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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RTW, KTW oder Mehrzweckfahrzeug: Wie rechnen die Krankenkassen ab?



Mr. Blaulicht
28.09.2006, 16:41
Moin moin,

früher war alles so einfach: Wenn ein Rettungseinsatz getätigt wurde, wurde von den Krankenkassen auch ein RTW-Schein abgerechnet, auch, wenn er von einem KTW durchgeführt wurde. Bei einem Krankentransport wurde ein solcher abgerechnet, auch wenn das Fahrzeug ein RTW war.
Heute werden Rettungseinsätze nur noch als RTW-Fahrt abgerechnet, wenn das erbringende Fahrzeug tatsächlich ein RTW ist, Ansonsten gibt´s halt nur den KTW-Tarif. RTWs sollen (das ist zumindest im Gespräch) nur noch Rettungfseinsätze machen dürfen, ansonsten gibt´s kein Geld mehr.
Im Grunde genommen finde ich das Ganze ja recht sinnvoll. Aber es gibt immer mal Situationen, in denen halt ein Patient im KTW sich doch zu einem Notfall "mausert". Und umgekehrt ein RTW halt doch mal einen Patienten, der von der Leitstelle als kritisch angesehen wurde, als normalen Krankentransport fährt.

Ein Ausweg aus diesem Dilemma wäre ja sog. Mehrzweckfahrzeuge, von denen ich hier im Forum schon öfters gelesen habe.

Wie sieht es denn mit solchen Fahrzeugen organisatorisch aus? Wer finanziert sie, wie werden die Einsätze abgerechnet etc.?

Um gleich gar keine Diskussion aufkommen zu lassen: Mir geht es bei dieser Frage nicht um die Besatzung der Fahrzeuge. Es ist mir sonnenklar, und das muss auch unbedingt so sein, dass bei einem Notfall IMMER eine RTW-Besatzung vor Ort sein muss. Ich bin strikt gegen die Unterbesetzung von RTWs, wie sie ab und zu noch auftaucht. Aber das soll nicht das Thema dieses Themas sein.

Bin auf Eure Antworten gespannt!

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
28.09.2006, 16:44
wir rechnen auch heute immer das ab was angekreuzt ist, nicht das was fährt...

happyrescue
28.09.2006, 17:32
Kommt immer auf das Bundesland an. Rettungsdienst unterliegt der Ländergesetzgebung, die Benutzungsentgeltverhandlungen und die damit verbundenen Abrechnungsrichlinien sind auch länderspezifisch.

Fabpicard
28.09.2006, 19:42
wir rechnen auch heute immer das ab was angekreuzt ist, nicht das was fährt...

Machen wir in (wo ichs sagen kann Raum Trier) auch so...

Wäre gerade in den Ländlichen Gegenden auch garnicht anders machbar.

Wenn ich mir das überlege, den RTW Hermeskeil... der hat einen Einzugsbereich, der gut 5 mal so groß ist wie Hürth und ist für ca 15.000 Menschen zuständig...

Wenn ich dagegen hier in Hürth schaue (Raum Köln)...

Da sind 2 RTW auf einer doch recht kleinen räumlichen Fläche für ca 60.000 Menschen zuständig...


Dementsprechend sind auch die KTW-Einsätze im Verhältniss...


Ist denke ich somit schon fast selbsterklärend... Um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, gehts im ländlichen Bereich schon fast kaum anders...

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
28.09.2006, 19:52
Moin moin,

versteht mich nicht falsch, aber ich wollte eigentlich weniger erfahren, wie bei Euch welche Fahrten abgerechnet werden, sondern wie die Abrechnung mund Finanzierung speziell bei Mehrzweckfahrzeugen im RD aussieht.

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
28.09.2006, 19:55
die Mehrzweckfahrzeuge laufen offiziell als RTW und so eingesetzt

in der Regel werden diese aber mit der Durchführung von KT betraut

abgerechnet wird aber immer was der DR angekreuzt hat

LF8ELW
29.09.2006, 15:31
ist bei uns auch so. (Mehrzweckfahrzeuge) Man hat einen Transportschein und wenn da RTW angekreuzt ist wird RTW abgerechnet, wenn KTW angekreuzt ist, eben den Satz für einen KTW.

akkonsaarland
29.09.2006, 19:02
auf jeden fall was der arzt ankreuzt

bsp ein ktw fordert ein nef an zur analgesie.
in diesem fall gibt es einen naw schein

Etienne
29.09.2006, 19:28
auf jeden fall was der arzt ankreuzt

bsp ein ktw fordert ein nef an zur analgesie.
in diesem fall gibt es einen naw schein
So kenne ich das auch!

Auschlaggebend ist was auf dem Transportschein angekreuzt ist. Wie bei den meisten im ländlichen Bereich, kann es vorkommen, dass ein RTW einen KT fährt. In diesem Fall wird der Einsatz ganz normal als KT abgerechnet. Fährt ein KTW einen Notfalleisatz wird dieser als RTW abgerechnet, wobei das sehr sehr selten vorkommt.

Wenn kein Transportschein vorhanden bzw. es war kein Arzt vor Ort wird der Einsatz als Rettungsdienst/RTW abgerechnet. Begründung durch Landkreis: Einen Krankentransport kann nur ein Arzt anordnen. Zwangsläufig ist alles andere wo kein Arzt vor Ort war ein RTW-Einsatz und wir als solcher abgerechnet mit Vermerk "Kein Transportschein vor Ort".

BTW: Warum kann man im Rettungsdienst als Mitarbeiter vor Ort aus einem Krankentransport einen RTW-Einsatz machen (hochstufen) aber ein RA darf aus einem RTW-Einsatz kein Krankentransport machen? Da gibt es immer Probleme mit den Kostenträgern. Wo das doch wirklich Kosten sparen würde, wenn es einem RA zum Beispiel erlaubt wäre von einem RTW-Einsatz bei einem "Pille-Palle-Einsatz" auf einen Krankentransport runterzustufen. Aber egal. Meine Meinung.

hannibal
29.09.2006, 19:30
wenn kein HA vor ist dann dann schreibt das Krankenhaus einen schein

Etienne
29.09.2006, 19:35
wenn kein HA vor ist dann dann schreibt das Krankenhaus einen schein
Bei uns nicht, da das von deren Buget abgeht (Einweisungen). Außerdem wollen wir, dass der KÄND endlich zu seinen Patienten fährt und nicht telefonische Einweisungen tätigt.

hannibal
29.09.2006, 19:38
und dann müssen wir vom zum Hausarzt und uns dort einen Schein holen

bei uns bekommen sie es nicht auf die Reihe P rechnungen zu stellen

F64098
29.09.2006, 19:45
Wo das doch wirklich Kosten sparen würde, wenn es einem RA zum Beispiel erlaubt wäre von einem RTW-Einsatz bei einem "Pille-Palle-Einsatz" auf einen Krankentransport runterzustufen. Aber egal. Meine Meinung.

Kannst Du uns bitte mal vorrechnen, wie mit einer solchen Maßnahme Kosten gespart werden sollen?

Ich bin sehr neugierig!

Frank

Chr881986
29.09.2006, 20:23
Wo das doch wirklich Kosten sparen würde, wenn es einem RA zum Beispiel erlaubt wäre von einem RTW-Einsatz bei einem "Pille-Palle-Einsatz" auf einen Krankentransport runterzustufen. Aber egal. Meine Meinung.

Du hast doch Fix-Kosten, z.B. Personalkosten, Miete (evtl.) Energiekosten, usw..
Wenn du das so machen willst, müsstest du hingehen und dem RA pro Einsatz eine bestimmte Prämie zahlen, bei bei einem geringen Grundgehalt. RTW-Einsatz 100% Prämie und KTW-Einsatz 30% Präme, zum Beispiel.

Das hat dann aber zur Folge das es nicht zur Runterstufung von Fahrten durch den RA kommt, sondern zu hochstufungen! Es sei denn die Einstufung nimmt der Arzt im KH vor.

Überleg!: Wer würde dann noch RA werden, wenn es kein Festes Gehalt gibt, besonders in Einsatz schwachen Gebieten?

Denk mal drüber nach.
In diesem Sinne, ...

Mfg
Chris

hannibal
29.09.2006, 21:49
mh und wem schadest du damit scheine immer höchstmöglich zu kreuzen

uns allen (krankenkassenbeiträge)

Etienne
30.09.2006, 01:30
mh und wem schadest du damit scheine immer höchstmöglich zu kreuzen

uns allen (krankenkassenbeiträge)
Das trifft es auf den Punkt. Meine Meinung...


Kannst Du uns bitte mal vorrechnen, wie mit einer solchen Maßnahme Kosten gespart werden sollen?
Das liegt doch auf der Hand. Ein RTW-Einsatz kostet den Kostenträgern (Krankenkassen) wesentlich mehr Geld als ein Krankentransport. Teilweise nur ein Drittel. Durch eine Runterstufung könnte man Geld bei den Kostenträgern einsparen, das an andere Stelle zur Verfügung stehen würde. Nicht zu erwehnen und keine Diskussionsgrundlage sind die Kosten von den Krankenkassen, die sowieso keinen Sinn und Verstand haben (Prunkbauten usw.).


Du hast doch Fix-Kosten, z.B. Personalkosten, Miete (evtl.) Energiekosten, usw..
Wenn du das so machen willst, müsstest du hingehen und dem RA pro Einsatz eine bestimmte Prämie zahlen, bei bei einem geringen Grundgehalt. RTW-Einsatz 100% Prämie und KTW-Einsatz 30% Präme, zum Beispiel.

Das hat dann aber zur Folge das es nicht zur Runterstufung von Fahrten durch den RA kommt, sondern zu hochstufungen! Es sei denn die Einstufung nimmt der Arzt im KH vor.

Überleg!: Wer würde dann noch RA werden, wenn es kein Festes Gehalt gibt, besonders in Einsatz schwachen Gebieten?

Denk mal drüber nach.
In diesem Sinne, ...

Mfg
Chris
Das ist doch völlig hochgesponnen und keine Diskussiongrundlage mehr.

Kosten sparen bei den Kostenträgern, die Krankenkassen. Die sagen nämlich, dass alles und jeder zu teuer ist. Ferne werden Rettungsdienst-Mitarbeiter nicht durch die Anzahl von Einsätzen nach bezahlt. Der Landkreis/die Stadt muss eine gewissen Anzahl von Rettungswachen/Fahrzeuge/Personal vorhalten und dafür bekommen sie von den Kostenträgern Geld. Egal ob der Landkreis 500 RTW-Einsätze und 1000 Krankentransporte fährt oder 100 RTW-Einsätze und 2oo Krankentransporte. Die Kosten, die von den Krankenkassen bereitgestellt werden sind identisch.

Vielleicht denkt man erstmal selber darüber nach bevor man soetwas von sich gibt....

Und von einer Gehaltsreduzierung im Rettungsdienst hat niemand von gesprochen oder hast du etwas davon gelesen?

DaRake
30.09.2006, 01:48
Hallo,

manchmal bin ich hier doch recht erstaunt!

Wenn auf dem Transportschein der KTW angekreuzt ist, dann hat das aufgrund der Wirtschaftlichkeit auch ein KTW zu machen, allerdings ist in meinen Augen möglich, dass der höherwertige RTW das macht.
Wenn aber auf dem Schein RTW angekreuzt ist, dann kann es nicht sein, dass der Transport mit nem KTW durchgeführt wird, denn den KTW kann ich wohl kaum als RTW abrechnen.

Zum Thema "Transportschein gibts im KH" kann ich nur sagen, dass das bei uns die KH sehr unterschiedlich handhaben. Der überwiegende Teil der KH streicht oben das Wort "Verordnung" durch und schreibt dort "Bestätigung" hin, also Bestätigung einer Krankenbeförderung, anderen KH ist das augenscheinlich egal, da gibt es einfach so den Stempel.

Gruß
Sebastian

Mr. Blaulicht
30.09.2006, 06:14
Zum Thema "Transportschein gibts im KH" kann ich nur sagen, dass das bei uns die KH sehr unterschiedlich handhaben. Der überwiegende Teil der KH streicht oben das Wort "Verordnung" durch und schreibt dort "Bestätigung" hin, also Bestätigung einer Krankenbeförderung, anderen KH ist das augenscheinlich egal, da gibt es einfach so den Stempel.

Moin moin,

das ist aber egal, was zählt ist der blaue Zettel.

Unsere Kassen argumentieren in etwa so: "Die RTWs gehen auf unser Budget. Wenn also KTW-Transporte gemacht werden, dann bitte nicht mit den vonb uns finanzierten Autos. Und ein Rettungseinsatz kann es ja nur gewesen sein, wenn auch ein RTW vor Ort war. Wir zahlen ja nicht eine Leistung, die gar nicht erbracht wurde!" Und eigentlich kann ich dieser Argumentation folgen. Inzwischen ist es zum Teil soweit, dass ein u. U. RTW zusätzlich anfährt, wenn ein KTW ein NEF nachfordert.

Gruß, Mr. Blaulicht

F64098
30.09.2006, 10:22
Das trifft es auf den Punkt. Meine Meinung...


Das liegt doch auf der Hand. Ein RTW-Einsatz kostet den Kostenträgern (Krankenkassen) wesentlich mehr Geld als ein Krankentransport.


NEIN.
Die Vorhaltung der Rettungsmittel, das Personal und das ganze Drumherum kosten deinen Chef Geld. Und diese Kosten bekommt er, aufgrund der Verhandlungen mit den Kassen, entweder vom Träger des RD (Kreis, kreisfreie Stadt) erstattet. Davon, daß Du das Kreuzchen an eine andere Stelle machst, wird weder der Sprit an der Tanke billiger, noch reduziert sich Dein Gehalt, noch bekommt ihr vom Ausbauhersteller einen Rabatt auf den neuen RTW. Die Kosten bleiben einfach die gleichen!

Die Gebühren pro Einsatz sind für das laufende Jahr so kalkuliert, daß sich beim Erreichen der erwarteten Einsatzzahlen eine Kostendeckung der kalkulierten Kosten ergibt. Wer in größerem Ausmaß in der Verteilung der Einsatzarten herumhantiert, bringt die gesamte Kalkulation zum Wackeln. Werden zu wenig hochpreisige Transporte abgerechnet, kommt es zu einer Unterdeckung beim Leistungserbringer und die entstandenen Verluste müssen im Folgejahr durch höhere Gebührensätze ausgeglichen werden. Den Kassen ist das mehr oder minder egal, da sich effektiv an den Kosten nichts ändert. Nur Dein Chef muß sehen, wie er die Unterdeckung ausgleicht. Das fehlende Geld ist nämlich frühestens nach einem Jahr wieder da.




Teilweise nur ein Drittel. Durch eine Runterstufung könnte man Geld bei den Kostenträgern einsparen, das an andere Stelle zur Verfügung stehen würde. Nicht zu erwehnen und keine Diskussionsgrundlage sind die Kosten von den Krankenkassen, die sowieso keinen Sinn und Verstand haben (Prunkbauten usw.).


Schwurbelei!


Der Landkreis/die Stadt muss eine gewissen Anzahl von Rettungswachen/Fahrzeuge/Personal vorhalten und dafür bekommen sie von den Kostenträgern Geld. Egal ob der Landkreis 500 RTW-Einsätze und 1000 Krankentransporte fährt oder 100 RTW-Einsätze und 2oo Krankentransporte. Die Kosten, die von den Krankenkassen bereitgestellt werden sind identisch.

Vielleicht denkt man erstmal selber darüber nach bevor man soetwas von sich gibt....


Genau das möchte ich Dir sehr ans Herz legen!



Und von einer Gehaltsreduzierung im Rettungsdienst hat niemand von gesprochen oder hast du etwas davon gelesen?

Doch, DU!
Du willst Kosten sparen. Kosten des Rettungsdienstes entstehen aber bei den Leistungserbringern und bestehen zu ~75% aus Personalkosten. Wenn Du also Kosten sparen willst, läuft es am Ende auf Gehalts-/Stellenreduzierung hinaus.
Bitte informiere dich mal ausführlich, wie der Rettungsdienst bei euch finanziert wird. Das Landesrettungsdienstgesetz, die Gebührensatzung und §133 SGB V sollten dabei helfen. Du bist leider völlig auf dem Holzweg.

MfG

Frank

Etienne
30.09.2006, 19:50
[...]Du bist leider völlig auf dem Holzweg[...]
Wenn du meinst. Deine Meinung - ist in Ordnung.

brause
04.10.2006, 11:17
In der Notfallrettung entstehen die Kosten nicht durch den einzelnen Einsatz, sondern durch die Vorhaltung der Rettungsmittel. Die Kosten für den einzelnen Einsatz errechnen sich daher aus den Vorhaltungskosten geteilt durch die zu erwartenden Einsätzen, wie F 64098 schon richtig schrieb.
Dies gilt auch führ KTPs, soweit der Krankentransport in die Notfallrettung integriert ist. In dem Fall wäre es auch durchaus möglich, abrechnungstechnisch nicht zwischen Krankentransport und Notfalleinsatz zu unterscheiden, sondern für alle Einsätze die gleiche Pauschale zu verlangen...

Etienne, wenn bei euch der KTP bestandteil der Notfallrettung ist, bist du wirklich auf dem Holzweg.

Etienne
04.10.2006, 13:21
Etienne, wenn bei euch der KTP bestandteil der Notfallrettung ist, bist du wirklich auf dem Holzweg.
Was verstehst du unter KTP Bestandteil der Notfallrettung?

brause
05.10.2006, 10:06
@ Etienne:

Wenn der Krankentransport über die Rettungsleitstelle disponiert wrd, kann man davon ausgehen, dass der Krankentransport in die Notfallrettung integriert ist.
Ansonsten geht dass natürlich aus dem RD-Bereichsplan hervor, wenn dort KTWs in der Vorhaltung sind, dann ist der KTP wahrscheinlich auch Bestandteil der Notfallrettung.

Florian Weserland
08.10.2006, 01:13
Hallo,

in der Region Hannover werden bei Notfalleinsätzen keine Transportscheine mehr ausgefüllt auch nicht durch ein KH nachgetragen.
Ist kein Hausarzt vorort gewesen nur durch telefonische Einweisung, ist es ein RTW.
Bei KTW Einsätzen muß ein Transportschein dasein, wenn nicht...na logisch RTW.
Ist ein KTW angefordert, aber der Patient weißt bedrohliche Symtome auf, kann dieses, entscheidung beim RA auch als RTW eingestuft werden.
Da es bei uns nur 2 MZF in der Region gibt werden die vorrangig als KTW eingesetzt. Aber ob hier wieder ein Sondertarif gilt oder die 113 Euro KTw abgerechnet werden kann ich leider nicht sagen.
Interessante Disku was hier raus gekommen ist und die Frage war nur was die Kostenträger abrechenen für ein MZF. Aber weiter so sehr interessant!

Gruß Florian Weserland

Brandbatsch
18.10.2006, 07:54
Hallo

und ich habe gedacht das der Leistungserbringer (KTW,RTW,Private,Taxi->[viel billiger]) gegenüber der Krankenkasse seine Leistung einfordert (abrechnen)?????

Gruß Michael