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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung auf RA-Lehrgang



psion
04.07.2006, 11:58
Hallo !

Ich hab mal ne Frage an alle Experten beim Thema RettAssG etc...

Ich starte demnächst eine Ausbildung zum RA in NRW, soweit so gut. Vorher hab ich als Rettungshelfer als Zivi in Nds. bereits effektive 7 Monate gearbeitet. Diese Zeit möchte ich mir gerne anrechnen lassen. Problem, die meisten sagen Rettungshelfer wird dir nicht annerkannt. Im RettAssG steht für mich aber klar ersichtlich nach §8 (1) Satz 2: "Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetztes abgeleistete praktische Tätigkeit kann im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ganz oder teilweise auf die praktische Tätigkeit nach 7 angerechnet werden."

In Nds. war ich jetzt als nur RH auch ganz normal eingesetzt, also RTW als 2. Mann etc., nicht nur KTW oder so. Für mich ist das dann eine gleichwertige Tätigkeit, die mir annerkannt werden müsste.

Was meinen die Experten ?

Fabpicard
04.07.2006, 14:40
Hi,

ich kenn das Rett-Gesetz aus Nds jetzt nicht, aber hier in NRW kannste das wohl oder übel vergessen.

Du bist zwar RTW gefahren und könntest dir rein theoretisch die Stunden anrechnen lassen, aber ein RTW hat mindestbesatzung RettSan & RA...
Ich kann aber gerne mal morgen nachfragen, falls kein anderer es genauer weis ;)


MfG Fabsi

psion
04.07.2006, 15:09
@DME112:
Also zu deinem ersten Punkt: Ich bin RettSan. Hab den nach meinem Zivi gemacht, also hab schon die Vorraussetzung, welchen ich im übrigen auch schon in NRW gemacht. Hab dannach aber jetz keine nennenswerten Einsatzstunden.

@fabpicard:
In Niedersachsen ist "geeignetes" Personal vorgegeben...

Ich verstehe nicht was dagegen spricht meine RH-Stunden anzurechnen ??
Was sagt der von mir zitierte Auszug sonst aus als das was ich vor hab ?

Ich bin doch RTW als 2. Mann und so gefahren was ist sonst eine gleichwertige Tätigkeit ??

kOnDeNsAtOr
04.07.2006, 15:50
Im RettAssG steht für mich aber klar ersichtlich nach §8 (1) Satz 2: "Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetztes abgeleistete praktische Tätigkeit kann im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ganz oder teilweise auf die praktische Tätigkeit nach 7 angerechnet werden."

So wie ich es rauslesen kann, ist es nicht klar ersichtlich und deine Kollegen haben recht: ... im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ...
Einen RH und einen RS kannst du nicht mit dem RA vergleichen. Hier fehlen die Notkompetenzen, Kenntnisse usw.
Was ich mir noch vorstellen kann: du benötigst eine Praktikumszeit. Dein Zivi war kein Praktikum, sondern deine Zivizeit.

Ich lasse mich von euch aber auch gerne berichtigen ;-)

Gruss Andy

psion
04.07.2006, 15:54
Einen RH und einen RS kannst du nicht mit dem RA vergleichen. Hier fehlen die Notkompetenzen, Kenntnisse usw.
Was ich mir noch vorstellen kann: du benötigst eine Praktikumszeit. Dein Zivi war kein Praktikum, sondern deine Zivizeit.

Ich lasse mich von euch aber auch gerne berichtigen ;-)

Gruss Andy

Will ja auch keiner nen RH/RS mit nem RA vergleichen... Es geht ja darum, dass RS-Stunden in NRW ohne Probs angerechnet werden und ich finde das ich eine gleichwertige Tätigkeit geleistet hab...

Hätten die mich mal direkt zum RS ausgebildet dann hätte ich das Problem nicht ;-)

Mr. Blaulicht
04.07.2006, 17:15
Hätten die mich mal direkt zum RS ausgebildet dann hätte ich das Problem nicht ;-)
Warum hätten Sie das tun sollen? Im Rettungsdienstbereicht ist leider jeder für seine eigene Ausbildung verantwortlich. Warum sollte ausgerechnet Dir jemand Deine Ausbildung zahlen, während zum Beispiel ich als (angehender) Fachkrankenpfleger noch nicht einmal einen RH geschweigen denn einen RettSan anerkannt bekomme, und das, obwohl ich seit vier Jahren im Rettungsdienst mitfahre (BaWü).

Gruß, Mr. Blaulicht

psion
04.07.2006, 17:22
Warum hätten Sie das tun sollen? Im Rettungsdienstbereicht ist leider jeder für seine eigene Ausbildung verantwortlich. Warum sollte ausgerechnet Dir jemand Deine Ausbildung zahlen, während zum Beispiel ich als (angehender) Fachkrankenpfleger noch nicht einmal einen RH geschweigen denn einen RettSan anerkannt bekomme, und das, obwohl ich seit vier Jahren im Rettungsdienst mitfahre (BaWü).

Gruß, Mr. Blaulicht

Entschuldigung das ich mal nen ironischen Kommentar gemacht hab...
Aber dein Beitrag hat jetzt eigentlich auch überhaupt nichts mit der Thematik zu tun...

Etienne
04.07.2006, 18:34
Hey psion!

Die Tätigkeit als Rettungshelfer wird nicht angerechnet.
Anrechenbar sind lediglich Stunden, die als Rettungssanitäter überwiegend in der Notfallrettung abgeleisteten Stunden wurden.

PS: Kenne das aus eigenen Erfahrungen, da RH,RS und RA in Niedersachsen gemacht.

Rescue911
04.07.2006, 19:48
@ psion

Der von dir aufgeführte Satz 2 bezieht sich nicht auf die Tätigkeit eines RH! Er regelt die Möglichkeit, sich im Ausland erworbene Ausbildungen und Tätigkeiten anrechnen zu lassen! Geltungsbereich des RettAssG ist im gesamten Bundesgebiet!

Die einzigen Anrechnungsmöglichkeiten sind in den Absätzen 2 bis 5 des §8 klar geregelt. Und darunter fällt der RH leider nicht, egal wie deine praktische Tätigkeit ausgesehen hat...

Jens1985
05.07.2006, 19:54
@Psion.

Bin selber RS (das gilt Bundesweit).

Dazu gibt es eine definitive Rechtslage, die Zeit kann erst ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der RS ausbildung angerechnet werden, das der RS bestandteil des RA ist.

Es geht also definitiv NICHT, wie gesagt erst ab bestandener RS Prüfung.

Nebenbei, wenn du nur RH Niedersachsen bist, also nicht den "kleineren" RS Lehrgang gemacht hast, bist du auch NUR in NS RH und in KEINEM anderen Bundesland.

Gruß Jens

psion
05.07.2006, 21:58
Hmm.. ach man son Mist...
Dachte ich ich könnt etwas Zeit sparen und dann is wegen der blöden Woche Abschlusslehrgang und dem bisschen mehr Praktikum nix zu machen... :-(

Naja vllt. ist meine ehem. RW ja so nett und unterschreibt mir das ich die Stunden als RS gemacht hab ;-)

Danke für eure Hilfe

Jens1985
05.07.2006, 23:08
Würde ich und nicht zu raten, das ist Urkundenfälschung und mal im ernst, dieser abschlusslehrgang und die erweiterten Praktika haben ihren sinn, glaub mir alleine in der woche abschlusslehrgang kommt eine unmenge an neuem wissen auf dich zu, das isn dicker unterschied zum RH, wirklich.

Gruß Jens

edidt: selbst wennses dir schreiben, als RS bekommst du eine Staatliche Ukrunde mit allem drum und drann, Prüfungskommission ect., die musst du auch bei antritt des RA vorlegen!! und die wird man dir nicht mal eben schreiben.

psion
05.07.2006, 23:12
Würde ich und nicht zu raten, das ist Urkundenfälschung und mal im ernst, dieser abschlusslehrgang und die erweiterten Praktika haben ihren sinn, glaub mir alleine in der woche abschlusslehrgang kommt eine unmenge an neuem wissen auf dich zu, das isn dicker unterschied zum RH, wirklich.

Gruß Jens

edidt: selbst wennses dir schreiben, als RS bekommst du eine Staatliche Ukrunde mit allem drum und drann, Prüfungskommission ect., die musst du auch bei antritt des RA vorlegen!! und die wird man dir nicht mal eben schreiben.

RS bin ich doch schon ;-)

Jens1985
05.07.2006, 23:14
du hast doch oben geschrieben, du bist RH????

psion
05.07.2006, 23:17
jaja... während meines Zivis... aber das is nun ja auch schon wieder nen Jahr her*g* bis zum RS hab ich das in der Zeit schon gebracht ;-)

Jens1985
05.07.2006, 23:25
aso naja trotzdem, kannst du nur die zeit ab dem RS anrechnen, tut mir ja leid, aber ist halt so, slebst wenn du rs bist, MUSS es eine staatlich annerkannte Lehrrettungswache sein.


Gruß Jens

psion
05.07.2006, 23:33
Jaja das würd alles passen... war ja ne Lehrrettungswache...
Verdammt warum war ich nur RH *gr* ;-)

brause
06.07.2006, 11:10
Zunächst interessiert mich, welche Voraussetzungen du für die Ausbildung zum Rettungsassistenten erfüllst. In NRW kannst du nur eine Ausbildung zum Rettungsassistenten absolvieren, wenn du entweder Rettungssanitäter bist oder eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester/Krankenpfleger hast. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kannst du sowieso keine Ausbildung zum Rettungsassistenten machen.


Das stimmt so natürlich nicht, selbstverständlich reicht auch in NRW ein Hauptschulabschluss (oder gleichwertiger Abschluss, z.B. Berufsausbildung) als Zugangsvorraussetzung. Die oben gemachten Einschränkungen gelten für die verkürzte Ausbildung ("Aufbaulehrgang").

Vielleicht auch noch ein paar anmerkungen zur RS-Ausbildung:

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, einerseits kann der Grundlehrgang nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes oder aber nach den Vorgaben der HiOrgs (die dann aber eigentlich für jede HiOrg bundesweit einheitlich sein sollte) abgehalten werden.

Viel entscheidender ist aber, das es diesen Unterschied auch für den Prüfungslehrgang gibt. Es kann also sein, dass man seine Prüfung nach den Vorgaben der HiOrg macht (dann bekommt man eine entsprechende Urkunde der HiOrg), oder aber man macht eine staatl. Prüfung entsprechend der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung des entsprechenden Bundeslandes (und dann gibts die Urkunde von der Aufsichtsbehörde).

Es ist auch durchaus möglich -und auch üblich-, den Grundlehrgang nach HiOrg-Vorgaben durchzuführen, die Prüfung aber als Staatsprüfung durchzuführen.

Die Prüfung nach HiOrg-Vorgaben kann, die staatl. Prüfung muss zur Verkürzung der RA-Ausbildung bundesweit anerkannt werden. (Das ist auch der Grund, warum die meisten Schulen die staatl. Prüfung durchführen).

Grundlehrgang und Prüfung können an verschiedenen Schulen stattfinden, auch länderübergreifend.

Die staatl. Prüfung sollte auch problemlos bundesweit anerkannt werden, bei der HiOrg-Prüfung kanns da schon mal eher hängen.

So, ich hoffe nun ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht zu haben.

Life-Support-Center
10.07.2006, 08:12
Die Tätigkeit als RH in NDS kann sehr wohl angerechnet werden!

Ausbildung und Prüfungsverordnung von NDS gibt es auf PN anfrage


Gruß

brause
10.07.2006, 21:01
@Life Support Center

Na dann zeige mir mal die Stelle im RettAssG wo steht, das ein niedersächsicher RH auf den RA-Lehrgang zur Verkürzung angerechnet wird.

Es gibt in Niedersachsen zwar eine Landes-Ausbildungs- und Prüfungsordnung für RS (aber eben nicht für den RH), aber die hat nichts mit dem RettAssG oder der RettAss-APO zu tuen, da es sich hierbei um Bundesrecht handelt.

Sollte eine niedersächsiche Behörde irgendwas von der RH-Tätigkeit anrechnen, so verstösst sie gegen geltendes Recht.

Für weitere Detailinfos wäre ich aber durchaus dankbar.

psion
11.07.2006, 00:02
@Life Support Center

Na dann zeige mir mal die Stelle im RettAssG wo steht, das ein niedersächsicher RH auf den RA-Lehrgang zur Verkürzung angerechnet wird.

Es gibt in Niedersachsen zwar eine Landes-Ausbildungs- und Prüfungsordnung für RS (aber eben nicht für den RH), aber die hat nichts mit dem RettAssG oder der RettAss-APO zu tuen, da es sich hierbei um Bundesrecht handelt.

Sollte eine niedersächsiche Behörde irgendwas von der RH-Tätigkeit anrechnen, so verstösst sie gegen geltendes Recht.

Für weitere Detailinfos wäre ich aber durchaus dankbar.

ey jetz mach mal meinen aktuellen Hoffnungsträger nich so an ;-)

Mal sehn was draus wird, nen Antrag stellen werde ich demnächst irgendwann auf jeden Fall...
Ich halte euch mal auf dem laufenden !

brause
11.07.2006, 17:00
@Psion:

Na das war doch noch keine Anmache...

Ich bin aber wirklich gespannt, wie das gehen soll mit der RH-Anrechnung und welche Behörde das so genehmigt (müsste in NS m.W. n. seit der Auflösung der Bezirksregierungen ja landesweit das Gesundheitsministerium sein). Denn, wie gesagt, fehlt dafür jede Rechtsgrundlage.

Aber andererseits ist ja nun mal allseits bekannt, dass die Landesbehörden das RettAssG oft sehr eigenwillig auslegen. Da liegt auch ein Fehler im System, wenn ein Bundesgesetz ausschliesslich durch die Länder, bzw. deren nachgeordneten regionalen oder gar kommunalen Behörden ausgeführt und überwacht wird, und es gleichzeitig in der täglichen Praxis de Facto keine Aufsicht oder Kontrolle durch den Bund gibt. So entsteht dann eigentlich eine Landes- bzw. Regionalgesetzgebeung und ein entsprechendes kunterbuntes Durcheinander.

Life-Support-Center
14.07.2006, 09:27
sorry war mein Fehler RH kann nicht angerechnet werden. Hatte RS gelesen. :-(
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Trotzdem bin ich der Meinung, das man hier nich gleich so aggressiv werden muss.

Gruß