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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterschiedliche RTK 4-SL??



DRKOVW
18.09.2006, 15:07
Hallo,

weiß nicht so recht ob das hier das richtige Forum ist...aber vielleicht weiß es ja jemand...

Hab gehört, dass es wohl einmal RTK 4-SL mit und einmal ohne E2 Prüfnummer gibt!?!?
Stimmt das?
Hat das irgendwelche Folgen für mich, wenn ich eins ohne E2 verbauen möchte?
Was sind die Unterschiede?
Und wo finde ich die Prüfnummer?

Vielen Dank schon mal

Gruß
Björn

akkonsaarland
18.09.2006, 15:20
meines wissens nach hat das e2 zeichen was mit der kompatibilität des gerätes zum auto zu tun.
ist nur bei neuwagen interessant.

DRKOVW
18.09.2006, 15:22
hui, danke für die schnelle Antwort!!

heißt das jetzt, das ich eins ohne E2 evtl. auf nem neueren Auto nicht montieren kann??? Oder darf ich das dann sogar nicht?

akkonsaarland
18.09.2006, 15:30
das hat was mit der kompatibilität zu tun
kommt drauf an wie neu dein auto ist
am besten mal beim händler anrufen

tower911
18.09.2006, 16:30
War das E2 Zeichen für elektromagnetische Verträglichkeit ???

akkonsaarland
18.09.2006, 17:59
irgendsowas, auch wegen airbag steuergeräte und so

Carsten Gösch
21.09.2006, 13:40
Alle in einem Fahrzeug verbauten sicherheitsrelevanten Geräte müssen eine e-Kennzeichnung haben. Bei den elektronischen Unterbaugruppen zählen dazu z.B. ABS-Elektronik, Gurtstraffersysteme, Airbags u.ä.
Bei den sonstigen Teilen z.B. Scheinwerfer, Reflektoren (auch die Gelbe Konturmarkierung)

Bis vor einiger Zeit wurden auch z.B. Funkgeräte und SoSi-Anlagen darunter gefasst. Wichtig ist, daß die Regelung nur für neue Baugruppen in neuen Fahrzeugen gilt.

Googelt mal nach "Polizeitechnisches Institut" die haben dazu eine interessante Abhandlung.

alarma
21.09.2006, 18:18
... Wichtig ist, daß die Regelung nur für neue Baugruppen in neuen Fahrzeugen gilt.
...
Kleiner Fehler !

gilt auch, und gerade, für alte Baugruppen in neuen Fahrzeugen !
Daher könnt man theoretisch alte bauguppen beim Hersteller "nachstempeln" lassen. Natürlich für teuer Geld !

Ist das Fahrzeug nach (ich glaube) 2001 erstmalig zugelassen worden ?

(EDIT)
ergänzung:
http://www.dfv.org/fachthemen/fa3/e1kennz.htm
(/EDIT)

Carsten Gösch
04.10.2006, 15:48
Dein Link bezieht sich auf die alte Fassung der EU-Richtlinie. Daher wurde sie ja geändert!

Hier die der Text des PTI: http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/Funk/Regelungen/EU-Richtlinien%20-%20Gesetze/Aenderungen_Kfz-Richtlinie.pdf.html

Lies mal Punkt 7