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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vollzugsbeamter im RD



Braunschweiger-RA
18.09.2006, 22:53
Hallo zusammen,
wer kann mir sagen wo man eine Aus- bzw. Weiterbildung zum Vollzugsbeamten machen kann. Ich bin momentan zwar nicht hauptamtlich im RD tätig sodass diese nicht eilt, aber um meine Chancen auf eine neueinstellung in einem RD zu verbessern, will ich alle möglichen Lehrgänge,... abgreifen und da ich mir das schon ewig in den Kopf gesetzt habe Vollzugsbemter im RD zu sein aber nicht wusste, wo ich soetwas machen kann, dachte ich mal das es wohl am besten ist mal hier in die Runde zu fragen...

Ich bedanke mich schonmal im vorraus bei euch


P.S. Falls es relevant ist z. Zt. lebe ich Salzgitter es wäre also schön wenn man mir nicht unbedingt Adressen in Bayern nennt :-)

crazyossi
18.09.2006, 23:06
Meines wissens besucht man den Lehrgang und wird dann von der Stadt zum Vollzugsbeamten ernannt. Bei uns wurden diese von der Stadt Organisiert.

So wars zumindest bei uns in der Fw. Da gibts sowas nämlich auch.

Aber wozu braucht man im RD diesen Lehrgang???

Mr. Blaulicht
18.09.2006, 23:16
Moin moin,

was bitte macht genau ein Vollzugsbeamter im Rettungsdienst? Den Medumat vom NEF beschlagnahmen? Klärt mich bitte bitte auf!

Gruß, Mr. Blaulicht

telemanne
18.09.2006, 23:29
Gleiche Frage wie Mr. Blaulicht!

Was ist ein Vollzugsbeamter im Rettungsdienst? Hab ich noch nie gehört...

Chr881986
18.09.2006, 23:32
Moin,

evtl. bei Einweisungen nach PsychKG?
Fixierung von Personen/Patienten, ...

Mfg

telemanne
18.09.2006, 23:40
Einweisung von Patienten? Weiß nich...
Zumindest in BaWü ist es so, dass Zwangseinweisungen nur auf Entscheidung der Polizei durchgeführt werden (Eigen/Fremdgefährdung -> Gewahrsam nach PolG -> Einweisung in Psychiatrie -> Unterbringungsentscheidung durch Richter).

Komisch komisch

hannibal
19.09.2006, 11:53
Moin,

evtl. bei Einweisungen nach PsychKG?
Fixierung von Personen/Patienten, ...

Mfg

Pol rufen

die haben auf jeden Fall die Rechtsgrundlage, die Ausbildung und das Material um so was zu machen

vor allem wird man in A stadt zum Vollzugsbeamten bestellt, fährt nach B stadt in den Einsatz und schon ist alles für die Katz

fw_chf
19.09.2006, 11:54
Also hier in BS gibt es auch VZ Beamte.... diese stammen aber nicht aus dem normalen RD sondern kommen von unserer Berufsfeuerwehr, die dafür einen speziellen KTW mit verdunkelten Fensterscheiben hat...
Meistens kommt zu einer Zwangseinweisung noch ein Arzt vom Ärztenotdienst mit, der eine Einweisung anordnen kann.........
hier gibts noch nähere Informationen dazu
http://www.berufsfeuerwehr-braunschweig.de/195.0.html
mfg
fw_chf

hannibal
19.09.2006, 12:00
das sind aber Feuerwehrbeamte
und ich glaube nicht das dich das Rote Kreuz verbeamten wird

bei uns sind alle KTW mit dunkeln SCheiben

irgendeine FW hat aus diesem Zweck Kevlar Westen für über 1000 Euro beschafft

Fabpicard
19.09.2006, 14:25
irgendeine FW hat aus diesem Zweck Kevlar Westen für über 1000 Euro beschafft

Super, dann geht der Arzt wieder lehr aus ;)

Das reicht ja grad mal für 2 halbwegs schlechte... *hihi*

Ne aber mal im ernst: Lasst das doch die Pol machen, dann hat man damit keinen Streß... bekommt keine Blauen-Flecken... muss nicht dauernd Handschellen mit sich rumtragen (kann die daheim am Bettgestell lassen)...

MfG Fabsi

hannibal
19.09.2006, 14:28
das waren richtige Superteile eher für 2000 Euro mit Kehlkopfschutz etc

insgesamt 6 Stück wurden beschafft

absoluter schwachsinn,..

Fabpicard
19.09.2006, 14:53
das waren richtige Superteile eher für 2000 Euro mit Kehlkopfschutz etc

insgesamt 6 Stück wurden beschafft

absoluter schwachsinn,..

Das kann ich dir immernoch nicht so ganz glauben mein lieber ;)

Denn:

2000€ durch 6 stück ist ungefähr: 333,33€/stück


Dann schaut man hier:
http://www.engardeschutzwesten.de/produkte.htm

EnGarde DeLuxe Unterziehweste
billigstes Modell
VK: 695,- € * (netto)


Mhhh... na? *g*

MfG Fabsi

akkonsaarland
19.09.2006, 14:56
er meint das stück 2000 öre

Indik
19.09.2006, 15:10
also, mal zu den vz-b:
wenn man eine zwangseinweisung fährt und der patient möchte gehen dann muss man ihn gehen lassen.

die gibt es auch im rd und auch beim drk (!) und werden gebraucht um patienten im fahrzeug halten zu können.

anmerkung: die pol hat nämlich meistens keine lust die transporte zu begleiten. allerdings geht es nicht um krimminelle, sondern eher um den rest.

akkonsaarland
19.09.2006, 15:21
also, mal zu den vz-b:
wenn man eine zwangseinweisung fährt und der patient möchte gehen dann muss man ihn gehen lassen..

deshalb hat man die polizei oder einen städtischen vollzugsbeamten
[QUOTE=Indik]
die gibt es auch im rd und auch beim drk (!) und werden gebraucht um patienten im fahrzeug halten zu können.[QUOTE=Indik]

das drk macht auch rd! was wird gebraucht?
[QUOTE=Indik]
anmerkung: die pol hat nämlich meistens keine lust die transporte zu begleiten. allerdings geht es nicht um krimminelle, sondern eher um den rest[QUOTE=Indik]

die fahren hinterher, im bedarfsfall auch mit, nennt man deeskalation

du redest in rätseln

hannibal
19.09.2006, 15:31
also, mal zu den vz-b:
wenn man eine zwangseinweisung fährt und der patient möchte gehen dann muss man ihn gehen lassen.



Eine Zwangseinweisung bedeutet in meiner Auffassung nach das die Polizei bzw das Ordnungsamt vor Ort ist und das Ganze entsprechend Durchsetzen

Ich als RD mache nur das Taxi

[QUOTE=Indik
die gibt es auch im rd und auch beim drk (!) und werden gebraucht um patienten im fahrzeug halten zu können.

anmerkung: die pol hat nämlich meistens keine lust die transporte zu begleiten. allerdings geht es nicht um krimminelle, sondern eher um den rest.[/QUOTE]

Handschellen gehen gar nicht,

wir haben die "alten" handfesseln mit der Mullbinde

die kann ich nämlich im Falle des Falles mit der schere in 15 ns los machen

und es gibt keine Spuren

bei uns fährt die Pol immer mit, wenigstens im Auto hintendran...

AkkonHaLand
19.09.2006, 17:15
Mal die Erklärung von VerwaltungsVollzugsbeamten im RD:

Der Landkreis (bei uns "Region Hannover") oder die Kreisfreien Stadt fragt bei den RD nach, ob sie Kollegen zum VZ ausbilden lassen wollen. Die künftigen VZ werden von der HiOrg beim Kreis angemeldet. Nach dem Lehrgang (1Tag) und Überprüfung des Führungszeugnisses (Belgart "O") wird der Bewerber vom Kreis zum VZ bestellt.

Zweck der VZ im RD: Transport von Personen nach dem "Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)"

Explizit: Der Kreis stellt eine Einweisung nach NPsychKG aus, faxt die zum RD und beauftragt die VZ zum Transport mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. Soll heißen, wenn der Patient ausstiegen will, so muss ihn der RD festhalten und "die mildeste Form der Hinderung" wählen
--> Verschließen der Tür --> Anschnallen mit den normalen Haltegurten des Kfz --> Fixierung mit speziellen Klettbändern -->....
In der Reihenfolge.

Problem: Die meisten VZ der HiOrg geben in der Region Hannover derzeit ihre "Fängerscheine" ab, weil sie es nicht einsehen, dass sie nachts um 02:35 Uhr von der RLS aus dem Bett geklingelt werden (in der dienstfreien Zeit zu Hause wohlbemerkt!!!) um (häufig mit dem Privatwagen) quer durch den LK zu fahren, in einen örtlichen KTW zu steigen und den Pat zu begleiten und anschließend (wieder mit dem Privatwagen) nach Hause zufahren. Natürlich ist um 07:45 Uhr Dienstbeginn für den RA! Das alleine wäre vielleicht nicht so schlimm, aber für diese Tätigkeit bekommt man 15,00 Euro! Das reicht nicht einmal für den Sprit, von einer "Entschädigung der Zeitaufwendung" kann man bei dem Betrag wohl nicht sprechen....

Viele HiOrg in Nds bitten daher ihr Personal inzwischen sogar , ihren Dienstausweis als VZ zurückzugeben!

Fazit:
1. Es bringt keinen Vorteil den VZ in der Tasche zu haben
2. Es kann sogar hinderlich sein!
3. Es ist eine zusätzliche Aufgabe, die nicht (ausreichend) entlohnt wird!
4. Der LK spart dadurch viel Geld (die Pol hat andere Preislisten!)
5. Bei uns wird jetzt immer die Pol gerufen und diese begleitet den Patienten im Patientenraum, das RD-Personal sitzt vorne ("Wegen der Gefährdung/Verletzungsgefahr für das RD-Personal", denn ohne Bestellung zum VZ wissen die doch garnicht, wie man mit Psychisch Kranken umgeht ;-) )

Mr. Blaulicht
19.09.2006, 21:36
5. Bei uns wird jetzt immer die Pol gerufen und diese begleitet den Patienten im Patientenraum, das RD-Personal sitzt vorne ("Wegen der Gefährdung/Verletzungsgefahr für das RD-Personal", denn ohne Bestellung zum VZ wissen die doch garnicht, wie man mit Psychisch Kranken umgeht ;-) )
Das ist aber schwach. Für jeden, der hinten im Fahrzeug drinsitzt oder -liegt, trägt das RD-Personal die (medizinische) Verantwortung. Die Polizei ist lediglich zum Schutz des Patienten und/oder des RD-Personals da und um die Einweisung durchzusetzen.
Und wenn RD-Personal mit psychisch kranken oder psychiatrisch kranken Patienten nicht umgehen kann, enpfehle ich dringend eine Nachschulung. Psychische und psychiatrische Notfälle gehören ebenso zu Alltag wie Frakturen und AP-Beschwerden.

Gruß, Mr. Blaulicht

AkkonHaLand
20.09.2006, 15:45
In meiner Aussage geht es nicht um Personen, die tätsächlich die Hilfe des RD brauchen, sonst wäre ja auch ein RTW und nicht der KTW vor Ort, sondern viel mehr um die (fast 80%) Fälle, ein Fachlich unkundiger (!) über Telefon mit dem Lk gesprochen hat, dass er den Pat gerne einweisen würde, da er "wohl nicht ganz tacko im Schädel wäre".

Beispiel? Bitteschön:

Die Polizei beobachtet an einem Freitag abend einen ca. 45jährigen, normal gekleideten, gepflegten Mann, der um 23:30 Uhr die Schaufenster-Auslagen eines Einkaufzentrums betrachtet. Da der Mann bereits tagsüber mit dieser Baschäftigung aufgefallen war wird er angehalten. Er gibt auf Aufforderung sofort seinen Personalausweis an die Beamten. Es ist KEIN Anhalt für irgendwelche Drogen (Illegale wie legale(Allohol/Tabak)) fetszustellen, auch der Spätere Drogentest durch den Amtsarzt auf der Wache ziegt, dass der Mann "sauber" ist. Er hat einen festen Wohnsitz und steht in einem festen Arbeitsverhältnis.

Da der Mann seit seinem Aufgreifen kein Wort mehr spricht wird der LK angerufen, die Einweisung von dort angewiesen und von der Polizei der RD gerufen. Bei Eintreffen des RD schweigt der Mann noch immer.

Der RA des RTW (aufgrund der Zeit fährt kein KTW mehr!) befragt, die Beamten bekommt die Schilderung der Vorgeschichte. Abschlusssatz der Polizei: "Der Redet nicht mit uns, dass ist doch nicht normal, der muss psychisch krank sein und sowas muss behandelt werden!"

Der RA geht mit dem Mann in das Nebenzimmer (er folgt auf Aufforderung sofort freiwillig!) und spricht, zum Zwecke der Erkundung einer ernsthaften Erkrankung, den Mann mit "Wollen sie mir evtl sagen, was los ist?" an. Der Mann antwortet prompt mit: "Ich habe einfach keine Lust mit der Polizei zu reden! Ich habe am Nachmittag im Schaufenster einen Kaschmirmantel gesehen, den ich evtl kaufen werde, bin mir aber nicht sicher ob ich den hohen Preis wirklich ausgeben will. Abends mache ich öfter einen Spaziergang, heute zum EKZ um mir den Mantel nochmal anzusehen. Dann hat mich die Polizei angesprochen, ich habe ihnen nur meinen Personalausweis gegeben, mit ihnen sprechen wollte und will ich nicht. Ich habe einfach keine Lust!"

Den Patienten habe ich übrigens nicht mitgenommen! Und habe die Beamten darüber aufklären müssen, dass der Umstand "nicht mit den Beamten sprechen zu wollen" keine Einweisung rechtfertigt! Ich glaube die Beamten haben es bis heute nicht verstanden.....

telemanne
20.09.2006, 16:22
Dann war dem Herr Kaschmirmantel's Glück, dass der RD kam. Eine Einweisung in dem Fall wäre in der Tat sinnlos. Aber warum sagte der das nicht gleich der Pol? Nur weil der Lust hatte? Hätte er sich viel Zeit sparen können...

Selbst erlebter ähnlicher Fall:

Wir haben den Herrn X eingewiesen, der wie der Herr Kaschmirmantel uns nur anstarrte und keinen Ton sagte. Hinzu kam, dass er auch keine Gebärdenspräche oder Handzeichen machte. Wir gingen dann davon aus, dass der Herr hilflos ist. Letztlich wurde er in der Nervenklinik vorgestellt und dort behalten.