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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nicht funktionstüchitges Blaulich auf dem Dach...



Etienne
03.07.2006, 22:59
Hey Leute!

Ich habe vor kurzem ein Privatwagen gesehen, dass ein Magnetblaulicht auf dem Dach hatte. Nach einem Gespräch mit dem Fahrer des KFZ wurde mir gesagt und gezeigt, dass dieses Blaulicht gar nicht funktionstüchtig ist und eigentlich nur als Showeffekt ohne Funktion auf dem Autodach befestigt ist.
Es handelte sich um eine Hella Movia D wie bei Zivilfahnder. Ich hatte den Eindruck, dass hier der Eindruck erweckt werden solle, dass es sich um ein Behördenfahrzeug handeln solle.

Nun meine Frage:
- Ist das überhaupt zulässig. Es ist ja keine Beleuchtungseinheit, da sie keine Beleuchtungsplatine usw hat?
- Das Gehäuse der Movia D hat ja eine Zulassung bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit, darf also auf ein Fahrzeug befestigt werden, gilt das auch für Privatfahrzeuge?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Person das überhaupt darf. Kennt ihr Gesetze, worauf man sich berufen kann?

Danke schon mal für eure Antworten.

Mr. Blaulicht
03.07.2006, 23:25
Moin moin,

mal ganz abgesehen von der gesetzlichen Lage: Hast Du den Fahrer denn auch gefragt, was für einen Sinn das Anbringen eines (nicht funktionstüchtigen) Blaulichts machen soll? "Showeffekt" ist in diesem Zusammenhang ja wohl keine zufriedenstellende Antwort!
Würde mich interessieren, was er dazu gesagt hat.
Auf die rechtliche Seite bin ich auch gespannt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Jens1985
03.07.2006, 23:34
natürlich ist das zulässig, wenn man sich nur das gehäuse aufs dach setzt, macht man sich zwar lächerlich, aber rechtlich ist da nichts gegen einzuwenden, ist ja genauso mit den nicht beleuchteten Dachaufsetzern, die kann sich ja auch jeder trottel aufs dach machen.


Gruß Jens

Mr. Blaulicht
03.07.2006, 23:47
Moin moin,

ich habe hetzt mal ein bißchen im Netz gestöbert und bin dabei auf den §52 StVZO gestolpert.

§ 52. StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten (Auszug)
...
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein:

- Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, des Bundesgrenzschutzes oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
- Einsatz- und Kommandofahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
- Fahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen offentlicher Verkehrsbetriebe anerkannt sind,
- Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart zur Beförderung von kranken oder verletzten Personen geeignet sind, von jedermann benutzt werden können und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind,
- Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Einrichtung zur Beförderung von Blutkonserven geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Kraftfahrzeug des Blutspendedienstes anerkannt sind.
Da steht nix über funktionstüchtig oder nicht drin. Meiner Meinung nach bleibt Blaulicht Blaulicht, ob´s funktioniert oder nicht. Und damit wäre es genehmigungspflichtig!

Gruß, Mr. Blaulicht

duese
03.07.2006, 23:56
Alles was an Licht am Fahrzeug angebracht ist, muß funktionstüchtig sein. (Deshalb sind z. B. Schutzabdeckungen über Nebelscheinwerfern wie bei Rallyfahrzeugen verboten)

Alles was funktioniert muß auch zugelassen sein.

Ein Gehäuse eines Blaulichtes ist eine Beleuchtungstechnische Einrichtung. Sonst könnte ich auch argumentieren, ein Schweiunwerfer ohne Birne wäre kein Scheinwerfer und mir für die Optik 5 Paar Scheinwerfern an Kiste basteln.

Kurz und gut meiner Kenntnis nach sollte sich der jenige besser nicht erwischen lassen.

duese

Allmächtiger
04.07.2006, 00:11
Na ja sagen wir mal, beim Blaulicht wäre das Stromversorgungskabel abgepetzt, dann kann man das Ding nicht ohne einen größeren Aufwand in Betrieb nehmen. Somit wäre es auch keine Beleuchtungseinrichtung sondern eher als Dachaufsetzer einzustufen, den sich jeder draufmachen darf. Man darf ja auch Unterbodenbeleuchtung am Auto haben, solange diese nicht eingeschaltet ist...

Ettenhofer
04.07.2006, 00:29
Hallo,

gibt es nicht eine Gesetzestext in welchem steht das alles was am Fahrzeug angebracht ist auch funktionieren muss??? Hab da irgendwas im Hinterkopf...
Werd das mal raussuchen...

Gruß
Chris

Etienne
04.07.2006, 00:34
Hey Leute!

Ja, das ist so eine Sache. Es war kein Stromkabel befestigt und das Innenleben war auch nicht mehr drin. Also keine Beleuchtungseinheit quasi. Aber ich war auch der Meinung, dass wenn etwas angebaut ist es auch funktionieren muss.

War mir nicht sicher und habe dann auf Diskussionen mit ihm verzichtet.


Hallo,

gibt es nicht eine Gesetzestext in welchem steht das alles was am Fahrzeug angebracht ist auch funktionieren muss??? Hab da irgendwas im Hinterkopf...
Werd das mal raussuchen...
Das stimmt, habe ich auch gelesen. Aber ein Dachschild ohne Beleuchtung drin muss ja auch nicht funktionieren, obwohl es auch mit Beleuchtung gibt.

duese
04.07.2006, 08:35
StVZO:
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.


Dachaufsetzer ohne Beleuchtung sind meines Wissens nach zugelassen.
Für Blaulichter gibt es eine Zulassung (so man denn berechtigt ist).
Nur die Haube eines Blaulichtes ist Teil einer Beleuchtungseinrichtung, für die es aber keine nichtlichttechnische Zulassung gibt.

Das Argument ist ja kein Kabel dran, kann so nicht gelten, da ich mir dann wie oben schon erwähnt auch 5 Paar Nebelscheinwerfer draufpacken könnte mit der Argumentation, ist ja keine Lampe, kann ja nicht leuchten (siehe StVZO).

Wer meint, das ist zulässig, kann sich ja mal so ein Ding aufs Dach setzen und in eine Verkehrskontrolle fahren. Ich bin auf das Ergebnis gespannt.

Nebenbei, je nach dem welcher Effekt damit erzeugt wird/werden soll ist es womöglich auch noch Amtsanmaßung.......

duese

kOnDeNsAtOr
04.07.2006, 08:49
Ein Blaulicht ist ja nur dann ein Blaulicht, wenns nur blau leuchtet, blitzt oder sich dreht. Meiner Meinung nach dürfte es aus diesem Grund kein Problem geben, wobei ich mich auch gerne berichtigen lasse.
Wo es Probleme geben könnte, ist die Amtsanmaßung eines BOS-Mitarbeiters im Einsatz.

Aber wirklich ein sehr interessanter Thread!

Gruss Andy

EDIT:
@duese: Hab deinen Thread erst jetzt gelesen, deswegen nochmal die Amtsanmaßung ;-) Ich denke wirklich, dass es wenn dann hier Probleme geben könnte.
@Ettenhofer: Geile Signatur, hab erstmal blöd geschaut, als ich meinen ISP gesehen hab :-)

Alex22
04.07.2006, 08:50
Keine Kabel und kein Innenleben einer blauen Abdeckkappe ist nicht zu vergleichen mit nur keine Birne im Scheinwerfer.

Der Begriff Amtsanmasung ist auch ziemlich weit hergeholt, denn man darf ohne Probleme Polzeiutensilien Tragen, T-Shirt mit Aufdruck Polizei etc ohne Probleme zu bekommen, da halte ich ne blaue Kappe aufm Autodach für weniger problematisch.

Karlson
04.07.2006, 08:54
Hmmmmm, als Showeffekt also.

Stellen wir mal eine Folgerungskette auf:

- Sein PKW soll aussehen wie ein ziviles Einsatzfahrzeug der Polizei.
- Zivile Einstzfahzeuge der Polizei werden von Polizisten gefahren.
- Er möchte in seinem Fahrzeug als Polizist angesehen werden, weil denen im Straßenverkehr (in der Regel) mehr Respekt entgegengebracht wird.

Das heißt, er will etwas darstellen,was er garnicht ist.
Das reicht imho schon für eine Amtsanmaßung.

Edit: Oh, wärend ich schrieb, waren 2 Leute schneller......

kOnDeNsAtOr
04.07.2006, 08:56
Keine Kabel und kein Innenleben einer blauen Abdeckkappe ist nicht zu vergleichen mit nur keine Birne im Scheinwerfer.

Der Begriff Amtsanmasung ist auch ziemlich weit hergeholt, denn man darf ohne Probleme Polzeiutensilien Tragen, T-Shirt mit Aufdruck Polizei etc ohne Probleme zu bekommen, da halte ich ne blaue Kappe aufm Autodach für weniger problematisch.
Punkt 1: Richtig. Aber es es geht trotzdem um eine nichteingetragene unzulässige Lichtquelle am KFZ.
Punkt 2: T-Shirt mti Polizei usw. sind ja schon erlaubt, da es keine offizielle Polizeiutensilie bzw. Uniform ist. Mit Hemd, Ärmelabzeichen... könnte es hier auch schon wieder Probleme geben.
Amtsanmaßung deswegen, da man sich mit dieser (unbrauchbar gemachten) Rundumkennleuchte den Eindruck verschaffen möchte, ein BOS-Mitarbeiter zu sein.

Gruss Andy

EDIT: @Karlson: Der Meinung bin ich auch.

duese
04.07.2006, 08:58
Würde ich nicht sagen. Bei der Amtsanmaßung kommt es nämlich (soweit ich weiß) nicht darauf an, was man genau trägt oder Verwendet, sondern welcher Effekt damit erziehlt wird.

Wenn ich Dir in Feuerwehruniform versuche weißzumachen, ich bin Polizist im Dienst und Du glaubst das, dann ist das Amtsanmaßung.

Wenn ich für eine Theateraufführung in kompletter Polizeimontour rumlaufe, aber niemand auf die Idee kommt, dass ich ein wirklicher Polizist bin, dann ist es keine Amtsanmaßung.

Das ist da alles sehr relativ.......

Und die Kappe eines Blaulichtes ist eindeutig Teil einer lichttechnischen Einrichtung.

duese

€: Da scheinen momentan viele an diesem Thread zu schreiben -> Überschneidung mit meinen Vorschreibern......

kOnDeNsAtOr
04.07.2006, 09:00
Wenn ich Dir in Feuerwehruniform versuche weißzumachen, ich bin Polizist im Dienst und Du glaubst das, dann ist das Amtsanmaßung

Polizeiuniform meinst du, dann bist du richtig.
Wenn du in Feuerwehruniform bist, und ein anderer glaubt, dass du dein Polizist bist, dann ist der andere blöd.

duese
04.07.2006, 09:02
Nein, wenn ich versuche dem weißzumachen, ich bin Polizist (eigentlich egal ob in FW-Uniform oder Polizeiuniform oder ganz ohne Utensilien) ist das Amtsanmaßung (bzw. spätestens dann wenn der es glaubt).

duese

kOnDeNsAtOr
04.07.2006, 09:03
Nein, wenn ich versuche dem weißzumachen, ich bin Polizist (eigentlich egal ob in FW-Uniform oder Polizeiuniform oder ganz ohne Utensilien) ist das Amtsanmaßung (bzw. spätestens dann wenn der es glaubt).

duese
***nochmalgutnachgedachthab***
Stimmt, du hast recht!

Fabpicard
04.07.2006, 10:01
Sodele...

Hab gerade mit einem Netten Mann vom TÜV Rheinland gesprochen. Und der sagte:

Da es ja im Gesamten mal eine Bauartgeprüfte Lampe war, darf diese auch nur als "original" am Fahrzeug angebracht werden. Da aber nach §52 StVZO dieses für das Fahrzeug nicht zulässig ist, darf er es weder Funktionstüchtig noch "defekt" am Auto anbringen. Letzteres wäre rein Theoretisch sogar "doppelt" falsch. :)


Ich denke mal, damit ist das mit dem TÜV schonmal geklärt...

Wer klärt das mit der eventuellen Amtsanmaßung??? *g*

MfG Fabsi

Schubsi
04.07.2006, 10:15
Ich weiss nur, dass man, wenn man privat ein Einsatzfahrzeug hat, dies aber nicht als solches zugelassen ist, die RKLs als solche unkenntlich machen muss (hier fährt ein uraltes LF(?) durch die Gegend bei dem die RKLs mit schwarzer Folie umklebt sind). Scheinbar gilt dann die RKL nicht mehr als Beleuchtungseinrichtung und darf drauf bleiben. Aber nagelt mich nicht darauf fest, ich bin in dem Bereich kein Profi. ;-)

Fabpicard
04.07.2006, 10:19
@Schubsi,

Danke. Das hatte ich vergessen zu erwähnen... Das "Blaulicht" ohne jegliches Innenleben gilt trotzdem noch als solches, weil das Glas ja rückstrahlend oder bei bestrahlung leuchtend (wie auch immer :) ) ist.
Natürlich darfst du jetz nicht denken, wenn du ein Magnetblaulicht die Kappe schwarz umklebst, du es bestestigen darfst :)
Weil bei Magnetblaulichtern die "Zulassung bis zu einer gewissen Geschwindigkeit" erlischt, sobald du etwas an dem Blaulicht veränderst...


MfG Fabsi

Ebi
04.07.2006, 11:18
Hi,
passt zwar nicht ganz hierher, aber trotzdem lesenswert -)

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Blaulicht am Fahrrad: Falscher Polizist identifiziert
Ein falscher Fahrrad-Polizist ist von echten Beamten überführt worden. Er wollte zwei Männer in einem Auto kontrollieren, die sich als Zivilstreife entpuppten, wie die Polizei gestern mitteilte. Der 33jährige konnte nach seinem Mißgeschick am Mittwoch der vergangenen Woche in Mitte zwar noch im dichten Verkehr entkommen, wurde von den Beamten aber als Freigänger aus einem Gefängnis identifiziert.

Wenig später folgte eine Durchsuchung seiner Zelle, in die er nach seinem "Einsatz" zurückgekehrt war. Ihm werden mindestens sechs Fälle von Amtsanmaßung vorgeworfen, hinzu kommen Urkundenfälschung, Nötigung, Diebstahl, Betrug und Straßenverkehrsgefährdung.
Bei seinen Ausflügen hatte der Beschuldigte Blaulicht und Sirene an sein Fahrrad montiert und sich als Polizist ausstaffiert, um dann wiederholt von anderen Rad- und Autofahrern "Verwarnungsgelder" zu kassieren. Am 18. Juni hatte er von einer Vietnamesin in einem Einkaufszentrum in Lichtenberg drei Stangen Zigaretten "beschlagnahmt".
.tz
---------
e.

Zentrale Leitstelle
04.07.2006, 11:51
Tztztzzz..

Nur noch zu Toppen durch Leute die an ihrem Roller beim Feuerwehreinsatz ein Magnetstreifen aufn Roller mit ''Feuerwehr im Einsatz'' machen...

Allmächtiger
04.07.2006, 12:08
Tztztzzz..

Nur noch zu Toppen durch Leute die an ihrem Roller beim Feuerwehreinsatz ein Magnetstreifen aufn Roller mit ''Feuerwehr im Einsatz'' machen...

Was ist daran verwerflich? Wenn sie damit dann vor der Wache im Halteverbot parken, dann kann das schon hilfreicher sein, als wenn sie keins draufhätten (jedenfalls wenn nach dem Einsatz der Roller nicht mehr da ist weil abgeschleppt)

Alex22
04.07.2006, 12:25
Und ich bleib dabei ...
Wenn es nur ein blaue Kappe ist die nicht leuchtet oder reflektiert ist das zulässig.
Lichttechnische Einrichtung ist eine Einrichtung die nunmal Licht erzeugt, gleichgesetzt einer lichttechnischen Einrichtungen sind, wie in der StVZO beschrieben.

Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1)
1An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
2Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

Prinzipiell, darf ich alles an mein Fahrzeug anbringen, sofern keine Gefahr durch herunterfallen, ich das Gewicht oder die Fahrzeugmaße überschreite.
Ob das ding nur komplett zugelassen ist spielt hierbei ebenso keine Rolle, denn ein Magnetschild oder dergleichen braucht erst gar keine Zulassung.


Eine Amtsanmaßung kann hier ebenso nicht vorliegen, denn
§ 132
Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das würde vorraussetzen das das Blaulicht nur durch bestimmte Ämter benutzt werden darf, da zb das örtliche Gaßunternehmen mit Sicherheit kein Amt oder dergleichen ist und die auch Blaulichter benutzen fällt das auch weg.

duese
04.07.2006, 12:43
Warum haben dann alle privat fahrenden FW od. Rettungsdienstfahrzeuge abgeklebte oder überlackierte Blaulichter und nicht einfach nur Blaulichter, aus denen das Innenleben entfernt wurde? Es bleibt deswegen nämlich immer noch ein Blaulicht, auch wenn es nicht mehr funktionsfähig ist. Und wenn es nicht funktionsfähig ist, darf es nicht am Auto sein.




Eine Amtsanmaßung kann hier ebenso nicht vorliegen, denn
§ 132
Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das würde vorraussetzen das das Blaulicht nur durch bestimmte Ämter benutzt werden darf, da zb das örtliche Gaßunternehmen mit Sicherheit kein Amt oder dergleichen ist und die auch Blaulichter benutzen fällt das auch weg.

Das heißt nicht, dass eine Amtsanmaßung nicht vorliegen kann, sondern nur, daß sie nicht vorliegen muß.
Wenn ich mich mit Blaulicht als Gasunternehmen ausgeben -> wohl keine Amtsanmaßung.
Wenn ich mich als POL oder FW ausgebe -> dann schon.

duese

Alex22
04.07.2006, 12:59
Warum haben dann alle privat fahrenden FW od. Rettungsdienstfahrzeuge abgeklebte oder überlackierte Blaulichter und nicht einfach nur Blaulichter, aus denen das Innenleben entfernt wurde? Es bleibt deswegen nämlich immer noch ein Blaulicht, auch wenn es nicht mehr funktionsfähig ist. Und wenn es nicht funktionsfähig ist, darf es nicht am Auto sein.


Komisch ... Warum fährt dann bei uns ein ehemaliges Feuerwehrauto rum?
Ist nicht mehr als SoKFZ zugelassen sondern als Spielmobil.
Wenn ichs mal wieder sehe kann ichs gern mal foografieren.
Außerdem sagt es ja schon der Name ... BlauLICHT, wenn kein licht mehr dann auch kein Blaulicht.
Im Gesetz steht nix von Vorrichtungen oder Bildnissen die zum verwechseln ähnlich sehen.

Etienne
04.07.2006, 13:03
Warum haben dann alle privat fahrenden FW od. Rettungsdienstfahrzeuge abgeklebte oder überlackierte Blaulichter und nicht einfach nur Blaulichter, aus denen das Innenleben entfernt wurde? Es bleibt deswegen nämlich immer noch ein Blaulicht, auch wenn es nicht mehr funktionsfähig ist. Und wenn es nicht funktionsfähig ist, darf es nicht am Auto sein.
Da kommt sicherlich aber auch noch hinzu, dass die Einsatzfahrzeuge in der Regel das alte Aussehen haben wie ein Feuerwehrfahrzeug oder Rettungsdienstfahrzeug. Bei Privatwagen hingegen ist nicht zu erkennen um "welche Organisation es sich handeln soll" und somit kann man sich keinen konkreten Amtes anmaßen. So würde ich denken.

Aber interessante Diskussion oder? Leute kommen auf Ideen... ;-)

blue-devil-lg
04.07.2006, 14:21
@Alex 22: Beiß Dich mal nicht so an den Gesetzestexten fest, denn die meisten Gesetzestexte legen nur einen groben Rahmen fest. Viele Details und Auslegungen sind dann wiederum in anderen Verordnungen etc. zu finden. Als letzte Instanz legt immer noch der Richter fest, wie ein Gesetz ausgelegt wird.

Fabicard hat ja schon Infos vom TÜV eingeholt: Ohne Innenleben ist das Licht nicht mehr Bauartgeprüft und darf somit nicht mehr am Fahrzeug befestigt werden.Außerdem ist allein die Kappe ohne Lichtquelle zumindest ein bißchen reflektierend, so dass es per Definition von Alex22 eine lichttechnische Einrichtung ist.

Interessant wäre es zu wissen, ob ich das Licht anbringen darf, wenn ich die Kappe komplett Lichtundurchlässig in Blau lackieren würde? Dann wäre es immer noch Bauartgeprüft, kann aber weder reflektieren noch selber leuchten! (Mal ganz abgesehen davon, was §52 StVZO dazu sagen würde)

Was die Amtsanmaßung angeht denke ich, dass es sehrwohl so ausgelegt werden kann. Privat PKW mit Blaulicht sind meistens Zivilpolizisten oder Regierungsfahrzeuge und werden von der Allgemeinheit als solche wahrgenommen. Fahrzeuge von Gasunternehmen etc. sind meisten schon an der Lackierung als solche zu erkennen.

Ich denke im Streitfall wird ein Gericht eher davon ausgehen, dass der Eindruck eines Polizei- oder Regierungsfahrzeuges erweckt werden sollte, da man dies aber in einem fahrenden Fahrzeug schwer wiederlegen kann und wohl kaum einen Aufkleber mit "Das Blaulicht ist nur ein Gag" auf dem Auto kleben haben wird, wird es im Zweifel nach meiner Meinung auf eine Amtsanmaßung hinauslaufen.

Benny211
04.07.2006, 14:26
Bei uns fahren polizeiautos einer firma rum, die diese für filmaufnahmen zur verfügung stellt. die fahren auch immer "normal" rum, dh von außen als normales polizeifahrzeug zu erkennen....
Würd mich mal interessieren wies da mit der erlaubnis aussieht so rumzufahren...

duese
04.07.2006, 14:43
Evtl. ne Ausnahmegenehmigung? SoKFZ für Filmaufnahmen mit Auflage SoSi darf auf öffentlichen Straßen nur für Filmaufnahmen mit Einzelgenehmigung an sein (Abgesperrt vom restlichen Verkehr). Aber ich spekuliere nur. Wenn die bei Euch in der Nähe sind, frag doch mal ......

duese

€: Oder Methode Hoffnung: Hoffentlich erwischt uns keiner.
Fahren die mit roten Nummern zum "Einsatz" und kriegen für die Filmaufnahmen schwarze oder sind die regulär zugelassen?

duese

Fabpicard
04.07.2006, 14:50
[QUOTE=blue-devil-lgInteressant wäre es zu wissen, ob ich das Licht anbringen darf, wenn ich die Kappe komplett Lichtundurchlässig in Blau lackieren würde? Dann wäre es immer noch Bauartgeprüft, kann aber weder reflektieren noch selber leuchten! (Mal ganz abgesehen davon, was §52 StVZO dazu sagen würde)[/QUOTE]

Also das kann ich dir erklären. :)
Das darfst du, kenne auch ein paar, die so rumfahren. (bei einem kollegen scheint sogar noch leicht das licht blau druch *g* is dem tüv aber nicht aufgefallen und tagsüber fast garnicht zu sehen)
Das lässt der TÜV aber auch nur dann zu, wenn das Fahrzeug vom Vorbesitzer schon damit ausgerüstet war, ein alter RTW z.b.

@duese: Eigentlich ist das für diese Firmen auch klar geregelt:
- Alle Schriftzüge müssen abgeklebt oder mit magnetschildern unkenntlich gemacht werden
- Die Sonderwarneinrichtungen müssen ebenfalls abgedeckt sein
- Eigentlich muss sogar die Sicherung der SoSi entnommen werden, dass sie wärend der Fahrt nicht wieder rein gemacht werden kann.

Aber ich kenn das, wenns meist im kleinen umkreis ist und die Pol weis, dass die Fahrer keinen Mist damit bauen, dann tolerieren die das meistens ;)

MfG Fabsi

Joe aus Hö
04.07.2006, 16:08
Leute gibts... der hat dann sozusagen ein Minderwertigkeitsgefühlausgleichsdoppelblitzleerbl aulicht auf dem Dach stehen... nicht schlecht.

~Joe~

Blinky
04.07.2006, 16:10
So jetzt möchte ich auch mal was dazu sagen.

Ein Bekannter von mir hat ein ausgemustertes Fahrzeug der Bereitschaftspolizei gekauft (MTW) . Nach dem Kauf hatte er eine Sondergenehmigung beantragt bei der Bez.-Regierung (die es nicht mehr gibt in Nds.) das er Blaulicht und Martinshorn am Fahrzeug dranlassen kann. Dies wurde ihn auch Genehmigt allerdings mit Auflagen.

Er muß auf öffendlichen Straßen das Blaulicht abdecken. Macht er mit Stoffüberzug und im öffendlichen Straßenverkehr muß das Martinshorn totgeschaltet sein, so das keiner das Martinshorn betätigen kann. Dies hat er mit einen Schlüsselschalter realisiert. Diese Genehmigung gilt immer für ein Jahr, dann muß diese verlängert werden. Er wurde auch schon Kontrolliert von der Polizei weil denen das Blaulicht (abgedeckt) an einen grünen Bulli komisch vorgekommen ist. Dann hatte er denen eine Kopie der Sondergenehmigung vorgezeigt und er konnte weiter fahren.

Blinky

gomaman
04.07.2006, 16:23
Eine nicht funktionsfähige Leuchte (auch ein Blaulicht) gilt nach EU-Recht (ECE-R48 glaub ich) als nicht vorhanden. Somit braucht, da nicht vorhanden von niemandem genehmigt zu werden.

Obs Sinn macht ist wieder was anderes.

An Feuerwehroldtimern im Originalzustand sicher zwingend erforderlich (wegen der Originalität) aber am Privatwagen....?

gomaman

Rettungs-Zivi
04.07.2006, 16:39
der hat dann sozusagen ein Minderwertigkeitsgefühlausgleichsdoppelblitzleerbl aulicht auf dem Dach stehen...

Auf den Punkt gebracht! ;-)

Manche menschen haben es echt nötig. Bei uns im Ort hatten wir mal ein Problem mit nem Typen, der es bei allen Hiorgs versucht hat. War aber nicht tragbar. Wer sich mit nem EH-Kurs als RettAss ausgibt...
Und das war nicht das einzige was er so gebracht hat *kopfschüttel*

Alex22
04.07.2006, 17:04
Fabicard hat ja schon Infos vom TÜV eingeholt: Ohne Innenleben ist das Licht nicht mehr Bauartgeprüft und darf somit nicht mehr am Fahrzeug befestigt werden.Außerdem ist allein die Kappe ohne Lichtquelle zumindest ein bißchen reflektierend, so dass es per Definition von Alex22 eine lichttechnische Einrichtung ist.


Es muß nicht bauartgeprüft sein, da es kein Funktion ausübt, anders sieht es bei elektrischen Sachen aus, du kannst dir auch nen Skisack auf dein Dach bauen und der muß auch nicht geprüft sein.

Zum Thema TÜV Sachverständiger sag ich gar nichts, wenns nicht grad ne 08/15 standardfrage ist sind 90% der TÜVler vollkommen überfordert.
Frag einfach mal nach wie lange eine SoKFZ von der Feuerwehr ASU hat, du wirst dich wundern was du für Antworten bekommst, also bitte nicht allzusehr auf den TÜV stützen.

Fabpicard
05.07.2006, 05:56
@Alex22:

Ich geh nicht zu irgend eine "fuzzie" von denen... dafür gibts spezielle Ansprechpartner beim TÜV die ich immer für sowas kontaktiere.
Fals ein TÜV-Typ nicht weiter weis, werden die auch immer gefragt, nennen sich dann Doktor irgendwas :)

@gomaman:

Falsch, einfach nur Falsch... war früher mal so, dass z.B. du nur 2 Funktionsfähige Spiegel am Fahrzeug haben musstest, wenn du aber heutzutage zum TÜV fährst, dann müssen alle am Fahrzeug verbauten Teile auch funktionstüchtig sein. Und wenn die Pol dich anhält, können die eine TÜV-Nachprüfung anordnen, sonst erlischt nämlich deine Betriebserlaubniss für dein Fahrzeug.

@Joe aus Hö: Genau :)

@Blinky: Das mit der Sondergenemigung hatte ich zwar nicht erwähnt, steht aber in der StVZO :)

MfG Fabsi

marlon
05.07.2006, 09:29
Ach herrje ...

Ich glaube da bestehen manche Unklarheiten, nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz.

Ich habe ein altes amerikanische Polizeiauto (Hobby ... für gelegentliche Sonntagsfahrten). Selbst Jurist, war es trotz fundierter Vorabklärungen ein ziemlicher Spagat dieses Auto einzulösen, denn es ist noch mit amerikanischen Sondersignalen ausgerüstet.

Schlussendlich hats geklappt. Ich musste einfach die akkustische Warnanlage mit einem Schalter ausrüsten, der nicht von der Fahrerkabine aus zu bedienen ist (sprich im Motorraum). Das selbe Spiel mit der optischen Warnanlage (welche über die Steuerung der akkustischen bedienbar ist). Zusätzlich musste ich den optischen Warnbalken auf dem Dach ein wenig "tunen", da das Original sowohl eine rote, wie auch eine blaue Seite hatte. Dementsprechend musste ich die blaue ebenfalls durch eine rote Abdeckung ersetzen, konnte jedoch die Leuchtmittel und Spiegel drinlassen.

Dazu gabs eine schriftliche Auflage, dass die Sondersignale im öffentlichen Strassenverkehr (via Schalter im Motorraum) ausser Betrieb gesetzt werden müssen.

War ein langes Prozedere, schlussendlich hats jedoch geklappt, wohl nicht zuletzt, weil diese Sondersignale hier nicht üblich sind.

Gruss marlon

Mr. Blaulicht
05.07.2006, 13:38
Moin moin,

das Ganze läuft dann doch aber mehr unter dem Stichwort "Gesamteindruck des Fahrzeuges".
Ich denke, dass da ein himmelgroßer Unterschied zu einem defekten Blaulicht auf einem zivilen Fahrzeug ist, um dann einen zweifelhaften Status im Verkehr zu geniessen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Etienne
05.07.2006, 14:03
Stellt sich auch die Frage, was ist wenn das vermeindliche Blaulich statt blau schwarz ist?

Irgendwie scheint das ganze nicht klar zu sein. Schon komisch die ganze Geschichte. Aber die Diskussion finde ich interessant.

Fabpicard
05.07.2006, 18:55
Etienne: Eigentlich eine gute Idee... doch rein vom lichttechnichen stand her gibts kein "Schwarzlicht" und ja auch nicht das von der disco... das is ultraviolett und lediglich vom menschlichen auge nicht zu erkennen...

Wäre also so wie du das meinst das gleich, wie das "Blaulicht" mit blauem Lack zu lackieren um es drauflassen zu dürfen...


MfG Fabsi

Herri
05.07.2006, 20:07
Hallo,

gibt es nicht eine Gesetzestext in welchem steht das alles was am Fahrzeug angebracht ist auch funktionieren muss??? Hab da irgendwas im Hinterkopf...
Werd das mal raussuchen...

Gruß
Chris

Ja gibt es. Genau so ist ist es, also entweder darfst du es nicht WEIL es NICHT funktioniert und wenn es funktioniert dann darfst du es NICHT WEIL es funktioniert, da keine Befugniss.

Vergleich, Unterbodenbeleuchtungen bei Fahrzeugen die angeblich nicht funktionieren und irgendwo ein versteckter Schalter ist. Die Montage ist bereits "untersagt" oder "unmöglich" durch oben genannten Grund.

Herri
05.07.2006, 20:09
Etienne: Eigentlich eine gute Idee... doch rein vom lichttechnichen stand her gibts kein "Schwarzlicht" und ja auch nicht das von der disco... das is ultraviolett und lediglich vom menschlichen auge nicht zu erkennen...

Wäre also so wie du das meinst das gleich, wie das "Blaulicht" mit blauem Lack zu lackieren um es drauflassen zu dürfen...


MfG Fabsi

Dazu auch noch kurz meinen Senf:

Schwarzlicht ist auch verboten da jede zusatzbeleuchtung an einem Fhrzeug StVo konform sein muss. Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) Scheinwerfer mit fest vorgeschriebenen Farben. Unzulässig ganz einfach .. lasst doch einfach die Finger von dem Dreck. Nimm dir wenn du meinst dir ne Kennleuchte aufs Dach pappen zu müsen ne Orangene .. die ist auch zugelassen und legal.

Also ich weiß nich wie das andere sehen .. ich bin auch immer ohne zurecht gekommen im Straßenverkehr ... Denk dran. Die Punkte in Flensburg sind kein Payback System

Alex22
05.07.2006, 20:22
Vergleich, Unterbodenbeleuchtungen bei Fahrzeugen die angeblich nicht funktionieren und irgendwo ein versteckter Schalter ist. Die Montage ist bereits "untersagt" oder "unmöglich" durch oben genannten Grund.

Das muß man nur anders auslegen ...
Wenn du deine Unterbodenbeleuchtung als Einstiegsbeleuchtung deklarierst ist das sehr wohl zulässig.
Der neue Audi A8 hat an allen Türgriffen zB 2 Weiße LEDs, die sind ebenfalls so lange an bis der Motor gestartet wird.

Herri
05.07.2006, 20:25
Ja ... Weiß !!

Ich hab auch zu farben usw. was geschrieben. Sorry weiter oben, selbst diese Einstiegsbeleuchtung ist festgesetzt und die Neonröhren kann man Tricks als Einstiegshilfe eintragen lassen.

EinBlau oder Schwarzrundumlicht als Einstiegshilfe eintragen zu lassen halte ich für ein Gerücht. Standpunkt bleibt ...

Alex22
05.07.2006, 20:27
Na und?
Orange geht auch .. Als Konturenbeleuchtung oder wie das heißt.
Man kann nicht einfach pauschal sagen alle Beleuchtung außer Blinker, Licht, Bremslicht, Nebelscheinwerfer und Rückfahrscheinwerfer sind unzulässig.
Es gibt immer irgendwelche Ausnahmen.

Karlson
05.07.2006, 20:31
Eben! Aber nur solange sie bauartgeprüft sind (auch wenn Du es nicht wahr haben willst). Diese zugelassenen bunten Lichtchen erkennt man an der Wellenlinie und der E-Nummer.

Alex22
05.07.2006, 20:37
Eben! Aber nur solange sie bauartgeprüft sind (auch wenn Du es nicht wahr haben willst).

Watt willst du denn?
Ich hab nie behauptet das man das Auto zum Weihnachtsbaum verwandeln darf.
Ich hab nur gesagt das mit nicht pauschal sagen darf, daß man keine zusätzliche Beleuchtung anbauen darf.

Und das eine Blaue Kappe eine Beleuchtung darstellt bezweifel ich immernoch.

Karlson
05.07.2006, 20:42
Oh verzeihung, ich gehe mal ein Schritt zurück, damit ich von Deinem Schlips runterkomme ;-) Aber eine Unterbodenbeleuchtung als Einstiegshilfe deklarieren, da dürfte der überforderdeste TÜVler den Kopf schütteln

Bergwacht9902
06.07.2006, 00:21
Trifft zwar nicht ganz das Thema Blaulicht, aber zum Bereich Amtsanmaßung brings ichs mal rein. Nen Kollege packt sich anstatt einen Parkschein zu ziehen jedesmal einen Anhaltestab aufs Armaturenbrett, in der erfolgreichen hoffnung das die Politessen o.ä. ihn als "Kollegen" nicht aufschreiben. In der regel klappt es auch!

Fabpicard
06.07.2006, 00:23
Würdet ihr bitte mal von diesem Dreck, den unterbodenleuchtendingsda wegkommen... darum gings hier nicht...

Und zu meinem "Schwarzlicht" ich hab doch direkt im Threat geschrieben, dass ich keine UV-Lampen meine... bitte ganz lesen die Threats anderer leute :-P

Ich habe vom "Unkenntlich" machen durch licht undurchlässige Lackierung geredet, und das ist sehr wohl erlaubt... Sofern das Fahrzeug vorher damit ausgerüstet war oder als "Show-Car" dienen soll... Was aber nunmal nicht bei einem dann "Früheren" Magnetblaulicht zulässig wäre, weil man dies im bereich der StVO/StVZO abnehmen könnte.

Fackt: Wie auch immer, es ist nicht zulässig, nur auf abgesperrtem Privatgelände als Schwanzverlängerung... aber dafür braucht das hoffentlich hier keiner :)

MfG Fabsi

Joe aus Hö
06.07.2006, 07:53
...Aber eine Unterbodenbeleuchtung als Einstiegshilfe deklarieren, da dürfte der überforderdeste TÜVler den Kopf schütteln

.. naja wer so blind oder gebrechlich ist dass er eine Einstiegshilfe braucht, sollte keinen Führerschein mehr haben ...

Florian Geeste
06.07.2006, 08:43
Ich würde auch auf Amtsanmaßung tendieren.

Wenn jemand eine Blaulichtkappe zweckentfremdet und das als Kunst oder sonstwas bezeichnet ist das sicher keine Lichttechnische Einrichtung.

Fabpicard
06.07.2006, 09:25
/Edit/ Da bin ich wohl um ein bis zwei beiträge verrutscht :)
@Bergwacht9902
/Edit/

Was dann einem Täuschungsversuch gleich käme, Amtsanmaßung ist es nicht, weil er ja das teil auch als "Lieferrant" oder "zur Reperatur" besitzen kann... Wenn man ihm natürlich nachweisen kann, dass er es ständig zum parken auslegt, dann ist es ein Täuschungsdelikt. :)

MfG Fabsi

duese
06.07.2006, 09:50
Ist das wirklich ein Täuschungsdelikt?

Anhaltestäbe darf ich doch besitzen und damit auch in meinem Auto mitführen. Ich darf ihn nicht einsetzen damit rumwedeln.

Aber selbst wenn ich den im Dienst einsetzen darf und dann außerhalb des Dienstes im Auto liegen hab darf ich deswegen immer noch nicht falsch Parken (wenn es tatsächlich im Dienst gewesen wäre, wäre das ja ohne weiteres nachzuweisen und der Strafzettel rückgängig zu machen).

Meiner Laien-Rechts-Kenntnis nach, wäre das ein Fehler der Parküberwachung, keine Strafzettel auszustellen, da der auch mit Kelle ausgestellt werden müßte.

duese

Fabpicard
06.07.2006, 13:50
@duese: Eine Täuschung iSd § 123 I BGB ist jedes Verhalten, das auf Erregung, Bestärkung oder Unterhaltung eines Irrtums gerichtet ist.

Wie gesagt: Wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er die Kelle immer nur auslegt um die Politessen (/Politesserisch :D ) zu Täuschen, dass diese Ihm keinen Strafzettel ausstellen, dann ist das sehr wohl eine Täuschung.

Sollte er natürlich auf der Kelle "Stop - Polizei" oder ähnliches draufstehen haben, dann kann das eigentlich nicht als Amtsanmaßung gelten, da er ja wie gesagt auch ein Techniker sein kann, der das Gerät repariert.

Wenn er damit natürlich jemanden Anhält, ist es Amtsanmaßung :)


MfG Fabsi

duese
06.07.2006, 15:05
Auch wenn der damit den Eindruck erweckt, zur "Kellenschwingergarde" zu gehören, müßte er deswegen ja trotzdem einen Strafzettel kriegen, da auch diese sich an die StVO halten müssen (Ausnahme wie schon geschrieben hoheitliche Aufgaben und da kann der Strafzettel auch nachträglich fallengelassen werden).

Also, sofern ihm kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, glaube ich nicht, daß er damit Probleme kriegen würde. Besonders, wenn die Kelle im Fahrzeuginneren liegt. Im Gegensatz zum Blaulicht auf dem Dach, kann mir doch auch keiner verbieten ein nicht angeschlossenes Blaulicht auf dem Beifahrersitz spazieren zu fahren, oder?

duese

Fabpicard
06.07.2006, 18:23
Damit hast du vollkommen recht, hatte sich nur so angehört, als würde er die kelle immer beim parken vorne aufs amaturenbrett legen würde ;)

MfG Fabsi

duese
06.07.2006, 18:51
Hat sich für mich auch so angehört, nur so lange man ihm da keinen Vorsatz nachweisen kann ........

BTW: Die Idee ist gar nicht so schlecht, wo krieg ich so ne Kelle ..... ;-)

duese