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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PUXING PX-777



Florian Feuerbaer
14.07.2006, 12:55
Hallo

Da ich mit der Suche kein Erfolg hatte, muss ein neuer Thread her ;=)

Bin ich heute bei Ebay auf folgendes gestoßen:
http://cgi.ebay.de/Pair-PX-777-5W-VHF136-174MHz-Programmable-Walkie-Talkie_W0QQitemZ130004981472QQihZ003QQcategoryZ120 63QQrdZ1QQcmdZViewItem

Frage kennt jemand diese Fug? Schon erfahungen damit gemacht? Vor-Nachteile?

Genau das gleiche frage ich mal bei dem Bidatong BD-6118 ......

Natürlich kein ersatz für mein GP 340... aber das Inetresse bei dem Preis und der Größe wäre schon da.

Grüße

Florian

florian M.
16.07.2006, 10:46
Hallo die Geräte scheinen in der Tat ja wirlich sehr günstig zu sein. Wenn man mal bedenkt, dass schon ein Ladegerät dabei ist, was wo anderes schon soviel kostet wie ein Neugerät müsste man die Geräte mal testen. Interessant zu wissen wäre wie es mit den Kanälen aussieht. Welche Bandlagen eingestellt werden können usw. Wenn du wissen willst ob die Geräte was taugen kannst du ja mal die anderen Käufer bei Ebay kontaktieren und fragen wie zufrieden sie sind.
Vielleicht wäre der Thread im BOS-BEREICh besser aufgehoben.

MFG
Florian

Florian Feuerbaer
16.07.2006, 15:44
Hmm teure Versandkosten, da überlege ich mal in die Runde zu fragen ob es Interesse an einer Sammelbestellung gibt...

Florian 40
16.07.2006, 23:08
Moin,

hier gibt es auch jemanden der das Gerät mit normalen Versandkosten
direkt aus Deutschland anbietet.

Artikelnummer: 160008936304

Gruss Flo

florian M.
18.07.2006, 18:18
Hallo,
ich habe eben auf Anfrage sowas wie die Gerätespezifikationen zugesandt bekommen.

MFG
Florian

Florian Feuerbaer
18.07.2006, 19:32
Der Deutsche Händler will 180 Euro haben (nicht der Anbieter von Ebay!).

emt9-83-1
25.07.2006, 19:43
hallo, es gibt es für 135 €, haben selbst welche in Betrieb. sind vom handlig sehr zufrieden auch von der bedienung. Der lautsprecher ist auch spitze.

also wir haben keine probleme damit und sehr zufrieden.

programmieren kann mann das teil auch von hand, wenn es mal ein kanal seinsoll der nicht eingespeichert ist.

gruß emt9-83-1

DG3YCS
25.07.2006, 20:13
Hallo,

Zu diesen Geräten kann man nur dasselbe sagen wie zu allen anderen dieser Billiggeräte:
Zum Spielen reichts, miteinander reden kann man auch, aber sonst???
Für alle halbwegs ernsten Anwendungen i.d.R. NICHT zu gebrauchen!!!
(Wer mehr wissen möchte, der bemühe mal die Suche nach diversen BilligFuG´s )
Ich habe mir diese "Technischen Daten" mal angesehn.
Auf gut deutsch: Was soll das für ein geschreibsel sein???
Selbst wenn ich von den Umständen mal absehe (Erstellt mit einer DEMOVERSION, teilweise unlesbares Schriftbild), dann ist der Großteil der Technischen Daten immer noch Wertlos. Das sind einfach ein paar Ziffern in den Raum gestellt. Teilweise fehlt die Bezugsgröße.

Wenn ich zb. die Empfindlichkeit angeben will, dann benötige ich immer eine Bezugsgröße! MAnn gibt an, wie Stark das Eingangssignal für eine bestimmte Wiedergabequalität sein muss. I.d.R. wird man angaben finden wie zb. 0,5µV BEI 12dB SINAD oder auch 20dB SINAD (Signal Rausch-Abstand).
Wenn ich aber nur eine Zahl angebe, dann ist das Wertlos.

Also welches Signal liefert mir dieses Gerät bei 0,2µV? Ein weißes Rauschen?, ein Verrauschtes Signal?, Radio Moskau auf allen Frequenzen (Wahrscheinlich ;-)). Aber eines ist Sicher, bestimmt kein Rauschfreies Signal, denn das ist selbst mit einem Spitzen Empfänger und Höchstwertigsten Bauteilen nur in einer sehr Störungsarmen Umgebung möglich (Mitten im Wald fernab von Autos, Industrie, Handys/-Masten und ganz besonders TV/Radiosendern!
Auch ein Verrauschtes, aber verständliches Signal halte ich für eher ausgeschlossen!
Allein dieses Verrät mir das der Rest der Angaben, selbst wenn alle Werte da stehen, wertlos ist!
Ausserdem steht in der Auktion, das dieses Gerät die Frequenzraster 12,5KHz und 25KHz beherrscht. Also nur für Afu zu gebrauchen. Im BOS und Betriebsfunk haben wir 20KHz.

Darüberhinaus hat dieses Gerät nie eine Zulassungsprüfung erlebt. Es ist nich unwahrscheinlich das es eine Menge Nebenaussendungen produziert!
Und wenn dem so ist, dann ist die BnetzA und auch andere schneller da als ihr denkt. Denn mit so einem Gerät im BOs zu Stören ist schon ein anderes Kalliber als mit einem Gerät Betrieb zu machen, das keine BOS-zulassung hat weil vieleicht die zweite Ruftaste fehlt. Ansonsten aber für den Betrieb in Deutschland zulässig ist und hinsichtlich der Störstrahlung im grünen Bereich ist.

Ausserdem kostet das Gerät 90Eur, dazu kommen 60Eur. Versand. Insgesamt also 150 Eur. Für dieses Geld gibt es schon sehr gute Gebrauchte Betriebsfunkgeräte die auch für den Einsatzdienst taugen (Ok, Zulassung für BOS haben se nicht.)
Legt man nochmal 50Eur. drauf gibt es sogar Vielkanalgeräte MIT Zulassung.
Es lohnt sich also eigendlich auch Finanziell nicht!

Gruß
Carsten

EDIT: Hier mal der Link zu einem anderen Threat.
Insbesondere sind die Erfahrungen der Nutzer NACH der anfänglichen Euphorie und die darauffolgenden Kosequenzen (Rückgabe) interessant... ;-)
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=21169&highlight=billig

wodoe
25.07.2006, 20:38
wer derartige Geräte aus Geldnot oder Geiz Sensationslust oder weiss der Teufel was in einer Feuerwehr o.ä. auf BOS Frequenzen betreibt gehört samt den Geräten aus dem Verein rausgeschmissen......

und @ emt9-83-1

egal auf welchen Kanälen ihr diese Krücken betreibt - Betriebsfunk oder BOS-
in beiden Fällen seit Ihr beim Staatsanwalt gerne gesehene Gäste wegen Vergehen gegen das Fernmeldeanlagengesetz.......jeder Verantwortungsvolle Wehrführer o.ä. wird die Dinger aus seinem Verantwortungsbereich entfernen

Ich erlebe das jede Woche hier in der Werkstatt "Haben uns Exportgerät gekauft - bitte programmieren auf K 55 WU" oder seit neuestem sogar diese Billig Handfunkgeräte im 4m Band (125,--Euro für ein 4m Handfunkgerät ???????)......Geräte und Besitzer verlassen unverrichteter Dinge mit Ihren Schätzen den Laden

einfach Schwachsinnig so was

ZickZack
26.07.2006, 10:50
Die Teile sind aber ganz schön doll von Motorola abgeguckt. Die Bedienknöpfe oben sind die gleichen, die Rückseite auch und das ganze Design sieht mir sehr nach GP 388 aus. Aber wenn die Dinger funktionieren, sind sie für den privaten Betrieb sicherlich super geeignet.

DG3YCS
26.07.2006, 11:26
Hi,

Ja, die Chinesen kopieren im Moment ganz schön...
Allerdings nur Äusserlich, was die inneren Werte angeht passt es nicht.

Ich denke bis zum Beweis des Gegenteils aber NICHT, das die für den Privaten gebrauch geeignet sind, sei er wirklich auch noch so Privat.
JA, man kann sich damit sicher unterhalten, aber wie sieht es wie der Störstrahlung aus??? Und die ist es ja, die dir Ärger bringt!

Gruß
Carsten

wodoe
26.07.2006, 11:40
" sind sie für den privaten Betrieb sicherlich super geeignet"

und "Super" nicht zugelassen.........

warum kapieren eiige dolle einfach nciht, daß sie mit einem Bein immer vor dem Richter stehen - nur wegen so einem Quatsch wie Handfunkgeräten

Da...im Norm.. oder wie die alle heissen 19,95 € für 2 Handfunken---die sind für die Spielekinder bestens geeignet

ZickZack
26.07.2006, 18:22
Wenn man ein z.B. Motorola GP380 nimmt, die 3 Freenetfrequenzen programmiert und eine Sendeleitung von 500mW einstellt, dann hat man ein Funkgerät, dass die Spezifikationen besser einhält als jedes billige Freenet-Gerät aus dem Hobby-Baumarkt. Dennoch hätte es keine Zulassung obwohl es wesentlich frequenzstabiler wäre und weniger Störstrahlung hätte.

Fazit: Kein technisches Problem - sondern rein juristisch.

Mich persönlich würde es in einem solchen Fall wenig interessieren was das Gesetzt sagt. Fakt ist, dass die Dinger alle Vorraussetzungen für den "legalen" Betrieb im Freenet-Einsatz (im Fall von Qualitätsprodukten aus dem Hause Motorola) erfüllen auch wenn die keine offizielle Genehmigung haben.

MEINE Meinung. ;-)

wodoe
26.07.2006, 18:34
schon richtig....
nur deine Meinung interessiert hierzulande keine Bundesnetzagentur oder sonstige Behörde.

Diskussion also völlig überflüssig - es ist eine Straftat (lach...) im Sinne des Fernmeldeanlagengesetztes und da hat sich jeder - incl. dir -daran zu halten.

und erst recht bei diesen Billig Dingern -die dann mit BOS Frequnezen gefüttert werden.

DG3YCS
26.07.2006, 18:39
Hi,

Moment, du vergleichst aber hier Äpfel mit Birnen.

Wenn du ein Gerät nimmst, dass die Anforderungen ÜBERERFÜLLT und in einem Bereich einsetzt für den solch "hohe" Anforderungen nicht vorgesehen sind und halt viele mit diesen Billig-Kinderspielzeugen arbeiten diese Anforderungen gerade so ebend einhalten (oder auch nicht), dann ist das etwas völlig anderes, als wenn du mit Geräten die technisch diese Anforderungen ebend NICHT erfüllen in Bereichen arbeitest die aber höhere Anforderungen vorsehen und u.U. für die öffentliche Sicherheit relevant sind!!!

Der vergleich mit dem GP300 auf Freenet-Frequenzen entspricht rechtlich übrigend dem Betrieb von (qualitativ hochwertigen), für Betriebsfunk zugelassenen Geräten ohne BOS-Zulassung auf BOS Frequenzen.

Gruß
Carsten

ZickZack
26.07.2006, 19:00
Ich meinte mein Posting genau so wie Carsten es bestätigt hat und nicht wie wodoe es darlegt.

Dass man die China-Gurken nicht auf BOS-Kanälen betreiben darf ist völlig unumstritten! Solche Geräte haben im BOS nichts verloren!

Ich spreche lediglich von den Freenetfrequenzen im 2m Band, die für jedermann (bis 2015) frei nutzen darf.

Also ich hätte daher absolut keine Bedenken ein hochwertiges Funkgerät wie z.B. die GP Serie von Motorola im Freenet-Bereich zu benutzen.
Die Leute, die jetzt noch auf den Paragraphen rumreiten kann ich nicht verstehen.

DG3YCS
26.07.2006, 19:24
Hallo,

allerdings ist das Problem bei diesen China-Möhren, dass diese überhaupt keiner Prüfung unterzogen worden sind!
Das Problem was ich bei den Geräten sehe, ist das man sich mit diesen Geräten zwar im Freenet bereich irgendwie verständigen könnte (Wie gut das sei mal dahingestellt), Allerdings weiß ich nicht, woich GLEICHZEITIG noch sende. (Nebenaussendungen und Oberwellen).
Und diese Nebenaussendungen können, obwohl eine Freenet-Frequenz eingestellt ist, sowohl im Flugfunk-Bereich wie auch im BOS Bereich oder Betriebfunk senden. Vieleicht auch in allen drei Bereichen gleichzeitig?
Und der Normalanwender ohne SPEKTRUM-ANALYZER hat keine Chance das zu bemerken.
Ich habe schon mal ein Gerät hier gehabt, dass mit mehr als einen halben Watt im Flugfunk-Bereich gesendet hat, Obwohl eine AFU-Frequenz eingestellt war.

Wenn man aber in diesen Bereichen Stört, dann hat man aber die BnetzA schneller "am Arsch" als man schauen kann. Und gerade wenn solche Störungen vorliegen, dann hat man richtig Ärger , viel mehr als wenn man nur ein Unerlaubtes Gerät verendet hätte. Die Kosten des MEsseinsatzes darf man auch noch bezahlen.

Wenn ich nun ein ZUGELASSENES Betriebsfunkgerät im Freenet-Bereich verwende, dann ist daszwar auch nicht erlaubt, aber ich kann sicher sein, dass ich niemanden ausserhalb dieses Bereiches störe.

Es ist halt nicht nur eine Frage der Vorschriften, denn dieser Verstoss ist im Falle eines Falles wirklich das allerkleinste Problem...

Der Namenlose
15.11.2006, 16:14
Mittlerweile hat wohl zumindest das Puxing PX-777 eine CE-Prüfung bestanden und wird auch in Großbritannien direkt angeboten.

Hier mal ein Test zu einigen China-Geräten (Link aus dem Neuner-Forum):

http://209.85.129.104/search?q=cache:6zV1-vuQzUoJ:www.transmission1.co.uk/index.php%3Fname%3DNews%26file%3Darticle%26sid%3D9 2

Das PX-777 ist dort gar nicht schlecht beurteilt worden.

Funkhandel
15.11.2006, 20:56
Hallo,

Wenn ich nun ein ZUGELASSENES Betriebsfunkgerät im Freenet-Bereich verwende, dann ist daszwar auch nicht erlaubt, ...

Sagt wer? Du solltest Dich mal auf den aktuellen Stand der Vorschriften und Gesetze bringen. Das interessiert schon lange nicht mehr was Du dort für ein Gerät benutzt, solange es die Werte der gültigen Vorschriften (Ausgangsleistung, Hub etc.) einhält. Es ist überhaupt kein Problem (rechtlich) mit einer Motorola BF-Kiste im Freenet oder PMR rumzufunken.

Gruß
Maik

Florian 40
16.11.2006, 01:58
Moin Maik,

wo hat Du diese Info her ?
Würde mich über eine Quellenangabe freuen.

Danke.

Gruss Florian

Funkhandel
16.11.2006, 08:40
Stand in irgend einer Amtsblattverfügung der RegTP (heute BnetzAG). Ist schon einige Zeit her.

Maik

Florian 40
16.11.2006, 13:58
Mahlzeit,

vielen Dank für die Antwort Maik. Das heisst auf gut Deutsch wirklich das ich
mein MT2100 mit den entsprechenden Parametern auf PMR nutzen darf ?

Das kann ich mir bei der deutschen Bürokratie irgendwie nicht vorstellen.
Wenn ich die Amtsblattausgabe gefunden habe poste ich die Nummer von dieser
wenn hierdran intresse besteht.

Gruss Flo

Der Namenlose
16.11.2006, 14:22
Interesse besteht!

Florian 40
17.11.2006, 01:09
Guten Abend,

also bisher bin ich nicht weiter fündig geworden, bis auf diese Meldung.
http://www.funkmagazin.de/20123.htm

Dort steht unter anderem:
Die neuen Frequenzzuteilungen enthalten grundsätzlich keine Angaben mehr über die Beschaffenheit der Funkgeräte, die für die betreffende Funkanwendung benutzt werden dürfen. In den Zuteilungen wird dazu lediglich auf die gesetzlichen Bestimmungen des FTEG des EMVG verwiesen.

Ich werde weitersuchen.

Edit Anfang:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/315.pdf
Hier steht unter anderem: Die Nutzung der Frequenzen ist nicht an
einen bestimmten technischen Standard gebunden.

Ist das der entscheidene Abschnitt ?
Edit Ende

Gruss Flo

Truthahnsushi
17.11.2006, 01:56
Solange es Motorola ist under Vorbesitzer kein Vollidiot war, kann man sich eigentlich guten Gewissens überall rumtreiben, solange man fair und freundlich bleibt.

Florian 40
17.11.2006, 02:00
Das mag ja sein, aber mich intressiert jetzt ob es wirklich von der BNetzA
ohne Probleme und Ärger hingenommen wird das man auch andere als die
extra dafür zugelassenen Geräte verwenden darf.

DG3YCS
17.11.2006, 02:01
HAllo Zusammen,

der Liebe Maik, der hier eine alte Aussage von mir zitiert und mir heute bezugnehmen auf eine vor Monaten getätigte Aussage vorwirft ich sei nicht auf den neuesten Stand, bezieht sich wahrscheinlich auf die beiden folgenden Allgemeinzuteilungen, welche mir selbstverständlich bekannt sind und in letzter Zeit mehrfach verändert wurden:

Für Freenet:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/916.pdf
Für PMR:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/315.pdf

In beiden Zuteilungen befindet sich der Passus:
"Die Nutzung der Frequenzen ist nicht an einen bestimmten technischen Standard gebunden."

Hieraus könnte man nun seine Aussage, "ES IST ALLES LEGAL" ableiten.
Aber: Tatsächlich ist das gar nicht so sicher!!!!
Hier gehen die Rechtsauffassungen SEHR WEIT ausseinander. Je Nachdem auf welcher Aussenstelle man anfragt (Ich habe hier aussagen von 11 Aussenstellen vorliegen mit denen ich diesntlich zu tun habe und wo ich dieses Thema auch nebenbei mal angesprochen habe...) bekommt man eine unterschiedliche Antwort.

Die einen sind der Meinung: Ja, man darf das.
Aber der überwiegende Teil (8x) sagt: Nein man darf es nicht!

Eine Anfrage beim Zuständigen Fachreferat brachte ebendfalls die (nicht verbindliche) Aussage, das man im Moment noch davon ausgeht, das es ebend NICHT erlaubt ist.

Die telefonische Begründung dafür lautet so:
Es sind alle Geräte erlaubt die vom Hersteller für die Nutzung im PMR Funk vorgesehen sind (bestimmungsgemäßer Gebrauch, querverweis FTEG). Es ist nur lediglich nicht mehr vorgeschrieben wie diese Geräte insgesamt aufgebaut sein müssen.
Wenn man nun ein X-Beliebiges Betriebsfunkgerät nehmen würde und das einfach auf PMR Proggen würde, so währe ebend KEIN Bestimmungsgemäßer Gebrauch. Es ist ja nicht für PMR vorgesehen, hat NUR eine Zulassung für Betriebsfunk. Bei neuen Funkgeräten befindet sich ja zb. neben dem CE Zeichen ein Ausrufezeichen im Kreis, dieses bedeutet allgemein gesagt, das es Einschränkungen gibt und auf jeden Fall die Bedienungsanleitung zu beachten ist in der die zulässigen Einsatzbedingungen aufgezählt sein müssen.

Wenn nun also ein HERSTELLER festlegt, wenn die Vorgaben eingehalten werden, dann ist das GErät mit dieser und jenen Programmierung auch für PMR geeignet, dann darf es auch genutzt werden!
Tut er das nicht, Darf man es NICHT!

Eine ähnliche Begründung habe ich mehrfach auch von den unteren Dienstellen gehört!

Allerdings ist die schriftliche bitte um Rechtsverbindliche! Auskunft meinerseits bis heute unbeantwortet.

Es gab übrigends im Bezug auf den CB-Funk mal ähnliche Unklarheiten und da wurde dann auf massiven Anfragen von Afus letztendlich entschieden "NEIN, nur ECHTE CB Geräte dürfen verwendet werden". Die Zuteilung wurde daraufhin auch präzisiert.

Was hier passiert ist noch Unklar, das was oben Steht sind meine Info´s zu dem Thema. Ich denke es ist zumindest erkennbar das es große Unsicherheiten bei dem Thema gibt.

Daher währe ich mit diesen "Scheißhaustiraden" extrem vorsichtig!
NAtürlich ist es in der REalität inzwischen so, dass es fast keinen mehr Interessiert was es für ein Gerät ist, wenn man die Parameter in etwa einhält.

Aber das heißt noch lange nicht das es 100% Legal ist.
Und wenn jetzt jemand, der eigendlich besser wissen müsste, es einfach so ohne Nachweis behauptet, dann muss ich schon mal die Stirn runzeln...
Aber er ist es ja nicht der sich wenn es hart auf hart kommt damit Ärger einhandelt. Verantwortlich ist IMMER der Betreiber des Gerätes.

Interessant, wenn auch nicht rechtsverbindlich und eher auf CB bezogen ist hierzu auch die folgende Seite :
http://www.gross24.de/funk/content/cb-funk-fuer-alle.htm
Interessant sind hier besonders die letzten Sätze:


Ausserdem muss das Gerät vom Hersteller für die Verwendung in Deutschland auch ausdrücklich angemeldet (amtsdeutsch: "notifiziert") sein. Das erkennt man daran, dass Informationen über die Länder, in denen das Gerät benutzt werden darf, sowohl bereits auf der Verpackung als auch in der Bedienungsanleitung angegeben sein müssen.

Vorsicht:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Sie dürfen Funkgeräte nur nach den für die jeweilige Gegend geltenden Regeln und nach den Vorgaben der Bedienungsanleitung benutzen. Wenn Sie bei einer Kontrolle mit einer für Sie nicht erlaubten Schalterstellung oder auf einem in der Gegend verbotenen Kanal "erwischt" werden, sind Sie alleine dafür verantwortlich.


Falls Maik allerdings den Nachweis hat, dass es doch auf jedenfall und Garantiert erlaubt ist, dann soll er das bitte hier Posten und ich werde mich in aller Form bei Ihm entschuldigen!

Gruß
Carsten

EDIT:
Oh ICh sehe gerade die eine Fundstelle wurde bereits gepostet kurz nachdem ich angefangen habe zu schreiben... Sry. Für die wiederholung.
Ach ja, falls jemand Ansprechpartner bei der BnetzA wissen möchte:
!Email! (Bitte keine PN)

Florian Feuerbaer
17.11.2006, 09:10
So eine Aussage wie von DG3YCS wünsche ich mir hier öfter! Fachlich und umpfangreich! ;)

Florian 40
17.11.2006, 14:03
Mahlzeit,

@ Carsten

Vielen Dank für deinen Beitrag, ich denke dem muss wirklich nichts hinzugfügt
werden. Ich werde auch mal eine meine zuständige Aussenstelle der BNetzA
eine schriftliche Anfrage stellen, mal sehen was herauskommt. Ich denke zwar
auch nicht viel, aber probieren geht über studieren.

@ Florian Feuerbaer

Ich stimme Dir voll zu.

Gruss Flo

FmTrpTHWSiegen
24.08.2007, 14:53
Hallo Leute.

Also mir war das alles irgendwie zu Dubios und ich habe mich mit der Firma BARCAL, die machen diese Bescheinigung die mal Downloadbar von puxing.de war, darauf hin habe ich bescheid bekommen das diese Bescheinigung ein FAKE ist und diese Dinger normal gar nicht nach deutschland hätten kommen dürfen.

Hier mal der Link zu unserem Forum mit den Schriftstücken:

http://30995.rapidforum.com/topic=101071472659

Würde mich auf Resonanz freuen um mehr licht ins Dunkle zu bekommen.

ZickZack
25.08.2007, 01:38
Nicht schlecht! :-)

Chr881986
25.08.2007, 08:37
Hallo Leute.

Also mir war das alles irgendwie zu Dubios und ich habe mich mit der Firma BARCAL, die machen diese Bescheinigung die mal Downloadbar von puxing.de war, darauf hin habe ich bescheid bekommen das diese Bescheinigung ein FAKE ist und diese Dinger normal gar nicht nach deutschland hätten kommen dürfen.

Hier mal der Link zu unserem Forum mit den Schriftstücken:

http://30995.rapidforum.com/topic=101071472659

Würde mich auf Resonanz freuen um mehr licht ins Dunkle zu bekommen.

kannst mir das einer von englich ins deutsche übersetzten, bin der engl. Sprache nicht so bewandertt.

Danke

Mfg
Chris

DG3YCS
27.08.2007, 19:15
Hi,

hier die freie Übersetzung der zweiten Email:

Der Vertreter der Fa.BACAL (Eine Fa. die u.a. zur Zulassung von Funkgeräten erforderliche Gutachten erstellt, ähnlich wie damals die FTZ) teilt hier auf die Anfrage nach den Zulassungsunterlagen mit, das das eingeschickte Gutachten von der Herstellerfirma des PUXING GEFÄLSCHT ist.

Es wird vermutet das der Chinesische Hersteller einfach ein echtes Formular für ein anderers Gerät eingescannt hat und die relevanten Passagen geändert hat!

Dieses Gutachten ist nicht die Zulassung selbst, eine Kopie hiervon müsse über die Herstellerfirma angefordert werden. (aber es ist für die Zulassung eine Vorraussetzung)

(Diese Gutachten sind im übrigen SCHWEINETEUER und dürfen nur von bestimmten, namentlich genannten Firmen erstellt werden!)

Damit beruht die Zulassung des Gerätes auf einer Fälschung und ist Ungültig!
Das Gerät erfordert die Zulassungsvorraussetzungen NICHT und dürfte somit nicht betrieben werden! Sobald die entsprechende Behörde davon Wind bekommt, wird sie die Zulassung wahrscheinlich offiziell Zurücknehmen!
-Sofortiges Betriebs- und Handelsverbot-
(Nur im AFU Bereich noch legal!)

Genau genommen ist das ein ganz schöner HAmmer, von dem viele wahrscheinlich noch nicht einmal realisiert haben was das im endeffekt bedeutet!!!

Gruß
Carsten

bobfences
28.08.2007, 16:34
"However, HUAYI Import & Export Trading Company Ltd., Did have BACL provide them with an
Expert Letter of Opinion for the PX-777 against the EU R&TTE Directive. See Attachments."

wo sind die Attachments? Ich les dass so, dass Puxing die Prüfung nicht selbst beauftragt hat (die CE, die FCC wohl), aber HUAYI Import & Export Trading Company Ltd. hat die CE Prüfung beauftragt.

Also was solls, ist ja wohl egal welcher Chinese die Prüfung bestellt :-}

Und übrigens, in Chicago ist ein rostiges Fahrrad umgefallen....

bob

FmTrpTHWSiegen
04.09.2007, 09:40
Die Anhänge habe ich noch. Weiß ja nicht ob ich die einfach so weitergeben kann.

Danke Carsten für die Übersetzung. Darf ich sie auf der Seite einfügen? Natürlich mit Qellenangabe.

Ich habe da mal bei der BnetA nachgehört die haben selber nicht so den richtigen Blickler was da geht.

knutpotsdam
04.09.2007, 15:06
Hallo,

ich habe vor einiger Zeit mal eine Mail an einen deutschen Anbieter der Geräte geschrieben un angefragt, welche Zulassungen die Geräte aufweisen.
Ich bekam nie eine Antwort (auch nicht auf meine späteren Nachfragen) - der wusste bestimmt weshalb.

Gruß
Knut

031
05.09.2007, 17:15
Ich habe übrigens noch die Bescheinigung, die früher mal auf der Puxing Webseite zu finden war (s. Anlage).

FmTrpTHWSiegen
09.09.2007, 21:31
Und genau das ist, laut BARCAL, der Fake.

Kann mir aber jetzt mal jemand erklären wo ich Infos herbekomme wie es sich mit dem Betreiben dieses Gerätes verhält? Bitte mit Quellenangabe, also hieb und stichfest.

031
10.09.2007, 10:27
Ich glaube, da gibt es nur einen möglichen Weg.
Mangels jeglicher Zulassung solltest Du die Amateurfunkprüfung ablegen und dann darfst Du das Gerät verwenden, natürlich nur auf AFu Frquenzen.

Florian Feuerbaer
10.09.2007, 10:39
Ich glaube, da gibt es nur einen möglichen Weg.
Mangels jeglicher Zulassung solltest Du die Amateurfunkprüfung ablegen und dann darfst Du das Gerät verwenden, natürlich nur auf AFu Frquenzen.

Naja der Weg wäre möglich, aber jeder der dann die Prüfung gemacht hat, wird sich eher ein anderes Gerät kaufen...

bobfences
10.09.2007, 20:05
Naja der Weg wäre möglich, aber jeder der dann die Prüfung gemacht hat, wird sich eher ein anderes Gerät kaufen...

Zum Glück gibts da noch andere Meinungen...

http://www.eham.net/reviews/detail/6221

bob

ZickZack
11.09.2007, 02:19
Das Ding ist Spielzeug! Zertifikat hin oder her. Fürs gleiche Geld (oder ein bisschen mehr) gibt bei dem grossen Online-Autkionshaus Markengeräte, die man aus einem fahrenden Auto werfen kann ohne, dass sie kaputt gehen. Ich benutze JEDEN TAG ein Handfunkgerät zur Kommunikation. Öfters als mein Handy. In der Zeit hätte ich vermutlich schon 5 Puxing verschlissen.
Kauft euch lieber was ordentliches, womit ihr lange Freude habt.

funkwart
11.09.2007, 11:29
Fürs gleiche Geld (oder ein bisschen mehr) gibt bei dem grossen Online-Autkionshaus Markengeräte, die man aus einem fahrenden Auto werfen kann ohne, dass sie kaputt gehen.

Und genau DA musst Du aufpassen. Einigen der bei diesem großen Online-Auktionshaus angebotenen Geräten ist genau DAS passiert: Sie sind vom Laster gefallen! Damit macht man sich dann auch nicht glücklicher...

Gruß,
Funkwart

Florian Feuerbaer
11.09.2007, 19:32
Und genau DA musst Du aufpassen. Einigen der bei diesem großen Online-Auktionshaus angebotenen Geräten ist genau DAS passiert: Sie sind vom Laster gefallen! Damit macht man sich dann auch nicht glücklicher...

Gruß,
Funkwart

Das hat aber keinen Einfluss auf die Qualität vom Gerät, und darum geht es hier.

Chr881986
11.09.2007, 19:34
Moin,

kennt schon jemand den "angeblichen" Nachvolger vom 777, den 328????

Mfg
Chris

FmTrpTHWSiegen
20.09.2007, 11:32
habe ich das Teil. Werde aber nen Teufel tun da was zu kaufen. Das ist überhaupt so en Dingen. Erst hat der Vertreter für Deutschland (www.PUXING.de) Welche ohne CE Kennung und dann auf einmal mit. Weiß der Geier obs bei den neuen Teilen auch so ist.

Spyfreak
25.09.2007, 15:15
Drauf ist es bestimmt, und eine Konformitaetserklaerung gibt es bestimmt auch, aber ob die einer ueerpruefung standhalten wuerde?...

Leute vergisst nicht, dass Firmen in den meisten Faellen selbst zertifizieren, d.h. die konformitaetserklaerung wird geschrieben und das CE-Zeichen angebracht. Du musst niemandem beweisen, dass diese Werte auch stimmen. Udn wer misst da schon nach? Das Schlimmste, was passieren kann ist, dass dir verboten wird das Geraet so zu vertreiben. Und das muss jedes EU Land fuer sich selber machen....

Bis das passiert sind die Chinesen schon reich. Ist bei PC-Kabeln genau so, da werden CAT 5 als CAT6 und CAT7 verkauft, merkt der Anwender zu Hause mit 5 Metern Kabellaenge so oder so nicht...

Aircell
17.12.2007, 13:51
Gibts denn mitlerweile, speziell zum Puxing PX-328, was neues in Sachen Zulassung?
Erfahrungsberichte?

wodoe
17.12.2007, 13:59
Zulassung......am besten noch als BOS Gerät.


........also an den Weihnachtsmann glaube ich eher, als daß die Dinger eine Zulassung bekommen.........so was kostet ja auch Geld

Aircell
17.12.2007, 14:12
Schwachsinn BOS...

PMR/Freenet...

Sportwart
18.12.2007, 00:21
Einer meiner Sportwart- Kollegen hat sich vor kurzem so ein Gerät geholt, hat sie seitdem bei zwei Veranstaltungen in Gebrauch gehabt. Ergebnis: Obwohl nur ca. 500m von mir entfernt und Sichtkontakt, war die Verständigung schlechter als zu wesentlich weiter entfernten Posten mit Yaesu-, Bidatong- oder Motorola- Geräten.
Und das lag nicht an den Umgebungsgeräuschen durch vorbeifahrende Rallye- Fahrzeuge.

KLorsbach
31.07.2008, 20:06
Ich habe übrigens noch die Bescheinigung, die früher mal auf der Puxing Webseite zu finden war (s. Anlage).






Hallo eine Wichtige Mitteilung wegen der Puxing PX-777 UHF 400 bis 470 Mhz

Laut Staatsanwaltschaft Siegen und Bundesnetzagentur Herr ********, sollen die Konformitätserklärungen keine Fälschungen sein.
Davon waren einige Personen, die auch Mitglied in diesem Forum sind der Meinung ich hätte Gefälschte Unterlagen bei den Ausgelieferten Geräte gehabt. Telfonnummer von Herrn *******: *****zensiert*****
Aussenstelle Mühlheim Funkmessstelle Krefeld Lind 55 47509 Rheurdt

Nur um die Diskussion mal hier zu Aktuallisieren. Das Schriftstück bekomme ich die Tage von mein Anwalt zugesendet das werde ich einscannen und auf meiner Webseite drauftun zum Ansehen.

Fabpicard
31.07.2008, 20:34
Laut Website der Bundesnetzagentur:
Keine Suchergebnisse für huypen

Also die Telefonnummer entfernt, da anscheint nicht öffentlich erhältlich...

Wer diese braucht, bitte an den User "KLorsbach" wenden oder direkt an die BNetzA...

MfG Fabsi

KLorsbach
01.08.2008, 11:52
Laut Website der Bundesnetzagentur:
Keine Suchergebnisse für huypen

Also die Telefonnummer entfernt, da anscheint nicht öffentlich erhältlich...

Wer diese braucht, bitte an den User "KLorsbach" wenden oder direkt an die BNetzA...

MfG Fabsi


Die Telefonnnummer steht auf der Visitenkatrte, die der Herr von der Benetza hier bei mir gelassen hat für Rückfragen.
Er ist Funkmessbeamter der Bundesnetzagentur meistens im Aussendienst, wenn er Funkanalgen überprüfen muß.

KLorsbach
15.08.2008, 10:31
http://www.lorsbach-edv-funk-technik.de/Exotrade/puxing-staatsanwaltschaft-Siegen.JPG

KLorsbach
06.09.2008, 00:56
habe ich das Teil. Werde aber nen Teufel tun da was zu kaufen. Das ist überhaupt so en Dingen. Erst hat der Vertreter für Deutschland (www.**********) Welche ohne CE Kennung und dann auf einmal mit. Weiß der Geier obs bei den neuen Teilen auch so ist.

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Nach neusten Informationen sind von diesen User nur Gerüchte in der Welt gesetzt worden, wo Rechtschaffende Bürger Großen Finanziellen Schaden enstanden sind.

Ich schlage vor dieses Leidige Thema zu Schliessen.!!!!??????