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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gefahrstoffkennzeichnung bei GW-W



PelikanSE
11.10.2006, 06:37
Vielleicht ist es dem einen oder anderen Feuerwehrmenschen hier im Forum ja bekannt, aber ich glaube unter den "Wasserrettern" dürfte es noch relativ unbekannt sein (Zumindest habe ich noch nie einen GW-W mit entsprechender Kennzeichnung gesehen):

Tauchflaschen (Druckluft) gelten als Gefahrstoff, sind sie auf dem Fahrzeug nicht vollständig in eine Tauchausrüstung verbaut (also z.B. Reserveflaschen), müssen sie auf dem Fahrzeug gekennzeichnet werden (Gefahrstoffklasse 2).

Ist zusätzlich Sauerstoff auf dem Fahrzeug (was ja zur Erstversorgung bei einem Tauchunfall durchaus sinn macht), und ist dieser nicht Teil eines Notfallkoffers o.ä., muß dieser auch gekennzeichnet werden (Gefahrstoffklasse 2 + 5.1).

Allerdings macht eine Kennzeichnung des Sauerstoffs auch Sinn, wenn es sich dabei um Notfallkoffer handelt, denn woher soll die Feuerwehr bei einem Unfall sonst wissen, das sie Funkenflug vermeiden sollte, wenn nur der Klasse 2 Zettel auf dem Auto klebt?

Was sagt Ihr dazu? Wurde darüber bei Euch schon mal gesprochen, oder war das bisher (wie bei uns bis vor Kurzem auch) vollkommen unbekannt?

redone
11.10.2006, 07:13
Schon mal was von der 1000er regel gehört?
Weil als Gefahrstoff gilt noch mehr im nem GWW:
Desinfektionsmittel
CO2-Patronen für Rettungswesten
Betriebsstoffe fürs Boot
Auch auf den meisten FAhrzeuge vorhanden ne Bütte Motoröl fürs Fahrzeug
Ersatzkanister Diesel
Benzin fürs Boot
und wer noch nen Aggi mitführt, das braucht auch Betriebsstoff

PelikanSE
11.10.2006, 07:41
Klar hab ich von der 1000er Regel schon was gehört, aber die bezieht sich doch auf die orangen Warntafeln für Gefahrgut.

Ich meinte aber nicht Gefahrgut, sondern Gefahrstoffe, da unter 1000.

Und verdichtete Gase sind meineswissens, auch wenn unter 1000, bei nicht-privaten Transporten nach GGVSE kennzeichnungspflichtig.

Carsten Gösch
11.10.2006, 07:55
Der Begriff Gefahrstoff findet eigentlich nur bei der Lagerung und beim Umgang mit diesem Stoffen anwendung. Zeichen eines Gefahrstoffes sind die kleinen orangen und rechteckigen Warnsymbole auf den Packungen. Sobald Du etwas transportierst, geht es um die Regelungen der GGVSE, bzw. ADR. Da zieht dann die 1000er Regel, wobei gilt, daß unterhalb 1000 Punkten keinerlei Kennzeichnung des Fahrzeuges oder besondere Ausrüstung vorhanden sein muss.

Jedoch muss das einzelne Packstück mit Gefahrzetteln versehen sein und es muss draufstehen, was drin ist (UN-Nummer).

Was aber viel öfter missachtet wird: Die Ladung muss geeignet gesichert werden!!

PelikanSE
11.10.2006, 13:18
Was die Ladungssicherung angeht hast Du vollkommen Recht, manche Menschen scheinen wirklich vorm Losfahren das Gehirn auszuschalten. Hab schon GW-W gesehen, bei denen ein Teil der Tauchflaschen einfach lose auf der Ladefläche lag...
Was die Kennzeichnung angeht hab ich eben noch mal nachgelesen, ok, war da wohl etwas vorschnell beim Überfliegen der GGVSE.
Allerdings ist es ja nicht unbedingt verkehrt, trotzdem die Kennzeichnung am Fahrzeug zu haben; im Hinblick auf einen Unfall, wie oben schon genannt.
Oder?

hannibal
11.10.2006, 14:57
sogesehen müsste ja jedes Feuerwehrauto gekennzeichnet werden
weil irgendwas ist ja immer (Druckflasche, Kraftstoff)


ausserdem müsste ja ein GW A ab einer gewissenordnung nach GGVS gekennzeichnet werden

macht m.E: keinen Sinn

und in den meisten Fällen sind die FZG ja gekennzeichnet

Rufnamen, Beschriftung

TEL S6
11.10.2006, 16:48
Hallo,

auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....

Allmächtiger
11.10.2006, 23:10
Hallo,

auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....

Hab ich bei meiner Maschinistenausbildung auch gelehrt bekommen

PelikanSE
12.10.2006, 08:36
Hallo,

auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....

Das mag sein, aber leider gelten nicht alle Ausnahmen der Feuerwehr auch für die DLRG... Eher die wenigstens finden auch auf uns Anwendung.

Und was die Kennzeichnung mit Rufnamen etc. angeht, mag das innerhalb der Feuerwehr und eines Bundeslandes durchaus funktionieren, daß andere Kameraden wissen, was für ein Fahrzeug das ist.
Zwar sind DLRG Fahrzeuge in S-H ja auch nach dem gleichen BOS-Rufnummernschlüssel benannt wie Fw und RD, aber selbst die Fw-Kameraden aus unserer Stadt haben größtenteils keine Ahnung, was die 58 im Rufnamen bedeutet.
Und wenn ich dann nur daran denke, daß das Fahrzeug öfters in Hamburg unterwegs ist... Die benutzen ja einen komplett anderen Schlüssel, wie sollen die erkennen was drin ist im Auto?

hannibal
12.10.2006, 16:42
Und wenn ich dann nur daran denke, daß das Fahrzeug öfters in Hamburg unterwegs ist... Die benutzen ja einen komplett anderen Schlüssel, wie sollen die erkennen was drin ist im Auto?

Schicksalhafter Verlauf...

dann steht und fällt die Sache mit der Erkungung

wenn ich mein Auto wegen aller Eventualitäten kennzeichne dann kann ich mit einer Litfasssäule rumfahren

das die Kennzeichnung auf das Packstück muss ist in Ordnung
aber nicht aufs Auto

Ein Tot muss der Patient sterben

Mr. Blaulicht
12.10.2006, 16:53
Moin moin,

was bitte genau ist die "1000er-Regel"?

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
12.10.2006, 16:56
Gefahrstoffe bekommen in Abhängigkeit des Stoffes eine Gewisse anzahl an Punkte pro Masseinheit (z.B. 3 Punkte pro kg)

hast du mehr als 1000 Punkte auf dem Auto musst du kennzeichnen

ist wie bei den Weight Watchers... grob dargestellt

Fabpicard
12.10.2006, 20:49
Mhhh... wenn du das so gut kennst, kannst du mir auch sicherlich sagen: Wieviele Punkte haben denn letztendlich meine 11kG Waffenfähiges Plutonium was ich schon seit einem halben Jahr in meinem Kofferraum mit mir rumführe? *ggg* :D

MfG Fabsi

P.S.: War aber schön erklärt ;)

akkonsaarland
12.10.2006, 21:51
@fabi

hast du das net an die nordkoreaner verkauft?

Teletector
13.10.2006, 03:14
Hi,

zuerst einmal ist eine Tauchflasche im Sinne des ADR Gefahrgut! Für eine mit Druckluft gefüllte Tauchflasche sieht die korrekte Bezeichnung nach ADR 2003 so aus: UN1002 LUFT (DRUCKLUFT) VERDICHTET 2.2

Das ADR sieht aber eine Befreiung von Privatpersonen von diesen Vorschriften vor. Die konkrete Formulierung dafür lautet: Freistellungen im Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung ("Allgemeine Freistellung") nach Unterabschnitt 1.1.3.1 welcher lautet: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen und häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern…

Muss man nun auf meine private Tauchflasche oder mein Auto einen Gefahrzettel oder einen Großzettel (Placard) 2.2 kleben? Im Sinne des ADR: NEIN!

Literaturverweis: • ADR Handbuch 2003- Europäische Gefahrguttransportvorschriften; Stolz, Trybus, Twaroch; Porter Press Wien; ISBN 3-9500558-6-X

Gruss Tele......

Chr881986
13.10.2006, 04:46
Hi,

zuerst einmal ist eine Tauchflasche im Sinne des ADR Gefahrgut! Für eine mit Druckluft gefüllte Tauchflasche sieht die korrekte Bezeichnung nach ADR 2003 so aus: UN1002 LUFT (DRUCKLUFT) VERDICHTET 2.2

Das ADR sieht aber eine Befreiung von Privatpersonen von diesen Vorschriften vor. Die konkrete Formulierung dafür lautet: Freistellungen im Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung ("Allgemeine Freistellung") nach Unterabschnitt 1.1.3.1 welcher lautet: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen und häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern…

Muss man nun auf meine private Tauchflasche oder mein Auto einen Gefahrzettel oder einen Großzettel (Placard) 2.2 kleben? Im Sinne des ADR: NEIN!

Literaturverweis: • ADR Handbuch 2003- Europäische Gefahrguttransportvorschriften; Stolz, Trybus, Twaroch; Porter Press Wien; ISBN 3-9500558-6-X

Gruss Tele......

Ist die FW oder andere HiOrgs ein Sportverein????, der das ganze zum Vergügen macht und um Spass zu haben????

Mfg

Teletector
13.10.2006, 05:28
Ist die FW oder andere HiOrgs ein Sportverein????, der das ganze zum Vergügen macht und um Spass zu haben????

Mfg

Verkauft die FW oder andere HiOrgs ihre Druckluft, um einen Gewinn zu erziehlen ?? NEIN. Deshalb keine Handelsware, und somit einer Privatperson gleichgestellt.

Fabpicard
13.10.2006, 07:12
@fabi

hast du das net an die nordkoreaner verkauft?

Stimmt ja.... habsch nicht mehr dran gedacht....

Aber ein bissel is ja noch da (hab grad mal geguckt) *g*

Müsst ich mal ins Kleinanzeigen-Forum setzen, mal sehn was Daniel dazu sagt :D

MfG Fabsi

P.S.: Also unsere 2 GW-W (hier von der Wasserwacht-DRK) haben auch keine Kennzeichnung, obwohl ebenfalls unzählige volle Flaschen drinliegen...

Carsten Gösch
13.10.2006, 08:38
Die ADR ist ein internationales Übereinkommen über den "gewerblichen Transport" von Gefahrgütern auf der Straße. Daher gilt sie für Privatpersonen erstmal nicht. Bzw. sie gilt natürlich, findet aber keine Anwendung.

Die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn) gilt in diesem Fall aber als nationale Vorschrift trotzdem!

hannibal
13.10.2006, 13:38
und dann ist jeder größerere GWA ein Gefahrguttransport mit entsprechenden Vorschriften

Maddin
13.10.2006, 16:58
Hallo,

auf ner fortbildung für Sicherheitsbeauftragte wurde uns neulich erzählt, das Feuerwehrfahrzeuge von einer Gefahstoffkennzeichnungspflicht ausgenommen sind.....


Hallo

ich denke die sist so nicht richtig da ich selbst schon ein Fahrzeuge der BF Frankfurt M. mit Warntafel gesehne habe. um welches es sich handelte und welche Ladung es genau hatte kann ich leider nicht sagen. das war vor einigen Jahren beider Besichtigung einer Feuerwache (glaube 1 oder 6)

Gruß Maddin

hannibal
13.10.2006, 17:14
Hallo

ich denke die sist so nicht richtig da ich selbst schon ein Fahrzeuge der BF Frankfurt M. mit Warntafel gesehne habe.

Gruß Maddin

sicherlich gibt es auch Fahrzeuge die mehr gekennzeichnet werden müssen

die haben aber mehr geladen als poplige 10 Atemschutzflaschen ...

Atlantis112
13.10.2006, 17:24
Hallo
Es gibt ausnahmen für Fahrzeuge wo der Gefahrstoff auf Fahrzeugen zur normalen Beladung (hier Beladung im sinne - wird gebraucht um zu Aufgabe zu erfüllen und nicht als Ware die transportiert wird) gehört.

siehe Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/GGVSE-2005.pdf
Punkt 1.3 b
und Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/RSE-2005.pdf
Punkt 13.1

Also sehe ich das so, die Pressluftflaschen bzw. die Reserveflaschen ja die Beladung (wird im sinne des Fahrzeuges gebraucht um zu arbeiten) nicht gekennzeichnet werden muß.

Anderer Fall mit dem BF-Fahrzeug - ich gehe mal davon aus das es sich um ein Wechselladefahrzeug handelt, wo möglicherweise kontaminierter Boden o.ä. aufgeladen würde. Dort ist das zwar auch Ladung, wird aber nicht gebraucht um die Aufgabe zu erledigen.

Ich hoffe den unterschied, den ich meine herausgestellt und verständlich beschrieben zu haben.

Edit zum obrigen Thema
Betreff z.B. GW-AS (Atem und Strahlenschutz)
Auch ne GW-AS muß keine Warntafeln tragen und dort sind in etwa 100 Pressluftflaschen untergebracht.
/Edit
mfg Nerge

Allmächtiger
14.10.2006, 02:03
Hallo
Es gibt ausnahmen für Fahrzeuge wo der Gefahrstoff auf Fahrzeugen zur normalen Beladung (hier Beladung im sinne - wird gebraucht um zu Aufgabe zu erfüllen und nicht als Ware die transportiert wird) gehört.

siehe Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/GGVSE-2005.pdf
Punkt 1.3 b
und Hier http://www.adr-info.de/Download/Strasse/RSE-2005.pdf
Punkt 13.1

Also sehe ich das so, die Pressluftflaschen bzw. die Reserveflaschen ja die Beladung (wird im sinne des Fahrzeuges gebraucht um zu arbeiten) nicht gekennzeichnet werden muß.

Anderer Fall mit dem BF-Fahrzeug - ich gehe mal davon aus das es sich um ein Wechselladefahrzeug handelt, wo möglicherweise kontaminierter Boden o.ä. aufgeladen würde. Dort ist das zwar auch Ladung, wird aber nicht gebraucht um die Aufgabe zu erledigen.

Ich hoffe den unterschied, den ich meine herausgestellt und verständlich beschrieben zu haben.

Edit zum obrigen Thema
Betreff z.B. GW-AS (Atem und Strahlenschutz)
Auch ne GW-AS muß keine Warntafeln tragen und dort sind in etwa 100 Pressluftflaschen untergebracht.
/Edit
mfg Nerge

Der Unterschied ist aber, dass z.B. eine normale Firma die Fahrzeuge kennzeichnen müsste, auch wenn sie die Gefahrstoffe nur als Arbeitsmaterial durch die Gegend karrt. Die Feuerwehr ist von dieser Regel ausgeschlossen (und andere BOS wahrscheinlich auch).

Atlantis112
14.10.2006, 05:38
Morgen
Für Firmen ist dann der Punkt c interessant wo unter anderem der "Werkstattwagen" auf dem ja oft Sauerstoff, Azetylen, Betriebstoffe, Hydrauliköl usw. drauf ist. (nur ein Beispiel)

Mit freundlichen Grüßen Nerge

Matze81
15.10.2006, 19:01
Hallo,

dass die Idee der Kennzeichnungspflicht Humbug ist, haben wir ja schon festgestellt, aber das


Allerdings macht eine Kennzeichnung des Sauerstoffs auch Sinn, wenn es sich dabei um Notfallkoffer handelt, denn woher soll die Feuerwehr bei einem Unfall sonst wissen, das sie Funkenflug vermeiden sollte, wenn nur der Klasse 2 Zettel auf dem Auto klebt?

ist mindestens genau so ein Unfug. Einfach mal 5min nachdenken, reflektieren und nochmal 5min warten - wenn es dann immer noch sinnvoll ist - posten! ;o)

PelikanSE
17.10.2006, 08:56
Interessanter Ton... naja

Vielleicht kannst Du auch weiter ausführen warum das Unfug ist?

Ich habe hier bisher im groben und ganzen das wiedergegeben, was mir von oben gesagt wurde.
Und wenn ich mir vorstelle, daß ich mit dem Wagen, warum auch immer, in irgendeinem Straßengraben liege, und hinten, warum auch immer, Ventile von Flaschen zischen, möchte ich vielleicht nicht darauf warten und hoffen, daß die Jungs draußen richtig darüber abstimmen, was dieses komische Auto geladen hat und was da wohl zischt.

Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, hat hier kaum jemand ne Ahnung, was die Funknummer bedeutet. Selbst der ein oder andere Disponent in unserer Leitstelle muß bestimmt erst mal nachdenken.
Und das Fahrzeug ist relativ oft in anderen Landkreisen unterwegs, so abwegig ist mein Beispiel mit der BF Hamburg also nicht.

Was die Sache mit dem gewerblichen Transport angeht, kann man m.E. die Feuerwehr und andere HiOrgs nicht unbedingt gleichsetzen, denn soweit ich weiß werden Feuerwehren in der Regel durch einen öffentlichen Träger, wie z.B. die Gemeinde, Stadt, etc., unterhalten, oder?
Die DLRG nicht, sie gilt in sehr vielen Bereichen als gewerblich, und ich bin mir nicht sicher, daß dieser nicht dazu gehört...?
Oder zahlt Ihr mit der Feuerwehr Gewerbesteuer? Wir als DLRG schon.

hannibal
17.10.2006, 09:12
Interessanter Ton... naja

Vielleicht kannst Du auch weiter ausführen warum das Unfug ist?



Weil es sich um K L E I N M E N G E N handelt

somit muss N U R das Packstück (O² Flasche) gekennzeichnet werden

und dann gibt es immer noch die 1000er Reglung

zeig mir einen Taucherwagen der nur annähernd da ran kommt

ausserdem sind jeden Tag eine ganze Menge FZG unterwegs die richtig Gefährliche Mindermengen geladen haben und da machen sich die Chefs nicht mal 10 von euren Gedanken

PelikanSE
17.10.2006, 09:34
Natürlich sind es Kleinmengen. Es ging aber nicht um die Menge, sondern um das Geschehen bei einem Unfall.

hannibal
17.10.2006, 09:37
dann blasen die Pressluftfalschen ab die in den ordnungsgemässen Lagerungen ab und gut ...

PelikanSE
17.10.2006, 09:41
Ja, und dann noch mal genau lesen...

Die Pressluftflaschen sind mir in dem Fall ziemlich egal, Luft ist Luft.

Es geht um die O²-Flaschen, wenn die abblasen ist das nicht mehr witzig.

hannibal
17.10.2006, 09:41
welche O² flaschen?
wieviel ? wie groß?

PelikanSE
17.10.2006, 09:49
Sollte es zu einem Tauchunfall kommen, braucht der Taucher 100% Sauerstoff, deswegen die Flaschen an Bord.

Es sind auf dem Fahrzeug 3 Flaschen á 10 l bei 200 bar verlastet. Und das Fahrzeug hat keine räumliche Trennung zwischen Fahrerkabine und Laderaum.

hannibal
17.10.2006, 09:54
Auf dem RTW haben wir 2 von den Flaschen mit einer entsprechenden Halterung
und keine Kennzeichnung...

PelikanSE
17.10.2006, 09:59
Bei nem RTW weiß aber auch jeder daß Sauerstoff drauf ist.

Beim GW-W wird das nicht erwartet. Und wie ich deinem Beitrag von eben entnehme hast du das auch überlesen.

Und genau darum dreht sich das ganze ja, entzünbare Gase werden auf nem Taucherwagen einfach nicht erwartet.

hannibal
17.10.2006, 10:03
ich hab es nicht überlesen

schreib doch einfach Wasserrettung drauf und gut ist

bei uns fährt ein WErkstattwagen der Stadt rum mit o², Acetylen, Sprit fürs Aggi rum

und gekennzeichnet ist NIX

PelikanSE
17.10.2006, 10:06
Wasserrettung steht ja auf jedem DLRG-Fahrzeug drauf...

Das Fahrzeug soll bald gegen ein neues ersetzt werden, auf dem dann wohl auch "Taucher" an den Seiten draufsteht. Aber ich glaube unsere Cheffes werden uns trotzdem die Zettel hintendrauf kleben.

Carsten Gösch
17.10.2006, 10:37
Die qadratischen, auf der Ecke stehenden farbigen Gefahrzettel bezeichnen immer nur die Verpackung! Das Transportfahrzeug wird, sofern die 1000 Punkte überschritten werden mit orangen recheckigen Warntafeln gekennzeichnet. Und dann muss der Fahrer auch eine Gefahrgutschulung haben. Hiervon gibt es keine Ausnahmen!

Wenn Ihr die Farbigen Zettel auf das Auto klebt, führt Ihr zwangsweise zur Verwirrung.

Und nebenbei: Sauerstoff ist kein brennbares Gas und die DLRG zahlt keine Gewerbesteuer, sofern sie keine Kneipe oder eine andere Einrichtung unterhält, mit der absichtlich Gewinnerziehlt wird. Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.

akkonsaarland
17.10.2006, 10:54
ich denke mit den entsprechenden halterung soll das kein problem sein.
die halterungen von strobel sehen sehr gut aus.
und kennzeichnung ist so ne sache
die aufkleber sind falsch und wenn tafeln draufkommen muss die übrige austattung laut adr auch drauf, die ausrüstung ist teuer und ohne ausrüstung im kombination mit tafeln wirds noch teurer und gibt massig punkte

deshalb lasst die bezeichnung einfach weg

DaRake
17.10.2006, 11:36
Hallo,


Sollte es zu einem Tauchunfall kommen, braucht der Taucher 100% Sauerstoff, deswegen die Flaschen an Bord.

Es sind auf dem Fahrzeug 3 Flaschen á 10 l bei 200 bar verlastet. Und das Fahrzeug hat keine räumliche Trennung zwischen Fahrerkabine und Laderaum.

kannst du mir mal erklären wofür ihr auf einem GW-W 6000 barLiter Sauerstoff braucht? Bei einem zugrunde gelegten Inhalationsflow von 8 l/min erhaltet ihr eine Inhalationszeit von 750 Minuten oder auch 12,5 Stunden, wenn ihr den verunfallten Taucher dann immernoch bei euch am Fahrzeug habt, dann hättet ihr ihm überhaupt keinen Sauerstoff geben brauchen.


Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.
Kenne ich ebenfalls nur so, für alles andere haben wir hier in B zusätzlich eine DLRG LV Berlin GmbH.

Gruß
Sebastian

Atlantis112
17.10.2006, 12:10
Hallo
Erstens was nützt die eine Kennzeichnung nach GGVSE ? Die Orange Warntafel darf in eurem Fall keine Zahlen enthalten!! (also nur kennzeichnung algemeine erhöhte Gefahr) und die Gefahrzettel nagut, da kann man ein bisschen mit anfangen. Aber dann, wie schon oben erwähnt, schlägt die volle Wucht der GGVSE umsich. Ausgebildete Fahrer, Zusatzausrüstung gemäß GGVSE, Ladepapiere, maximal ein Beifahrer und der muß von der gleichen Firma bzw. beauftragt sein den Transport zu begleiten usw.

Ach ja noch eins wie schlimm ist austretender Sauerstoff? Ich gehe mal davon aus das ihr diesen nicht Tiefkalt transportiert.
In div. Gefahrgutnachschlagewerken steht in etwa
"Die Einatmung von 100% Sauerstoff wird bis zu einigen Stunden vertragen. "
oder siehe auch hier.: http://www.praxair.com/praxairgermany.nsf/AllContent/85FE031553705172852571AA006DBA13/$File/SDB%20Sauerstoff%20med%2C%20verdichtet.pdf
Dort steht 50-60% sind bei normalen Erwachsenen auch bei längerer einwirkung unbedenklich.
Da du aber die Flaschen im hinteren bereich des Fahrzeuges mitführst (ich weiß natürlich nicht ob dort auch persoen transportiert werden) ist auf der Strecke von hinten nach vorne schon so ne gute "verdünnung" aufgetreten das man fast von normalen verhältnissen reden kann. Und weiter es sind zwar 6000 l Sauerstoff aber in was für einer Konzentration in was für einer Zeit? Entweder also hohe Konzentration kurze einwirkzeit oder geringe Konzentration längere Einwirkzeit.(jenachdem ob das ventil nur beschädigt doer abgeschlagen ist).

Bei weiteren Fragen werde ich mich hier auch sehr gerne weiter beteiligen.

PelikanSE
17.10.2006, 13:40
Wenn Ihr die Farbigen Zettel auf das Auto klebt, führt Ihr zwangsweise zur Verwirrung.
Ähm, kleine Zwischenfrage: Hast Du dir schon mal nen Tanklastzug z.B. von einer Mineralölgesellschaft angeguckt? Die haben nicht nur die orangenen Warntafeln, sondern auch die farbigen Zettel draufkleben. Also Verwirrung wieso?



Und nebenbei: Sauerstoff ist kein brennbares Gas und die DLRG zahlt keine Gewerbesteuer, sofern sie keine Kneipe oder eine andere Einrichtung unterhält, mit der absichtlich Gewinnerziehlt wird. Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.

Die richtige Bezeichnung wäre wohl nicht "brennbar", sondern "entzündend wirkend" gewesen (Klasse 5.1).
Die Befreiung von der Gewerbesteuer betrifft grundsätzlich den normalen Vereinsbetrieb, das ist richtig. Nicht aber den Zweckbetrieb, also die Bereiche, in denen wir Gewinne erzielen. Und die Wasserrettungsgruppe, somit auch die Fahrzeuge, gehört in diesen Bereich, denn wir verdienen mit unseren Einsätzen Geld.



kannst du mir mal erklären wofür ihr auf einem GW-W 6000 barLiter Sauerstoff braucht?
Gute Frage, keine Ahnung, wahrscheinlich frei nach der Prämisse, lieber zu viel als zu wenig.


Ach ja noch eins wie schlimm ist austretender Sauerstoff? Ich gehe mal davon aus das ihr diesen nicht Tiefkalt transportiert.
In div. Gefahrgutnachschlagewerken steht in etwa
"Die Einatmung von 100% Sauerstoff wird bis zu einigen Stunden vertragen. "
Es geht ja nicht um das Einatmen, sondern um die Entzündlichkeit, wie ich ja vorher schon mehrmals erwähnte.

Um das ganze jetzt mal ein bißchen abzukürzen, ihr scheint ja alle ziemlich in der GGVSE bewandert zu sein:
Ohne jetzt auf irgendwelche eventuellen Befreiungen von HiOrgs zu achten, wie ist es grundsätzlich?

1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig?
2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig?
3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden?
4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?

hannibal
17.10.2006, 13:44
1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig? ja
2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig? richtig
3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden? steht in der GGVS drin
4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?

Würde im Zweifel dazuführen das du ständig von der Pol reusgewunken wirst und denen die Litanei runterbeten musst... oder die Bestehen darauf das du dich an die Auflagen hälst

Unserer o² Lieferant auf der Rettungswache hat einen weißen Bus auf dem nichts (!) steht... keine Firma keine zelltel

also lasst es einfach gut sein ....

Matze81
17.10.2006, 15:25
Hallo,


Interessanter Ton... naja

das dachte ich mir bei Deinem Startposting auch - vielleicht noch um ein "oh Mann..." ergänzt.

Du kamst hier an und erzähltest quasi, dass alle Sporttaucher, Schlosser, Camper, etc. ihre Fahrzeuge kennzeichnen müssen. Du hast das nicht direkt so gesagt, aber die in Deinem Posting von Dir beschriebene neu erfahrene "Vorschriftenlage" hätte das so ergeben. Da muß einem doch auffallen, dass da etwas nicht stimmen kann?

Dachte ich zumindest... ;o)



Vielleicht kannst Du auch weiter ausführen warum das Unfug ist?

Zum Thema "Funkenflug vermeiden" (was DU der Fw mitteilen willst): entweder die Flasche überlebt den unbeschädigt, dann ist das überflüssig. Oder sie ist kaputt, dann ist sie vermutlich leer, bis die Fw da ist. Wenn tatsächlich doch der IMHO recht unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass die Flasche(n) sich beim Tätigwerden der Feuerwehr noch im Fahrzeug befinden und stetig Sauerstoff abgeben, also eine Gefahr darstellen, nützt auch die Kennzeichnung des Fahrzeuges oder des Koffers wenig bis nichts, weil:

<ul>
<li>die Gefahrzettel der entsprechenden Klassen nicht zwangsläufig aussagen "Funkenflug vermeiden"</li>
<li>die derartige Kennzeichnung derartiger Ladung aussen auf dem Fahrzeug falsch ist, was allgemein bekannt ist und damit für Verwirrung sorgen dürfte</li>
<li>die Kennzeichnung des Koffers ebenso falsch ist und auch nur sichtbar wäre, wenn der Koffer sichtbar im Fahrzeug liegt</li>
<li> ...</li>
</ul>

...und...


Weil es sich um K L E I N M E N G E N handelt

somit muss N U R das Packstück (O² Flasche) gekennzeichnet werden

und dann gibt es immer noch die 1000er Reglung

zeig mir einen Taucherwagen der nur annähernd da ran kommt

ausserdem sind jeden Tag eine ganze Menge FZG unterwegs die richtig Gefährliche Mindermengen geladen haben und da machen sich die Chefs nicht mal 10 von euren Gedanken

...deshalb und...


Die qadratischen, auf der Ecke stehenden farbigen Gefahrzettel bezeichnen immer nur die Verpackung! Das Transportfahrzeug wird, sofern die 1000 Punkte überschritten werden mit orangen recheckigen Warntafeln gekennzeichnet. Und dann muss der Fahrer auch eine Gefahrgutschulung haben. Hiervon gibt es keine Ausnahmen!

Wenn Ihr die Farbigen Zettel auf das Auto klebt, führt Ihr zwangsweise zur Verwirrung.

Und nebenbei: Sauerstoff ist kein brennbares Gas und die DLRG zahlt keine Gewerbesteuer, sofern sie keine Kneipe oder eine andere Einrichtung unterhält, mit der absichtlich Gewinnerziehlt wird. Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.

...deshalb und...


Erstens was nützt die eine Kennzeichnung nach GGVSE ? Die Orange Warntafel darf in eurem Fall keine Zahlen enthalten!! (also nur kennzeichnung algemeine erhöhte Gefahr) und die Gefahrzettel nagut, da kann man ein bisschen mit anfangen. Aber dann, wie schon oben erwähnt, schlägt die volle Wucht der GGVSE umsich. Ausgebildete Fahrer, Zusatzausrüstung gemäß GGVSE, Ladepapiere, maximal ein Beifahrer und der muß von der gleichen Firma bzw. beauftragt sein den Transport zu begleiten usw.

...deshalb.






Ähm, kleine Zwischenfrage: Hast Du dir schon mal nen Tanklastzug z.B. von einer Mineralölgesellschaft angeguckt? Die haben nicht nur die orangenen Warntafeln, sondern auch die farbigen Zettel draufkleben.

In diesem Fall ist der Tank die Verpackung, daher sind dort die Gefahrzettel und numerierte orangene Warntafeln angebracht.


1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig?
2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig?
3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden?
4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?

Mein Wissen ist feuerwehrbezogen, daher bin ich bei Punkt 2 nicht ganz 100% sicher - aber generell: ja.


3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden?

Die Gefahrzettel finden sich auf der TRANSPORTVERPACKUNG!

Die orangenen Warntafeln befinden sich aussen am FAHRZEUG. Nur, wenn dessen Aussenhülle gleichzeitig die "Verpackung" ist, also v.a. bei Tank- und Silofahrzeugen, kommen da auch die Gefahrzettel daneben.

Bei Tanks, Silos etc. sind die Warntafeln numeriert, weil sich in dieser "verpackung" jeweils nur ein Stoff befindet. Bei Stückguttransporten befindet sich aussen nur die orangene, unbeschriftete Tafel, die Gefahrzettel sind auf den Verpackungen der Versandstücke.

Ausnahmen bei der Kennzeichnung gibt es IIRC bei den Klassen 1 und 7; so wird z.B. bei Klasse 7 das Fahrzeug IIRC ebenfalls immer mit dem Gefahrzettel gekennzeichnet.

Ich würde Dir empfehlen, Dir einfach mal eine Unterrichtsvorlage einer Feuerwehr oder auch die FwDV 500 durchzuarbeiten - da steht das alles (und noch viel mehr) drin. :o)

Carsten Gösch
17.10.2006, 15:31
@PelikanSE

Nochmal:
Die farbigen Gefahrgutzettel bezeichnen das Transportgefäß. Das kann eine Pressluftflasche, ein Karton, ein Überseecontainer oder ein Tankauflieger sein. Ihr wollt aber das Fahrzeug kennzeichnen. Daher schreibe ich dass es zu Verwirrung führen wird, da das Fahrzeug immer nur mit den orangen Warntafeln gekennzeichnet wird.

Zur Gemeinnützigkeit:
Folgende Bereich werden unterschieden:
1.ideeller Bereich (Verbandsarbeit, Vorstandsarbeit, satzungsgemäße Tätigkeiten wie z.B. Wasserrettungsdienst etc.)
2. Zweckbetrieb ist alles was mit dem Vereinszweck zusammenhängt und hierfür Geld erwirtschaften soll. (Dieser Bereich ist ebenfalls steuerbegünstigt, z.B. kostenpflichtige Dienste an Badestellen oder Stadtfesten)
3. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist der Bereich in dem Ihr Geld verdienen wollt und was nicht direkt mit den Vereinszielen zusammenhängt, z.B. das Vereinsheim mit Kneipe
Weitere Infos: http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C323304_N9590_L20_D0_I636.html

hannibal
17.10.2006, 15:42
sag einfach man hat dir hier gesagt das es verboten sei

im ernst, wenn eure Führung da unbedingt die Aufkleber drauf machen will macht sie sich imho absolut lächerlich

und ich bezweifel das es zu einem Unfall kommt an denen der doch recht viele O² zum gebrauch kommt

nächster Vorschlag

10 L Flaschen raus
dafür die Bundeswehrversion 6l / 300 bar (vergl Langzeit PA)
4 Stück in einer Zarges Box, kannst mit dem Panzer drüberfahren... hält
und dort kannst du die Aufkleber draufkleben
ausserdem lassen sich die Flaschen und die Box wesentlich einfacher handeln.

akkonsaarland
17.10.2006, 15:50
guckst du hier
und 2 flaschen reichen dann kommt der rd

DaRake
17.10.2006, 16:03
Hallo,

ich muss hannibal teilweise zustimmen. Nehmt die 10 l-Flaschen komplett raus und nutzt zwei 2 l-Flaschen oder eine 5 l-Flasche. Das ist für eine Inhalation bzw. eine Beatmung ausreichend Sauerstoff. Wie gedenkt ihr eigentlich diese 10 l-Flasche im Fall der Fälle zu benutzen? Zum Verunfallten tragen?

Darf ich an dieser Stelle mal fragen welche rettungsdienstliche Ausbildung ihr habt und wer für die Ausrüstung des Fahrzeugs verantwortlich ist? Der TL-Einsatz? Welche Qualifikation hat der Zuständige?

Gruß
Sebastian

Atlantis112
17.10.2006, 16:14
Um das ganze jetzt mal ein bißchen abzukürzen, ihr scheint ja alle ziemlich in der GGVSE bewandert zu sein:


Z.B. Ausgebildeter ADR-Fahrer.

hannibal
17.10.2006, 16:23
guggst du

http://cgi.ebay.de/Sauerstoff-Notfallkoffer-Draeger-TUV-bis-2014_W0QQitemZ140040847281QQihZ004QQcategoryZ32536 QQrdZ1QQcmdZViewItem

davon steht die elektronische Bucht voll

dort bei Bedarf einen anderen Druckminderer o.ä drantüteln und feritg ist das m.E. optimale tragbare 0² Set...


ausserdem gab es Kisten für 2 oder 4 Flaschen als Vorat

seit ihr 1000mal besser bedient und mobiler als Jetzt