Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zur Ausbildung Als Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.Dienst)
Hallo zusammen,
ich möchte mal geren alles über den Beruf wissen und mich hier bei euch darüber Infomieren.... ich hoffe das IHR mir weiter helfen könnt,wäresehr nett,da ich mich sehr für den Beruf interessiere und ich habe mich da auch schon informiert aber ich weiß jetzt nicht so genau welche von beiden bezeichnungen besser ist ,ist das der Polizeivollzugsbeamt(er/in) - Bundespolizei (mittl.Dienst) oder der Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.Dienst) ????
Mit freundlichen Gruß Skater
akkonsaarland
16.09.2006, 15:18
tu uns einen gefallen
frag nach ob jemand polizist ist
wenn nich such weiter!
irgend ein freiwilliger der es ihm erklären möchte?
sag mal musst du gleich so zickig reagieren es war doch nur eine frage mehr nicht,was habe ich dir den getan? wir kennen uns doch gar nicht.und ich habe einfach mal gedacht das ich viellicht hier hilfe bekomme und nich doof angemacht werde wie von dir!!!!
Mr. Blaulicht
16.09.2006, 15:33
tu uns einen gefallen
frag nach ob jemand polizist ist
wenn nich such weiter!
irgend ein freiwilliger der es ihm erklären möchte?
Vorne in der Forenübersicht steht:
Hilfsorganisationen & Rettungsdienste
ASB, BF, BW, DLRG, DRF, DRK, FF, JUH, MHD, Polizei, Private, THW, WF, WW, ZS...
Also: auch Polizei. Ausserdem finde ich die Frage auch interessant. Und warum sollte sich hier nicht auch der ein oder andere Polizist (zum Beispiel aus Hannover *grins*) befinden?
Ausserdem sollte man mit neuen Forenmitgliedern etwas zärtlicher umgehen, wenn sie sich an die Regeln halten!
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich habe da mal fragen und würde mich freuen wenn ich eine antwort von euch bekomme,wenn ihr Polizist oder Polizistin seid
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Mfg Skater
Danke Mr.Blaulicht ,ich würde ja gerne nur den untrschied wissen und paar Informationen haben wollen....^^ und ich hoffe das mir viellcht wer helfen könnte!!!
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Mfg Skater
Der Namenlose
16.09.2006, 15:37
Zum Einstieg vielleicht nicht schlecht:
Ausbildung bei der Bundespolizei (http://www.bundespolizei.de/nn_484498/DE/Home/05__Berufsperspektiven/berufsperspektiven__node.html__nnn=true)
Ausbildung bei der Polizei in Niedersachsen (http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/bipni/zd3/)
Wikipedia zur dt. Polizei (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Polizei)
Das hättest du aber auch selbst herausgefunden...
ja das habe ich doch auch schon bei der arbeitsagentur....
akkonsaarland
16.09.2006, 15:43
ich hab nicht gesagt das du hier falsch bist, wir beißen net.
nur wenn sich hier kein polizist befindet dann können wir dir nicht helfen
woher bist du denn?
schon mal gegoogelt?
schon mal auf dem revier nachgefragt?
Zentrale Leitstelle
16.09.2006, 15:43
Hallo Skater,
schau' doch mal hier:
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/1ef/1ef70ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046.htm
ja das ist nett aber das ist Hessen und ich weiß ja nicht ob das überall so gleich ist also ich komm aus Hannover
Hey Skater!
Vielleicht schreibst du, was du genau wissen willst. Damit kann man dir schneller und besser helfen.
ja gegoogelt habe ich und fragen war ich auch!!!!
hey Etienne ,das ist mir auch schon geard kalr geworden,naja halt alles zwar habe ich schon viel gelesen und so aber vom polizisten das persönlich zu erfahren ist finde ich besser!!!
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Mfg Skater
krimpernikus
16.09.2006, 16:03
Ich bin zwar kein Polizist arbeite aber bei einem Polizeipräsidium in NRW
Wenn du also ne Frage hast kannst dich ruhig melden. Ich denke ich sachen Kommunikation hab ich da noch mehr drauf als unsere Endnutzer.
Natürlich kann ich dir keine Informationen geben die als VS-NFD eingestuft geben
akkonsaarland
16.09.2006, 16:03
und? ich denke das es dort mehr infos gab wie hier
ja gegoogelt habe ich und fragen war ich auch!!!!
Vielleicht kann ich dir ja helfen. Stell doch einfach mal ein paar konkrete Fragen oder meld dich per PM!
Gruß,
Borsti
Ich habe da mal fragen und würde mich freuen wenn ich eine antwort von euch bekomme,wenn ihr Polizist oder Polizistin seid
Bin ich. Und nun deine Frage?
Der Namenlose
16.09.2006, 16:20
Zur Ausbildung und zu den Aufgaben der Polizei(en) findest du unter den von mir angegebenen Links etwas, mußt halt ggf. eine Synopse aufstellen.
Was mir spontan, abgesehen von den Tätigkeiten, an entscheidungserheblichen Gründen einfällt ist eigentlich nur der Einsatzbereich:
1. Bundespolizei: bundesweit
2. Landespolizei: landesweit
Natürlich kann ich dir keine Informationen geben die als VS-NFD eingestuft geben
Na gut, dann erzähl uns was von VS-Geheim ;-) *SCNR*
Gruß
Sebastian
akkonsaarland
16.09.2006, 16:24
Natürlich kann ich dir keine Informationen geben die als VS-NFD eingestuft geben
doch und hinterher wird er erschossen
hannibal
16.09.2006, 16:27
Na gut, dann erzähl uns was von VS-Geheim ;-) *SCNR*
Gruß
Sebastian
erzähls mir ...
ich darf,...
Fabpicard
16.09.2006, 16:29
1. Bundespolizei: bundesweit
2. Landespolizei: landesweit
Naja fast ;)
Die Polizei arbeitet auch Bundesweit, ist halt eben nur auf die Länder aufgeteilt "Abteilungsmäßig könnte man sagen.
Schliesslich darf die Polizei RLP ja auch nach NRW fahren ;)
Und die Bundespolizei ist in ihrem "Einsazort" standartmäßig mal auf die Grenzen; Bahnhöfe und Flughäfen beschränkt. (natürlich dürfen die auch da raus, aber sie werden da zunächst mal eingesetzt)
@Skater: Ein paar konkrete Fragen wären schon hilfreich, dann könnte man zumindest helfen nach den Antworten zu suchen :)
@Borsti: Darf ich dich auch was Fragen? *ggg* Bist du zufällig bei der Kripo in Hannover? *hihi*... war nurn joke ;)
MfG Fabsi
Der Namenlose
16.09.2006, 17:31
Die Polizei arbeitet auch Bundesweit, ist halt eben nur auf die Länder aufgeteilt "Abteilungsmäßig könnte man sagen.
Die Angehörigen der Landespolizeien sind aber Landesbeamte und haben als Dienstherren folglich die jeweilige Landesregierung (bzw. LInnenminister). Der Einsatzbereich liegt vorwiegend im jeweiligen Bundesland, mal abgesehen von überörtlichen Unterstützungen wie Fußballweltmeisterschaften, Castor-Transporten o.ä.
Schliesslich darf die Polizei RLP ja auch nach NRW fahren ;)
Die Polizei aus NRW darf z.B. sogar nach NL fahren, wenn sie dies zur Nacheile tun muß, aber das ist eine andere Baustelle. Eine effektive Polizeiarbeit setzt natürlich innerhalb eines Bundesstaates auch die Tätigkeit über die Landesgrenzen hinweg voraus. Allerdings ist das hauptsächlich in den "Grenzregionen" an der Tagesordnung. Das Haupteinsatzgebiet liegt aber nun mal im jeweiligen Bundesland.
Und die Bundespolizei ist in ihrem "Einsazort" standartmäßig mal auf die Grenzen; Bahnhöfe und Flughäfen beschränkt. (natürlich dürfen die auch da raus, aber sie werden da zunächst mal eingesetzt)
Genau darauf wollte ich hinaus, die Beamten der BP werden bundesweit an den entsprechenden Stellen eingesetzt. Wenn der Bewerber nun eher heimatverbundener Preuße (oder auch "Saupreiße" :-)) ist, dann kann er als Angehöriger der BP bei Stellenbedarf auch im "verhaßten" Bayern landern und umgekehrt.
Als Angehöriger einer Einrichtung nach Landespolizeigesetz ist sein Dienstsitz bei einer Dienststelle im jeweiligen Bundesland, sei es nun als Beamter im WuW, bei der ZKB etc.
krimpernikus
16.09.2006, 17:54
Ich bin doch nur im T-Dienst und da kommt man nicht wirklich mit Sachen in Berührung die über VS-NFD hinausgehen. Naja ich kann dir eigentlich nicht viel sagen bei uns ist fast alles VS-NFD. Ach doch ein VS-Geheim haben wir das sind die Kennzeichen von den Zivil Streifen :)
Aber mal aufs Thema zurück zu kommen in NRW gibt es eine Seite da ist es alles super erklärt. Oder geh einfach mal auf einer Wache in deiner nähne vorbei und lass dir die Nummer vom Beamten geben der solche Beratungen macht. Die haben meist langeweile und nehmen sich total viel Zeit für "Neue Kollegen"
Hey Ebi!
gibt es denn überhaupt noch den mittleren Dienst ???
In Hessen wird nur noch mit ABI bzw Fachhochschulreife für den gehobenen Dienst eingestellt.
Aber nur, weil nur noch mit Abi für gehobenen Dienst eingestellt wird, heißt das doch nicht gleich, dass die keinen mittleren Dienst mehr haben. Vielleicht ist einfach der Bedarf nicht da?
Sollte übrigens keine Kritik sein ;-)
Der Namenlose
16.09.2006, 19:48
Auch in NRW wird nur noch für den gD ausgebildet. Natürlich gibt es noch immer reichlich Beamte im mD, nur eingestellt wird dafür nicht mehr, Überleitungen in den gD finden nach und nach statt.
Der Threadersteller kommt wohl aus NS, und zur Lage dort kann ich leider wenig sagen. Da er sich aber nach eigenen Angaben schon informiert hat, wäre es ja durchaus möglich, daß es dort noch Einstellungsverfahren zum mD gibt.
soll das heißen man muss Abi haben damit man das machen kann oder würde das auch normal mit einem Realschulabschluss gehen????
und wer von EUCH ist den jetzt WIRKLICH Polizist oder Polizistin???
was soll ich mir unter einem mittlerem Bildungsabschluss denken? also ehr gestagt ich verstehe das nicht so wirklich ..... *schluck*
ach so....naja wissen würd ich das jetzt schon wollen ob man als Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.Dienst) realschulabschluss oder was anderes haben muss....
muss man erst ein praktikum machen ,wer von euch kann mir mal das bitte etwas genauer erklären mit dem bewerben ......
also das man da ja in Deutsch und Mathe gut sein muss und mind. eine 3 haben muss weiß ich ,das es bestimmte größen gibt weiß ich auch also jtzt die körpergröße
Der Namenlose
16.09.2006, 21:50
Generell gilt für eine Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst:
1. Für den mD (Sekretärslaufbahn, Polizeimeisterdienstgrade) ist der Realschulabschluß Einstellungsvoraussetzung, hier wird eine Ausbildung absolviert.
2. Für den Einstieg im gD (Inspektorenlaufbahn, Kommissarsdienstgrade) wird das Abitur bzw. die FHR benötigt. Das ist damit begründet, daß der gD-Bewerber im Rahmen seiner Ausbildung ein FH-Studium absolviert.
3. Der hD (Rat usw.) setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus.
also heißt das ich kann teoretisch auch mit realschulabschluss mich da bewerben
was wird mit einem mittlerer Bildungsabschluss gemeint?
also das sind ja die ausbildungsinhalte
Ausbildungsinhalte
Bei der fachtheoretischen Ausbildung werden im Allgemeinen folgende Fächer unterrichtet:
Polizeidienstkunde/Kriminalistik/Kriminologie
Polizei- und Ordnungsrecht, Umweltschutz
Straf-, Strafprozess-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht
Verkehrsrecht/Verkehrslehre
Angewandte Psychologie
Staatsbürgerkunde/Staats- und Verfassungsrecht, Politik
Deutsch, Englisch, Physik, Berufsethik
EDV
Die fachpraktische Ausbildung sieht beispielsweise folgende Fächer vor:
Waffenkunde und Schießen
Kraftfahrausbildung
Fernmeldeausbildung/Informations- und Kommunikationstechnik
Erste Hilfe, Sport einschließlich Selbstverteidigung
Maschinenschreiben
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Ausbildungsaufbau
Vorbereitungsdienst
fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungszeiten im Wechsel
(Aufteilung und Wechsel von fachtheoretischen und berufspraktischen Zeiten sind je nach Bundesland unterschiedlich)
Ausbildungsdauer zwischen 2 und 2 1/2 Jahren
Berufspraktische Ausbildung
in Polizeidienststellen der Bezirksregierungen und in Polizeidirektionen
Fachtheoretische Ausbildung
an Polizeischulen der Länder
Laufbahnprüfung
vor dem für die jeweilige Behörde zuständigen Prüfungsausschuss
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Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung als Polizeivollzugsbeamter/-beamtin im mittleren Dienst mit der Laufbahnprüfung (Fach- oder Staatsprüfung) beendet.
Erforderliche Nachweise und Prüfungen
Während der Ausbildung sind Leistungsnachweise in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten und sonstige Leistungstests zu erbringen. Je nach Land kann auch eine Zwischenprüfung vorgesehen sein.
Laufbahnprüfung
Am Ende der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung abzulegen. Mit dem Bestehen dieser Prüfung erwerben die Anwärter/innen die Befähigung für ihre Laufbahn.
Die Prüfungsinhalte richten sich nach den Prüfungsordnungen der Länder.
Prüfungswiederholung
In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei der für die Behörde zuständigen Prüfungskommission abgelegt.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.
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Abschlussbezeichnung
Die Laufbahnbezeichnung lautet:
Polizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin (mittlerer Dienst)
(zum Seitenanfang)
Ausbildungsform
Während der Ausbildung wechseln theoretische Ausbildungsabschnitte an Polizeischulen mit praktischen Ausbildungsabschnitten an Polizeidienststellen.
und das sind ja wie voraussetzungen ne
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Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss .
Alternativ muss entweder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule in Verbindung mit einer abgeschlossenen förderlichen Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand nachgewiesen werden.
Zusätzlich zu den Bildungsvoraussetzungen müssen die besonderen Anforderungen an die Polizeidiensttauglichkeit gegeben sein, inklusive körperlicher Mindestgröße und bestimmter Anforderungen an die Hör- und Sehfähigkeit, nachzuweisen durch eine ärztliche Einstellungsuntersuchung. Dabei wird auch die körperliche Fitness geprüft. Zudem müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Bewerber/innen müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen.
Da die Bundesländer die Ausbildung in eigenen Verordnungen regeln, können die Voraussetzungen für die Einstellung unterschiedlich sein. Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Länderpolizeien.
(zum Seitenanfang)
Schulische Vorbildung - rechtlich
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird folgende schulische Vorbildung verlangt:
ein mittlerer Bildungsabschluss oder
der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder
ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
(zum Seitenanfang)
Berufliche Vorbildung - rechtlich
Bei mittlerem Bildungsabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Bildungsstand ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben.
Bei Hauptschulabschluss ist eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich.
Ohne Hauptschulabschluss wird eine (vorhergehende) Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis vorausgesetzt, um zur Ausbildung zugelassen zu werden.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.
(zum Seitenanfang)
Mindestalter
In einigen Ländern kann ein Mindestalter von 16 bzw. 17 Jahren vorausgesetzt sein.
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Höchstalter
Je nach Bundesland liegt die Einstellungsgrenze (Höchstalter) zwischen der Vollendung des 24. und der Vollendung des 32. Lebensjahres.
Ausnahmen sind z.B. möglich bei
Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind 3 Jahre): Höchstalter 40 Jahre
Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz)
Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung
Personen, die unter § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den Öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung
(zum Seitenanfang)
Geschlecht
Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich.
(zum Seitenanfang)
Auswahlverfahren
Die Auswahlverfahren können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Im Allgemeinen wird die besondere geistige, körperliche und charakterliche Eignung für den Polizeiberuf überprüft.
Das Auswahlverfahren besteht in der Regel aus mehreren Teilen:
Überprüfung von Anforderungsmerkmalen wie allgemeine Intelligenz, Gedächtnis und Konzentration sowie die Beherrschung der deutschen Sprache
Sportliche Leistungsprüfung
Psychologische Eignung (Einzelgespräch und Gruppendiskussion)
Polizeiärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit (körperliche und gesundheitliche Aspekte)
(zum Seitenanfang)
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst:
Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung (mit Sonderbestimmungen für Brillen- und Haftschalenträger) zur Feststellung, ob die besonderen Anforderungen, die an die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes gestellt werden, erfüllt sind (Polizeidiensttauglichkeit); körperliche Mindestgröße
Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen sind gegebenenfalls folgende Nachweise beizufügen:
Zulassungs- bzw. Eingliederungsschein oder Bestätigung gemäß § 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz
Spätestens bei Einstellung werden zudem in der Regel folgende Unterlagen verlangt
Beglaubigte Geburts-, ggf. Heiratsurkunde
Schulden- und Vorstrafenerklärung
Gesundheitszeugnis
Gegebenenfalls Nachweis der Staatsangehörigkeit
Außerdem ist bei der örtlichen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für bestimmte Personengruppen:
Eine Anstellung als Beamter/Beamtin (auf Widerruf) für Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, scheitert derzeit in der Regel an dem gesetzlichen Vorbehalt, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates Beamte und Beamtinnen werden können.
Ausnahmen: Wenn für die Gewinnung der Beamten/Beamtinnen ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht
Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis berufen werden.
§ 4 Beamtenrechtsrahmengesetz
Da Aussiedler und Aussiedlerinnen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, entspricht ihre Einstellung den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Aussiedlern und Aussiedlerinnen ist durch Beschluss der Kultusministerkonferenz geregelt.
so also man muss aber auch verschiedene teste vorher machen bevor man aufgenommen wird und die ausbildung anfagen kann ,oder?
also z.B
intilligentz
sport
deutsche sprache
und was noch alles???
und wie muss man die bewerbung schreiben also ein genauesformart hat das ja bestimmt auch oder?
und wo kann man das z.B in Hannover hinschicken ,also die bewerbung?
Der Namenlose
16.09.2006, 22:34
was wird mit einem mittlerer Bildungsabschluss gemeint?
Der Realschulabschluss, wie ich schon schrieb (auch wenn ich da Realschulabschluß geschrieben habe; die gute, alte Rechtschreibung...).
ach so ,ja sry bin heute nicht so ganz bei der sache
Der Namenlose
16.09.2006, 22:40
so also man muss aber auch verschiedene teste vorher machen bevor man aufgenommen wird und die ausbildung anfagen kann ,oder?
Ich gewinne immer mehr den Eindruck, daß du dich noch nicht wirklich mit dem Themengebiet auseinander gesetzt hast, deshalb meinerseits der folgende Vorschlag:
Du folgst jetzt einfach mal den Links, die ich oben gepostet hatte und machst dich dort schlau. Die Internetseiten der Polizei Niedersachsens sind recht informativ und aussagekräftig. Dort findest du u.a. Broschüren, die speziell auf dich als Realschüler zugeschnitten sind, und mit Sicherheit wird dort irgendwo auch ein Ansprechpartner genannt, der dir all deine Fragen kompetent im direkten Gespräch beantworten kann.
Das soll nun nicht heißen, daß du oder deine Fragen hier nicht erwünscht sind, aber mit ein wenig mehr Vorbildung tust du dir selbst einen Gefallen.
doch habe ich aber ich stelle die fragen damit ich sicher gehen kann das das so wie ich es versteanden habe richtig ist
ja das habe ich ja schon alles auf dem pc die unterlagen
das ist mir ja klar nur ich wollte auch mal den eindruck von einem polizistenoder einer polizisten haben.....
Viellicht kann mr ja ener von euch auch nch etwas zu dem beruf sagen
akkonsaarland
17.09.2006, 08:07
ich denke an dieser stelle macht ein mod besser den thread zu.
sonst will er noch rettungsassistent werden
rettungsassistent wieso das? da habe ich kein bedarf
mit bildungsstand ist ja der abschluss gemeint ne
ich habe da nochmal ne frage auf der seite die du mir dernamenlose gegeben hast ne, da steht das Vorgaben für Bewerbungen zur Einstellung 1. Oktober 2007:
Bewerbungsschluss: 31.12.2006
das heißt ja das ich dann ers übernächstejahr also 2008 dran wäre
Zentrale Leitstelle
17.09.2006, 11:49
Hallo Skater,
1) bemühe Dich mal ein wenig um Satzaufbau.. dann ists verständlicher..
2) Du hast jetzt 3mal hintereinander gepostet... es gibt eine EDIT-Funktion, beachte dies bitte in Zukunft.. und
3) Warum bist du erst übernächstes Jahr dran, wenn der Abgabeschluss der 31.12 diesen Jahres ist ??
ja ist okay,ich halte mich dran!
ja,erst übernächstesjahr,weil man die Bewerbung nur bis zum 31.12.06 schicken kann ,da ich aber jetzt in der 10 Klasse bin und erst so am 27.1.07 mein halbjahres zeugnis bekomme und im Sommer erst mein ganzes,deswegen meinte ich übernächstesjahr
und jetzt steh ich auf dem Schlauch ,weil ich jetzt nicht weiter weiß was ich machen soll.
ja wenn man die Bewerbung dieses jahr hinschicken soll und du dich jetzt bewerben sollst @ skater hast du wohl die arschkarte gezogen und musst warten bis du dein zeugnis bekommst!!!!
ja das war mir und ist mir ja auch kalr
telemanne
18.09.2006, 17:13
@ Skater:
Wenn du mittlere Reife hast und zur Polizei willst, kannst du dich natürlich auch in allen anderen Bundesländern bewerben, die noch mittleren Dienst ausbilden. Ich würde dir aber raten, vorher die Fachhochschulreife bzw. Abi zu erwerben und dich dann erst zu bewerben. Das hat viele Vorteile:
1. Du bist älter und reifer, was für den Beruf des Polizisten wichtig ist
2. Du kannst dich in allen Länder auf die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes bewerben, was deine Chancen deutlich erhöht
3. Schaffst du es in den gehobenen Dienst -> Mehr Geld
4. Wirst du irgendwo im Mittleren eingestellt, ist der Aufstieg in den geh PvD leichter, als ohne Abi/FHR -> früher mehr Geld
5. Sollte es trotzdem nirgends mit einer Einstellung in den PvD reichen, bleiben dir mit Abi/FHR alle Türen und Tore offen, einen anderen Beruf zu wählen oder zu studieren.
Einen Einblick in den Beruf des Polizisten kann dir keiner geben. Ob es wirklich das richtige für einen ist, beziehungsweise ob du mit dem Job (sprich den Einsätzen, Eindrücken, Situationen, "Kundschaft" und so weiter...) klar kommst, wirst du erst in deinem ersten Praktikum während der Ausbildung feststellen. Da wirst du auch sehr früh feststellen, dass dieser Job, oftmals nicht so schön ist, wie unzählige Unwissende behaupten.
Eine wichtige Eigenschaft musst du in dem Job haben: Du musst mit Menschen und mit der "Macht über andere" umgehen können.
Ich sprech übrigens aus eigener Erfahrung...
Wenn du Fragen hast, kannst du dich gerne per PN an mich wenden.
Gruß...
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