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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beleuchtete Warnschilder "Feuerwehr im Einsatz" verboten?



93/1
08.10.2006, 17:15
Es ist allgemein bekannt das beleuchtete warnschilder wie z.B. "Feuerwehr im Einsatz" verboten sind.

habe allerdings noch keine vorschrift, bzw. gesetz gesehen in dem solche geschichten verboten sind. kann mir jemand sagen wo das verboten ist bzw. was alles verboten ist. Ist auch ein beleuchtetes innenschild auf dem nur "Feuerwehr" steht verboten?

viele LKW fahrer haben doch auch beleuchtete schilder vorne in der scheibe auf dem z.B. ihr name steht.

Thx schonmal für eure hilfe

Andreas 53/01
08.10.2006, 17:21
Hallo !

§52 der StVZO Abs. An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsstelle; sie entscheidet nach Anhörung der zuständigen Ärztekammer. Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist.

Demnach ist alles was nicht in der StVZO aufgeführt grundsätzlich zunächst einmal nicht zulässig!
Andere als in der StVZO genannten Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verwendet werden, dazu zählen auch leuchtende Namensschilder, Weihnachtsbäume und sonstige Einrichtungen.

Frage beantwortet!
Keine weitere Diskussion warum der Arzt darf, und die Feuerwehr nicht!

happyrescue
08.10.2006, 17:25
Alle an einem Kraftfahrzeug angebrachten Leuchtmittel müssen zugelassen und eingetragen sein. Dazu zählt alles was leuchtet sowie Reflexfolie.

Die Geschichten der LKW Fahrer sind alle verboten.

hannibal
08.10.2006, 17:53
und die ganzen tollen LEDs auch

den gehört die Frontscheibe eingeschlagen und anschliessend die Karre stillgelegt

und warum brauchst du ein beleuchtetes Feuerwehrschild ?

gib mir 1 vernünftigen Grund

93/1
08.10.2006, 18:01
ich hab ja nicht gesagt das ich eines brauch oder will. ich habe nur gefragt wo eigendlich das verbot dafür steht. es ging mir einendlich daraum zu wissen ob alles womit man eine nächtliche fahrt zum GH wirksam anzeigen könnte verboten ist.

Die antwort hab ich ja auch schon von Andreas 53/01 bekommen. dafür noch vielen dank.

Hat sich ja damit schon erledigt braucht sich ja keiner drüber aufzuregen.

Gruß 93/1

hannibal
08.10.2006, 18:02
es ging mir einendlich daraum zu wissen ob alles womit man eine nächtliche fahrt zum GH wirksam anzeigen könnte verboten ist.


es ist wie beim Wachdienst in der Bundeswehr

was spass macht ist verboten...

Max K.
08.10.2006, 18:25
es ging mir einendlich daraum zu wissen ob alles womit man eine nächtliche fahrt zum GH wirksam anzeigen könnte verboten ist.
Nö, Du hast ja noch dein normales Fahrlicht, was andere Verkehrsteilnehmer ziemlich gut auf dich aufmerksam macht.. :-)

hannibal
08.10.2006, 18:27
und im Zweifelsfall kannst du auch noch die Nebelscheinwerfer anmachen um besser gesehen zu werden

(mach ich so, schlagt bitte auf die Füsse das meine Frau nicht sieht das ich im Forum war)

Andreas 53/01
08.10.2006, 21:37
Hallo !

Frage beantwortet, Thema beendet !

MfG

Mr. Blaulicht
08.10.2006, 23:28
und im Zweifelsfall kannst du auch noch die Nebelscheinwerfer anmachen um besser gesehen zu werden
Aber auch nur, wenn´s Nebel hat ;-)

Gruß, Mr. Blaulicht

akkonsaarland
08.10.2006, 23:31
warnblinker!

Chr881986
08.10.2006, 23:32
warnblinker!

je später der abend, ....
schlimmer geht nimmer, ....
.....

Etienne
08.10.2006, 23:40
je später der abend, ....
schlimmer geht nimmer, ....
.....
Da sagst du was. Die Nacht ist noch lang, mal kucken was noch so kommt. Der nächste schreibt bestimmt was wie Springlicht oder so ;-)

Mr. Blaulicht
08.10.2006, 23:45
Oder einfach mal ´ne Kerze hinter die Windschutzscheibe!!! *lol*

akkonsaarland
09.10.2006, 00:11
jetzt mal im ernst
fakt ist alles unter horn und blaulicht ist suboptimal.
die dachaufsetzer bringen meiner meinung auch nix, denn man verwechselt sie leicht mit dem pizzaservice oder der fahrschule.
blinken oder leuchten dürfen sie auch net, also gerade nachts unwirksam.

ich denke mit den bordeigenen mitteln (warnblinkanlage, nebelscheinwerfer) kommt man am weitesten.

ich selbst hab noch garnix davon gebraucht, denn imho verleiten solche sachen dazu den verstand auszuschalten.

Mr. Blaulicht
09.10.2006, 00:36
die dachaufsetzer bringen meiner meinung auch nix, denn man verwechselt sie leicht mit dem pizzaservice oder der fahrschule.
Da hab ich auch ´ne schöne Geschichte dazu. Bei einem Großdienst (Stadtfest mit zigtausend Besuchern) war ich mit dem NEF unterwegs, das seinen Standort an einem größeren Platz mitten in der Stadt hatte. Jedesmal, wenn ich ohne Blaulichter von A nach B gefahren bin, wurde ich von dutzenden von Menschen am Strassenrand herangewunken, weil sie dachten, ich wäre ein TAXI!!!

Naja, nur nebenbei...

Aber macht´s doch einfach wie die tausenden von Feuerwehrlern in Deutschland. Fahrt langsam und mit Bedacht, ohne jemanden anderes zu beeinflussen. Und wenn Ihr halt mal an einer leeren Kreuzung bei Rot steht, und es ist weit und breit kein Auto zu sehen, fahrt halt drüber. Und wenn Ihr 10-20 km/h schneller seit, als erlaubt, wird Euch auch niemand was am Kessel flicken. Dazu braucht man auch keine besondere Beleuchtung oder ähnlichen Schnickschnack.

Gruß, Mr. Blaulicht

112NOTRUF112
09.10.2006, 09:07
jetzt mal im ernst
...die dachaufsetzer bringen meiner meinung auch nix, denn man verwechselt sie leicht mit dem pizzaservice oder der fahrschule.
blinken oder leuchten dürfen sie auch net, also gerade nachts unwirksam.

ich denke mit den bordeigenen mitteln (warnblinkanlage, nebelscheinwerfer) kommt man am weitesten.

ich selbst hab noch garnix davon gebraucht, denn imho verleiten solche sachen dazu den verstand auszuschalten.

Auch wenn sich hier viele wieder ärgern werden oder auch nicht, möchte ich gerne meine Meinung dazu äußern. Viele werden es für Übertrieben halten.

Gerade weil das Schild mit Fahrschule oder Taxi verwechselt werden könnte, habe ich einen knallroten blinkenden Dachaufsetzer und eine Innenschild in Spiegelschrift. Ich fahre auch zusätzlich mit Warnblinkern und Licht + Nebelscheinwerfern.
Ich muss sagen mit Schildern bekomme ich zu 90% fast immer freiwillig Platz gemacht.
Ich hoffe jetzt kommt kein Kommentar, wie lange ich denn benötigen würde den Aufsetzer und das Schild an zubringen. Es dauert nur Sekunden und steht im Verhältnis zu meiner langen Anfahrtsstrecke von ca. 6 km. Auch die Kommentare aufs erste Auto zu wollen sind bei mir nicht angebracht.
Unsere Polizei sagt zu so einem blinkenden Schild und Fahren mit Warnblinkern gar nix. Ich habe sogar schon Streifenwagen auf der Anfahrt zum Gerätehaus überholt. Durch den Aufsetzer wissen sie auch warum man schneller fährt und Verfolgen einen nicht. (ist Kameraden die ihren Aufsetzer nicht dabei hatten schon passiert, das sie angehalten wurden.)
Es gab auch schon die Fälle, das Streifenwagen Kameraden von mir (die einen Aufsetzer auf dem Auto hatten) mit Blaulicht und Sondersignal zur Feuerwache eskortiert haben und den Weg frei machten.

So, also ich finde die Schilder und Aufsetzer sehr nützlich.
Denn ohne (nur mit Licht und Warnblinker) halten die anderen Verkehrsteilnehmer einen für einen Verkehrsrowdy. (kenne ich aus eigener Erfahrung, bekam unterwegs Alarm und hatte den Aufsetzer und das Schild nicht in greifbarer Nähe)

so, genug getippt,
Gruß,
112Notruf112

Andreas 53/01
09.10.2006, 10:16
Thema wurde hinreichend diskutiert! Bitte Suchfunktion verwenden!

__________________________Thema geschlossen!________________________

Tux
20.10.2008, 14:29
Hallo !
Demnach ist alles was nicht in der StVZO aufgeführt grundsätzlich zunächst einmal nicht zulässig!
Andere als in der StVZO genannten Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verwendet werden, dazu zählen auch leuchtende Namensschilder, Weihnachtsbäume und sonstige Einrichtungen.


Demnach ist das nicht so!

Juristische Texte muss man so nehmen, wie sie stehen. Und da steht kein Ausschluss, dass es irgendwas anderes nicht geben darf. Es steht auch nichst von einem Verbot von erweiterten, unbeeinträchtigenden Leuchtanlagen. Wenn doch, möchte ich den exakten Wortlaut dazu sehen.

Das mit dem Verbot ist ein Gerücht. Es ist nicht generell verboten. Es konnte mie zumindest noch niemand (trotz vieler Diksussionen und Anfragen) eindeutige Gesetzestexte vorlegen, die das auch in irgendeiner Art und weise direkt widergeben. Was verboten ist, ist sich dadurch Sonder- oder Wegerechte zu verschaffen (da man auch im Einsatzfall als freiwillige Einzelperson keine Rettungsorganisation darstellt) und falls man andere vekhrsteilnehmer dadurch beeinträchtigt oder in die irre führt.
Da dies aber sehr häufig der Fall ist, ist vermutlich dieses Gerücht entstanden. Merkwürdigerweise behauptet das auch der TÜV, weil durch äußere Leuchtsysteme eine Verädnerung am Fahrzeug vorgenommen wurde und die Betriebserlaubnis erlöschen soll. Dies ist aber auch inkorrekt, da ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann vorliegt, wenn eine fest montierte äußere Veränderung gemacht wird. Wäre dies anders, dürfte man keine Autoantenne gegen unoriginale selbst auswechseln.

Es wird aber kein Polizist einem den Kopf abreissen, wenn man trotzdem einen leuchtenden Dachaufsetzer hat, falls amn an eine Unfallstelle kommt und durch viel Licht-Tarau die Unfallstelle sichert.

In diesem Sinne!

PS: Es könnte höchstens sein, dass dem StGB etwas unterschwellig zu entnehmen ist.

nederrijner
20.10.2008, 14:49
Das mit dem Verbot ist ein Gerücht. Es ist nicht generell verboten. Es konnte mie zumindest noch niemand (trotz vieler Diksussionen und Anfragen) eindeutige Gesetzestexte vorlegen, die das auch in irgendeiner Art und weise direkt widergeben.

Wie interpretierst Du denn folgenden Abschnitt der StVZO?

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. (...)


Merkwürdigerweise behauptet das auch der TÜV, weil durch äußere Leuchtsysteme eine Verädnerung am Fahrzeug vorgenommen wurde und die Betriebserlaubnis erlöschen soll. Dies ist aber auch inkorrekt, da ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann vorliegt, wenn eine fest montierte äußere Veränderung gemacht wird. Wäre dies anders, dürfte man keine Autoantenne gegen unoriginale selbst auswechseln.
Den Leuten von TÜV, Dekra und anderen Prüfinstitutionen vertraue ich da ja mehr, zumal das durchaus die vorherrschende Meinung ist. Aber ich kann bei Gelegenheit mal den mir bekannten Prüfingenieur fragen.

edit: Achja, wenn es so wie von dir beschrieben wäre, wieso sollte man dann für den Arzt im Notfalleinsatz eine so komplizierte und detaillierte Sonderregelung einführen (§52 (6) StVZO)?

infants25
20.10.2008, 15:04
Moin,

also man kann diskutieren so viel man möchte im Gesetzbuch ist es einfach ZU UNGENAU, beschrieben , wan wie wo was.

SO meine Meinung, obwohl ich viel mit Gesetzen zu tun habe.

Mir ist bekannt, das einige bei uns aus der Wehr sich so Dachaufsetzer besorgen wollten, aber dies ist auch ins Wassergefallen, man hat den Sinn dabei nicht verstanden, 30sec. schneller an der Wache zu sein, wenn trotzdem noch kein Maschinist vor ort ist.

gruß

nederrijner
20.10.2008, 15:14
Moin,

also man kann diskutieren so viel man möchte im Gesetzbuch ist es einfach ZU UNGENAU, beschrieben , wan wie wo was.
Genauer geht es doch eigentlich nicht:
An lichttechnischen Einrichtungen (inkl. Leuchtstoffen und reflektierenden Mitteln), darf nur das angebracht sein, was angebracht sein muss (z. B. Bremslicht) oder was ausdrücklich angebracht sein darf (z. B. Nebelscheinwerfer oder auch das blinkende Schild "Arzt Notfalleinsatz" unter bestimmten Voraussetzungen). Alles andere ist nicht erlaubt.

infants25
20.10.2008, 15:18
Hey,

da magst du vollkommen Recht, haben , nur für was braucht man das für die Feuerwehr, bei der Anfahrt ans Gerätehaus bei Einsätze, ich glaub andere Autofahrer sind eher verunsichert und machen mehr fehler, als wenn man ohne die Schilder ans Ziel kommt. Brauch nicht mal ein Auto Wohnung gegenüber der Wache..

gruß

Newty
20.10.2008, 16:13
weil durch äußere Leuchtsysteme eine Verädnerung am Fahrzeug vorgenommen wurde und die Betriebserlaubnis erlöschen soll
Tatsächlich gibts ohne Gefährdung nur noch Mängelkärtchen, mit Gefährdung dann das Betriebsverbot. Man hat hier schwammige Regelung 1 gegen schwammige Regelung 2 getauscht. Ändert nix an der Sache, dass es nicht legal ist.


Dies ist aber auch inkorrekt, da ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann vorliegt, wenn eine fest montierte äußere Veränderung gemacht wird. Wäre dies anders, dürfte man keine Autoantenne gegen unoriginale selbst auswechseln.Für die Antenne gibts wiederum ne Regelung, die wiederum Ermessenessache ist. Von dem Tauschteil geht nicht mehr Gefahr aus als von dem Originalteil - wenn du natürlich ne Langwellenantenne aufs Dach wirfst und damit rumfährst, dann schon.



Es wird aber kein Polizist einem den Kopf abreissen, wenn man trotzdem einen leuchtenden Dachaufsetzer hat, falls amn an eine Unfallstelle kommt und durch viel Licht-Tarau die Unfallstelle sichert.Wir haben hier gerade neue Frischlinge bekommen... DOCH!



PS: Es könnte höchstens sein, dass dem StGB etwas unterschwellig zu entnehmen ist.
Das StGB hat damit nix zu tun :-), das steht in der StVO, Anlage Bußgelder bzw StVZO, ebenfalls Bußgelder

WernerG
21.10.2008, 07:39
@ 93/1 : Darf man Fragen, aus welchem Bundesland Du kommst ?

Gruß

Werner

Mister-X
21.10.2008, 15:29
Hallo Ihrz,

Also das so ein schild Verboten ist weiß jeder und bedarf auch keiner wirklichen erklärung. Ob die Polizei das im jeweiligen Landkreis nun Tolleriert oder nicht spielt meiner meinung nach keine Rolle.

Warum ich mich dennoch hier melde... tzja... ich hab seeeeeeehr lange überlegt was ich Sinnvoll machen kann um einen anderen Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen das ich evtl. auf dem weg zum Gerätehaus bin. Hintergrund hier ist das es in der Vergangenheit Tagsüber durch behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bis hin zu doppelt so langer Anfahrt dauert.

Bedeutet das diese Leute mit einer Geschwindigkeit fahren die weit unterhalt der erlaubten liegt. Und Teilweise auch die Platzverhältnisse ehr schlecht sind ist. z.B. breitere Straße fährt ziehmlich Mittig, oder enge strasse eh keine Chance dran vorbei zu kommen.

Ich denke es gibt etliche dinge die ich hier nun schreiben könnte nur jeder weiß was gemeint ist. Ich möchte gleich darauf hinweisen das ich keinen freifahrtsschein will und auch nach möglichkeit nur legale mittel nutzen möchte. Macht er dennoch kein Platz ist es halt so, nur von Warnblinker und Nebelscheinwerfer halte ich nicht viel... gerade Warnblinker wäre denke ich bei mir fatal da ich egal welche anfahrt IMMER min. 2 mal abbiegen muss.

nunja.... Jeder kennt ja die Dicken Hupf jacken und deren mit Klett angebrachten Rückenschilder "FEUERWEHR". Nun habe ich jemanden der Mir diese Schilder machen kann mit z.B. "FEUERWEHR - EINSATZ" (Feuerwehr Zeile1 und Einsatz Zeile2) Auch in Spiegelschrift das ganze.

Denkt Ihr das sowas was bringen könnte? Oder Jemand evtl. schon erfahrungen? Es geht mir eigentlich nur Einsatzfahrten die Tagsüber sind. Abends sind immer ausreichend kameraden in der Gemeinde und da ist in der Regel auch ned so viel Verkehr. Tagsüber wäre es aber schon nicht das schlechteste.

Grüße Mister

Mr. Blaulicht
21.10.2008, 15:45
Naja, als Alles-ganz-genau-Nehmer könnte man jetzt sagen, dass auch Rückenschilder als Teil der Beleuchtungseinrichtung zu werten sind, wenn sie aus reflektierendem Material sind.
Aber ganz unabhängig davon finde ich die Idee mit den Sonnenblendenschildern nicht schlecht. Einziges Manko dabei ist, dass diese Schilder vom Vordermann kaum wahrgenommen werden (können).

Gruß, Mr. Blaulicht

Poli
21.10.2008, 18:18
Naja, als Alles-ganz-genau-Nehmer könnte man jetzt sagen, dass auch Rückenschilder als Teil der Beleuchtungseinrichtung zu werten sind, wenn sie aus reflektierendem Material sind.
Gruß, Mr. Blaulicht

Die fallen aber eindeutig nicht unter die Vorschriften der StVO oder StVZO. Zumal sie sich nicht an einem Fahrzeug befinden!

Elster
21.10.2008, 18:23
Laut StVZO sind solche Schilder nicht erlaubt.
Es wird dir aber deshalb niemand den Regreß machen, außer FW-intern natürlich.

Quietschphone
21.10.2008, 18:39
Die fallen aber eindeutig nicht unter die Vorschriften der StVO oder StVZO. Zumal sie sich nicht an einem Fahrzeug befinden!
Servus!

Wenn er sie am Fahrzeug (z.B. an der Sonnenblende anbringt) schon ;-)

Gruß
Alex

Poli
21.10.2008, 18:57
Servus!

Wenn er sie am Fahrzeug (z.B. an der Sonnenblende anbringt) schon ;-)

Gruß
Alex

Sorry! Habe das Posting von Mister X wohl jetzt erst richtig gelesen! Dann ist Dein Einwand natürlich vollkommen richtig!

Angeloffire
21.10.2008, 20:28
Naja, als Alles-ganz-genau-Nehmer könnte man jetzt sagen, dass auch Rückenschilder als Teil der Beleuchtungseinrichtung zu werten sind, wenn sie aus reflektierendem Material sind.
Aber ganz unabhängig davon finde ich die Idee mit den Sonnenblendenschildern nicht schlecht. Einziges Manko dabei ist, dass diese Schilder vom Vordermann kaum wahrgenommen werden (können).

Gruß, Mr. Blaulicht

Ich habe mir auch genau so ein Schild selbst gemacht.

Ne schwarze Plastikscheibe und im Netz 2 Aufkleber bestellt mit Feuerwehr (einmal normalschrift und einmal spiegel).

Ich bin der Meinung das es an der Sonnenblende mehr bringt wie auf dem Dach, da der vorherfahrende doch eher mal in den Rückspiegel schaut, gerade wenn da einer ziemlich dicht auffährt, und somit das Schild an der Sonnenblende eher sieht wie eins das auf dem Dach des Autos steht.

Beleuchtung hab cih noch keine dran, aber sehr wahrscheinlihc kommt da in nächster Zeit was dran, da man das Schild im dunklen nicht sieht. Klar nachts sind weniger unterwegs, aber es fällt halt eher auf, wenn mal einer vorne her fährt.

Erlaubt ist es nicht, das weis ich aber bei uns wird es gedulded, auch das auf dem Dach und da ich weis das es kein freifahrtschein ist und es den auch nicht gibt. (Rheinland-Pfalz übrigens)

Werd morgen mal noch ein Bild machen und hier reinstellen.

AngelOfFire

Bugs B
21.10.2008, 20:44
[...]gerade wenn da einer ziemlich dicht auffährt, und somit das Schild an der Sonnenblende eher sieht wie eins das auf dem Dach des Autos steht[...]


das hat er etz net wirklich geschrieben, oder?
Rein aus Interesse: was ist bei dir "dicht" bzw. wie hoch ist dein Auto?

Bayerfire
21.10.2008, 21:29
Hey,
ich (war) auch ein "Fan" von dem Dachaufsetzer und dem (beleuchteten) Innenschild vor allem während des Tages, vor allem Vormittag, bin ich oft wenn Alarm war von meiner Arbeitsstelle in der ca. 15KM entfernten Nachbarstadt (über Autobahn) zum Gerätehaus gefahren hier stellten sie oft als nützlich dar da mir die meisten Autofahrer freiwillig platz machten.

Nun bin ich davon aber weggekommen Grund dafür war das ich auch in der Ortschaft immer mein Dachaufsetzer drauf machte ... nunja eines Tages war mal wieder Alarm und ich bin (von mir zuhause) ins Feuerwehrhaus gefahren gewohnterweise fahre ich dabei etwas schneller jedoch nicht schneller als max. 20 KMH als erlaubt - nur blöd letztens hat sich ein Mitbürger bei der Gemeinde beschwert das bei einem Alarm immer die Feuerwehrler so ins Gerätehaus "rasen" dieser beschwerte sich scheinbar öfters bei der Gemeinde daraufhin bekam unser Kommandant eine E-mails von der Gemeinde - und wir hatten dann eine Besprechung zu dem Thema und wurden wie jedes Jahr in der UVV Schulung auf das Thema hingewissen...

nächster Alarm - nächste Beschwerde - nächster (Hammer) Brief:

wir haben erfahren, dass bei der Alarmierung am XXXX aktiv Dienstleistende mit privaten Fahrzeugen und dem Dachaufsetzer "Feuerwehr im Einsatz" erneut mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit zum Feuerwehrgerätehaus fuhren. Auf den offensichtlich zumindest zum Teil unbeachteten kürzlichen Schriftverkehr samt den Ausführungen zu den haftungsrechtlichen Konsequenzen wird Bezug genommen.

Naja seitdem nehme ich keinen Dachaufsetzer mehr her - dann kann mann auch nicht erkennen das ich ein Feuerwehrler bin und es kann nicht gemeckert werden das "die Feuerwehr" zu schnell fährt.
Dann kann mich dieser Mitbürger "nur" noch Anzeigen und dann fehlen ihm die Beweise - und selbst wenn ich mal geblitzt werde ich fahr ja nicht schneller wie 20KMH als Erlaubt...

jabbo
21.10.2008, 21:35
Hallo,

ich habe mir ein Rückenschild an die Sonnenblende gebabbt und dieses wird nachts mittels Dotit beleuchtet. Sieht man 1a.

Angeloffire
21.10.2008, 21:57
das hat er etz net wirklich geschrieben, oder?
Rein aus Interesse: was ist bei dir "dicht" bzw. wie hoch ist dein Auto?

Doch das hat er geschrieben.

Mein Auto ist 1435mm hoch und die Heckscheibe ist so klein das man eben eher die Sonnenblende vom Fahrzeug hinter sich sieht wie das Dach oder den Aufssetzer drauf. (Opel Astra GTC, die Heckpartie ist nach unten gezogen)

Dicht ist bei mir nur so weit das ich weder mich noch andere gefährde. Weil das kann und will ich nicht verantworten auf der Fahrt noch einen Unfall zu bauen. Ja die Einstellung habe ich, auch wenns jetzt einer nicht glauben will.

Aber ich hab unter anderem, meistens nachts oder abends nach Feierabend, 2 Kreisel durch die ich durchmuss und wenn der der vor mir steht das sieht kann er entsprechend reagieren oder halt auch zwischen den kreiseln langsam machen das ich vorbei kann. (Auch hier ist genug Platz für 3 Autos nebeneinander, da hier mal die Auffahrt auf die Autibahn war.)

AngelOfFire

sebbel2
22.10.2008, 21:16
Hallo zusammen,

ich hab mich bisher immer zusammenreissen können, wenn ich solche Themen überflogen habe. Aber irgendwie kann ich mich jetzt nicht mehr zurück halten.

Ich bin selbst in einer freiwilligen Feuerwehr mit ca. 100 Einsätzen im Jahr.
Somit fahr ich selbst fast wöchentlich 1x zum Einsatz.

Ich verstehe einfach nicht, für was man den Schilder- und Lichterkram braucht?!?

Ich kann doch letztendlich nur so fahren, wie es der Verkehr zulässt. Dem ein oder anderen seine Gründe für die Vorteile, die er mit der Beschilderung erreichen will, würden mich mal interessieren.

Bei uns fährt keiner in der Wehr (60 Mann) mit irgendeiner Kennzeichnung und wir sind bisher schon immer ausgerückt. Und das zu 95% unter 4 Minuten.

Ich selbst habe auch eine etwas weitere und ungünstige Anfahrt zum Gerätehaus. Dis hat zur Folge, dass ich zu den Zeiten, an denen viele zu Hause sind, besonders nachts, nicht mit rausfahren kann, da alle Fahrzeuge des Zugs bei meiner Ankunft bereits besetzt sind.

Trotzdem kann ich die Wettrennen, die bei den ein oder anderen Wehren bei der Anfahrt stattfinden, nicht nachvollziehen. Einerseits wird der Finger gehoben und der Bevölkerung gezeigt, welche Gefahren überhöhte Geschwindigkeit und unangepasste Fahrweise darstellt andererseits rennen die Vorbilder mit abgeschlatetem Gehirn zum Gerätehaus.

Anscheinend haben manche aber gewisse Ziele, die sie auf biegen und brechen erreichen müssen. (1. Fahrzeug, unbedingt mit zum Einsatz,...)

Egal wie mein Fahrzeug blitzt und blinkt kann ich mich nicht anders verhalten, wie mit "blanken" Fahrzeug.
Für mich sind die Vorteile einfach nicht klar...

Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei manchen erst mal was passieren muss, bis sie zur Besinnung kommen. Da kann man nur von Glück reden, wenn dies Blechschäden sind und niemand zu Schaden kommt.

Wenn ich da von manchen Fahrmanövern auf der Anfahrt höre, stellen sich die Haare.

Im Endeffekt brauchen wir Kräfte, die wohlbehalten in den Gerätehäusern ankommen und wir nicht noch zu einer 2. Einsatzstelle ausrücken müssen.

Ich selbst kann für mich sagen, mir selbst ist klar, dass ich bedingt durch meine Distanz zum GH nich immer rechtzeitig komme. Wenn ich aber dann ankomme und die Fahrzeuge bereits ausgerückt sind, weiß ich, dass genug Personal auf dem Weg ist. Wird noch Personal benötigt, rücke ich mit aus. So einfach ist das. Und diese Tatsache hat mich noch nicht dazu bewegt, irgendwie nen zeitlichen Vorteil rauszuschlagen, weder durch Beschilderung noch durch erhöhte Geschwindigkeit.

Ich kann nur sagen: Fahrt umsichtig und angepasst. Ich möchte nicht in dessen Haut stecken, wenn mal jemand einen Menschen auf der Anfahrt verletzt. Im Endeffekt hilft euch keiner.

Jetzt hab ich mir doch mal den Unmut von der Seele geschrieben...

HF_KLM
23.10.2008, 13:33
Naja seitdem nehme ich keinen Dachaufsetzer mehr her - dann kann mann auch nicht erkennen das ich ein Feuerwehrler bin und es kann nicht gemeckert werden das "die Feuerwehr" zu schnell fährt.

Also bei uns muss man nicht mal aus dem Fenster schauen um mitzubekommen das wir wieder einen Einsatz haben ( momentan 115, letztes Jahr >160) spätestens wenn man den 3. Motor heulen hört kann man davon ausgehen das die Firma mit den roten Autos zum Betriebsausflug eingeladen hat.

"Zufälligerweise" sind es meist auch (aber nicht nur) diese Kameraden die dann versuchen mit Ihrer Weihnachtsbeleuchtung die restlichen Verkehrsteilnehmer zu warnen "Vorsicht Hirnloser Idiot glaubt er hat Sonderrechte, falls möglich bitte für mich mitdenken oder einfach Platz machen" -> kommt schon des öfteren mal vor das man so Sätze wie "Man hört genau wenn dir Feuerwehr wieder ausrückt"gedrückt bekommt.
Meine Eltern gehören auch dazu da sie an einer der "Haupteinflugschneisen" wohnen und teilweise echt mitbekommen das was ist ohne das ich was sage oder die Sirene manchmal mitheult.

In einem gewissen Sinne mag diese Kenntlichmachung gar nicht so unsinnig sein sonst hätte man auch keine an Einsatzfahrzeugen.
Das Problem ist das viele einfach den Bogen mit Ihrem verhalten im Verkehr einfach überspannen. Wenn ich so mitkriege was bei uns so immer wieder mal passiert kann ich mir nur an den Kopf greifen.
Da ich selbst schon mal von meinem eigenen Kamerad angefahren wurde habe ich nicht wirklich Verständnis dafür. Denke das liegt auch mit daran wie man sich in Stresssituationen selbst unter Kontrolle hat, manche sind in dieser hinsicht halt nicht so belastbar (können aber nicht verstehen dass sie noch nicht in die Führungsebene berufen wurden aber das steht auf einem anderen Blatt Papier).
Ich persönlich handhabe es so das ich je nach Alarmstufe und Stichwort entweder ganz normal fahre oder falls nötig und wenn möglich 10 bis 20 km/h schneller.
In ganz ganz seltenen Fällen kann es vorkommen das ich evtl. mal die Warnblinkanlage mit anmache abhängig von Uhrzeit bzw. Verkehrsaufkommen.

Wenn Öl und Wasser sich selbst beseitigen könnten müsste man nicht 112 wählen also wird es in 5 Minuten auch noch da sein !!!!!!

Unterm Strich muss das jeder für sich selbst entscheiden ob er meint er brauch so ein Schild oder nicht.
Meiner Meinung nach bringts nicht wirklich viel Zeitersparnis andererseits gilt aber halt auch, wie oben erwähnt, die Kennzeichnungsplicht vor Gefahren.................. und wie in einem anderenThread erwähnt, wenn Du wirklich mal vor dem Kadi stehst wirst du deshalb nicht besser wegkommen.

Gruß HF_KLM

Fabpicard
23.10.2008, 16:54
Du Zitierst dich selbst? *schauder-bibber* ;) [jetzt nicht mehr - Gruß, Mr. Blaulicht]


gilt aber halt auch, wie oben erwähnt, die Kennzeichnungsplicht vor Gefahren...

Naja, dafür steht aber auch im StVO §35 drin, das man sich Anständig verhalten muss :)

Also darf man keine wirkliche Gefahr für andere darstellen und ist somit nicht mehr Kennzeichnungspflichtig...

MfG Fabsi

Allmächtiger
23.10.2008, 19:13
In ganz ganz seltenen Fällen kann es vorkommen das ich evtl. mal die Warnblinkanlage mit anmache abhängig von Uhrzeit bzw. Verkehrsaufkommen.

Also Dachaufsetzer hin oder her, aber das Fahren mit Warnblinkanlage halte ich für gefährlicher als alles andere zusammen...

Woher soll denn einer, der von rechts kommt (natürlich nicht an einer rechts-vor-links-Kreuzung, da hat er eh Vorfahrt), sehen, dass du den Warnblinker anhast und nicht rechts abbiegen willst?
Kein (im Verständnis des gemeinen Autofahrers) normaler Verkehrsteilnehmer fährt mit Warnblinker.
Außerdem bezweifle ich, dass du dadurch eine Sekunde sparst. Ich habe das in meiner "Roller-Zeit" von 16 bis 18 auch gemacht, aber durch Vernunft dann bleiben gelassen...

Fabpicard
23.10.2008, 19:39
Kein (im Verständnis des gemeinen Autofahrers) normaler Verkehrsteilnehmer fährt mit Warnblinker.

Stümmt, höchsten zum Abschleppen, aber dann rast man ja auch nicht mit 80 über ne rote Ampel ;)

MfG Fabsi

HF_KLM
24.10.2008, 11:45
Moin,
@ Fabpicard:
Natürlich hast Du bezüglich § 35 recht aber es ist halt leider so dass manche Kameraden eigentlich eine Gefahr für sich und andere darstellen, deswegen meine Ausdrucksweise. -> Ironisch aber nicht unsinnig.......... leider

@ Allmächtiger:
In dem Punkt geb ich Dir auch recht.
Wo Kreuzungsverkehr stattfinden könnte mach ich das auch nicht.
Fiktives Beispiel meinerseits:
Strasse ohne Abzweigung. Auf meiner Seite parkende Autos. Normalerweise würde ich die 2 ersten überholen und dann rechts einscheren um dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren, da ich sonst Zeit habe. Da laut Alarmmeldung Eile geboten ist, mache ich evtl. die Warnblinker an und Versuche die nächsten 2 auch noch, also in einem Zug, zu überholen.
Ich Rede hier nicht davon jemanden abzudrängen zum ausweichen oder sogar Rückwärts fahren zu Nötigen was voraussetzt das er noch entfernt genug ist.
Ich habe einfach die Hoffnung das er evtl. erahnen könnte warum ich das mache und mich passieren lässt indem er kurz wartet bzw. langsam macht und nicht auf sein Recht der Vorfahrt pocht, bedanke mich anschließend per Handzeichen und mache im Anschluss den Warnblinker aus.
Bevor mich jetzt irgendeiner Zerhackt, ich weiß, es klappt nicht immer ist kein Freibrief etc. Dies ist eine der wenige Situationen wo es meiner Meinung nach dienlich sein könnte sich so zu verhalten. Und Nein ich gehöre nicht zu denen die Blindlinks in den Gegenverkehr oder die Kreuzung rein rauschen weder mit privatem noch rotem Auto in der Hoffnung alle warten nur auf mich.

Gruß HF_KLM

Mister-X
27.10.2008, 08:44
schön bei dir scheint das zu klappen.... fahr bei uns hinter nem auto mit warnblinkanlage und ich gebe dir brief und siegel das der in der 50 zone mit 20 km/h fährt und zwarn so das du da 100%tig niemals dran vorbei kommen wirst. Der denkt sich nämlich was ist dasn fürn geisteskranker spinner.... und für meine anfahrt wäre der warnblinker viel zu gefährlich da ich öfter abbiegen muss auf der anfahrt... somit suchte ich nach einer anderen kenntlichmachung welche mich auf die frage mit dem schild kommen ließ... tzja... sieht man mal wieder das meinungen unterschiedlich sind... Aber ich glaube das mit dem Rückenschild werde ich mal ausprobieren. Da wird wohl kaum ein polizist was sagen... und wenn wird es denke ich eine mündliche ermahnung in jedem fall wohl weniger als mit irgendwas leuchtendem *g*.

ob es was bringt sehe ich dann ja... und davon mal abgesehen... ich bin keiner der großartig zu schnell fährt, über rote ampeln rast oder sonst was... ich fahre nur zügig... warum ich das schild trotzdem möchte.... tzja... den ersten ebitrag nochmal lesen....

trotzdem danke schonmal an jene leute welche was zu dem schild geschrieben haben... war mir echt nicht 100%tig bewusst das es auch verboten sein könnte... aber man lernt ja nie aus... wie schon gesagt... denke wird das aber wehsentlich weniger leute interessieren als nen aufgesetztes blinklicht oder so...

Alex22
27.10.2008, 11:39
Ich bin der Meinung das es an der Sonnenblende mehr bringt wie auf dem Dach, da der vorherfahrende doch eher mal in den Rückspiegel schaut, gerade wenn da einer ziemlich dicht auffährt, und somit das Schild an der Sonnenblende eher sieht wie eins das auf dem Dach des Autos steht.


Wenn du so dicht auffährst hast du schon kräftig was falsch gemacht.
Und das ist dann auch nicht mehr von § 35 StVO gedeckt, daß wäre dann eine Straftat.

Angeloffire
27.10.2008, 17:39
Wenn du so dicht auffährst hast du schon kräftig was falsch gemacht.
Und das ist dann auch nicht mehr von § 35 StVO gedeckt, daß wäre dann eine Straftat.

Ich hab doch selbst geschrieben was für ein Auto ich fahre und das ich bei mir im Rückspiegel auch eher die Sonnenblende von dem hinter mir sehe wie sein Dach, Bauartbedingt von meinem Auto halt und dazu bin cih noch relativ groß.

Desweiteren habe cih geschrieben das ich weder mcih noch andere gefährde. Ich hab unter anderen abends 2 kreisel vor mir. Wie dicht fährst du am Kreisel auf? 50 M hinten dran anhalten? Ja klar, aber auch nur das er deinen Dachaufsetzer sieht. Jeder hat dann die möglichkeit sich entweder so zu verhalten das ich vorbeikomm doer halt auch nicht. Und ob du es mir glaubst oder nciht, es sind genug da die Platz machen und mich fahren lassen.

AngelOfFire

Mister-X
27.10.2008, 18:57
Angeloffire:

da du dir das selber gebaut hast mal ne kleine frage.... hast du das Permanent da dran, oder klebst das via klett vor der Anfahrt erst an die Sonnenblende?

Angeloffire
27.10.2008, 21:25
Ich hab 2 Gummibänder mit nem Stück klett an der Sonnenblende und auf der Rückseite vom Schild hab ich 4 kleinere Klettstreifen (selbstklebend) drangemacht.

Es ist immer an der Sonnenblende und ich klapps dann runter. Falls die Sonnenblende für ihre eigentliche Verwendung benötigt wird kann man das Schild einfach abmachen und auf den Boden oder die Rückbank legen.

Aber das selbstklebende Klett ist nicht so der renner und das Schild ist mir auch bei warmem Wetter schon abgefallen. Das werde ich mir demnächst umbauen, wenn die Beleuchtung soweit fertig ist dann damit integriert irgendwie, wie weis ich aber noch net.

AngelOfFire

DG 11
13.11.2008, 11:17
Guten morgen hier an alle hab heute eure seite entdeckt und muss sagen joar ... ;)

passt vielleicht hier jetzt nich rein aber bin auch bald soweit 1monat dann geht es zur ff und da ich auch ein auto habe wollte ich euch fragen wie sieht es denn nun aus mit so einem schicken feuerwehr im einsatz led schild ? das würde mich ja schon reizen vielleicht bin ich auch noch grün hinter den ohren weil ich noch sooon jungen feuerwehrmann bin aber ich wollt mal eure meinung dazu hören ?

lg ich der NEUE :D

" Erzähle mir und ich vergesse, zeige mir und ich erinnere, lass mich tun und ich verstehe " ;)

FF112DN
13.11.2008, 11:42
aber ich wollt mal eure meinung dazu hören ?


vielleicht liest du dir einfach den Thread auch durch in den du reinpostest??? :P

akkonsaarland
13.11.2008, 11:44
Guten morgen hier an alle hab heute eure seite entdeckt und muss sagen joar ... ;)

passt vielleicht hier jetzt nich rein aber bin auch bald soweit 1monat dann geht es zur ff und da ich auch ein auto habe wollte ich euch fragen wie sieht es denn nun aus mit so einem schicken feuerwehr im einsatz led schild ? das würde mich ja schon reizen vielleicht bin ich auch noch grün hinter den ohren weil ich noch sooon jungen feuerwehrmann bin aber ich wollt mal eure meinung dazu hören ?

lg ich der NEUE :D

" Erzähle mir und ich vergesse, zeige mir und ich erinnere, lass mich tun und ich verstehe " ;)

tach

1 wort verboten!

und das was die jungs hier machen genial

DG 11
13.11.2008, 12:15
warum seit ihr hier glei so nett ich hab doch garnichts gemacht ?

soll ich mich abmelden oder was

FF112DN
13.11.2008, 12:30
ja was willst du denn?
du fragst nach einer Antwort auf eine Frage mit der sich der ganze Thread hier beschäftigt?! Hast du ihn dir komplett durch gelesen???
Dann wäre meine Frage was du noch meinst mit "wie ist eure Meinung dazu"

zum thema: "ich hab doch nichts gemacht" man kann aber erwarten dass man zumindest sich selber sachen durchliest und sucht und nicht andere die arbeit machen lässt nach dem motto "sucht mal bitte für mich und schreibts direkt unter meinen beitrag"

wie gesagt, du bist ja schon im genau richtigen Thread musst ja nichtmal suchen...

Florian 40
13.11.2008, 12:44
Hi DG 11,

ersteinmal Herzlich Willkommen im Forum.
Gleich mal ein Tip von mir: Lass Dich nicht Ärgern ! Jeder hat mal angefangen und das
vergessen viele immer wieder. Also einfach die ganzen Beiträge durchlesen und dann eine
eigene Meinung bilden.

Viele Grüsse
Flo

FF112DN
13.11.2008, 12:48
OT, aber ich fühl mich gerade angesprochen:

Ich hab ihm im ersten Post mehr witzig gesagt er möge sich doch mal den thread durchlesen in den er reinschreibt.

wenn er sich dann direkt angemacht fühlt und patzig wird mit "was hab ich gemacht, soll ich mich abmelden oder wie", dann werd ich auch unfreundlich. gerade wenn man neu ist, sollte man vielleicht nicht gleich die leute hier anmachen...

Florian 40
13.11.2008, 13:07
Hi,

ich wollte eigentlich keinen bestimmten damit ansprechen sondern nur zeigen das es auch
anders geht.

Gruss Flo

PS: Sollte es nun gewünscht sein es weiter auszudisktutieren macht doch bitte dafür einen
neuen Thread auf da es hier OT ist.

Fabpicard
13.11.2008, 16:59
Hohoho... Ruhe mit den jungen Pferden... Alle Drei !

Ich hab ihm im ersten Post mehr witzig gesagt er möge sich doch mal den thread durchlesen in den er reinschreibt.

Naja, war wohl ein "verschiebefehler" von unserem Blauen licht, der im "alten" Thema zwar vermerkt hat, das er den Beitrag des "neuen" hier hin verschoben hat, aber das hier nicht tat...

Somit kannte DG 11 dieses Thema eigentlich nicht und konnte es sich faktisch auch nicht ganz durchlesen ;)

MfG Fabsi

Firefighter-Nrd
13.11.2008, 17:25
warum seit ihr hier glei so nett ich hab doch garnichts gemacht ?

soll ich mich abmelden oder was

Das ist hier völlig normal. Mit dummen Kommenataren muss man hier seit langem rechnen. Aber stimmt schon. Thread durchlesen hätte den Kommentar erspart.

Florian 40
13.11.2008, 20:37
Das ist hier völlig normal. Mit dummen Kommenataren muss man hier seit langem rechnen. [ ... ].

100%ige Zustimmung

abc-truppe
13.11.2008, 20:44
Bitte verstehen: Der Thread war zuerst ein eigenständiger, von daher wusste der junge Kollege evtl. noch nichts von diesem Thread hier.
Erst später wurde alles hierherverschoben.
Somit bitte Contenance!

Mr. Blaulicht
13.11.2008, 20:45
Zur Erklärung: Die Anfrage von DG11 stand vorher in einem anderen Thema. Da ich keinen Bock hatte, die Beiträge nach sinnhatfen und sinnlosen Kommentaren durchzusuchen und auszusieben, was letztendlich dazu geführt hätte, dass ich jeden Beitrag hätte umformulieren müssen, habe ich einfach nur die Beiträge verschoben und auf Eure Intelligenz gehofft...

Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator

Firefighter-Nrd
13.11.2008, 20:58
Das war auch nicht auf die Moderatoren bezogen sondern nur auf einzelne Teilnehmer. :-)

hannibal
14.11.2008, 08:49
Guten morgen hier an alle hab heute eure seite entdeckt und muss sagen joar ... ;)

passt vielleicht hier jetzt nich rein aber bin auch bald soweit 1monat dann geht es zur ff

wann ist der Grundlehrgang abgeschlossen und deine Anwesenheit an der EST hat auch einen "Wert"

Wann bekommst du einen Melder? Wann kannst feststellen ob du so ein Schild wirklich brauchst?



und da ich auch ein auto habe wollte ich euch fragen wie sieht es denn nun aus mit so einem schicken feuerwehr im einsatz led schild ? das würde mich ja schon reizen vielleicht bin ich auch noch grün hinter den ohren weil ich noch sooon jungen feuerwehrmann bin aber ich wollt mal eure meinung dazu hören ?


Kauf dir von dem Geld ne ordentliche Taschenlampe für Feuerwehrs.. hat man mehr davon und man bewegt sich in keiner Grauzone...

Brandbatsch
25.11.2008, 08:42
Zur Erklärung: Die Anfrage von DG11 stand vorher in einem anderen Thema. Da ich keinen Bock hatte, die Beiträge nach sinnhatfen und sinnlosen Kommentaren durchzusuchen und auszusieben, was letztendlich dazu geführt hätte, dass ich jeden Beitrag hätte umformulieren müssen, habe ich einfach nur die Beiträge verschoben und auf Eure Intelligenz gehofft...

Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator

nee zuerst maulen und dann ach ja stimmt da stand ja etwas ;-)

Gruß Michael

PS: musste ich jetzt loswerden

Frikadelle
04.02.2009, 19:13
Hier ein Zitat von der Homepage der Feuerwehr Esting (zufällig gefunden):

>>Einige Mitglieder der Feuerwehr haben sich Dachaufsetzer oder Warnschilder mit der Aufschrift “Feuerwehr im Einsatz” gekauft, um den anderen Verkehrsteilnehmern zu zeigen warum sie es so eilig haben. Den Feuerwehrangehörige, die Zuhause oder von seinem Arbeitsplatz zu einem Einsatz alarmiert werden und mit seinem Privatfahrzeug zum Feuerwehrgerätehaus fahren, können grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO in Anspruch nehmen. Allerdings hat er kein Wegerecht (Blaulicht und Signalhorn), d.h. andere Verkehrsteilnehmer und Sie müssen ihm nicht Platz machen.
.....
Feuerwehrangehörige mit ihren privaten PKW’s haben laut § 35 Abs. 1 StVO bei einem Einsatz Sonderrechte im Straßenverkehr, soweit diese zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sind. Um die Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen, muss der Feuerwehrmann in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben handeln. Das sind alle der Feuerwehr durch die Staatsgewalt zugewiesen Aufgaben, also Brandbekämpfung, Rettung von Menschen, Technische Hilfe etc. Ferner muss das Abweichen von den Verkehrsregeln dringend geboten sein. Das ist dann der Fall, wenn das Beachten der Verkehrsregeln die Erfüllung dieser Aufgaben unmöglich machen oder zumindest erheblich behindern würde. Also wenn die Aufgabe ansonsten nicht so schnell wie zum allgemeine Wohl erforderlich erfüllt werden könnte.

Diese Vorschrift befreit den Sonderrechtsfahrer von den Vorschriften der StVO. Soweit dies geboten ist, darf er u.a.: schneller fahren als sonst erlaubt, Rotlicht überfahren, links fahren und im Halteverbot parken. Der jeweilige Umfang der Befreiung von den Vorschriften der StVO hängt vom sachlichen Gewicht und der zeitlichen Dringlichkeit des Einsatzes ab. Quelle: Feuerwehr-Magazin, Oktober 1997<<