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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warten auf Autobahnmeisterei?



greyman
06.08.2006, 23:26
Hallo,

aus gegebenen Anlass meine Frage: Wartet Ihr bei Einssätzen auf der Autobahn auf die Autobahnmeisterei um die Einsatzstelle zu sichern?
Mit einen RTW stelle ich mir das nicht so einfach vor: 1 Warndreieck und wenn zGG > 3.5 to eine Blinklampe. Nicht viel und das muss dann erstmal aufgestellt werden.
Und stellt ihr den RTW dann vor die Einsatzstelle um wegzukommen und nicht immer ums Auto rumgehen zu müssen oder hinter die Einsatzstelle um zu sichern und einen Puffer zu haben?
Ansonsten sollte ja eigendlich die Pol hinzugezogen werden können, aber kommt die auch immer?
Und die Nächste FF ist ja auch nicht zu Ideal. Habe da z.B. noch keine gesehen, die mehr Material hat als die Notwendigen Warndreiecke und Blink/Blitzleuchten. Für die Autobahn zulässige Leitkegel oder Führungslichtanlagen habe ich da noch nicht gesehen.
Wäre es da nicht sinnvoll, immer gleich die Autobahnmeisterei mitzualamieren, das die mit vernüftigen Mittel den Verkehr (weg)lenkt.
Und selbt deren grossen Anhänger werden ja immer wieder Opfer von LKWs. Aber die stellen die Anhänger jedenfalls weit genug weg auf, weil die die Zeit dafür haben. Als RTW Besatzung möchte ich nicht 150-200 Meter auf der Autobahn langgehen, um das vorgeschriebene Warndreieck aufzustellen.

Gruß,

Alex

AkkonHaLand
06.08.2006, 23:48
Den Fall hatten wir noch nicht. Immer wenn ein Unfall auf der Bahn ist, ist die Pol schon vor Ort und sperrt ab. Wäre es nicht so, würde ich den RTW in Ausreichendem Abstand auf die betroffene Fahrbahn mit Warnblinker und Kennleuchte abstellen, damit der RTW in NOtfall als Puffer dient. Die Kenneuchten werden von den Verkehrsteilnehmern meist recht gut erkannt.

Zentrale Leitstelle
07.08.2006, 00:03
Hallo,

ui ui...

Hm. Also wie das von Seiten des RTW's aussieht kann ich nicht beurteilen.
Ich kann nur von der Feuerwehr berichten und wenn diese parallel zum Einsatz mitalarmiert wurde, ist diese bei uns auch meistens als erstes.. noch vor Pol und RD vor Ort.

In seltenen Ausnahmen ist die Polizei früher da. Diese macht die Unfallstellen dann meist mit Fackeln kennbar. Aber was nützt dir auf der Autobahn ein einzelner Streifenwagen ?

Da ist weniger drauf an Absperrmaterial wie auf dem einfachsten Feuerwehrauto unter Umständen.

Die Autobahmeisterei habe ich bei einem Einsatz in den ersten 30Minuten noch nie gesehen..

Was bleibt also übrig... für den RTW.. Abstand zur U-Stelle halten und das Fahrzeug möglichst sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer positionieren..

..und ansonsten warten bis die Feuerwehr kommt.. sofern diese nicht schon vorher da ist..

Blitzleuchte, Tri-Blitz, Pylone, Achtungsschild, Flagge, Warnfackeln sollte eigentlich mindestens auf nem Fahrzeug einer Autobahnwehr verlastet sein.

112NOTRUF112
07.08.2006, 00:30
Also bei uns ist meisten die Autobahnpolizei mit vor Ort.

In letzter zeit sehe ich immer Phosphorfackeln (so hellgrelles rotes Licht)


Da stellen die schon weit vorher eine auf den Standstreifen und wenn eine Spur komplett blockiert ist legen die auch noch Diagonal welche aus um den Verkehr auf die andere Spur zu leiten. Meist haben die im Streifenwagen auch 2 Blitzer mit die sie auch noch aufstellen.

Wen wir dann angerückt sind stellen wir Pylonen und Blitzer auf. Mit einer Warnfahne steht da bei uns Niemand. Auf die Autobahnmeisterei warten wir öfter dann noch... erst dann können wir ja unser Sicherungsmaterial wieder einpacken. Die stellen dann meist einen VSA auf.

Ich habe schon mal Werbung für einen Signalmaster gemacht. Naja wahrscheinlich bekommt unser neues Auto einen.

Blinky
07.08.2006, 02:27
Naja auf die Autobahnmeisterei warten. Wie lange willste da warten. Die Autobahnmeisterei kann ehe die Einsatzstelle normal anfahren da die keine SoSi haben. Wenn Du Pech hast müssen die dann erst noch Sicherungsmaterial von der Autobahnmeisterei holen, weil die auch nicht immer alles dabei haben. Während der reguläiren Arbeitszeit sind die schneller vor Ort als ausserhalb, wenn es nur Bereitsschaftsdienst gibt.

Da würde ich eher die Pol zur Absicherung anfordern.


Blinky

Armin_25
07.08.2006, 04:49
Also bei uns in der FF haben wir zwar auf jedem Fahreug 2 Euro Blitzleuchten und Pylonen,
aber wenn ein größerer VU auf der Bundesstraße oder so ist wird bei uns das THW mitalarmiert.
Die haben ein Vorwarnfahrzeug und sehr viel Material zur Verkehrsabsicherung.
Die Straßenmeisterei macht bei uns so gut wie nichts.

Gruß Armin

hannibal
07.08.2006, 08:46
Hallo,

aus gegebenen Anlass meine Frage: Wartet Ihr bei Einssätzen auf der Autobahn auf die Autobahnmeisterei um die Einsatzstelle zu sichern?


Nein



Mit einen RTW stelle ich mir das nicht so einfach vor: 1 Warndreieck und wenn zGG > 3.5 to eine Blinklampe. Nicht viel und das muss dann erstmal aufgestellt werden.


in einer Zeit die Ich bzw die Verletzten bei einem schweren VU N I C H T
haben, also entfällt es



Und stellt ihr den RTW dann vor die Einsatzstelle um wegzukommen und nicht immer ums Auto rumgehen zu müssen oder hinter die Einsatzstelle um zu sichern und einen Puffer zu haben?


wenn dann vorne dran; ein Auto in dem Mann einen Patienten versorgt ist ein schlechter Puffer

SOSI; Warnblinker, Innenbeleuchtung und Schutzkleidung müssen reichen



Ansonsten sollte ja eigendlich die Pol hinzugezogen werden können, aber kommt die auch immer?


Von einer guten Leitstelle ist bei VU´s auf der BAB IMMER die POL hinzuzuziehen, im günstigsten Fall wird über selbige der VU gemeldet. Und die haben zu erscheinen.



Und die Nächste FF ist ja auch nicht zu Ideal. Habe da z.B. noch keine gesehen, die mehr Material hat als die Notwendigen Warndreiecke und Blink/Blitzleuchten. Für die Autobahn zulässige Leitkegel oder Führungslichtanlagen habe ich da noch nicht gesehen.


Die Frage ist was braucht mann; es kann nicht jede Feuerwehr einen VSA vorhalten für evtl einen VU im Jahr; bei uns hat es sich bewährt ein dickes Auto in den Rücken zu stellen; zusätzlich haben wir an 2 Autos Leitbalken

mit Pylonen und dazugehörigen Blitzern funzt das

Ausserdem ist unsere POL recht schnell und stellt i.d.R. ein Vorwarnfzg auf.



Wäre es da nicht sinnvoll, immer gleich die Autobahnmeisterei mitzualamieren, das die mit vernüftigen Mittel den Verkehr (weg)lenkt.
Und selbt deren grossen Anhänger werden ja immer wieder Opfer von LKWs. Aber die stellen die Anhänger jedenfalls weit genug weg auf, weil die die Zeit dafür haben. Als RTW Besatzung möchte ich nicht 150-200 Meter auf der Autobahn langgehen, um das vorgeschriebene Warndreieck aufzustellen.

Gruß,

Alex


Ja das macht am Wochenende nachts richtig Sinn; bis die Rufbereitschaft zur nächsten Dienststelle gefahren ist und dann quer durch den Kreis getuckert ist dann ist der Patient TOT

habe selbst Sonntags Morgens schon 2 h auf eine Kehrmaschine gewartet und da ging es nur um nix.

Und unter der Woche haben die bestimmt keine autos übrig um auf einen VU zu warten

AOdenthal
07.08.2006, 08:52
Bei uns wird bei Einsätzen auf BABs

RD_Notfall-Notarzt-BAB
als auch
Unfall_Notarzt-BAB
bzw.
VU....

generell mindestens das HLF und die DL als Absicherung eingesetzt. Das HLF stellt sich in der Regel ca. 50-100m in Fahrtrichtung vor der Einsatzstellem die Drehleiter ca. 500m vor der Einsatzstelle auf. Je nach Meldung, z.B. eingeklemmt bzw. so das das LF selber zum Einsatz kommt, fährt zusätzlich das TLF24/50 bzw. ein zweites HLF hinterher um die Position des HLF-Sicherungspostens zu übernehmen.

Zusätzlich wird aber durch RLST , die BAB-Polizei angefordert, um spätestens bei Abrücken das zurück gelassene Fahrzeug zu sichern und ggf. den Abschlepper zu beauftragen.


Gruß
Alexander

Ebi
07.08.2006, 09:16
Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem VU mit Verletzten die Polizei nicht vor Ort ist. Und dann wird sie selbstverständlich die Unfallstelle absichern, das ist nun mal ihre Aufgabe.
Die AM wird immer dann von der Pol angefordert, wenn längerfristige Bergungs- oder Absperrmassnahmen durchgeführt werden müssen. Ich denke mal, die Ursprungsfrage stellt sich gar nicht.
mfg
e.

ttobi
07.08.2006, 09:46
In Thüringen gibt es meines Wissen einen "Vertrag" zwischen Land und THW, das THW wird z.B. bei Staus durch langanhaltende Unfälle an der Einsatzstelle die Absicherung und die Vorwarnung übernehmen.

An der Tunnelkette des Rennsteiges habe ich das THW schon mehrfach im Einsatz gesehen. Auf der A 71 und den über 12 km langen Autobahntunneln haben wir eine Autobahnmeisterei vor Ort. Die Tunnel werden rund um die Uhr durch eine eigene Leitstelle überwacht, die Autobahnmeisterei hat sehr viel Sicherungsmaterial

Für die Tunnel wurde eine eigene Feuerwehr eingerichtet, die nur für die Tunnel und die Autobahn in diesem Abschnitt zuständig ist. An den Fahrzeugen sind überall Heckwarnanlagen dran.

Die Feuerwehr ist dierekt an einem Tunnelportal untergebracht und somit unverzüglich einsatzbereit (hauptamtliche Kräfte), also vor POL, RD und Autobahnmeisterei vor Ort.

Kommt es zu einem Zwischenfall vor, in und zwischen den Tunnelröhren werden die Autobahnabschnitt durch Schranken verschlossen.

greyman
07.08.2006, 10:56
Hallo, danke erstmal für Eure Erfahrungen.

Grund meiner Frage war ein VU bei dem wir auf einer Leerfahrt (Rückfahrt von Ferntransport) zufällig als erste angekommen sind. Meldung über Funk an die Rettungsleitstelle ergab, das der VU noch nicht bekannt sei, und wir doch bitte die Erstversorgung übernehmen möchten.
Die Unfallstelle lag sehr unglücklich (hinter einer Kuppe, wären wir nicht ganz rechts gefahren währen wir auch schnell dran vorbei gewesen).
PKW war in Leitplanke gefahren (ohne Fremdbeteiligung) und stand halb quer auf dem Standstreifen)
Nach einer ersten Erkundung haben wir dann einen Notarzt nachbestellt (Verdacht HI) und mussten dann halt warten. Da wir unseren RTW hinter das Fahrzeug gestellt hatten, haben wir den Pat lieber in seinem PKW sitzen lassen und dort betreut / behandelt.
Nach ca. 15 Minuten kam dann der "zuständige" RTW und hat sich vor den PKW gestellt so das wir dann umlagern konnten.
Nochmal 5 Minuten später kam ein NEF, das hat sich vor den RTW gestellt.
Der Notarzt war kurz mit im RTW und dann sind beide los und wir standen etwas hilflos da.
Den PKW so stehen lassen? Offen?
Und wie wegkommen, wir standen dicht hinter dem PKW, nach hinten kaum Sicht. Rückwärtsfahren um Schwung zu holen und dann nach links? Oder lieber warten, ob irgendwann das Fahrzeug abgeholt wird?
Wir haben dann über Funk gefragt, wann mit der Pol. zu rechnen sei: "Das könne noch dauern".
Da wir es nicht wirklich eilig hatten, haben wir dann unser Warndreieck vor der Kuppe aufgestellt und gewartet.
Nach 15 Min. (Also gut 40 Min nach unserer Meldung) kam ein Pol Fahrzeug mit einem Mann drin. Der hat sich dann ein Stück hinter uns gestellt, also oben auf die Kuppe.
Nach nochmal ca. 10 Min kam dann ein Abschleppwagen und hat den PKW mitgenommen. Dann konnten wir auch los.
Unser Warndreieck steht da warscheinlich heute noch.

Was hättet Ihr getan?

Alex

überhose
07.08.2006, 11:05
Wurde denn im Nachhinein da was gemacht, beispielsweise mal höflich bei der Polizei nachgefragt, ob diese Wartezeit normal wäre?

Ebi
07.08.2006, 11:15
Ist es denn nicht "Pflicht" eines jeden Verkehrsteilnehmers, eine Unfallstelle abzusichern ?
@überhose,
es gibt Polizeiautobahnstationen die zu Zuständigkeiten von weit über 100 km haben. Wenn eine Streife, und manchmal ist wirklich nur eine unterwegs, von dem einen zum anderen Ende fahren muss, dann kann es schonmal so lange dauern.
mfg
e.

überhose
07.08.2006, 11:24
Die Schilderung von greyman lässt mich vermuten, dass dieser Vorfall nicht auf der Autobahn passiert ist. Aber mancherorts sieht die Polizeidichte auf Land auch nicht besser aus, da hast du Recht. Trotzdem sollte man nach solchen Dingen ein bißchen auf die Pauke hauen.

Ebi
07.08.2006, 11:28
Hallo,
aus gegebenen Anlass meine Frage: Wartet Ihr bei Einssätzen auf der Autobahn auf die Autobahnmeisterei um die Einsatzstelle zu sichern?
Gruß,
Alex
@überhose,
doch, hier steht eindeutg: Autobahn
e.

überhose
07.08.2006, 11:44
@überhose,
hier steht eindeutig: Autobahn
Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Ich hatte nur den späteren Beitrag von greyman in der Birne, als ich meinen schrieb. Aber auch da steht Standstreifen drin... Und im Titel steht auch eindeutig AUTOBAHNmeisterei und nicht Straßenmeisterei... Ich hasse Montag vormittags...

Ebi
07.08.2006, 11:47
..monday monday :-)...
Vielleicht sollte man den Titel umbennen:
Warten auf die Autobahnpolizei......

Im Zuge der Polizeireformen in DL werden immer mehr Polizeiautobahnstationen aufgelöst...., das Zuständigkeitsgebiet wird immer größer.. und die Wartezeit dann natürlich auch.
e.

Mr. Blaulicht
07.08.2006, 11:47
Moin moin,

ich hätte freundlich über die Rettungsleitstelle bei der Polizei nachfragen lassen, wie das weitere Vorgehen denn sein sollte. Das Ganze unter dem Hinweis, dass der Rettungsdienst NICHT für das Absichern von ehemaligen (der Patient ist ja bereits weg) Unfallstellen zuständig sei.

Auch ich finde Übrigens die Anfahrtszeiten aller Fahrzeuge etwas lang, besonders die der Polizei: 40 Minuten geht einfach nicht! Und Unfallstellen auf Schnellstrassen/Autobahnen sind einfach mal brisant.
Aber auch, wenn ein NEF 20 Minuten braucht, kann das eigentlich nicht sein.

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
07.08.2006, 11:49
wir haben keine klassiche Autobahnpolizei;

und wenn dann sollten die Herren wenn sie es nicht schaffen einfach mal Verstärkung vom Land holen

Ebi
07.08.2006, 11:53
wir haben keine klassiche Autobahnpolizei;

und wenn dann sollten die Herren wenn sie es nicht schaffen einfach mal Verstärkung vom Land holen
Ihr habt im Saarland ja auch kein Autobahnnetz.
Dann schau mal auf das Ruhrgebiet oder das Rhein-Main-Gebiet...
Da geht es nicht ohne.

e.

hannibal
07.08.2006, 11:54
streit ich ja nicht ab; trotzdem könnten die sich hilfe holen...

Freakmaster
07.08.2006, 12:12
Ne Möglichkeit währe doch noch gewesen über die RD-Leitstelle die FW anzufordern, so dass die die Unfallstelle absichern. Vor allem, wenn schon klar ist, dass die Pol noch "etwas" brauchen wird.

überhose
07.08.2006, 12:13
Ist es denn nicht "Pflicht" eines jeden Verkehrsteilnehmers, eine Unfallstelle abzusichern?
Laut § 34 StVO ist es erstmal die Pflicht der an dem Unfall beteiligten. "Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann."
Also eine Absicherungspflicht eines jeden ließe sich nur aus § 1 Absatz 2 herleiten: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."