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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 5-Tonfolge als mp3



A-Schlauch
10.08.2006, 11:07
Hallo an alle!

Gismo
10.08.2006, 11:36
Schau mal in den Downloadbereich, dort gibt es "nette" Tools die soetwas können.

Bugs B
10.08.2006, 11:51
Für die Sprachdurchsage am Ende: http://public.research.att.com/~ttsweb/tts/demo.php

klingt zwar erst ein bisschen doof, aber wenn man etwas rumspielt, dann kann man schon mal ein brauchbares Ergebnis erzielen.

Für die Alarmerzeugung (5-Ton): http://www.funkmeldesystem.de/download/showimage.php?i=54&c=10

-->Programm kreiert eine Audio-Datei, der ausgelösten Schleife(n)

Hier kannst du dir Alarmtöne verschiedener FMEs runterladen
http://www.feuerwehrsound.de/

Zu guter Letzt brauchst du vllt noch ein Programm, das dir alle Audio-Dateien zusammenschneidet (wenn du eine einzelne MP3 haben willst)
Dazu benutze ich persönlich den Nero Wave Editor

Hoffe geholfen zu haben...

Kai.Stollberg
10.08.2006, 12:39
Mod: Titel geändert.
Bitte in Zukunft auf einen passenden aussagekräftigen Titel achten. Denkt doch auch an unsere arme Suchfunktion.

akkonsaarland
10.08.2006, 15:53
ich find die Grundidee Krank

hannibal
10.08.2006, 15:58
weiss Gott für welchen Sch.. das gebraucht wird...

ZickZack
10.08.2006, 16:18
weiss Gott für welchen Sch.. das gebraucht wird...

Das kann nix gutes sein! Wer 1 und 1 zusammenzählt, der weiss was man mit einer solchen Datei und einem Handy anstellen kann. Ich wäre dafür, dass ein Moderator diesen Beitrag umgehend aus dem Forum entfernt um nicht noch mehr Leute auf dumme Ideen zu bringen!!!

hannibal
10.08.2006, 16:21
es gäbe einen schnelleren Weg

Quattro 96 nehmen und freischalten
Zimmer in Lisdorf anstecken
Diktiergerät vor FME

warten

fme.ch
10.08.2006, 16:44
Was soll er damit schon machen können?????
Wazu das Handy ???
stehe ich auf dem Schlauch???

Gerne auch als PN an mich, damit ich nicht doof sterbe

DANKE

Quietschphone
10.08.2006, 16:54
Servus!

?...mp3 als Klingelton...?

Gruß
Alex

A-Schlauch
10.08.2006, 17:12
Ich brauche das für unseren Tag der offenen Tür!
Dort wird bei unserer Show ein Zimmerbrand nachgestellt.

akkonsaarland
10.08.2006, 17:40
Ich brauche das für unseren Tag der offenen Tür!
Dort wird bei unserer Show ein Zimmerbrand nachgestellt.

is klar

ich komm gucken

Fabpicard
10.08.2006, 18:17
Ich brauche das für unseren Tag der offenen Tür!
Dort wird bei unserer Show ein Zimmerbrand nachgestellt.

Is der Tag der Offenen Tür, rein zufällig am WE vom 18. bis 20.08... in RLP und Nicht in Nettersheim? *g*

MfG Fabsi

P.S.: Wenns dich nicht stört, dann nimm doch einfach eine "Alarmierung" die zwar gut klinkt, aber nirgends in Deutschland verwendet wird... "12345" z.b. oder "11111".

Akkon_21
10.08.2006, 18:49
Hi

Was für ein Problem habt ihr eigentlich damit?
Wir haben auch solche Sachen gemacht für den 24h-Tag der JF.....NA UND?
Sowas haben wir auch bei nen TdOT gebracht-Unfall-Szenario!
Ausserdem glaub ich nicht,dass das mitn Handy was bringt.

MfG Akkon_21

A-Schlauch
10.08.2006, 20:14
ihr könnt gerne alle kommen lade hiermit alle ein!

ZickZack
10.08.2006, 23:57
Hi

Was für ein Problem habt ihr eigentlich damit?
Wir haben auch solche Sachen gemacht für den 24h-Tag der JF.....NA UND?
Sowas haben wir auch bei nen TdOT gebracht-Unfall-Szenario!
Ausserdem glaub ich nicht,dass das mitn Handy was bringt.

MfG Akkon_21

Glaub mir... das mit dem Handy funktioniert! Wir haben es bei der letzten Funkübung mit einem MKA auf der Ausweichfrequenz getestet und waren über das Resultat nicht erfreut. Deswegen bin ich nach wie vor der Meinung, dass der Thread hier gelöscht werden sollte.

hannibal
11.08.2006, 09:31
in dem Fall alternativ

Quattro mit Einzelruf A freischalten

LS anrufen; soll Einzelruf A,B, C drücken anschliessend gewünschter Text als Übungnachricht

Quattor vor Mikrofon halten

Fabpicard
11.08.2006, 09:43
Da muss ich Hannibal dann doch mal recht geben.

Das mit der Leitstelle ab zu sprechen und zu koordinieren ist wohl die beste lösung...

Oder halt einmal von denen "sprechen" lassen, vor dem TdoT und das ganze dann einfach auf Kasette oder so aufnehmen...

MfG Fabsi

hannibal
11.08.2006, 09:54
Da muss ich Hannibal dann doch mal recht geben.


MfG Fabsi

das ich das noch erleben durfte...

Franky7033
11.08.2006, 10:55
Völlig Irre!!!

Freakmaster
11.08.2006, 13:50
Hey sry leuz aber habt ihr nen schlag das ganze als irre zu bezeichnen???

Für einen Tdot ist das ganze wohl ne ganz gute Lösung. Wenn A-Schlauch böswilliges damit vorhätte, dann vermute ich mal, dass er das ganze auch ohne unsere Hilfe hinbekommen würde. (außerdem gäbe es schon genügend Beiträge hier im Forum, um ohne uns hier zu fragen was anstellen zu können) Außerdem! Wenn er uns hier schon alle einläd, dann vermute ich mal nicht, dass er böswilliges damit vor hat. Und WENN, dann wird er schon erwischt werden.

Zu der Sache mit "Leitstelle anrufen": Nicht jede Leitstelle ist so hilfsbereit und macht das mal eben - leider! Von daher finde ich die Idee mit der MP3 nicht schlecht.

Shinzon
11.08.2006, 14:02
Hm..

Na eine LS wird sich doch wohl "überreden" lassen, einen Probealarm oder
Melder-Proberuf rauszuschicken, zufällig zum richtigen Zeitpunkt der Demonstration.

Hier in der Region werden ja sogar einfache "Übungen" per Melder gestartet.. wenn denn mal zu den richtigen Unterlagen gegriffen wird ;)

Gruss,
Tim

PS: Mir scheint so, das an jenem Wochenende ne ganze Menge Türen offen stehen .. und ich armes Kind muss arbeiten *heul*

Bugs B
11.08.2006, 16:06
Vielleicht mal anders herum gedacht: Kann ja sein, dass die LST des machen würde, aber die Wehrführung das nicht machen will?!

Fabpicard
12.08.2006, 21:16
Dann würde ich mir auch das mit dem Selbst erstellen sparen... weil die Wehrführung es ja nicht möchte, wie du meinst ;)

Ausserdem ist eine "Test-Alarmierung" der Leitstelle... die dann aufgezeichnet, viel Autentischer ist, als jeder selbst gesprochene versuch... :)


MfG Fabsi

akkonsaarland
12.08.2006, 22:48
Hm..

Na eine LS wird sich doch wohl "überreden" lassen, einen Probealarm oder
Melder-Proberuf rauszuschicken, zufällig zum richtigen Zeitpunkt der Demonstration.



butterkuchen ist eine gute argumentationshilfe oder ein grillteller von tdot.
wir sind im saarland der macht das bestimmt "so"!

wobei eine simulation ohne melderschleife auch ganz schön ist, denn den meisten leute ist es egal ob vorher die megarealistische dursage kommt oder irgendeine sirene

firefighter 112
13.08.2006, 01:34
Mann, Mann, Mann !!! Ihr habt vielleicht Probleme!

kafu
16.08.2006, 14:38
Nur zur Info: das selber Erstellen von Sounddateien mit Fünftonfolgen ist straffrei!!

Das Aufzeichnen von Funkverkehr des nicht öffentlich mobilen Landfunks ist hingegen strafbar!!

Ich finde es daher besser, wenn solche Tipps von wegen Quattro und Mitschneiden des Funkverkehrs nicht gegeben würden. Diese Alternative ist gegenüber der Anderen daher auch nicht vorzugswürdig.

Außerdem: Sch*** bauen kann man mit beiden Ergebnissen !

Im Übrigen finde ich nichts Verwefliches daran, im Rahmen eines TdOT eine Alarmierung nachzustellen. Die wenigsten Bürger wissen überhaupt, wie das tatsächlich vor sich geht. So bekommen sie einen Einblick.

hannibal
16.08.2006, 14:43
moment, die weitergaben von nicht bestimmten Inhalten ist strafbar,

und da stellt sich die Frage ob dies bei einer eigens erstellten ansage der Fall ist...

bei uns wurde an der letzten Hauptübung der ganze Funk über Lautsprecher weitergegeben;

kafu
16.08.2006, 14:45
Das ist so nicht richtig:

§ 201 Abs. 1 Nr. StGB stellt bereits die Aufnahme auf einen Tonträger unter Srafe !!! Vorsicht ! Hat mit Weitergabe noch nichts zu tun. Und wo ist die Befugnis, die die Tatbestandsmäßigkeit ausschließen würde ?

Das Gebrauchen der Tonaufnahme ist dann noch einmal für sich strafbar. Ob die Aufzeichnung dann mitbestrafte Vortat ist oder selbständiges Delikt, kann ich auf Anhieb nicht sagen, könnte ich aber prüfen. Wenn nicht, würde das Aufzeichnen auch dann noch für sich elbständig Strafe nachsichziehen! Aber generell: Aufzeichnen - eigener Straftatbestand.

TTMC
16.08.2006, 14:48
Ich versteh das ganze Trara hier nicht.

Das wonach hier gefragt wird haben viele Feuerwehren zu Demonstrationszwecken auf ihrer Homepage zum Anklicken und Anhören.

Hier eine einfache Möglichkeit, wie man zwar keine MP3 aber immerhin eine .wav-Datei erstellen kann:

Bei Web.de (eventuell auch andere Anbieter) kostenlos eine E-mailadresse holen. Da ist automatisch eine Fax-Nummer mit 01212 Vorwahl dabei. Sendet man ein Fax, so bekommt man es als PDF per Email. Man kann aber auch drauf sprechen - dann kommt die Nachricht als .wav-Datei per Email.
Der Anruf auf 01212 kosten 0,12 Euro je Minute aus dem Festnetz der dt. Telekom.

hannibal
16.08.2006, 14:49
was unterscheidet das selbst, mühevoll gemischte von einer Liveaufzeichnunng

oder wenn extra für die Übung der vor einem Mikrofon gestellte Piepser ausgelöst wird

oder gar eine Übungsdurchsage con der Doku freigegeben wird?

kafu
16.08.2006, 14:54
Das Tatbestandsmerkmal des "nichtöffentlich gesprochenen Wortes" i.S.d. § 201 StGB ist der Unterschied.

Ist eine selbst nachgemachte Aufzeichnung eine solche, die "nichtöffentlich gesprochen" wurde? Wohl eher nicht. Aber eine Durchsage und Alarmaussendung einer Leitstelle unter realen Bedingungen auf den nicht öffentlichen Frquenzen des nömL schon !

Noch mal einfacher: Eine nachgestellte Aufzeichnung ist nie wirklich "gesprochen" worden, weshalb dann der Tatbestand nicht erfüllt ist.

Und: Wer denkst du, kann Teile des Funkverkehrs für die Öffentlichkeit freigeben, wenn es gesetzlich unter Strafe steht, diesen anderen zugänglich zu machen?

Also ich würde mich da als Leitstellenmitarbeiter o.a. nicht soweit aus dem Fenster lehnen!

hannibal
16.08.2006, 14:59
Aber eine Durchsage und Alarmaussendung einer Leitstelle unter realen Bedingungen auf den nicht öffentlichen Frquenzen des nömL schon !



kennzeichnet das Wort "Übungsnachricht " eine reale Bedingung?

oder lässt sich daraus erkennen das es sich um gestellte nicht reale meldungen handelt?

kafu
16.08.2006, 15:10
Sorry, jetzt wird es vielleicht etwas sehr juristisch, haarspalterisch (das sind Juristen nun einmal) und theoretisch, aber vielleicht verstehst du es ja nicht falsch, dass isch jetzt so ins Detail gehe. Soll nur der Klärung dienen (owohl ich den Aufschrei schon höre, man solle es nicht so dramatisieren. Ich bin aber konkret gefragt worden!!!)

Man muss sich immer die Frage stellen, was die Schutzrichtung eines Strafgesetztes ist. Hier ist es die, das nichtöffentlich gesprochene Wort auch nicht an die Öffentlichkeit kommen zu lassen. Die Gründe sind vielfältig, hier schon oft diskutiert worden und einleuchtend: Nicht jeder soll mitbekommen, dass Erna einen Herzinfarkt hat oder Sepp gerade bei einem VU ums Leben gekommen ist.

Das Gesetz knüpft also daran an, ob das Wort nichtöffentlich gesprochen worden ist. Es macht dabei keinen Unterschied zwischen einer Übungsnachricht oder einer Tatsachennachricht. Es kommt alleine darauf an, ob das Wort nichtöffentlich befördert (gesprochen) wurde. Auf den Inhalt kommt es gerade nicht an. Alle Nachrichten der BOS, die auf den Freuquenzen des nömL befördert werden, sind nicht öffentlich gesprochen, also auch Übnungsnachrichten oder Probealarme.

Dies steht nicht zur Disposition. Ein Mitarbeiter der Leitstelle hat auch keine Befugnis oder ein Ermessen, daran etwas zu ändern. Es ist gesetzlich strafbewehrt!

P.S.: Auch die Aufzeichnung von Telefongesprächen ist mit diesem § geschützt. Deshalb ist er auch so allgemein gefasst.

4313
16.08.2006, 15:35
Moin!

Man nehme einen digitalen AB (notfalls über das System Tobit), ruft an, spricht seine "Durchsage" auf den AB und es wird automatisch per Email weitergeleitet... Wenn Dein Problem noch nicht behoben ist, dann einfach PN an mich, ich gebe Dir meine Telefonnummer und schicke Dir dann Deine Durchsage zu.

4313

Mr. Blaulicht
16.08.2006, 16:51
§ 201 Abs. 1 Nr. StGB stellt bereits die Aufnahme auf einen Tonträger unter Srafe !!! Vorsicht !
Wie rechtfertigen Leitstellen dann den Mitschnitt des Kompletten Funk- und Telefonverkehrs zur Dokumentation?

Ausserdem verstehe ich die ganze Aufregung hier nicht. Es soll doch wohl eine Alarmierung inkl. 5-Tonfolge über einen FME simuliert werden und das ganze dann einem Publikum nähergebracht werden.
Man nimmt ganz einfach die entsprechende Meldung mit einem geeigneten Programm auf den Computer auf, indem man selbst eine entwirft und aufspricht. Dann setzt man noch fünf Töne davor. Das dürfte ja auch kein Problem sein, da es diese Tonfolgen zuhauf im Internet gibt. Das wiederum spielt man über einen geeigneten Verstärkung und Lautsprecher vor.
Zusätzlich kann man die Leitstelle FREUNDLICH fragen, ob sie zu einem gewissen Zeitpunkt eine Schleife (meinetwegen Probealarm o.ä.) runterlassen können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Anliegen zu Problemen führen kann, da es sich ja um Öffentlichkeitsarbeit handelt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Firefighter&Rescue
16.08.2006, 16:59
...Das Gesetz knüpft also daran an, ob das Wort nichtöffentlich gesprochen worden ist. Es macht dabei keinen Unterschied zwischen einer Übungsnachricht oder einer Tatsachennachricht. Es kommt alleine darauf an, ob das Wort nichtöffentlich befördert (gesprochen) wurde. Auf den Inhalt kommt es gerade nicht an. Alle Nachrichten der BOS, die auf den Freuquenzen des nömL befördert werden, sind nicht öffentlich gesprochen, also auch Übnungsnachrichten oder Probealarme...



also wenn ich das richtig sehe
ich kann solch eine Aufnahme ruhig selber erstellen ohne mich Strafbar zu machen.
Um die Aufnahme bei dieser Übung verwenden zu dürfen würde es also reichen einfach eine Frequenz zu verwenden die nicht in den Bereich der BOS fällt.
Somit ist die Aufnahme legal und die Verbreitung über eine öffentliche Frequenz ebenfalls.

akkonsaarland
16.08.2006, 17:24
ist es nicht ....egal was beim tdot alarmiert wird?
eine einfache sirene ist für die alarmierung der zuschauer voll und ganz ausreichend?

und wenn es nicht die "original" alarmierung ist es auch egal
zur not komm ich vorbei und mach das mit der blockflöte oder so

kafu
16.08.2006, 17:58
@ Mr. Balulicht:

Es kommt ja auch noch das Merkmal "unbefugt" hinzu.
Die Handlung kann nicht rechtswidrig sein, wenn eine Erlaubnis zur Aufnahme vorliegt. Die Länder als Betreiber des BOS-Funknetze sind befugt, zu dokumentarischen und betriebsorganisatorischen Zwecken Aufzeichnungen anzufertigen. Dies machen dann die Leitstellen oder je nach Land auch die ELW 2. Das heißt dann: die Leistelle kann die Aufnahme straffrei anfertigen, du sie aber nicht straffrei in der Öffentlichkeit abspielen.


@ Firefighter&Rescue

Du darfst eben nix aufzeichnen (Was im nömL gesendet wird). Wenn du eine solche Nachricht aber fingierts (Ton- und Sprachengenerator) und dann z.B. durch einen Lautsprecher jagst, ist des eindeutig nicht strafbar! Eine solche Nachricht ist ja eben nie nichtöffentlich gesprochen worden.

Ist wahrscheinlich schwerlich einzusehen. Aber ein Vergleich: Der Besitz, Verkauf und Erwerb von Betäubungsmitteln ohne Erlaubnis ist strafbar, der Konsum nicht (wobei jenseits der Dogmatik es wohl eher schwerlich möglich sein wird, Drogen zu konsumieren ohne sie vorher zu besitzen (die tatsächliche Sachherrschaft ausüben zu können)).
Es kommt auf den Unrechtsgehalt der Handlung an. Sendest du eine mittels eines Generators erstellte Fünftonfolge über einen BOS-Kanal und löst somit Meldeempfänger aus, ist es wieder strafbar. Da du aber keine Aufzeichnung eines nicht öffentlich gesprochenen Worts gemacht hast (wenn du einen Tongenerator verwendest), ist das bloße Erstellen einer Fünftonfolge z.B. per Wave-Datei nicht strafbar und auch das Abspielen ansich nicht.

Firefighter&Rescue
17.08.2006, 14:18
...@ Firefighter&Rescue

Du darfst eben nix aufzeichnen (Was im nömL gesendet wird). Wenn du eine solche Nachricht aber fingierts (Ton- und Sprachengenerator) und dann z.B. durch einen Lautsprecher jagst, ist des eindeutig nicht strafbar! Eine solche Nachricht ist ja eben nie nichtöffentlich gesprochen worden...



ja das habe ich ja versucht in meinem Beitrag klar zu machen.

1. Selber eine Alarmierung generieren
2. Diese über eine öffentliche Frequenz ( CB, Freenet, etc.) verbreiten
3. Fertig ist die Alarmierung für die Vorführung

hannibal
17.08.2006, 15:50
langsam fängt der bereich mit der Korinthenkackerei an

wo kein Kläger da kein Richer

Im Zweifelsfall einfach die Sirene anschmeißen und gut...

TTMC
21.08.2006, 18:02
Das sehe ich auch so.

Schau doch sonst mal auf ein paar Webseiten von anderen Wehren. Es gibt oft Beispielalarme - ändere einfach die Durchsage und gut.

Scan-freak Lars
09.06.2007, 12:46
Für die Alarmerzeugung (5-Ton): http://www.funkmeldesystem.de/download/showimage.php?i=54&c=10

-->Programm kreiert eine Audio-Datei, der ausgelösten Schleife(n)



den ton aufnehmen geht nicht