erfahren wir erst im Gerätehaus per Fax.

Also nicht gleich immer alles Veruteilen, wenn man die Hintergründe nicht kennt.

Aber wie Ebi schon sagte, Wefü soll was schreiben und mal Überlegen, ob es Alternative wege gibt, die nicht gegen die Einbahnstraße gehen. Das ist immer so eine Sache...


Schreib mal, wie es ausgegangen ist.

Gruß

Torsten

überhose
16.10.2006, 13:46
Man sollte vielleicht vorher überlegen wieweit eine Übertretung des geltenden Rechts zum schnelleren Erreichen des Gerätehauses sinnvoll ist.
Es gehört nicht zu den Sonderrechten, andere Verkehrsteilnehmer gefährden zu dürfen! Und wenn man entgegen einer Einbahnstraße fährt, gefährdet man zwangsläufig diejenigen, die einem entgegenkommen.
Und nein, das hat nichts mit der Einsatzmeldung zu tun. Egal ob ich zum "Flugzeugabsturz aufs Kreiskrankenhaus mit Folgegroßbrand" gerufen werde, oder zum brennenden Mülleimer, oder zum BMA, bestimmte Regeln sind einzuhalten.



den ich hatte ja Sonderrechte oder?

Sonderrechte ja, Wegerechte nein. Mehr an dieser Stelle nicht zu dem Thema, Forumssuche nutzen.



Schild auf dem Dach war leider nicht drauf, das lag blöderweise im Kofferraum,
Das Schild (ich nehm mal an "Feuerwehr" oder "Feuerwehr im Einsatz", am besten möglichst groß und leuchtend/blinkend...) ändert an der rechtlichen Situation rein gar nichts! (Auch hier gilt wieder: Forumssuche hilft gerne weiter)



soll ich einfach die 20€ bezahlen oder kämpfen?

Bezahl, und denk beim nächsten Mal (oder besser vorher schon) daran, dass du nicht unersetzbar ist. Das ist in der ganzen Feuerwehr niemand. Es ist sch*****egal, ob man auf dem ersten oder letzten Auto mitfährt. Wenn du in ner 50er Zone, gut ausgebaut und einsehbar, mit 60 km/h fährst, ist das ok. Wenn du dich am Gerätehaus ins Halteverbot stellst, weil ihr nicht genug Parkplätze habt, ist das auch ok. Wenn du mit deinem Verhalten andere gefährdest, ist das nicht ok und sollte nach auch die entsprechenden Rechtsfolgen nach sich ziehen.


Also normal bist ja eigentlcih fast im Recht.Diese Aussage ist ja eigentlich fast sehr aussagekräftig.

hannibal
16.10.2006, 13:56
Naja, ist zwar etwas OT, aber wenn das so ist wie bei uns, das es bei der Alarmierung nur heißt "Achtung Achtung, Einsatz für Feuerwehr XXX, stellen sie Einsatzbereitschaft her" kann ich es auch verstehen.
Diese Meldung kommt bei ner Ölspur bis zum Brennendem Altersheim.
Was ist erfahren wir erst im Gerätehaus per Fax.

würde ich sofort abstellen, das ist ja verantwortungslos

Ansonsten würde ich das als Lehrgeld verbuchen ...

Glubschi
16.10.2006, 14:10
Also man sieht immer wieder das es verrückte gibt....wegen einer BMA in die Einbahnstraße zu fahren... Wenn ich ein Autofahrer wäre und richtig in die Einbahnstraße rein fahren würde,würde ich auf dem jenigen zuhalten...

Ich würde dies selbst nichteinmal machen wenn ein VU mit eingeklemmter ist oder Wohnungsbrand etc.

Mir wäre das einfach zu Heiß...Ich komm auch so im GH an,wenn ich Außenrum fahre und wenn ich mal nicht mit raus komm oder es nicht rechtzeitig schaffe,warte ich halt solange im GH bis entweder Einsatz abbruch kommt (was zu 99% immer ist) oder ich fahre mit dem nächsten Auto mit.

Einbisschen Ordnung muss sein.... Wenns dann knallt,ist das Geschrei groß....

*Meine Meinung*

Fabpicard
16.10.2006, 14:12
Sonderrechte ja, Wegerechte nein. Mehr an dieser Stelle nicht zu dem Thema, Forumssuche nutzen.

Allgemein muss ich dir ja zustimmen, aber mach das bitte mit einem "Edit" weg, damit deine Aussage auch ganz stimmt ;)


würde ich sofort abstellen, das ist ja verantwortungslos

Such da mal nach Einsatzmeldungen bei der Digitalen Alarmierung...
Benutzen leider immer mehr Wehren, die Fix-Text-Funktion... Bei mir steht auch nur "Einsatz - Löschzug XY" auf dem Melder...

Wurde aber schon oft diskutiert ;)

MfG Fabsi

hannibal
16.10.2006, 14:18
Die Sache mit der Einbahnstr kann man noch diskutieren

dort kommt es immer wieder auf die Rahmenbedingungen der Sache sehen

Urzeit und Verkehr
Länge der Einbahnstraße
Einsatzmeldung


M.E. handelt jede Führungskraft, die Ihre Einsatzkräfte vorsätzlich nicht ausreichend über den Art des Alarmes informiert äusserst Fragwürdig

Memo
16.10.2006, 14:21
also erstma:

Bei ner BMA geht man grundsätzlich von Feuer aus,

ABER

1. muss ja nit gleich die ganze Halle, etc. brennen
2. muss man sich fragen, ob sich das wirklich rentiert

aber ich will keine vorträäge halten...
...da wirst du, wenn es hart auf hart kommt mit sicherheit den kürzeren ziehen, weil du hast als Feuerwehrmann im privat PKW NUR
SOnderrechte, KEINE wegerechte.

d.h. du darfst schneller fahren als normal erlaubt, aber darfst nicht in einbahnstraßen falschrum fahren und andere brauchen dir nicht platz zu machen...

also bezahl das und gut ist....

akkonsaarland
16.10.2006, 14:25
ich würd zahlen das unter lehrgeld abhaken

du hast definitiv keine wegerecht.
überleg mal es währe zum crash gekommen?

Hacky
16.10.2006, 14:30
Ich bin auch mal gespannt wie das aus geht,
auf der Feuerwehrschule in Bruchsal wurde mal erzählt, dass man bei rot über die Ampel darf, das ist aber eine andere Geschichte,

mir kam es so vor, dass die Beamten glaub selber nicht richtig bescheid wußten!
Sie waren total unkooperativ, haben mich laut angeschnauzt, ich habe Ihenen gesagt, sie sollen nicht so mit mir reden, da meinte einer, sie würden das Gespräch hier führen, ha ha =>Hab ich keinen Wert?

Unser Wehrführer, der später auch noch dazu kam, sagte das wir das mit dem Stadtbrandmeister klären werden, denn es nutzen hin und wieder auch andere diese Strecke!

Find es nur schade, das man Tag und Nacht berreitschaft leistet und das dann so belohnt wird,

schade schade,

hannibal
16.10.2006, 14:36
Hast du halt gemacht ... selbst schuld

hättest auf den Satz " allgemeine Verkehrskontrolle" antworten müssen
"so allgemein ist das hier nicht"

du hättest alle Herzen gewonnen...

hier macht der Ton die Musik
und wenn die beiden den beliebten Merksatz "kannst du zählen kaum bis drei.. " dann hätte ich kein Aussagen zur Sache gemacht und gebeten mir einen Anhörungsbogen zu schicken

WAF-18-83-1
16.10.2006, 14:39
@ Memo:

ich empfehle dir, dich mal kurz in die §§ 35 & 38 der StVo einzulesen.

Ich habe mit diesen § berufstechnisch recht häufig zu tun.


Sonderrechte befreien dich von der StVo, d.h. wenn er Sonderrechte hat, dürfte er auch, rein theoretisch, entgegen der Einbahnstraße fahren.


Wegerechte, das bedeutete, das die anderen Verkehrsteilnehmer dir Platz, also freien Weg zu schaffen haben.

Also du kannst nie Wegerechte alleine haben, nur zusammen mit sonderrechten.
Und wegerechte hast du nur wenn du blaues blinklicht in verbindung mit dem einsatzhorn einsetzt.

Also die Einbahnstraßen-Regelung bezieht sich auf SOnderrechte !



gruß

dominik

überhose
16.10.2006, 14:43
auf der Feuerwehrschule in Bruchsal wurde mal erzählt, dass man bei rot über die Ampel darfDarf man, wenn man an der Ampel hält und sich vergewissert, dass keiner kommt. In dem Moment, indem ein anderer kommt, der Grün hat, darf mans wieder nicht, weil => keine Wegerechte.


Unser Wehrführer, der später auch noch dazu kam, sagte das wir das mit dem Stadtbrandmeister klären werden, denn es nutzen hin und wieder auch andere diese StreckeWenns so ne wichtige Ausweichstrecke ist, sprecht mit dem Straßenbauträger (Kommune) über eine mögliche Ampelschaltung, die euch im Einsatzfalle die Einbahnstraße in die gewünschte Richtung freigibt, damit euch keiner entgegenkommt. Bis dahin würde ich euch abraten, weiter so zu fahren. Auch ein Stadtbrandmeister kann sich nicht über alle Rechtsnormen stellen.


@Farbpicard: Was soll ich ändern?

akkonsaarland
16.10.2006, 14:44
mit der polizei redet man nicht, und erst recht nicht wenn die einen schlechten tag haben.

sachlich argumentieren, wenn sie net sagen fahr weiter nur
namen
geburtsdatum
und ladungsfähige anschrift angeben

wenn dann ein schribselschrieb kommt antworten

wenn man vorlaut und hektisch wird sind die armen kerle verwirrt und schalten auf stur

TTMC
16.10.2006, 14:46
Ich seh´s wie viele hier: den Zwanni bezahlen und vergessen.

Ohne Blaulicht und Horn würd ich allerhöchstens mit dem Fahrrad verkehrt rum in die Einbahnstraße fahren (wenn überhaupt).

Glubschi
16.10.2006, 14:51
Hast du halt gemacht ... selbst schuld

hättest auf den Satz " allgemeine Verkehrskontrolle" antworten müssen
"so allgemein ist das hier nicht"




er hätte erstmal nach dem Namen und nach der Dienstgruppennummer fragen sollen... *grins*

akkonsaarland
16.10.2006, 15:00
hättest ihn auf seine mütze ansprechen müssen

Fabpicard
16.10.2006, 15:23
...da wirst du, wenn es hart auf hart kommt mit sicherheit den kürzeren ziehen, weil du hast als Feuerwehrmann im privat PKW NUR
SOnderrechte, KEINE wegerechte.

d.h. du darfst schneller fahren als normal erlaubt, aber darfst nicht in einbahnstraßen falschrum fahren und andere brauchen dir nicht platz zu machen...

Die hätte es mal geholfen, wenn du meinen Beitrag 2 vor dir gelesen hättest...

Also bitte ich auch Dich, deine Falschen Aussagen mit der /Edit Funktion/ zu entfernen und dir erst einmal den StVO §38 durch zu lesen!!!

Denn dort steht, dass Wegerechte NICHTS aber auch GARNICHTS damit zu tun haben, was du darfst und was du Nicht darfst...
Sie besagen ausschliesslich, dass ANDERE!!!! Verkehrsteilnehmer Freie Bahn zu machen haben, wenn du MIT Blaulicht UND Horn ankommst...

Wiso liest heutzutage keine mehr die Gesetze (und vorallem andere Beiträge) Vor dem Posten???

MfG Fabsi

Florian kommen
16.10.2006, 15:46
Normal sollte das mit der Bestätigung deines Wehrführers kein Problem sein die 20Euro wieder zu bekommen. Falls die Grünen sich aber Stur stellen würd ich lieber die 20 Öcken bezahlen und alles gut sein lassen!

Schöne Grüße

arnolde
16.10.2006, 16:08
Sie waren total unkooperativ, haben mich laut angeschnauzt, ich habe Ihenen gesagt, sie sollen nicht so mit mir reden, da meinte einer, sie würden das Gespräch hier führen, ha ha =>Hab ich keinen Wert?


Angenommen, Du warst sehr kooperativ, höflich und zuvorkommend, und hast sie nicht herausgefordert, wäre meine Antwort gewesen: Nur weiter so, Sie sind auf dem besten weg zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde...

arnolde
16.10.2006, 16:12
Normal sollte das mit der Bestätigung deines Wehrführers kein Problem sein die 20Euro wieder zu bekommen. Falls die Grünen sich aber Stur stellen würd ich lieber die 20 Öcken bezahlen und alles gut sein lassen!

Sehe ich im Prinzip ähnlich, wegen 20 EUR...

Aber grundsätzlich, bin ich der Meinung die Grünen haben damit herzlich wenig zu tun, wenn Du vor Ort nicht sofort bezahlst, gibts später einen Verwarnungsgeld-Bescheid mit Anhörungsbogen, und da regelst Du das direkt mit der Bußgeldstelle und die örtlichen Grünen haben da gar nix mehr mit zu tun.

Ich mag jetzt einige Bezeichnungen vertauscht haben aber im Grunde läuft das so oder?

arnolde
16.10.2006, 16:36
Genau das habe ich am Anfang des Threads geschrieben..
e.

Naja, Du meintest auch, erstmal zur Polizei gehen und versuchen das dort zu regeln... würd ich gar nicht erst versuchen, einfach freundlich sagen "bitte verwarnung zusenden" und fertig. Von vor-ort-Diskussionen halte ich nichts, die Kollegen die ihn erwischt haben werden vermutlich nicht diskussionbereit sein, und die anderen Kollegen werden denen auch nicht in den Rücken schießen. Die wollen alle keinen Streß und werden sich auch denken, solls die Bußgeldstelle entscheiden.

Alex22
16.10.2006, 16:48
Warte einfach bis der Owi bescheid kommt.
Dort legst du dann Einspruch mit der Begründung das du Sonderrechte in Anspruch genommen hast, wegs Feuerwehreinsatz. Hefte noch den Einsatzbericht hinten dran und fertig.
Oder geh zu eurem Kommandanten, die haben oft nen guten Draht zum Ordnungsamt, die sind für die Bußgelder zuständig und dein Bußgeldbescheid fliegt raus.

OT: Zum Thema BMA.
Bei uns hieß es auch mal Brandalarm, Brandmeldeanlage Melder XY aufgelaufen.
Herraus kam der größte Brand unserer Feuerwehrgeschichte.
Eine Lagerhalle mit 60x40 m brannte zum Schluß in voller Ausdehnung mit Pappe bestückt.

arnolde
16.10.2006, 16:52
Bei uns hieß es auch mal Brandalarm, Brandmeldeanlage Melder XY aufgelaufen.
Herraus kam der größte Brand unserer Feuerwehrgeschichte.
Eine Lagerhalle mit 60x40 m brannte zum Schluß in voller Ausdehnung mit Pappe bestückt.

Da wars dann aber auch egal, ob ihr 5 mins früher oder später da wart, oder? ;-)

Alex22
16.10.2006, 16:55
Da wars dann aber auch egal, ob ihr 5 mins früher oder später da wart, oder? ;-)

Im nachhinein ja, daß war aber nur ein Extremfall, gab auch schon Fälle wo die BMA den Dachstuhl gerettet hat und da kommts auf jede Minute an.

überhose
16.10.2006, 17:18
Und selbst diese 1 Minute rechtfertigt nicht das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer durch sinnlos rasende oder richtungsverkehrt durch Einbahnstraßen fahrende Feuerwehrangehörige!

DG3YCS
16.10.2006, 17:30
Hi,

Wir können jetzt wieder einen endlos langen Threat aufmachen wg. Sonderrechte PRO/CONTRA usw.
Aber eigendlich ist ja schon alles gesagt.

Wenn ich der Meinung bin, eine Übertretung der STVO im Rahmen der Sonderrechte ist unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertig und ich werde dabei von der Polente angehalten, dann kann man als erstes mal versuchen den Sachverhalt zu erklären.

Im Normalfall werden die meisten dann ein Einsehen haben und jemanden ziehen lassen. Falls nicht bringt auch endloses Diskutieren nichts, kostet nur noch mehr Zeit. Also Personalien feststellen lassen, weiterfahren, seinen jeweiligen Vorgesetzten informieren und auf den Anhöhrungsbogen warten.

Wenn dieser dann kommt, den Sachverhalt schriftlich darlegen mit Bestätigung der Feuerwehr und Hinweis auf die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme der Sonderrechte.
Die Bussgeldstelle wird dann nur noch überprüfen ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde und sofern dies der Fall ist, das Verfahren einstellen.

Bei entsprechenden Beziehungen kann der jeweilige Leiter der FW natürlich auch vorher die Busgeldstelle informieren und so den Verwaltungsweg abkürzen.
Da der TE ja bereits geschrieben hat, dass ihm bereits gesagt wurde das sich darum gekümmert wird, denke ich, dass es genau so laufen wird!

Achja, ein Wort noch zur Verhältnismäßigkeit:
Hier wird behauptet, das es in keinem Fall gerechtfertigt sei in einer Einbahnstr. verkehrt einzufahren, da es eine Gefährdung erheblichen Ausmaßes sei.
Dieses kann ich jetzt so nicht nachvollziehen.
9 von 10 Einbahnstraßen die ich kenne sind Übersichtlich und nur auf grund der Enge oder aus Gründen der Verkehrsflussregelung (unerwünschte Abkürzung durch Wohngebiete) eine Einbahnstraße. Gerade in Großstädten gibt es doch auch oft Straßen die mehrere 100m lang sind und nur die letzten 20m sind Einbahnstr. ebend nur aus diesem Grund.
Oder die Einbahnstraßen sind so eng, dass man halt nur langsam in eine Richtung fahren kann. Wenn es dann zu Begegnungsverkehr kommt, dann ist es eine Behinderung, aber doch keinesfalls eine Gefährdung.

Anders sieht es natürlich bei großen Hauptstraßen mit Richtungsfahrbahnen aus, aber ich kann nirgendwo im Threat erkennen das der TE eine solche gemeint hat und da spricht einfach die Wahrscheinlichkeit und das eher geringe Verwarngeld für eine eher harmlose Seitenstraße.

Gruß
Carsten

arnolde
16.10.2006, 17:39
Und selbst diese 1 Minute rechtfertigt nicht das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer durch sinnlos rasende oder richtungsverkehrt durch Einbahnstraßen fahrende Feuerwehrangehörige!

Du siehst das sehr engstirnig. Offenbar kennst Du nur "rasende" FA und sehr gefährliche, lange, unübersichtliche Einbahnstraßen.

Es gibt aber durchaus auch breite, kurze, übersichtliche Einbahnstraßen die man mit der gebotenen Rücksicht durchaus gefahrlos entgegen der Richtung befahren kann.

Auch wenn es schon richtig ist, daß man manche Leute bremsen muß - ich finds schon happig wie vehement manche Leute jede kleinste Übertretung verurteilen und aus Mücken Elefanten machen. (uuuuuuh entgegen die Einbahnstraße gefahren wie FURCHTBAR - hey werd mal Erwachsen, ich hab das mehrmals auch schon privat gemacht und wo ist das Problem? Es kommt auf die Situation an!)

Und solchen Leute wie "ich würd dann als richtig-fahrender erst recht auf den zuhalten" gehört zuallererst der Lappen abgenommen. Steht übrigens auch in der STVO: Erkenne ich, daß mir jemand die Vorfahrt nimmt, habe ich ihm Vorfahrt zu gewähren, und nicht mit Gewalt auf mein Recht zu beharren. (Sinngemäß) - Typisch Deutschland, hauptsache ich hab Recht...

Achja und zum Thema "der Feuerwehr-Dachaufsetzer gibt Dir kein Recht" - das ist uns allen bekannt, gegenteiliges hat auch niemand behauptet. Es ist aber ein Zeichen dafür, WARUM der Fahrer so fährt wie er fährt, und sollte Verständnis bei den übrigen Verkehrsteilnehmern fördern - nicht fordern, sondern quasi als "der versuch, sich nett zu entschuldigen" daß man evtl. jemanden ein wenig behindert, oder dem sofortigen Griff zum Handy (Polizeianruf) zuvorkommen, falls jemand sieht wie man nachts um 3 auf der menschenleeren Kreuzung über rot fährt (natürlich nachdem man angehalten hat und sich vergewissert hat daß wirklich weit und breit niemand da ist der querkommen könnte).

Hacky
16.10.2006, 17:49
Nun ich habe schon gemerkt, die einen stehen auf meiner Seite und können mich verstehen, die anderen denken sich ihr Zeug´s !

Ich wollte eigentlich nur wissen wie es Gesetzlich um mich steht, irgendwie kann mir keiner genau sagen ob ich zu 100% richtig verurteilt wurde, oder ob das rechtens war, was ich da gemacht habe,

hätte ich das gewußt, wäre und fahre ich nun halt anders rum,

vielleicht kann mir einer schreiben wie die genaue rechtslage aussieht, damit ich was in der Hand habe und nicht so "wischi waschi =>das ist meine meinung...<=)

Grüßle

werde euch hier mit sicherheit auf dem laufenden halten!

DG3YCS
16.10.2006, 18:05
Hallo,

Also zuerst einmal wurdest du nicht "verurteilt" sondern dir wurde eine "kostenpflichtige Verwarnung" angeboten.

Da du diese nicht angenommen hast (oder hast du gezahlt?) wird nun evtl. eine Anzeige mit dem damit verbundenen Bussgeldverfahren folgen.
Hier hast du die Möglichkeit dich zu Äussern und Angaben zur Sache zu machen. Die Polizei ist ab hier nicht mehr zuständig!

Das ist soweit alles RICHTIG UND RECHTMÄßIG! Denn den Verstoss hast du ja begangen!

Nun hast du im Bussgeldverfahren die Möglichkeit Angaben zur Sache zu machen und den Einsatz mit Inanspruchnahme des §35 STVO als entschuldigungsgrund anzugeben.

Die Behörde wird nun prüfen ob die inanspruchnahme der SORE unter den vorliegenden Bedingungen gerechtfertigt war. Kommt sie zu einem positiven ergebnis, dann gilt der Verstoss als entschuldigt und das Verfahren wird eingestellt.

Dies ist alles aber immer eine Einzellfallentscheidung!

Darum KANN dir hier niemand ein JA oder NEIN sagen.
Aber als Orientierung: Wenn die Wehführung der MEinung ist, die FFW´ler dürfen SORE in Anspruch nehmen (Es gibt keine gegnteilige Anweisung) UND du konntest davon ausgehen das bedeutende Sachwerte oder MEnschenleben in Gefahr sind (Stichwort: BRAND oder VU mit) UND du hast niemanden tatsäclich gefährdet, DANN war es gerechfertigt und das Verfahren wird eingestellt werden ohne weitere NEgative folgen für dich.

(Oder hast du die 20Eur. gezahlt?, dann ist die Verwarnung rechtskräftig und du kannst nichts mehr machen!)

Gruß
Carsten

Glubschi
16.10.2006, 18:31
Und solchen Leute wie "ich würd dann als richtig-fahrender erst recht auf den zuhalten" gehört zuallererst der Lappen abgenommen. Steht übrigens auch in der STVO: Erkenne ich, daß mir jemand die Vorfahrt nimmt, habe ich ihm Vorfahrt zu gewähren, und nicht mit Gewalt auf mein Recht zu beharren. (Sinngemäß) - Typisch Deutschland, hauptsache ich hab Recht...



Du bist wahrcheinlich ein ganz perfekter im Straßenverkehr... Hut ab....

Hast gehört,ich weis nicht ob du ein Kind hast oder nicht?!Ist auch egal. Wenn dein eigenes Kind (z.B. Kleinkind) bei dir mit im Auto sitzt und es kommt so ein "Kaputter" dir entgegen und es knallt bzw. du musst selber ausweichen und es passiert was, obwohl du nicht daran Schuld bist,redest du bestimmt nicht mehr so wie jetzt.....

QuattroFW
16.10.2006, 19:04
Also ich habe mich heute mit einem Polizisten Unterhalten über diese Sache und er meinte das man damit wahrscheinlich nicht mit vor Gericht durchkommen würde. Weil er sagte man müsste sehen ob da nicht auch ein anderer Weg gewesen wäre und soweiter sagte er das wird alles geprüft.

arnolde
16.10.2006, 19:25
Also ich habe mich heute mit einem Polizisten Unterhalten über diese Sache

Polizisten sind keine Anwälte oder Richter. Jede Diskussion über Rechtsfragen mit Polizisten (außer er hat zufällig ein Jurastudium und alle Gesetztestexte nebst Kommentare und Fallbeispiele greifbar) ist irrelevant, da sie einfach nicht über die nötigen Informationen verfügen - es ist ja auch nicht ihr Job. Wenn sie einen (wahren oder vermeintlichen) Regelverstoß bemerken, melden die den, und basta. Die kriegen auch nie eine Rückmeldung was daraus geworden ist, deswegen können sie gar nicht wissen ob manche Verfahren eingestellt werden oder nicht.

Jeder GUTE Polizist wird Dir sagen, daß er dazu nichts sagen kann, er kann nur Vermutungen anstellen.

arnolde
16.10.2006, 19:31
Du bist wahrcheinlich ein ganz perfekter im Straßenverkehr... Hut ab....

Zumindest blockiere ich nicht sinnlos die Straße, oder provoziere einen Unfall, wenn jemand falsch fährt. In dieser Hinsicht könnte manch einer dazulernen.

Wenn mir einer entgegenkommt, fahre (oder halte) ich so, daß beide schnellstmöglich aneinander vorbeikommen - das ist die einzige sinnvolle Reaktion.

QuattroFW
16.10.2006, 21:04
Polizisten sind keine Anwälte oder Richter. Jede Diskussion über Rechtsfragen mit Polizisten (außer er hat zufällig ein Jurastudium und alle Gesetztestexte nebst Kommentare und Fallbeispiele greifbar) ist irrelevant, da sie einfach nicht über die nötigen Informationen verfügen - es ist ja auch nicht ihr Job. Wenn sie einen (wahren oder vermeintlichen) Regelverstoß bemerken, melden die den, und basta. Die kriegen auch nie eine Rückmeldung was daraus geworden ist, deswegen können sie gar nicht wissen ob manche Verfahren eingestellt werden oder nicht.

Jeder GUTE Polizist wird Dir sagen, daß er dazu nichts sagen kann, er kann nur Vermutungen anstellen.
Dann hast du sicher auch gesehen das ich geschrieben haben das er gesagt das er damit WAHRSCHEINLICH nicht durchkommen würde vor Gericht. Und habe nicht geschrieben er kommt damit nicht durch. Und ausserdem war es der Kontaktbeamte und der wird mit sicherheit schon so manches Urteil mit bekommen haben. Denn der fährt ja nicht nur Streife. Und der wird es denek ich mal auch schon gehabt haben. Und wenn es andere Wege gibt bracuhst schon nicht mehr gegean gehen. Also erst lesen dann Antworten.

Grisuchris
16.10.2006, 21:47
Also bei uns läuft das folgendermaßen: Wenn sowas passiert, _und_ die Übertretung blieb im Rahmen (d.h. nicht gerast, keine Vorfahrt genommen oder sonst irgendwie Verkehrsrowdy gespielt), dann meldet man das dem Kommandanten, der geht nach dem Einsatz mit einem zu unseren Nachbarn von der grünen Sorte, die nehmen das Ganze auf und die Sache ist erledigt.

Im letzten Winter hat mich die BePo z.B. auf dem Weg nach Hause nach nem Einsatz rausgezogen (mitten in der Nacht nach VU, um die Zeit wo normalerweise die Disco-Besucher heim fahren...). Führerschein/Fahrzeugschein lag blöderweise zu Hause. Nach ner kurzen freundlichen Erklärung war die Sache nach 1 Minute vom Tisch. Reden hilft manchmal.

arnolde
16.10.2006, 21:48
(blablabla) Also erst lesen dann Antworten.

Das Wort "wahrscheinlich" in Deinem Beitrag, das ich keineswegs überlesen hatte, ändert nichts an meiner Aussage, daß Polizisten zu solchen Fragen keine Auskünfte geben können/sollten. Auch wenn Dein Polizist 100 "solche Fälle gehabt" hat, jeder Fall ist einzigartig und kann nicht ohne genaue Kenntnis sämtlicher Umstände beurteilt werden.

Joe aus Hö
16.10.2006, 22:54
... Warte ab bis Du den Wisch mit der Zahlungsaufforderung bekommst , dann kannst Du Widerspruch dagegen einlegen . Leg von Deinem WeFü oder der Gemeinde eine Bescheinigung mit bei dass Du auf dem Weg zum FW-Haus warst , schreib ein paar nette Zeilen mit der Bitte um Nachsicht dazu , und hoffe auf Gnade. Solange Du kein Blaulicht mit Martinhorn eingeschalten hattest, was hier wohl der Fall ist, hast Du nicht gegen die Einbahnstrasse zu fahren. Dieser Paragraph mit "eingeschränktem Wegerecht" ist dehnbar wie ein Kaugummi , wenn die Behörde der festen Meinung ist dass Du zahlen MUSST , hast Du verschissen. Das ist meistens der Fall, wenn die Diskussion mit den Cops etwas "laut" oder Du unfreundlich geworden bist . Die sitzen am längeren Hebel.

~Joe~

Etienne
16.10.2006, 23:03
[...]ein Bußgeld von 20€[...]
Es handelt sich hierbei um ein Verwarnungsgeld und kein Bußgeld, dann würdest du auch Punkte bekommen.

Meine Meinung: Bezahl die 20€ und dann ist gut. Ich wette mit dir, das geht nach hinten los. Nachher bezahlst du mehr als die läpischen 20€. Ist doch lächerlich. Wenn die Polizei dir schon mitteilt, dass du das Geld bezahlen sollst, obwohl du auf´m Weg zum Einsat warst, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass sie auf einmal Rücksicht walten lassen. Die machen sich dann ja selbst unglaubwürdig. Aber versuchs ruhig. Ich würde das bezahlen und dann wäre gut...

Reissdorf
16.10.2006, 23:08
(...)Wenn die Polizei dir schon mitteilt, dass du das Geld bezahlen sollst, obwohl du auf´m Weg zum Einsat warst, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass sie auf einmal Rücksicht walten lassen. Die machen sich dann ja selbst unglaubwürdig. (...)

Was heißt denn sie macht sich selber unglaubwürdig? Sie hat doch mit dem Einzihen des Geldes nichs mehr zu tun.

Gruß
Reissdorf

Etienne
16.10.2006, 23:25
Was heißt denn sie macht sich selber unglaubwürdig? Sie hat doch mit dem Einzihen des Geldes nichs mehr zu tun.

Gruß
Reissdorf
Stimmt, aber irgendwo wurde geschrieben, dass er einen netten Brief an die Polizei schreiben soll. Ist wohl zwecklos, wenn die das bereits als Ordnungswidrigkeit aufgenommen haben. Deswegen.

Reissdorf
16.10.2006, 23:34
Stimmt, aber irgendwo wurde geschrieben, dass er einen netten Brief an die Polizei schreiben soll. Ist wohl zwecklos, wenn die das bereits als Ordnungswidrigkeit aufgenommen haben. Deswegen.

Gut in dem von dir beschriebenen Falle stimmt das wohl. Denke auch nicht das wenn sie es schon beim Anhalten nicht eingesehen haben es dann im nachhinein durch einen Brief machen werden.

Schönen Abend noch

Reissdorf

DaRake
17.10.2006, 01:21
Hallo,


Solange Du kein Blaulicht mit Martinhorn eingeschalten hattest, was hier wohl der Fall ist, hast Du nicht gegen die Einbahnstrasse zu fahren. Dieser Paragraph mit "eingeschränktem Wegerecht" ist dehnbar wie ein Kaugummi, ...

wie schon weiter oben geschrieben wurde, hat das alles wohl weniger mit Wegerecht zu tun als mit dem Sonderrecht. Falls du die Dehnbarkeit der Anwendung der Sonderrechte im Privat-PKW meintest, stimme ich dir zu, denn die Rechtssprechung entscheidet dort sehr unterschiedlich. Denn die Richter sind sich nicht einig, ob die Anfahrt bereits Teil der hoheitlichen Aufgabe ist oder sie als lediglich vorbereitende Tätigkeit gilt (Ausführlicheres gab es da vor einigen Ausgaben im FW-Magazin.).

Gruß
Sebastian

Etienne
17.10.2006, 01:47
(...)Achja und zum Thema "der Feuerwehr-Dachaufsetzer gibt Dir kein Recht" - das ist uns allen bekannt, gegenteiliges hat auch niemand behauptet. Es ist aber ein Zeichen dafür, WARUM der Fahrer so fährt wie er fährt, und sollte Verständnis bei den übrigen Verkehrsteilnehmern fördern - nicht fordern, sondern quasi als "der versuch, sich nett zu entschuldigen" daß man evtl. jemanden ein wenig behindert, oder dem sofortigen Griff zum Handy (Polizeianruf) zuvorkommen, falls jemand sieht wie man nachts um 3 auf der menschenleeren Kreuzung über rot fährt (natürlich nachdem man angehalten hat und sich vergewissert hat daß wirklich weit und breit niemand da ist der querkommen könnte)(...)

Wenn die Kreuzung eh menschenleer ist, kann der Dachaufsetzer ja auch nicht das Verständnis anderer Verkehrteilnehmer fördern - Sind ja keine da ;-) *grins*

Aber ansonsten bin ich deiner Meinung zu diesem Thema...

Alex22
17.10.2006, 05:32
Meine Meinung: Bezahl die 20€ und dann ist gut.

Erstmal ja, sollte er aber das Verwarngeld nicht annehmen ergeht daraus ein Bußgeldbescheid. Der automatisch mit 25,60 € Auslagen und Gebühren erstellt wird.

PelikanSE
17.10.2006, 08:22
Warte einfach das Schreiben von der OwiStelle ab, und leg dann wie weiter oben schon geschrieben wurde Widerspruch ein, mit ner Stellungnahme deines WF o.ä. und ner Kopie des Einsatzberichtes.

Wir haben hier bei uns schon öfters das gleiche Problem gehabt, sowohl mit Privat-KFZ als auch mit einem unserer Fahrzeuge, das noch keine SoSi-Anlage hat.
Da gab´s schöne Fotos bei Geschwindigkeitsanlagen und auch schon ne Anzeige eines anderen Verkehrsteilnehmers (übrigens einer von ner FF) wegen Überfahren einer roten Ampel.
Haben wie o.a. nen Widerspruch geschrieben, und die OwiStelle hat in jedem Fall das Verfahren eingestellt.

Wenn Euch nicht per Dienstanweisung die Inanspruchnahme von Sonderrechten untersagt wurde, habt Ihr sie auch auf dem Weg zur Wache. Sonderrechte sind ja personen- und nicht fahrzeuggebunden.

hannibal
17.10.2006, 08:51
Wir haben hier bei uns schon öfters das gleiche Problem gehabt, sowohl mit Privat-KFZ als auch mit einem unserer Fahrzeuge, das noch keine SoSi-Anlage hat.



was seit Ihr für eine tolle HIORG die im Einsatz ist aber keine SOSI Anlagen hat....



Wenn Euch nicht per Dienstanweisung die Inanspruchnahme von Sonderrechten untersagt wurde, habt Ihr sie auch auf dem Weg zur Wache. Sonderrechte sind ja personen- und nicht fahrzeuggebunden.

EIne Dienstanweisung die mir einen gesetzlichen Anspruch verbietet...

überhose
17.10.2006, 08:51
Du siehst das sehr engstirnig. Offenbar kennst Du nur "rasende" FA und sehr gefährliche, lange, unübersichtliche Einbahnstraßen.
Es wird wohl wesentlich mehr Einbahnstraßen geben, die die oben angesprochenen Merkmale aufweisen. Schonmal drüber nachgedacht, warum Einbahnstraßen ausgewiesen werden? Zum Ärgern und Abzocken von gutmütigen Feuerwehrleuten oder anderen Helden?

Du hälst das Bevorzugen besonnener Fahrweise auch im Einsatzfall für engstirnig? Ob die Leute hier das auch so sehen?

http://www.feuerwehr.de/news/2006/07/04/782.php

http://www.feuerwehr.de/news/2006/05/18/unfall_einsatzfahrt_zum_feuerwehrhaus.php

(Liste könnte noch weitergeführt werden)


(uuuuuuh entgegen die Einbahnstraße gefahren wie FURCHTBAR - hey werd mal Erwachsen, ich hab das mehrmals auch schon privat gemacht und wo ist das Problem? Es kommt auf die Situation an!)
Nach dieser Aussage ist wohl mehr als fraglich, wer hier noch erwachsen werden sollte.


Es ist aber ein Zeichen dafür, WARUM der Fahrer so fährt wie er fährt, und sollte Verständnis bei den übrigen Verkehrsteilnehmern fördern - nicht fordern, sondern quasi als "der versuch, sich nett zu entschuldigen" daß man evtl. jemanden ein wenig behindert
MAN HAT NIEMANDEN ZU BEHINDERN!!! Und wenn mans doch macht, muss man sich nicht wundern wenn man zur Rechenschaft gezogen wird.

Übrigens erreichen diese Dachaufsetzer meistens genau das Gegenteil. Die wenigsten werden denken "Oh, der hat jetzt bestimmt nen schweren Einsatz, der darf das". Vielmehr wird gedacht "Irgendwann verursacht so ein hirnloser FW-Angehöriger mal selber einen Unfall mit seiner Fahrweise", erst recht, wenn dann am nächsten Tag in der Zeitung oder auf der FW-Homepage steht, dass ein Fehlalarm war oder eine andere Kleinigkeit.

Vielleicht sollte man sich Dachaufsetzer beschaffen, auf denen steht "Ich bin wichtig und unverzichtbar, lassen sie mich durch". Dann sehen die Leute wenigstens wirklich, warum man sie behindert und gefährdet!

MTB112
17.10.2006, 08:55
Also mir ist nur bekannt das man mit dem Privatfahrzeug keine Sonder oder Wegerechte in Anspruch nehmen darf, da würde auch n Dachaufsetzer nix helfen oder ändern, so kenne ich es von den Fahrerunterweisungen.

Ebi
17.10.2006, 08:57
Moin,
ich kann diesm thread nur noch mit einem gewissen "Schmunzeln" folgen :-)
Es ist schon echt lustig, wie sich hier Kameraden ihre Meinungen an den Kopf schmeissen und jeder beharrt auf seiner Meinung.
Dies wird wieder ein "endlos thread", obwohl in genau 58 anderen threads das gleiche Thema behandelt wurde.
mfg
e.

hannibal
17.10.2006, 09:04
also ich finde das mit der Einbahnstraße je nach Art der Straße und den Rahmenbedingungen nicht so schlimm

aber dieses rumgeheule wegen den 20 € weil er höchstwahrscheinlich bei den Polizisten den Dicken hat raushängen lassen und die Herren belehren wollte das geht mir ein bisschen auf den Sack

und jetzt ein für alle mal:
Dachaufsetzer sind hässlich und geben keinen auch nur ein kleines bisschen mehr Rechte als ohne und es wird niemals (und das ist gut so) irgendwelche Lampen an Autos geben um schneller an das GH zu kommen

schreibt es euch auf

*frustabgelassen*

PelikanSE
17.10.2006, 09:05
was seit Ihr für eine tolle HIORG die im Einsatz ist aber keine SOSI Anlagen hat....

Es soll HiOrgs geben, die nicht alles in den A*** geblasen bekommen, sondern sich selber finanzieren! Und dann ist sowas wie ne SoSi-Anlage nicht für jedes Fahrzeug drin, daß nicht immer für Einsätze genutzt wird.

Aber sei beruhigt, das Fahrzeug wird zum Jahreswechsel auch eine bekommen. Bis dahin haben wir sie dann nämlich finanziert.

Oder möchtest Du uns eine schenken? Dann ist sie sofort drauf, versprochen!

akkonsaarland
17.10.2006, 09:15
@Pelikan

Einfache Rechnung

Keine Sosi auf dem Fahrzeug, keine Sosi Fahrten!!!

Denn laut stvo nur in Kombinationmit Horn und Blaulicht!!

deshalb keine sosifahrt und kein versicherungschutz

Fabpicard
17.10.2006, 09:16
Dachaufsetzer sind hässlich

Du sprichst mir wie so oft aus der Seele :)

MfG Fabsi

P.S.: Ich schreibe meine Meinung hier extra nicht, da es einem Richter obliegt ob ich jetzt gegen die StVO verstoßen habe oder Nicht... Genauso wie einer meiner FW-Cheffe mich anmault, was ich so nah auffahren würde, obwohl ich nicht anders gefahren bin als sonst... Naja, er wusste ja dass wegen BMA Alarmiert wurde und hatte anscheint nur einen Grund gesucht... Mir aber wurscht... soll er doch machen was er will, vorschreiben wird er mir da eh NIX... Genausowenig wie die Pol oder der Landrat oder oder oder... Einzig und allein ausschlaggebend ist die aktuelle Gesetzeslage und der Richterspruch...
@Rest(der nichtmal Gesetze lesen kann): Denkt euch was ihr wollt aber verschohnt mich mit dem Geseier...

hannibal
17.10.2006, 09:16
Es soll HiOrgs geben, die nicht alles in den A*** geblasen bekommen, sondern sich selber finanzieren!


Mir kommen die Tränen ... ganz viel ...



Und dann ist sowas wie ne SoSi-Anlage nicht für jedes Fahrzeug drin, daß nicht immer für Einsätze genutzt wird.


vielleicht müsste man dann mit dem Fahrzeug zu 100% STVO konform fahren wenn man es schon zu Einsätzen mitnimmt... so wegen Eigenschutz

oder lässt die Kiste zu Hause weil zu gefährlcih ...

PelikanSE
17.10.2006, 09:29
Keine Sosi auf dem Fahrzeug, keine Sosi Fahrten!!!

Denn laut stvo nur in Kombinationmit Horn und Blaulicht!!

Natürlich nicht, wie willst du denn auch SoSi ohne Anlage hinbekommen, Fenster auf und "tatütata" rufen? ;-)

Aber Sonderrechte nach §35 geht. Dauert halt manchmal nur etwas länger als mit Blaulicht und Horn, da ja kein Wegerecht in Anspruch genommen werden kann.

@hannibal & fabpicard: Erstmal muß ich Euch zustimmen, Dachaufsetzer sind wirklich häßlich.

Aber lieber mit ner auffallend in RAL-Farben lackierten Kiste ohne SoSi-Anlage im Einsatz fahren, als alle mit ihren privaten PKW hinterherfahren lassen. Denn das wäre dann deutlich gefährlicher.

hannibal
17.10.2006, 09:34
Aber lieber mit ner auffallend in RAL-Farben lackierten Kiste ohne SoSi-Anlage im Einsatz fahren, als alle mit ihren privaten PKW hinterherfahren lassen. Denn das wäre dann deutlich gefährlicher.

nein, keine SOSI Anlage keine Einsätze..

keine Arme keine Kekse

wer kein Geld hat für SOSI kann auch nicht mitspielen.. ganz einfach

PelikanSE
17.10.2006, 09:37
Ok...

Dann frag ich mich wer hier bei uns die Wasserrettung machen soll, und die Leichen rausfischt.

Die Feuerwehr? Die ist hier für sowas nicht ausgerüstet und wird es auch nicht werden. Die hat schon genug zu tun.

Außerdem fangen wir ja auch nicht an, Brände zu löschen.

hannibal
17.10.2006, 09:39
Ihr könnt ja Leichen rausfischen aber
nur ganz Normal hinfahren

der ist schon tot

PelikanSE
17.10.2006, 09:44
Naja, wenn das schon klar ist, fahren wir ja auch normal.

Aber wir gehen ja mit der ersten Welle direkt nach dem Notruf raus, und zu dem Zeitpunkt ist es ein Rettungseinsatz, also SoSi.

Alles andere wie Fw, Pol und RD fährt ja auch mit SoSi, obwohl die vor unserem Eintreffen sowieso nix machen können.

akkonsaarland
17.10.2006, 09:45
[QUOTE]
und die Leichen rausfischt.

[QUOTE]


die sind tot! kein grund für sosi

hannibal
17.10.2006, 09:48
Naja, wenn das schon klar ist, fahren wir ja auch normal.

Aber wir gehen ja mit der ersten Welle direkt nach dem Notruf raus, und zu dem Zeitpunkt ist es ein Rettungseinsatz, also SoSi.

Alles andere wie Fw, Pol und RD fährt ja auch mit SoSi, obwohl die vor unserem Eintreffen sowieso nix machen können.

dann könnt ihr das nicht wahrnehmen
und wenn ihr in einem Konzept mitspielen müsst dann müsst IHR sosi haben

begreif es ... Ihr gefährdet euch und andere in einem nicht zu vertretenden Rahmen

PelikanSE
17.10.2006, 09:54
Es geht hier nur um nen MTW (oder bei der Fw MTF ;-) ) der das weitere Personal zur Einsatzstelle bringt.

Der GW-W hat ne SoSi-Anlage und nutzt die natürlich auch.

Der MTW fährt ja sowieso eher im fließenden Verkehr mit, weil halt Überholen oder solche Veranstaltungen ohne Tannenbaum zu gefährlich und für den anderen Verkehr nicht zu erkennen ist.
Wenn ich schreibe, daß er unter Inanspruchnahme von Sonderrechten fährt, meine ich damit nicht, daß er rast.
Es geht nur darum, wenn möglich, etwas schneller zu fahren und auch mal ne rote Ampel zu überfahren, wenn die Kreuzung frei ist und nix kommt.

hannibal
17.10.2006, 09:55
wie wäre es mit wenigstens einem Magentblaulicht ...

überhose
17.10.2006, 09:56
begreif es ... Ihr gefährdet euch und andere in einem nicht zu vertretenden Rahmen
Das wollen/werden einige hier nie begreifen.
Es ist halt eben einfach geil geltendes Recht zu übertreten und andere zu gefährden, und das ganze kann dann auch noch mit der Zugehörigkeit zu einer Hilfsorganisation begründet werden.

PelikanSE
17.10.2006, 10:01
wie wäre es mit wenigstens einem Magentblaulicht ...

Ja, die Idee hatten wir auch schon, damit zu überbrücken, bis die große SoSi-Anlage drauf ist.

Aber versuch mal, bei nem Sprinter mit Hochdach ein Magnetblaulicht draufzusetzen, keine Chance. Das scheiß Dach ist nämlich Kunststoff.

Aber dauert ja nur noch nen guten Monat bis er seine Anlage hat.

DaRake
17.10.2006, 10:19
Hallo,


nein, keine SOSI Anlage keine Einsätze..

keine Arme keine Kekse

wer kein Geld hat für SOSI kann auch nicht mitspielen.. ganz einfach

kannst du deine Gehirnfurze wohl bitte woanders abblasen? Du erzählst nicht nur hier, sondern auch auf feuerwehr.de in letzter Zeit so einen Müll, das ist schon nicht mehr schön. Mach dich bitte mit der Rechtslage intensiv vertraut ehe du hier solche Aussagen triffst, es könnte dir nämlich jemand glauben!!!

Sebastian

hannibal
17.10.2006, 10:25
ich wollte nur auf meine Art und weise mitteilen das man wenn man sich am System beteiligen will sich auch an das System halten

und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht

ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)

den Rest gerne per PN

Fabpicard
17.10.2006, 10:52
und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht

*Bring...* Tja... *hannibal den Zonk überreicht*
Da muss ich dich jetzt leider Entäuschen ;)
Er hatte geschrieben, dass er mit dem Fahrzeug nicht den StVO §38 in Anspruch nehmen kann und auch nicht wird.
Aber der StVO §35... Du weist ja, entweder man hats oder eben nicht :D


ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)

Wenn man eine Wasserrettungstruppe aufstellt und als kleiner Verein erst einmal das Material für solch eine Gruppe beschafft dann aber das Geld nicht direkt hat um Beide Fahrzeuge mit SoSi aus zu rüsten kann schnell passieren ;)
Dann können einen Teil der Einsatzkräfte eben auch mit einem "Sammelbus" zur E-Stelle fahren...
Wobei ich persöhnlich da die Sache mit Magnetblaulicht (ja, gibts auch mit Saugnäpfen) und dann direkt hinter dem anderen Fahrzeug bleiben wesentlich besser gefällt... Als wie schon erwähnt, "mal eben" über eine Rote Ampel zu fahren...
Das ist jedoch alles einzig und alleine dem Fahrer überlassen.

MfG Fabsi

hannibal
17.10.2006, 10:55
*Zonkzurückschick*
ich schrieb Blaulicht und Martinshorn für 38 un 35, nicht was PelikanSE im Moment braucht...

und ich bin immer noch der Meinung wenn man es (noch) nicht kann soll man es lassen

Fabpicard
17.10.2006, 10:59
*Zonkzurückschick*
ich schrieb Blaulicht und Martinshorn für 38 un 35, nicht was PelikanSE im Moment braucht...

*findet das Zonk zurecht überreicht* ;)

Ja eben drum... Das hatte ich schon richtig gelesen...
Blaulicht & Matrinshorn sind eben nur Vorraussetzung für StVO §38
Vorraussetzungen für StVO §35 sind gaaaanz andere und hat rein garnichts mit Blaulicht und Martinshorn zu tun ;)

MfG Fabsi

P.S.: Selbst wenn ich mir hier irren sollte, darfste den kleinen süßen roten knuffigen Zonk gerne behalten :)

DaRake
17.10.2006, 11:27
ich wollte nur auf meine Art und weise mitteilen das man wenn man sich am System beteiligen will sich auch an das System halten

Diesen Satz solltest du dir vllt in Bezug auf deine Posts hier auf die Fahne schreiben, das "System" hier verlangt, dass man nicht rechtliche Unwahrheiten verbreitet.



und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht
§35, nein. §38 sagt auch was anderes, nämlich was die Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn zur Folge hat, dass alle anderen VT freie Bahn zu schaffen haben.


ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)
Ich nehme an, dass PelikanSEs DLRG-Gruppe wohl entsprechend ihrer Wasserrettungseinsätze ausgerüstet ist, z.B. Tauchausrüstung gemäß GUV-R2101, sonst bestünde wohl wirklich kein Versicherungsschutz, warum dieser aber durch das Fehlen eines Blaulichts verloren geht, erschließt sich mir nicht???

Gruß
Sebastian

akkonsaarland
17.10.2006, 11:33
warum dieser aber durch das Fehlen eines Blaulichts verloren geht, erschließt sich mir nicht???



angenommen das fahrzeug kollidiert mir einem auto oder ähnliches.
fahrer des pkw sagt der kam von rechts ohne sosi ich hatte grün.
so wer bezahlt das ganze?

DaRake
17.10.2006, 11:44
angenommen das fahrzeug kollidiert mir einem auto oder ähnliches.
fahrer des pkw sagt der kam von rechts ohne sosi ich hatte grün.
so wer bezahlt das ganze?

Kfz-Haftpflicht, die das auch bezahlt, wenn er Blaulicht und Einsatzhorn hatte!
Was hat das Beispiel mit einem fehlenden Versicherungsschutz zu tun?

Welcher Versicherungsschutz soll denn deines Erachtens nach bei einer Einsatzfahrt unter Inanspruchnahme der Sonderrechte gemäß §35 StVO - ohne Blaulicht - verloren gehen?

Gruß
Sebastian

hannibal
17.10.2006, 11:46
Die Nutzung, Kenntlichmachung und Durchsetzung von Sonderrechten bei Feuerwehrangehörigen auf dem Weg zum GH ist eine vieldikutierte Sache

Grundsätzlich vertrete ich auch die Meinung das solange der Gesunde Menschenverstand gewahrt bleibt es auch nichts dagegen einzuwenden ist.
Nicht zuletzt gibt es halt für Feuerwehrangehörige keine Möglichkeiten Ihre SORE durchzusetzen bzw zu kennzeichnen.


Aber wenn eine HIlfsorganisation, die sich ja mit der Problematik auseinandersetzen muss, es duldet das mal schneller gefahren wird oder mal eine Rote Ampel mitgenommen wird dann muss ich mich fragen ob man dort seine Hausaufgaben gemacht hat

das das ganze mit dem § 35 zu vereinbaren ist streite ich hier nicht ab
es geht aber um die Verantwortung 9 Menschen mit einem Klein LKW durch die Gegend zu schicken die dann Ihre Sonderrechte durchsetzen sollen will ich nicht übernehmen

M.E: gibt es genau 2 Lösungen: entweder SOSI beschaffen (was ja geplant ist ) O D E R eine DA rausbringen die definitiv vorschreibt das der § 35 nicht in Anspruch genommen werden darf

arnolde
17.10.2006, 11:51
Es wird wohl wesentlich mehr Einbahnstraßen geben, die die oben angesprochenen Merkmale aufweisen. Schonmal drüber nachgedacht, warum Einbahnstraßen ausgewiesen werden? Zum Ärgern und Abzocken von gutmütigen Feuerwehrleuten oder anderen Helden?

Was schon Carsten geschrieben hat, muß ich auch sagen: Die meisten EBS die ich kenne, sind lediglich zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten.


Du hälst das Bevorzugen besonnener Fahrweise auch im Einsatzfall für engstirnig?

[ ] du hast meinen Beitrag gelesen

Ich bin der Meinung, genau das Gegenteil gesagt zu haben: Daß auch im Alarmfall eine besonnene Fahrweise unumgänglich ist.

Ich wehre mich allerdings vehement gegen Aussagen wie hier sinngemäß: "Jede Einbahnstraße ist absolut Tabu weil ein Befahren gegen die Fahrtrichtung ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vollkommen ausgeschlossen ist." Das entspricht nun mal nicht den Tatsachen!

duese
17.10.2006, 11:57
Auch wenn mir der Diskussionsstil von hannibal nicht ganz zusagt (persönliche Meinung), hat er vielleicht nicht ganz unrecht. Dazu erst mal ein Auszug aus §35 StVO:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

[...]

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

[...]

(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

[...]

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

[...]

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Soweit ich verstanden habe geht es hier um eine DLRG-Truppe. Zählt diese zum Rettungsdienst oder zum Katastrophenschutz? Denn wenn nicht, dann ist der §35 gar nicht anwendbar. Falls ihr dazu zählt bitte ich um Verzeihung.

Unabhängig davon bin ich aber der Meinung, dass auch ein Fahrzeug ohne SoSi die ihm zustehenden Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und sollte, so fern die notwendig ist. Selbstverständlich darf das nicht als Ausrede zum unbegründeten rasen oder die Sau rauslassen verwendet werden und muß immer im Rahmen bleiben (siehe auch §35 Abs. 8).

Wenn jeder den hier im Hinterkopf hätte und auch beachten würde, wären fast alle anderen Paragraphen überflüssig:

§ 1

Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

In diesem Sinne,

duese

€: ich war wohl etwas zu langsam, zwischenzeitlich kamen noch einige Posts....

akkonsaarland
17.10.2006, 12:02
Welcher Versicherungsschutz soll denn deines Erachtens nach bei einer Einsatzfahrt unter Inanspruchnahme der Sonderrechte gemäß §35 StVO - ohne Blaulicht - verloren gehen?



ich red net von der dlrg versicherung.

ich red von der versicherung des unfallgegners. und die wird sich sträuben.

hannibal
17.10.2006, 12:06
Soweit ich verstanden habe geht es hier um eine DLRG-Truppe. Zählt diese zum Rettungsdienst oder zum Katastrophenschutz? Denn wenn nicht, dann ist der §35 gar nicht anwendbar. Falls ihr dazu zählt bitte ich um Verzeihung.

Unabhängig davon bin ich aber der Meinung, dass auch ein Fahrzeug ohne SoSi die ihm zustehenden Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und sollte, so fern die notwendig ist. Selbstverständlich darf das nicht als Ausrede zum unbegründeten rasen oder die Sau rauslassen verwendet werden und muß immer im Rahmen bleiben (siehe auch §35 Abs. 8).

Wenn jeder den hier im Hinterkopf hätte und auch beachten würde, wären fast alle anderen Paragraphen überflüssig:


wenigstens einer versteht mich

ich gehe einfach mal davon aus das die DLRG Truppe sich auf den 35er berufen kann

aber

es kann doch nicht sein das man regelmäßig seine Sonderrechte in Anspruch nehmen soll und nicht kann

und wir reden hier nicht von einem Feuerwehrangehörigen der einmal im Quartal zum Gerätehaus fährt und dann auf auf der Umgehungsstraße 80 statt 60 fährt oder mal eine EBS verkehrt rum fährt dann soll das Recht und billig sein
sondern
von einem Klein LKW mit 9 Personen drin, die sich regelmäßig recht offensiv durhc den Verkehr kämpfen müssen weil das Geld nicht für die SOSI gereicht hat

Ich denke auch an die Sicherheit der Kameraden ,,,

arnolde
17.10.2006, 12:11
Auszug aus §35 StVO

Toll zitiert, kennt hier jeder schon auswendig, und was willst Du uns damit sagen?

[edit] achso du hattest was zwischendrin gecshrieben... hab ich zuerst übersehen, sorry (etwas auffälliger und weniger Zitat wäre gut, ein Link hätte völlig gereicht)

DaRake
17.10.2006, 12:16
Die Nutzung, Kenntlichmachung und Durchsetzung von Sonderrechten bei Feuerwehrangehörigen auf dem Weg zum GH ist eine vieldikutierte Sache

Ja, auch unter Juristen.


Grundsätzlich vertrete ich auch die Meinung das solange der Gesunde Menschenverstand gewahrt bleibt es auch nichts dagegen einzuwenden ist.
Nicht zuletzt gibt es halt für Feuerwehrangehörige keine Möglichkeiten Ihre SORE durchzusetzen bzw zu kennzeichnen. Das "durchzusetzen" kannst du mal gleich streichen, denn dazu haben sie auch überhaupt keine rechtliche Handhabe.


Aber wenn eine HIlfsorganisation, die sich ja mit der Problematik auseinandersetzen muss, es duldet das mal schneller gefahren wird oder mal eine Rote Ampel mitgenommen wird dann muss ich mich fragen ob man dort seine Hausaufgaben gemacht hat
Ja, hat man offensichtlich, denn §35 StVO hat nichts mit Sondersignalanlagen zu tun.


das das ganze mit dem § 35 zu vereinbaren ist streite ich hier nicht ab Das klang bisher aber leider anders.


es geht aber um die Verantwortung 9 Menschen mit einem Klein LKW durch die Gegend zu schicken die dann Ihre Sonderrechte durchsetzen sollen will ich nicht übernehmen Sie sollen überhaupt nichts durchsetzen, sondern unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sonderrechte (Befreiung von den Vorchriften der StVO) anwenden.


M.E: gibt es genau 2 Lösungen: entweder SOSI beschaffen (was ja geplant ist ) Die geplante Anschaffung einer SoSi-Anlage umzusetzen erscheint sinnvoll, da so nicht nur Wegerechtsfahrten möglich werden, sondern auch eine bessere Signalwirkung bei der Inanspruchnahme von §35 StVO erreicht wird, da die meisten VTs und einige FAs und HiOrgler das wohl fälschlicherweise miteinander verbinden.


O D E R eine DA rausbringen die definitiv vorschreibt das der § 35 nicht in Anspruch genommen werden darf
Ist es möglich mit einer DA geltendes Recht zu verbieten?

Gruß
Sebastian

hannibal
17.10.2006, 12:24
Ja, auch unter Juristen.

Das "durchzusetzen" kannst du mal gleich streichen, denn dazu haben sie auch überhaupt keine rechtliche Handhabe.


streiche durchsetzen setzt "andere Verkehrsteilnehmer über diesen Zusatnd informieren"



Sie sollen überhaupt nichts durchsetzen, sondern unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sonderrechte (Befreiung von den Vorchriften der StVO) anwenden.


Was aber auch mit beleuchtung / Beschallung gefährlich genug ist



Ist es möglich mit einer DA geltendes Recht zu verbieten?

Gruß
Sebastian

Du zitierst mich ... geschickt
dann schreiben wir eine DA in der steht das der MTW nur zur unterstützung eingesetzt wird und nicht für Alarmfahrten ....

duese
17.10.2006, 12:27
@arnolde:
Ich hatte bisher nicht ganz den Eindruck, dass ihn jeder auswendig kann, bzw. zum Teil halt vielleicht nicht ganz richtig im Gedächtnis hat. (Soll keine Unterstellung sein, ich nehm mich da nicht aus) So oder so schadet es glaub ich nicht, wenn sichergestellt ist, dass man über das gleiche redet....

duese

PelikanSE
17.10.2006, 13:11
@akkonsaarland: Wenn der Unfall durch unser Fahrzeug verursacht wird zahlt die KFZ-Haftpflicht unseres Fahrzeuges, vollkommen egal, ob das nun mit oder ohne SoSi-Anlage oder Sonderrechten nach §35 war. Das ist absolut unerheblich, denn genau für sowas ist die Haftpflicht da. Einzige Ausnahme wäre Vorsatz, aber ich kenne niemanden, der sich in der Situation sagt, den schieb ich jetzt von der Kreuzung runter.

@duese: Ja, wir zählen sowohl zum Rettungsdienst als auch zum KatS.

Wenn uns die Leitstelle für den Einsatz Sonderrechte anordnet, warum sollten wir sie dann im Rahmen der Möglichkeiten des Fahrzeugs nicht nutzen?
Der Fahrer weiß ja, das die anderen Verkehrsteilnehmer unwissend sind und fährt dementsprechend vorsichtig.
Wie ich ja schon schrieb geht es nicht darum, andere Fahrzeuge aus dem Weg zu bomben (das wäre ja Wegerecht nach §38, was ja mit dem Fahrzeug nicht geht), sondern um die Geschwindigkeitsbeschränkungen und Ampeln.

Fabpicard
18.10.2006, 09:21
Was aber auch mit beleuchtung / Beschallung gefährlich genug ist

Erinnerst du dich an die Studie mit den Sonderrechtsfahrten und ihrer "Gefährlichkeit" ? *g*

Bei Sonderrechtsfahrten gänzlich ohne SoSi-Anlage / oder nur mit Blaulicht ist das Risiko eines Unfalls bis zu 4 mal so hoch wie "normal".

Bei Sonderrechtsfahrten mit SoSi-Anlage ist das Risiko eines Unfalls bis zu 8 mal so hoch wie "normal"...

Ich wollts nur erwähnt haben ;)

MfG Fabsi

P.S.: In den allermeisten Fällen kommt es auf den Fahrer an, was am gefährlichsten ist :)

tower911
18.10.2006, 10:57
Wenn Euch nicht per Dienstanweisung die Inanspruchnahme von Sonderrechten untersagt wurde, habt Ihr sie auch auf dem Weg zur Wache. Sonderrechte sind ja personen- und nicht fahrzeuggebunden.


Wie kommen so viele darauf das sich Wehrführer, Stadtbrandinspektoren und wie sonst noch alle heissen sich über geltendes Recht hinwegsetzen können und Sonderrechte verbieten können ?
Das ist geltendes Recht. Das kann nicht einfach von einem Wehrleiter ausser Kraft gesetzt werden.

arnolde
18.10.2006, 11:16
Wie kommen so viele darauf das sich Wehrführer, Stadtbrandinspektoren und wie sonst noch alle heissen sich über geltendes Recht hinwegsetzen können und Sonderrechte verbieten können ?
Das ist geltendes Recht. Das kann nicht einfach von einem Wehrleiter ausser Kraft gesetzt werden.

Ich vermute es geht hier um das THW (Bundesanstalt), dort gibt es tatsächlich so eine DA. Hintergrund ist, daß das THW recht selten Einsätze hat, viele Helfer eh keinen Melder haben und erst angerufen werden müssen, die Helfer oft in 15km Umkreis wohnen, und die Einsatzvorbereitung durchaus eine Stunde oder mehr dauern kann. Daher ist es nicht erforderlich (=grundsätzlich nicht zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend erforderlich) daß die anrückenden Helfer Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Richtig ist allerdings, daß hier eine DA der THW-Leitung in Konflikt steht mit der STVO - fragt sich halt was höherwertig ist, aber im Prinzip ist das wie die Mitteilung der FW-Leitstelle bei Alarmierung (bei uns heißt das dann: "Achtung Achtung DURCHSAGE für die Feuerwehr.. Hilfeleistungseinsatz") daß NICHT mit Sonderrecht anzufahren ist, weil nun mal nicht Sekunden oder Minuten um Leib und Leben entscheiden, daher ist normale Fahrt angesagt. Wer hier trotzdem STVO übertritt handelt eigenverantowrtlich illegal.

Allmächtiger
18.10.2006, 11:41
... im Prinzip ist das wie die Mitteilung der FW-Leitstelle bei Alarmierung (bei uns heißt das dann: "Achtung Achtung DURCHSAGE für die Feuerwehr.. Hilfeleistungseinsatz") daß NICHT mit Sonderrecht anzufahren ist, weil nun mal nicht Sekunden oder Minuten um Leib und Leben entscheiden, daher ist normale Fahrt angesagt. Wer hier trotzdem STVO übertritt handelt eigenverantowrtlich illegal.

Das kann man so allgemein nicht sagen. Wir haben in unserer VG sehr schlechte Funkabdeckung und deshalb auch nen Umsetzer im Gerätehaus, der aber nur die Tonfolge, nicht die Durchsage wiederholt.
Wir haben eine Schleife für Einsätze in der Nacht, da wird nicht die ganze Wehr rausgeklingelt sondern nur etwa 2/3, die ist für kleine und mittlere Schadensfälle. Wird die nachts alarmiert und man bekommt nur den Umsetzer (sprich: Keine Durchsage) kann es sein, dass man nur zum Mülleimerbrand, aber auch zum VU Person klemmt gerufen wird. Und da muss man halt vom schlimmsten ausgehen (was auch nicht zum Freibrief fürs Übertreten sämtlicher Regeln gilt, aber nachts kann man noch eher SoRe in Anspruch nehmen als tagsüber... Vor allem weil die Ampeln bei uns von 20-6 Uhr Pause haben *g*)

arnolde
18.10.2006, 11:57
... Umsetzer im Gerätehaus, der aber nur die Tonfolge, nicht die Durchsage wiederholt...

Klar, wenn man der Nachricht die Dringlichkeit nicht entnehmen kann, funktioniert das nicht. Ich aber damit sagen daß WENN man seitens der alarmierenden Stelle mitgeteilt bekommt, daß NORMALE Fahrt angeordnet ist, dann hat man sich auch daran zu halten. Im Falle der DA des THW wird das eben pauschal angeordnet, daran hat der Helfer sich auch zu halten - es sei denn, er verfügt üder Informationen die die Leitstelle nicht hat, die seine persönliche dringende Anfahrt zur Abwendung großer Schäden unbedingt notwendig macht - ein solcher Fall wird in der Realität aber kaum eintreten, mir fällt zumindest kein Beispiel ein.

Ich gebe zu, als ich damals selbst beim THW war, konnte ich das nicht verstehen - die Lektüre des Buches "Sonderrechte im Einsatz" kann ich dazu nur empfehlen, da wird jedem Einsatzgeilen einiges klar und man wird viel ruhiger.

WAF-18-83-1
18.10.2006, 12:02
Also bei uns war in den Bauernschaften (wir haben 10.000 EInwohner und sehr sehr viel Bauernschaft) die Funkabdeckung auch sehr schlecht, bzw. in den Randgebieten (wir wohnen direkt an Kreis- und Landesgrenze) war gar kein FUnkkontakt möglich.

Zuerst hatten wir auch nur nen Umsetzer, allerdings tat sich hier auch die Problematik auf, das die Kameraden die Durchsagen nicht bekommen.

So wurde dann bei uns am GH ne neue (größere) FUnkantennen montiert und ein Relais angebaut.

Seitdem haben wir kein Problem mehr mit dem auslösen der FME.



Bei leichteren Sachen (z.B. Ölspur) kommt dann auch die Durchsage:

"Hier Florian X mit Hilfeleistungseinsatz OHNE SONDERRECHTE für die Feuerwehr Y - Ölspur" .

Somit ist dann für alle, die auch hinhören was gesagt wird, klar, das es nicht um Leben und Tod geht.



gruß

Bruno-FF12-EL
18.10.2006, 13:55
Hallo,

ich brauch einen guten Rat,
heute morgen hatte wir einen BMA Einsatz,
beim Weg zum Gerätehaus bin ich gegen eine Einbahnstr. gefahren,



Ich hab jetzt nicht alles gelesen, weil ich sonst wahrscheinlich ausgerastet wäre. Du warst auf dem Weg zum Feuerwehr Gerätehaus. Also warst du wahrscheinlich in deinem privat PKW unterwegs. Mit deinem privatem Fahrzeug hast du weder wege noch sonderrechte. Die hast du erst wenn du in einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn fährst. Das einfahren in Gegengesetzter Einbahnstrasse ist nicht nur für dich, sondern auch für andere Mitbürger höchst gefährlich, da keiner damit rechnet, das auf einmal irgendson Depp verkehrt herum durch die Einbahnstrasse rast.

sei froh, das es nur 20 € waren und nicht mehr und das nichts passiert ist. Im übrigen ist ein beleuteter Dachaufsetzer laut StvO verboten.

akkonsaarland
18.10.2006, 13:59
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, weil ich sonst wahrscheinlich ausgerastet wäre. Du warst auf dem Weg zum Feuerwehr Gerätehaus. Also warst du wahrscheinlich in deinem privat PKW unterwegs. Mit deinem privatem Fahrzeug hast du weder wege noch sonderrechte. Die hast du erst wenn du in einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn fährst. Das einfahren in Gegengesetzter Einbahnstrasse ist nicht nur für dich, sondern auch für andere Mitbürger höchst gefährlich, da keiner damit rechnet, das auf einmal irgendson Depp verkehrt herum durch die Einbahnstrasse rast.

sei froh, das es nur 20 € waren und nicht mehr und das nichts passiert ist. Im übrigen ist ein beleuteter Dachaufsetzer laut StvO verboten.


danke das du auch zu der diskussion gestoßen bist

arnolde
18.10.2006, 14:11
...
danke das du auch zu der diskussion gestoßen bist

...und einer mehr der Halbwahrheiten verteilt ohne sich einzulesen und damit der Diskussion mehr schadet als nutzt...

(Das mit dem verbotenen beleuchteten Dachaufsetzer ist zwar richtig, aber er hat nie gesagt daß es beleuchtet war)

arnolde
18.10.2006, 14:14
auf einmal irgendson Depp verkehrt herum durch die Einbahnstrasse rast

Schon interessant wie beschränkt Deine Vorstellungskraft ist... Nur mal zur Info: Autos kann man auch in Schrittempo bewegen (auch auf Alarmfahrt)... Und Beleidigungen (Depp) sind hier nun wirklich fehl am Platz.

hannibal
18.10.2006, 14:20
Schon interessant wie beschränkt Deine Vorstellungskraft ist... Nur mal zur Info: Autos kann man auch in Schrittempo bewegen (auch auf Alarmfahrt)... Und Beleidigungen (Depp) sind hier nun wirklich fehl am Platz.

und es gibt weitaus schlimmeres als gegen die Einbahnstraße zu fahren (je nach Einbahnstraße)

Fabpicard
18.10.2006, 14:49
und es gibt weitaus schlimmeres als gegen die Einbahnstraße zu fahren (je nach Einbahnstraße)


Richtiiiiig...

Schlimmer ist z.B.:
Unwahrheiten verbreiten. Vorallem wenn Das schon mehrfach in diesem und anderen Themen wiederlegt wurde!

MfG Fabsi

hannibal
18.10.2006, 14:55
von Unwahrheiten distanziere ich micht

höchstens Halbwahrheiten... :-)

Bruno-FF12-EL
18.10.2006, 15:07
sorry, aber solche Geschichten sind immer welche, die der Feuerwehr einen schlechten Namen machen. Würde ich einen meiner Kameraden bei einer solchen Aktion erwischen, dann würde ich dem auch die Meinung sagen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog von http://www.bussgeldkataloge.de/:


Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte

da bist du mit 20 € aber sehr sehr gut weg gekommen


zum Thema Sonderrechte:
Wo steht denn in der StVO das zivil personen Sonderrechte haben???

Auszug aus der StVO (quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php)



Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

1.

wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
2.

im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


Wegen des Deppen entschuldige ich mich.

mfg

hannibal
18.10.2006, 15:13
das Sonderrecht wurde in mehreren Urteilen Feuerwehrwehrleuten auf dem Weg zum Gerätehaus mit dem privat PKW zugesprochen

DG3YCS
18.10.2006, 15:29
@Bruno...
Gesetzestexte Zitieren ist leicht, aber man sollte sie zumindest auch deuten können.

In deinem Zitat geht es um Straßenverkehrsgefärdung!
Die TOTSÜNDE im Straßenverkehr, eine einmalige kann im extremfall schon zum entzug der Fahrerlaubnis führen!

Der Text meint nicht, wenn ich entgegen der Fahrtrichtung fahre begehe ich eine grobe Verkehrsgefärdung, sondern <b> JE NACH ÄUSSEREM UMSTAND KANN DIES EINE STRASSENVERKEHRGEFÄRDUNG DARSTELLEN </b>

Wenn ich zb. im Stadtgebiet Dortmund die B1 entgegen der Fahrtrichtung fahre, dann auch noch bei Dämmerlicht, dann ist das zb. mit Sicherheit eine Straßenverkehrsgefärdung.

Wenn ich aber die kleine Einbahnstrasse im Schrittempo fahre wohl kaum, ich gefährde ja niemanden, HÖCHSTENS kann ich jemanden behindern.

Dieser Paragraph dient im Grunde dazu in allen Fällen wo die Regelsanktion aufgrund der äußeren Umstände nicht ausreichend erscheint, weil der Fahrer derart Rücksichtslos ist, im aufgrund der besonderen Rücksichtslosigkeit zu belangen.

Wenn ich deinem Gedankengang folgen würde, dann währe ja auch zb. <b> jedes </b> versuchte Wenden und Rückwärtsfahren und Missachtung des Rechtsfahrgebotes eine <b>STRAFTAT</b>
Ich baue am besten gleich meinen Rückwärtsgang aus und werde niemals wieder Wenden...

Zu deinem zweiten Zitat:
Es steht nirgendwo "Zivilpersonen" geschrieben, aber da der Überwiegende Teil unseres Rechtssystems davon ausgeht, das Angehörige der FW auf der Anfahrt EIN TEIL DER FW sind, stehen diesen auch Sonderrechtezu WENN DIE VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SIND.
(Aber ACHTUNG: es gibt abweichende Einzelmeinungen von Richtern!)

Gruß
Carsten

DaRake
18.10.2006, 15:31
Hallo,


zum Thema Sonderrechte:
Wo steht denn in der StVO das Zivilpersonen Sonderrechte haben???


von Zivilpersonen steht dort nirgendwo etwas, muss aber auch nicht, denn die Sonderrechte i.S. des §35 StVO sind organisations- und nicht personengebunden. Die derzeitige Rechtssprechung tendiert sowohl in die Richtung, dass der FFer im Privat-PKW SoRe gemäß §35 StVO inne hat, da er eben durch die Organisation "Feuerwehr" abgedeckt ist und die Anfahrt Teil der hoheitlichen Aufgabe ist, andererseits gibt es auch Urteile, die die Anfahrt als vorbereitende Tätigkeit bewerten und daher keine SoRe in Anspruch nehmen dürfen.

Zu diesem Themenkomplex kann man wirklich nur auf eine Präzisierung der StVO oder ein höchstrichterliches Urteil hoffen.

In dem Sinne,
Sebastian

DG3YCS
18.10.2006, 15:40
Achja, zum Thema §35 und Dienstanweisungen...

NAtürlich kann kein STBI oder wer auch immer die STVO durch Dienstanweisungen ändern. Man hat Sonderechte wenn die Vorraussetzungen dafür vorliegen.

Wenn der STBI aber nun sagt, KEINER MEINER MANSCHAFT IST UNVERZICHTBAR und auch ohne inanspruchnahme von SORE habe ich schnell genug genügend Helfer am Gerätehaus, dann ist das etwas anderes.

Jedem FW´ler stehen zwar weiterhin die Sonderrechte bei vorliegen der Vorraussetzungen zu, aber auf der Anfahrt im Privat-PKW wird er die Vorraussetzungen "dringend geboten" nicht mehr erfüllen können, da er davon AUSGEHEN MUSS, das auch ohne seine Regelübertretung genügend schnell ausreichend Kräfte ausrücken können. Ergo: NIX Sonderrechte.
Das ist der ganze Trick hinter der Sache, andere Argumentation, aber Ergebnis ist dasselbe.

Die hier zitierte DA (eher Rundverfügung) des THW setzt auch genau da auf!
Allerdings ist diese Mittlerweile durch Zeitablauf aufgehoben und nicht erneuert worden!

Gruß
Carsten

arnolde
18.10.2006, 16:13
...Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen...

Du mußt den Satz als Ganzes sehen... das bezieht sich komplett nur auf Autobahnen und Kraftstraßen. (Ist aber schwer zu sehen im ersten Moment, gebe ich zu)

akkonsaarland
18.10.2006, 16:19
entgegengesetzt auf der autobahn

"... aber ich hatte doch meinen dachaufsetzer und sonderrechte, und die ölspur war dringen... "

SEG-Betreuung
18.10.2006, 21:24
mal was anderes, ihr schreibt immer, dass ihr alle so brav mit schrittempo fahrt, wenn es zur übertretung der StVO kommt.
OK, dann sach ich mal, ich hoffe es weiss jeder, dass schrittempo nur 4-7 kmh sind.
wäre es da nicht sinnvoller, diese blöde einbahnstrasse einfach mit normalem tempo zu umfahren, sich dabei ärger mit der Pol zu sparen oder mit dem staatsanwalt, sich völlig regelkonform zu verhalten und trotzdem schneller zu sein, da man ja nicht im kriechgang durch diese strasse musste?

nur mal so als denkanstoss...

ja oder ist die vielzitierte schrittgeschwindigkeit so ernst gar nicht gemeint? :-)

Allmächtiger
18.10.2006, 21:29
wäre es da nicht sinnvoller, diese blöde einbahnstrasse einfach mit normalem tempo zu umfahren, sich dabei ärger mit der Pol zu sparen oder mit dem staatsanwalt, sich völlig regelkonform zu verhalten und trotzdem schneller zu sein, da man ja nicht im kriechgang durch diese strasse musste?


Bei uns gibt es eine Einbahnstraße, die bei einigen Kameraden auf dem Weg zum Gerätehaus liegt (bei mir nicht), die ist ca. 50m lang, man kann locker mit 2 Autos nebeneinander fahren und man kann sie ist auch einigermaßen gut einsehen. Wegersparnis gegenüber anderer Strecke: mehr als ein halber Kilometer!

arnolde
19.10.2006, 02:37
Bei uns gibt es eine Einbahnstraße, die bei einigen Kameraden auf dem Weg zum Gerätehaus liegt (bei mir nicht), die ist ca. 50m lang, man kann locker mit 2 Autos nebeneinander fahren und man kann sie ist auch einigermaßen gut einsehen.

Das größte Verkehrsrisiko wird dort sein, daß unverbesserliche Normalfahrer absichtlich mittig bleiben, hupen und aufblenden werden, falls ihnen einer entgebenkommt, statt einfach rechts ranzufahren...

SEG-Betreuung
19.10.2006, 19:14
Das größte Verkehrsrisiko wird dort sein, daß unverbesserliche Normalfahrer absichtlich mittig bleiben, hupen und aufblenden werden, falls ihnen einer entgebenkommt, statt einfach rechts ranzufahren...


sorry, wenn ich mal kurz anmerken darf, dass diese normalfahrer aber absolut richtig handeln, wenn sie einen auf diesen verstoss hinweisen, kann ja auch aus versehen passiert sein und der "unverbesserliche" will einen nur davor bewahren nen unfall zu baun oder bestraft zu werden.

oder sollen wir in der fahrschule schon mal mit lernen lassen, dass in einbahnstrassen mit wichtigen personen auch gegen die fahrtrichtung jederzeit gerechnet werden muss und denen dann sofort freie bahn zu schaffen ist???

und zu den 500 m umweg.
rechne mal, wie lange du für ein "SICHERES" durchfahren (4 kmh)besagter einbahnstrasse mit der entsprechenden sorgfalt beim ein und ausfahren aus dieser brauchst.
dann rechne mal dasselbe mit dern normalen strasse, rechne mal gerne mit 70 kmh dort, ist ja auch ok.
was kommt raus?
welcher weg ist besser und sicherer?

wenn die einbahnstrasse gewinnt, dann donnert ihr dort also auch durch, und is mal wieder nix mit schrittgeschwindigkeit...

Alex22
19.10.2006, 19:20
sorry, wenn ich mal kurz anmerken darf, dass diese normalfahrer aber absolut richtig handeln, wenn sie einen auf diesen verstoss hinweisen, kann ja auch aus versehen passiert sein und der "unverbesserliche" will einen nur davor bewahren nen unfall zu baun oder bestraft zu werden.



Jetzt paß mal auf ... sollte einer gegen die Einbahnstrasse fahren, dann ist das eine simple Ordnungswidrigkeit.
Wenn du aber jemand daran hinderst gegen ne Einbahnstrasse zu fahren, dann ist das eine handfeste Straftat, nämlich Nötigung.
Zumal der andere gar nicht zu beurteilen hat, ob der gegen die Einbahnstrasse fahren darf, kann ja genauso eine Zivilstreife der Polizei sein die jemand verolgt.
Wenn demjenigen was nicht paßt, dann steht es ihm jederzeit frei Anzeige zu erstatten, aber Selbstjustiz ist in Deutschland verboten, und Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person gibts in Deutschland auch nicht.

DG3YCS
19.10.2006, 19:51
Hallo,


oder sollen wir in der fahrschule schon mal mit lernen lassen, dass in Einbahnstrassen mit wichtigen personen auch gegen die fahrtrichtung jederzeit gerechnet werden muss ....


Ähhh,
aber genau das lernt man doch in der Fahrschule, zumindest sollte man das.
(Ok, das "wichtig" streichen wir dabei)

Die Vorgegebene Fahrtrichtung ist zwar ersteinml verbindlich, aber sowohl mit Fehlverhalten anderer als auch mit berechtigt gegen der Fahrtrichtung fahrenden KFZ ist jederzeit zu rechnen!!!

Und das können nun einmal FW´ler, Polizisten, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen sowie MEssfahrzeuge der BnetzA sein.
Im großen und ganzen also schon eine ganze Menge was das auftauchen von Gegenverkehr in einer Einbahnstraße schon zu einem einkalkulierbaren Ereigniss machen MUSS!

Im übrigen hat zb. ein Fahrzeug was entgegen der Fahrtrichtung aus einer Einbahnstraße kommt an einer RvL Einmündigung auch Vorfahrt wenn es von rechts kommt! Daher lernt man auch in der Fahrschule an einmündenden Einbahnstraßen auf Verkehr zu achten, selbst wenn dort eigendlich nur die "einfahrt" ist.

Achja, sicheres und vorsichtiges Fahren entgegen der Fahrtrichtung muss nicht unbedingt Schrittempo bedeuten! Das kommt ganz auf die Umgebung an.

Gruß
Carsten
(DerzwareigendlichSOREinP-PKWsehrkritischsieht,abereinigeArgumentehierüberha uptnichtnachvollziehenkann!)

SEG-Betreuung
19.10.2006, 21:08
aber all die genannten fahrzeuge sind als sonder KFZ kenntlich.
ein privatPKW eins FWlers aber nicht.
und die pol, tja, die burschen haben ne eine blaue funzel dabei und wenns verfolgen auch meist ein.

ich steig jetzt aus der diskussion wieder aus, war ja e schon nach den ersten paar beiträgen klar auf was es rausläuft...
entschuldigt bitte, dass ich versucht habe an der wichtigkeit mancher zu zweifeln und eben besagte praktiken in frage stelle. ebenso bin ich gegen nutzung von sonderrrechten mit dem privat pkw, aber das sollte man ja hier ned laut sagen.

Memo1
19.10.2006, 21:21
Na ja auch mal nen Senf dazugeben, also die Fahrt zum Feuerwehrhaus gehört zum Einsatz, sollte jedoch auch gerechtfertig sein also nicht quer durch den Landkreis weil da ne Mülltonne brennt....würde also mal mit deinem Chef reden und fertig...
Wenn ich jetzt mal an den gestrigen Einsatz denke wo die Durchsage kam "Dachstuhlbrand im Krankenhaus Drehleiter und Atemschutz zur unterstützung dringend erforderlich" könnt ihr euch vorstellen wie die anfahrt zum GH war....

DG3YCS
19.10.2006, 21:45
Hi,
warum müssen solche Diskussionen eigendlich immer zu einem wahren Glaubenskrieg werden.
Natürlich kann man darüber Diskutieren ob SORE ohne Blaulicht (egal ob Privat-PKW oder Dienst-KFZ ohne SOSI sei mal dahingestellt) sein sollten.
Ich bin selbst kein Fan von derer Ausnutzung und meine Jungs haben die konkrete Anweisung DAVON KEINEN GEBRAUCH ZU MACHEN (vorbehaltlich gegenteiliger AUSDRÜCKLICHER "Mitteilung")

Aber das ist HIER DOCH GAR NICHT DIE FRAGE!
Hier war lediglich nach einem konkreten Fall gefragt.
Der weit überwiegende Teil des deutschen Rechtssystems ist in diesem Fall nun einmal der Meinung das dem TE Sonderrechte zustanden.

Er hat diese insofern ausgenutzt, als das er entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstrasse, handelsüblich, eingefahren ist.
Wenn er die ausreichende Sorgfalt gewahrt hat, rechtlich VÖLLIG KORREKT!

Und einige tun hier so, als währe er rechtsüberhohlend mit 200 Sachen über den Spielplatz des Kindergartens gerauscht. Natürlich kennt hier keiner die genauen Umstände, aber aufgrund meiner Erfahrungen möchte ich behaupten das ein verkehrtes Einfahren in eine Einbahnstrasse, HÜ in den allermeisten Fällen NICHT zu einer wie auch immer gearteten Gefährdung führt. Selbst wenn ich die mit 30 oder 40 durchfahre NICHT. Ausnahme bestätigen zwar die Regel, aber da wir die Örtlihkeit nicht kennen, gehe ich nach der Wahrscheinlichkeit.

Und NUR dasist bei der Ausübung der Sonderrechte zu beachten!
Ob ich jetzt jemanden ein wenig behindere oder nicht, das spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Ebendso spielt es doch überhaupt keine Rolle ob ein Fahrzeug nun als Sonderfahrzeug erkennbar ist oder nicht (warum sollte dies...) Wichtig ist nur das erkennbar ist DA KOMMT EIN FAHRZEUG. Und ich muss als Autofahrer immer mit entgegenkommenden KFZ, Fahradfahrern oder Kindern rechnen!

Zwar wird der Rentner von nebenan sich wieder über die Jugend ärgern und vieleicht auch wieder eine Anzeige schreiben, aber das spielt doch gar keine rolle. Und wenn mir ein nicht zuordbares Fahrzeug in der Einbahnstraße, hü falsch entgegen kommt dann muss ich mich mit dem halt arrangieren, wenn man aneinander vorbeifahren kann ok, ansonsten fährt der Rückwärts der schneller an einer Einbuchtung ist. Nur bei komplizierten Wendemanövern sehe ich das nicht ein und lasse den "Falschfahrer" das machen...

Aber wo seht ihr da eine GEFÄHRDUNG?

NAtürlich kann man sich jetzt auch noch darüber streiten ob es Sinn macht da durch zu fahren, denn es kann ja auch zu Verzögerungen durch Oberlehrer oder die Polizei kommen. Aber das ist nun auch wieder eine Einzelfallentscheidung die man mit Dogmatischen Ideologien (in beide Richtungen) niemals für alle Situationen ideal erfassen kann. Hier ist einfach gesunder Menschenverstand gefragt

Also kommt mal wieder runter...

Gruß
Carsten

tower911
20.10.2006, 12:39
*Popcorn Tüte raus hol und gemütlich im Sessel zurück lehn*

Ich finds toll mal wieder so eine ausschweifende Unterhaltung zu lesen.
Hatten wir schon sooo lange nicht mehr *gg

Etienne
20.10.2006, 14:19
*Popcorn Tüte raus hol und gemütlich im Sessel zurück lehn*

Ich finds toll mal wieder so eine ausschweifende Unterhaltung zu lesen.
Hatten wir schon sooo lange nicht mehr *gg
Das finde ich auch und das wegen läpischen 20€. Sehr lustig ;-)

akkonsaarland
20.10.2006, 14:26
für 20€ bekommst du keinen kinoabend
und das beste, du musst nicht zahlen

Matze81
20.10.2006, 22:46
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, weil ich sonst wahrscheinlich ausgerastet wäre. Du warst auf dem Weg zum Feuerwehr Gerätehaus. Also warst du wahrscheinlich in deinem privat PKW unterwegs. Mit deinem privatem Fahrzeug hast du weder wege noch sonderrechte. Die hast du erst wenn du in einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn fährst.

Häufiges wiederholen macht das auch nicht richtiger. Bevor Du hier den Mund so voll nimmst und falsche rechtliche Ratschläge erteilst, solltest Du Dich vielleicht erst einmal wirklich sachkundig machen. Würde dann auch weniger peinlich für Dich.

DaRake
21.10.2006, 00:05
Hallo,

ich möchte an dieser Stelle noch einmal eindringlich für diesen (http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=18631) Thread und dementsprechend für das Buch Werbung machen und lege es vor allem all denen an Herz, denen hier das ein oder andere Mal verdeutlich wurde, dass es besser ist, sich sachkundig zu machen, ehe man sich äußert.

Für alle Rettungsdienstler empfiehlt sich auch das Buch Strafrechtliche Probleme im RD (https://www.skverlag.de/index.php?86&backPID=85&begin_at=20&swords=strafrechtliche%20probleme&tt_products=34) vom S+K-Verlag, dort wird auch der Komplex der Sonder- und Wegerechte, aber halt auch vielmehr Rettungsdienstliches behandelt.

Gruß
Sebastian

Mr. Blaulicht
21.10.2006, 10:46
Moin moin,

ich habe jetzt zu anfangs gestellter Problematik eine grundsätzliche Frage:
Auf der Anfahrt zum Gerätehaus haben Feuerwehrleute im Einsatzfall Sonderrechte. Dies haben einzelne Gerichte in Deutschland bereits so entschieden, und deswegen sollten wir dies mal als Fakt nehmen.
Desweiteren "erlaubt" der §35 StVO bei Sonderrechten unter anderem das Befahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
Nun hat aber ein Feuerwehrler auf der Fahrt zum Gerätehaus definitiv keine sog. "Wegerechte" (bitte über dieses Wort keine Diskussionen, jeder weiss, was gemeint ist!), da er keine Sondersignalanlage besitzt. Dieser Paragraph (§38 StVO) schreibt den anderen Verkehrteilnehmern vor, sofort freien Platz für ein Einsatzfahrzeug zu schaffen.
Jetzt meine Frage: Wenn ich mit Sonderrechten verkehrt in eine Einbahnstrasse einfahre, muss ich ja damit rechnen, dass mir Fahrzeuge entgegenkommen. Von denen verlange ich ja (sonst würde ich nicht in die Strasse einfahren), dass sie mir ausweichen, ggf. sofort Platz machen, obwohl ich keine "Wegerechte" besitze! Erfüllt das nann nicht den Tatbestand der Nötigung?
Oder anders gefragt: Darf ich wegen der potentiellen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer überhaupt in Einbahnstrassen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung einfahren?

Und bevor jetzt gleich jemand schreibt: Klar, steht doch so im Gesetzt, bitte ich folgendes zu bedenken: Es steht auch drin, dass ich über rote Ampeln fahren darf. Trotzdem ist dies nicht gestattet, wenn ich dadurch jemand anderes behindere. Und in einer Einbahnstrasse weiß ich ja nicht im Voraus, ob mir im Verlauf nicht doch irgend wann ein Auto entgegen kommt. Damit muss ich sogar fest rechnen!
Noch etwas: Ich meine hier nicht die verkehrsberuhigende "20-Meter-Einbahnstrasse", die ich von vorne bis hinter überblicken kann, sonder die Einbahnstrassen, die sich über ganze Strassenzüge ziehen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Allmächtiger
21.10.2006, 11:09
Moin moin,
Und in einer Einbahnstrasse weiß ich ja nicht im Voraus, ob mir im Verlauf nicht doch irgend wann ein Auto entgegen kommt. Damit muss ich sogar fest rechnen!
Noch etwas: Ich meine hier nicht die verkehrsberuhigende "20-Meter-Einbahnstrasse", die ich von vorne bis hinter überblicken kann, sonder die Einbahnstrassen, die sich über ganze Strassenzüge ziehen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Bei solch längeren Einbahnstraßen würde ich noch nicht mal mit dem Einsatzfahrzeug verkehrt herum reinfahren, wenn ich nicht genau wüsste, dass die Kollegen schon auf der anderen Seite zu machen. Denn was machste denn, wenn auf einmal so ne Oma vor dir steht, die erstmal 2 Minuten lang ihren Rückwärtsgang suchen muss

arnolde
21.10.2006, 23:29
Bei solch längeren Einbahnstraßen würde ich noch nicht mal mit dem Einsatzfahrzeug verkehrt herum reinfahren, wenn ich nicht genau wüsste, dass die Kollegen schon auf der anderen Seite zu machen. Denn was machste denn, wenn auf einmal so ne Oma vor dir steht, die erstmal 2 Minuten lang ihren Rückwärtsgang suchen muss

Das ist zwar auch wieder ein bißchen überspitzt, finde ich, aber durchaus ein guter Punkt. Auch hier würde ich sagen: Jede Straße ist anders, das muß man einfach mit einer guten Portion Vernunft (und Ortskenntnis) vor Ort entscheiden.

Ich würde ebenfalls davon abraten, z.B. in eine enge, beidseitig zugeparkte Einbahnstraße zu fahren, wo ein aneinander-vorbeifahren kaum möglich ist. Hier ist tatsächlich das Risiko zu hoch, daß man (wenn auch nicht böswillig) einfach eine zeitlang blockiert wird (was dem Adrenalinspiegel auch nicht grad gut tut und weitere Fahrfehler auf beiden Seiten geradzu herausfordert). Es gibt aber durchaus breite, zweispurige EBS mit freien Bürgersteigen, die nach kurzem Anhalten und Verständigen (oder im günstigsten Fall auch ohne) durchaus ein Vorbeifahren ermöglichen.

@ Mr. Blaulicht:
Auf die Gefahr hin, wieder was empfindliches anzustoßen: Ich bin der Meinung, Behinderungen unter §35 sind nicht ausgeschlossen (sie sind ja nicht mal im "normalen" StVO ausgeschlossen, wenn ich mich recht erinnere, heißt es ja grundsätzlich "jeder hat sich so zu verhalten daß andere nicht mehr als nötig behindert oder belästigt werden") - was Du vermutlich meinst, ist Gefährdung (was ich definieren würde als: die Möglichkeit einen Schaden, wie klein auch immer, anzurichten) (und da ich ja auch durchaus an die andere Seite denke, ist auch ein Schaden, wenn der Kaffee im Auto umfällt weil man schärfer bremsen mußte als man es sonst (ohne die Behinderung) hätte tun müssen)

alarma
22.10.2006, 06:00
eine grobe Fausregel aus einer unserer Fahrschulen hier in der Stadt:

Verkehrsteilnehmer muss mit dem Fuß vom Gas gehen - Behinderung
Verkehrsteilnehmer muss bremsen - Gefährdung

Natürlich ist das keine immer-passende-pauschalaussage-die-keinerlei-luft-für-eizelfälle-lassen-würde !

Und in wie fern man jetzt jemd. behindern wird oder schon gefährdet, muss man (wie schon oben häufiger erwähnt wird) je nach Lage beurteilen.

ALLES ist relativ... also bitte zerfleischt euch nicht wegen einem speziellen Fall, den vermutlich KEINER ausser den Einheimischen aus dem Stehgreif beurteilen könnte.