PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer darf eigenes BOS Funk betreiben



marcjoerg
19.08.2006, 20:02
Hallo zusammen!

Wer darf denn alles ein 4m-Funk betreiben? Jedes Fahrzeug der BOS und jeder der einen eigenen Rufnamen hat? Kommandant mit Rufnamen "Stadt 2", Abteilungskommandant "Stadt 1/4" ok, aber auch "Stadt 8" (Sprechfunkausbilder) oder "Stadt 9" (Fernmeldesachbearbeiter)?

Gruß
Marc

Mr. Blaulicht
19.08.2006, 21:08
Nur zur Richtigstellung: Ein Netz betreiben heißt, die Technik stellen (Rechner, Sende- und Empfangsantennen u. -masten, usw.), diese Technik warten und regeln für den Umgang damit aufstellen. Und das darf keiner der genannten.
Soweit ich weiß, wird das BOS-Funknetz vom Staat betrieben, der es an die RegTP deligiert hat.

Gruß, Mr. Blaulicht

marcjoerg
19.08.2006, 22:27
Anders gefragt: Wer darf alles ein FuG im Auto haben?

DG3YCS
19.08.2006, 23:03
HAllo,

ganz einfach:
Alle anerkannten BOS-Org´s und Behörden in ihren Fahrzeugen welche (auch) für die in den BOS Richtlinien genannten Zwecke eingesetzt werden.

Private RD und KTW unternehmen sofern sie für den RD Träger arbeiten.

Alle sonstigen Funktionsträger der BOS wenn sie eine entsprechende Sondergenehmigung des BMI/LMI haben oder unter eine generelle Ausnahmeregelung fallen.
(In Bayern gilt zb. eine Genehmigung für SoSi in Privat-PKW gleichzeitig als genehmigung für BOS-Funk.)
Mann kann es also nicht alleine von der Dienststellung abhängig machen!!!

Gruß
Carsten

Fabpicard
20.08.2006, 00:12
Kommandant mit Rufnamen "Stadt 2", Abteilungskommandant "Stadt 1/4" ok, aber auch "Stadt 8" (Sprechfunkausbilder) oder "Stadt 9" (Fernmeldesachbearbeiter)?

Alles was unter "Stadt */1" bis "Stadt */9" fällt sowiso... machen halt nur die wenigsten... was will der Sprechfunkausbilder einer Pusemuckelfeuerwehr mit nem 4m FuG ? *G*

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
20.08.2006, 00:20
Moin moin,

ausserdem ist es gar nicht immer sinnvoll, ein Funkgerät eingebaut zu haben. So weit ich weiß, dürfen BOS-Fahrzeuge nämlich nicht unbewacht im Freiengeparkt werden. Und nicht jeder hat eige Garage zu Hause... (Ob das allerdings stimmt, vermag ich nicht zu berurteilen.)

Gruß, Mr. Blaulicht

marcjoerg
20.08.2006, 08:47
Alles was unter "Stadt */1" bis "Stadt */9" fällt sowiso... machen halt nur die wenigsten... was will der Sprechfunkausbilder einer Pusemuckelfeuerwehr mit nem 4m FuG ? *G*

MfG Fabsi

Guten Morgen!

Vielen Dank. Diese Antwort habe ich gesucht :-) Also alle die ein "Stadt x/1-9" haben brauchen dazu keine Sondergenehmigung. Als Sprechfunker finde ich das auch witzlos (ich finde es ja schon witzig, wenn sich jemand bei einem Einsatz mit "Stadt 8" meldet). Als "Land 9/x" macht es allerdings Sinn.

Gibt es dazu auch ein offizelles Schreiben? ich weiß nicht, ob das auch eine Polizeistreife weiß.

Gruß
marc

Alex22
20.08.2006, 09:47
Alles was unter "Stadt */1" bis "Stadt */9" fällt sowiso... machen halt nur die wenigsten... was will der Sprechfunkausbilder einer Pusemuckelfeuerwehr mit nem 4m FuG ? *G*

MfG Fabsi


Dumme Frage was ist "Stadt */1" bis "Stadt */9" ???

Chr881986
20.08.2006, 11:46
Hallo,

Die Funkrufnamen müssten aus NS sein.
Kann mir das nur so erklären:
Stadt */1-9 = z.b. Florian ... Ortskenner / und Funktion 1=Wehrführer, 2= stellv. Wehrführer, .....

Berichtigt mich wenn ich falsch liege.

Mfg
Christian

marcjoerg
20.08.2006, 18:31
Richtig: Funkionsbezeichungen von 1-9. Z.B. 2 = Kommandant, 4 = Abteilungskommandant, ...
Die Frage ist also: Hat jeder der eine Rufnummer 1-9 hat auch das Recht auf ein eigenes FuG z.B. 8b?

Alex22
20.08.2006, 18:39
So gesehen ja, denn ein Rufname wird ja eigentlich einem Funkgerät zugeordnet.
Wenn ein Kommandant in einem Fahrzeug sitzt funkt er ja auch mit dem Fahrzeugrufnamen und nicht mit seinem eigenem.

hannibal
20.08.2006, 18:42
nein; er hat zwar einen Rufnamen áber daraus keinen anspruch auf ein FUg

er kann aber auch sich vom Auto mit seinem Rufnamen melden...

akkonsaarland
20.08.2006, 19:08
Gibt es dazu auch ein offizelles Schreiben? ich weiß nicht, ob das auch eine Polizeistreife weiß.



mit einem dienstfahrzeug mit blaulichtbalken braucht man kein schreiben

marcjoerg
20.08.2006, 20:03
mit einem dienstfahrzeug mit blaulichtbalken braucht man kein schreiben

:-) Das wäre auch unverschämt.
Aber das Szenario mit einem Fernmeldesachbearbeiter. Der darf ein FuG auch in seinem Auto haben. Da ist dann meistens kein Balken auf dem Dach.

akkonsaarland
20.08.2006, 20:04
:-) Das wäre auch unverschämt.
Aber das Szenario mit einem Fernmeldesachbearbeiter. Der darf ein FuG auch in seinem Auto haben. Da ist dann meistens kein Balken auf dem Dach.


warum hat der fernmeldesachbearbeiter ein fug in seinem auto?

Chr881986
20.08.2006, 20:07
warum hat der fernmeldesachbearbeiter ein fug in seinem auto?

Um diverse Probl. eben schnell über Funk klären zu können.
Lass dir was einfallen warum!!!

Gibt immer Gründe, egal wie Sinnig oder unsinnig die sind.

Mfg

marcjoerg
20.08.2006, 20:10
Um diverse Probl. eben schnell über Funk klären zu können.
Lass dir was einfallen warum!!!

Gibt immer Gründe, egal wie Sinnig oder unsinnig die sind.

Mfg

Richtig. Bei uns sind die FMSb auch gleichzeitig für die Relaistellen verantwortlich.
Da macht das schon Sinn.

Christian
20.08.2006, 21:44
Hallo...

...unsere FmSb haben ein 4m HFG.

marcjoerg
20.08.2006, 22:00
Hallo...

...unsere FmSb haben ein 4m HFG.

Das ist natürlich dich "Delux-Variante".
Und das sollte ja irgendwo stehen, dass das erlaubt ist, oder?

Gruß
Marc

funkwart
21.08.2006, 08:43
Leute, ob erlaubt oder nicht ist glaube ich hier gar nicht die Diskussion.
Es macht den Eindruck, als ob hier nach einer rechtlichen Grundlage dafür gesucht wird, sich ein BOS-FuG selbst zuzulegen und es vermeintlich rechtskräftig zu betreiben. Vielleicht aus dem Grund, weil es kein dienstlich gestelltes Gerät gibt. Ich weiß nicht, wie das bei Euch geregelt ist, aber bei uns im Kreis werden FuG NUR vom Kreis selbst angeschafft. Nur wenn ein FuG dienstlich gestellt ist - dann ist natürlich für den Nutzer bzw. das betroffene Fzg ein Rufname vorgesehen - darf es in Betrieb im BOS-Funk gehen.
Es gibt bei uns die obere Kontrollebene über BOS-FuG, die betrieben werden, und die liegt beim PVA (Polizei-Verwaltungs-Amt). Das gilt fürs gesamte Bundesland (S-H). Bevor hier jetzt eine Diskussion unter den Leuten aus S-H aufkommt: Es kann sein, dass Ihr davon nicht viel mitbekommt, weil nur den Kreisen die Meldepflicht ans PVA obliegt, bis in die unteren Ebenen ist diese Meldung natürlich nicht merkbar.

Gruß,
Funkwart

marcjoerg
21.08.2006, 08:57
Leute, ob erlaubt oder nicht ist glaube ich hier gar nicht die Diskussion.

Genau das ist die Diskussion, wie auch schon im Betreff steht.

Ob ein FuG nun privat oder über die Stadt im Auto drin ist macht keinen optischen Unterschied. Es geht mir nur darum in Erfahrung zu bringen, wer es rechtlich in seinem Privat-PKW haben darf. Ich habe keine Lust Ausreden (oder lange Diskussionen zu führen) für Polizei und Co zu suchen, wenn die ein FuG in meinem Auto finden, zu dem ich (aber das weiß ich eben nur von "hören-sagen") offiziell als FmSb dazu befähigt bin (und es von unserer Stadt bekommen habe).

Gruß
Marc

funkwart
21.08.2006, 10:17
Dann solltest Du, wenn Du der Meinung bist, ein BOS-FuG mitführen zu dürfen und zu müssen (wenn Letzteres der Fall wäre, hättest Du ohnehin ein dienstlich gestelltes), Dich an Deinen Kreis wenden und Dir von diesem, bzw. von der zuständigen Funkaufsichtsbehörde (bei uns das Polizeiverwaltungsamt) eine schriftliche Genehmigung zur Mitführung und zum Betrieb eines BOS-FuG in Deinem Privat-KFZ erstellen lassen.
Alles andere wäre ohnehin nur halboffiziell, wenn überhaupt.

Gerade in solchen Fällen hat der Dienstweg noch niemandem geschadet.

Gruß,
Funkwart

abteilung 16
21.08.2006, 20:58
Hallo marcjoerg,

in der neuen (und alten) BOS-Funkrichtlinie steht drin was Du wissen willst:

§7 Abs (3) und (4)
"(3) Funkanlagen dürfen nur von Berechtigten nach § 4 betrieben werden. Handsprechfunkanlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags an Angehörige der Behörde oder Organisation ausgegeben und betrieben werden."

"(4) Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, Fahrzeugfunkanlagen in anderen Fahrzeugen als Dienstfahrzeugen zu betreiben (z.B. Privat-KFZ) oder Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. [...]"

Aber diese Richtlinie solltest Du als FmSb ja kennen ....

Grüsse,
abteilung 16