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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blaulicht und Frontblitzer nachrüsten!?



Hamilton
16.08.2006, 18:41
Hallo Forum!
Habe mal eine Frage an die Profis unter uns!!
Wir haben in unserer Wehr einen TSF auf MB310!Nun wollen wir Frontblitzer und ein Blaulicht am Heck des Fahrzeuges Nachrüsten, (da man die Beiden vorne je nach Stellung des Fahrzeuges von Hinten nicht sieht)!Nun meine Frage dazu!Gibt es irgendwelche Richtlinien der StVZO wie diese Teile angebracht werden müssen??und ob diese über einen Extra Schalter oder über den alten schalter mitlaufen müssen oder sollen!Habe die Suchfunktion und google genutzt jedoch nichts darüber gefunden!Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Gruß Hamilton

hannibal
16.08.2006, 19:02
1) alles darf nur laufen wenn das vordere linke Blaulich läuft
2) eigens schaltbar
3) für Frontblitzer gabn es eine mindesthöhe, die weiss ich leider nicht

Marcus.de
16.08.2006, 19:39
Hallo,
hier mal ein PDF zum Thema von der FUK.

http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=214&type=1

hannibal
16.08.2006, 19:53
alles gesagt..

die woche gesehen die Pol hat Neue Busse; hinten ein Blaulicht zusätzlich nocgh Blitzer im heck

kann man da Frontblitzer nehmen?

Etienne
16.08.2006, 20:30
alles gesagt..

die woche gesehen die Pol hat Neue Busse; hinten ein Blaulicht zusätzlich nocgh Blitzer im heck

kann man da Frontblitzer nehmen?
In der Regel schon. Darauf achten, dass die Blitzer als "Front-/Heckwarnleuchten " angegeben sind.

Hier hab ich etwas zu Einbauvorschriften gefunden: http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?p=95127&highlight=Frontblitzer#post95127

Mr. Blaulicht
17.08.2006, 00:09
Moin moin,

gibt es für diese Heckwarnleuchten eigentlich Vorschriften, WANN die Dinger leuchten dürfen? Ich hatte nämlich mal den Fall, dass ich einem NEF hinterhergefahren bin, wo so ein Teil im Heckfenster geblinkt hat. Und das ist extrem nervig, besonders bei Nacht. :-(

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
17.08.2006, 07:56
Du darfst die entweder mit dem "ganz normalen" blaulicht zusammen schalten, dass die immer laufen, wenn das "normale" auf läuft.

Oder du baust die in die Heckklappe ein, dann sollten die natürlich nur laufen, wenn das Blaulicht läuft UND die Heckklappe auf ist *g*

Naja... aber Heckklappe bei nem LF ? *hrhr*

MfG Fabsi

Etienne
17.08.2006, 11:13
[...]Naja... aber Heckklappe bei nem LF ? *hrhr*

MfG Fabsi

Kein LF sondern TSF :-)
Aber grundsätzlich hast du recht :-)

Hallo Forum!
Habe mal eine Frage an die Profis unter uns!!
[...]Wir haben in unserer Wehr einen TSF auf MB310[...]

112NOTRUF112
17.08.2006, 17:10
Zu dem thema hab ich auch mal ne Frage:

Ich habe gehört das Frontblitzer nur zusammen blitzen/blinken dürfen aber habe schon Videos von deutschen Fw-Autos gesehn wo sie abwechselnd links und dann rechts blitzen/blinken.

In der EU scheint es ja mit dem abwechselnden blitzen/blinken erlaubt zu sein.

Ist das dann auch schon hier in D erlaubt ?

Andreas 53/01
17.08.2006, 17:11
Du darfst die entweder mit dem "ganz normalen" blaulicht zusammen schalten, dass die immer laufen, wenn das "normale" auf läuft.

Oder du baust die in die Heckklappe ein, dann sollten die natürlich nur laufen, wenn das Blaulicht läuft UND die Heckklappe auf ist *g*

Naja... aber Heckklappe bei nem LF ? *hrhr*

MfG Fabsi

Hallo !

Grundsätzlich sind die Heckklappenblitzer nur für den kurzeitigen Gebrauch zugelassen, d.h. wenn durch das öffnen der Heckklappe das Rundumlicht auf dem Wagendach verdeckt werden würde, dürfen diese Blitzer eingeschaltet sein. Deswegen über den Kofferraum-Lichtschalter mittels Relais anschließen !

In der Regel sind fast alle Blitzertypen nur für eine einzige Bestimmung zulässig, daher dürften Heckblitzer nicht als Front, und Front- nicht als Heckblitzer eingesetzt werden. Aber, wer weiß schon ( der TÜV wohl kaum ).

Das Heckblaulichter abschaltbar sein müssen, mag sein, interessiert aber auch nicht wirklich jemanden, weil bei den meisten RTW die Heckleuchten in der Regel auch nicht abschaltbar sind. Das ist wieder so eine Typische Feuerwehr-Vorschrift, und ist vielleicht bei einer BF im Löschzug angebracht, aber bei einer FF wo die Fahrzeuge im zweiminuten-Takt ausrücken, kann man nicht von Kolonne sprechen...

MfG

Andreas 53/01
17.08.2006, 17:12
Zu dem thema hab ich auch mal ne Frage:

Ich habe gehört das Frontblitzer nur zusammen blitzen/blinken dürfen aber habe schon Videos von deutschen Fw-Autos gesehn wo sie abwechselnd links und dann rechts blitzen/blinken.

In der EU scheint es ja mit dem abwechselnden blitzen/blinken erlaubt zu sein.

Ist das dann auch schon hier in D erlaubt ?

Hallo !

Wenn die Zulassung auch für Alternierende Systeme besteht, dann ja ...!

MfG

überhose
17.08.2006, 17:22
Ich habe gehört das Frontblitzer nur zusammen blitzen/blinken dürfen aber habe schon Videos von deutschen Fw-Autos gesehn wo sie abwechselnd links und dann rechts blitzen/blinken. In der EU scheint es ja mit dem abwechselnden blitzen/blinken erlaubt zu sein. Ist das dann auch schon hier in D erlaubt ?Wir haben unser TLF mit Frontblinkern nachgerüstet, die liefen anfangs auch abwechselnd, wurden aber inzwischen umgebaut, so dass sie zusammen aufblinken. Bei den Leuchten war ne Anleitung dabei, wo und wie sie angebracht sein dürfen. Ich glaube, da stand auch drin (sicher bin ich mir aber nicht), dass sie nur zusammen aufblinken dürfen.
Einfach die eine Leuchte nicht Relais anschließen, sondern an der anderen, dann laufen beide gleich. Frontblitzer laufen meines Wissens nach sowieso generell gleichzeitig.
Übrigens sind Blinker um einiges billiger als Blitzer!

Etienne
17.08.2006, 17:52
Hey Andreas!


[...]Das Heckblaulichter abschaltbar sein müssen, mag sein, interessiert aber auch nicht wirklich jemanden, weil bei den meisten RTW die Heckleuchten in der Regel auch nicht abschaltbar sind. Das ist wieder so eine Typische Feuerwehr-Vorschrift, und ist vielleicht bei einer BF im Löschzug angebracht, aber bei einer FF wo die Fahrzeuge im zweiminuten-Takt ausrücken, kann man nicht von Kolonne sprechen[...]
Man bedenke, dass es aber auch sogenannte Kreisfeuerwehrbereitschaften
gibt, die im Verband ausrücken....


[...]In der Regel sind fast alle Blitzertypen nur für eine einzige Bestimmung zulässig, daher dürften Heckblitzer nicht als Front, und Front- nicht als Heckblitzer eingesetzt werden. Aber, wer weiß schon ( der TÜV wohl kaum )[...]
Hmm, das halte ich für nicht richtig.

Diese Leuchten...

- Hänsch Typ 40 pico
- Hella WL-LED

...zum Beispiel sind als Heck- und Frontwarnleuchten zugelassen.


[...]Grundsätzlich sind die Heckklappenblitzer nur für den kurzeitigen Gebrauch zugelassen, d.h. wenn durch das öffnen der Heckklappe das Rundumlicht auf dem Wagendach verdeckt werden würde, dürfen diese Blitzer eingeschaltet sein. Deswegen über den Kofferraum-Lichtschalter mittels Relais anschließen !
[...]
Es gibt diverse z. B. RTW´s, die Heckwarnleuchten statt einer RKL haben. Auch neue Feuerwehrfahrzeuge werden teilweise mit z. B. LED-Blitzern im Heck ausgestattet anstatt einer RKL.

hannibal
17.08.2006, 18:00
bei uns hatten die KTW erst NUR Blitzer jetzt NUR LED angebracht

Die LEd find ich deutlich besser; gerade im Dunkel,

und, wie oben beschrieben hat die POL jetzt in der geschlossenen Heckscheibe 2 Blitzer,

auch sehr imposant

Andreas 53/01
17.08.2006, 21:44
Hallo !

@Etienne, das ist richtig.

Es gibt aber jede Menge ältere Anlagen, die eben hierfür keine Zulassung hätten.

firefighteropp
18.08.2006, 03:37
Soweit ich weiß muss das dritte Blaulicht am Heck durch einen extra Schalter betätigt werden.Ich kenns so das die dritte Leuchte bei der Einsatzfahrt aus ist (Dem Maschinist der dahinter fahrenden DLK zuliebe =) ) und erst an der Einsatzstelle als Heckabsicherung eingeschaltet wird.

Gruß Marv

überhose
18.08.2006, 12:13
Soweit ich weiß muss das dritte Blaulicht am Heck durch einen extra Schalter betätigt werden."Muss" gilt nur für Fahrzeuge des Bundes, weil die öfter in Kolonnen fahren. Bei "normalen" kommunalen Fahrzeugen wird diese Schaltung zwar auch immer häufiger gewünscht (grad bei Fahrten im Löschzug ists auch sinnvoller), ist jedoch m.W. nicht vorgeschrieben.
Übrigens ist es auch ein Gerücht, dass das Heckblaulicht nur angehen darf, wenn auch die vorderen eingeschaltet sind. Bundfahrzeuge haben getrennte Schalter für vorne und hinten und können diese unabhängig schalten. Der Zwang, dass die vorderen Blaulichter mitlaufen müssen, gilt nur für Frontblitzer.

Mr. Blaulicht
18.08.2006, 12:38
Moin moin,

ich dachte immer, die ganze SoSi-Anlage darf nur laufen, wenn das vordere linke Blaulicht funktioniert.

Gruß, Mr. Blaulicht

Andreas 53/01
18.08.2006, 14:24
"Muss" gilt nur für Fahrzeuge des Bundes, weil die öfter in Kolonnen fahren. Bei "normalen" kommunalen Fahrzeugen wird diese Schaltung zwar auch immer häufiger gewünscht (grad bei Fahrten im Löschzug ists auch sinnvoller), ist jedoch m.W. nicht vorgeschrieben.
Übrigens ist es auch ein Gerücht, dass das Heckblaulicht nur angehen darf, wenn auch die vorderen eingeschaltet sind. Bundfahrzeuge haben getrennte Schalter für vorne und hinten und können diese unabhängig schalten. Der Zwang, dass die vorderen Blaulichter mitlaufen müssen, gilt nur für Frontblitzer.

Hallo !

Das ist falsch. Wo steht das ?

MfG

überhose
18.08.2006, 14:25
Hallo !
Das ist falsch. Wo steht das ?
MfG
Hallo zurück!
Wo steht, dass das falsch ist?

Reissdorf
18.08.2006, 14:31
Übrigens ist es auch ein Gerücht, dass das Heckblaulicht nur angehen darf, wenn auch die vorderen eingeschaltet sind. Bundfahrzeuge haben getrennte Schalter für vorne und hinten und können diese unabhängig schalten. Der Zwang, dass die vorderen Blaulichter mitlaufen müssen, gilt nur für Frontblitzer.

Also bei unserem Bundfahrzeug LF 16-TS ist das nicht so. Da geht das hintere nur wenn das vordere eingeschaltet ist. Im Anbetracht der Tatsache das von unserem LF noch jede Menge gleiche rum fahren denke ich auch das das nicht so ist wie du schreibst. Habe ich auch noch nie irgendwo gesehen.

Gruß
Reissdorf

überhose
18.08.2006, 14:38
Mir sind RW1 sowie Fahrzeuge des THW bekannt, bei denen das so ist. Kommt wahrscheinlich auch auf die Baureihe an.

hannibal
18.08.2006, 14:51
wir haben Fahrzeuge wo alles über einen Schalter geht aber auch einen RW 2 wo es getrennt geschaltet wird

Mr. Blaulicht
18.08.2006, 16:29
Moin moin,

wahrscheinlich ist das alles eine Frage des Einbaus. Aber selbst, wenn man jedes Licht und jeden Ton einzeln anschalten KANN, heißt das ja noch lange nicht, dass man das auch DARF, ganz davon zu schweigen, ob man es SOLL, sprich, ob es Sinn macht. Und die Frage nach dem Sinn rückwärtsgerichteter Blitzer stellt sich bei mir regelmässig bei Einsatzfahrten. Und ich rede jetzt nicht von RKL, sondern von Heckblitzern. Und auch von Fahrten und nicht vom optischen Absichern einer Einsatzstelle.

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
18.08.2006, 16:34
da find ich LEDS wesentlich genehmer...

überhose
18.08.2006, 16:40
Ob jetzt die Heckblitzer nach hinten strahlen, oder die hinteren Blaulichter (oder die vorderen Blaulichter, die bei manchem Fahrzeugen ohne besonderen Dachaufbau genausogut von hinten zu sehen sind). Also wenn unser ELW vor meinem Auto herfährt, muss ich auch mit dessen Blaulichtern leben. Ich halte die Diskussion über Sinn/Unsinn für übertrieben. Laut FUK Niedersachsen (http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=214&type=1) gibts wohl eine Vorschrift, die besagt dass die Leuchten von allen Seiten zu erkennen sein müssen. Hab keinen Einblick in das da genannte Gesetzblatt, aber wenns so ist, hätte sich jede weitere Diskussion über Heckblaulichter erledigt.

boesermichl
22.08.2006, 17:01
Du darfst die entweder mit dem "ganz normalen" blaulicht zusammen schalten, dass die immer laufen, wenn das "normale" auf läuft.

Oder du baust die in die Heckklappe ein, dann sollten die natürlich nur laufen, wenn das Blaulicht läuft UND die Heckklappe auf ist *g*

Naja... aber Heckklappe bei nem LF ? *hrhr*

MfG Fabsi


Gibts bei Magirus!

Fabpicard
22.08.2006, 18:25
Gibts bei Magirus!

Jo... unsere Wasserkuh hat auch eine "Heckklappe" aber nicht eine wie bei einem Passat z.b. die beim Aufmachen den Blaulichtbalken verdecken ;)

MfG Fabsi

C-A-F-S
16.12.2006, 20:25
Hallo zusammen,

dachte immer das frontblitzer nur synchron blitzen dürfen. in darmstadt sind heute 3 lkw’s für das rote kreuz übergeben worden, die frontblitzer an diesen fahrzeugen sind alternierend.

Gruß CAFS

Mr. Blaulicht
16.12.2006, 20:46
dachte immer das frontblitzer nur synchron blitzen dürfen
Wie kommst Du darauf? Ich habe noch nie ein Fahrzeug mit synchronen Blitzern gesehen, weder auf dem Auto noch vorne am Auto.

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
16.12.2006, 20:48
*überleg*

ich kenne es nur mit Syncronen Blitzern

@ Mr Blaulicht

fahrt doch wieder mal zur Blitzerwerkstatt eures Vertrauens :-)

Mr. Blaulicht
16.12.2006, 21:03
Du, das sind nicht meine Autos!

hänschenklein
16.12.2006, 21:05
Wie kommst Du darauf? Ich habe noch nie ein Fahrzeug mit synchronen Blitzern gesehen, weder auf dem Auto noch vorne am Auto.

Gruß, Mr. Blaulicht

dann komm mal zu uns^^ hier haben zumind. die rtws alle synchronlaufende frontblitzer.

Alex22
16.12.2006, 21:09
Naja die normalen Forntblitzer blinken schon gleichzeitig.

Andreas 53/01
18.12.2006, 10:21
Hallo !

Völlig egal ob synchron, alternierend ( FG Hänsch ) oder unabhängig voneinander ... Hauptsache die Frontblitzer lassen sich nur in Verbindung mit den herkömmlichen Rundumleuchten für blaues Blinklicht einschalten!

Heckblitzer (blau) haben nur eine Zulassung für den kurzeitigen Betrieb in Verbindung mit den herkömmlichen Rundumleuchten für blaues Blinklicht, wenn diese z.b. durch eine Heckklappe verdeckt werden.

Alles andere bedarf einer Sondergenehmigung.

hänschenklein
18.12.2006, 12:45
Hauptsache die Frontblitzer lassen sich nur in Verbindung mit den herkömmlichen Rundumleuchten für blaues Blinklicht einschalten!

uhhhh da bin ich mir garnicht sicher ob das hier bei allen rtws und dem ELW so ist. da der ELW und ein RTW teilweise eigenausbau ist kann es möglich sein, dass sich die frontblitzer einzeln schalten lassen. zumind. ein RTW hat einen parallelen schalter dafür. die von WAS ausgebaut sind lassen sich nur in kombie schalten.

naja eig auch egal

überhose
18.12.2006, 14:45
Frontblitzer dürfen einzeln schaltbar sein, jedoch dürfen sie nur eingeschaltet werden können, wenn auch die RKL eingeschaltet sind.
Es macht IMHO schon Sinn, dass man die Frontblitzer getrennt abschalten kann, während die RKLs zur Absicherung weiterlaufen. Wir haben die Frontblitzer an unserem LF zusammen mit den RKL geschaltet, und wenn wir diese zur Absicherung laufen lassen, und man arbeitet vor dem Fahrzeug, gehen einem die Blitzer irgendwann auf den S***. Solche Situationen kommen im RD auch öfters vor.

hänschenklein
18.12.2006, 14:50
dann kann man sich direkt neben dem epileptiker legen :D

Brandbatsch
18.12.2006, 15:06
dann kann man sich direkt neben dem epileptiker legen :D

Damit ist wohl klar für was die Dinger gut sind ;-)

Gruß Michael

Alex22
18.12.2006, 15:28
Frontblitzer müssen sogar getrennt zur normalen RTK ausgeschalten werden können. alleine schon bei Nebel

überhose
18.12.2006, 15:52
Frontblitzer müssen sogar getrennt zur normalen RTK ausgeschalten werden können.
"Müssen" im Sinne von "rechtlich gefordert"?

Alex22
18.12.2006, 16:07
"Müssen" im Sinne von "rechtlich gefordert"?

Nagel mich jetzt nicht fest, aber soweit ich weiß ja ...
Weiß allerdings auch nicht wo das grad steht.