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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW



Christoph41
18.08.2006, 20:34
Hallo Kollegen und Kameraden!

Eine Frage die ich mir bereits selbst gestellt habe, mir aber keine sinnvolle Meinung dazu bilden konnte. Ich würde gerne Eure Kommentare hören und bin auf die Entscheidungen sehr gespannt. Es betrifft hautsächlich Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr bzw. Helfer einer Schnelleinsatzgruppe etc.

---------------------------------------------------------------------------
UM 21:00 UHR GEHT DER MELDER MIT DER ALARMDURCHSAGE: VERKEHRSUNFALL - MEHRERE PERSONEN EINGEKLEMMT.
Ihr begebt euch in euer Privatfahrzeug um zum Feuerwehrgerätehaus zu fahren.
Es ist vielleicht die hunderste Fahrt zum Einsatz, aber dennoch bleibt Ihr vor der ersten Kurve an einem geparkten BMW hängen. Natürlich kein Personenschaden, aber erhebliche Beschädigungen sind an beiden Fahrzeugen entstanden.

FRAGE: Setzt Ihr die Fahrt zum Gerätehaus fort?

hannibal
18.08.2006, 20:36
Ich notiere mir das Kennzeichen fahre weiter und spreche an der EST sobald möglich einen schutzmann an

Christoph41
18.08.2006, 20:42
Hallo Hannibal,

keine schlechte Idee. Gefühlsmäßig würde ich die Fahrt auch fortsetzten, aber mir kommt in dem Augenblick eben das Stichwort "Fahrerflucht" in den Sinn.
Denke aber auch, dass die Behörden sich in diesem Fall kooperativ zeigen würden.

Gruß Christoph

hannibal
18.08.2006, 20:43
Mir auch, in diesem Falle denke ich aber ist das Leben der eingeklemmten das höhere Gut

Chr881986
18.08.2006, 20:43
Würde mir auch das kennzeichen Notieren und spätestens am GH die Pol verständigen, wenn ich das erste Fzg besetzen müsste würd ich das an der Einsatzstelle machen oder via Funk

Mfg

SEG-Betreuung
18.08.2006, 20:47
ich bleibe auf jeden fall stehen!

ich begehe keine unfallflucht und verständige die Pol.
wenn diese meldung draussen ist und der gute mann (muss mir namentlich natürlich bekannt sein) gibt mir am telefon das OK, dann setze ich meine fahrt fort.
gibt er mir das OK nicht, warte ich brav bis eine streife kommt.

und alles andere wäre ein grober verstoss gegen geltendes recht und kommt mir nun ja nicht mir irgendwelchen § oder gar mit dem 34er StGB...

so wichtig, das er diese zeit nicht warten kann, ist KEINER!
sicher nimmt sich mancher so wichtig, aber das steht auf nem anderen blatt.

akkonsaarland
18.08.2006, 20:51
kommt auf die Beschädigung an
ich denke bei Kratzern und ähnlichem würde ich die Polizei informieren und den Einsatz wahrnehmen.

Ich denke mit einem offiziellem Schrieb des WF oder El gibt es auch keine Probleme.

Ist der Wagen eigentlich über eine Versicherung abgesichert, sprich GUV?

Christoph41
18.08.2006, 21:16
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Klar, eine pauschale Antwort auf die Frage kann man nicht erwarten. Aber eine grundsätzliche Einstellung zu dem Thema sollte man für sich selbst schon finden. Ich würde das auch gerne mit meiner Mannschaft absprechen und vielleicht in Zusammenarbeit mit den Behörden eine "Parole" rausgeben wie man sich zu verhalten hat. Raserei ist bei uns schon kein Thema mehr, wer sich da ins Abseits stellt bekommt ein Gespräch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es genau so wie in meinem Fallbeispiel beschrieben, noch nicht vorgekommen ist. Mir persönlich sind nur schlimmere Unfälle auf diesen privat Gerätehausfahrten bekannt, aber das ist ja ein anderes Thema.



so wichtig, das er diese zeit nicht warten kann, ist KEINER!
sicher nimmt sich mancher so wichtig, aber das steht auf nem anderen blatt.

Hallo SEG-Betreuung!
In meiner Wehr fährt das HLF eben, wenn die Besatzung 1/8 komplett ist und nicht früher. Das kann eventuell zu Nachtzeiten eine bis mehrere Minuten ausmachen, bis die letzen (und für die Besatzung absolut wichtigen) zwei Männer/Frauen da sind. Da wir meist vor dem ersten RTW an der Einsatzstelle eintreffen und auch First-Responder fahren, muss man diese Zeitfaktor im Bezug auf dieses Alarmstichwort (VU mehrere eingeklemmt) berücksichtigen.

Gruß Christoph

hannibal
18.08.2006, 21:23
Ich würde das auch gerne mit meiner Mannschaft absprechen und vielleicht in Zusammenarbeit mit den Behörden eine "Parole" rausgeben wie man sich zu verhalten hat.

da denke ich liegt das wichtige

mit der örtlichen PI vorher besprechen wie zu handeln ist

das ganze schriftlich, jeden zur kenntniss nehmen lassen und eine Kopie aushändigen

Christoph41
18.08.2006, 21:29
Ich bin sehr gespannt, ob die ein oder andere Wehr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht hat. Vielleicht kann Jemand aus dem Forum berichten.

Nur Zufällig habe ich mal über dieses Thema nachgedacht, aber ganz aus der Welt ist so eine Situation ja wirklich nicht. Es kann jederzeit passieren. Und so wie wir auf Extremsituationen im Einsatz vorbereitet sind / sein sollten, muss man einfach auch sowas einplanen.

Nen schönen unfallfreien Abend,
Gruß Christoph

Alex22
18.08.2006, 21:35
Nach einem Unfall ist die Einsatzfahrt definitiv vorbei, auch ein nachträgliches Melden schützt hier nicht vor dem unerlaubten Entfernen am Unfallort und grad als Feuerwehrmann sollte man doch Vorbild sein.
Selbst bei einem Unfall mit Einsatzfahrzeug heißt es stehenbleiben.
Einzigste Ausnahme ist wenn das das einzigste Fahrzeug ist.
zB Drehleiter und sie ist unbedingt erforderlich, aber selbst für ein LF 16/12 ist die Fahrt zu Ende, dieses kann ohne Problem ersetzt werden für den Einsatz.

Duffy73
18.08.2006, 21:46
Denke aber auch, dass die Behörden sich in diesem Fall kooperativ zeigen würden.
Das bezweifle ich. Ich hab mal folgende Verhandlung miterlebt: ein Mann hatte mitten in der Nach das geparkte Auto einer Freundin angefahren. Er hat sich sofort am nächsten Morgen bei ihr gemeldet (weil er sie nicht gefunden hatte), das hat sie auch bezeugt. Aber weil sie den Unfall bzw. die Fahrerflucht vorher schon angezeigt hatte, war das strafrechtliche Verfahren bereits eingeleitet und ein Zurückziehen der Anzeige nicht mehr möglich => der arme Kerl wurde verurteilt, und nichtmal schlecht.
Ergo würde ich mich da nicht darauf verlassen, dass man den Kopf noch aus der Schlinge ziehen kann. Es gibt ja auch noch andere Kameraden, die zum Einsatz fahren...

thorben1248
18.08.2006, 21:47
@alex22 : stimmt nicht! es gibt vorgaben!

1. vu sachschaden, lebengefahr im einsatz zu erwarten= weiterfahren aber sofort polizei anrufen!

2. vu personenschaden = vor ort bleiben

es gibt diverse bücher darüber.

der geschilderte fall ist in der vorherrschenden situation für mich eindeutig!

anrufen , ggf. zettel hinterlassen - dann weiterfahren!

Duffy73
18.08.2006, 21:48
@alex22 : stimmt nicht! es gibt vorgaben!

1. vu sachschaden, lebengefahr im einsatz zu erwarten= weiterfahren aber sofort polizei anrufen!

2. vu personenschaden = vor ort bleiben

es gibt diverse bücher darüber.

der geschilderte fall ist in der vorherrschenden situation für mich eindeutig!

anrufen , ggf. zettel hinterlassen - dann weiterfahren!
Quellen?

hannibal
18.08.2006, 21:54
@ Duffy

in diesem Fall geht es um nix

hier sind in irgendeiner Form noch Menschenleben in Gefahr

Wenn man sich vorher mit der Pol in Verbinfung setzt und evtl einen schribsel schrieb von denen hat so dürfte es bei reinen Sachschaden kein Problem sein...

Duffy73
18.08.2006, 22:14
Wenn man sich vorher mit der Pol in Verbinfung setzt und evtl einen schribsel schrieb von denen hat so dürfte es bei reinen Sachschaden kein Problem sein...ACK. Aber einfach so weiterfahren könnte IMO in die Hose gehen.

thorben1248
19.08.2006, 00:48
taschenatlas rettungsdiest wars glaub ich , sonst muß ich morgen noch mal schauen

alarma
19.08.2006, 01:21
...
In meiner Wehr fährt das HLF eben, wenn die <b>Besatzung 1/8 komplett</b> ist und nicht früher. Das kann eventuell zu Nachtzeiten eine bis mehrere Minuten ausmachen, bis die letzen (und für die Besatzung <b>absolut wichtigen</B>) zwei Männer/Frauen da sind. Da wir meist vor dem ersten RTW an der Einsatzstelle eintreffen und auch <b>First-Responder</b> fahren, muss man diese Zeitfaktor im Bezug auf dieses Alarmstichwort (VU mehrere eingeklemmt) berücksichtigen.

Gruß Christoph

Da drängen sich mir die Fragen auf:

1. Warum muß ein HLF mit 1/8 First Responder fahren??
Stichwort "VU mehrere" ist für mich ein 'normaler' VU und hat nix mit FR zu tun oder?

2. Wir rücken nachts nahezu immer mit 1/7 aus Tags über sogar 1/5;1/6 (okay Tagsüber sind wir vermutlich nicht die ersten an der Einsatzstelle)
aber wofür sind die die 1-2 Leutz SO unverzichtbar?

Kein Angriff oder ähnliches, zzt. nur nicht nachvollziehbar :-)

Alex22
19.08.2006, 08:08
In meiner Wehr fährt das HLF eben, wenn die Besatzung 1/8 komplett ist und nicht früher. Das kann eventuell zu Nachtzeiten eine bis mehrere Minuten ausmachen, bis die letzen (und für die Besatzung absolut wichtigen) zwei Männer/Frauen da sind. Da wir meist vor dem ersten RTW an der Einsatzstelle eintreffen und auch First-Responder fahren, muss man diese Zeitfaktor im Bezug auf dieses Alarmstichwort (VU mehrere eingeklemmt) berücksichtigen.


Dann solltet ihr mal nach der neuen FwDV 3 üben, selbst die Feuerwehrführung hat mittlerweile erkannt, daß ein Gruppenfahrzeug am Tag mangels Personal oft nur noch als Staffel ausrückt.

Ihr habt kein Recht der Welt eine Straftat zu begehen, da nützen auch keine Sonderrechte. Und auch ihr seid in der Feuerwehr ersetzbar und genau deswegen greift auch kein rechtfertigender Notstand mehr.

Christoph41
19.08.2006, 09:01
Da drängen sich mir die Fragen auf:

1. Warum muß ein HLF mit 1/8 First Responder fahren??
Stichwort "VU mehrere" ist für mich ein 'normaler' VU und hat nix mit FR zu tun oder?

2. Wir rücken nachts nahezu immer mit 1/7 aus Tags über sogar 1/5;1/6 (okay Tagsüber sind wir vermutlich nicht die ersten an der Einsatzstelle)
aber wofür sind die die 1-2 Leutz SO unverzichtbar?


Moin Alarma,

zu 1. - ich habe es fast befürchtet, dass meine Aussage bzw. die Ergänzung des Satzes mit den Worten "First Responder" zu missverständlich war.
Da stimme ich 100% mit dir überein - das HLF kommt zur technischen Hilfe, welche natürlich medizinische Erstversorgung und die vorbereitung der Personenrettung mit einschließt. Das hat mir FR nichts zu tun.

zu 2. - hast du schon einmal eine Gruppe bei einer solchen Einsatzlage geführt? Natürlich geht nicht alles immer nach Lehrbuch, aber der Personalbedarf sprengt alle Grenzen. Wir fahren wenn irgend möglich immer mit einer vollen Löschgruppe raus. Das funktioniert auch tagsüber, wenn auch eventuell mit den erwähnten 1-2 Minuten Wartezeit. Und ich würde auch noch 3 Minuten oder länger warten. Ich habe es selbst erlebt was es bringt mit zu wenig Personal an eine Einsatzstelle zu kommen. Da sind die paar Minuten nichts.

@Alex22:
FwDV 3 ist bereits ein großes Thema bei uns, aber wie schon erwähnt:
Wir haben das Personal um auch das erste Fahrzeug mit 1/8 zu besetzen. Mir tut der Einsatzleiter Leid, der einen größeren Brandeinsatz oder eine technische Hilfe mit mehreren Verletzen mit einer Staffel beginnen muss.

Danke für Eure Beiträge und Einschätzungen!

Gruß Christoph

Alex22
19.08.2006, 09:07
Das funktioniert auch tagsüber, wenn auch eventuell mit den erwähnten 1-2 Minuten Wartezeit. Und ich würde auch noch 3 Minuten oder länger warten. Ich habe es selbst erlebt was es bringt mit zu wenig Personal an eine Einsatzstelle zu kommen. Da sind die paar Minuten nichts.

@Alex22:
FwDV 3 ist bereits ein großes Thema bei uns, aber wie schon erwähnt:
Wir haben das Personal um auch das erste Fahrzeug mit 1/8 zu besetzen. Mir tut der Einsatzleiter Leid, der einen größeren Brandeinsatz oder eine technische Hilfe mit mehreren Verletzen mit einer Staffel beginnen muss.


Sorry so nen großen Schei* hab ich schon lange nicht mehr hier gelesen.
Lieber wartet man "DREI" in Zahlen nochmal 3 Minuten auf den 9 Mann? aber hauptsache man fährt voll besetzt raus?
Ist jetzt nicht dein Ernst?
Du weißt schon was 3 Minuten sind, oder? die entscheiden zwischen Leben und Tod oder ob nur ein Mülleimer brennt oder das Haus fast in Vollbrand steht.

Christoph41
19.08.2006, 09:22
Hallo Alex22,

ja es ist mein voller Ernst! Aber was du nicht Wissen und Kennen kannst, sind die Umstände, die Struktur und die Alarmpläne in meinem Bezirk.
Ich muss mich Entschuldigen dass ich in einem kleinen Beitrag nicht die gesamte Alarm und Ausrückeordnung des Stadtgebietes darlegen kann mit allen Ihren Sonderfällen. Aber du kannst mir glauben dass ich mir meine Aussagen sehr gut Überlege und auch die Führung im Einsatzfall.
Sehr gut überlegt hast DU Dir deine Antwort wohl nicht, wenn schon im ersten Satz das Wort "Sch..." gebrauchst, und trotz Unkenntnis der Situation ein Pauschalurteil abgibst.
Vielleicht sollte ich kurz noch erwähnen, dass bei einer solchen Lage BEI UNS die Einsatzstelle immer von 3 Stützpunktwehren angefahren wird, teils mit sehr Ähnlichem Anfahrtsweg (ELW und auch VRW). Ich habe sehr viele Erfahrungen diesbezüglich gesammelst. Ein qualifiziertes Einsatzmanagement bei solchen Lagen erfordert Personal.
Achtung: Diese Aussagen beziehen sich auf größere Einsätze, hat mir FR gar nicht zu tun. Wir haben mehrere RA in der Abteilung und es kann vorkommen dass wir zur Medizinischen Erstversorgung auch bei Internistischen Notfällen gerufen werden.
Alex sei so gut, und beschränke Dich auf das Thema mit dem Wegeunfall- also nicht falsch verstehen, ich diskutiere sehr sehr gerne über solche Dinge. Aber in diesem Thread bringt das wirklich nichts und ich habe auch nicht die Zeit hier Ausrückeordnungen zu diskutieren.

Gruß Christoph

thorben1248
19.08.2006, 11:22
um eins klarzustellen- die ffw hat auf der anfahrt zu dringlichen einsätzen zum gerätehaus sonderrechte.
es gibt aber regionen wo dies per dienstanweisung verboten ist.
das bundesrecht dominiert aber, und somit endet eine ordnugs oder strafrechtsprüfung mit dem subsummieren des !§ 34 stgb!, analog siehe owig.
dies ist in der rechtssprechung gefestigt.
ein ausschluß aus der ffw ist somit rechtlich mit hoher wahrscheinlichkeit auch nicht haltbar.
ich denke den § 34 muß ich hier nicht noch einmal definieren, und auch nicht wie er zu interpretieren ist.
weiter ist meiner meinung (und meiner strafrechtsausbildung) nach die Vu - flucht nach dem anruf ( soviel zeit muß vor ort sein-110)bei der pol ausgehebelt. würde es die pol anweisen, würde ich aber an der schadensstelle verbleiben.

ich würde mich freuen wenn die sonderrechtsdiskussion endlich ein ende hätte, die ffw kann die sonderrechte nicht untersagen. das problem ist nur das der ffw angehörige sie den anderen verkehrs-tn nicht zeigen kann.
da es ja wie man weiß genug bumsbirnen in der fw gibt, die im straßenverkehr ausrasten würden wenn sie hören würden das sie sonderrechte haben, muß man halt irgendwas in den raum stellen ,um das schlimmste zu vermeiden.

die ausbildung in der ffw ist halt meist ein besserer umtrunk und keine rechtliche überprüfung von maßnahmen und verhaltensweisen.--leider--

bitte nicht sauer sein, ich spreche aus erfahrung.

ps..nach 5 minuten atemstillstand ist in der regel feierabend...was sind da 3 minuten???????????????????????????????????????!!!! !!!

Bugs B
19.08.2006, 11:27
zum Thema:

Wir hatten einmal einen derartigen Fall: winterliche Straßenverhältnisse. Ein Kamerad beim Abbiegen die Kontrolle verloren und in ein gemauertes Bushaltehäuschen gefahren. Da das nur noch ca. 100m vom GH entfernt war, ist er ausgestiegen (war kein allzu schlimmer Aufprall-->unverletzt) und zum GH gelaufen. An E-Stelle (BMA) einen Polizisten angesprochen und Unfall gemeldet.
Gab keine Komplikationen; auch nicht von der Gemeinde, der das Häuschen gehörte. Nach ein paar Wochen wurde es abgerissen, da es eh keine Funktion mehr hatte. Was die Kosten angeht, muss ich Bedarfsfall den Kameraden mal fragen, ob er eine Rechnung von der Gemeinde bekommen hatte. (was ich allerdings nicht annehme)

hannibal
19.08.2006, 11:32
betr Einsatztaktik

Es ist sicherlich schwer eine fremde AAO nur Via net auseinanderzuklamüsern

seit aber getrost es gibt FF die N U R mit vollbesetztem Zug ausrücken;


betr Warten bei Eigenunfall

Es gab ein Urteil das ein Verkehrsteilnehmer eine angemessene Zeit nach einem Unfall an der Örtlichkeit zu verbleiben hat.
Anschliessend ist die Pol zu verständigen

in diesem Fall ist meines Erachtens nach die angemessene Zeit sehr gering; wenn bei schnellstmöglicher Meldung an die Pol handelt es sich nicht um unerlaubtes Entfernen

Wichtig ist aber das man vorher sich mit der Polizei kurz zu schliesen ob diese die Meinung auch teilt und ggf ein gemeinsames Proc festzulegen.

Damit sollten dann alle Klarheiten bereinigt sein

Alex22
19.08.2006, 11:40
um eins klarzustellen- die ffw hat auf der anfahrt zu dringlichen einsätzen zum gerätehaus sonderrechte.


Sorry, aber hier geht es nicht um Sonderrechte.

Alex22
19.08.2006, 11:43
in diesem Fall ist meines Erachtens nach die angemessene Zeit sehr gering;

Die angessene Zeit warten bezieht sich nicht auf wie eilig du es hast, sondern auf wann könnte der Unfallgegner kommen.

hannibal
19.08.2006, 11:56
quizfrage:

gab es dazu schon ein Urteil

@ alex22

ein komplettes LF wegen Sachschaden aus dem Verkehr zu ziehen find ich recht mutig..

Alex22
19.08.2006, 12:05
Warum denken hier manche, nur weil sie in der Feuerwehr sind stehen sie über den Gesetzen?

hannibal
19.08.2006, 12:07
Ich stehe nicht über den Gesetzen, ich finde das hier ist eine Auslegungssache..

und das man nicht einfach weg fahren sollte sondern vorher sich schlau machen wie die Rechtslage ist und wie die örtliche Pol sie auslegt

Freakmaster
19.08.2006, 12:08
Ich würde - je nach Schwere des Unfalls - auch weiterfahren und das ganze dann im GH über Funk oder Telefon der Pol melden.

@Alex22: Ich würde mal sagen, dass die Leute der Hiorgs nicht ÜBER dem Gesetz stehen aber, dass das wir Gesetze eher etwas "dehnen" können als andere.

Alex22
19.08.2006, 12:13
@Alex22: Ich würde mal sagen, dass die Leute der Hiorgs nicht ÜBER dem Gesetz stehen aber, dass das wir Gesetze eher etwas "dehnen" können als andere.

Wenn ich knallhart eine Straftat begehe, dann hat das nichts mit dehnen zu tun, hier gibts nichts zum Auslegen.

hannibal
19.08.2006, 12:19
Deshalb vorher Fragen...

keiner ein entsprechndes Urteil zur Hand?

Alex22
19.08.2006, 12:34
Ich denke mal das es darüber keine einheitlichen Meinungen gibt und Urteile scheint es auch noch keins zu geben.
Umso gefährlicher sich falsch zu verhalten.

hannibal
19.08.2006, 12:36
welchen Wert hätte denn ein schrieb der Zuständigen Pol, aus der hervorgeht das bei Alarmbedingten schäden es ausreicht schnellstmöglich die Pol zu informieren?

jumbo
19.08.2006, 12:55
Na klar, fahre ich weiter!Wenn Menschen eingeklemmt sind, hat das ja wohl etwas Vorrang, als bei einer Beule/Schramme, sich die Beine in den Bauch zu stehen, und auf die Pullemannzei zu Warten.

Wenn Dir jemand nachweisen kann, dass Du jemand von den Eingeklemmten, hättest retten können, und du bist nur wegen einer Schramme nicht zum Einsatzort durch gefahren, und derjenige ist Tod, oder wegen der Späten Rettung Behindert, dann kommt man fast wieder in den Bereich, das Regress angemeldet, und Du verklagt werden könntest.

Ich glaube das fällt, dann unter fahrlässigkeit, und wenn einer sehr böse ist, grobe, oder gar Vorsätzliche Fahrlässigkeit

(alle Juristen vereinigt euch, und sorgt für Stimmung)

Außerdem wird bei uns in solch einem Fall, ein kurzer Funkspruch, mit Info Schadensort, an die Leitstelle abgesetzt, dann ist die "Fahrerflucht" hinfällig.

Man hat aber 24 Std Zeit einen Bumms zu melden, und wäre schon ein außergewöhnlicher Einsatz, wenn der so lange dauern würde.
Aber selbst dann, kannst DU mit ner Einsatz-Nr., und ne Bestätigung deines Löschgruppenführers, das Du Anwesend warst, immer noch den Unfall später melden, ohne gleich einen wg., Fahrerflucht reingewürgt zu bekommen.

Alex22
19.08.2006, 13:05
Wenn Dir jemand nachweisen kann, dass Du jemand von den Eingeklemmten, hättest retten können, und du bist nur wegen einer Schramme nicht zum Einsatzort durch gefahren, und derjenige ist Tod, oder wegen der Späten Rettung Behindert, dann kommt man fast wieder in den Bereich, das Regress angemeldet, und Du verklagt werden könntest.


Ja genau, nur weil der kleine 18 jährige Feuerwehrmann beim Unfall stehengeblieben ist, kann der Rüstzug nicht ausrücken um eine Person ausm PKW zu befreien.
*schmunzel*

akkonsaarland
19.08.2006, 13:12
ausserdem auf die Polizei warten kann dauern, denn die sind alle beim VU!!!

Zentrale Leitstelle
19.08.2006, 13:12
...Also jetzt muss ich hier auch mal was dazu loswerden.

Euer Engagement in allen Ehren... aber ich sehe das ähnlich wie ALex22.

Was war den bevor ihr in die Feuerwehr gekommen seit ?? ... So wichtig ist von uns Keiner. Es kommen immer Leute.

Ich würde bei sowas aufjedenfall stehen bleiben.. alles andere ist Fahrerflucht.
Den Ärger wo man hinterher hat ists die Sache nicht Wert, mal abgesehn davon das man seinen privaten Führerschein verlieren kann und ich weis nicht ob das im Sinne ist, wo doch ein Großteil beruflich auf diesen angewiesen ist.

hannibal
19.08.2006, 13:22
Ich bleib dabei..

Fragen kostet nix

Alex22
19.08.2006, 13:40
Ich bleib dabei..

Fragen kostet nix

Dann frag am besten bei deinem zuständigen OLG oder besser gleich beim BGH, denn ansonsten wirst du definitv keine verlässliche Aussage bekommen.

thorben1248
19.08.2006, 16:04
@Zentrale Leitstelle ...Also jetzt muss ich hier auch mal was dazu loswerden.

Euer Engagement in allen Ehren... aber ich sehe das ähnlich wie ALex22.

Was war den bevor ihr in die Feuerwehr gekommen seit ?? ... So wichtig ist von uns Keiner. Es kommen immer Leute.

Ich würde bei sowas aufjedenfall stehen bleiben.. alles andere ist Fahrerflucht.
Den Ärger wo man hinterher hat ists die Sache nicht Wert, mal abgesehn davon das man seinen privaten Führerschein verlieren kann und ich weis nicht ob das im Sinne ist, wo doch ein Großteil beruflich auf diesen angewiesen ist.

warum dann der pieper? - es kommt definitiv auf den einzelnen an! was ist bei 1/4????

@ alle :

es gibt eine einheitliche rechtssprechung, sowie kommentare zu den gesetzen- mal erst lesen , dann posten.

Zentrale Leitstelle
19.08.2006, 16:41
warum dann der pieper? - es kommt definitiv auf den einzelnen an! was ist bei 1/4????

@ alle :

es gibt eine einheitliche rechtssprechung, sowie kommentare zu den gesetzen- mal erst lesen , dann posten.

Was heißt hier 1/4.. dann muss halt nachalarmiert werden.. ganz einfach.

Wo steht bitteschön das wenn ich einen Unfall baue, mich vom Unfallort entfernen darf ??

Martin B.
19.08.2006, 17:15
Also ihr habt anscheinend Routine beim Unfälle bauen!?
Wenn ihr es verantworten könnt und euch 100% sicher seid das ihr, wenn ihr euch vom Unfallort entfernt habt, alles geben könnt ohne einen Gedanken an euren eigenen Unfall vor 3min zu verschwenden, sprich 100%ig bei eurem Einsatz seid, dann fahrt halt weiter.

Also ich würde wahrscheinlich stehen bleiben und warten. Man kann wenns sooo viele eingeklemmte sind immer noch nachrücken (wenn ihr so wichtig seid dann könnt ihr das auch)

Wie gesagt meine Meinung
Gruß
Martin

ffwki
19.08.2006, 17:34
Servus

also werde mich jetzt auch mal ander unendlichen Diskussion beteiligen.

Also generell kann man ja heraushören, das alle sich wenn auch später in einem Zeitrahmen von sagen wir mal 1 h bei der Pol wegen dem Unfall melden würden.

Diese Tatsache schließt für mich die Situation der Unfallflucht aus weil per Definition Flucht heißt ich will mich vor etwas drücken / schützen.

Das ist hier ja nicht der Fall.

Generell kann man diesen Fall aber wohl nicht klären. vom Gefühl her würde ich sagen weiterfahren und es drauf ankommen lassen. Generll sind wir als Feuerwehrleute im privat PKW auf der Anfahrt zu einem Einsatz der großen Sach oder Personenschaden erahenen läßt mit Sonderrechten ausgestattet, wenn da nicht der Verweiß auf § 1 wäre. :-)

Diese Situation ist glaub ich nur vom Richter abhängig.

Allerdings muß ich sagen. Die Aussage das man jeden Feuerwehrmann ersetzen kann ist gewagt. Viele wären Fahren zu schlechten Zeiten so unterbesetzt aus, das jeder Mann wichtig ist.

Reines Beispiel was bei uns mal vorkam.

Alarm PKW 2 Pers eingeklemmt.

Wir hatten zwar 2 Rettungssätze auf dem Auto, da wir im ersten Moment nur 1/2 ausgefahren sind hat sich die Rettung der 2 Person verzögert. Bis ein Halbwegs fähiger Schaulustiger dem Gruppenführer unter die Arme gegriefen hat. und ihn beim Aufbau des 2.Rüstsatzes geholfen hat. Der 2. hatte halt erheblich mehr Schäden durch die langsamere Rettung. Natürlich kam das 2. Auto 2min später, aber da muß das ganze eigentlich schon laufen.


@ Alex
Die Aussage nachalarmieren reicht aus ist lächerlich. Schonmal was von vorgegeben Zeit gehört, wie z.B.: 3 min ohne Sauerstoff --> sehr sicher Tod oder sowas ähnliches.

Wenn du nach alarmierst wie lange brauchst du bis du neue Leute am Feuerwehrhaus hast.

Jede kleine Wehr die Sinnvoll arbeit hat bei sowas schon mehr oder Weniger einen Vollalarm und alle verfügbaren Leute sind auf der Anfahrt.

Die Nachbarwehr braucht bestimmt 10min bis sie bei dir ist.

Da bleibt locker Zeit für einen Verletzten um gediegen abzunibbeln.

Ich sage mir ich würde mit gutem Gewissen weiterfahren weil eben der Schden den ich verhindern kann oder könnte sehr viel höher ist als der Schaden den ich angerichtet habe.

So oder so die Sache wird wahrscheinlich eh vorm Richter landen weil euch ja auf Grund des einsatzes ersteinmal nachgewiesen wird das ihr zu schnell gewesen seit, und bring du dann mal dem Verkehrspolizisten bei das du ganz anständig mit 20 km/h um die Kurve gefahren bist.

Hab mal von einem FFW-Mitglied gelesen, der einen Unfall hatte und die Wehr alarmiert wurde. Auf Grund seines Aufklebers auf dem Auto wurde von der Polzei, da diese mitbekommen hat das ein Einsatz der Feuerwehr im Ort war, sofort in die Spalte Raser wegen Einsatz gestellt und mußte dannerst vor Gericht seine Unschuld mit Gutachten und einer Eidesstattlichen Erklärung nachweisen das er gar nix von dem Einsatz wußte weil sein Pieper defekt war.

Alex22
19.08.2006, 18:09
Diese Tatsache schließt für mich die Situation der Unfallflucht aus weil per Definition Flucht heißt ich will mich vor etwas drücken / schützen.


Mööp ... im Stgb ist auch nicht die Rede von Unfallflucht, sondern von unerlaubten Entfernen vom Unfallort, also kannst du deine Definition in die Tonne treten.



Generell kann man diesen Fall aber wohl nicht klären. vom Gefühl her würde ich sagen weiterfahren und es drauf ankommen lassen. Generll sind wir als Feuerwehrleute im privat PKW auf der Anfahrt zu einem Einsatz der großen Sach oder Personenschaden erahenen läßt mit Sonderrechten ausgestattet, wenn da nicht der Verweiß auf § 1 wäre. :-)


Auch das zeigt mir das du keine Ahnung hast, denn Sonderrechte erstrecken sich nur auf die Strassenverkehrsordnung, nicht aber auf das StGB worunter das unerlaubten Entfernen des Unfallortes fällt.



@ Alex
Die Aussage nachalarmieren reicht aus ist lächerlich. Schonmal was von vorgegeben Zeit gehört, wie z.B.: 3 min ohne Sauerstoff --> sehr sicher Tod oder sowas ähnliches.


Und das zeigt mir jetzt das du meine Beiträge nicht gelesen.
Ich sagte ja auch, wenn ein einsatzwichtiges Fahrzeug wie eine DLK oder dergleichen verunfallt, ist das was anderes, dann greift hier der Rechtfertigende Notstand, aber doch nicht bei nem normalen Feuerwehrmann der auf der Anfahrt zum Gerätehaus ist.

hannibal
19.08.2006, 18:14
wobei sich immer noch die Frage stellt ob es da ein Urteil gibt

respektive die Aussage eines Volljuristen

Mr. Blaulicht
19.08.2006, 20:58
..., aber erhebliche Beschädigungen sind an beiden Fahrzeugen entstanden.
Wie erkennst Du eigentlich auf die Schnelle, dass Dein Fahrzeug überhaupt noch fahrfähig ist?
Ich würde bis auf Bagatell-Schäden (Stoßstange angeditscht) auch auf die Polizei warten, bzw. anrufen, Lage schildern und nach dem weiteren Verhalten fragen ("Ich hab einen Feuerwehreinsatz, kann ich weiterfahren?"). Das kostet allerhöchstens zwei Minuten.

Und wenn bei Euch die Überlebenswahrscheinlichkeit wirklich davon abhängt, dass ALLE Verfügbaren auch tatsächlich innerhalb kürzester Zeit zum GH kommen und keiner meinetwegen auf dem Klo festsitzt (oder in einem fremden Auto steckt ;-)), dann solltet Ihr dringend Eure AAO überdenken und -arbeiten.

Gruß, Mr. Blaulicht

hias
19.08.2006, 23:30
Ich muss Mr. Blaulicht rechtgeben, wenn es wirklich auf jeden einzelnen ankommt sollte AAO mal neu durchdacht werden.

Ich würde bei der Zuständigen POL anrufen und das weitere vorgehen absprechen. Außerdem würde ich einen Zettel mit Name und Tel-Nr. hinterlassen bevor ich weiterfahre.

Grüße Matthias

SEG-Betreuung
20.08.2006, 00:00
so und nun?


wie ich es schon ganz am anfang sesagt habe, JEDER ist ersetzbar, wenn nicht, dann überdenkt mal eure alarmpläne.

und vor allem, keiner steht über dem gesetz, und da können sich noch soviele megaretter ihr unfehlbarkeit auf die fahnen malen, auch für sie bleibt es unfallflucht.

lassen wir doch diese diskussion, sie bringt nix.
ebenso, wie die diskussion über sonderrrechte bringt sie gar nix.
nur 10.000 meinungen, aber nix was hand und fuss hat.

mancher müsste per heli zum gerätehaus geflogen werden so enorm wichtig ist er!

hias
20.08.2006, 00:09
Ich glaub bis der Heli gestartet ist bin ich am GH :-)

sorry konnte mir das jetzt nicht verkneifen

Grüße Matthias

Freakmaster
20.08.2006, 00:13
Ich muss da die Meinung von ffwki unterstützen!

Ihr bedenkt leider oft die Situation des mangelnden Personals nicht!! Auch wenn ihr sagt "überdenkt mal eure AAO" - wenn es sich pro Tag um ein paar Stunden handeln wird, in denen zu wenig Personal bereit steht wird wohl die AAO nicht geändert werden. Bei uns in der Wehr z.B. kommt es unter der Woche auf JEDEN Mann/ Frau an!!! Und wenn da einer auf der Anfahrt zum GH nen Blechschaden verursacht, dann würde ich als WF den Kammeraden unterstützen und bestätigen, dass der jeweilige Kamerad wichtig für den Einsatz war!! Ich denke auch, dass die Pol das ganze nicht soo eng sehen wird, da der Schaden ja gemeldet wurde - und wenns nötig ist, dann würde ich da jetzt den rechtfertigenden Notstand in Form des mangelnden Personals einbringen!
(auch wenn ich wahrscheinlich "Prügel" für diesen Kommentar einheimsen werde - Ich stehe dazu!)

SEG-Betreuung
20.08.2006, 00:22
prügel nicht, aber der 34er StGB greift hier einfach nicht, sonst könnt ich über den alles entschuldigen.

und was du machst und der staatsanwalt, das sind 2 paar stiefel...

ach hias, keine panik, wenn du schneller als ein ein heli im gerätehaus bist, dann, hast ja kein grund zur sorge, musst dich ja ned über gesetze hinwegsetzen, kannst das haus ja zu fuss erlaufen.


und wenn der unfallversursacher der mann ist, der entscheidend für den ausgang des einsatzes ist, dann will ich ned dran denken, wenn der gar krank wird oder im urlaub ist...
meldet ihr dann eure wehr ab oder was?

thorben1248
20.08.2006, 01:41
§ 34 greift! definitiv!. kommentare und auslegung lesen!und meine anderen ausführungen in diesem thread.
dann antworten!
danke!

arnolde
20.08.2006, 02:11
Das bezweifle ich. Ich hab mal folgende Verhandlung miterlebt: ein Mann hatte mitten in der Nach das geparkte Auto einer Freundin angefahren. Er hat sich sofort am nächsten Morgen bei ihr gemeldet (weil er sie nicht gefunden hatte), das hat sie auch bezeugt. Aber weil sie den Unfall bzw. die Fahrerflucht vorher schon angezeigt hatte, war das strafrechtliche Verfahren bereits eingeleitet und ein Zurückziehen der Anzeige nicht mehr möglich => der arme Kerl wurde verurteilt, und nichtmal schlecht.
Ergo würde ich mich da nicht darauf verlassen, dass man den Kopf noch aus der Schlinge ziehen kann. Es gibt ja auch noch andere Kameraden, die zum Einsatz fahren...

War der Mann auf der Anfahrt zum FF-Einsatz oder war das eine Privatfahrt, bei dem das Auto beschädigt wurde? Egal ob ja oder nein, er hätte ihr ein Zettel unter die Windschutzscheibe klemmen müssen... (schützt bei Privatfahrt zwar nicht wirklich, aber da Freundin, hätte sie wohl keine Anzeige erstattet)

Übrigens keine schlechte Idee, hab ich mir auch schon gedacht, für alle Fälle einen vorher fertig ausgefüllten Merkzettel "Ich habe sie also angefahren.... Sorry, mußte trotzdem weiter!" (natürlich etwas ernster ;-) ) mit Name und Adresse und kurzer Erklärung warum Du weitergefahren bist, etc. im PKW mitzuführen und im Fall der Fälle kannst Du das dem Geschädigten ohne große Erklärung in die Hand drücken (auch mit Info in welcher HiOrg Du bist etc.) und dann kann der bzw. die Polizei das sofort nachprüfen.

Andreas 53/01
20.08.2006, 09:17
Hallo

Dann kann ich auch die Polizei anrufen, bevor ich mir einen Zettel suche und anfange zuschreiben.

Und, jemand der so unvernünftig ist den Versuch zustarten unter allen Umständen zum Einsatz zukommen, wird wohl so voller Adrenalin sein, das er gar keinen Stift mehr ruhig halten könnte. . . . . .

Ich denke, man muss versuchen über einen Anruf bei der Polizei die Situation zuschildern, wenn es sich um einen geringen Sachschaden handelt und Zeitgleich die Einsatzsituation angespannt ist.
Ansonsten hat sich der Einsatz für mich in dieser Situation eben erledigt, und wenn ich im Bett liege mit 39° Fieber, oder das Chinesische Essen von gestern Abend sich verabschiedet, kann man auch nicht mit mir Rechnen.

Also, so manche tuen gerade, als brenne die ganze Stadt nieder oder rasen gleich 10-15 Autos auf einer Kreuzung ineinander, sind sie nicht dabei!!

MfG

thorben1248
20.08.2006, 09:42
ich denke der fragesteller kann sich jetzt ein gutes bild über die richtige verhaltensweise und deren gesetzesgrundlage machen!
( bis auf einige schlecht recherchierte kommentare)

Alex22
20.08.2006, 09:58
§ 34 greift! definitiv!. kommentare und auslegung lesen!und meine anderen ausführungen in diesem thread.
dann antworten!
danke!

Soso ... dann zeig mal die Kommentare und Ausführungen.
Ich lese in dem Paragraph.

"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt."...

Das setzt schonmal vorraus, daß ohne dich der Einsatz definitiv und und ohne wenn und aber nicht gelaufen wäre und da sind wir wieder soweit, AAO abändern.
Zusätzlich mußt du genau wissen und zwar 100% Wissen was passiert ist, ein ungewisses Lagebild reicht hier ebenfalls nicht aus.

arnolde
20.08.2006, 10:17
Wie auch immer die Rechtslage ist, ein solcher Merkzettel den man nur rausgeben muß, ist sicher keine schlechte Idee. Erstens kann man es sich noch so sehr vornehmen, in so einem Fall stehenzubleiben, ob man wenn es soweit ist, dies auch wirklich einhält (denn jede Situation ist anders, man kann sich gar nicht vorher genau festlegen "in dem Fall fahr ich weiter, in dem Fall bleib ich da".

Außerdem gibt es auch Beinahe-Unfälle, oder Belästigungen, die sich damit evtl. schnell glimpflich beilegen lassen. z.B. hatte ich mal den Fall daß ich auf einer langen, breiten, geraden, trockenen, kilometerweit übersichtlichen Landstraße bei wenig Verkehr, jemanden überholen wollte, der konstant knapp 60 gefahren ist. Es war jedoch (wegen der weiter vorne manchmal vorhandenen Obstverkäufer und deren Ein-/Ausfahrten, die jedoch zu dieser Zeit nicht besetzt waren) Tempo 60 und Überholverbot. Als ich zum Überholen ansetzte und neben ihm war, gab dieser Gas und hinderte mich so am Überholen. Gegenverkehr kam nach einigen Sekunden dann doch in Sicht, also bremste ich wieder und setzte mich hinter ihm, worauf er sofort wieder von 90 auf 60 verlangsamte. An der nächsten Ampel zur Rede gestellt, blaffte der ältere Herr mich gleich an, was mir einfiele zu überholen, und ja er hätte extra Gas gegeben um "mich daran zu hindern ein Vergehen zu begehen" (sinngemäß, wörtlich weiß ichs nicht mehr). Mir fehlten die Worte, ich versuchte ihm klarzumachen wie gefährlich sein Verhalten und seine Einstellung ist, unabhängig von meinem Fehlverhalten, aber er war uneinsichtig. Leider war das keine Einsatzfahrt, ich war noch nicht mal bei einer HiOrg (ja ich hatte illegal überholen wollen, bitte keine Diskussion darüber), also konnte ich kaum argumentieren. Die Polizeistation war 1km weg und er bot sich an, mit mir da hinzufahren und gegenseitig Anzeige zu erstatten, und ich hätte das auch fast gemacht, aber es war ein warmer sonniger Nachmittag und ich hatte die Freundin Richtung Badesee dabei und keine Lust uns beiden den Nachmittag zu versauen, also beließ ich es dabei.

Ziemlich ab vom Thema (ich wollt den Fall nur komplett schildern weil es sonst bestimmt Rückfragen gegeben hätte *g*) aber Fazit: Wenn das auf einer Einsatzfahrt gewesen wäre, hätt ich ihm kurz meinen Merkzettel in die Hand gedrückt, und er hätte dann wenigstens gewußt daß in diesem Fall nur er falsch gehandelt hatte, nicht ich, und ihm wär bewußt geworden daß nicht jeder vermeintliche Verkehrsrowdy tatsächlich einer ist, und gefährdet hoffentlich in Zukunft niemanden mehr.

Ein anderer Fall wäre, jemand muß wegen Dir vollbremsen, und schimpft natürlich fürchterlich - Das soll eigentlich nie passieren weil Deine Fahrweise auch im Alarmfall so einen Fall nicht herausfordern darf! - aber falls es doch mal passiert, kannst Du so wenigstens einen Beitrag dazu tun, daß er Dich vielleicht nicht sofort anzeigt sondern später ein klärendes Gespräch möglich ist.

Natürlich ist im Falle eines Unfalls so ein Zettel kein Freibrief, aber es zeigt wenigstens etwas Verantwortung und daß man alles getan hat um die Lage zu klären, und die evtl. herbeigerufene Polizei kann sofort bestätigen lassen daß Du in dieser Sekunde im Einsatz bist. Dennoch stimme ich den Kritischen hier zu: Überleg Dir gut, ob Du wirklich so unersetzbar bist, und ob Du schlimmstenfalls vor Gericht den Richter überzeugen kannst, daß Du auch heute noch mit gutem Gewissen rechtfertigen kannst, weitergefahren zu sein, auch wenn alle Beteiligten evtl. gegen Dich sind.

thorben1248
20.08.2006, 16:02
ich kenne die interpretationen, die hier verbreiteten sind falsch-
ich habe eine polizeiliche,strafrechtliche ausbildung, ich denke das das bei den meisten hier nicht der fall ist. ich wurde auch zum thema sonderrechte geprüft!
geht der melder, kommt es auf jeden an, definitiv. die lage ist eben unklar. im zweifel zugunsten der notlage.

es hat definitiv negative auswirkungen auf den einsatz, wenn kräfte nicht kommen , die aber könnten.


bitte belest euch selber wenn ihr mir nicht glaubt. ich bin kein kindergärtner!!

und @Alex22 langsam habe ich es satt das immer wieder in die mittlerweile sehr klare suppe gespuckt wird!! --wer nur gefährliches halbwissen hat--einfach mal die fresse halten!
im zweifelsfall mal anspruchsvollere bücher als das feuerwehrmagazin lesen.

und selbst dort wurde mein geschriebenes bestätigt.

vielen dank und schönen gruß!

Alex22
20.08.2006, 16:26
bitte belest euch selber wenn ihr mir nicht glaubt. ich bin kein kindergärtner!!

Anscheinend, denn wer sowas losläßt


wer nur gefährliches halbwissen hat--einfach mal die fresse halten!

und erst recht diese Ausdrucksweise braucht selbst noch einen Kindergärtner und kann somit keiner sein.

Und wenn du schon so klug und belesen bist wie du behauptest bist, nenne doch mal ein paar "anspruchsvolle Bücher" die deiner Argumentation recht geben.

hannibal
20.08.2006, 16:36
auseinander ; sofort

Problem beim Deutschen Recht ist das es unterschiedleiche Lesarten und unterschiedliche Auslegungen gibt

Recht hat am Ende der Richter

IMVHO gibt es gerade hier keine klare Aussage, was ja an der Diskussion deutlich zu erkennen ist.

Hilfreich wäre es ein Urteil zur Hand zu haben was sich mit dem Sachverhalt
(HIORGler auf Anfahrt; menschenleben in Gefahr; Sachschaden; zeitnahe Beichte bei der Pol) zur Grundlage gibt;

überhose
20.08.2006, 16:50
Problem beim Deutschen Recht ist das es unterschiedleiche Lesarten und unterschiedliche Auslegungen gibtDabei ist allerdings die Auslegung von Leuten, die mit der Juristerei etwas zu tun haben, höher anzusehen als die Interpretation durch Laien.


Recht hat am Ende der RichterRichtige und kurze Zusammenfassung des Begriffs "Recht".

hannibal
20.08.2006, 16:56
leider hat hier keiner seine rechtliche Ausbildung in der Signatur stehen

aber ich denke das erstmal der gesunde Menschenverstand ausschlaggebend sein sollte; ( bei der Hobbyauslegung)

und dann sollten beide Seiten auch ein Stück wie weit die Scheuklappen absetzen und die Meinung des anderen auch aktzeptieren und nicht sagen es geht nur so alles andere ist falsch....

Dieses sollte aber der normale Mitteleuropäische Weg der Diskussion sein.

Sonst kann man Threads auch nur mit einer Aussage reinstellen danach zumachen weil niemand eine andere Meinung haben will...

Mr. Blaulicht
20.08.2006, 21:50
Wenn das auf einer Einsatzfahrt gewesen wäre, hätt ich ihm kurz meinen Merkzettel in die Hand gedrückt, und er hätte dann wenigstens gewußt daß in diesem Fall nur er falsch gehandelt hatte, nicht ich, und ihm wär bewußt geworden daß nicht jeder vermeintliche Verkehrsrowdy tatsächlich einer ist, und gefährdet hoffentlich in Zukunft niemanden mehr.
Prinzipiell kann bei Einsatzfahrten mal davon ausgegangen werden, dass derjenige, der diese Einsatzfahrt unternimmt, andere gefährdet, und nicht andersrum.
Zweitens bleibt ein Verkehrsrowdy ein Verkehrsrowdy, ob mit oder ohne Sonderrechte. Wer andere durch seine Fahrweise nötigt, bedrängt oder anderweitig gefährdet, verstößt gegen die Auflagen, die die Sonderrechte halt so mit sich bringen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Mr. Blaulicht
21.08.2006, 16:38
Moin moin,

Aber mal eine ganz andere Frage: Ihr kommt auf der Anfahrt zum Gerätehaus an einem Unfall vorbei, an dem Ihr NICHT beteiligt seid! Anhalten und gegebenenfalls anfangen zu arbeiten (absichern, Verletzte betreuen etc), oder weiterfahren? Bin gespannt auf Eure Antworten...

Gruß, Mr. Blaulicht

PS: Ich bin über die EDIT-Funktion informiert, da sich meine Beiträge aber inhaltlich und zeitlich unterscheiden, habe ich mich entschieden, einen neuen zu schreiben.

überhose
21.08.2006, 17:02
Ihr kommt auf der Anfahrt zum Gerätehaus an einem Unfall vorbei, an dem Ihr NICHT beteiligt seid! Anhalten und gegebenenfalls anfangen zu arbeiten (absichern, Verletzte betreuen etc), oder weiterfahren?Bei Unfällen mit Personenschaden auf jeden Fall anhalten, unabhängig davon, ob man jetzt zu diesem Unfall alarmiert worden war oder zu was anderem. Wenn dieser Unfall auch Grund für die Alarmierung war, kann man auf diese Art und Weise schon viel für den Rest der Truppe vorbereiten (je nach eigener Qualifikation).

Christoph41
21.08.2006, 17:10
Hallo,

gar keine Frage - bei verletzten Personen würde ich auf jeden Fall Hilfe leisten und der Einsatz wäre vorerst erledigt. Das ist im Prinzip moralisch ne eindeutige Sache und auch rechtich (Stichwort "unterlassene Hilfeleistung") relativ klar in meinen Augen.

Viele Grüße von
Christoph

Quietschphone
21.08.2006, 17:13
Servus!

Dann sollte doch moralisch und rechtlich das unerlaubte Entfernen vom Unfallort auch eindeutig sein, oder?

Gruß
Alex

arnolde
21.08.2006, 17:15
Das kann so pauschal auch wieder nicht sagen... Wenn es offensichtlich nur leicht verletzte sind (die z.B. alle schon ausgestiegen sind und rumsitzen/stehen), aufgrund der Meldung mußt Du aber davon ausgehen daß mich schlimmeres woanders erwartet, würde ich weiterfahren. Wenn aber jemand eingeklemmt ist oder blutet oder sich offensichtlich nach Hilfe umsieht (oder gar bewußtlos ist), und es kümmert sich noch niemand (sinnvoll/ausreichend) um sie, dann natürlich stehenbleiben und gleich helfen.

Mr. Blaulicht
21.08.2006, 17:15
Moin moin,

weiter oben steht aber, dass es sein kann, dass deswegen ein Fahrzeug nicht rechtzeitig ausrücken kann, und deshalb andere Opfer länger leiden müssen.

Tut mir leid, aber ich fühle mich wohl in der Rolle des advocatus diaboli... ;-)

Gruß, Mr. Blaulicht

hias
21.08.2006, 17:20
Hallo

das ist Situationsbedingt, wenn ich einer der ersten am Unfallort bin auf alle Fälle stehen bleiben und den Einsatz Einsatz sein lassen, wenn allerdings schon genug andere Ersthelfer da sind, die sich um die Verletzen kümmern weiterfahren.
Aber auf alle Fälle nachfragen ob man noch was helfen kann

Grüße
Matthias

CeeJay-VB
21.08.2006, 17:27
Ist es nicht so, dass man neuerdings "Zeit" hat, um einen begangenen Unfall der Pol. zu melden ohne sich der Unfallflucht strafbar zu machen? Wenn natürlich Personen verletzt sind, ist das wieder was anderes... aber bei Blech...

Wenn das Haus des Unfallbeteiligten brennen würde oder seine Familie im Unfallauto eingeklemt wäre, zu dem man gerade auf dem Weg ist, hätte dieser sicherlich Verständnis dafür, wenn man erst 1,2, oder 3 Std später den Unfall anzeigt...

Zu der neuen Frage oben: Sollte Hilfe benötigt werden, auf alle Fälle anhalten! Denn sonst gilt das ganze in meinen Augen aus unterlassene Hilfeleistung! Allerdings muss man dann auch abwägen, was vor geht, wie von den Vorrednern schon beschrieben... läuft nur bisschen Flüssigkeit aus und sind andere Leute da, lass ich die Flüssigkeit Flüssigkeit sein und fahre natürlich meine Einsatzstelle, bzw. das Gerätehaus an... immer Situationsbedingt.

arnolde
21.08.2006, 17:35
Ist es nicht so, dass man neuerdings "Zeit" hat, um einen begangenen Unfall der Pol. zu melden ohne sich der Unfallflucht strafbar zu machen?

Wenn ich mich recht erinnere, da war irgendwas mit der Möglichkeit der Strafmilderung falls man sich binnen 24 Stunden meldet. Eine Garantie ist das aber auch nicht.

CeeJay-VB
21.08.2006, 17:37
Wie gesagt, ich weis es nicht genau, hatte da nur mal was Klingeln gehört. Es mag Menschen geben, die haben sicherlich kein Verständnis für, aber ich denke mal der größte Teil der Bevölkerung hätte Verständnis für, dass ein Feuerwehreinsatz mit eingeklemten Personen vor geht vor einem Blechschaden... meine Meinung

CeeJay-VB
21.08.2006, 17:41
Ich hab mal bisschen gegoogelt, bzw. Wikipediert ;-)

Feststellungen

Unter Feststellung versteht man die Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung an einem Verkehrsunfall.

Wartefrist

Die durch Rechtsprechung festgelegten Wartefristen bewegen sich zwischen 15 Minuten bei einem Bagatellunfall bis zu zwei Stunden bei einem Unfall mit Verletzten.

Nachträgliche Feststellungen

Die goldene Brücke zur nachträglichen Feststellung regelt § 142 (4) StGB. Darin wird dem Verursacher eine Möglichkeit geboten, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Polizei nicht schon Ermittlungen aufgenommen hat, der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat und kein bedeutender Sachschaden entstand. Bedeutender Sachschaden wird auf Grund der allgemeinen Teuerung nach der herrschenden Rechtsprechung bei einem Schaden von über 1.300 € angenommen. Das Gericht kann unter diesen Voraussetzungen die Strafe abmildern oder ganz von Strafe absehen. Einen Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg (Kraftfahrtbundesamt) mit fünf Punkten bleibt davon unberührt.

AkkonHaLand
21.08.2006, 18:02
Wenn ich hier einige Beiträge lese, fallen mir auf Anhieb einige Personen ein, die Rechtswissenschaften studiert haben und heutzutage des öfteren in der Presse auftauchen, weil sie medienwirksam in Gerichtsverhandlungen Personen vertreten die (entschuldigt den Ausdruck) der Abschaum der Menschheit sind!

Diese Akadamiker ("Rechtsanwälte" wäre eine strafrechtlich bedeutsame Beleidigung für das Juristenhandwerk) haben eine so verdrehte Auffassung von den geltenden Gesetzen, dass sie sogar einen Mandanten, der 50 Menschen umbringt und verspeisst milder bestrafen wollen als den 4jährigen nach dem Schnullerdiebstahl.

Zum Thema:
Hat einer der hier anwesenden "Rechtskundigen" evtl. den aktuellen Schönfelder, dort die Nummer 85 zur Hand? (Für die nicht Juristen: Das Strafgesetzbuch!) Auf Seite 144 §323c! Der Kratzer am Auto auf der Anfahrt ist deffinitiv NICHT als wichtige Pflicht im Einsatz zu betrachten!

Ich verweise auch nochmal auf §142 Abs 3 Satz 1 (Entfernen vom Unfallort - Nachträgliche Anzeige der Beteiligung)

alarma
21.08.2006, 19:57
Moin moin,

Aber mal eine ganz andere Frage: Ihr kommt auf der Anfahrt zum Gerätehaus an einem Unfall vorbei, an dem Ihr NICHT beteiligt seid! Anhalten und gegebenenfalls anfangen zu arbeiten (absichern, Verletzte betreuen etc), oder weiterfahren? Bin gespannt auf Eure Antworten...

Gruß, Mr. Blaulicht
...
Da mein Melder mir nur "Alarm Einsatz !" sagt, ist ja unter Umständen genau dieser Unfall der Grund der Alarmierung.

Eine Pauschalausage ist auch hier nicht möglich !

Kein anderer Helfer am Fahrzeugwrack zu sehen - vermutlich anhalten, sonst - weiter fahren.

Wer von uns hält schon an einem brennenden Haus mit dem privat Fz. an, wenn man gerade alarmiert wurde ?!
- vermutlich keiner (es sei denn es ist in der betrefenden FF üblich die Einsatzschutzbekleidung zuhause oder im Auto zu haben, oder?)

<b>All diese Fragen können nicht mit klaren Antworten beantwortet werden.</B>

*Öl ins Feuer gieß*
Würdet ihr einen Ausserirdischen an die Behörden ausliefern, auch wenn er euch bittet dies nicht zu tun?

*gg*

Mr. Blaulicht
21.08.2006, 21:28
*Öl ins Feuer gieß*
Würdet ihr einen Ausserirdischen an die Behörden ausliefern, auch wenn er euch bittet dies nicht zu tun?
?!?!?!?!?!?!?!?!?
Ich verstehe jetzt den Zusammenhang nicht ganz? Wenn der Ausserirdische auf dem Weg zum Einsatz ist, machst Du Dich ja strafbar, wenn Du ihn an die Behörden auslieferst. ;-)

Gruß, Mr. Blaulicht

überhose
22.08.2006, 11:27
Gibts nicht auch irgendwo nen Paragraphen, der Außerirdischen die aktive Mitgliedschaft in Feuerwehren untersagt (ich glaub, weil seine 3 Beine nicht in die gebräuchlichen Hosen passen)?

Mr. Blaulicht
22.08.2006, 13:15
Gibts nicht auch irgendwo nen Paragraphen, der Außerirdischen die aktive Mitgliedschaft in Feuerwehren untersagt (ich glaub, weil seine 3 Beine nicht in die gebräuchlichen Hosen passen)?
Vielleicht schon, aber bei Ausserirdischen - meine ich gehört zu haben - gibt es so etwas ähnliches wie die auf der Erde gebräuchliche Amerika-Formel, d.h. auf Antrag kann das entscheidende extraterrestrische Gesetz zur Anwendung kommen.

Gruß, Mr. Blaulicht

überhose
22.08.2006, 13:18
Naja, dann wirds wohl nicht lange dauern bis aufm TLF ein ALF sitzt. Bin gespannt, obs dann genauso Diskussionen gibt wie über Frauen in der FW...

Mr. Blaulicht
22.08.2006, 13:25
...und falls sich mal einer mit komischen Sonderzeichen in diesem Forum anmeldet, können wir ja einen neuen Threat aufmachen ("Ausserirdische im Forum ?!?") *wegbeambevorderlaserstrahlmichtrifft*

Vielleicht sollte wir uns aber wieder zurück zum Thema bewegen...

Gruß, Mr. Blaulicht

kOnDeNsAtOr
23.08.2006, 18:10
Ich hab mal bisschen gegoogelt, bzw. Wikipediert ;-)

Wortneuschöpfung oder schon eingebürgerter Ausdruck? Hab ich ja noch nie gehört, klingt aber gut!

Grisuchris
23.08.2006, 18:40
Wortneuschöpfung oder schon eingebürgerter Ausdruck? Hab ich ja noch nie gehört, klingt aber gut!


Google kennt es, also ist es eingebürgert :-)

kOnDeNsAtOr
23.08.2006, 19:08
Google kennt es, also ist es eingebürgert :-)
Somit auch wieder dazugelernt :-) THX

Bugs B
24.08.2006, 15:25
...und falls sich mal einer mit komischen Sonderzeichen in diesem Forum anmeldet, können wir ja einen neuen Threat aufmachen ("Ausserirdische im Forum ?!?") *wegbeambevorderlaserstrahlmichtrifft*

Vielleicht sollte wir uns aber wieder zurück zum Thema bewegen...

Gruß, Mr. Blaulicht

meinst du vllt sowas?!

http://www.funkmeldesystem.de/foren/member.php?u=7054

überhose
24.08.2006, 15:29
Oh mein Gott, sie sind unter uns...

Quietschphone
24.08.2006, 15:31
Servus!

So, jetzt bitte wieder zurück zum Thema: "Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW".
Danke!

Gruß
Alex

arnolde
24.08.2006, 15:42
Zu diesem Thema kann ich die Lektüre des Buchs "Sonderrechte im Einsatz" empfehlen, hab ich mir vor ein Paar Tagen bestellt (www.sonderrechte.info), jetzt gelesen, ist wirklich gut. Und vor allem fundierte Aussagen mit Quellen und Beispielen. Würden alle dieses Buch kennen, würden die meisten Diskussionen um Sonderrechte, auch mit Privat-PKW, Unfälle, etc. komplett entfallen.

Ich spürte beim lesen förmlich, wie meine zukünftige Fahrweise (noch) ruhiger und sicherer wird...

Mr. Blaulicht
24.08.2006, 19:48
Moin moin,

na, dann bin ich mal gespannt. Hab´s mir gerade bestellt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
25.08.2006, 10:06
na, dann bin ich mal gespannt. Hab´s mir gerade bestellt.

Habs auch schon, freu dich morgen schonmal aufs lesen... Hat bei mir einen Tag gedauert der Versand ;)

Und JA... es ist wirklich extrem gut geschrieben :)

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
25.08.2006, 19:04
Moin moin,

ja hab´s schon gesehen. Die sind ja richtig schnell. Laut Mail ging heute mein Buch raus. Schade dass ich Nachtdienst habe... Da komm ich nicht so richtig zum Lesen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Bugs B
27.08.2006, 16:42
Kann ich auch nur weiterempfehlen!
Am späten Nachmittag bestellt und am nächsten Mittag bereits im Briefkasten.