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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fachkrankenpfleger beim Lehrgang RettSan anerkennen lassen



Mr. Blaulicht
06.08.2006, 16:52
Moin moin,

da Ihr ja aus den unterschiedlichsten Gebieten in Deutschland kommt und auch viele von Euch Kontakt zu diversen Rettungsdienstschulen haben, wende ich mich nun mit einer Frage an Euch:

Gibt es irgendwo die Möglichkeit, sich eine Fachkrankenpflegeausbildung zum Anästhesie- und Intensivpfleger bei der Ausbildung zum Rettungssanitäter anrechnen zu lassen? Gemeint ist eine komplette oder auch teilweise Anerkennung der theoretischen Inhalte.
Über den Quereinstig zum RettAs weiss ich bereits Bescheid, habe aber im Moment weder Zeit noch Geld, das zu verwirklichen.

Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen...

Gruß, Mr. Blaulicht

brause
06.08.2006, 17:02
Eigentlich sollte das nicht möglich sein, ist zumindest so nicht vorgesehen. Aber wer weiss es schon genau, da es ja Länder-, bzw.RP-Sache ist, ob dass wirklich überall so gehandhabt wird....

Bastel
06.08.2006, 17:02
Tach !!!

Für exam. Krankenpflegekräfte kann (zumindest hier in Niedersachsen) auf Antrag der 4-wöchige Rettungssanitäter-"Grundlehrgang" erlassen werden !!!

Bleibt noch RD- und Klinikpraktikum (Bescheinigung sollte als FKP kein Problem sein:) ) sowie Abschlußwoche inkl. Prüfung !!!

(Bitte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn ! Das war nicht die Frage!)

Gruß
Bastel

Mr. Blaulicht
06.08.2006, 17:10
@ Bastel: Das ist doch genau das, was ich suchte! Wie sieht das dann im einzelnen aus? Was muss ich noch machen (die Praktika - denke ich mal - sind kein Problem)?
Und wo stellt man diesen Antrag?

Hast Du noch weitere Infos dazu (Schulen etc.)?

Gruß, Mr. Blaulicht

EISI
06.08.2006, 17:11
Hallo !!

Also in Bayern, speziell ASB Schule LAuf/Pegnitz, gibt es meines Wissens einen Aufbaukurs vom Krankenpflegen (Exam.) zum RA.
Ob es das auch abgeändert zum RS gibt, weiß ich nicht.

Ich weiß auch nicht, wie dieser Aufbaukurs aussieht. (Dauer, Inhalt,...)

Einfach mal anchfragen:
www.asb-schulen.de

gruß
Eisi

Bastel
06.08.2006, 18:31
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter vom 07.12.1993

Wenn der 160-stündige Grundlehrgang erlassen wird bleiben noch:
- Klinikpraktikum (übliche Aufteilung 80 Stunden Anästhesiologie, 80 Stunden Intensivstation o. unfallchirurgische Notaufnahme)
- 160 Stunden Rettungswachenpraktikum
- 40 Stunden Abschlusslehrgang (RSP) mit staatlicher Prüfung

Früher ist in Niedersachsen eine bestimmte Bezirksregierung zuständig gewesen. Diese gibt es aber nach einer Verwaltungsreform nicht mehr.
Wer jetzt zuständig ist: keine Ahnung !

Wende dich vertrauensvoll an eine Rettungsdienst-Schule deine Vertrauens !!!

Für die Anderen: Mr. Blaulicht wollte ausdrücklich nichts zum Aufbaulehrgang vom KP zu RA wissen ! :)


Gruß
Bastel

Mr. Blaulicht
06.08.2006, 19:14
Wende dich vertrauensvoll an eine Rettungsdienst-Schule deine Vertrauens !!!
Hast Du da irgend eine Adresse? Ich komme nämlich aus BaWü, und bin im Norden nicht so bewandert...


Für die Anderen: Mr. Blaulicht wollte ausdrücklich nichts zum Aufbaulehrgang vom KP zu RA wissen ! :)
So ist es! Über die Möglichkeiten zum RettAs habe ich mich bereits informiert.

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
06.08.2006, 19:42
zum Thema anerkennung KP / RS hab ich auch nirgends was gelesen

weder ja noch nein; da das ganze aber nicht durch ein Gesetz sondern nur eine gemeinsame Empfehlung gedeckt ist denke ich es dürfte kein Problem sein in Absprache mit der schule

ich als schulenleiter (auf mich hört aber keiner ) würde dir die Theorie und die Klinik schenken..

Bei uns ist es so das KP mit San A ( ist so) ganz normal als 2, mann auf dem Wagen fahren

Mr. Blaulicht
06.08.2006, 20:27
Moin moin,

bei uns ist das Mitfahren als Zweiter auf dem RTW auch kein Problem, aber auf dem KTW als Erster schon. Und da ich öfters als Aushilfe fahre, ist man natürlich mit RS-Lehrgang flexibler.
Ausserdem kann ich als RS schon ein bisschen RTW-Fahrten sammeln (falls ich doch mal den RettAs mache).

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
06.08.2006, 20:30
wie gesagt KP -> RS ist der Präzedenzfall schlechthin...
am besten einfach bei der nächsten Schule fragen

AkkonHaLand
07.08.2006, 09:25
...

Früher ist in Niedersachsen eine bestimmte Bezirksregierung zuständig gewesen. Diese gibt es aber nach einer Verwaltungsreform nicht mehr.
Wer jetzt zuständig ist: keine Ahnung !

...
Gruß
Bastel

Nach der Auflösung der Bezirksregierungen ist jetzt das Innenministerium in Hannover zuständig!

Post:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
z.Hd. Herrn Pascal Rath
Postfach 221
30002 Hannover

Dienstgebäude
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Herr Pascal Rath
Refferat 52.42
Lavesallee 6
30169 Hannover
Telefon (0511) 120-6326


Herr Rath gibt auch sehr nett Auskunft, was wie anerkannt wird bzw. was man für den RS oder RA noch braucht.

Mr. Blaulicht
07.08.2006, 10:29
Moin moin,

vielen Dank für die Infos!

Hat jetzt noch jemand Ahnung, ober der RS auch hier in BaWü anerkannt wird, wenn ich den in Niedersachsen mache?

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
07.08.2006, 10:32
hab meinen RS auch in 2 BL gemacht; gibt ja diese Vereinbarung zwischen Bund und Länder,

Bastel
07.08.2006, 18:16
Mr. Blaulicht schreibt:
...ober der RS auch hier in BaWü anerkannt wird....


Die Ausbildung zum RS wird grundsätzlich bundesweit anerkannt !


Gruß
Bastel

hannibal
08.08.2006, 07:57
sogar bei der Bundeswehr...

Etienne
08.08.2006, 08:31
sogar bei der Bundeswehr...
...und sogar organisationsübergreifend - man glaubt es kaum ;-)

AkkonHaLand
08.08.2006, 14:50
sogar bei der Bundeswehr...

Umgekehrt aber leider nicht! Wer seine Ausbildung zum RS oder RA bei der BW macht muss, um ihn in Zivilbereich anerkannt zu bekommen, die zivile Prüfung ablegen. Daher gehen viele BW-Standorte dazu über die Prüfung incl. eines Abschlusslehrganges an einer zivilen Schule durchführen zu lassen. Meist wird den Azubis dieses aber erst kurz vor der Prüfung von den zivilen Ausbildern eher zufällig mitgeteilt. Die Soldaten sind leider bis dahin in dem Glauben es handele sich nur um einen Teil des Lehrganges zum RS oder RA ohne Prüfung und diese Prüfung werde erst später in der Kaserne gemacht....

hannibal
08.08.2006, 14:56
also so die Erfahrung zeigt das die Soldaten entweder auf eine zivile Schule gehen oder aber die Prüfung von einem zivilisten der zust. behörde besucht wird;

Bastel
08.08.2006, 21:47
Nix mit Präzedenzfall oder so !!!
Ich kenne mehrere "Fälle", bei denen einem solchen Antrag entsprochen wurde !!!

Und für die, die es nachlesen möchten:


Für Niedersachsen:
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter vom 07.12.1993 (APVO-RettSan):
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C9292229_L20.pdf

§4.3
Auf Antrag
1. ...
2. können Ausbildungsabschnitte nach Satz 1 Nrm. 1 bis 3 ganz oder teilweise erlassen werden, wenn nachgewiesen wird, daß vergleichbare Kenntnisse auf andere Weise erworben wurden.


Wenn in Niedersachsen so zur RS-Prüfung zugelassen wurde und diese bestanden wurde, ist damit der RS bundesweit "gültig" !!!!

Gruß
Bastel

brause
10.08.2006, 12:04
Tja, Niedersachsen zeigt doch immer wieder sein besonderes Interresse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst...

Mr. Blaulicht
10.08.2006, 23:30
Tja, Niedersachsen zeigt doch immer wieder sein besonderes Interresse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst...
Moin moin,

das klingt ein wenig sarkastisch, und da ich mich für eine Ausbildung im genannten Bundesland interessiere, würde ich schon gerne wissen, was Du damit meinst.

Gruß, Mr. Blaulicht

Bastel
11.08.2006, 07:22
Tach !!!

brause schreibt:
...besonderes Interresse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst...

An Mr. Blaulicht:
brause meint damit bestimmt die historisch gewachsene Vorreiterrolle des Flächenlandes Niedersachsen (hier namentlich die Rettungsdienstschulen in Gosslar (DRK) und Roneneberg (JUH, jetzt in Hannover) ) als erste u.A. z.B. die endotracheale Intubation und das Legen von peripher venösen Zugängen in den praktischen Teil der staatlichen(!) Prüfung zum Rettungssanitäter zu integrieren und damit den Beteiligten größtmögliche Rechtssicherheit zu geben. (Und das lange bevor es dieses Unwort "Notkompetenz" gab)

Niedersachen brauch kein Interesse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst zu haben ...
Es hat schon immer einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst (!!!)

Im Gesetz verankerte Besetzung von RTW mit RA ist nicht gleich "qualitativ hochwertigen Rettungsdienst" !!!
Das wird von Laien und sog. Fachleuten oft verwechselt.


Gruß
Bastel

brause
11.08.2006, 12:28
Nee, ich meine da doch schon was anderes...

... z.B. das man gerade aus Niedersachsen immer von ganz abstrusen Ausnahmen in der Ausbildung hört, sei es nun RS oder RA. So zum Beispoel die Anerkennung der Fachkrankenpflege-Ausbildung, oder aber auch das der ehem. RP Braunschweig sehr lange Zeit (auch nach einem entsprechenden und anderslautendem Rundschreiben des Bundesgesundheitsministeriums) RA-Urkunden nach Aufbaulehrgängen ohne Abschlussgespräch/Berichtsheft ausgestellt hat....

Naja, und die Mindestbesatzung für die RM ist auch so ein Punkt, "geeignete Personsen" ist für mich schon ein Zeichen, dass der Gesetzgeber kein grosses Interesse an Qualität hat...was allerdings nicht heisst, dass der niedersächsiche RD flächendeckend schlecht wäre. Aber bei der Vorstellung, dass ein RTW mit zwei SanH besetzt werden darf, da schüttelt es mich doch ein wenig.

Was allerdings stimmt ist, dass die APVo für RS in NS im Vergleich mit anderen Bundesländern relativ viel von den Prüflingen verlangt. Aber nur dadurch dass man in der RS-Prüfung am Phantom mehr oder weniger erfolgreich intubiert und einen Zugang legt, kommt dadurch doch keinerlei Rechtssicherheit zustande. Ganz abgesehen davon ist mir mindestens eine seriöse RD-Schule in NS bekannt, wo bei der obligaten Baby-Rea das Display bewusst nicht an die Puppe angeschlossen und ausgewertet wird, weil ansonsten die Durchfallquoten jenseits von Gut und Böse lägen. Auch so lässt sich eine strenge APVo unterhöhlen...
Das in anderen Bundesländern nur die Assistenz bei invasiven Massnahmen durch den RS gefordert wird, liegt vielleiucht auch daran, dass in den dortigen RD-Gestzen der RA als Verantworlicher im RTW festgeschrieben ist.

Und wie war das doch gleich mit der Fortbildungspflicht?

Wenn man die gesetzlichen Arbeitsgrundlagen z.B. in Hessen (wahrscheinlich das beste RD-Gesetz in der BRD) mit denen in NS vergleicht, dann tuen sich Abgründe auf...aber das heisst wie gesagt nicht, das der RD in der Praxis in Hessen überall besser wäre als in NS, aber es zeigt doch sehr deutlich die Intension des Gesetzgebers, und genau das meinte ich mit meiner Bemerkung im vorhergehendem Post.

hannibal
11.08.2006, 12:31
Nee, ich meine da doch schon was anderes...

... z.B. das man gerade aus Niedersachsen immer von ganz abstrusen Ausnahmen in der Ausbildung hört, sei es nun RS oder RA. So zum Beispoel die Anerkennung der Fachkrankenpflege-Ausbildung, oder aber auch das der ehem. RP Braunschweig sehr lange Zeit (auch nach einem entsprechenden und anderslautendem Rundschreiben des Bundesgesundheitsministeriums) RA-Urkunden nach Aufbaulehrgängen ohne Abschlussgespräch/Berichtsheft ausgestellt hat....

.

so ungewöhnlich ist das nicht

hatte auch werde das eine noch das andere

brause
11.08.2006, 12:37
Es gab aber eine eindeutige Anweisung des Bundesministeriums an die Landesminster, die genau besagt, dass das nicht statthaft ist. In Nrw wurde diese Anweisung auch prompt flächendeckend umgesetzt.
Hintergrund war ein Einzelfall-Urteil einer unteren Gerichtsinstanz, die vorschnell als Präzidesnfall gewertet wurde, aber ca. 14 Tage nach dem Urteil gab es o.g. Rundschreiben. Und das ist auch gut so!

hannibal
11.08.2006, 12:39
wann Ungefähr war das?

hatte meine Stunden vor der RA Prüfung voll, da ging das gem 8.1 ohne Probs

brause
11.08.2006, 12:47
Das müsste in 2003 gewesen sein, könnte aber auch 2004 sein.

hannibal
11.08.2006, 12:52
ich hatte das 2005 in RLP beantragt da ging das einwandfre;

hatte vorher schon alles Stunden -> Praktikum = 0 Stunden = kein Beginn = kein Ende = kein Gespräch

gab doch ein Urteil, das diese Auffassung bestätigte;

brause
11.08.2006, 13:42
Ja, aber das war das o.g. Einzelfall-Urteil, und eben das entsprechende Rundschreiben des Bundesgesundheitsministeriums, dass dieses Urteil kein Präzidensfall ist und deswegen ein Berichtsheft und die Bestätigung über ein positiv verlaufenes Abschlussgespräch Vorraussetzung für die Urkunde sind.

Leider liegt die gesammte Durchführung und Kontrolle eines Bundesgestzes in Länderhand, so dass sich in den einzelnen Bundesländern riesige Unterschiede ergeben. Hier müsste der Bund seine Verantwortung endlich übernehmen, damit Bundesrecht auch bundesweit gleich angewendt wird!

hannibal
11.08.2006, 13:43
traurig bin ich nicht und das Gefühl wegen 20 Minuten gespräch ein schlechterer
RA zu sein hab ich auch nicht

Brandbatsch
11.08.2006, 13:49
traurig bin ich nicht und das Gefühl wegen 20 Minuten gespräch ein schlechterer
RA zu sein hab ich auch nicht
mein gespräch dauerte 1 stunde und ich habe nen RettAss und Doc ausgesucht, nachdem keiner imstande wahr das 1995 zu tuhen ?????

gruß Michael

hannibal
11.08.2006, 13:52
eine Stunde macht auch nicht mehr so viel daher..

meiner Meinung;

brause
11.08.2006, 14:30
Na gut, dann schaffen wir halt die Prüfungen bei allen Ausbildungen ab, sagen ja doch nix aus...

Warum sollen Leute aus Aufbaukursen (die ja eigentlich die Ausnahme sein sollten) anders behandelt werden, als die, die die Vollzeitausbildung machen? Das kann doch nicht richtig sein.

hannibal
11.08.2006, 14:34
weil ich den Teil der Ausbildung schon abgeleistet habe;

und deshalb ist laut Rettungsassistenten gesetz kein Abschlussgespräch vorgesehen ist..

und wie gesagt ist das ABG net so der Bringer;

Brandbatsch
12.08.2006, 07:08
..und wie gesagt ist das ABG net so der Bringer;

Ja kann nämlich in die Hose gehen und dann dauert es länger bis zur Urkunde !

gruß Michael

Mr. Blaulicht
19.09.2006, 11:38
Nach der Auflösung der Bezirksregierungen ist jetzt das Innenministerium in Hannover zuständig!

Post:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
z.Hd. Herrn Pascal Rath
Postfach 221
30002 Hannover

Dienstgebäude
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Herr Pascal Rath
Refferat 52.42
Lavesallee 6
30169 Hannover
Telefon (0511) 120-6326


Herr Rath gibt auch sehr nett Auskunft, was wie anerkannt wird bzw. was man für den RS oder RA noch braucht.
Moin moin,

Dein Tipp war Gold wert.

Laut Aussage von Herrn Rath wird in Niedersachsen auf Antrag gegen Vorlage der Urkunde zur Berufsausübung "Krankenpfleger" der Grundlehrgang und die Klinikpraktika erlassen.
Heute habe ich mich an die Rettungsdienstschule der Feuerwehr Göttingen gewandt. Hat jemand dort schon Erfahrungen gemacht?

Ich würde mich über weitere Antworten und Anregungen sehr freuen und werde auch berichten, wie es weitergeht.

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
19.09.2006, 11:42
dann lern mal fleisig

Mr. Blaulicht
19.09.2006, 11:43
dann lern mal fleisig
Ich mach seit 31 Jahren und 364 Tagen nix anderes! ;-)

hannibal
19.09.2006, 11:44
morgen bringst du aber einen Kuchen mit...

Bastel
19.09.2006, 21:17
Tach !!!

Na denn mal schon mal meinen herzlichen Glückwunsch !!!
(Auch wenn die Prüfung noch nicht bestanden ist!)

Dann handelt es sich bei dir doch um einen "Präzedenzfall":
der 1. www.funkmeldesystem.de-Forum-RS

:)

War uns eine Ehre dir "auf die Sprünge" geholfen zu haben !!!


Gruß
Bastel

Mr. Blaulicht
19.09.2006, 21:28
Dann handelt es sich bei dir doch um einen "Präzedenzfall":
der 1. www.funkmeldesystem.de-Forum-RS
Kann ich das als Rückenschild haben?

Gruß, Mr. Blaulicht

Bastel
19.09.2006, 23:16
Ja !

z.B. hier:
http://www.helpi.com/ruecks.htm


Gruß
Bastel

hannibal
20.09.2006, 07:54
KUCHEN!!!

Ansonsten von mir das übliche

AkkonHaLand
20.09.2006, 15:18
Kann ich das als Rückenschild haben?

Gruß, Mr. Blaulicht

Was möchteste denn haben? Ich könnte anbieten:

- Schriftfarbe: rot, blau oder schwarz (Standard, viele andere Farben möglich!)
- Schildfarben: leuchtgelb, weiß, silber, rot (auch hier andere Farben möglich!)
- Größen: 42x8cm, 44x10cm, 38x8cm, 30x5cm als Standart (andere Größen auf Anfrage!)
- Preis 9,00 bis 12,00 Euro, je nach Größe und Ausführung!
- zweizeilige Beschriftung möglich
- mit Logo etwas teurer
- incl. Klett

Das ganze gibt es natürlich auch als runde Schilder

- 20cm/7cm

Mr. Blaulicht
20.09.2006, 16:07
Moin moin,

jetzt lasst mich erst einmal die Prüfung bestehen. Dann sehen wir weiter...

Gruß, Mr. Blaulicht

Mr. Blaulicht
13.12.2006, 02:18
Moin moin,

also, es geht weiter: im Februar bin ich zur Abschlusswoche zugelassen, im Moment sammle ich Praxisstunden auf hauptamtlichen Fahrzeugen.

Nun habe ich eine Bitte an Euch (weil Ihr mir ja auch bisher viel geholfen habt) Ich brauche das Buch

Rettungsdienst RS/RH von Luxem, Kühn und Runggaldier im Urban&Fischer-Verlag.

Hat das zufällig jemand von Euch und kann es entbehren? Selbstverständlich mit finanziellem Ausgleich...

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
13.12.2006, 12:32
Moin moin,

also, es geht weiter: im Februar bin ich zur Abschlusswoche zugelassen, im Moment sammle ich Praxisstunden auf hauptamtlichen Fahrzeugen.

Nun habe ich eine Bitte an Euch (weil Ihr mir ja auch bisher viel geholfen habt) Ich brauche das Buch

Rettungsdienst RS/RH von Luxem, Kühn und Runggaldier im Urban&Fischer-Verlag.

Hat das zufällig jemand von Euch und kann es entbehren? Selbstverständlich mit finanziellem Ausgleich...

Gruß, Mr. Blaulicht

Hallo Mr. Blaulicht

hab doch ein schickes Buch zu hause RS von 1985 und RettAss. von 1995 is glaub ich von gorgas&ahnunglos

Gruß Michael

Fabpicard
13.12.2006, 13:38
Kleiner Tip: Neu kaufen...

DENN: Ich hab die neue Auflage davon letztens in den Fingern gehabt, hat sich einiges verändert, wenn auch nur teils kleinigkeiten *g*

Aber ich kaufs mir auch kommendes Jahr neu :D

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
25.12.2006, 13:39
Moin moin,

ich hab´s jetzt zu Weihnachten bekommen (Danke, Mrs. Blaulicht!).
Was mich etwas irritiert, ist, dass vorne drin steht: 1. Auflage, 2006.

Scheint also ein ganz neues Buch zu sein.

Gab´s da früher schon mal ein Buch mit dem gleichen Titel?

Gruß, Mr. Blaulicht

Mr. Blaulicht
09.02.2007, 16:21
Moin moin,

also, dank Eurer Hilfe ist es nun so weit: Am Sonntag fahre ich nach Göttingen, um dort am Montag Morgen an der Rettungsdienstschule der BF Göttingen die Abschlusswoche zu beginnen.

Der Tipp mit Herrn Rath war Gold wert. Er hat mir in vielen Dingen und bei vielen Frage wirklich kompetent, freundlich und schnell geholfen.

Nun ja, drückt mir die Daumen.

Wie´s ausgeht, erfahrt Ihr dann hier.

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
09.02.2007, 16:26
Bonne Chance

Mr. Blaulicht
16.02.2007, 20:08
Moin moin,

so, die Woche ist um, und Ihr dürft einen neuen Rettungssanitäter in Eurer Mitte begrüßen.

Später folgt noch mehr...

Gruß, Mr. Blaulicht

akkonsaarland
16.02.2007, 20:11
herzlichen glückwunsch

du bist jetzt einer von uns, das hat mit stolz nichts mehr zu tun

Brandbatsch
17.02.2007, 01:41
Moin moin,

so, die Woche ist um, und Ihr dürft einen neuen Rettungssanitäter in Eurer Mitte begrüßen.

Später folgt noch mehr...

Gruß, Mr. Blaulicht

darf man mir jetzt auch auf die Schulter klopfen ?????? ;-)

Gruß Michael

Bastel
17.02.2007, 10:44
Tach !!!


Auch von mir dann mal herzlichen Glückwunsch !!!

Hatte ich ja schon mal weiter oben geschrieben:

Dann handelt es sich bei dir doch um einen "Präzedenzfall":
der 1.www.funkmeldesystem.de-Forum-RS



Wer wollte da noch das Sammeln für ein entsprechendes Rückenschild übernehmen ?



Gruß
Bastel

akkonsaarland
17.02.2007, 11:19
falsch
er ist der erste
funkmeldesystem.de/fachkrankenpflegerderzumrsgewordenist

das ist zulange für ein rückenschild, ich denke an eine bauchbinde

Mr. Blaulicht
19.02.2007, 01:29
darf man mir jetzt auch auf die Schulter klopfen ?????? ;-)

Gruß Michael
Warum? Na egal. Nee - unbedingt. Ohne Dich hätt´s ja auch nicht geklappt... Wo Du doch mein Rettungsassistent bist...!

Ich wollte ja noch etwas über den Lehrgang berichten:

Also, los ging´s am Montag Morgen an der Berufsfeuerwache in Göttingen. Für jemand wie mich, der nboch nie auf einer BF-Wache war, ist es schon sehr imposant. Unser Ausbildungsraum war im zweiten Stock, und ich bin - glaube ich zumindest - kein einziges Mal die Treppen RUNTER gelaufen. Solche Stangen sind schon was feines - besonders, wenn die Brandblasen vom ersten Mal abgeheilt sind ;-)
Wie dem auch sei: Die ersten drei Tage hatten wir noch mal etwas Wiederholung und jede Menge Fallbeispiele, die im Allgemeinen für viel Spass und Gelächter sorgten, auch deshalb, weil wir selbst die Patienten mimten. Da wurde so manches Schauspieltalent entdeckt, und es blieb kaum ein Auge trocken. Trotzdem wurde auch viel an Praxiswissen vermittelt.
Am Donnerstag morgen hieß es dann: Antreten in Dienstkleidung! Da alle anderen ihr Wachenpraktikum bei der BF gemacht haben, und aus diesem Grund noch ihre dunkelroten Hosen und blauen Sweatshirts hatten, stach ich wohl mit meiner weiß-leuchtendorange-Kombination etwas heraus.
Der erste Teil der Prüfung bestand aus dem schriftlichen Teil, für den insgesamt zwei Stunden veranschlagt wurden. Die Fragen waren echt nicht ganz einfach, stellenweise sogar richtig happig!
Danach kamen wir jeweils zu zweit zum ersten Teil der praktischen Prüfung, die aus einer HLW am Erwachsenen, einer HLW beim Säugling, einem iv-Zugang und einer Intubation bestand. Zusätzlich musste jeder noch zwei Einzelaufgaben abarbeiten. Ich hatte das Thema Amputatversorgung und Bodycheck gezogen.
Am nächsten Tag ging es dann weiter mit der praktischen Prüfung. Durch Mimen, die von der BF gestellt wurden und durch den RUD geschminkt wurden, wurden verschiedene Notfallszenarien simuliert. In den gleichen Teams wie am vorhergehenden Tag musste man diese Fallbeispiele abarbeiten. Zusätzlich wurde noch die ein oder andere Frage gestellt.
Danach ging´s dann - wieder zu zweit - in die mündliche Prüfung. Jeweils eine Frage aus den Bereichen Anatomie, Krankheitslehre und Organisation war zu beantworten. Ich hatte als Themen Haut, Apoplex und Aufgaben eines RettSan. Zugegeben: Mit dem Thema Haut hatte ich wohl den Schwarzen Peter gezogen, danach ging´s dann einigermaßen...
Am Nachmittag erfuhren wir dann unsere Ergebnisse und erhielten unsere Urkunden.

An dieser Stelle möchte ich mich nochmals für die Unterstützung seitens des Innenministeriums, aber auch besonders der Rettungsdienstschule der BF Göttingen, und hier speziell der Schulleitung danken, ebenso wie meinem Teampartner, der mich durch eine spannende und tolle Woche begleitet hat.

Naja, abends wurde dann noch etwas gefeiert. Mehr möchte ich zumindest zu diesem Punkt nicht sagen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
19.02.2007, 11:01
Warum? Na egal. Nee - unbedingt. Ohne Dich hätt´s ja auch nicht geklappt... Wo Du doch mein Rettungsassistent bist...!

Aber alles haste noch nit gelernt...

Jetzt, wo du zu unserem Auserwählten Kreis der RS gehörst, heist ein RA nicht mehr Rettungsassisten, sondern nur noch "Assistent" *g*

Es heist ja schliesslich ein RS und sein Assistens :D

MfG Fabsi :D

*Glühstrumpfüberreich* ;)

akkonsaarland
19.02.2007, 11:32
aha so seht ihr das

Brandbatsch
19.02.2007, 13:43
Aber alles haste noch nit gelernt...

Jetzt, wo du zu unserem Auserwählten Kreis der RS gehörst, heist ein RA nicht mehr Rettungsassisten, sondern nur noch "Assistent" *g*

Es heist ja schliesslich ein RS und sein Assistens :D

MfG Fabsi :D

*Glühstrumpfüberreich* ;)

Nur aus diesem Grund habe ich den RettAss. gemacht und auch wegen der langen Abkürzung ;-)

Gruß Michael

PS:gut ich hab auch etwas dazu gelernt !!!!!

Brandbatsch
19.02.2007, 13:46
aha so seht ihr das

geht mir mit Mr. Blauerundumleucht jetzt auch so |-(

Gruß Michael

Mr. Blaulicht
19.02.2007, 17:27
geht mir mit Mr. Blauerundumleucht jetzt auch so |-(

Gruß Michael
Da irrst Du Dich aber gewaltig. Ich habe gut aufgepasst, als es um die Aufgaben des Rettungssanitäters ging! Der RettAss behandelt die Patienten, und der RettSan assistiert. Nicht andersherum...

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
19.02.2007, 18:39
Da irrst Du Dich aber gewaltig. Ich habe gut aufgepasst, als es um die Aufgaben des Rettungssanitäters ging! Der RettAss behandelt die Patienten, und der RettSan assistiert. Nicht andersherum...


Hö? ich hab doch nichts anderes behauptet...

Will ich auch garnicht, fahr doch viel zu gern ;)

Es ging mir lediglich um das Vorstellen...

"Hallo meine Name ist Mustermann, Rettungssanitäter und das ist mein Assistent" *ggg*

Vielleicht hatte mich ein paar leute falsch verstanden ;)

MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
19.02.2007, 19:42
Ne ne, Du warst nicht gemeint, sondern brandbatsch! Die Vorstellung kenn ich gut, aber in genau diesem Fall funktioniert das so leider nicht. Er ist der Chef, und ich sein Gehilfe!

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
20.02.2007, 11:10
Ne ne, Du warst nicht gemeint, sondern brandbatsch! Die Vorstellung kenn ich gut, aber in genau diesem Fall funktioniert das so leider nicht. Er ist der Chef, und ich sein Gehilfe!

Gruß, Mr. Blaulicht

und der Chef sagt was wer macht, gelle !!! ;-)

Gruß Michael

Mr. Blaulicht
20.02.2007, 11:14
und der Chef sagt was wer macht, gelle !!! ;-)

Gruß Michael
Neenee! Der Chef macht, und der Gehilfe hilft!

Brandbatsch
23.02.2007, 21:22
Neenee! Der Chef macht, und der Gehilfe hilft!

und wie willst du etwas lernen hee ;-)

Grüßelie Michael