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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FME Schleifen Rechte & Gesetze



Quattro-xls
21.07.2006, 09:28
Hallo Zusammen,

Habe eine frage zu folgenden fall in einer FF: Die Gemeinde hat kein Geld um jedem Feuerwehrmann ein FME zu stellen also kauften sich mehrere Kameraden einen FME Privat diese FME´s wurden in der Letzten Zeit dürch Wefü und GBI überprüft und es stellte sich heraus das diese FME´s Schleifen drauf haben die für diese Kameraden nicht notwendig sind bzw nich drauf haben dürfen die Melder wurden bis jetzt einbehalten meine frage ist wie sieht die gaze sache Rechtlich aus ?? wenn man Schleifen auf seinem FME hat die man nicht haben darf und mit dem eigentum dürfen diese melder einbehallten werden da es ja eigentlich Privat eigentum ist zu erwähnen wäre noch das der Wefü wuste das Kameraden FME´s haben ohne Lehrgänge die anderne 2 Kameraden haben eine Sprechfunk erlaubnis.

duese
21.07.2006, 09:50
Wenn die Melder Eigentum der Leute sind, kann der Wehrführer die aufg keinen Fall einziehen. Er ist ja nicht die Polizei.

Fremde Schleifen dürfen sie aber auch nicht drauf haben.

Er könnte die Kameraden anzeigen aber Einbehalten der FME ist meiner Ansicht nach auf keinen Fall drin.

duese

Fabpicard
21.07.2006, 10:29
"Vorrübergehend Einbehalten"... und dann von den Eltern abholen lassen, ist nur in der Schule drin ;)

Ansonsten brauch ich das von Duese nicht weiter zu wiederholen :)

MfG Fabsi

Max K.
21.07.2006, 11:12
Er könnte die Kameraden anzeigen

Könnte...
Bei uns gäbe es wahrscheinlich ne Ansprache und gut. Nicht umsonst sinds Kameraden..

Florian Geeste
21.07.2006, 12:15
Wenn die Melder Eigentum der Leute sind, kann der Wehrführer die aufg keinen Fall einziehen. Er ist ja nicht die Polizei.

Ein Wehrführer ist oftmals Ehrenbeamter.

Ich bin kein Jurist, daher formuliere ich meine Gedanken mal als Frage:
Könnte es sein, dass der Wehrführer auch gewisse Vollzugsrechte hat und diese hier zur Anwendung kommen?


Grundsätzlich hat ja jede Medaillie zwei Seiten. Wir kennen hier nur die eine.
Wenn es wirklich so ist, dass die Melder ohne Vorwarnung und ohne andere Zusammenhänge eingesammelt wurden und einbehalten werden, wundere ich mich sehr über das Führungsverhalten.

Wie gesagt, vielleicht gibt es ja ganz andere Gründe die hier nicht genannt wurden.

duese
21.07.2006, 12:41
Ein Wehrführer ist oftmals Ehrenbeamter.

Ich bin kein Jurist, daher formuliere ich meine Gedanken mal als Frage:
Könnte es sein, dass der Wehrführer auch gewisse Vollzugsrechte hat und diese hier zur Anwendung kommen?


Ich bin auch kein Jurist, aber nicht jeder Beamter hat auch Vollzugsrechte. Dafür bruachts Vollzugsbeamte. Mein Betreuer an der Uni ist auch Beamter, aber das gibt im keine Rechte mir Zeug abzunehmen.

Der Wehrführer könnte vielleicht über das Hausrecht im Feuerwehrhaus verbieten einen Melder mitzunehmen (Aber auch das halte ich für zweifelhaft).

Sonst bleibt glaub ich außer einer (Ab/Er-)Mahnung, Ausschluß aus der Feuerwehr oder Anzeige nix.

(Ich hoffe ganz schwer dass außer einer Ermahnung nix weiter passiert. Ich halte alles weitere für übertrieben und unangemessen.
Wenn ich Wehrführer wäre, wär ich froh, wenn sich meine Leute so engagieren und FMEs selber kaufen. Wenn dann bei einer kleinen Schleife mehr Leute anrücken macht doch nix.
Die Aufteilung in verschiedene Schleifen wird ja zur Entlastung der Mannschaft gemacht. Wenn dann noch mehr kommen, warum nicht? Die werden sich nicht über die Belastung beschweren, daß zu viele Einsätze sind..... (Meine Erfahrungen beziehen sich auf eine Dorfwehr mit drei Fahrzeugen. Wenn es in größeren Wehren Gründe gibt die da heftig dagegen sprechen wär es super wenn da jemand was sagen könnte.... ))

duese

Quattro-xls
21.07.2006, 13:08
Wenn ich Wehrführer wäre, wär ich froh, wenn sich meine Leute so engagieren und FMEs selber kaufen. Wenn dann bei einer kleinen Schleife mehr Leute anrücken macht doch nix.



So viel ich weis waren das nicht schleifen aus der Ortswehr sondern schleifen von : GBI anderen Ortswehren der Gemeinde und Brandschutzaufsicht usw.
die Melder sind bis dato nocht nicht eingetroffen und werden auch laut meiner kenntnis in den nächsten 3 Monaten nicht mehr ausgegeben.

ich war ja dabei der Wefü sammelte diese ein der GBI sauer und sagte wenn ich gute laune habe bekommt ihr die melder wieder die kamraden entschieden seit diesem vorfall solange diese melder nicht da sind an keinem einsatz sowie an einr übung anwesend zu sein die frage hätte der wefü nicht ohne GBi handeln können die schleifen runter gemacht und den leuten mit den entsprechenden sätzen die melder aushändigen können sind wir nicht alle ein verein bzw. menschen so siehts zur zeit aus.

Freakmaster
21.07.2006, 13:13
ich war ja dabei der Wefü sammelte diese ein der GBI sauer und sagte wenn ich gute laune habe bekommt ihr die melder wieder die kamraden entschieden seit diesem vorfall solange diese melder nicht da sind an keinem einsatz sowie an einr übung anwesend zu sein die frage hätte der wefü nicht ohne GBi handeln können die schleifen runter gemacht und den leuten mit den entsprechenden sätzen die melder aushändigen können sind wir nicht alle ein verein bzw. menschen so siehts zur zeit aus.

Sry aber: Satzzeichen regeln ;)


Also ich bin auch der Meinung, dass der Wefü froh drüber sein soll, dass sich seine Leute die Melder selbst kaufen!!
Meiner Meinung nach hätte es vollkommen gereicht, wenn er denen sagt, dass sie die Schleifen wieder runternehmen sollen. Wenn sie es nicht getan hätten, dann hätte ich mit ihnen ein ernstes Gespräch geführt in dem die Worte "Ausschluss aus der Wehr" oder "Keine Einsätze mehr für euch" oder sowas gefallen währen.

duese
21.07.2006, 13:28
Ich glaubs immer noch nicht ganz.

Das ist doch ungefähr so wie wenn der Vorsitzende vom Kegelverein private Handys einsammelt, weil illegale Pornos drauf sind.

Ich glaube da hat jemand seine Kompetenzen überschritten (Auch wenn die fremden Schleifen auch nicht richtig sind.)

duese

hannibal
21.07.2006, 13:33
moment die Piepser sind Eigentum der Kameraden da hat keiner etwas einzuziehen oder umzuproggen

Wenn dann kann derjeneige (übirgens sehr humorlose) die Polizei rufen

und die können evtl was sicherstellen

Ich an stelle der kameraden wäre am selben Tag beim anwalt und würde um herausgabe verlangen

Ich hätte die Kameraden auf die Seite genommen und gesagt stellt euch vor Ende nächster Woche wären die SChleifen noch drauf was ich dann mit euch machen würde

thilo
21.07.2006, 13:43
Die Gemeinde hat kein Geld um jedem Feuerwehrmann ein FME zu stellen also kauften sich mehrere Kameraden einen FME Privat diese FME´s wurden in der Letzten Zeit dürch Wefü und GBI überprüft

Mit welcher (rechtlichen) Grundlage wurde denn überprüft? Und wie wurde überprüft?
Da es Privateigentum ist, dürfen die damit doch tun und lassen was sie wollen. Ob sie die Dinger jetzt mit Mithörschaltung nutzen oder ne Schleife mehr drauf haben...
Wer hat die denn programmiert? Die Wehr oder die Kameraden selber? Ich nehme an, von der Gemeinde gabs ziemlich genau 0,00 E Zuschuss?!

thilo

Shinzon
21.07.2006, 13:48
Ohje ...
Kurz zu meiner Person: Ich bin in keiner Feuerwehr, aber im Aktiven Dienst/SEG
eines DRK-Kreisverbandes. Hauptberuflich bin ich "Verteidigungsfachangestellter,
mittlerer Dienst" .. habe also durchaus mit Dingen wie Menschenführung und
Vorgesetzten zu tun .. jeden Tag, und mehr als mir manchmal lieb ist ^^

Und nun zur Sache:

Sagt mal, kommuniziert denn heutzutage keiner mehr mit seinem "Vorgesetzten"?

Warum macht nicht ein "Sprecher" den ersten Schritt und spricht mal mit dem
besagten Wehrführer.
Ich meine, man kann das hier angesprochene Thema in einem recht kurzen
Gespräch bereinigen, ohne irgendeine Drohkulisse aufzubauen oder um irgendwelche
Ecken herum schlecht zu reden.

Ob er nun den Fehler gemacht hat und den ersten Schritt tun sollte, ist hier
m.E. vollkommen egal, denn schliesslich habt ihr doch ein gemeinsames Interesse,
eure Feuerwehr.
Man frage einfach, "Warum hast du die Melder eingezogen?" .. weitere Fragen
könnten sein "Wenn wir die Programmierung nach deinen Richtlinien ändern
und so belassen, kriegen wir die Melder dann wieder?" oder "Was sollen wir denn
deiner Ansicht nach tun, damit wir unsere Melder wiederbekommen?" ..
Wenn all dies nicht zum Erfolg führt, fragt man weiter (warum fragen? Naja, er ist
doch für den reibungslosen Betrieb zuständig, also muss er für euch bzw. für
eure Einsatzbereitschaft sorgen und wird demzufolge einen "Masterplan" haben).

Die alles entscheidende Frage könnte dann sein "Wie sollen wir alarmiert werden?" ..

Falls er dann mal fragt, wie es auf eurer Seite aussieht, wie ihr zu der Sache steht,
dann könnt ihr euch äussern.. auch hier möglichst ohne zu drohen. Dennoch
sollte in diesem (kurzen!) Gespräch klarwerden, das ihr auf euren Wehrführer
angewiesen seid, aber er umso mehr auf euch. Nochmal: Ihr habt ein gemeinsames
Ziel, gegeneinander arbeiten ist da doch nur kontraproduktiv. Wenn ihr alle aus
Protest nicht mehr zum Alarm erscheint, löscht sich eine Scheune auch nicht
von selbst. Aber jeder einzelne muss sich ebenfalls vor Augen halten, das es
geltende Vorschriften gibt. Und die werden m.W. über den Wehrführer an seine
Untergebenen weitergereicht.

Also: Redet miteinander, damit eure gemeinsamen Ziele umgesetzt werden können.
Wozu braucht man da einen Anwalt oder sonstwas, wenn man sich
dann später nicht mehr reinen Gewissens auf seine Kameraden verlassen kann?

Grüsse,
Tim

hannibal
21.07.2006, 13:50
meines Erachtens wollte sich da jemand wieder einmal wichtiger machen als er ist

wenn überhaupt hätte ich die Kameraden gebeten diese SChleifen runterzuschmeissen oder in der FW (Leigenschaften und Dienstbetrieb) nicht zu
betreiben

Quattro-xls
21.07.2006, 13:54
Die Kameraden schauen erst mal was passiert bzw überhaupt los ist weil das blatt hat 2 seiten wir kennen nur die eine (ich auch ) mein sorge ist aber das wefü und GBI am lägern hebel sitzen das heist es waren ja schleifen drauf die nicht da hin gehören usw. ich sage da nur TKG anzeige Polizei usw ist das die sache wert ich denke nicht aslo denke ich das im moment nichts hilft auser warten weil reden mit diesen personen hilft auch nichts aber mal eine ganz dumme frage gibt es nicht die möglichkeit bei Quattro 96 98 xls zu prog. das man die schleifen so nicht sieht es sei den am PC oder bei alamierung ??

Es ist halt schwer eine lösung zu finden wenn führungskräfte so arbeiten denke ich.

hannibal
21.07.2006, 13:56
zuschauen? abwarten?

der völlig falsche Weg

egal was TKKG und Konsorten dazu meinen das ist alles nicht so schlimm wie die Unterschlagung die der GBI gemacht hat ( oder Diebstahl?)

Shinzon
21.07.2006, 14:03
Also irgendwie sieht es so aus, das sich hier keiner wirklich helfen
lassen will, sondern nur um eine möglicherweise gerechtfertigte(?) Strafe
herumkommen will und sogar noch in Zukunft so weitermachen will ..

Dennoch ..

Ich kann nur wiederholen:
REDET mit der Person, und zwar nicht fordernd, sondern fragend!
Sollte bei dem Gespräch rauskommen, das dieser oder jene juristische
Weg eingeschlagen wird, na was solls, ich persönlich würde dann für
diesen Vorgesetzten nicht mehr arbeiten! Euer Eigentum könnt ihr dann
immer noch nach dem Austritt einklagen, aber selbst einem "bösen"
Wehrführer sollte klar sein, was es heisst, wenn x % austreten .. diese
Leute müssen erstmal ersetzt und angelernt werden ..

Um die Redundanz zu erhöhen: Redet mit ihm! Fragt ihn! Am besten
so bald wie möglich .. der Mensch hat sicher ein Telefon.

Gruss,
Tim

hannibal
21.07.2006, 14:04
Sehr geehrter Herr Gedöns,

hiermit fordere ich Sie bis zum XXX auf mir mein Eigentum, einen Funkmeldeempfänger XXYY Seriennummer ccvv, welchen Sie sich unrechtmäßig angeeigent haben, zu übergeben.

Sollte dies nicht erfolgen so werde ich zusammen mit meinem Awalt prüfen ob eine Strafanzeige wegen Diebstahl oder Unterschlagung zu stellen ist.

Sollte der FM nicht mehr in dem Ursprungszustand befinden so behalte ich mir gegen Sie weitere Forderungen vor.

Ferner wird gegen Sie dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde geprüft.

Hochachtungsvoll

Das von allen Kameraden am selben Tag per Post...

cockpit
21.07.2006, 14:06
Hallo,

stell mir gerade vor, unser Kommandant würde mal unser FME überprüfen und diese sind nicht Privateigentum. Da die Mithörfunktion ja eigentlich schon Verboten ist...
Werd’s mal meinen Kommander vorschlagen.*g*
Wer Lustig wenn er die ganzen Einsätze so allein macht.

Unabhängig von der rechtlichen Situation, bisschen Hirnlos die Aktion.
Das der Wehrführer was dagegen haben muss ist klar, wenn er aber Clever genug ist macht er halt keine Kontrollen.
Bei uns musste halt jeder unterschreiben das sein FME korrekt ist und das er die entsprechende Belehrung gelesen hat. Macht man halt dann mit entsprechenden *g* Gewissen.

Gruß
cockpit

Ebi
21.07.2006, 14:22
Dieses Thema kommt auch immer wieder hoch.
Hier ein Beispiel aus dem Jahr 2003.
Da gings um die Mithörmöglichkeit.
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=5827&highlight=anzeige+melder

http://www.guenzburger-zeitung.de/Home/sptnid,3_arid,1048786820615_regid,7_puid,1.html

Und das was Hannibal hier vorschlägt... ist genau der falsche Weg.
e.

thilo
21.07.2006, 14:35
Da gings um die Mithörmöglichkeit.
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=5827&highlight=anzeige+melder

http://www.guenzburger-zeitung.de/Home/sptnid,3_arid,1048786820615_regid,7_puid,1.html

Und das was Hannibal hier vorschlägt... ist genau der falsche Weg.
e.

Wobei es in den Beispielen wie geschrieben um Mithören geht. Frage ist halt, wie es bei zusätzlichen Schleifen aussieht. Da würde ich persönlich das ganze nicht so eng sehen, da ja kein "Unbefugter" im Sinne der Artikel oben mitkriegt.

Dass das Vorgehen von Hannibal der falsche Weg sein soll, will ich nicht pauschalisieren - käme für mich auf den Kommandanten an. Entweder er will mit sich reden lassen oder nicht. Und wenn nicht, wäre es durchaus eine Möglichkeit (wahrlich nicht die beste), ihn zumindest darauf hinzuweisen, dass er für dieses Vorgehen keinerlei rechtliche Handhabe hat.

thilo

Quattro-xls
21.07.2006, 14:36
das hier irgendwelche kameraden einer strafe aus dem weg gehen wollen dementiere ich.


also anwalt hin oder her halte ich auch für die letzte lösung
zu der alamierung wäre noch zu sagen das oft noch die Sirene mit ausgelöst wird
also ich denke wenn es der fall ist das die melder mehr als 3 monate weg werden diese einfach in rechnung gestellt desweitern gibt es bestimmt noch einsätze und wenn da leute fehlen naja hat der wefü ein problem und spätestens dan sind die melder ganz schnell wieder da. :-)


Ps: Ich bin eigentlich in der FF um Leuten zu helfen aber wenn man durch solche sachen sorry in den arsch getreten bekommt dan bin ich nicht scharf drauf ein melder,einsätze übung etc. zu haben bzw stehe hinter diesen Kameraden die es grade erleben !!

firefighter 112
21.07.2006, 14:39
Die Kameraden schauen erst mal was passiert bzw überhaupt los ist weil das blatt hat 2 seiten wir kennen nur die eine (ich auch ) mein sorge ist aber das wefü und GBI am lägern hebel sitzen das heist es waren ja schleifen drauf die nicht da hin gehören usw. ich sage da nur TKG anzeige Polizei usw ist das die sache wert ich denke nicht aslo denke ich das im moment nichts hilft auser warten weil reden mit diesen personen hilft auch nichts aber mal eine ganz dumme frage gibt es nicht die möglichkeit bei Quattro 96 98 xls zu prog. das man die schleifen so nicht sieht es sei den am PC oder bei alamierung ??

Es ist halt schwer eine lösung zu finden wenn führungskräfte so arbeiten denke ich.

Du kommst aber nicht aus Bayern, oder?? So Lkr. AIC - FDB ???

Quattro-xls
21.07.2006, 14:48
Nein ich komme nicht aus Bayern sondern aus Hessen

was ist den in den Landkreisen in Bayern der fall ??

aber ich denke mit den verantwortlichen reden bringt nicht viel kann es nartürlich erst zu 100% sagen wenn es die kameraden getan haben

wenn von euch jemand die möglichkeit hat den fall mit den schleifen zu klären so möge er es doch bitte tun danke vorab.

cockpit
21.07.2006, 14:51
@Quattro-xls
Hat eigentlich der Wehrführer, das Einziehen der FME vorher schon mal angekündigt?

Wenn schon mehrere Ermahnungen und Gespräche stattgefunden haben ist die Strafe vielleicht besser wie eine Anzeige. Was soll ein Wehrführer tun wenn die Schleifen halt nicht entfernt werden? Was er nicht weis mach ihn auch nicht......
Bei Solch einer Kontrolle gibt’s doch immer nur Probleme und das unter Kameraden.

Gruß
cockpit

hannibal
21.07.2006, 14:52
Ich habe nicht gesagt das die kameraden im recht sind

mein Vorschlag ist erstmal die Herausgabe von privateigentum

der rest kann man später diskutieren

Quattro-xls
21.07.2006, 15:06
ES war ein termin im FW Haus die kameraden stiegen aus ihren pkw´s aus gingen zum Fw haus und wurden gefragt ob sie ihre fme´s mit haben diese fme´s musten den wefü ausgehändigt werden und 5 min später ist der GBI um die ecke gefahren schaute sich die fme´s an zeige die die schleifen rund die nich drauf gehärten die kamerden wollten die fme´s wieder haben diskutierten 30 min vergeblich mit GBI wer wefü hätte fast noch eingesehen bzw die fme´s wieder ausgehändigt aber der GBI entschied sich dagegen und dies waren dan auch die worte der wehrführung und die kameraden standen ohne melder da
deswegen auch die ausage reden bringt nicht aber es weis keiner was er machen soll einer wollte noch mal mit dem wefü reden was jetzt los ist aber das ergebnis kenne ich noch nicht aber egal wie die sache ausgeht ich werde es hier bekantgeben auch im intresse von euch.

loxi
21.07.2006, 15:25
Na da hat wohl der GBI seine Führungsposition unrechtmäßig missbraucht.

Erstens kann es der Führung grad egal sein, was jeder privat auf seinen Melder hat (wenn ich mir als Privatmann einen besorge, kann er ja auch nicht von mir den FME einfordern), zweitens ist dies eine Vollzugsmaßnahme die in der Bundesrepublik eben nur durch die dafür vorgesehenen Behörden unternommen werden darf.

Der GBI muss die Teile also sofort wieder hergeben, andererseits darf er (wie jeder andere Bürger auch) gegen die Betroffenen Kameraden Anzeige wegen Verstoß gegen das TKG erstatten.

Ich möchte aber an dieser Stelle dem GBI mal mangelnde Führungsqualitäten unterstellen, denn so geht man sicher nicht mit Kameraden in der Feuerwehr um, auch wenn man auf einer höheren Dienstebene steht.

hannibal
21.07.2006, 15:27
das ganze wäre zu umgehen gewesen

an dem Punkt der WEFÜ meinen privaten melder haben wollte hätte ich nein gesagt

schon wäre es nie dazu gekommem

cockpit
21.07.2006, 16:12
ES war ein termin im FW Haus die kameraden stiegen aus ihren pkw´s aus gingen zum Fw haus und wurden gefragt ob sie ihre fme´s mit haben diese fme´s musten den wefü ausgehändigt werden und 5 min später ist der GBI um die ecke gefahren schaute sich die fme´s an zeige die die schleifen rund die nich drauf gehärten die kamerden wollten die fme´s wieder haben diskutierten 30 min vergeblich mit GBI wer wefü hätte fast noch eingesehen bzw die fme´s wieder ausgehändigt aber der GBI entschied sich dagegen und dies waren dan auch die worte der wehrführung und die kameraden standen ohne melder da
deswegen auch die ausage reden bringt nicht aber es weis keiner was er machen soll einer wollte noch mal mit dem wefü reden was jetzt los ist aber das ergebnis kenne ich noch nicht aber egal wie die sache ausgeht ich werde es hier bekantgeben auch im intresse von euch.
Danke für die Darstellung wie dies abgelaufen ist.
Nur mein persönlicher Rat: Laßt‘s gut sein. Die Kameraden sollen einfach die „Strafe“ absitzen.
Schließlich wurde halt ein rechtliches Vergehen entdeckt und bevor es zu irgendeiner Anzeige kommt...

ABER:
Was ist das für eine linke Tour? Ich hoffe das ihr sonst ein angenehmeres Klima habt.
Würde mich am liebsten mal mit den beiden Herren unterhalten. So was gemeines an Kameraden finde ich so richtig .....

das ganze wäre zu umgehen gewesen

an dem Punkt der WEFÜ meinen privaten melder haben wollte hätte ich nein gesagt

schon wäre es nie dazu gekommem
Beachte: Die wurden reingelegt.

Gruß
cockpit

Shinzon
21.07.2006, 16:15
Moin moin ..

Ohje, sollen die Melder auch noch als Beweis gelten ?
Irgendwo hat mir mal nen damals Jura-Student, heute Anwalt, gesagt, das
ein Beweis, wenn er unrechtmässig in Besitz des Klägers gelangt, nicht mehr
als Beweis zulässig ist.

Meinen privaten Melder (habe allerdings gar keinen privaten ^^) würde ich übrigens
niemals aus der Hand geben, auch wenn man es von mir verlangt.. und wer da dann
sagt "dann geh und komm nie wieder" - Ok, bei einer einzelnen Person wird das
möglich sein, aber bei halber Zugstärke ...

Am besten ihr fragt mal einen eurer Anwälte, ob diese Anmerkung mit dem
Beweis zutrifft, wenn ja, bringt den einbehaltenden Personen der Melder gar
nichts.

Gruss,
Tim

hannibal
21.07.2006, 16:23
diese fme´s musten den wefü ausgehändigt werden


Warum mussten...

hat sie jemand mit einer Waffe bedroht

was versteht euer Wehrführer an NEIN nicht

Ich würd es eskalieren lassen auf Teufel komm raus

weil der WEFÜ mehr drack am Stecken hat als die kameraden

immer diese Größenwahnsinnigen

Alex22
21.07.2006, 16:46
Nur mal eine Frage zwischendurch ...
Wie groß ist eure Wehr und wieviel Leute haben sich selbst einen FME gekauft und "falsch" programmiert?

Florian Geeste
21.07.2006, 18:29
Ich denke zuerst sollten sich die betroffenen Kameraden die Fragen stellen:

Wollen wir gemeinsam handeln und gemeinsam mit den möglichen Konsequenzen leben, egal wie sie ausfallen?
Wenn ja, gemeinsam ran gehen, wenn nein muss jeder für sich entscheiden was er nun macht. In der Gruppe ist es auf jeden Fall besser.

Dann überlegen, ob es bei solch einem Klima überhaupt noch Sinn macht in der Wehr zu bleiben und ob es eine akzeptable Zukunft dort gibt, wenn ja, sanft rangehen, wenn nein, gleich auf harten Konflikt schalten.

Ich gehe davon aus, selbst wenn der Gemeindefuzzi an dem Tag nicht reden wollte, dass er sanft drauf ist wenn Ihr vorsichtig anfragt, "was müssen wir tun, damit wir die Melder wieder bekommen und alle zufrieden sind?"

Entweder er nennt Euch eine Lösung, die lauten könnte, "Mithören und fremde Schleifen entfernen" oder er antwortet "nichts, die Situation ist absolut ausweglos". Bei beiden wisst Ihr was Ihr dann zu tun habt.

Quattro-xls
21.07.2006, 18:47
zunächste unsere wehr hat so viel ich weis 30 aktive Kameraden wovon 1 melder Gemeinde eigentum ist (Melder des Wefü) und noch ca 10 melder die von den kameraden privat angeschaft würden weiterhin möchte ich klarstellen das es sich um 4 melder handelt die kassiert worden sind die anderen wurden nicht geprüft bzw waren an diesem besagten tag nicht anwesend der GBI hat die endscheidung getroffen das die melder einbehalten werden nicht der wefü der wefü sagt aber im moment nur die endscheidung des GBI ist masgebend

Shinzon
21.07.2006, 18:54
Und was ergab nun ein Telefonat mit den beiden ?

feuerteufellars
22.07.2006, 13:20
zunächste unsere wehr hat so viel ich weis 30 aktive Kameraden wovon 1 melder Gemeinde eigentum ist (Melder des Wefü) und noch ca 10 melder die von den kameraden privat angeschaft würden weiterhin möchte ich klarstellen das es sich um 4 melder handelt die kassiert worden sind die anderen wurden nicht geprüft bzw waren an diesem besagten tag nicht anwesend der GBI hat die endscheidung getroffen das die melder einbehalten werden nicht der wefü der wefü sagt aber im moment nur die endscheidung des GBI ist masgebend


In dem Fall wäre es eigentlich besser gewesen wenn alle 10 eingesammelt worden währem. Denn 10 Kameraden die nicht mehr kommen ist bei 30 Mann schlimmer als nur 4 Mann. Ansonsten: Redet mit eurem GBI und wenn das alles nichts hilft dann sucht euch gemeinsam einen Anwalt, schildert ihm die Situation und lasst euch ein schreiben geben, dass der GBI die Melder wieder auszugeben hat. In dem Brief am besten noch mit §§ nur so um sich werfen.


In diesem Sinne....


PS: Achte doch bitte mal auf deine Interpunktion (Satzzeichen)!

Freakmaster
22.07.2006, 15:10
Mal ne andere Frage!


WIE hat der GBI die Melder kontroliert?

Mit ner illegal kopierten PSW ausgelesen? - dann würde ich dem mal ordentlich in den Arsch treten von wegen "Jeweiliger Firma melden"


Also ich vertrete auch die Meinung, dass der GBI eindeutig seine Kompetenzen überschritten hat!!!
Ich würde aber fast die "strafe" absitzen und warten, bis die Melder wieder herausgegeben werden. Denn eine Anzeige wegen Verstoß gegen das TKG ist es in meinen Augen NICHT wert!

Quattro-xls
22.07.2006, 20:26
zunächst noch mal kurz der Fall Melder würden von GBi und wefü eingesammelt und geprüft bei 3 kameraden.


Das Ergbebnis nach dem Gespräch mit wem wefü (noch kein antwort vom GBI )

Also zunächst die sache mit dem anwalt wenn wir diesen weg eingeschlagen hätten wäre es zur anzeige gekommen und für uns die große strafe gewesen weil verstoß gegen das TKG ist eine größere strafe als diebstahl etc wie auch immer würde dan diese sache unter den tisch fallen und das tkg seinen lauf nehemen.

der wefü wird noch mal ein gespräch mit dem GBi führen ob nun anzeige erstattet wird führen er sagte aber auch es sei den wir würden halt zu geben ja es war scheisse was wir gemacht haben usw usw ihr wist was ich meine

die melder kommen bis fr wahrscheinlich zurück und haben nur noch die schleife von der ortswehr drauf und es besteht keine möglichkeit mehr bos-funk zu hören

der fall ist ins rollen gekommen weil nicht mietglieder der fw sich beschwert haben das angeblich bos-funk auf einem geb mitgehört wurde was aber nicht stimmt.

so ist bis dato die lage ob es nun auch so sein wird steht noch nicht 100% fest



desweitern entscheiden noch wefü GBI & leiter fernmeldedienst ob kameraden eine anzeige bekommen oder nicht.

hannibal
22.07.2006, 20:58
die melder kommen bis fr wahrscheinlich zurück und haben nur noch die schleife von der ortswehr drauf und es besteht keine möglichkeit mehr bos-funk zu hören


Wenn jemand meinen (!) melder umproggen würde wäre der Arsch ab

das ist immerhin Privateigentum

JohnnyFlash
22.07.2006, 22:39
Ich bin der Meinung, euer GBI hat seine Kompetenzen bei weitem überschritten.

Die Frage mit dem TKG ist schwierig.
Hätte der GBI beweisen können, dass die Melder so programmiert waren? Hätte er ja auch selbst ändern können.
Wenn die Sache mit Verstoß TKG zur Strafanzeige gekommen wäre, hätte der GBI ja einwandfrei belegen müssen, z. B. durch unabhängige Zeugen, dass die Melder - zum Zeitpunkt der Unterschlagung - falsch programmiert waren. Hätte er dies sofort angezeigt und die Polizei hätte die Geräte zur Feststellung beschlagnahmt, wäre die Sache rechtlich korrekt gewesen. Die Kollegen wären ja in dem Fall Beschuldigte und dürften alles behaupten. Ich sage nur: "Wie da waren illegale Schleifen drauf? Als ich den besessen habe nicht!" Nun müsste ihnen das Gegenteil bewiesen werden. Und wenn die Geräte erst mal 2-3 Wochen beim GBI gewesen sind und er keine Zeugen hat wird das unmöglich! Außerdem wurden sie ja nicht bei einem "aktiven" Verstoß beobachtet.
Wenn der GBI die Sache unverzüglich bei der Polizei gemeldet hätte und diese auch vor Ort mit den Beschuldigten die Sache festgestellt hätten, dann wäre die Angelegenheit klar, aber so hat der GBI sich mit dem Einbehalten strafbar gemacht und dann auch noch mal mit dem Umprogrammieren. Und ihr hättet das ja auch beweisen können, die Melder befanden sich ja lange genug in seinem Besitz, was man auch feststellen hätte können.
Die nächste Frage wäre, wie schon erwähnt, wie er das festgestellt hat. Progsoft? Legal beschafft?
Ich hätte mit dem GBI ein vier Augen Gespräch geführt und ihn auf seine Verfehlungen hingewiesen. Ich denke, wenn er intelligent wäre, hätte er spätestens zu diesem Zeitpunkt die Dinger unverzüglich ausgegeben!

Der GBI hat wohlmöglich gegen

§ 132 StGB
Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Er hat ja die Dinger in seinen Augen beschlagnahmt und das war eine unbefugte Handlung, die er nur Kraft eines Amtes, z. B. als Polizeibeamter, hätte ausführen dürfen.)

§246 StGB
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(Dass er sich der FME angeeignet hat, ist ja belegbar und das es rechtswidrig war ist ja auch ersichtlich.)

sowie

§303 StGB
Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Wobei hier die Fragwürdigkeit bei der Beschädigung besteht. Klar ist, dass der FME verändert und im Funktionsumfang "beschädigt" wurde. Mehr ist aber auch nicht klar.)

und im Nachhinein könnte man dem GBI auch

§ 258 StGB
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Selbst wenn er die Geräte "beschlagnahmen" hätte wollen um das ganze zur Anzeige zu bringen, wäre es rechtswidrig gewesen. Auch wenn er "Verdunklungsgefahr" sah, hätte er nicht die Geräte einziehen dürfen, sondern hätte die 4 Sünder festhalten und unverzüglich der Polizei vorführen müssen. Wobei er das nach § 127 Abs. 1 StPO auch nur machen hätte dürfen wenn Fluchtgefahr besteht und die Identität nicht feststeht. Was hier auch äußerst fraglich gewesen wäre. Damit hätte er sich also nicht mal sicher auf das "Jedermannsrecht" berufen können.)

vorwerfen.

Die 4 Sünder hätten sich allerdings höchstens nach

§148 TKG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

strafbar gemacht.
Wobei hier wieder die Frage der Beweisführung wäre. Da die Beweismittel 1. unterschlagen wurden, also rechtswidrig erlangt und 2. auch zu lange im Besitz des GBI waren und damit ist es fraglich, ob nicht er selbst daran "gespielt" hat.

Irgendwelche Drohungen gegen den GBI wären sicherlich kontraproduktiv gewesen. Allerdings hätte ich mir das auch nicht gefallen lassen und hätte ihn erst einmal nett auf seine Verfehlungen hingewiesen.

Ich denke, man sollte sich nicht alles gefallen lassen. Beide Seiten haben Fehler begangen und das sollten sie auch einsehen!

Alles meine Meinung ohne Gewähr.

Quattro-xls
22.07.2006, 23:52
der lezte beitrag ist ja schon war aber worüber wir uns alle im klaren sein müssen das gegen das tkg vertoßen wurde was ganz klarer fakt ist obwohl es privat eigentum ist weil wir haben es mißbraucht das ist nun mal so und wollen wir wirklich in den bunker wegen so was ?? nein ich denke nicht also lassen wir es so wie es im moment und zur not halt 1 melder nach vorschrift und den 2ten wie ich will :-) also naja der nächste aspekt ist wenn noch mal was komt ist die strafanzeige fällig und da haben wir alle kein bock drauf nur als feuerwehrkameraden sind diese leute erst mal gestorben für mich bin ich am überlegen ob nach der rückgabe der melder an die seite gelegt wird und somit auch mein austritt aus der fw aber naja ich finde es halt nicht gut was gelaufen ist und naja auf den richter habe ich auch kein bock weil es halt einfach nicht wert ist weil wir eh den kürzern ziehen weil was der gbi + wefü gemacht haben und was wir gemacht haben der richter schaut auf das tkg da sind wir uns doch alle einig weil ich werde in zukunft den melder so lassen weil diese scheisse mache ich nicht mit übrigens bei qattro xls sieht man die schleifen beim selbsttest oder wenn das menü aktiv ist die haben ja auch augen :-) große scheisse sage ich dazu was hier läuft kameraden wollen strafanzeige gegen einen stellen hätte ich nie für möglich gehalten das es in einer feuerwehr sowas gibt echt nicht :-( :-(

Andreas 53/01
23.07.2006, 09:44
Hallo!

Kannst Du mal bitte versuchen, Satzzeichen in deine Texte mit einzubringen. Und etwas mehr Ordnung in die Sätze reinbringen, mir tuen die Augen weh wenn ich solche Texte lese...

Ebi
23.07.2006, 10:49
zunächst noch mal kurz der Fall Melder würden von GBi und wefü eingesammelt und geprüft bei 3 kameraden.
Das Ergbebnis nach dem Gespräch mit wem wefü (noch kein antwort vom GBI )

@Quattro-xls,
da du aus Hessen kommst, um welche Feuerwehr geht es eigentlich ??
Sag mal bitte die Stadt oder den Landkreis.
mfg
e.

jumbo
23.07.2006, 12:01
Wenn ihr noch 6 St., habt, tauscht die doch mal, mit den Kraftfahrern!
Wenn dann kein Fahrer mehr kommt, oder das Feuerwehrauto etwas Später ausrückt, kommt vielleicht jemand auf die Idee euch die Dinger wieder zugeben.
Bei uns hat das funktioniert.Und danach gab´s ein paar versöhnliche Gespräche.

hannibal
23.07.2006, 12:17
Danke Johnny, so ausführlich hab ich es auch gemeint

Ich würde einfach mal die Melder 4 wochen aus machen, so schwer wies fällt

Dieser TKG verstoss ist lächerlich

mir als WEFÜ wäre es so ziemlich egal was die Kollegen auf Ihren PRIVATEN meldern haben, schliesslich zeigen sie doch Überdurchschnittliches Engagement

Florian Geeste
25.07.2006, 12:04
Nur mal ein Beispiel wie es bei uns gehändelt wird:

Melder die der Gemeinde gehören werden bei jeder Wartung auf die richtige Schleife überprüft. GGf. wird korrigiert - auch mIthören wird entfernt.

Ist der Melder Privateigentum kann er auch über die Gemeinde gewartet werden. Diese privaten Melder werden in der Funktion also Mithören und Schleife nicht angefasst und es hat auch noch nie einer was dazu gesagt.
Die Gem. ist froh, dass bei uns so viele selber die Anschaffung übernommen haben.

hannibal
25.07.2006, 12:13
Eine sehr gute Lösung...

vor allem da Sie auch die Wartung übernimmt;

rotkreuz
25.07.2006, 12:47
alles irgendwie komisch, warum habt ihr so wenig melder??? und überhaupt, meint ihr das klima bekomt ihr wieder in der wehr hin. es gibt bestimmt zwei lager jetzt, die sich höllisch auf die finger schauen......wenn das mal gutgeht.

citywache
25.07.2006, 13:42
Ich finde es auch super, daß Kammeraden sich FME selber kaufen wenn nicht genug Geld von seiten der Gemeinde vorhanden ist.

Aber mal von der anderen seite. Ein FME ist ein BOS Gerät und dieses auch wenn selbst gekauft, ist über die Gemeinde (Sammelzulassung) anzumelden.

Es ist nämlich das gleiche, wenn der Feuerwehrverein ein Funkgerät oder ein paar Fme kauft sind diese Anzumelden.

Wenn dieses geschehen ist, dann steht dem Feuerwehrmann auch nur die für ihn oder seine Wehr bestimmten schleifen zu.

Eine Schleife für einen WBI,KBI,KBM,NAST oder KBR sind personenbezogene Schleifen, diese sind auch nur von ihnen zu führen.

Aber zurückzukommen auf die FME - ihr könnt lediglich schriftlich die aufforderung bekommen, die FME zurückzusetzen aber auf keinen fall können diese einbehalten werden !!!!!!!

mfg

hannibal
25.07.2006, 13:44
Aber mal von der anderen seite. Ein FME ist ein BOS Gerät und dieses auch wenn selbst gekauft, ist über die Gemeinde (Sammelzulassung) anzumelden.

Es ist nämlich das gleiche, wenn der Feuerwehrverein ein Funkgerät oder ein paar Fme kauft sind diese Anzumelden.

mfg

mom Funkgeräte muss ich anmelden FME nicht,

citywache
25.07.2006, 14:53
Hallo Überhose,

Ich glaube du verwechselst da was ..........

Ich meine du bist nicht bei einer Hilfsorg. sondern bei der Bundeswehr.

Bei der Bundeswehr kannst du villeicht so einen Stifel fahren aber mit sicherheit nicht bei einer Hilfsorg.

Weil bei der Hilfsorg. stehst du mit sicherheit ruck zuck alleine da

mfg

hannibal
25.07.2006, 14:53
@Überhose

das falsche Schleifen und Mithören nicht in Ordnung sind hab ich nie abgestritten

ausserdem habe ich erwähnt das ich als WEFÜ die entsprechenden Kameraden ermahnen und auffordern würde zumindestens die Schleifen runtermachen

Auch weitere Konsequenzen würde ich u U erwägen

alles andere wie die Unterschlagung und ähnliches sind aber auch kein guter Führungsstil

vielmehr finde ich das die Nummer die de rWF abgezpgen hat nicht die feine Art war

im Gegenteil; das hätte man wesentlich feinfühliger machen können

hannibal
25.07.2006, 15:15
Du vergisst das die Melder **Privateigentum** sind und da macht der WEFÜ einfach mal so gar nix..

wenn sicherstellen dann mit Polizei aber des is net io

duese
25.07.2006, 15:28
Unterschlagung? Wenn der Wehrführer sich erst selbst mit der genauen Rechtslage vertraut machen will/muss und Rücksprache mit seinen Vorgesetzen (GBI) über die weitere Vorgehensweise hält, dauert das halt mal was länger, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist und die Melder zurückgegeben werden. Das dann direkt als Unterschlagung anzusehen...

1. Fremde Schleifen und/oder Mithören auf dem Melder ist verboten. Punkt. Da diskutiert auch keiner rum, das ist so.



§ 246
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
[...]


2. Die Melder sind Privateigentum. Der Wehrführer hat Sie sich rechtswidrig zugeeignet, also ist das Unterschlagung. Punkt.

Der WeFü hat die (legale Möglichkeit) die Kameraden zu ermahnen und/oder anzuzeigen. Mehr nicht es ist kein HiOrg-Melder.

Die Kameraden haben die Möglichkeit mit dem WeFü zu reden und/oder ihn wegen Unterschlagung anzuzeigen.

Das sind die rechtlichen Möglichkeiten.

Ob das ganze gut für das Klima in der Wehr oder die Schlagkräftigkeit der Truppe ist, sei dahingestellt. Meiner Meinung nach kann man so Sachen viel besser lösen indem man den Kameraden den Kopf wäscht. Da haben beide Seiten mehr davon als von solchen Aktionen die dann unter Umständen mit Anzeigen für beide Seiten enden.

Aber die Frage der Threads war, wie sieht es rechtlich aus, und so sieht es nun mal aus, beide Seiten haben rechtlichen Mist gebaut.

duese

Joe aus Hö
25.07.2006, 15:28
Ich denke, man kann so ohne Hintergrundwissen nicht beurteilen, ob die Einbehaltung der Geräte so in Ordnug war oder nicht. Lassen wir mal den Gesetztes - und Regelscheiß ausser acht und fangen mal etwas tiefgründiger an :

- Wurden die Kameraden wegen der Melder-Geschichte schonmal "ermahnt" ?
- oder sind sie schonmal negativ aufgefallen ( Mithören ständig offen z.Bsp. , oder Melder löst aus während der GBI nebendran steht )
- Wie alt sind die Kameraden ?
- Hat es im Landkreis schonmal Ärger deswegen gegeben ?

Was mich interessiert : Warum kam der GBI denn überhaupt auf die Idee, die Melder zu kontrollieren ? Dass er eines Tages eine Erleuchtung oder eine göttliche Eingebung hatte kann ich mir nicht vorstellen. Und warum dann nur die Geräte von den besagten vier Kameraden ? Irgendeine Hintergrundinfo fehlt uns doch bestimmt noch...

~Joe~

duese
25.07.2006, 15:31
Jetzt gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten:
1. Die Vorgehensweise, die im hier diskutierten Fall angewandt wurde.
2. Meldung an Polizei mit allen entsprechenden Folgen.


Nein, die erste Möglichkeit gibt es nicht, die ist genau so illegal wie die fremden Schleifen auf dem Melder.

Also bleibt Deiner Argumentation nach nur 2. Denn auch ein WeFü hat sich an geltendes Recht zu halten, nicht nur die Mannschaft.

duese

duese
25.07.2006, 15:34
@Joe:
Tut mir leid, aber selbst wenn die Kameraden ständig mit offenem Melder rumlaufen, rechtfertigt das nicht das gezeigte Vorgehen.

Wenn wir den "Regelscheiß" außer acht lassen, dann dürfen die Kameraden auch mit offenem Melder rumlaufen. Oder ist das TKG eine andere Regel als das StGB?

duese

€: Dass die Kameraden Mist gebaut haben wissen sie doch und streiten das auch nicht ab......

Fabpicard
25.07.2006, 15:34
Unterschlagung? Wenn der Wehrführer sich erst selbst mit der genauen Rechtslage vertraut machen will/muss und Rücksprache mit seinen Vorgesetzen (GBI) über die weitere Vorgehensweise hält, dauert das halt mal was länger, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist und die Melder zurückgegeben werden. Das dann direkt als Unterschlagung anzusehen...

§ 246 StGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Wenn also ein Kamerad seinem GBI den Melder aushändigt (anvertraut) weil dieser mal "Gucken" will, der GBI dann aber die programmierung überprüft und diesen dann einbehällt...
Siehe Qualifikation auf http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung

"Anvertraut ist die Sache demnach immer dann nicht, wenn die Überlassung den Interessen des Eigentümers zuwiderläuft."

Dann ist es Unterschlagung. Fertig um, dass steht so im Gesetz da steht auch kein GBI/WeFü drüber.


Nur soviel zu deiner "laschen" Sichtweise @überhose.

Bei maximaler Strafe wäre GBI und WeFü für 5 Jahre weg... da lohnen sich schon 2 Neuwahlen der beiden Ämter in der Zeit. (Ok, wäre wirklich übertriebenes Strafmaß dafür)

MfG Fabsi

Ebi
25.07.2006, 15:48
§ 246 StGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.

MfG Fabsi
@Fabicard,
meiner meinung nach greift der §246 nicht.
Die rechtswidrige Zueignung erfordert, dass der Täter die Sache als seine eigene besitzen will und dem Eigentümer die ihm zustehende Verfügungsgewalt auf Dauer vorenthalten will.

Und das trifft in diesem Fall nicht zu.
mfg
e.

Joe aus Hö
25.07.2006, 16:05
TKG und StGb hin oder her. Ich kenne einige Fälle, bei denen Kameraden immer und immer wieder die Mithörfunktion aktiviert und den Melder wieder mit allen möglichen Schleifen vollprogrammiert haben - obwohl ich im Auftrag der Stadtverwaltung die Geräte einige Male wieder "regelkonform" programmiert habe . Das Ende vom Lied ist dann meistens das, dass der Wehrführer , der in gewisser Hinsicht für seine Manschaft gerade stehen muss , ständig von oben eine auf den Deckel bekommt ... und ob er sich das antun muss ist fraglich .

duese
25.07.2006, 16:38
@überhose: Im Endeffekt nur der Rechtsweg, wenn "gutes Zureden" nicht hilft.

Ich kann ja auch nicht ein Auto, das unerlaubt in meiner Einfahrt parkt mit nem Kran in meinen Garten stellen und so unter Verschluß halten und dann sagen, das kriegst Du vielleicht in drei Monaten wieder.

@Joe:
Man muß unterscheiden ob das ein Privatmelder oder ein HiOrg-Melder ist.

HiOrg-Melder: Wenn der Kamerad da was verändert ist das Sachbeschädigung -> Rückprogrammierung.

Privatmelder: Das liegt nicht im Verantwortungsbereich des WeFü. Dafür sollte er auch keine auf den Deckel bekommen. Sonst bleibt ihm nur die Anzeige und/oder Rausschmiss.

duese

feuerteufellars
25.07.2006, 17:40
TKG und StGb hin oder her. Ich kenne einige Fälle, bei denen Kameraden immer und immer wieder die Mithörfunktion aktiviert und den Melder wieder mit allen möglichen Schleifen vollprogrammiert haben - obwohl ich im Auftrag der Stadtverwaltung die Geräte einige Male wieder "regelkonform" programmiert habe.

Darüber könntest du ja eigentlich froh sein, du machst schließlich Profit durch solche Chaoten. Hast du nicht die sichere Methode den MElder gegen PRogrammieren zu schützen?


In diesem Sinne....

loxi
25.07.2006, 18:00
Privatmelder: Das liegt nicht im Verantwortungsbereich des WeFü. Dafür sollte er auch keine auf den Deckel bekommen. Sonst bleibt ihm nur die Anzeige und/oder Rausschmiss.

Ich denke der Werführer hat schon eine gewisse Verantwortung, dass im Bereich seiner Wehr keine Verstöße gegen das TKG in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst auftreten. Es geht dabei auch um die Außenwirkung der Wehr.

Dabei sollte er aber adäquate und rechtlich saubere Mittel (wie hier nicht geschehen!) wählen.

Er hätte z.B. sagen können, dass ihm zu Ohren gekommen ist, dass Melder illegal geproggt sind. Er bittet daher alle, die Melder binnen einer gewissen Frist selber umzuprogramieren und man kann freiwillig nachweisen, dass dies geschehen ist. Sollte danach erneut der Verdacht auftauchen, muss der Betroffene allerdings mit Konsequenzen in aller Hinsicht rechnen.


Noch eine persönliche Einschätzung , weil hier ja schon bestimme hochfunktionelle Meldertypen gefallen sind. Ich hoffe es ist niemand persönlich beleidigt, aber ich denke es ist einfach so: Wer sich privat nen Melder kauft und dabei in was größeres als nen Quattro M investiert, hatte nicht nur vor, die Schleife seines Löschzuges empfangen zu können.

Und noch etwas rechtliches: Weil der Eröffner dieses Threads mal was von TKG wiegt höher als Unterschlagung gesagt hat: In Deutschland wird jede Straftat verflogt und nicht gegen andere aufgewogen (außer in Notstandssituationen), d.h. dran wären im Endeffekt beide.

Grüße

loxi

Joe aus Hö
25.07.2006, 18:27
@ duese

wie gesagt fehlt uns noch die Info, WARUM die Melder der Kameraden kontrolliert wurden. Das muss doch einen Grund haben, und bevor wir den nicht kennen, kann meiner Meinung nach niemand Stellung beziehen und sagen "der Wehrführer handelt falsch" oder "die Kameraden sind selber schuld" .

Du sagst : Anzeige und / oder Rausschmiss .

Ist das nicht ein wenig zu einfach ? Wenn man jeden, der mal Scheiße baut gleich rausschmeißt, wird ein trockenes Klima unter den Kameraden die Folge sein, und irgendwann steht der WF fast alleine da. Die Anzeige oder der Rausschmiss sollte doch das absolut letzte Mittel sein, wenn alle anderen Versuche gescheitert sind. Und nach wie vor kennt niemand hier die Vorgeschichte der Angelegenheit . Vielleicht sind ja schon ettliche Gespräche und Bitten, die Melder in Ordnung zu bringen gescheitert - wenn das so wäre, würde ich dem Handeln des ZF voll und ganz zustimmen - egal ob es eigene oder Melder der Org sind - denn wenn es Probleme gibt, hängt der Wehrführer mit drin, ob er will oder nicht. Denn ER ist der erste Ansprechpartner . Wenn er sich mit dem Argument "das sind private Melder, da weiss ich nichts davon" rausredet und aus der Verantwortung zieht, wird das mit Sicherheit kein gutes Bild abgeben. Nicht wegen der Kameraden, sondern ER wird mehr oder weniger dumm da stehen da er ja anscheinend nichtmal weiss, was in der eigenen Meute so vor sich geht. Hast Du schonmal daran gedacht ?

Seh´sein Handeln doch mal von der Seite : Der letzte Versuch vor dem Rausschmiss oder der Anzeige.

~Joe~

Quattro-xls
25.07.2006, 18:45
die Kameraden sind nicht in der öffentlichkeit mit bos funk herumgelaufen
es ist so das sich ein nicht feuerwehr angehöriger wichtig machen will und es auch geschaft hat.

duese
25.07.2006, 18:47
@Joe:

Ich stimm Dir zu Großteil schon zu. Solche Verstöße werfen kein gutes Licht auf die Wehr und der Wehrführer sollte alles daran setzen, dass das aufhört. Auch im Sinne der Kameraden mit den "erweiterten" Meldern. Irgendwann geraten sie an einen der sie direkt anzeigt und dann haben sie den Salat.

Aber:
Auch der Wehrführer hat sich nun mal an unser Rechtssystem zu halten.

Richtiges Vorgehen wäre in meinen Augen:

Wenn jemand sich einen Melder anschaffen will, wird er sich meistens mit der Wehrführung absprechen. (War ja hier glaub ich auch der Fall) Am besten gleich da darauf hinweisen: Fremde Schleifen und Mithören ist nicht erlaubt und es muß mit Konsequenzen Seitens der FW gerechnet werden.

Sollte so was (gerüchteweise) vorkommen, die Kameraden zur Brust nehmen und klarmachen dass sie sich nicht (mehr) erwischen lassen sollen, weil das mit Rausschmiss und/oder Anzeige enden kann/wird. (evtl. mehrmals)

Letztens bleibt nur Anzeige/Rausschmiss. (Ich hoffe für alle Feuerwehren, dass es nie so weit kommen muß)


So wie hier darf nicht sein, denn das was der Wehrführer/GBI gemacht hat ist eine _Straftat_ und das darf als Führungsperson ja wohl nicht sein.

BTW: Die Ursprüngliche Frage in dem Thread war, wie schauts rechtlich aus. Dass die erweiterten Melder illegal waren und nicht geduldet werden drüfen/sollen war dem Threadersteller ja von Anfang an klar.

duese

Joe aus Hö
25.07.2006, 18:49
und was genau hat er den Kameraden unterstellt ?

Grisuchris
25.07.2006, 18:51
die Kameraden sind nicht in der öffentlichkeit mit bos funk herumgelaufen
es ist so das sich ein nicht feuerwehr angehöriger wichtig machen will und es auch geschaft hat.

Das ist doch sch**** egal. Es ist VERBOTEN, den BOS Funk abzuhören Punkt. Wenn man dann auch noch so blöd ist, und es jemanden sagt, dass man im stillen Kämmerchen den Funk mithört, hat man nichts anderes verdient.

duese
25.07.2006, 19:01
Für den Thread hier ist das egal, aber es wird wohl auf betreiben eines nicht TR-BOS (Mithörfunktion) konformen Melders und verstoß gegen das TKG rauslaufen.

duese

Quattro-xls
25.07.2006, 22:38
Es ging um die schleifen mithören nur zu einem kleinen teil das haupte sind die schleifen

russmeyer
26.07.2006, 03:21
Es ging um die schleifen mithören nur zu einem kleinen teil das haupte sind die schleifen

Empfang von Nachrichten, die nicht für einen bestimmt sind...

oder so ähnlich.
Das reicht dann schon.

Einbehalten von "privaten" Meldern: In einem solchen Falle ist es durchaus drin, das der GBI die Melder einkassiert und Richtlinien Konform programmiert dann wieder herausgibt.

Im übrigen gibt es keine privaten Melder.
Wenn sich jemand privat einen Meldeempfänger anschafft, dann hat er diesen entsprechend anzumelden. Da dieses im BOS Bereich nicht geht, darf er also einen solchen Melder überhaupt nicht betreiben.
Es gibt aber Übereinkünfte mit Gemeinden, dass private Melder als Melder der HiOrg angesehen werden. Diese werden dann auch entsprechend gewartet. Es wird so gehandhabt, als wären es Melder der HiOrg. Diese werden dann auch entsprechend angemeldet.
Das Funkmeldeempfänger nicht gemeldet werden müssen ist ein Märchen. Zumindest muss eine Aufstellung der Meldeempfänger existieren, mit allen Daten. Diese wird 1 mal jährlich ans IM geschickt. Wenn nicht, gibts böse nachfragen bei der Gemeinde.
Es werden allerdings keine Gebühren dafür mehr von der BundesNetzAgentur erhoben.

Und ... ein GBI dürfte Vollzugsbeamter der Gemeinde sein. Dann wäre eine "Beschlagnahme" durchaus rechtlich in Ordnung, allerdings bedarf es dann eines entsprechenden Protokolls und einer darauf folgenden Strafanzeige.

Ich persönlich halte das Beschaffen von privbaten Meldern für mehr als nur bedenklich. Erstens ist es eine rechtliche Grauzone, da es sich um ein Empfangsgerät handelt, das den Empfang des BOS Funks ermöglicht. Diese Empfänger haben in privaten Händen nichts verloren.
Zum anderen, wenn die Gemeinde so klamm ist, das keine Melder für die Feuerwehr angeschafft werden, dann sollte man dieses mal hinterfragen. Eventuell ist ja auch eine Beschaffung nicht so notwendig, weil bei 10 Einsätzen im Jahr.... da reicht eine Sirenenalarmierung durchaus aus.

Allerdings halten sich ja viele für wichtig, da muss dann auch für diese 10 Einsätze ein Melder her....

r.

PS: Ich bin nicht mehr in einer HiOrg, unter anderem, weil mir solch wichtige Leute, die alles besser Wissen (aber einen Zumischer nicht richtig anschliessen können), gehörig auf den Keks gingen.

duese
26.07.2006, 08:19
Und ... ein GBI dürfte Vollzugsbeamter der Gemeinde sein. Dann wäre eine "Beschlagnahme" durchaus rechtlich in Ordnung, allerdings bedarf es dann eines entsprechenden Protokolls und einer darauf folgenden Strafanzeige.


Das ist ja mal ganz interessant. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird ein GBI Vollzugsbeamter?

Und private Melder können nicht eingezogen werden, wie man es auch dreht und wendet.
Nur mal angenommen es darf keine rein privaten Melder geben (auch hier welche Rechtsgrundlage sagt das?)

Entweder es kauft sich jemand einen Melder und überläßt ihn der HiOrg. Dann ist der Fall klar und der Melder untersteht der "Verwaltung" der HiOrg.
Das war hier aber nicht der Fall.
Dann ergeben sich zwei Möglichkeiten:
1. Der Betrieb ist mit den für die Person zutreffenden Schleifen erlaubt.
2. Der Betrieb ist nicht erlaubt.
In beiden Fällen ist der Melder noch privat und die HiOrg darf nicht drüber verfügen. In beiden Fällen läge hier eine unerlaubte Handlung vor, gibt aber dem GBI kein Recht das Ding einzuziehen.

duese

hannibal
26.07.2006, 08:32
Dann bin ich der erste der mal der Sache mit den Meldern wiederspricht...

Mein Eigentum bleibt immer mein Eigentum egal was kommt

oder bezahlt die Stadt den Piepser wenn er kaputt geht?

und das kann mir keiner wegholen und irgendwas ändern...

Der richtige Weg wäre es gewesen die Kameraden schriftlich darauf hinzuweisen das das was Sie machen nicht richtig ist

das streit ich auch nicht ab; auch das wenn gute Worte nicht fruchten man konsequenzen ergreifen muss ist ok

aber alles was sich danach abgespielt hat find ich einfach nicht in Ordnung, das hätte man auch ganz einfach klären können;

russmeyer
26.07.2006, 22:29
Das mit den Vollzugsbeamten regelt z.B. in Nds. das Brandschutzgesetz.

Der "richtige" Weg wäre definitiv Strafanzeige wegen verstosses gegen das TKG gewesen.
Wenn hier wieder einige versuchen, ihren privat gekauften Melder hoch zu loben, dann kann ich nur sagen: Ihr seit alle sooooo wichtig!!!!

Wegen solchen Leuten, die alles besser wissen und meinen sie hätten die Weisheit mit dem Löffel gefuttert, gehen manche Hilfsorganisationen noch zugrunde.
Genau diese Leute sind es, die meinen, es müsste dies und das beschafft werden, die Ausrüstung muss so und so aussehen, wenn die Gemeinde das nicht kauft, kaufen wir es eben selber usw.
Z.B. Handschuhe, Einsatzjacken etc. Muss alles auf dem neuesten Stand sein, weil, es gibt ja den Flashover etc.
Wenn es dann aber Brennt, dann sind das meistens die Leute, die in 3. Reihe sich hinterm Verteiler verstecken. Drehleiter aufentern??? Fehlanzeige, weil der Stift 5 cm aussem A... kriecht.
Was, auf den Balken soll ich treten??? Der kann ja brechen, weil angekokelt... etc.
Sowas ko... mich echt an!!!!
Es gibt auch ausnahmen davon, aber die sind sehr selten.

"Meinen Privaten Melder rührt keiner an"... wahrscheinlich auch so ein wichtiger.....

Bis dann die Strafanzeige auf dem Tisch liegt und das grosse heulen anfängt, weil, man hat das alles ja nicht so gewusst und überhaupt...

Solange hier die Gemeinden nicht einschreiten, sondern diesen Wildwuchs auch noch fördern, solange wird sich da auch nichts ändern.

r.

duese
26.07.2006, 22:53
@russmeyer:
Wo bitte steht das in dem Gesetz, ich hab nix gefunden.
http://www.feuerwehr-wildemann.org/Aktuelles/AktuellesBilder/NBrandSchG.pdf

duese

Jens1985
26.07.2006, 23:37
@ Überhose

ich weis ja nicht aus was für einer Wehr du kommst, und was du dort machst, aber eins kann ich dir versichern wenn du dich als Wehrführer einer FF so verhalten würdest und du ja sogar schriebst "dann sage ich halt 10 mal Tschüss", wärst du die längste Zeit WF gewesen, dann wird man dich abwählen,
da kannst du noch so Paragraphen geil sein, du kannst dich dann diereckt mit den 10 Rausgeschmissenen im Kegelverein anmelden.

Ganz davon abgesehen, das es praktisch unmöglich ist, bei einem LZ der z.b. 25 Mann hat, 10 einfach so zu entlassen, schließlich ist das eine FF und keine BF.
Natürlich bedeutet das nicht das man sich alles erlauben kann, aber das gilt auf für einen WF.

Gruß Jens

ZickZack
27.07.2006, 01:47
Also einiges finde ich doch sehr seltsam...

Zuerst spricht quattro-xls von "3 Kameraden". Später spricht er dann in der "wir"-Form. Also gehörst Du wohl ebenfalls zu den drei Leuten, denen der Melder abgenommen wurde...?

Darf ich mal fragen wie alt die Leute waren? Ich finde man müsste beide Seiten hören um sich ein Bild von der Lage machen zu können. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass Wehrführer und GBI schon einen triftigen Grund gesehen haben zu dieser Massnahme.

hannibal
27.07.2006, 07:27
@ russmeyer

was geht in dir vor?

1) Angst ist keine Feigheit und wer Angst bei andern Kameraden nicht aktzeptiert hat m.E. nix in der FW zu suchen

2) wie unkameradschaftlich kann man sein?

3) nicht jeder der privat beschafft hält sich für wichtig. Vielleicht hat derjeneige einfach nur ne andere Auffassung was als Ausrüstung taugt oder nicht. Ich halte mich auch nicht für wichtig. ich habe aber genaue Vorstellung was mein und dein betrifft

4) Wir können gegen alles Strafanzeige stellen, hart durchgreifen und den "Wildwuchs stoppen"

aber dann rennt dem Ehrenamt scharenweise das Personal weg

aber dann haben so richtig harte Männer wie du wieder eine Aufgabe

zur Info

Bei der Bundeswehr kaufen einige Soldaten sogar Büromaterial und ähnliches

soll man die auch rausschmeissen?

Funker_ELF
27.07.2006, 08:40
Das mit den Vollzugsbeamten regelt z.B. in Nds. das Brandschutzgesetz.

Der "richtige" Weg wäre definitiv Strafanzeige wegen verstosses gegen das TKG gewesen.
Wenn hier wieder einige versuchen, ihren privat gekauften Melder hoch zu loben, dann kann ich nur sagen: Ihr seit alle sooooo wichtig!!!!

Wegen solchen Leuten, die alles besser wissen und meinen sie hätten die Weisheit mit dem Löffel gefuttert, gehen manche Hilfsorganisationen noch zugrunde.
Genau diese Leute sind es, die meinen, es müsste dies und das beschafft werden, die Ausrüstung muss so und so aussehen, wenn die Gemeinde das nicht kauft, kaufen wir es eben selber usw.
Z.B. Handschuhe, Einsatzjacken etc. Muss alles auf dem neuesten Stand sein, weil, es gibt ja den Flashover etc.
Wenn es dann aber Brennt, dann sind das meistens die Leute, die in 3. Reihe sich hinterm Verteiler verstecken. Drehleiter aufentern??? Fehlanzeige, weil der Stift 5 cm aussem A... kriecht.
Was, auf den Balken soll ich treten??? Der kann ja brechen, weil angekokelt... etc.
Sowas ko... mich echt an!!!!
Es gibt auch ausnahmen davon, aber die sind sehr selten.

"Meinen Privaten Melder rührt keiner an"... wahrscheinlich auch so ein wichtiger.....

Bis dann die Strafanzeige auf dem Tisch liegt und das grosse heulen anfängt, weil, man hat das alles ja nicht so gewusst und überhaupt...

Solange hier die Gemeinden nicht einschreiten, sondern diesen Wildwuchs auch noch fördern, solange wird sich da auch nichts ändern.

r.

Also jetzt fühl ich mich auch Angesprochen!!!
1. Ja ich hab selbst gekaufte Einsatzhandschuhe
2. Ja ich hab eine selbst gekaufte Einsatzbundhose
3. Ja ich hab einen selbst gekauften FME

ABER!!!
4. NEIN ich verdrück mich nicht in die 3te Reihe und guck nur zu.
5. Ich geh auch gern auf die Drehleiter(wenn unser Schwerrpunkt es zulässt)

Denn wir bekommen von der Stadt nicht gerade gutes Material gestellt und einen Innenangriff mit den alten weißen Lederhandschuhe, ich sag nur www.atemschutzunfälle.de da hab ich mir ölieber "gute" Handschuhe von Seitz gekauft weil mir meine Gesundheit sehr am Herzen liegt.
Die Bundhose trag ich lieber als eine Latzhose und wir bekommen bei uns nur Latz.
Den FME hab ich mir selbst gekauft weil unsere Gerätewart unfähig ist und die neuen funktionfähigen lieber an seine Ar***kriecher verteilt als an die, die den FME benötigen.
Von der 3te. Reihe Fraktion haben wir hier auch welche und ich könnte jeesmal ausrasten wenn die auf dem erste Fahrzeug Pätze für fähige Leute belegen und sich dann an der Einsatzstelle ganz schnell verpissen wenn es Hart wird. Ansonsten haben sie auber eine große Fresse sie wären die besten und würden alles umreißen...

So! Das musste mal sein, weil hier manche Glauben alle Leute die Sachen selbst kaufen wären nur "Einsatzgeile Verpisser"...

@russmeyer: Kameradschaft!? sagt dir das was!? schonmal was von gehört!??


Dennis

Florian Geeste
27.07.2006, 09:02
Der Ton hier wird härter...

...und teilweise haben doch beide Seiten recht.

Zum Thema "selber beschaffen":

Ich gehöre zu einer Wehr in einer Samtgemeinde in Finanznot. Ausrüstungsmäßig müßte man hier einpacken wenn man alles selbstbeschaffte bei den Wehren unserer Samtgemeinde ausschließen würde.

Es geht bei Hosen los, weiter mit Helmen, Meldern über Wasserstaubsauger bis hin zu Fahrzeugen - alles selber mit privaten Mitteln beschafft - teilweise (Fahrzuege) an die Gemeinde übereignet wegen Unterhalt.

Wir sind eine sehr ländliche Region mit weit auseinander gezogner Gemeinde. Früher hatten wir sage und schreibe 12 Sirenen für unsere Wehr, um unser Enzugsgebiet einigermaßen Abzudecken. Trotzdem haben viel Kameraden den Alarm einfach nicht gehört. Es gab dann jedes Jahr 4 Melder für die Wehr - mehr war nicht drin. nach drei Jahren haben sich gut die Hälfte aller Mitglieder einen eigenen Melder gekauft.

Wie gesagt - bei uns könnten alle Wehren unserer Samtgemeinde sofort einpacken wenn alles was privat beschafft wurde nicht vorhanden wäre.

Feigheit im Einsatz hat es bei uns noch nie gegeben - wohl aber Angst.

Soviel zur Einsatzgeilheit und Feigheit wie sie hier angesprochen wurden.

Florian Geeste
27.07.2006, 09:05
Nachtrag: Bevor nun jemand mit niedriger Einsatzzahl kommt:
Unsere Wehr fährt etwa 35 Alarme im Jahr - insgesamt werden in der Samtgemeinde (bei allen Wehren sieht es so aus wie bei uns) etwa 400 Alarme gefahren. Die 12 Sirenen bezogen sich nur auf eine einzelne Wehr. Insgesamt waren es etwa 30 Sirenen in der SG.

russmeyer
27.07.2006, 20:42
@russmeyer:
Wo bitte steht das in dem Gesetz, ich hab nix gefunden.
http://www.feuerwehr-wildemann.org/Aktuelles/AktuellesBilder/NBrandSchG.pdf

duese
Es stand drinne...
Nun, bei der Reform 2004 ist es rausgefallen... das war mir nicht bewusst.
Zumindest waren es bis dahin die Orts- Stadtbrandmeister. Bei den Berufsfeuerwehren in Nds. waren es auch alle, die am Einsatzdienst teilnahmen, um z.B. Kranke Leute Zwangseinzuweisen.

Wenn ihr hier meint, ihr könntet mir unkameradschaftlichkeit vorwerfen, dann habt ihr euch aber geirrt.
Was hat kameradschaftklichkeit mit dem Thema zu tun??? Garnichts.
Oder wird aus kameradschaftlichkeit hier eine Straftat vertuscht???

Angst ist OK, da habe ich ja auch nichts gesagt, ich meine nur die, die immer ne grosse Lippe riskieren und wenns drauf an kommt, dann kneifen. Das sind dann auch die "Kameraden", die Nachts den Melder ausschalten, weil sie ja schlafen müssen etc.

Ausserdem wurde hier das Thema ja angesprochen, ich habe bloss meine Meinung dazu kundgetan.
Für mich persönlich ist jede Feuerwehr wichtig. Wenn aber die Gemeinde das Geld nicht ausgeben will, dann sollte man nichts selbst beschaffen. Wie heisst es so schön?, durch Schaden wird man Klug.
Wenn jeder sich seine Sachen selbst beschafft, dann sagt sich die Gemeinde, Toll, da sparen wir schön das Geld, da können wir dann noich ein paar Skulpturen für den Park anschaffen.
Mann seid doch nicht so blöde und glaubt das alles, was man euch erzählt. Sie Gemeinden sind angehalten und verpflichtet, das Mindestmaß an Ausrüstung vorzuhalten, was benötigt wird und in den entsprechenden Vorschriften steht.

Normale Feuerwehrhandschuhe aus Leder sind für einen normalen Brandeinsatz, der wohl zu 99% vorkommen wird, völlig ausreichend. ch trage jedenfalls lieber Lederhandschuhe, als diese teuren Nomes dingsbums Handschuhe, in denen die Haut ein gewisses Eigenklima endwickelt.

Ja, ich habe schon mehrere Einsätze mitgemacht... dürfte weit über....
egal,

mich egt es nur auf, dass es iummer die gleichen Leute sind, die meinen alles wäre nicht OK, was die Gemeinde beschafft.
Es muss ja noch dies und das sein. Wozu???

r.

duese
27.07.2006, 21:12
Es stand drinne...
Nun, bei der Reform 2004 ist es rausgefallen... das war mir nicht bewusst.
Zumindest waren es bis dahin die Orts- Stadtbrandmeister. Bei den Berufsfeuerwehren in Nds. waren es auch alle, die am Einsatzdienst teilnahmen, um z.B. Kranke Leute Zwangseinzuweisen.


Das hat aber ja wohl nix mit Polizeibefugnissen zu tun, um die es hier geht.

Trotzdem wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du mir die Stelle aus dem alten Gesetz noch hättest. Es würde mich interessieren, was das für spezielle Rechte waren.

Das Recht fremdes Eigentum zu beschlagnahmen, weil der Verdacht besteht, das gegen ein Gesetz verstoßen wurde gehört das sicher nicht dazu.

(Beschlagnahmen, weil es zu Abwendung einer akuten Gefahr benötigt wird, steht auf einem anderen Blatt. Hat aber mit dem Fall hier auch nix zu tun.)

duese

russmeyer
27.07.2006, 21:30
Das hat aber ja wohl nix mit Polizeibefugnissen zu tun, um die es hier geht.

Trotzdem wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du mir die Stelle aus dem alten Gesetz noch hättest. Es würde mich interessieren, was das für spezielle Rechte waren.

Das Recht fremdes Eigentum zu beschlagnahmen, weil der Verdacht besteht, das gegen ein Gesetz verstoßen wurde gehört das sicher nicht dazu.

(Beschlagnahmen, weil es zu Abwendung einer akuten Gefahr benötigt wird, steht auf einem anderen Blatt. Hat aber mit dem Fall hier auch nix zu tun.)

duese

Sorry, liegt in irgendeinem Karton auf dem Boden... bis ich den gefunden habe, da bin ich Grossvater....


Es stand aber definitiv drin. Es hat sich allerdings in diesem Bereich der Vorschriften in den letzten Jahren eine Menge getan, so daß bestimmte Aussagen nicht mehr so eindeutig gemacht werden könne. Siehe Nds. SOG.
Dort wurden die Berufsfeuerwehren den Polizeidirektionen unterstellt... welch ein Blödsinn.... (m.M.).

Mein Tipp: Euer OrtsBm hat betimmt noch eine alte Ausgabe... mal nachfragen....
r.

Allmächtiger
27.07.2006, 21:51
Mann seid doch nicht so blöde und glaubt das alles, was man euch erzählt. Sie Gemeinden sind angehalten und verpflichtet, das Mindestmaß an Ausrüstung vorzuhalten, was benötigt wird und in den entsprechenden Vorschriften steht.

Toll. Uns würde auch noch ein RW, ein ELW und ein MTW zustehen. MTW hat jetzt der Förderverein beschafft, dass wir die Besorgungsfahrten nicht mim TLF erledigen müssen so ungefähr...

Wenn eine Kommune kein Geld hat, dann kann sie halt vielleicht auch nicht die Feuerwehr ausstatten wie sie vielleicht möchte. Dann wird diese Kommune allerdings keine Skulpturen im Park aufstellen. Denn es wird nicht nur bei der Feuerwehr gespart, sondern auch in vielen anderen Bereichen

knutpotsdam
27.07.2006, 22:24
Hallo,

also, da der KBI und Wehrführer die Kameraden auf frischer Tat bei einer Straftat festgestellt haben, so können sie die Pager als Beweismittel "sicherstellen"-einbehalten und müssen sie aber zeitnah an die Strafverfolgungsbehörden übergeben, die dann auch die Foramlitäten gegenüber den Kameraden klärt.
Auf Dauer einbehalten geht natürlich nicht, aber wenns bloß vorübergehend ist und keine Zueignungsabsicht besteht ist dies überhaupt kein Gesetzesverstoß, so wies Ebi schon geschrieben hat.
Die Betroffenen können ja rechtlich die Herausgabe erzwingen, aber dann würde parallel auf jeden Fall ihre Straftat ins Rampenlicht wandern und die Geräte dann durch die Strafverfolgungsbehörden eingezogen.

hannibal
28.07.2006, 08:20
Das sind dann auch die "Kameraden", die Nachts den Melder ausschalten, weil sie ja schlafen müssen etc.

r.

warum die wohl schlafen? Vielleicht weil sie am nächsten Morgen dringend irgendwo hinmüssen oder besonders ausgeschalfen sein?

Oder weil es der Arbeitgeber nicht gestattet das Sie später zur Arbeit kommen ?




Normale Feuerwehrhandschuhe aus Leder sind für einen normalen Brandeinsatz, der wohl zu 99% vorkommen wird, völlig ausreichend. ch trage jedenfalls lieber Lederhandschuhe, als diese teuren Nomes dingsbums Handschuhe, in denen die Haut ein gewisses Eigenklima endwickelt.



Hallo! Wir haben das Jahr 2006!

Sicher braucht man keine Nomexhandschuhe für 300€ das Paar

wir haben so ein Leder / Kevlar Teil das S U P E R ist (danke Stadt :-)

der alte weisse Lederhandschuih hat m.E. im Feuerwehrdienst fast nix mehr zu suchen. Es gab schon Leute denen die Hand bzw Finger amputiert werden mussten weil die Handschuhe geschrumpft sind.

Ich bin der Auffassung das die Fremdfinanzierte Beschaffung immer im Rahmen zu bleiben hat

Bei Goddies die das ganze etwas sicherer oder schöner machen (Helmlampen etd) sehe ich kein Problem, auch der Bereich Schutzkleidung ist ok; jeder kamerad sollte sich den Schutz leisten den er für Sinnvoll hält

ABER

der Grundbetrieb einer FW muss über die Gemeinde gestellt werden
dazu zählt eine Ausstattung un Bekleidung die dem Stand der Technik entspricht (NOMEX)


und wenn das Herz der Kameraden daranhängt einen FME zu haben was solls

das sie es beim Proggen übertrieben haben ist das eher noch als Übermut denn als Straftat zu werten (auch wenn es eine ist)

und eine Strattat rechtfertig nicht eine andere..

duese
28.07.2006, 08:47
Hallo,

also, da der KBI und Wehrführer die Kameraden auf frischer Tat bei einer Straftat festgestellt haben, so können sie die Pager als Beweismittel "sicherstellen"-einbehalten und müssen sie aber zeitnah an die Strafverfolgungsbehörden übergeben, die dann auch die Foramlitäten gegenüber den Kameraden klärt.

Die Kameraden sind nicht auf frischer Tat ertappt worden, sondern die Melder abgenommen worden und dann die Einstellungen kontrolliert worden. Des weiteren wage ich zu bezweifeln, dass jemand (z.B. wenn er einen offenen FME hört) fremdes Eigentum einfach beschlagnahmen darf. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das geschehen.

@russmeyer: Ich kann schlecht unser Kreisbrandmeister hat glaub ich keine niedersächsischen Gestzte zur Hand. (Ich komm aus Bayern.)
Aber das da der Feuerwehr Polizeibefugnisse eingeräumt werden glaub ich erst wenn ich das gesehen hab. (Ausnahme: Zur Abwendung einer akuten Gefahr. hat aber mit dem Fall hier nix zu tun.)

duese

hannibal
28.07.2006, 09:03
Hallo,

also, da der KBI und Wehrführer die Kameraden auf frischer Tat bei einer Straftat festgestellt haben, so können sie die Pager als Beweismittel "sicherstellen"-einbehalten und müssen sie aber zeitnah an die Strafverfolgungsbehörden übergeben, die dann auch die Foramlitäten gegenüber den Kameraden klärt.
Auf Dauer einbehalten geht natürlich nicht, aber wenns bloß vorübergehend ist und keine Zueignungsabsicht besteht ist dies überhaupt kein Gesetzesverstoß, so wies Ebi schon geschrieben hat.
Die Betroffenen können ja rechtlich die Herausgabe erzwingen, aber dann würde parallel auf jeden Fall ihre Straftat ins Rampenlicht wandern und die Geräte dann durch die Strafverfolgungsbehörden eingezogen.

und wann wäre das ...

sofort

wenn die jetzt zur Pol gehen würde ich sagen das war nicht drauf..

das ganze stinkt und ist von vorne bis hinten nicht rechtens

weil eine Straftat rechtfertigt keine andere

loxi
28.07.2006, 10:29
Es stellt sich zudem die Frage, ob ein Verstoß gegen das TKG von Amtswegen verfolgt werden muss, oder ob das nach Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. auf Strafantrag geschieht.

Dementsprechend kann es sogar sein, dass wegen 2-3 Schleifen zuviel aufem Melder bei jemanden der ja grundsätzlich zur Benutzung eines Melders auf dieser Frequenz berechtigt ist gar nix passiert. Besonders wenn man davon ausgeht, dass in Deutschland eine nicht geringe Menge an Meldern nicht nur das kann was sie können sollte, wäre hier auch keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben.

Florian Geeste
28.07.2006, 11:09
Es ist müßig darüber zu diskutieren.

Grundsätzlich vermute auch ich, dass uns nur ein Teil der ganzen Geschichte bekannt ist.

Ziemlich am Anfang dieses Threads schrieb ich schon mal, wir kennen nur die Sicht der Dinge von der einen beteiligten Partei. Da ist es gefährlich und unfair sich ein Urteil zu bilden.

Ebi
28.07.2006, 12:13
Es stellt sich zudem die Frage, ob ein Verstoß gegen das TKG von Amtswegen verfolgt werden muss, oder ob das nach Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. auf Strafantrag geschieht.

@Loxi,
die Frage stellt sich nicht.
§89 i.V. § 148 TKG ist eine Straftat und muss von Amtswegen verfolgt werden. Da besteht kein Ermessensspielraum. Was ein Richter später daraus macht, das ist eine andere Sache.
mfg
e.

Radio Saturn
28.07.2006, 13:01
Oh weh,
ich hab den ganzen Tag ... 24 Stunden, 7 Tage die Woche ... einen ausgedienten Pageboy Melder (umgelötet mit diskriminator-Ausgang) am PC angeschlossen und FMS32pro laufen ... verschiedenste ZVEI (5-Ton & POCSAG) mit unterschiedlichsten Alarmen eingestellt ... Ich weis alles was im ganzen Kreis über LS läuft ... Boah bin ich ein Böser Bube ...

Grins
Gruß
Radio Saturn

Der Namenlose
28.07.2006, 13:35
Oh weh,
Ich weis alles was im ganzen Kreis über LS läuft ... Boah bin ich ein Böser Bube ...

Immer schön alles hier öffentlich zugeben. Auch bei ironischen Bemerkungen wäre ich arg vorsichtig...

Radio Saturn
28.07.2006, 14:28
Immer schön alles hier öffentlich zugeben. Auch bei ironischen Bemerkungen wäre ich arg vorsichtig...

... und genau da liegt doch der Hund begraben: Öffentlich ...
... solange ich dies in meinen eigenen 4 Wänden mache und mit niemanden drüber rede, darf ich alles abhören (auch BOS-Funk mithören) was mir in den Kram passt ... deshalb sind die Scanner ja schliesslich auch wieder erlaubt worden ...
... weshalb diese Kameraden allerdings sich selbst die Codierung von z.b. WF oder GBI drauf machen ist mir schleierhaft ... das die "Führer" (welch ein grausliges Wort) eine eigene Schleife haben ist doch eh mumpitz ... wichtiges wird dann eh per "Draht" erledigt.
... wenn der "zug" alarmiert wird, läuft deren FME eh auch mit ...
... vor einigen Jahren konnte ich es sogar noch verstehen, das manche Führungskräfte eine eigene Schleife bekamen, da man diese (wenn es z.b. Hauptberuflich Landwirte waren) schlecht per Telefon erreichen konnte ... heutzutage hat doch (fast) jeder ein Mobiltelefon und kann über diese von der LS angerufen werden ... da ist eine eigene Schleife nur für WF oder GBI nicht mehr notwendig ...
... das weicht aber nun allerdings etwas zu weit vom eigentlichen Thema ab ... deshalb mache ich hier Schluss und lasse den Dingen seine Lauf ...
... nur noch soviel zu eigentlichen Thema: Bei uns in der Wehr sind auch einige mit "privaten Meldern" ... unsere WF & GBI sind dabei der Meinung das die damit anstellen (Programmieren & Mithören zu Hause) können was die wollen, es ist ja schliesslich ihr Privateigentum ... und wenn die gerne Nachts aufstehen weil der Wehrführer zu einem Hilfeleistungseinsatz einer Kleinhilfegruppe alarmiert wird, dann sei das ihr Problem ... nur Arbeitsausfall übernimmt die Gemeinde dann natürlich nicht, weil deren Erscheinen nicht notwendig war ;)

Gruß
Radio Saturn

Ebi
28.07.2006, 14:33
... und genau da liegt doch der Hund begraben: Öffentlich ...
... solange ich dies in meinen eigenen 4 Wänden mache und mit niemanden drüber rede, darf ich alles abhören (auch BOS-Funk mithören) was mir in den Kram passt ... deshalb sind die Scanner ja schliesslich auch wieder erlaubt worden ...
Gruß
Radio Saturn

Falsch: nicht darf sondern kann ......
e.

loxi
28.07.2006, 15:46
@Loxi,
die Frage stellt sich nicht.
§89 i.V. § 148 TKG ist eine Straftat und muss von Amtswegen verfolgt werden. Da besteht kein Ermessensspielraum. Was ein Richter später daraus macht, das ist eine andere Sache.
mfg
e.
Doch. Im Strafrecht gibt es sog. Antragsdelikte bzw. relative Antragsdelikt.

Klassisches Beispiel: Hausfriedensbruch. Wenn der Geschädigte (und das kann NUR der Geschädigte bzw. seine gesetzlichen Vertreter/Erben) keinen Strafantrag stellt passiert absolut nix, selbst wenn Staatsanwalt, Richter und was weiß ich wer zum Zeitpunkt der Tat daneben stehen.

Bei relativen Antragsdelikten (und ich geh davon aus, dass TKG einer ist, weil das Strafmaß eher gering ist) kann der Staatsanwalt von Amtswegen einschreiten, kann aber auch sagen, wenn keiner Strafantrag stellt und an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht (und mal ehrlich, ist die öffentliche Sicherheit gestört weil jemand ne Schleife zuviel aufm Melder hat?) lass mers sein.


Grüße

loxi

Ebi
28.07.2006, 15:49
Doch. Im Strafrecht gibt es sog. Antragsdelikte bzw. relative Antragsdelikt.

Klassisches Beispiel: Hausfriedensbruch. Wenn der Geschädigte (und das kann NUR der Geschädigte bzw. seine gesetzlichen Vertreter/Erben) keinen Strafantrag stellt passiert absolut nix, selbst wenn Staatsanwalt, Richter und was weiß ich wer zum Zeitpunkt der Tat daneben stehen.

Bei relativen Antragsdelikten (und ich geh davon aus, dass TKG einer ist, weil das Strafmaß eher gering ist) kann der Staatsanwalt von Amtswegen einschreiten, kann aber auch sagen, wenn keiner Strafantrag stellt und an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht (und mal ehrlich, ist die öffentliche Sicherheit gestört weil jemand ne Schleife zuviel aufm Melder hat?) lass mers sein.


Grüße

loxi
Dann solltest du dich mal besser informieren.
Es ist kein Antragsdelikt sondern ein Offizialdelikt. Es ist kein Strafantrag erforderlich.
Es ist auch keine OWi sondern eine klassische Straftat.
e.

Der Namenlose
28.07.2006, 16:02
Zur Definition des besonderen öffentlichen Interesses bei Privatklagedelikten:


Nr. 86. RiStBV Allgemeines

(1) Sobald der Staatsanwalt von einer Straftat erfährt, die mit der Privatklage verfolgt werden kann, prüft er, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung von Amts wegen besteht.

(2) Ein öffentliches Interesse wird in der Regel vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, z. B. wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Roheit oder Gefährlichkeit der Tat, der niedrigen Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben. Ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört worden, so kann ein öffentliches Interesse auch dann vorliegen, wenn dem Verletzten wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, die Privatklage zu erheben, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.

(3) Der Staatsanwalt kann Ermittlungen darüber anstellen, ob ein öffentliches Interesse besteht.

Radio Saturn
28.07.2006, 16:03
Falsch: nicht darf sondern kann ......
e.
... wenn dem so währe, dann darf auch kein Scanner oder frei programmierter FME mehr an jedermann verkauft werden, sondern kann nur noch an Berechtigte mit Zustimmung der zuständigen BOS ...
... da dies jedoch nicht so ist, bleibts bei ... jeder darf ...

Gruß
Radio Saturn

Ebi
28.07.2006, 16:10
Boooahhh...
Ich glaubs ja nicht.

Nochmal, es ist eine Straftat... ein Offizialdelikt..
Kein Privatklagedelikt....
--
dd) Konkurrenzen und Strafrahmen
Wer eine Nachricht sowohl unbefugt abhört als auch Informationen darüber mitteilt, begeht nur eine Tat, da es sich um unselbstständige Tatbestandsalternativen handelt.
Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei § 148 TKG handelt es sich um ein Offizialdelikt, d.h., zur Strafverfolgung ist ein vorheriger Strafantrag nicht erforderlich.
----
@Radio Saturn.. gefährlich, hier völlig falsche Darstellungen zu machen....
Der freie Verkauf hat nichts mit dem Betrieb bzw dem abhören zu tun.


e.

loxi
28.07.2006, 16:16
Dann solltest du dich mal besser informieren.
Es ist kein Antragsdelikt sondern ein Offizialdelikt. Es ist kein Strafantrag erforderlich.
Es ist auch keine OWi sondern eine klassische Straftat.
e.
Das es ne Straftat ist wusst ich, obs Antragsdelikt oder Offizialdelikt ist, wusst ich eben nicht, das war ja auch die Frage die ich gestellt habe, die Antwort dazu kam in deinem ersten Posting nicht ganz klar rüber, drum hab ich nochmal geschrieben.


Wenn die Täter noch unter 21 wären, könnte es trotzdem nach §45 JGG eingestellt werden, ansonsten wär mit Zustimmung des Gerichts auch ne Einstellung nach §153/153a StPO denkbar, aber das käm halt dann drauf an, wie die Justiz da so drauf ist. Dementsprechend wäre natürlich auch ne Verurteilung denkbar.

Nachdem die Beweismittel aber zum einen schon zu lang im Besitz des GBI sind, dass der zweifelsfrei nachweisen kann, dass die Schleifen davor auch drauf waren und zum anderen die rechtmäßigkeit wie er an die gekommen ist zumindest strittig ist muss man sich eh überlegen, ob die Beweise überhaupt für ein Verfahren ausreichen.


Grundsätzlich ist ja bisher eh noch gar nix passiert. Wie ist denn die Lage vor Ort mittlerweile?

Radio Saturn
28.07.2006, 16:35
@Radio Saturn.. gefährlich, hier völlig falsche Darstellungen zu machen....
Der freie Verkauf hat nichts mit dem Betrieb bzw dem abhören zu tun.


e.

So So ...
In der März(98) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:
Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen. In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf! Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97) In der Urteilsbegründung heisst es:
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann. Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!

... allerdings muss ich auch dazu sagen, das dieses Urteil schon eine Weile her ist ...

Gruß
Radio Saturn

Ebi
28.07.2006, 16:39
@Radio Saturn,
vergiss dieses Urteil. Es ist von einem Amtsgericht gefällt worden. Das ist die unterste Stufe der Gerichte.
Danach sind noch viele andere Gerichte (auch höhere Gerichte) zu anderen Urteilen gekommen.
Außerden wurde das TKG im Jahre 2004 geändert. Lies doch einfach mal die entsprechenden §§ und behaupte hier keine falschen dinge.
so, jetzt reichts............
e.

Quattro-xls
28.07.2006, 16:50
Also die Lage vor Ort ist das einige Melder wieder mit 1ner Schleife und Ohne Mithörfunktion da sind (noch nicht alle Melder)
deweitern haben sich die Kameraden entschieden nicht mehr nach dem fme zu fragen sondern abzuwarten was passiert nun doch anzeige oder nicht wobei zu zeit keine anzeige läuft bekannt ist das die fme irgendwan wieder ausgeteilt werden.


ich habe noch was: 2 Kameraden ärgern sich über den Wefü aber nicht wegen dem fme sondern weil sie nach 10 jahren fw gesagt bekommen haben das sie ja von fw kein plän hätten was nicht stimmt.

Nur meine sichtweise ist: Klar ist das mit den Schleifen eine Straftat nach dem TKG nur hätte der Wefü in dieser bez. anders handeln können und nicht so das die melder im moment weg sind ok will ich als gut ansehen aber später solche aussagen zu treffen wie 10 jahre fw............. (siehe oben) dan entäuscht mich das jedoch sehr weil ich habe viel von Fw,DRK,THW etc gehalten aber im moment weis ich nicht ob ich noch spass an sowas habe.

loxi
28.07.2006, 17:57
Also die Lage vor Ort ist das einige Melder wieder mit 1ner Schleife und Ohne Mithörfunktion da sind (noch nicht alle Melder)


Waren die Melder von Herstellerseite auch ohne Mithören vorgesehen oder ist die jetzt bewusst rausprogrammiert worden? Dann würde ich nämlich auch sagen, bei privatem Gerät nicht rechtens.

Praktisch gesehen braucht und sollte ein normaler FWler auch keine Mithörfunktion haben, aber wenn der Hersteller sie eingebaut hat und man ja dafür entsprechend mehr bezahlt hat stellt die herausnahme meines erachtens ne Sachbeschädigung da.

Quattro-xls
28.07.2006, 22:14
Antwort auf den Letzen Beitag: Es Handelt sich um die FME´s Swissphone Qauttro 96 98 XLS diese waren mit Mithörfunktion vom Hersteller kann man aber auch mit der Software raus oder rein Prog.


Das Ende der Leidenstour: Alle Melder sind wieder da mit Schleife von der Ortswehr und Ohne mithörfunktion von einer anzeige wurde wahrscheinlich abgesehen der GBI wollte die Quarze heraus nehmen der Wefü hat ihn aber dan doch umgestimmt.


Noch Fragen ???????????????????

Ebi
28.07.2006, 22:26
Noch Fragen ???????????????????
Ja,
in welcher hessischen Stadt oder in welchem Landkreis bist du denn bei der FW ?
mfg
e.

JohnnyFlash
29.07.2006, 09:27
Der GBI wollte die Quarze rausnehmen?
Der Mann wird ja immer besser...
Langsam kommt der mir vor, wie ein Sherrif für seinen Funkkanal - alles was da nicht passt, wird mit allen legalen und illegalen Mitteln bekämpft.
Wenn er von jemandem hört, der "seinen" Kanal mit dem Scanner abhört, dann klaut er ihm warscheinlich die Antenne oder so!
Das ist ja schon fast besser, als Kindergarten...

Da kommen mir Erinnerungen an den Film "Superstau" auf. Als sich der Kommander und der Safarityp als Ordnungshüter aufspielen und auch machen was sie wollen.
Ich sag nur: "Wenn wir beide hier nicht für Ordnung sorgen, dann ham wir hier in ner halben Stunde den ersten Toten!"


MfG
Johnny

hannibal
29.07.2006, 09:43
"GBI ist wie Polizei" in Anlehnung an Hausmeister Krause

ich find es göttlich

diese ewige Wichtigmacherei;

für etwas wo ein bestimmtes SChreiben auch gut gewesen wäre

So schaffen HIORGS sich neue Mitglieder

Quattro-xls
29.07.2006, 09:47
Der GBI ist halt ein § reiter aber naja kann man nix machen sonder mit leben und wenn man das weis muss man eben manche sachen anders angehen.


Ich sage nur die Zeit regelt alles.

loxi
29.07.2006, 20:17
Der GBI ist halt ein § reiter aber naja kann man nix machen sonder mit leben und wenn man das weis muss man eben manche sachen anders angehen.

Da scheint er aber auch nur auf denen zu reiten die ihm gefallen?!

Quarze rausnehmen? Was wollt er denn dann damit machen? Das wär dann aber entgültig Sachbeschädigung, schließlich habt ihr ja für das bequarzen und einmessen sicher mal bischen was bezahlt?! Und der Einbau von Quarzen in FMEs ist ja sicher nicht strafbar.


Trotzdem nochmal an die Besitzer: Wer sich nen Quattro XLS kauft, hat den sicher nicht nur, dass es bimmelt wenn der Heimatzug alarmiert wird ;)

Florian Geeste
31.07.2006, 11:03
heutzutage hat doch (fast) jeder ein Mobiltelefon und kann über diese von der LS angerufen werden ... da ist eine eigene Schleife nur für WF oder GBI nicht mehr notwendig ...


Als Disponent mal folgendes dazu:
Im laufenden Tagesgeschäft einer Leitsstelle die mit einem oder zwei Mann besetzt ist und dessen Aufgabenbereich die Größe des Saarlandes hat und wir über 100 Feuerwehren und zahlreiche Rettungswachen alarmieren und disponieren und und noch mit unzähligen Spaßanrufern herumschlagen müssen, wähle ich sicher nicht erst irgendwelche Handynummern, die nicht mehr aktuell sind, nicht eingeschaltet sind oder sonstwas. Ich löse den Melder aus mit der Durchsage, "melden Sie sich über Draht in der Leitstelle".

Dafür brauchen die Führungskräfte den Melder.

loxi
31.07.2006, 11:12
Als Disponent mal folgendes dazu:
Im laufenden Tagesgeschäft einer Leitsstelle die mit einem oder zwei Mann besetzt ist und dessen Aufgabenbereich die Größe des Saarlandes hat und wir über 100 Feuerwehren und zahlreiche Rettungswachen alarmieren und disponieren und und noch mit unzähligen Spaßanrufern herumschlagen müssen, wähle ich sicher nicht erst irgendwelche Handynummern, die nicht mehr aktuell sind, nicht eingeschaltet sind oder sonstwas.

Da wird einem ja schlecht wenn man das liest.

Einmannbesetzung für ne integrierte Leitstelle? Nicht aktuelle Datenbanken?

Ihr solltet mal ernsthaft über Eure Strukturen nachdenken.


Trotzdem, es stimmt das es einfacher ist, mal schnell die WF Schleife übern Funk zu jagen als ständig mit ner Mailsbox zu telefonieren.

MatthiasO
31.07.2006, 11:43
Mhhh...

ich stell mir grad mal vor, dass ein Helfer/Helferin einer Organisation sich "mal eben so" die Schleife von gottweißwem (Brandschutzaufsichtsdienst, sonstige Führungskräfte usw.) auf den privaten Melder programmieren lassen und damit in der Öffentlichkeit umherlaufen. Für mich ist das nur eine Frage der Zeit bis der ein oder ander mal in eine Situation kommt wo das "der falsche" Mitbekommt.

Seine Führungskraft in der Organisation wird sich dann ggf. fragen lassen müssen, ob man das nicht hätte unterbinden können. Ich persönlich halte daher die Sache mit den "privaten" Meldern für eine Gratwanderung der besonderen Art - zum einen bin ich wirklich interessiert das möglichst viele Helfer einen Melder haben und dahr froh wenn sich einer selbst sowas kauft. Zum anderen ist die Organisation in der Pflicht die Alarmierungswegen sicher zu stellen und cih als Führungskraft bin für die ordnungsgemäße funktion meiner Einheit verantwortlich. Wenn nun jemand aus unseren Reihen iorgendwie irgendwo auffällt wird das ggf. auch auf die Organisation und mich persönlich zurück fallen - und dann ist irgendwann ganz shcnell der Bart mit allen Dingen ab, die nur mehr oder wneiger korrekt behandelt oder auf dem Obergefreitendienstweg abgehandelt wurden...

Um es ganz klar zu machen: Ich habe nix gegen private Melder, dann aber wirklich nur mit den "richtigen" Schleifen. Mithörfunktion ja oder nein ist mir offengestanden Jacke wie Hose, solange der Helfer damit nicht im Aldi oder auf der Geburtstagsfeier von Tante Minna rumläuft. Ebenso verhält es sich mit den Dingen, die einem im Dienst oder auf dem Funk bekannt werden - wer damit all zu offensiv umgeht wird eingebremst - und da ist es mir wirklich egal ob derjenige nun den Melder dienstlich oder privat erhalten hat oder einen Scanner oder sonstwas benutzt...

Brandinspektor
01.08.2006, 10:13
Hallo zusammen,

ich verfolge diese Diskussion schon länger und möchte doch auch ein paar Anmerkungen machen.
Ich leite in einer Großstadt eine Ortsteil-Feuerwehr (25.000 Einwohner im Ortsteil).

JEDER hat bei uns einen digitalen Textmelder mit den jeweils für ihn benötigten RICs.

Nun aber zur Sache:

Wenn eine Feuerwehr ihre Mitglieder zum Einsatz rufen will, muss sie sich entsprechender
Alarmierungseinrichtungen bedienen – egal ob Melder oder Sirene.

Wenn in einem Löschzug also nur an eine besonders selektierte Anzahl von Leuten
Funkmelder ausgegeben wird, kann dahinter ja auch ein System stecken. Zum Beispiel
könnte es gewollt sein, über Meldeempfänger nur eine geringe Anzahl oder tages-
verfügbare FM (SB) zum Einsatz rufen.

Stellt euch doch einmal vor, es wird aufgrund eines geringen Anlasses über Funkmelder
alarmiert: z. B. Pkw-Brand außerhalb von Gebäuden

Die mit Funkmelder ausgestatteten Kräfte werden alarmiert und fahren zum Feuerwehrhaus.

Einer der Kiddies mit privatem Melder bekommt die Alarmierung mit, macht sich auch auf
den Weg zum Feuerwehrhaus, obwohl ER ja gar nicht alarmiert ist... und es kommt zu
einem Unfall mit seinem Pkw in dessen Folge er schwer verletzt wird...
wie erklärt er nun, warum er gefahren ist ohne angefordert zu sein ?
Die Feuerwehr hat doch gerade IHN gar nicht alarmiert.

OK, es mag vllcht. sehr an den Haaren herbeigezogen sein-aber auch darüber sollte man
doch einmal nachdenken.

Bei mir kommen nur Leute zum Feuerwehrhaus, die auch alarmiert wurden. Wäre ja auch
nicht motivierend, wenn ich ein paar FM (SB) wieder nach hause schicken müsste... weil
ich z. B. nur 9 Leute haben wollte und alarmieren liess, aber 15 kamen.

Viele Grüße
Michael

Florian Geeste
01.08.2006, 10:38
Diesen Beitrag finde ich absolut klasse.

Die meisten ländlichen Wehren haben aber eher ungewollt nur wenige Melder - meist aus finanziellen Gründen.

Aber nochmal - der Beitrag macht Sinn und ist inhaltlich gut.
Besonders für Leute die die fremden Schleifen nicht nur drauf haben um zu hören was los ist sondern um mit auszurücken.

Fabpicard
01.08.2006, 10:57
Genau so sieht doch mal gesunder Menschenverstand aus :)

Das kann ich nur loben.

Bin bei uns selbst auch nicht zum GH gefahren, als ich noch keinen Melder hatte und trotzdem den halben LZ von uns hab durch den Ort fahren sehen.

Schließlich ist jede Wehr für ihre Alarmierung selbst verantwortlich und wenn jemand aus kostennot einen Melder "sponsorn" will, dann sollte dieser auch in den Besitz der Stadt übergehen. Man kann ja auch vereinbaren, dass nach Austritt er den Melder wieder zurück geschenkt bekommt.

MfG Fabsi

Quattro-xls
02.08.2006, 20:16
Zum Thema Jeder darf einen Melder Haben:

Der Melder ist zwar privates Eigentum, mann ist aber als Privatperson nicht berechtigt ihn in der BRD zu betreiben. Daher wird der Kanalquarz entfernt, der den Empfang ermöglicht. Den Rest darf mann natürlich behalten.

Wenn Es zur Anzeige Kommt kommen Folgende § ins Spiel:

- Missbrauch von Funkempfangsanlagen der BOS,

- Verstöße gegen dasTKG (Telekommunikationsgesetz)

- widerrechtlichem Betrieb von Funkempfangsanlagen

- Verstoß gegen §201 Abs. 3 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)

- Verstoß gegen §203 Abs. 2,4,5 (Verletzung von Privatgeheimnissen)

- Verstoß gegen §353 b (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht



Frage Wofür mehr Schleifen auf dem Melder = Konnte Keiner sagen
Frage ist dies Rechtens= Nein Schleifen sowie Mithören

Hätten der GBI und der Wefü anders handeln können Kameradschaftlich= Ja hätten sie bzw haben sie und sind einer Anzeige aus dem weg gegangen.


Die Melder sind alle wieder da Jedoch Ohne Sprachspeicher Mithören usw und nur die schleife der Ortswehr

Gestern sind dan die Melder wieder eingesammelt worden und werden mit Sprachspeicher usw wieder Prog. <aber nur die schleife der ortswehr ist drauf>


Kommt dieser Fall noch mal in der FW vor wird Anzeige Erstattet und die Kameraden werden aus der FW ausgeschlossen.

Es wurde angekündigt das die Melder in nächster Zeit noch mal Geprüft werden.

-----------------------Ende---------------------------

hannibal
02.08.2006, 20:20
der Fehler fing an als Ihr die Fme aus der hand gegeben habt

Quattro-xls
02.08.2006, 22:20
Ist richtig

MatthiasO
03.08.2006, 07:20
Ich glaube es wurde schon lange genug in diesem Thrad Diskutiert, finde aber es wird durch Gebetsmühlenartige Wiederholung auch nicht richtiger - der Fehler fing meines Erachtens bereist zu dem Zeitpunkt an, an dem die Betroffenen Kameraden das Maß etwas überschritten und sich Zugang zu Informationen beschafften die nunmal für Sie nicht bestimmt sind...

Florian Geeste
04.08.2006, 14:06
der Fehler fing an als Ihr die Fme aus der hand gegeben habt


stellt Euch mal vor, die Jungs hätten die Melder nicht hergegeben.
Vermutlich war dem Einsammler ja bekannt was mit den Meldern los war und was damit gemacht wurde.

Glaubt Ihr, das nicht rausgeben hätte die Situation und die Stimmung geändert?
Vermutlich wären sie vom Dienst ausgeschlossen worden und hätten zusätzlich eine Anzeige erhalten.

akkonsaarland
04.08.2006, 14:20
Es wurde angekündigt das die Melder in nächster Zeit noch mal Geprüft werden.

-----------------------Ende---------------------------[/QUOTE]
ich würde sagen der ist nicht mehr da

Quattro-xls
16.08.2006, 19:36
Klar bin ich noch da aber das thema ist für mich soweit durch aber wenn noch fragen da sind schreibt sie doch :-) bis bald.