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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum RettAssG



gumbaer
10.08.2006, 20:29
Hallo zusammen,

ich habe da einmal eine Frage an die Experten von Euch. Und zwar geht es um die Anerkennung zum RA aus dem RettAssG da steht:

"V. Abschnitt ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN

(1) Antragsteller, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Ausbildung
als Rettungssanitäter nach dem 520-Stunden-Programm erfolgreich abge-
schlossen oder mit einer solchen Ausbildung begonnen und diese nach
Inkrafttreten des Gesetzes erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten
eine Erlaubnis nach 1, wenn sie eine mindestens 2.000 Stunden um-
fassende Tätigkeit im Rettungsdienst abgeleistet haben und die Vor-
aussetzungen nach 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorliegen. Bei der Berechnung
der Stundenzahl sind alle Zeiten zu berücksichtigen, in denen der
Antragsteller bei einer mit der Durchführung des Rettungsdienstes
beauftragten Organisation oder in Einrichtungen des Rettungsdienstes
bei der Feuerwehr im praktischen Einsatz tätig war. "

Jetzt ist die Frage was zählt zum beginn des 520-Stunden-Programms?
Der EH-Lehrgang der ja Vorraussetzung für den RS ist, der San-Lehrgang oder schon der Beginn des theoretischen Teils des 520-Stunden-Programms?

Gruss Gumbaer

StefanK
10.08.2006, 20:37
bei uns musten die RS den eh vorher machen er zählt wohl nicht dazu.
kann mich auch irren

Etienne
10.08.2006, 20:55
Jetzt ist die Frage was zählt zum beginn des 520-Stunden-Programms?
Der EH-Lehrgang der ja Vorraussetzung für den RS ist, der San-Lehrgang oder schon der Beginn des theoretischen Teils des 520-Stunden-Programms?
Mit Beginn der 520 Stunden-Ausbildung ist der Grundlehrgang zum Rettungssaintäter gemeint.

520 Stunden gliedern sich wie folgt:

160 Stunden: RS-Grundlehrgang
160 Stunden: KH-Praktikum
160 Stunden: RW-Praktikum
40 Stunden: RS-Abschlusslehrgang


Die Voraussetzung des EH-Lehrgangs für die RS-Ausbildung ist mir neu und hierbei nicht zu berücksichtigen.

PS: Woher hast du dein Zitattext aus dem RettAss-Gesetz? Soweit mir bekannt ist, steht im RettAss-Gesetzt was von 1800 Stunden und der Zusatz "überwiegend in der Notfallrettung". Es werden also keine Zeiten/Stunden angerechnet, die man bei "irgendsoeinen privaten Krankentransporteur" abgeleistet hat. Wüsste nicht, dass sich das geändert hat seit meiner Examensprüfung.

Mr. Blaulicht
10.08.2006, 23:38
Moin moin,

um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: Nach meinem Verständnis beginnt eine Ausbildung zu dem Zeitpunkt, wo ich eine schriftliche Zusage über einen Ausbildungsplatz in Händen habe. Irgendwelche Ausbildungen, die als Voraussetzung verlangt werden, müssen ja VOR Ausbildungsbeginn gemacht werden, können also NICHT Teil der Ausbildung, also auch NICHT nach dem Ausbildungsbeginn absolviert vwerden, und gehören somit auch nicht zur Ausbildung dazu.

Aber mal was anderes: Sehe ich es richtig, dass man auch heute noch den RettAs anerkennt bekommt, wenn man einen "alten" RS in der Tasche hat?

Gruß, Mr. Blaulicht

Bastel
11.08.2006, 07:30
Tach !!!

Authentischen Berichten und Artikeln aus "Fachzeitschriften" zu Folge ist von den entsprechenden Stellen in Einzelfällen der EH-Kurs als Beginn der RS-Ausbildung anerkannt worden.

Grundsätzlich ist aber der EH-Kurs und der "Hauptschulabschluß" Voraussetzung(!) um die Ausbildung zu beginnen !!!
(Also: wer vor dem entsprechenden Termin eingeschult wurde ... :) )

Unstrittig ist aber weitestgehend die "Sanitätsausbildung" der Hilfsorganisationen als Beginn der Ausbildung zum RS.
Mit ihr läßt sich ja auch der RS-Grundlehrgang meist um mind. eine Woche verkürzen.

Ob's klappt mit einem solchen Antrag bekommt man nur raus, wenn man ihn stellt !!!


Gruß
Bastel

hannibal
11.08.2006, 08:04
Moin moin,

um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: Nach meinem Verständnis beginnt eine Ausbildung zu dem Zeitpunkt, wo ich eine schriftliche Zusage über einen Ausbildungsplatz in Händen habe. Irgendwelche Ausbildungen, die als Voraussetzung verlangt werden, müssen ja VOR Ausbildungsbeginn gemacht werden, können also NICHT Teil der Ausbildung, also auch NICHT nach dem Ausbildungsbeginn absolviert vwerden, und gehören somit auch nicht zur Ausbildung dazu.

Aber mal was anderes: Sehe ich es richtig, dass man auch heute noch den RettAs anerkennt bekommt, wenn man einen "alten" RS in der Tasche hat?

Gruß, Mr. Blaulicht

Also imvho beginnt die RS Ausbildung mit der ersten Unterrichtsstunde des RS

der EH Lehrgang ist lediglich eine Bedingung mit diesem Lehrgang beginnen zu dürfen und darf in der Regel nur 3 Monate her sein

Ich denke aber nicht mehr das heute noch RS übergeleitet werden; da zu langen her...

AkkonHaLand
11.08.2006, 16:34
Als Beginn der RS-Ausbildung wurde auch der EH-Lehrgang anerkannt, so er denn (Nachweis!) von der Ausbildenden Stelle gefordert wurde.

Aber darüber braucht man sich keine Gedanken (mehr) zu machen! Die Regelung ist nämlich schon länger ausgelaufen!

gumbaer
11.08.2006, 17:16
Wieso ist die Regelung denn schon ausgelaufen??? Die Übergangsregelung ist noch im RettAssG drin und somit könnte man sich darauf hin noch berufen, oder? Wie ist es denn, wenn jemand bei einer HiOrg einen San-Lehrgang gemacht hatte und dann später den RS, der jetzt die 2000 Stunden im RD voll hat und diese auch nachweisen kann?

happyrescue
11.08.2006, 19:00
Wenn einer 17 Jahre gebraucht hat um 2000 Stunden Rettung zu fahren sollt er lieber die Finger von ner RA-Urkund lassen!!!

Wenigstens löst sich dieses Problem spätestens 2036 biologisch.

thorben1248
11.08.2006, 20:52
regelung nicht mehr realisierbar: rettungsmagazin 06?-2003

hannibal
11.08.2006, 20:55
der RS muss aber vor dem RA Gesetz abgeschlossen sein... die Stunden glaub ich auch

hatten vor 2 Jahren den Fall; rief einer an wegen den Stunden von 198? wegen umschreiben

Brandbatsch
12.08.2006, 07:01
in BW wurden auch EH-Kurs beginn angerechnet. dieser muß aber vor dem 01.09.1989 gewesen seihen

gruß Michael

Mr. Blaulicht
12.08.2006, 09:15
Moin moin,

das heißt: Wenn ich einen EH-Kurs vor 1989 gemacht habe, und bis heute den RS und 2000 Stunden Rettungsdienst geleistet habe, dann kann ich mir den RettAs anerkennen lassen?
Oder mit anderen Worten: Der Eh-Kurs vor 1989, dann mach ich schnell meinen RS, fahre 2000 Stunden und ich bin RA?
Ist das wirklich so? Das kann ich mir kaum vorstellen.
Oder muss zwischen EH-Kurs und Ausbildungsbeginn nur ein gewisser zeitlicher Abstand liegen?

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
12.08.2006, 09:29
Nein

bei den meisten Schulen darf der EH Kurs nur 3 Monate zurückliegen

ausserdem wurde das Umschreiben gekippt...

AkkonHaLand
12.08.2006, 19:43
Ich habe mal beim Innenministerium nachgefragt:

Die Ausbildung zum RS gliedert sich in

160 Stunden Schule
+ 160 Stunden Krankenhaus
<u>+ 160 Stunden Rettungswache </u>
=<b>Rettungshelfer</b>

<u>+ 80 Stunden Abschlusslehrgang mit bestehen der Abschlussprüfung</u>
=<b>Rettungssanitäter</b>

In dieser Aufzählung ist kein EH-Lehrgang enthalten, da er durch die Ausbildung ersetzt wird! Daher zählt als Beginn der erste Schultag zum Rettungshelfer!
Da keiner für die 480 Stunden Ausbildung mehrere Jahre braucht (auch nicht durch das Sammeln von Erfahrung im RD vor dem Abschlusslehrgang zum RS) ist die Überleit-Regelung ausgelaufen!