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Kanalratz
23.09.2006, 21:35
Hallo zusammen.
Mich würde mal eure Meinung zu dem folgenden Fall interessieren:

Eine Bereitschaft hat mehrere FME's. Einige Mitglieder haben aber extrem schlechten Empfang. Die Bereitschaft entschließt sich dazu eine SMS-Zusatzalarmierung durchzuführen. Die Kreisbereitschaftsleitung weiß über diese Sache auch bescheid. Der Bereitschaftsleiter stellt hierzu seinen Privaten Internetzugang und seinen PC zur Verfügung. Es wird ein Scanner und eine Auswerteprogramm angeschafft. Alle anfallenden Kosten für die SMS-Alarmieungen übernimmt ein Mitglied der Bereitschaft.
Jetzt steht eines Tages die Polizei bei dem Bereitschaftsleiter vor der Türe und beschlagnahmt mit Durchsuchungsbefehl den Scanner und den PC. Als Grund der Durchsuchung wird folgendes Genannt: Störung von Fernmeldeanlagen, Verstoß gegen das Abhörverbot und Geheimhaltungsverbot.
Wie ist eure Meinung: Hat sich dieser Bereitschaftsleiter strafbar gemacht. Wie gesagt, wurde die Auswertung zu dienstlichen Zwecken durchgeführt.

Freue mich auf eure Antworten und Meinungen.

telemanne
23.09.2006, 21:42
Wie hier zu lesen, wurde offensichtlich auf Grund der StPO durchsucht und beschlagnahmt. Demnach lag zumindest der Verdacht einer Straftat vor, welcher nach auffinden, beschlagnahmen und auswerten des Scanners, des PC's und Daten möglicherweise bestätigt wird. Ob der dienstliche Zweck dieses Mittel heiligt, werden Staatsanwalt und möglicherweise der Richter entscheiden. Bin ich mal gespannt...

HFT Reichert
23.09.2006, 21:44
Hi,
also- naja gut gemeint war´s ja. Allerdings auch eben ILLEGAL - Gesetz ist halt Gesetz. Der Kanckpunkt ist halt der Scanner und das Auswerterprogramm - keine Zulassung. Hättet ihr statt des Scanners und AW Programm einen FME hingestellt - wäre alles rechtlich i.O. gewesen.
Vielleicht hätte man auf der Sache einfach mal ein bisschen "den Deckel" drauf lassen sollen - dann wär zu 99% auch nix passiert.
Welcher LK? Bundesland? Kreisverband?

Gruß
Michi

Kanalratz
23.09.2006, 21:46
Hallo.

Bundesland ist Bayern. Näher möchte ich im Moment nicht eingehen, da ja die Ermittlungen noch laufen.

Dorsk51
23.09.2006, 21:47
Unverhältnismäßige Bastellösung aus meiner Sicht.
Da kann sich die HiOrg besser bei http://www.groupalarm.de/ o.ä. anmelden und bekommt ein vernünftiges System aufgesetzt.

Blinky
23.09.2006, 21:48
Die auswertung erfolgte aber mit einem Scanner. Und ein Scanner ist ein Gerät was laut TR-BOS kein zulässiges BOS-Gerät ist.

Und der BOS-Funk darf auch nur zu dienstlichen Zwecke abgehört werden.
Und da der Bereitschaftsleiter wenn er zu hause ist, nicht im Dienst ist darf er auch kein BOS-Funk abhöhren.

Ist halt bei euch dumm gelaufen. Irgendeiner muß ihn ja angeschwärzt haben, sonst währe das ja nicht rausgekommen.

Blinky

HFT Reichert
23.09.2006, 21:49
Hallo.

Bundesland ist Bayern. Näher möchte ich im Moment nicht eingehen, da ja die Ermittlungen noch laufen.
Ja ne, is klar. Halt uns doch bitte mal auf dem laufenden.

Gruß
michi

Kanalratz
23.09.2006, 21:54
Der Scanner wurde durch die Bereitschaft beschafft. Der Bereitschaftsleiter hat halt um Kosten einzusparen seinen PC uns seinen Internetzugang zur Verfügung gestellt. Die Sache mit der Störung macht nicht nur dich Stutzig. Es gab nur einen Scanner der mit einem Kabel mit dem PC verbunden war. Nicht mehr und nicht weniger.

Alex22
23.09.2006, 21:59
Wieso weßhalb warum es zur Durchsuchung kam, ist doch völlig egal.
Fakt ist, es ist und bleibt verboten mit nem Scanner Funk mitzulauschen, auch wenns nur ein PC macht.
Und nur wenns ein berichtigter der BOS macht wird es noch lang nicht legaler.

Andreas 53/01
23.09.2006, 22:51
Hallo!

Mal davon abgesehen, das es ein Verstoß gegen bestehendes Recht war, woher wusste den die Ermittelnde Behörde über diese Vorgehensweise?

Der Tatvorwurf lautet gemäß Ermittlungsverfahren;" Störung von Fernmeldeanlagen...", das wird zunächst einmal so betitelt, das verschafft den Zugang zur Wohnung. Ob es dann hinterher auch so war, ermittelt i.d.Regel die Kriminalpolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft ( es handelt sich hierbei um eine Straftat ).

Sollte sich hiebrei heraus zeigen, das die Auswertung und Alarmierung per SMS von Seiten der Kreisbereitschaftsleitung bestätigt wird, und man der StA zuarbeitet, d.h. die Tatvorwürfe einräumt ggf. den Betrieb zukünftig einstellt, könnte das gesamte Verfahren bzw. mit einer Geldstrafe gegen den Betreiber der Anlage eingestellt werden.

Also, abwarten und sich keine Horrorvorstellungen machen...das wird schon wieder!

Aber dennoch gilt für alle anderen, Finger weg von Scannern, Funkgeräten oder FME´s und Bastellösungen zuhause sowie im Feuerwehrhaus oder sonstwo in der HiOrG-Unterkunft !!

MfG

akkonsaarland
23.09.2006, 22:58
wie gesagt die schießen schnell und was am ende rauskommt is ne andere sache

einige fragen hab ich
wie hat die justiz davon erfahren? spätestens wenn der anwalt eingeschaltet ist und der akteneinsicht hat.

wieviele alarmierungen habt ihr in der regel und wenn ja welcher art?

Kanalratz
24.09.2006, 09:00
Also:

Wie die Justiz davon erfahren hat, weiß der BL auch NOCH nicht. Die ganze Sache wurde nun an einen Fachanwalt für Telekommuniaktion übergeben und dieser erhält ja dann Akteneinsicht.
Die Alarmierungen sind halt SEG-Alarmierungen und wöchentliche Probealarme.

Kanalratz
27.10.2006, 18:38
So. Es gibt wieder Info's.

Der Bl hat seinen PC wieder. (2 Wochen nach dessen Vernehmung hat er ihn wieder bekommen). Dieser wurde (nach Prüfung durch einen Fachmann) kein einziges mal in der beschlagnahmten Zeit eigeschaltet.
Der Scanner bleibt aber laut Aussage der Polizei weiter beschlagnahmt und geht an die Staatsanwaltschaft. Der Anwalt des Bl hat mit dem Staatsanwalt gesprochen und dieser Meinte er werde sich die Sache mal durch den Kopf gehen lassen, ob er (er wusste bis zur Aussage des BL nicht, dass es Dienstlich war) überhaupt was machen werde, da es Dienstlich war.

Gruß

Kanalratz

akkonsaarland
27.10.2006, 18:39
alles wird gut wie gesagt
hatte mal einen ähnlichen fall.
woher kam der tip?

Kanalratz
27.10.2006, 18:46
Weiß ich auch nicht.
Soll aber angeblich eine Eigenermittlung der KriPo Abtl. Internetkriminalität gewesen sein. Aber wie gesagt. Genaues weiß ich auch nicht. Ich persönlich würde es extrem Sch... finden, wenn der Bl eine auf den Sack bekommen würde. Schließlich hat er nur versucht den Dienstbetrieb zu erleichter und hat ja letzendlich keiner Fliege etwas zu leide getan. (Ist meine persönliche Meinung) Alleine die Zeit bis jetzt, zeigt doch aber schon auf, welche Priorität der ganzen Sache seitens der Staatsanwaltschaft gegeben wird.

Gruß

Kanalratz

akkonsaarland
27.10.2006, 18:49
is klar
die sind da einfach drauf gekommen
ich hab damals auch gefragt " aussage oder ermittlung? ?
kurzes nachdenken dann die aussage :"ermittlung"
14 tage später hat mein anwalt die aussage des zeugen auf dem tisch gehabt.
ich denke das das verfahren eingestellt wird, im schlimmsten fall is der scanner wech

Kanalratz
06.12.2006, 18:42
So.
Neue Infos:

Heute kam der Anruf vom Anwalt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, da es ein dientliche Angelegenheit war.

Gruß

Kanalratz

loxi
07.12.2006, 12:51
Trotzdem sollte das ganze als Mahnung an ale gelten, die auch sowas betreiben. Das ganze muss nicht immer so glimpflich ausgehen und die Scherereien sind ja sowieso nie so ganz lustig.

Deshalb lieber bischen mehr investieren und ein zugelassenes System professioneller Anbieter einsetzen.