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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lohnfortzahlung



QuattroFW
27.08.2006, 00:07
Hallo wer kann mir sagen wie es ist wenn ich während der Arbeit oder vor der Arbeit einen Alarm bekomme und ich zum Einsatz gehe. Wer zahlt mir für die Einsatzzeit den Lohn? Bzw. Denn Lohnersatz. Kann die Gemeinde es verweigern den Lohnersatz an die Firma zu zahlen. Wenn die Gemeinde sagt wenn etwas ist bleib auf der Arbeit bzw. Fahr zur Arbeit und gehe nicht zum Einsatz? (So nach dem Motto komme nur wenn du kostenfrei bist)

Würde mich mal interessieren wer mir etwas dazu sagen kann.

MFG QuattroFW

Wünsche euch noch ne Ruhige Schicht!

Mr. Blaulicht
27.08.2006, 00:12
Moin moin,

Erst mal willkommen im Forum.

Zu Deiner Frage: So wie ich das hier verstanden habe, gibt es da wohl keine einheitliche Regelung.
Lies Dir mal http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=13349&highlight=lohn
und http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=25673&highlight=lohn
durch. Vielleicht ist es dann etwas klarer.

Ruhige Schicht auch von mir,

Gruß, Mr. Blaulicht

QuattroFW
27.08.2006, 00:15
Jo vielen Dank für die nette Begrüssung. Ich werde mal schauen. Aber das hilft mir noch nicht so recht weiter Schade.

Ruhige Schicht noch!

Alex22
27.08.2006, 08:27
Erstmal wäre es interessant zu wissen aus welchem Bundesland du kommst.

Diggi
27.08.2006, 12:47
Wer zahlt mir für die Einsatzzeit den Lohn?

Hallo,

deine Frage verwirrt mich gerade vetwas. Du willst also Geld für Arbeit, die du nicht machen kannst bzw aufgrund des Einsatzes nicht gemacht hast?

Zusätzlich dazu steht es noch im Wiederspruch zur ehrenamtlichen (=unentgeldlichen) Arbeit bei der Feuerwehr, denn indirekt verlangst du ja dass man dich für deine Feuerwehrarbeit bezahlt, denn deine Arbeit in der Firma hast du ja in der Zeit nicht gemacht...

Am Besten erläuterst du das noch etwas genauer. Hier in NRW kannst du als Arbeitnehmer ein Formular ausfüllen, wo deine Einsatzzeit usw aufgeführt ist. Das gibst du an den Arbeitgeber, der rechnet alles aus und der reicht das bei der Stadt ein für die Rückerstattung des Ausfalls. So erhält der Arbeitgeber das Geld für den Ausfall und nicht du selber.

Gruß

Alex22
27.08.2006, 13:28
In BaWü gibts diese Lohnfortzahlung nicht ...
Hier bekommt der Feuerwehrmann ein Entschädigung unabhängig von Arbeit oder Freizeit.

QuattroFW
27.08.2006, 14:12
Erstmal wäre es interessant zu wissen aus welchem Bundesland du kommst.
Ich komme aus Niedersachsen!

QuattroFW
27.08.2006, 14:17
Hallo,

deine Frage verwirrt mich gerade vetwas. Du willst also Geld für Arbeit, die du nicht machen kannst bzw aufgrund des Einsatzes nicht gemacht hast?

Zusätzlich dazu steht es noch im Wiederspruch zur ehrenamtlichen (=unentgeldlichen) Arbeit bei der Feuerwehr, denn indirekt verlangst du ja dass man dich für deine Feuerwehrarbeit bezahlt, denn deine Arbeit in der Firma hast du ja in der Zeit nicht gemacht...

Am Besten erläuterst du das noch etwas genauer. Hier in NRW kannst du als Arbeitnehmer ein Formular ausfüllen, wo deine Einsatzzeit usw aufgeführt ist. Das gibst du an den Arbeitgeber, der rechnet alles aus und der reicht das bei der Stadt ein für die Rückerstattung des Ausfalls. So erhält der Arbeitgeber das Geld für den Ausfall und nicht du selber.

Gruß
Nein ich will dafür gar kein Geld haben. Nur die Firma, weil ich dann ja meinetwegen 1 Std. nicht anwesent bin. Und deshalb möchte ich wissen wie es wegen so einem Formular ist wenn man das dem Arbeitgeber gibt ausfüllt und dann zur Gemeinde geht ob die Gemeinde es verweigern kann den Ausfall zu zahlen den der Arbeitgeber fordert. Oder kann die Gemeinde sagen wenn dein Arbeitgeber Geld haben will bleib dort und komme nicht. Im Prinzip das ich dann dafür Überstunden hin geben muss. Ist das in Ordnung?

Diggi
27.08.2006, 14:31
Ja, das kann so sein. Die entsprechenden Absprachen erfährst du meistens bei deinem Wehrführer oder dem Leiter des städtischen Ordnungsamtes, die zumeist im gegenseitigen Einvernehmen eine Regelung getroffen haben - so beispielsweise bei uns in der Wehr...

Sollte es keine Regelung geben musst du dich wohl nochmal mit deinem Chef zusammensetzen und alles durchsprechen. Enwteder sagt er du darfst nicht weg, oder du darfst weg musst die Arbeit aber nachholen oder er halt halt gar nix dagegen. Bei Letzterem: Diese Chefs werden leider immer seltener...

Koerbi
27.08.2006, 15:38
In BaWü gibts diese Lohnfortzahlung nicht ...
Hier bekommt der Feuerwehrmann ein Entschädigung unabhängig von Arbeit oder Freizeit.

Das stimmt so nicht ganz,bei uns kann der Arbeitgeber an die Gemeinde schreiben und die bezahlt das Geld dann für die Zeit in der ich im Einsatz war. Und da mir die Firma diese STunden auch nicht abzieht sondern ganz normal bezahlt haben wir in dem Falle eine Lohnforzahlung. Geld für den Einsatz bekommen wir persönlich nicht wir bekommen von der Gemeinde Geld in die Kasse. Und für Sicherheitswachdienste bekommen wir auch Geld.

Teletector
27.08.2006, 15:44
Hallo,

bei deiner zuständigen Gemeinde bekommst Du ein Antragsformular auf Erstattung von Lohnausfall. Dieses ist in erster Linie aber für deinen Chef gedacht.
Ablauf also: Einsatz, Arbeitszeitausfall, Lohn muss von der Firma normal weiterbezahlt werden, Antrag frühestmöglich vom Chef ausfüllen lassen und abgeben. Wichtig ist das auf den Anträgen alles ausgefüllt wird, der Arbeitgeber bekommt den Lohn Deiner Arbeitszeit die er Dir ja weiterbezahlt incl. der zu erstattenden Sozialbeiträge erstattet.
Du merkst auf deinem Lohnzettel in der Regel gar nichts.

Gruss Tele......

QuattroFW
27.08.2006, 18:26
Hallo,

bei deiner zuständigen Gemeinde bekommst Du ein Antragsformular auf Erstattung von Lohnausfall. Dieses ist in erster Linie aber für deinen Chef gedacht.
Ablauf also: Einsatz, Arbeitszeitausfall, Lohn muss von der Firma normal weiterbezahlt werden, Antrag frühestmöglich vom Chef ausfüllen lassen und abgeben. Wichtig ist das auf den Anträgen alles ausgefüllt wird, der Arbeitgeber bekommt den Lohn Deiner Arbeitszeit die er Dir ja weiterbezahlt incl. der zu erstattenden Sozialbeiträge erstattet.
Du merkst auf deinem Lohnzettel in der Regel gar nichts.

Gruss Tele......
Ja so ist es auch ja normal kann die Gemeinde denn die zahlung auch verweigern wenn sie sagt bleib bei der Arbeit wenn du etwas kostet. Das die Firma es bekommt ist klar. Weil die Gemeinde angeblich ne Satzung hat, sobald der FW man etwas kostet bzw die Firma den ausfall ersetzt haben das sie sagen bleib auf der Arbeit. Mir ist wichtig ob sie zahlen müssen an die Firma wenn ich doch beim einsatz sein sollte, trotz irgendeiner Satzung.

Gruss QuattroFW

akkonsaarland
27.08.2006, 18:44
Ja so ist es auch ja normal kann die Gemeinde denn die zahlung auch verweigern wenn sie sagt bleib bei der Arbeit wenn du etwas kostet.


in diesem Moment ist der Grundgedanke einer FFW hinfällig
auch wenn die Leute etwas "kosten" (wo ich jeden Arbeitgeber verstehen kann) so muss der Brandschutz gesichert sein.

Stell dir vor von 30 Mann einer FF bleiben 28 auf der Arbeit und 2 retten die Historische Altstadt!

Das wird ein Spass

Teletector
27.08.2006, 20:54
Hallo,

in Eurem NBrandschG steht das was Du suchst in den §§ 11 Abs.1 sowie § 12 Abs. 1,2,3 ( insbesondere §12 Abs.3 )

hier der Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774288_L20.pdf

wenn Du dir in §11 den Absatz 4 durchliest, dürfte deine Frage ob die Gemeinde dich beim Einsatz aus Kostengründen zurückstellen darf erledigt sein.

P.S : Sinngemäss steht es so in den Brandschutzgesetzen ALLER Bundesländer.

Hoffe das hilft Dir weiter.

Gruss Tele........

QuattroFW
27.08.2006, 21:29
Hallo,

in Eurem NBrandschG steht das was Du suchst in den §§ 11 Abs.1 sowie § 12 Abs. 1,2,3 ( insbesondere §12 Abs.3 )

hier der Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774288_L20.pdf

wenn Du dir in §11 den Absatz 4 durchliest, dürfte deine Frage ob die Gemeinde dich beim Einsatz aus Kostengründen zurückstellen darf erledigt sein.

P.S : Sinngemäss steht es so in den Brandschutzgesetzen ALLER Bundesländer.

Hoffe das hilft Dir weiter.

Gruss Tele........
Jo das hilft mir schon sehr weiter Danke. Und nun müsste ich noch wissen ob dann die Gemeinde noch eine eigene Satzung oder Gesetz machen kann wo drinne steht das ich auf der arbeit bleiben soll wenn der Arbeitgeber ersatz haben möchte. Kann so etwas sein? Weil sonst würden sie ja nicht um dioe zahlung drum herum kommen.

Ruhige Schicht noch!!!

Diggi
27.08.2006, 21:30
Frag doch einfach nach ;)

Mr. Blaulicht
27.08.2006, 21:43
Moin moin,

ich denke, dass die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister als obersten komunalen Vorgesetzten der Feuerwehr sehr wohl eine Dienstanweisung diesbezüglich erlassen kann. Allerdings kann man solche Missstände bei bestehender Personalknappheit bei Feuerwehreinsätzen mit Sicherheit über die Presse "anprangern".

Gruß, Mr. Blaulicht

Teletector
27.08.2006, 22:13
Moin moin,

ich denke, dass die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister als obersten komunalen Vorgesetzten der Feuerwehr sehr wohl eine Dienstanweisung diesbezüglich erlassen kann. Allerdings kann man solche Missstände bei bestehender Personalknappheit bei Feuerwehreinsätzen mit Sicherheit über die Presse "anprangern".

Gruß, Mr. Blaulicht

wohl eher nicht. Alle Satzungen,Erlässe, Dienstanweisungen etc. müssen im Einklang mit der jeweiligen Gesetzgebung stehen. Sprich, eine Kommune darf sich nicht darüber hinwegsetzen.

Suche mal weiter....

Andreas 53/01
27.08.2006, 22:13
Hallo !

Die Gemeinde möchte ich erleben die von ihrer Feuerwehr erwartet das, wenn der Arbeitnehmer seine Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber gegenüber der Gemeinde geltend macht, diese nicht zum Einsatz kommen sollen, weil dafür ja Kosten entstehen die die Gemeinde aber beim Versicherer bzw. Verursacher oder Besteller des Einsatzes wieder zurückholt.

Das wäre dann Betrug gegenüber dritten(Versicherung,Verursacher), kosten geltend zumachen die dann nicht weiter gegeben werden !!

So hört sich, das für mich, aus der Fragestellung heraus an...

MfG

DG3YCS
27.08.2006, 23:49
Hallo,

Ich würde sagen das kommt ganz auf die Umstände an.

Die Stadt/Gemeinde hat für ausreichenden Brandschutz zu sorgen.
Dazu gehört (Theoretisch) das eine ausreichende Anzahl an Kräften zur Verfügung steht.

Der Oberste Chef der FW kann natürlich anordnen das bestimmte PErsonen nicht bei Alarm kommen sollen. Wenn dies nicht so währe, dann bräuchte man ja auch nur eine Schleife für alle!

Wenn jetzt auch ohne das die z.Zt. arbeitenden FW´ler eine AUSREICHEND STARKE Personaldecke VERFÜGBAR ist, DANN denke ich kann der Vorgesetzte durchaus entscheiden: NEin du zwischen 8.00 und 18.00 nicht bzw. nur bei Vollalarm.

Geht der FW´ler trotzdem, so hat er das auf eigene Veranlassung, gegen die ausdrückliche Anweisung getan, und hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. (AG bekommt kein Geld, muss aber auch nichts fortzahlen)

Ein RECHT AUF EINSATZ habe ich noch in keinem BRandschutzgesetz gesehen...

Ein Betrug kann ich da nicht erkennen, da entweder nach Fallpauschalen oder nach Anzahl der eingesetzten Kräfte abgerechnet wird. Mir ist keine Abrechnung bekannt wo nach Schülern, Arbeitern und Arbeitslosen unterschieden wird!!!

Wenn die geforderte Leistung auch ohne Lohnausfall erbracht werden kann, ist es eine reine Entscheidung der Kostenminimierung und in Zeiten Knapper kassen auch gerechtfertig.

Wobei Ich grundsätzlich FÜR Lohnausfall bin, freilwillig heißt nicht UMSONST!
(Wenn ich mich bei der BW freiwillig für einen Auslandseinsatz melde, bekomme ich noch einen dicken BAtzen oben drauf, NEBEN meinem normalen Sold)
Und mir sollen zumindest dadurch keine NAchteile in FORM von realen Lohnverlust entstehen. Wenn es keinen Lohnausfall gäbe, dann könnte ich ansonsten auch sagen jeder bringt zum Einsatz 150Eur. pro Tag bar mit, ist am Monatsende dasselbe! Nur wenn kein Lohn ausfällt/ausfallen muss, dann braucht auch nichts bezahlt zu werden.

ABER:
ISt die Tagesalarmstärke NICHT im ausreichendem Maße mit genügnd Reserve gesichert, dann sehe ich keine Möglichkeit gewisse Leute Quasi abzubestellen, da diese ja wirklich benötigt werden.
DAs gibt dann tatsächlich wohl keine Rechtsgrundlage mehr her.

Gruß
Carsten

Mr. Blaulicht
28.08.2006, 00:19
wohl eher nicht. Alle Satzungen,Erlässe, Dienstanweisungen etc. müssen im Einklang mit der jeweiligen Gesetzgebung stehen. Sprich, eine Kommune darf sich nicht darüber hinwegsetzen.

Suche mal weiter....
Und wo steht, dass alle kommen müssen, wenn alarmiert wird?

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
28.08.2006, 12:21
Ich würde mit meinem Arbeitgeber(der zahlt mir für geleistete Arbeit Kohle!) fragen und auch den Wehrführer ansprechen , wenn keine Regelung getroffen wird gehe ich Arbeiten (möchte kein Hartz IV Empfänger werden)

Gruß Michael

DME-Murxer
28.08.2006, 20:02
Und wo steht, dass alle kommen müssen, wenn alarmiert wird?

Gruß, Mr. Blaulicht

Für Niedersachsen steht dies im Niedersächsischem Brandschutzgesetz.
Dort sind u.a. die Rechten und Pflichten eines Freiwillen FW-Angehörigen geregelt.
Z.Bsp. steht da auch, dass der Arbeitgeber die entgangene Arbeitszeit ersetzt bekommt.

Grüße vom Murxer

Mr. Blaulicht
28.08.2006, 20:25
Moin moin,

das mag sein, aber wo steht, dass jeder Feuerwehrmann bei Alarmierung kommen muss?

Gruß, Mr. Blaulicht

DME-Murxer
28.08.2006, 20:34
Moin moin,

das mag sein, aber wo steht, dass jeder Feuerwehrmann bei Alarmierung kommen muss?

Gruß, Mr. Blaulicht

Wie schon mein Vorredner weiter vorne beschrieben hat, unter §11, Absatz 4.
Sinngemäß: "...Mitglieder der freiwilligen FW sind verpflichtet an , Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen teilzunehmen."

Da dieses Gesetz für jeden FW-Angehörigen anzuwenden ist, muss auch jeder bei Alarmierung am Einsatz teilnehmen.

Grüße vom Murxer

Mr. Blaulicht
28.08.2006, 20:40
Moin moin,

es gibt da keine Ausnahmen (Aufsichtspflicht o.ä.)? Das heißt, jeder Klemptner, der gerade bei einem Wasserrohrbuch ist, muss seine Arbeit verlassen, um zu einem Feuerwehreinsatz zu gehen? Gilt das auch für Lehrer, Kindergärtnerinnen etc.? Oder hauptamtliches Rettungsdienstpersonal? Darf ein Disponent die Leitstelle verlassen (quasi, nachdem er sich selbst angepiepst hat), wenn er Mitglied der betroffenen Feuerwehr ist?
Und wie sieht´s bei Krankheit aus? Muss ich auch mit einem gebrochenen Fuss zur Feuerwehr? Oder betrunken?
Ich kann mir gut vorstellen, dass es Dienstanweisungen geben DARF (über den Sinn und Unsinn will ich hier gar nicht diskutieren), die das Fernbleiben von der Arbeit zu "Feuerwehrzwecken" untersagt. Und genau so kann ich mir auch vorstellen, dass so eine Dienstanweisung von seiten der Feuerwehr (durch den Bürgermeister o.ä.) kommt.

Gruß, Mr. Blaulicht

DG3YCS
28.08.2006, 20:59
Hallo,

Also ich verstehe den entsprechenden Paragraph so, dass ein FFW´ler zu für Ihn angesetzten Übungen, Diensten und Alarmierungen kommen muss.
Das dürfte ja in jedem Bundesland so gelten.

Allerdings denke ich verbietet dieses Gesetz nicht, dass der Wehrführer bestimmen kann, das gewisse Personen zu gewissen Zeiten NICHT kommen sollen.
Trifft er diese Anordnungen, so würde der Alarm für diese Personen einfach nicht gelten, diese würden also schlicht und einfach nicht alarmiert sondern höchstens durch das Piepen des Melders Informiert und hätten demzufolge weder eine Einsatzpflicht, noch einen Anspruch auf freistellung gegenüber Ihrem Arbeitgeber, der deshalb wiederum keinen Anspruch auf Lohnausfallerstattung hat.

Würde man das Gesetz so auslegen, das jeder FW´ler zu JEDEM Alarm kommen müsste, so dürfte es ja keine Gruppenbildung, wechselnde Bereitschaften und Tag/Nacht unterscheidungen mehr geben.
In jeder Gemeinde nur noch eine RIC/Schleife für alle.
Und zum Brand der freistehenden Mülltonne auf dem Schulhof rücken dann 45 Mann aus, wovon die Hälfte beim Nichtstun 30Eur. die Stunde kostet.

Gruß
Carsten

kOnDeNsAtOr
29.08.2006, 07:02
Hallo wer kann mir sagen wie es ist wenn ich während der Arbeit oder vor der Arbeit einen Alarm bekomme und ich zum Einsatz gehe. Wer zahlt mir für die Einsatzzeit den Lohn? Bzw. Denn Lohnersatz. Kann die Gemeinde es verweigern den Lohnersatz an die Firma zu zahlen. Wenn die Gemeinde sagt wenn etwas ist bleib auf der Arbeit bzw. Fahr zur Arbeit und gehe nicht zum Einsatz? (So nach dem Motto komme nur wenn du kostenfrei bist)

Würde mich mal interessieren wer mir etwas dazu sagen kann.

MFG QuattroFW

Wünsche euch noch ne Ruhige Schicht!
Huiuiui, wenn des wirklich der Fall wäre (was natürlich keiner hofft), dann denke ich, dass in so einer entsprechenden FW der Dienst eingestellt wird / werden kann.

DG3YCS
29.08.2006, 13:36
Hi,

wenn es so ist, dass dann der Dienstbetrieb gefährdet währe, dann geht das natürlich keinesfalls.
Ich glaube das bezweifelt hier wirklich KEINER!!!

Aber es gibt ja durchaus, wenn auch selten, Wehren, wo auch ohne die sich gerade an der Arbeitstelle befindlichen Aktiven eine mehr als ausreichende Personaldecke besteht.

Was sollte dagegen sprechen wenn in einer solchen Situation die arbeitenden Aktiven ersteinmal in der zweiten Reihe stehen. Dieses dient ja zudem nicht nur der Gemeinde, die dadurch Geld spart und dieses für andere ZWecke wieder ausgeben kann(Es wird ja pauschal abgerechnet), zum anderen dient es aber auch dem AN, der nur noch bei wirklich großen Sachen die Arbeitsstelle verlassen muss und so den Ärger im Betrieb absolut minimiert.

Gruß
Carsten