PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verpflichtung kündigen?



Florian1986
01.09.2006, 11:29
Hallo,

kann man eine verpflichtung kündigen? oder kommt man da garnicht oder irgendwie anders raus?

Etienne
01.09.2006, 11:42
Hallo,

kann man eine verpflichtung kündigen? oder kommt man da garnicht oder irgendwie anders raus?
Vielleicht sagst du uns noch worum es geht?!

Florian1986
01.09.2006, 11:43
ich habe mich beim malteser beim Katastrophenschutz für 6 Jahre verpflichtet und da ich aus den Verein austreten möchte möchte ich auch aus der Verpflichtung raus und weiß net so genau wie das geht

Florian1986
01.09.2006, 11:44
als Wehrersatzdienst

SEG
01.09.2006, 11:46
Also du gehst am besten zu deinen Vorgesetzten und fragst den, oder du gibst ihm eine Schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft. Aber die restliche Zeit musst du halt dann noch bei der Bundeswehr oder einer andren HiOrg ableisten.

Gruß SEG

Florian1986
01.09.2006, 11:48
Alles klar. danke. besteht wohl die möglichkeit mich dann ausmustern zu lassen oder nehmen die mich auf jeden fall?

Mr. Blaulicht
01.09.2006, 11:49
Moin moin,

wende Dich am besten an das für Dich zuständige Kreiswehrersatzamt. Dort kann man Dir sicherlich beratend helfen.

Allerdings gehe ich davon aus, dass, wenn Du die Verpflichtung auflöst, die komplette Zeit bei der Bundeswehr ableisten musst.

Gruß, Mr. Blaulicht

SEG
01.09.2006, 11:50
Schau mal am besten hier: http://www.bundeswehr.de/

und dann bei Suchbegriff Musterung eingeben

Florian1986
01.09.2006, 11:53
Danke

Mr. Blaulicht
01.09.2006, 12:02
Moin moin,

hab noch mal gegooglet.

Guggst Du hier (http://www.zentralstelle-kdv.de/intern27.htm)

Gruß, Mr. Blaulicht

DG3YCS
01.09.2006, 12:29
Hallo,

Um es kurz zusammenzufassen:
Du kannst im Prinzip jederzeit austreten (Mit der folge das du deine Freistellung automatisch verlierst) oder auch ohne Austritt deine Freistellung zurückgeben. Es gibt zwar eine eine Kündigungsfrist (zum vollen vierteljahr), aber davon wird nur seltenst Gebrauch gemacht werden. Diese soll ja nur verhindern, das zb. IM EINSATZ, bzw wenn ein solcher abzusehen ist, die Helfer die Klamotten hinschmeissen...

Sobald deine Freistellung weg ist, unterliegst du wieder der Wehrpflicht!
Und du hast, sofern du die VOLLEN 6 Jahre noch nicht abgeleistet hast, die Pflicht den Grundwehrdienst abzuleisten.
Die Altersgrenze hierfür IST 32 Jahre!!! Die Altersgrenze von 23/25 Jahren gilt nur für Personen, DIE NIEMALS VERPFLICHTET WAREN.

Wenn du deine Freistellung vorzeitig zurückgibst, MUSST DU DEN VOLLEN Grundwehrdienst ableisten. Eine Anrechnung der Dienstzeit erfolgt NICHT!

Eine Anrechnung der Dienstzeit kann nur dann erfolgen, wenn die Rücknahme der Freistellung aus Gründen erfolgt, die der Freigestellte NICHT SELBST zu vertreten hat. Zb. weil seine Dienststelle geschlossen wird und in zumutbarer Entfernung keine weiteren Freistellungsplätze mehr vorhanden sind.
Dann wird pro Jahr Dienst der GWD um 1,5 Monate gekürzt, allerdings nur wenn die Freistellung bereits eine gewisse Mindestzeit gedauert hat.
(Dieser EXTREM SELTENE Umstand führt aber sowieso in der Regel dazu, das auf eine Einberufung für die Restzeit verzichtet wird... Was ja auch Ok ist, da es ja ebend nicht an dem Betroffenen selbst liegt, das er keinen Freistellungsplatz mehr hat)

Dieses sollte dir bewusst sein, bevor du die Freistellung aufgibst.
Ein wechsel der Organisation, wenn du dich zb. bei der jetzigen nicht wohl fühlst, ist in der Regel aber relativ problemlos möglich, aber hier kommt es darauf an, den Verwaltungsweg und die Reihenfolge einzuhalten.

Gruß
Carsten

Florian1986
01.09.2006, 12:42
danke DG3YCS. wenn ich dann wehrpflichtig bin muss ich doch noch gemustert werden oder? oder werde ich gezogen egal was ich hab (brille, allergie , übergewicht).

Mr. Blaulicht
01.09.2006, 12:43
Dieses sollte dir bewusst sein, bevor du die Freistellung aufgibst.
Ein wechsel der Organisation, wenn du dich zb. bei der jetzigen nicht wohl fühlst, ist in der Regel aber relativ problemlos möglich, aber hier kommt es darauf an, den Verwaltungsweg und die Reihenfolge einzuhalten.
Rischtisch!
Waurm willst Du denn Deine Verpflichtung aufgeben? Vielleicht gibt es ja auch noch andere Lösungen...


danke DG3YCS. wenn ich dann wehrpflichtig bin muss ich doch noch gemustert werden oder? oder werde ich gezogen egal was ich hab (brille, allergie , übergewicht).
Gemustert wirst Du sowieso. Du kannst Dich ja auch erst freistellen lassen, wenn Du wehrpflichtig wirst. Sollte Dich Dein Gesundheitszustand geändert haben, gibt es bestimmt die Möglichkeit einer Nachuntersuchung.

Gruß, Mr. Blaulicht

DG3YCS
01.09.2006, 13:08
danke DG3YCS. wenn ich dann wehrpflichtig bin muss ich doch noch gemustert werden oder? oder werde ich gezogen egal was ich hab (brille, allergie , übergewicht).

Hi.

Wie unsere "RKL- Kennfarbe Blau" schon richtig schrieb, gemustert wirst du auf jeden Fall, sofern du noch nicht gemusterst wurdest.
Wenn du natürlich Untauglich bist, dann wirst du auch nicht gezogen!
Brille und Allergie sind übrigends KEINE Gründe für eine Untauglichkeit, ausser du bist auch mit Brille fast blind...
Übergewicht nur wenn es wirklich schon Krankhaft ist!

Im Übrigen bekommen heutzutage viel mehr "Anwärter" den Tauglichkeitsgrad2 als früher, denn damals wurde oft im Zweifelsfall T3 vergebne, wenn man auch hätte T2 vergeben können. Eher aus vorsicht, denn objektiv änderte sich für den WDL nicht viel, er hatte halt vorsichtshalber ein paar Einschränkungen bzw. war von gewissen Dingen befreit. Dienstpflichtig war er.

Heute währe er aber ohne T2 untauglich, also von der Dienstpflicht befreit, daher werden die Kriterien strenger ausgelegt.
Profitiert haben viele die nach alter Regelung T3 gemustert wurden, aber nicht vor änderung der Richtlinien eingezogen wurden...

Wenn nicht ein Facharzt wegen einer Einschränkung ganz klar zu dir Sagt:
Damit bist du Untauglich, dann würde ich darauf nicht spekulieren...

Natürlich kannst du hoffen, aber dann musst du bereit sein, auch tatsächlich den GWD oder ZD abzuleisten. Eine erneute Freistellung dürfte dann fast unmöglich sein!

Gruß
Carsten

Florian1986
01.09.2006, 13:57
ich komme mit meine chef bei der organisation nicht mehr klar und hab auch eigentlich keine zeit mehr dafür. dies liegt aber an der organisation und nicht an der verpflichtung. und da ich aus der organisation raus möchte, möchte ich nach möglichkeit auch aus der verpflichtung raus

Mr. Blaulicht
01.09.2006, 14:00
wie gesagt: So wie ich das sehe, musst Du dafür zum Bund oder Zivi machen. Überleg´s Dir gut!

Gruß, Mr. Blaulicht

DG3YCS
01.09.2006, 14:06
Hi,

wie gesagt, raus kommst du Problemlos.
Allerdings musst dann die 9 Monate Bund/ZD ableisten.

Wenn du die Annahme hast, das du gesundheitlich nicht für den Wehrdienst geeignet bist, kannst du ja versuchen dich auszumustern zu lassen.
Das ist allerdings ein Pokerspiel. Und bei einem Spiel soll man ja nur setzen was man auch verschmerzen kann. in diesem Fall 9 Monate Dienst.

Wenn du also gerade sowieso die Zeit dafür hättest, also arbeitslos bist oder noch ein paar Wartesemester vor dir hast usw. dann kann es sogar durchaus sinn machen deinen Dienst abzuleisten und alles hinter dir zu haben.
Dann würde ich schnell den Austritt erklären und mich um eine schnelle Musterung/Einberufung kümmern.

HAst du diese Möglichkeit aber nicht, bezieht sich das keine Zeit auf den Job, dann währe das natürlich Tödlich!
Dann würde ich mal bei den anderen Organisationen schauen, ob du da nicht unterkommen kannst. Die bisherige Dienstzeit wird dann natürlich angerechnet.

Eine Bequeme und sichere Lösung gibt es nicht...

Gruß
Carsten

überhose
01.09.2006, 15:00
http://feuerwehr.de/forum/f.php?m=339177#339177

tower911
05.09.2006, 23:15
wir hatten bisher 3 Leute in den letzten 10 Jahren die aus der Feuerwehrgeschmissen wurden.
Die mussten alle zum nächsten 1ten zum Bund.
Wie lange sie noch dahin mussten errechnete sich bei allen nach der Zeit die sie von den 6 jahren schon geleistet hatten.
Einer kam vom THW zu uns, wurde dann bei uns auch rausgeschmissen und durfte noch für 7 wochen zum Bund weil er schon etliche Jahre beim THW gemacht hatte.
Also wenn du nicht gerade beliebt bei deinem Chef von den Maltesern warst dann geh davon aus das du mit ziemlicher Sicherheit gezogen wirst.

Spitzmacher
06.09.2006, 10:03
Hallo Florian1986, mir kommt deine Situation sehr bekannt vor,
Ruf bei deinem Zuständigen Kreiswehrersatzamt an und erfrage die Erlaubnis nach einer Nachmusterung. Die Dame oder der Herr wird dir dann eine adresse geben wo du das schriftlich hinschicken darfst mit der Erlaubnis das Sie auch deine Ärtzte befragen dürfen sprich Aufhebung der Schweigepflich deiner Ärtzte! ganz WICHITG sonst wird es nichts mit der Musterung die 2. Bei mir haben die netten Herren Doctoren Festgestellt 4 kilo zu viel schonmal eine Tauglichkeit weniger und das ganz geht dann so weiter.
Am ende gab es für mich einen Zettel das ich nicht zum Grundwehrdienst mehr gezogen werde sprich die wollen mich nicht mehr ;-( und dann muss man noch sich vom Kreis enpflichten lassen oder du versuchst das auf dem friedlichen Wege zu lösen indem du den Ansprechpartner der Diozöse ansprichst und sagst das du mit deiner Führung ein problem hast und deshlab wechseln willst.
Ist deine Führung sehr arschig schicken Sie dich dafür zum Bund. Ist alles nicht so einfach.
wäre nett wenn du berichtest wie es bei dir ausgegangen ist.... Würde mich Interessieren.

Mfg

Schullehrer
06.09.2006, 18:39
Hallo Leutz,

lest Euch mal in aller Ruhe den folgenden Artikel durch, ich denke der beinhaltet für alle Interessierten sehr viele Infos :-)

MfG

http://www.malteser-kirchheim.de/presse/sonstige/neukonzeptzskats271101b.pdf

nobody^
07.09.2006, 15:55
Hi,
ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich habe mich vor ca. einem Jahr bei den Maltesern zum Katastrophenschutz verpflichtet da ich wegen meinem Studium nicht zur Bundeswehr wollte.
Allerdings merke ich immer mehr das mir der Dienst dort nicht liegt (Sanitätdienste). Ausserdem muss ich arbeiten erledigen erledigen die ich vorher so nicht erwartet habe (Organisation von Diensten).
Mittlerweile studiere ich im 3. Semester (ist ein Zurückstellungsgrund). Wenn ich den Katastrophenschutz nun kündigen würde, müste ich dann erst nach dem Studium zur Bundeswehr? Das würde ich in Kauf nehmen. Allerdings nich mitten im Studium.

Was meint ihr`?

SEG-Betreuung
07.09.2006, 19:57
Carsten sagt es schon so schön, eine bequeme und sichere Lösung gibt es nicht...

Und das ist auch gut so!

Wisst ihr was das Wort verpflichten heisst?

Ja, dann ist ja gut.

Wenn ich mich verpflichte für eine Organisation 6 Jahre K-Schutzdienste zu leisten, dann heisst das nicht, dass ich 6 Jahre auf der faulen Haut liege und andere bei der BW in der "grünen" Grundausbildung durch den Schlamm robben.

Manche sind scheinbar echt der Meinung, es wird ihnen alles in den Schoss geworfen.

San-Dienste sind nicht so dein Fall? Tja, was erwartest du von ner Organisation wie den Maltesern?

Und Arbeiten für die Org. erledigen?
Genau aus dem Grund, weil du das machst für die (und für den K-Einsatz bereitstehst), wirst du nicht zum Grundwehrdienst herangezogen. Mit all Vorteilen, die das hat bezüglich Job und Familie.

Diese Weinerei, die ich oft höre, die ist sooo jämmerlich.

Kann schon sein, dass ihr mir das übel nehmt, aber das musste mal raus.

Nach meinem Rechtsverständnis sollte JEDER, der sich entpflichten lässt zum nächstmöglichen Termin einberufen werden. Und das sich die Stuffze über so Spätberufene immer freuen ist ja bekannt...

Also wie wäre es, das versprochene zu leisten (die 6 Jahre)?
Wenns mit dem Chef ned klappt, kann man ja noch immer die Org. wechseln, aber sämtliche Hintertüren zu suchen, das ist einfach link denen gegenüber, die ihre Pflicht geleistet haben.

Mr. Blaulicht
07.09.2006, 21:59
Moin moin,

@ nobody^: Da muss ich mich leider meinem Vorredner anschliessen: Einfach sich einen bequemen Weg aussuchen, weil einem der Dienst nicht gerade in die Karriereplanung passt (früher studieren = jünger im Job anfangen => Vorteil vor anderen Kollegen!), und dann auch noch sauber aus der Verpflichtung rauskommen wollen, ist ein Schlag ins Gesicht von denjenigen, die beim Bund waren oder Zivildienst oder ähnliches gemacht haben, oder ihre Verpflichtung ernstnehmen und wirklich 200h pro Jahr für den betreffenden Verein schuften.
Wie gesagt: Wenn es zu unvorhergesehenen Problemen kommt (Umzug, Chef passt einem nicht, Krankheit etc), dann kann man das alles einsehen. Aber wenn man aus lauter Bequemlichkeit sich solche Spielchen erlaubt, hört bei mir die Toleranz auf...!

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
07.09.2006, 22:32
habe 15 Monate ohne Bewährung bekommen, zu der Zeit hätte man noch 10 Jahr K-Schutz-Helfer seihen müßen
und es währe ein schlag ins Gesicht!!!!

Gruß Michael