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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alarmmelder



batman05
02.07.2006, 18:51
ist es eigentlich illegal wenn man ein melder besitzt und man ist aber nicht in der feuerwehr bzw. in der jugendfeuerwehr??

AleX-112
02.07.2006, 18:52
ja.

1. dadurch hörst du ja nachrichten ab die nicht für dich bestimmt sind.
2. hörst du BOS Funk ..

batman05
02.07.2006, 18:53
ich höre nichts ab ich bin jetz in der jugend und wenn bei uns die sirene geht rennen wir zur wache und dann stehn wir da und haben keine ahnung was los ist

Jens1985
02.07.2006, 18:57
wieso musst du als JFler denn irgendetwas wissen,? das geht dich doch garnichts an, solange du nicht in der FW bist, denn dieser Sirenen-Alarm ist nur für die leute der FW bestimmt und für keinen anderen.


Gruß Jens

batman05
02.07.2006, 19:02
ich wollt ja eigentlich auch bloß wisssen ob es illegal ist

AleX-112
02.07.2006, 19:04
ja es ist illegal ..
denn einen pieper zu besitzen der codiert ist etc. ist verboten da es ja keine nachricht ist die für dich bestimmt ist..

batman05
02.07.2006, 19:05
jut das wollt ich bloß wissen DANKE

Alex22
02.07.2006, 19:11
ja es ist illegal ..
denn einen pieper zu besitzen der codiert ist etc. ist verboten da es ja keine nachricht ist die für dich bestimmt ist..

So ein Unsinn .. sicher darf er bequarzt oder codierte FMEs besitzen, er darf sie höchstens nicht betreiben.

AleX-112
02.07.2006, 19:12
ja das meine ich doch damit .. war eben beim schreiben nur etwas abgelenkt ..

fabi
02.07.2006, 19:13
Ja und wenn er ihn besitzt, dann liegt er ausgeschaltet in der Ecke.. lol

Alex22
02.07.2006, 19:13
Das eine hat doch mit dem anderen rein gar nix zu tun.

AleX-112
02.07.2006, 19:15
dann verbesser ich mich eben ..

JA du darfst nen melder haben , kann auch codiert etc sein.

Du darfst diesen Melder aber nicht benutzen .. also nicht einschalten ..

Also auslassen und in der ecke liegen lassen ..

batman05
02.07.2006, 19:15
achso DANKE

Andreas Manthey
22.07.2006, 21:02
dann verbesser ich mich eben ..

JA du darfst nen melder haben , kann auch codiert etc sein.

Du darfst diesen Melder aber nicht benutzen .. also nicht einschalten ..

Also auslassen und in der ecke liegen lassen ..

Hallo
bei uns in der FF haben wir auch so einen Spezie in der JF. Gibt es eigentlich irgendwo bestimmte Gesetzestexte die das klar regeln. Zumal der Knirps schon des des öfteren zu nachtschlafender Zeit Brände gemeldet hat.


MFG ANDREAS

GodOfGTA
22.07.2006, 21:20
In Sachen Empfang: §§89 (http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html) und 148.1 (http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__148.html) des TKG (http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/index.html).

Und wenn er absichtlich nicht vorhandene Brände meldet kommt noch §145 (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145.html) StGB dazu.

Wenn er aber echte Brände gemeldet hat: Wo ist dann das Problem?

Aber zu allem: IANAL

Andreas Manthey
22.07.2006, 21:37
Wenn er aber echte Brände gemeldet hat: Wo ist dann das Problem?

Naja nachts um halb drei drufte ich im alter von 12 nicht mehr durch die Gegend ziehen.

Zumal er öffentlich Einsätze rausprahlt (z.B. Einsatzfax kopiert) die er gemeldet hat. Mir ist halt auch die Art und Weise auf die er solche Brände bemerkt schon ein bisschen suspekt!!!! Zumindest erkenn ich nicht in der Nacht, angeblich aus ca 200 m Entfernung das ein Müllcontainer Qualmt!

MFG ANDREAS

GodOfGTA
22.07.2006, 21:40
Jo. Das würde ich allerdings auch merkwürdig finden.

AleX-112
23.07.2006, 10:21
aber bitte keinen neuen brandstifter züchten ... schlimm genug das es solche idioten gibt ..

Christian
23.07.2006, 12:00
So etwas kommt wohl in vielen Feuerwehren vor. Der Jugendwart und der Leiter Eurer Feuerwehr sollten wohl man ein ernstes Wort mit dem Jungen reden !!!

Fabpicard
24.07.2006, 01:14
Zumal er öffentlich Einsätze rausprahlt (z.B. Einsatzfax kopiert) die er gemeldet hat.

Einsatzfax kopiert??? Wobei wir wieder bei Verstoß gegen das TKG wären...

*denkt: Da gibt bestimmt nen roten Po, wenn die Eltern des erfahren... aua*

MfG Fabsi

rotkreuz
24.07.2006, 09:32
ein JFler meldet eine brennende mülltonne zu tiefster nachtzeit? oh vorsicht das hört sich ja heiß an. habt ein auge auf solche heißdüsen, die gibt es ja überall, auch beim kreuz..... bremsen, bremsen!

hannibal
24.07.2006, 09:42
Sehr seltsam... nehmt ihn doch mal genauer ins gebet

und wenn er an Alarmfaxe kommt stimmt etwas mit eurer Datenschutzrichtlinie nicht

rotkreuz
24.07.2006, 11:12
hat der nen schlüssel zum gerätehaus oder schleicht er sich rein währen ihr schon unterwegs seid

hannibal
24.07.2006, 11:21
12 Jahre alt und einen SChlüssel vom GH?

seltsam; sehr seltsam;

ff eisingen
24.07.2006, 12:04
Ich versteht jetzt gerade nicht über wen ihr gerade redet, über "Batman" oder über einen JFler bei der FF von Andreas Manthey?

hannibal
24.07.2006, 12:10
Wir sind an dem 12 Jähigen von Andreas

einen Einsatz in der GEminde finden und melden auch nachts ist ja noch erklärbar aber des schein jä öfters zu sein

ff eisingen
24.07.2006, 12:43
ja, also wenn das öfters vorkommt würde ich den jungen mal im auge behalten, denn man kann meiner meinung nach keinen "feuerteufel" gebrauchen.

Um auf das ursprüngliche thema nochmal zurück zu kommen (Badman wollte ja einen Funkwecker haben), mal ne frage an unseren Badman: wie alt bist du? Und gehörst du der einsatzabteilung deiner FF an?

batman05
24.07.2006, 14:17
nein ich gehöre nicht zur einsatzabteilung an ich wollt mich auch nur mal erkundigen und ich bin 15

hannibal
24.07.2006, 14:21
und jetzt erklär mir nochmal warum es dann eines Piepsers Bedarf;

Duffy73
24.07.2006, 15:06
na nun macht doch den Jungen mal nicht fertig, nur weil er wissen wollte, ob er einen melder haben darf. Jetzt weiß er's, damit sollte es doch eigentlich gut sein..?!?

duese
24.07.2006, 16:34
@Duffy73: 100% ACK

duese

ff eisingen
24.07.2006, 18:51
Naja, batman wegen deinem Melder, wie ja schon gesagt besitzen darfst du einen, nur darf er nicht eingeschaltet sein, wenn nämlich dein Melder einen alarm empfängt und du oder jemand anders der nicht dazu berechtigt ist diesen alarm mitbekommt, machst du dich strafbar na dem TKG (Telekommunikationsgesetz) wie die andern das ja auch schon gesagt haben. Mal ein Frage: wofür willst du einen Melder wenn du noch nicht zur einsatzabteilung deiner FF gehörst? Mein Tipp warte bis du zur einsatzabteilung gehörst und dir dann einer von deiner Wehr einer zur verfügung gestellt wird, dann hast du auch keine probleme mit dem Gesetz und sparst dir ein haufen Geld (Melder sind auch nicht gerade billig)? Oder kauf dir einen nach absprache mit deiner wehrführung wenn du den Einsatzkräften angehörst.

gruß FF eisingen

hannibal
24.07.2006, 18:58
oder einen Scanner ; dann hast du gerade in Jungen Jahre mehr für weniger Geld

felix000
24.07.2006, 19:03
Wenn der Wehrleiter ihm erlaubt einen Melder zu haben, dann kann er sich doch einen kaufen...

hannibal
24.07.2006, 19:10
Der WEhrleiter ist in diesem Falle egal

da sind evtl erstmal die richtigen Erziehungsberechtigeten gefragt

Und der Scanner ist ja nur ein guter Tip gewesen;

ff eisingen
24.07.2006, 19:45
Hey hannibal, der Junge hat nach ner legalen lösung gefragt. Wenn er nicht zu den berechtigten gehört die in der Freizeit Feuerwehrfunk hören dürfen (und zu denen gehört er sicher nicht), ist es auch mit einem Funkscanner illegal den BOS-Funk abzuhören.

Was haben denn seine Erziehungsberechtigten damit zu tun, entweder der Wehrführer gibt ihm die erlaubnis für nen melder oder nicht, mit den eltern hat das erstmal garnichts zu tun außer sie verbieten es audrücklich.

hannibal
24.07.2006, 19:52
1. Der Wehrführer kann ihm nur schlecht ne erlaubniss geben um den BOS Funk abzuhören

dazu bräuchte er eine von seinen Eltern unterschriebene Verpflichtungserklärung

dann die Frage danach welcher schleife er haben darf... welche er berechtigt ist mitzuhören und das wäre.... keine weil er kein aktives Mitgleid in der FF ist;

sollte ihm der WF einen Piepser der Stadt geben so halte ich dies für sehr bedenklich aus oben genannten Gründen ausserdem muss er wenn er ihm einen gibt allen JFlern einen geben... und dann kommt er weg...

eine Falle für alle beteiligten

Gerade wenn er sich selber einen Piepser kaufen möchte haben die Eltern ein sehr großes Wörtchen mitzureden es geht um u.u eine Menge Geld

unterm strich empfehle ich was Millionen Jung Hiorgler vor Ihm auch gemacht haben sich einen Scanner zu kaufen

das ist immer noch die günstigeste Lösung und die vielseitigste auch

firebuster-t
24.07.2006, 20:38
unterm strich empfehle ich was Millionen Jung Hiorgler vor Ihm auch gemacht haben sich einen Scanner zu kaufen

das ist immer noch die günstigeste Lösung und die vielseitigste auch
... das ist die Beste Lösung dafür!! ( hab meien nelder auch erst ein halbes jahr http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/froehlich/a040.gif )

überhose
24.07.2006, 21:11
unterm strich empfehle ich was Millionen Jung Hiorgler vor Ihm auch gemacht haben sich einen Scanner zu kaufen
Ein wahnsinnig gut gelungener Ratschlag. Hut ab. Weil:

welche er berechtigt ist mitzuhören und das wäre.... keine weil er kein aktives Mitgleid in der FF ist
Der Junge wird dann natürlich nur Amateurfunk hören und nie BOS-Kanäle... Aber das macht ja hier im ganzen Forum keiner...

hannibal
24.07.2006, 21:17
das egal was er macht gesetzlich nicht in Ordnung sein wird ist mir klar;

dann gucken wir halt auf geld

Andreas Manthey
24.07.2006, 23:01
12 Jahre alt und einen SChlüssel vom GH?

seltsam; sehr seltsam;


Nein natürlich hat er keinen Schlüssel. Das mit dem Fax hat er dann ja während unserer Abwesenheit gemacht.


MFG ANDREAS

Christian
24.07.2006, 23:10
Hallo...

HINWEIS: In diesem Beitrag wird wieder mal viel spekuliert. Der Threadstarter hat die gewünschte Auskunft bekommen (Zusammengefasst: Er darf einen Melder besitzen - er darf ihn aber nicht betreiben, die entsprechenden TKG §§ wurden zitiert.)

Ende. Thema zu.