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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sonderrechte im Hausnotruf



gmellus
25.06.2006, 20:17
Guten Abend zusammen,

wir haben an unserem Sandort ein Hausnotruf-System, dass unabhängig vom Rettungsdienst läuft. Sprich wir haben eine eigene Bereitschaft, die die Einsätze abwickelt.
Ich würde gerne von euch wissen (sollte es ein vergleichbares System geben), ob es eine Regelung zum benutzen von Sonderrechten gibt oder ob die Hausnotrufbereitschaft überhaupt welche besitzt/benötigt.

Fraglicher Fall 1: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen?

Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?

Fraglicher Fall 3: Ein Einsatz, der als eventueller Notfall ("gestürzt") hereinkommt. Darf der Dienst mit Einsatz von Blaulicht und Horn zum Patienten fahren, um eine Versorgung durchzuführen und erst vor Ort über eine Nachalarmierung des RD entscheiden?

Danke für eure Auskünfte, gerne auch aus rechtlicher Sicht (Bayern).

Alex22
25.06.2006, 20:25
Prinzipiell dürfte da nix entgegenstehen wenn das Fahrzeug legal mit SoSi Anlage ausgerüstet ist, aber

Was soll das denn?
Später alarmieren um erster zu sein?
Das wäre ja in etwa so wenn ich sehe das es beim Nachbarn brennt ich erst zum Gerätehaus fahr und dann den Notruf absetz das ich im ersten Fahrzeug sitze.


Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?

gmellus
25.06.2006, 21:00
Natürlich gibt es eine Zulassung für das KFZ. Aber darf dann der Hausnotruf selbststädig Sondersignale einsetzten, ohne dass es von der Leistelle angeordnet wurde?
Zum Fall 2: Es wird den Kunden natürlich zugesichert, dass man mit dem Schlüssel in die Wohnung kommt und daher will man vor dem RD da sein, damit dieser nicht in Verlegeheit kommt evtl. mit der Pol sich an der Wohnungstüre zu verlustieren...

hannibal
25.06.2006, 21:15
zu diesem Fall 2

Das ist ja der größte Rotz seit langen den ich gehört hab

das geht meiner Auffassung gar nicht.. entweder ist es ein notfall oder nicht
und wenn der patient fast tot ist und der schlüssel ist nicht da dann ist das Pech für den Patienten und glück für den örtlichen Schreiner

weil was machst du wenn der Patient in der Zeit wo du Vorsprung raus fährst verstirbt.. dann sind wir im Bereich Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und dann?

meines Erachtens gibt es keinen Grund den Schlüsseldienst des Hausnotrufanbeiters mit SOSI auszurüsten

die Tatsache eine Tür im Bedarfsfall nicht eintreten zu müssen steht in keinerlei Relevanz zu den gesteigerten Gefahren einer SOSI Fahrt

was geht ist die Info an die LST das der SChlüssel kommt. Sollte sich die Situation als nicht Lebensgefährdend rausstellen (Kontakt zur Person) dann kann man ja noch warten

gmellus
25.06.2006, 21:23
ich bin da ganz eurer meinung. ich habe derzeit nur das problem dass es bei uns so läuft und ich als außenstehender handfeste v.a. rechtliche begründungen brauche um dagegen vorzugehen.
also, kennt ihr da rechtliche gegebenheiten?

AkkonHaLand
25.06.2006, 21:40
...
Fraglicher Fall 1: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen?

Der HNR darf, egal ob im RD oder außerhalb angesiedelt, KEINE Sonderrechte in Anspruch nehmen! Die SoSi-Anlage muss abgebaut, bzw, wenn das Fzg aufgrund anderer Verwendung eine benötigt (Reserve-KTW), für den HNR-Dienst ausser Funktion genommen werden!


Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?

Der RD sollte IMMER sofort alarmiert werden --> "Unterlassene Hilfeleistung" und "Garantenpflicht" ein Begriff?


Fraglicher Fall 3: Ein Einsatz, der als eventueller Notfall ("gestürzt") hereinkommt. Darf der Dienst mit Einsatz von Blaulicht und Horn zum Patienten fahren, um eine Versorgung durchzuführen und erst vor Ort über eine Nachalarmierung des RD entscheiden?

Nur wenn beim HNR-Eingang fest steht, dass KEIN Notfall vorliegt (gestürzt ist z.B. nicht immer ein Notfall) kann der HNR zur Wohnung fahren um sich von dem Zustand des Kunden zu überzeugen und, wenn sich DANN ERST herausstellt, dass ein Notfall vorliegt (Schenkelhalsbruch...), den RD dazualarmieren.

Danke für eure Auskünfte, gerne auch aus rechtlicher Sicht (Bayern).[/QUOTE]

gmellus
25.06.2006, 21:46
Hallo AkkonHaLand,

vielen Dank für deine klaren Worte. woher beziehst du denn deine Quellen, hast du da was schriftliches?
Unsere Hausnotrufler verstehen sich nämlich inzwischen als "Quasi-First-Responder" für ihre Hausnotrufkunden...

Grüße gmellus

Mr. Blaulicht
25.06.2006, 22:12
Moin moin,

auch wenn dies hier schon öfers Grund für Diskussionen war: First Responder sind kein Rettungsdienst, und damit auch nicht mit SoSi auszustatten. Wir haben hier gerade einen aktuelle Fall gehabt, der vom Justiziar überprüft wurde.
Auch der Hausnotruf ist kein Rettungsdienst, und damit nicht SoSi-befähigt.

Siehe dazu: StVO §§ 35, 38

Gruß, Mr. Blaulicht

gmellus
25.06.2006, 22:20
mhhhh... gibt es denn einen argumentativen unterschied zwischen hnr und hvo? wir haben bei uns im lkr mehrere hvo die alle mit SoSi fahren, auch von anderen organisationen... da kann ich nichts machen.
wo ich einschreiten will und evtl. auch kann ist bei unserer hnr-gruppe, da dieses verhalten unserem ehrenamt schadet. voschläge was ich dem leiter konkret sagen kann?

hannibal
25.06.2006, 22:26
ganz einfach das wenn er so weitermacht er bald menschen auf dem gewissen hat; eine Strafanzeige, da du den anghörigen genau die richtigen Worte sagst warum Oma noch leben könnte und all den Kram

Alex22
25.06.2006, 22:31
Moin moin,

auch wenn dies hier schon öfers Grund für Diskussionen war: First Responder sind kein Rettungsdienst, und damit auch nicht mit SoSi auszustatten.


Das einzigste womit du Recht hast, daß First Responder kein Rettungsdienst ist.
FP gehört zur Feuerwehr und Feuerwehrfahrzeugen dürfen sehrwohl mit SoSi Anlage ausgestattet werden und wenn dann ein FP Einsatz ist, darf zur Abwehr gesundheitlicher Schäden sehrwohl dies benützt werden.

Fernmeldedienst
25.06.2006, 23:37
Interessant!

Bei uns hier (Grenzgebiet HE/BW) fährst nen VW Combo mit großer Beschriftung HAUSNOTRUF rum.. mit SoSi-Analge..

Hab ihn sogar ma in action gesehen *lol

wäre mir peinlich, mit so ner tröte zu fahren.

Was ich dabei nicht verstehe, der fährt bei uns im Kreis spazieren. (=Kreis Bergstraße HEssen) kommt aber aus Mannheim (=Baden-Würtenberg, 2 Landkreise weiter)

Das Fz hat Mannheimer Zulassung..

73,
Daniel

Jens1985
25.06.2006, 23:44
@Akkon Land

was deine erste aussage angeht, muss ich dir wehemend wiedersprechen, wir haben hier in unserem Kreis, auch einen HND, der wird vom Malteser-Hilfsdienst unterhalten, bin da selber früher mitgefahren.

Das ganze läuft so:

zwei PKW des MHD, einer als reserve, gut motorisiert, mit sportfahrwerken ect. ausgestattet mit fest installiertem SoSi, das reserve fahrzeug hat nen Magnet Blitzer.

Im Fahrzeug befindet sich ein umfangreich ausgestatteter Notfall-Rucksack (AED,O2,Infusionen ect), sowie weitere spezifische beladung, schlüsselkasten, handscheinwerfer, PK6 und so weiter.

In der Woche wechseln sich zwei Zivis ab Tag und Nacht schicht, beide mit erweiterter Ersthelfer ausbildung, am wochenende wir das fahrzeug von ehrenamtlichen besetzt, die mindestens RH sind.

Wenn einer der Teilnehmer einen Notfall hat, drückt er auf den "roten Knopf", die Leitstelle der Caritas meldet sich, und alarmiert den HND über ein breitschafts Handy.

Wenn sich die Teilnehmer melden und angaben wie z.b. Brustschmerz ect. machen, wird der RD direckt mitalarmiert.

Wenn sie sich nicht melden, fährt nur der HND hin, und alarmiet evtl. den RD nach.
Ich weis das das ein kritischer punkt ist, aber wenn man bei allen "notfall" alarmen den RD mitschicken würde, müsste man im kreis eine zusätzliche Rettungswache bauen, die den ganzen tag nur die HND einsätze mitfährt, und das ist verständlicher weise nicht möglich.

Was die benutzung von SoSi angeht, die Fahren dürfen nach vorheriger einweisung und fahrsicherheitstraining, bei jedem Notfall einsatz mir SoSi fahren, andernfalls würden Zeiten von 20 Minuten von alarmierung bis eintreffen vergehen.

Nur wenn der HND einsatzmäßig gebunden ist, wird die FW mit RTW alarmiert, und bricht dann die jeweilige tür auf.

ich weis das es lücken in diesem System geht, und ich kämpfe seit jahren darum das die Zivis die HND fahren mindestens einen RS machen müssen, aber bis auf den ausbildungstand, kann man an diesem system bei uns nicht viel ändern, weil es für FW und RD einfach unmöglich ist, jeden dieser Einsätze zu fahren.

Aber das der HND mit SoSi fährt, ist meiner meinung nach völlig selbstverständlich.

Gruß Jens

Florian_Steinfurt
26.06.2006, 08:38
..... First Responder sind kein Rettungsdienst, und damit auch nicht mit SoSi auszustatten.....

Entschuldige, das ich da mal so in die Bresche haue.....ABER ich vermute mal du wohnst in einem Gebiet in dem der RD die Regelfristen einhält oder? Nun, bei uns ist es nicht der Fall, wir haben eine First-responder-Gruppe und dürfen auch nicht mit SoSi fahren. Und genau das ist eine Sache wo man das Gesetz dringend überarbeiten muss. Und warum muss eine FFW zu einer Ölspur mit SoSi fahren?...aber wenn das Thema hier schon oft genug behandelt wurde, will ich es damit mal gut sein lassen. Ist halt nur meine pers. Meinung. (Und ich arbeite hauptber. im RD, und wir freuen uns immer, wenn First-Responder schon vor Ort sind und adäquat Massnahmen durchgeführt haben!)

Andreas 53/01
26.06.2006, 09:57
Hallo !

Die Sondersignale sind nicht alleine aus dem §38 StVO heraus begründet, dies geschieht auch über die Ausnahmegenehmignung §70 Teil C der StVZO.

D.h. auf Beantragung könnte auch ein Hausnotrufdienst Blaues Blinklicht und Einsatzhorn bekommen.
Allerdings, sind derartige Einsätze bei denen ein Hausnotrufdienst mit Sondersignalen fährt ausschließlich über eine dafür zuständige Rettungsleitstelle etc. abzuwickeln, dann nämlich ist ein geeignetes Rettungsmittel hinzu zuziehen!

Es muss ein Aufgabenfestlegung erfolgen, wann und warum ein Hausnotrufdienst z.b. zur Schlüsselübergabe alarmiert wird. Es ist die Verhältnismäßigkeit abzuwägen, ob nicht ein anderer dritter ( Feuerwehr, Schlüsseldienst ) schneller vor Ort sein kann als der Hausnotrufdienst.
Da im §38 StVZO (Blaues Blinklicht und Einsatzhorn ) und §35 StVO ( Sonderrechte ) ein Hausnotrufdienst nicht aufgeführt ist, kann die Mißachtung der Verkehrsregeln nur über den Rechtfertigenden Notstand begründet werden. Daher gilt für eine Einsatzfahrt des Hausnotrufes mit Sondersignal eine ganz besondere Abwägung der Rechtfertigung!!

Der Hausnotrufdienst, ist KEIN Rettungsdienst, ist KEIN First-Responder und auch nicht die FEUERWEHR. Er steht in der Alarmierungskette ganz am Schluß, das muss man sich immer vor Augen halten!!


MfG

tower911
26.06.2006, 11:04
Aber darf dann der Hausnotruf selbststädig Sondersignale einsetzten, ohne dass es von der Leistelle angeordnet wurde?



das Thema hatten wir schonmal. Ich lass mir (Feuerwehr) auch nicht von der Leitstelle sagen ob ich mit Sonderrechten fahre oder nicht. Wenn mir die LST Infos gibt und ich der Meinung bin das Sonderrechte erforderlich sind dann teile ich der LST freundlich mit das ich sie in Anspruch nehme.
Also sagt nicht immer das die Leiststelle vorgibt ob mit oder ohne Sonderrechte. Dem ist nicht überall so.

und nun zum thema
Andreas hat schon recht
"Der Hausnotrufdienst, ist KEIN Rettungsdienst, ist KEIN First-Responder und auch nicht die FEUERWEHR."

gmellus
26.06.2006, 11:31
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Meinungen und Antworten. Dann versuch ich mal das ganze zusammenzufassen:



Fraglicher Fall 1: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen?


Eventuell möglich. Das Fahrzeug braucht eine Zulassung. Der Fahrer braucht eine entsprechende Fahrerschulung. Die Rettungsleitstelle muss mit eingeschaltet werden zwecks paralleler Alarmierung des RD. Die LST muss über den Einsatz der SoSi informiert werden (?).
Fragepunkt: Wer entscheidet ob das Meldebild tatsächlich ein Notfall ist - die Hausnotrufzentrale oder der HND oder beide. Kann ein Fahrer des HND (bei uns in der Regel Sanhelfer) überhaupt in der Lage sein, das Meldebild richtig einzuschätzen, bspw. einen Sturz?




Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?


Eindeutig: geht nicht; Stichwort "Unterlassene Hilfeleistung" und "Garantenpflicht"




Fraglicher Fall 3: Ein Einsatz, der als eventueller Notfall ("gestürzt") hereinkommt. Darf der Dienst mit Einsatz von Blaulicht und Horn zum Patienten fahren, um eine Versorgung durchzuführen und erst vor Ort über eine Nachalarmierung des RD entscheiden?


"Der Hausnotrufdienst, ist KEIN Rettungsdienst, ist KEIN First-Responder und auch nicht die FEUERWEHR."
D.h. wenn der RD nicht alarmiert wurde KANN KEIN rechtfertigender Notstand vorliegen --> geht nicht

Habe ich das so jetzt richtig zusammengefasst, gibt es andere Auffassungen?

@AkkonHaLand: Deine Einschätzung wäre mir die liebste, wir haben an unserem Standort derzeit das Problem, dass durch den HND wieder mal eine Blaulichtfraktion hochgezüchtet wird. Hast du konkrete Quellen für deine Aussagen?

Grüße gmellus

hannibal
26.06.2006, 11:41
zu 3...
nur möglich wenn es von vorne rein klar ist das der Patient nicht vital bedroht ist.

Dann aber anfahrt ohne SOSI

generell

das verbringen eines Schlüssel rechtfertigt in keinem Fall SOSI

Alex22
26.06.2006, 12:21
Gott sei dank fährt bei uns der normale Rettungsdienst Hausnotrufe.
Die Schlüssel sind in der Rettungswache und sobald einer auf den Knopf drückt oder nach 24 std nicht betätigt wird, wird automatisch der zuständige RTW als Notfall alarmiert.

gmellus
26.06.2006, 12:22
ok, d.h. nach deiner auffassung, dass auch im fall1 kein sosi einzusetzen ist.

so. jetzt haben wir nun den fall, dass es bei uns so läuft. wie kann ich unserem leiter des hnd das messer auf die brust setzen und sagen, dass er das so nicht machen kann?
wenn ich jetzt anfange von wegen "das verbringen eines Schlüssel rechtfertigt in keinem Fall SOSI" dann erzählt er mir, dass das 1. schon immer so war und 2. der hnd als ersthelfer fungiert, da er ja notfallequipment und in gewisser weise auch ausgebildete helfer hat.

der hintergrund bei der ganzen sache ist halt, dass der leiter hnd seine dienste gut besetzt bekommt, weil die leute geil aufs blaulichtfahren sind, was er öffentlich so halt nie zugeben würde...

gmellus
26.06.2006, 12:24
Gott sei dank fährt bei uns der normale Rettungsdienst Hausnotrufe.
Die Schlüssel sind in der Rettungswache und sobald einer auf den Knopf drückt oder nach 24 std nicht betätigt wird, wird automatisch der zuständige RTW als Notfall alarmiert.

bei uns ist der hnd für drei lkr zuständig, die schlüssel nicht immer auf der rw platziert und der rd von verschiedenen organisationen sichergestellt, die da leider nicht mitspielen würden...
aber diese art von rd-einsätzen sind ja wohl auch das nervigste was es gibt, oder?

master19
26.06.2006, 12:25
das Thema hatten wir schonmal. Ich lass mir (Feuerwehr) auch nicht von der Leitstelle sagen ob ich mit Sonderrechten fahre oder nicht. Wenn mir die LST Infos gibt und ich der Meinung bin das Sonderrechte erforderlich sind dann teile ich der LST freundlich mit das ich sie in Anspruch nehme.
Also sagt nicht immer das die Leiststelle vorgibt ob mit oder ohne Sonderrechte. Dem ist nicht überall so.

Ja das darf die Feuerwehr, der Kats und die Rettungsdiestfahrzeuge, die im auftrag vom Kats unterwegs sind (bei Einsatz), weil diese in der erfüllung Hoheitlicher aufgaben zu Einsätzen fahren. Bei "normalen" Rettungsdienst darf/muss das die LST entscheiden. Bei der Feuerwehr/Kats darf das der Einheitsführer (Gruppenführer/Zugführer/Fahrzeugfuhrer...). Also bei uns in Hessen ist das so.


Bei uns im Landkreis geht der Hausnotruf bei der LST ein und diese schicken dann einen RTW zum Schlüsseldepo (mit oder ohne SoSi entscheidet die LST) und dort holen sie den Schlüssel ab und fahren dann zum HNR-Teilnehmer. Es gab auch schon die Ausnahme, da ist die Feuerwehr zum Schlüsseldepo gefahren und hat den schlüssel abgeholt.

Gruß

Andreas 53/01
26.06.2006, 13:10
Der Hausnotrufdienst, hat eingehende Meldungen, die vom Benutzer ausgelöst werden entsprechend der nächsten zuständigen Rettungsleitstelle weiterzuleiten!

Er dient lediglich als Verbindungsstelle zwischen Hilfesuchenden und der Rettungsleitstelle. Wird der Alarm ausversehen ausgelöst ( kommt am Tag 100mal vor ) wird in der Regel eine Sprachverbindung aufgebaut, und der Mitarbeiter kann dann nach der Person fragen was los ist etc.

Der Hausnotrufdienst hat dann wenn ein Hilfeersuchen vorliegt dieses weiterzugeben. Es kann nicht sein das dann diese Meldungen eigenständig, womöglich auch noch mit Sondersignal abgearbeitet werden!

MfG

gmellus
26.06.2006, 15:34
ok, wir haben eine eigene hausnotrufzentrale, die die meldungen der kunden entgegennimmt und sie per telefon ans diensthandy der hausnotrufbereitschaft weiterleitet. diese entscheidet dann selbstständig, was sie macht.
und genau da ist der haken: m.E. entscheiden sie sich allzu oft fürs sosi auch wenns nicht gerechtfertigt ist, von den obigen grundsätzlichen bedenken ganz abgesehen

Jens1985
26.06.2006, 16:31
@Alex22

kurze frage, wie viele RTWs haltet ihr denn für den HND vor?

Der HND fährt bei uns im Kreis mal locker 20 Einsätze am tag, wenn das der RD machen würde, wäre der RTW den ganzen Tag nicht mehr verfügbrar, es sei den man nimmt einen eigenen RTW und das wird wohl kein Kreis bezahlen oder habt ihr weiniger HND einsätze?

@Master 19

Ich glaube du hast da was falsch verstanden, es ist IMMER in ganz deutschland so das der Fahrer die letzte entscheidung über SoSi trifft, die LST kann eine solche anweisung nicht bindend geben, da ihre befugnisse im Landesrecht verankert sind und die STVO bundesgesetz ist, und somit über Landesrecht steht. Ein Einheitsführer kann auch nur eine empfehlung geben, die einzigsern die nach der entscheidung des Fahrers evtl. eingreifen könnten ist die Polizei, die sich da aber besser fein raushalten sollten, denn auch ein Polizist wandert in den Bau wenn er ohne wirklich driftigen grund nen z.b. RTW im Einsatz anhält und sich daraus dementsprechende konsequenzen ergeben.

Wollte jetzt nicht wieder eine solche Diskusion aufflammen lassen, nur mal so als randbemerkung.

Gruß Jens

Andreas 53/01
26.06.2006, 17:16
ok, wir haben eine eigene hausnotrufzentrale, die die ........
und genau da ist der haken: m.E. entscheiden sie sich allzu oft fürs sosi auch wenns nicht gerechtfertigt ist, von den obigen grundsätzlichen bedenken ganz abgesehen

Hallo!

Ja, da scheint der Haken zu sein. Das sollte abgestellt werden.

Alex22
26.06.2006, 17:32
@Alex22

kurze frage, wie viele RTWs haltet ihr denn für den HND vor?

Der HND fährt bei uns im Kreis mal locker 20 Einsätze am tag, wenn das der RD machen würde, wäre der RTW den ganzen Tag nicht mehr verfügbrar, es sei den man nimmt einen eigenen RTW und das wird wohl kein Kreis bezahlen oder habt ihr weiniger HND einsätze?


Direkt vorhalten keine...
Wenn eben ein Notfall vorliegt fährt eben ein RTW bei uns kommt das relativ selten vor ... vielleicht 5 mal in der Woche in unserem Bereich.

gmellus
26.06.2006, 18:37
Ja, da scheint der Haken zu sein. Das sollte abgestellt werden.

Wie würdest du das denn lösen wollen? Wir haben täglich 4-5 HNR-Einsätze an unserem Standort, das meiste davon Fehlalarme und kleine Hilfeleisungen. "Echte Notfälle" vielleicht 1 bis 2 die Woche. Und die in der HNR-Zentrale wo alle Alarme auflaufen haben gar keine med. Ausbildung, die nehmen nur die Rufe der Kunden an und leiten das weiter.
--> Ergo: Der Sanhelfer aus dem HNR muss entscheiden was er draus macht. Darf er ja auch ruhig. Nur sollte die SoSi-Frage geklärt werden.

Ich habe bisher leider noch nichts stichhaltiges, wo ich gegenüber dem Leiter HNR belegen kann, dass seine Leute NICHT Blaulicht fahren dürfen (oder nur in best. Situationen)

Klar, ich weiß auch:
"Der Hausnotrufdienst, ist KEIN Rettungsdienst, ist KEIN First-Responder und auch nicht die FEUERWEHR.",
weiß was in der StVO steht
und bin mir darüber im klaren, dass der HND keine SoSi einsetzten soll.

Aber:
Steht irgendwo geschrieben, dass er das nicht darf oder wann er das darf/ nicht darf?
Bzw. steht irgendwo wie er definiert wird oder eben nicht?

Mit dem Hinweis, "aus der StVO könnte man ableiten, dass..." oder "im Forum bei fms.de meinen die Leute, dass..." komme ich beim Leiter HNR eben nicht weiter.

Grüße gmellus

Mr. Blaulicht
26.06.2006, 19:01
Ich glaube du hast da was falsch verstanden, es ist IMMER in ganz deutschland so das der Fahrer die letzte entscheidung über SoSi trifft, die LST kann eine solche anweisung nicht bindend geben, da ihre befugnisse im Landesrecht verankert sind und die STVO bundesgesetz ist, und somit über Landesrecht steht. Ein Einheitsführer kann auch nur eine empfehlung geben, ...
Moin moin,

leider falsch. Wenn die Leistelle nicht weisungsbefugt ist, dann entscheidet der Fahrzeugführer, nicht der Fahrer. Rettungsleitstellen sind dem Rettungsdienst aber immer weisungsbefugt. Also entscheiden auch sie, ob mit oder ohne SoSi.
Der Fahrer entscheidet lediglich, inwieweit er von seinen Rechten gebrauch macht. Es wird niemand gezwungen, an einer roten Ampel über die Kreuzung zu fahren. Das entscheidet - wie gesagt - der Fahrer.

Aber Back to Topic:

Es gibt für mich keinen ersichtlichen Sinn, dass der Hausnotrufdienst mit SoSi fährt. Eingentlich gibt es nur zwei Möglichkeiten:
a) es handelt sich um einen ganz normalen Hilfeleistungseinsatz (beim Aufstehen helfen etc), dann kommt es nicht auf jede Minute an, der Fahrer kann gemütlich fahren.
b) es handelt sich um einen Notfalleinsatz, dann wird sofort die zuständige Leitstelle informiert. Auch da muss der HNR-Diensthabende nicht schneller fahren, der Rettungsdienstist ja bereits alarmiert. Und wenn´s wirklich schnell gehen muss, wartet auch niemand auf den Schlüssel.

Mein Tipp: Kläre es mit einem Polizisten Deiner Wahl und stelle ggf. den Leiter des HNR-Dienstes vor die Wahl, entweder auf SoSi zu verzichten oder eine Anzeige wegen Mißrauchs von Sonderrechten (oder wie das auf juristisch heißt).

Gruß, Mr. Blaulicht

Jens1985
26.06.2006, 20:30
@Mr Blaulicht

wiedersprichst du dir da nicht?

zum einen bestimmt der Fahrzeugführer wenn die RLST nicht entscheided aber der Fahrer entscheided ob man davon gebrauch macht???


Das wäre doch fast das selbe was ich geschrieben habe, RLST und Fahrzeugführer können die erlaubnis erteilen, aber das letzte wort hat nunmal der fahrer, wies im RD ist, weis du vielleicht besser, ich sprach hier von FW.



Was deine letzte aussage angeht, stimme ich dir voll und ganz zu, aber wie soll man das bei c.a. 15-20 Notfall einsätzen realisieren??

Das hieße jeden tag 20 oder mehr Türen aufzubrechen, ist mit sicherheit toll für die schreiner, aber das kann doch keine Praktikable lösung sein?

denn beim HND sieht es ja anders aus als im RD, bei regulären RD einsätzen, meldet das jemand anders, der die Tür dann aufmacht,oder die Person ist bereits draußen, aber die älteren Leute die auf den HND angewiesen sind habenn in der regel keine angehörigen und sind immer zu hause bzw. im Pflegebett. Soll man denen wirklich 2-3 mal im monat en paar hundert euro für ne neue eingangstür abknöpfen?? wie soll das gehen??

Gruß Jens

Alex22
26.06.2006, 20:34
Nur mal so zur Klarstellung.
Wo soll denn bitte der Unterschied zwischen Fahrer und Fahrzeugführer sein?

Jens1985
26.06.2006, 20:37
Fahrer = der mann mit dem Lenkrad in der Hand ...

Fahrzeugführer = Trupp/Gruppenführer des jeweiligen fahrzeugs oder der RS/RA..


vielleicht benutzt ihr andere begriffe, aber bis jetzt hat mich mit diesen begriffen immer jeder verstanden auch leute aus anderen ländern, deshalb wundere ich mich


Gruß Jens

gmellus
26.06.2006, 20:56
aber die älteren Leute die auf den HND angewiesen sind habenn in der regel keine angehörigen und sind immer zu hause bzw. im Pflegebett. Soll man denen wirklich 2-3 mal im monat en paar hundert euro für ne neue eingangstür abknöpfen?? wie soll das gehen??


Ich kann der Argumentation vom Jens durchaus folgen, das selbe werde ich wahrscheinlich auch zu hören bekommen. Deswegen wird bei uns ja auch so vorgegangen, wie in dem (zu Recht) gescholtenen Verfahren (Fall2).
Deinen Vorschlag, Mr. Blaulicht, werde ich mal versuchen zu beherzigen.

Ich werde auf jeden Fall berichten. Kann aber noch ein bisschen dauern, bin zwischenzeitlich auch für weitere Lösungsvorschläge offen.

By the way: Springer 2005, Strafrechtliche Probleme im RD von R. Tries: "Wer entscheidet über eine Sonderrechtsfahrt? Der Fahrer! Die Entscheidungsfreiheit ist aber durch die für eine Sonderrechtsfahrt mit einem Rettungsdienstfahrzeug verlangte höchste Eile zur Menschenrettung oder Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden begrenzt. Für die Anfahrt zum Einsatzort ist der Fahrer im Allgemeinen an die Einschätzung der Eilbedürftigkeit duch die den Notruf entgegennehmenden Leitstellendisponenten gebunden; bei einem Patiententransport unter Arztbegleitung gilt Gleiches für die Einschätzung des Arztes." (S. 11 f)

Alex22
26.06.2006, 20:59
Also ich kenn den Begriff Fahrzeugführer nur gleichbedeutend mit Fahrer und nicht GF, SF oder TF.
Und in unserem Machinistenlehrgang macht ein PHK Fachgebiet Verkehrserziehung auch die Unterrichtseinheit im Fahren und der sagte, Verantwortlich ob und wann Sondersignal eingeschaltet wird liegt ALLEIN im Verantwortungsbereich des Fahrer. Bezieht sich aber jetzt auf Feuerwehr, daß es beim RD von der RLSt vorgegeben wird ist mir klar.

firerobs
26.06.2006, 21:56
Hab heut mal jemanden von unserer FF gefragt die bei den Johannitern Hausnotruf fährt. Die haben auch eine fest installierte SoSI-Anlage auf dem jeweiligen Fahrzeug und nutzen diese dann natürlich auch wenn's notwenig ist. In akuten Fällen wird der RD dann auch gleich mitalamiert.

Mr. Blaulicht
26.06.2006, 22:09
wiedersprichst du dir da nicht?

zum einen bestimmt der Fahrzeugführer wenn die RLST nicht entscheided aber der Fahrer entscheided ob man davon gebrauch macht???


Das wäre doch fast das selbe was ich geschrieben habe, RLST und Fahrzeugführer können die erlaubnis erteilen, aber das letzte wort hat nunmal der fahrer, wies im RD ist, weis du vielleicht besser, ich sprach hier von FW.

Die dem Fahrer wiesungsbefugten Personen oder Leitstellen geben die Erlaubnis zur SoSi-Fahrt. Der Fahrer darf, muss aber nicht. Ande4rs rum geht es nicht. Wenn er nicht darf, dann kann er nicht selbst entscheiden.
Das war es, was ich meinte.

Gruß, Mr. Blaulicht

Andreas 53/01
27.06.2006, 10:28
Hallo !

Lexikon:
Fahrzeugführer > nach der StVO, der der das Fahrzeug führt ( Lenken, Bremsen ) usw.
> Feuerwehr, der der die Mannschaft und das Fahrzeug anführt ( Gruppenführer etc. ) Der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges wird i.d.R. als Maschinist bezeichnet. Im Rettungsdienst verleiht man ihm allewrdings den Titel " Fahrer ".
Also wir wiederholen; der Fahrzeugführer ist amtlich Sinnen der Fahrer des Fahrzeuges.

Nun, die Frage wie kann man es verbieten ? Wohl gar nicht, den die dafür Genehmigende Behörde der Stadt/Landkreis etc. hat die Notwendigkeit geprüft und für statthaft erklärt. Allerdings ist diese Ausnahmereglung jederzeit durch die Genehmigende Behörde wiederrufbar!
Also, wenn hier Mißbrauch oder Verschwenderische Nutzung vorliegt, dann sollte mal die Zuständige Stelle sich der Sache annehmen!

MfG

Florian Geeste
27.06.2006, 14:44
Von mir zu diesem Thema:

Einige von Euch fahren sich ein wenig fest weil sie etwas verwechseln.

Jeder von Euch kann ein Unternehmen gründen, welches Hausnotruf anbietet. Jeder kann selber definieren, was er darunter versteht.

Die meisten Unternehmen verstehen darunter, dass ein älterer Mensch einen Sender hat mit dem er Kontakt zu einer Zentrale herstellen kann. Meist kann er dann über sein Gerät mit einer Gegenstelle des Unternehmers sprechen.
Gedacht ist sowas meist als Alternative zum Telefonieren, zum Beispiel wenn man hilflos am Boden in der Wohnung liegt.

Fast jeder mobile Pflegedienst bietet heutzutage schon einen Hausnotruf an in dem er mit einem anderen Unternehmen welches eine Zentrale vorhält kooperiert.

Eine solche Einrichtung ist für viele Menschen eine gute Sache.

Der Unternehmer, der gegen Geld diesen "Haus(not)ruf entgegennimmt, verpflichtet sich meist vertraglich, dem Bedürftigen zu helfen.

Diese Hilfe kann sehr verschieden ausfallen.

zum Beispiel:
- Nachbarn oder Angehörige des Betroffenen anrufen
- Notruf absetzen
- eigene Mitarbeiter hinschicken um zu helfen
- ...

Werden eigene Mitarbeiter entsendet, dann nur wenn es kein Notfall ist oder im Notfall als Ergänzung zur Rettungskette.
Das Personal des Hausnotrufes ist nicht Bestandteil der Rettungskette und fährt somit auch niemals mit Sonderrechten.

In Deutschland kommt es vor, dass Unternehmen wie zum Beispiel die JUH sowohl Rettungsdienst fahren als auch Hausnotruf anbieten.
Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene paar Schuhe (zwei Unternehmen, schaut mal in das jeweilige Handelregister), welche lediglich Synergieeffekte nutzen. Dabei kommt es sicher mal vor, das Personal welches sonst im Rettungsdienst eingesetzt wird auch mal im Hausnotruf arbeitet oder das ein Fahrzeug der einen Unternehmenssparte von der anderen benutzt wird. Aber nur weil dieses Unternehmen ein Fahrzeug mit Sosi-Anlage besitzt bedeutet das noch lange nicht, dass es dieses auch bei Aufträgen der anderen Unternehmenssparte einsetzen darf.

Ein Hausnotrufdienst ist nichts anderes als ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Wie gesagt fast jeder ambulante Pflegedienst bietet Hausnotruf an. Sender kaufen, mit der örtlichen ständig besetzten Taxizentrale kooperiren fertig.

Sondersignal steht überhaupt nicht zur Diskussion, da es sich bei den Einsätzen lediglich um Besuche privater Kunden handelt.

Wer trotzdem SoSi für Hausnotruf benutzt gehört angezeigt.

Sonst fahre ich als Verkäufer demnächst zu meinen Kunden auch mit SoSi wenn die mich dringend brauchen.

Meine Meinung.

Firebird
27.06.2006, 21:46
Also, nun muss ich auch mal meinen Senf dazugeben:

1. ich bin kein Jurist (wie wahrscheinlich die wenigsten hier) und kenne sicherlich auch nicht alle Paragraphen. Sicher ist nur: Hausnotruf (HNR) als auch HvO und SoSi sind eine heikle Sache und eine Grauzone.

2. es wird fast überall so gehandhabt, dass HNR und HvO mit SoSi-Fahrzeugen ausgestattet sind, die diese dann auch verwenden.
Ich selbst bin in meiner Zivizeit (Johanniter) mehrmals als HNR-Bereitschaft mit SoSi zu Notfällen gefahren um dem RD die Türe aufzuschließen (der bei uns IMMER bei solchen Fällen sofort mit alarmiert wurde), die Fahrt wurde dazu bei der Leitstelle auch angemeldet und meiner Info nach war das auch mit Juristen geklärt (?).
Ob es sich um einen Notfall handelt entschied immer der Disponent der HNR-Annahmestelle, diese waren ausdrücklich angewiesen SoSi-Fahrten auf ein minimum zu reduzieren. Typische SoSi-Einsatz --> Patient klagt über Atemnot + Brustschmerz, Patient meldet sich und ist mit einem röcheln verstummt, etc.

3. spannend wird es, wenn auf einer Einsatzfahrt ein Unfall passiert... bis dahin können wir alle nur mutmaßen was richtig/gut/falsch ist.

4. spannend wäre auch der Fall: HNR ist mit SoSi-Anlage ausgerüstet, Notfall anzunehmen, fährt aber ohne SoSi und RD kommt nicht rein (kenne einige alte Leute da kommt man ohne FW nicht rein!), bis FW da ist bzw. HNOler --> Patient tot....

5. es gibt auch die Güterabwägung, das menschliche Leben ist meiner Meinung nach ein höheres Gut als die StVO.
Wenn ich ausgebildet bin, Ausrüstung und Schlüssel besitze kann ich evtl. auch belangt werden wenn ich mich nicht beeile, ...

Fazit: Generell zu sagen HNR = kein SoSi halte ich für falsch solange kein Präzedenzfall existiert, jeden HNR-Fahrer selber entscheiden zu lassen ob er mit SoSi fährt ist aber noch schlimmer.

Alex22
27.06.2006, 21:56
HNO? Hals-Nasen-Ohrenarzt?

gmellus
28.06.2006, 02:25
kennt denn jemand einen präzidenzfall? da muss doch irgendwann schon mal was passiert sein...

Firebird
28.06.2006, 09:22
HNO? Hals-Nasen-Ohrenarzt?
Oops.. das passiert wenn man HNO lernt wärend man im Internet surft :(, meinte HNR

Florian Geeste
28.06.2006, 09:36
Ich hab doch den Hintergrund ausführlich beschrieben.

Nur weil die Firma ein Fahrzeug mit Sosi besitzt darf sie es noch lange nicht für sowas benutzen.

Bei und im Ort gibt es drei Firmen "Pflege mit Herz", "Verena´s Hausnotruf" und die JUH. Alle machen Hausnotruf. Keiner fährt mit Sosi.

Hausnotruf ist keine Organisation der BOS und ist nicht in der StVo genannt. Selbst wenn eine BOS-Organisation Hausnotruf anbietet, dann ist dies eine gesonderte Tätigkeit und hat mit dem rettungsdienst nichts zu tun.

Das kann man schönreden wie man will.
Hausnotruf ist keine hoheitliche Aufgabe.

Sosi für Hausnotruf steht nicht zur Diskussion.
Mir ist auch schleierhaft wie man darauf kommen könnte, dass es anders wäre.

Carsten Gösch
28.06.2006, 10:11
Selbst wenn eine BOS-Organisation Hausnotruf anbietet, dann ist dies eine gesonderte Tätigkeit und hat mit dem rettungsdienst nichts zu tun.


Heißt das etwa, dass unsere Jugendabteilung auch nicht mit Sonderrechten zur Jugendherberge fahren? Ist doch ein KatS-Fahrzeug ;-)

Alex22
28.06.2006, 12:33
Hausnotruf ist keine Organisation der BOS und ist nicht in der StVo genannt. Selbst wenn eine BOS-Organisation Hausnotruf anbietet, dann ist dies eine gesonderte Tätigkeit und hat mit dem rettungsdienst nichts zu tun.


BOS hat aber zwangsläufig rein gar nix mit SoSi zu tun.

Jens1985
28.06.2006, 14:02
@Florian Geeste


ich glaube du hast dich da ein bischen verrant, ich weis nicht warum du so krampfhaft ein problem mit SoSi in bestimmten situationen hast.

Es ist doch völlig klar, wenn ein Fahrzeug, einer Hilfsorganisation (nein ich rede nicht von verenas HND oder von der Caritas oder von wem auch immer ),
das von einer behörde zugelassene SoSi einsetzt, um Gefahr von Leib und Leben, hohen sachwerten.......... abzuwenden , dann ist das selbstverständlich völlig Legal !

Was du ansprichtst, von wegen HND wäre keine Organisaton der BOS ist natürlich richtig, aber z.b. die JUH oder der MHD SIND Organisationen der BOS, und durfgen SoSi haben und einsetzen, sobalt die in der STVO genannten voraussetzungen gegeben sind.

Wenn man nach deiner Rechtsauffassung gehen würde, dann müsste auch in der STVO nicht nur drinstehen, wer SoSi nutzen darf, sondern auch in welcher SPEZIFISCHEN Situation, das heist es müsste drinstehen, " 1. die FW XY, darf bei einem ÖL einsatz mit SoSi fahren, 2. die FW XY darf bei einem Dachstuhlbrannt mit SoSi fahren.............und so weiter, hunderte seiten",
da das aber NICHT so ist, ist das beim HND kein problem wenn er SoSi nach den vorgaben der STVO einsetzt.

Wie gesagt, dein vergleich hinkt ziemlich, so dürfte ja auch ein KTW, wenn er auf dem weg zu einem Kommerziellen San-Dienst ist, was ja auch keine Hoheitliche aufgabe ist, und er an nem VU vorbeikommt ja auch kein SoSi einsetzen um die Unfallstelle abzusichern, weil er ja in Kommerziellem auftrag einer HiOrg unterwegs ist.

Ich hoffe es ist einigermaßen klar rübergekommen, was ich sagen will, es gibt nunmal situationen, in denen SoSi im HND gerechtfertigt ist, sonst hätte und (MHD) die Kreispolizeibehörde wohl kaum gesagt, das wir das in bestimmten Situationen dürfen. Aber ich weis echt nicht, warum ihr da so massive probleme mit habt.

Gruß Jens

Florian Geeste
28.06.2006, 14:36
Es ist doch völlig klar, wenn ein Fahrzeug, einer Hilfsorganisation (nein ich rede nicht von verenas HND oder von der Caritas oder von wem auch immer ),
das von einer behörde zugelassene SoSi einsetzt, um Gefahr von Leib und Leben, hohen sachwerten.......... abzuwenden , dann ist das selbstverständlich völlig Legal !

Was du ansprichtst, von wegen HND wäre keine Organisaton der BOS ist natürlich richtig, aber z.b. die JUH oder der MHD SIND Organisationen der BOS, und durfgen SoSi haben und einsetzen, sobalt die in der STVO genannten voraussetzungen gegeben sind.

...

Wie gesagt, dein vergleich hinkt ziemlich, so dürfte ja auch ein KTW, wenn er auf dem weg zu einem Kommerziellen San-Dienst ist, was ja auch keine Hoheitliche aufgabe ist, und er an nem VU vorbeikommt ja auch kein SoSi einsetzen um die Unfallstelle abzusichern, weil er ja in Kommerziellem auftrag einer HiOrg unterwegs ist.


Es ist nicht völlig klar, dass eine BOS-Organisation ein Fahrzeug mit SosiAnlage zum Hausnotruf einsetzen darf. Du irrst in Deinem Beispiel und ich will auch erklären warum.

Wenn zum Beispiel die JUH an einem Standort sowohl Rettungsdienst als auch Hausnotruf ausübt, dann ist das optisch alles einfach "die JUH". Juristisch aber sind es zwei Gesellschaften. Schau mal für einen speziellen Fall in das zuständige Handelregister. Du wirst Beispielsweise (hier geht es ja nur um ein Beispiel) für die genannte Adresse zweimal die JUH finden, nämlich einmal JUH e.v. mit Unternehmensgegenstand Rettungsdienst und einmal zum Beispiel JUH gGmbh (gemeinnützige GmbH) mit Unternehmensgegenstand Hausnotruf. In der Praxis sind beides die selbe Adresse, vielleicht sogar die selben Telefonnummern und die selben Fahrzeuge, weil man Synergieeffekte nutzt. Aber die Nutzung der Sonderechtsanlagen sind nur für den einen Zweck genehmigt worden nicht für den zweiten.
Dieses Beispiel dürfte sinngemäß auf die meisten zutreffen.

Weiter hast Du die SoSi zum Absichern einer Unfallstelle erwähnt. Hier handelt es sich micht um Sonderrechte sondern um die Benutzung einer Warneinrichtung. Laut StvO bedeutet blaues Blinklicht in Verbindung mit Horn "Sonderrechte" und blaues Blinklicht (ohne Horn) allein "Absicherung einer Gefahrenstelle" ohne besondere Rechte.

Warum etwas gegen die SoSi-Benutzung zu sagen ist? Weil es juristisch gesehen Amtsanmaßung ist wenn man SoSi im Hausnotruf verwendet.

Noch was zu Deinem Beispiel:
Wenn ein Hausmeister mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs ist und er erhält einen Anruf, dass seine Frau zwei Straßen weiter gerade ernsthaft verletzt wurde, darf er auch nicht mit SoSi zu diesem Notfall fahren, nur weil er gerade solch ein Fahrzeug besitzt.

Jens1985
28.06.2006, 14:44
Was dein letztes beispiel angeht, kann ich nur sagen Falsch, wöfur gibts denn den § 38 STVO ? da steht doch so etwas klar drin, wenn ich mitm MTW oder LF irgendwo unterwegs bin, und 2 Km weiter en schwerer Vu ist, und ich z.b. den TH satz an board habe, dann fahre ich sofort mit sosi dahin, das wär ja z.b. auf der autobahn fast noch in Sichtweite, wenn ich nicht dahin fahren würde, wäre das § 323 c STBG nämlich unterlassene Hilfeleistung. Natürlich würde ich die Leitstelle darüber informieren, das ich dort hinfahre aber mehr auch nicht.

Gruß Jens

master19
28.06.2006, 15:00
Sonderrechte = Das auserkraftsetzen der STVO ( auch ohne blaues Blinklicht und Einsatzhorn) z.B.: Halten auf Zebrastreifen oder in Halteverbotszonen, überfahren von Ampelanlagen, Geschwindigkeitsüberschreitung.... In Hessen ist das den Fahrzeugen der BOS in ausübung Hoheitlicher aufgaben (Polizei, Feuerwehr, KatS-einheiten, Ordnungsamt...) gestattet. Es ist auch den Mitgliedern dieser Gestattet. Das heißt, der Feuerwehrmann, der auf dem weg zum Einsatz und dem Gerätehaus ist, dem KatS angehörigen, aber nicht den Rettungsdienst Angehörigen, die NICHT als KatS-einheit alarmiert sind.

Wegerecht = Andere Verkehrsteilnehmer müssen dem Einsatzfahrzeug platz machen (NUR mit blauem Blinklicht UND Einsatzhorn).

NUR blaues Blinklicht = Ankündigung eines Geschlossenen Verbandes, Warnung vor einer Gefahrenstelle.

Alles das weiß ich NUR für Hessen.

Gruß master19

Florian Geeste
28.06.2006, 15:27
Was dein letztes beispiel angeht, kann ich nur sagen Falsch, ...
Gruß Jens


Dann hast Du es nicht richtig gelesen.

Carsten Gösch
28.06.2006, 16:54
Ich sehe das noch etwas anders:
Die meisten Rettungsfahrzeuge sind steuerbefreit, da sie zu gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Auch bei anderen Fahrzeugen von HiOrgs sind die Finanzämter großzügig und gewähren Steuerfreiheit. Dafür darf das Fahrzeug aber nur zu bestimmten Zwecken eingesetzt werden. Wird so ein Fahrzeug dann kommerziell genutzt, z.B. in Konkurrenz zu Verenas Notdienst, dann hat die Organisation einen Kostenvorteil, den sie nicht haben dürfte. Das ganze nennt sich Steuerhinterziehung.

Ein Fahrzeug, welches für Rettungsdienst oder KatS beschafft wurde, darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden! Und Hausnotruf ist keine gemeinnützige Tätigkeit, sondern eine auf gewinnerzielung ausgerichtete kommerzielle Dienstleistung.

Jens1985
28.06.2006, 17:09
Wer sagt denn das das so ist???

das ist doch nur eine vermutung, hier ist dieses Fahrzeug vom MHD eigens gekauft worden, nichts mit steuerfreiheit.

@master19

Ich weis nicht was du dir da grade zusammengeschrieben hast, aber ganz davon abgesehen, das dabei einige sache sachlich falsch sind, kann ich nicht wirklich verstehen was du uns damit mitteilen möchtest? Das sind alles sachen die jeder hier in und auswendig können sollte,

p.s. zum thema "bei uns in hessen" die STVO ist eine Bundesverordung, also in allen bundesländern gleich.


Gruß Jens

firefighteropp
28.06.2006, 18:30
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, >>> bei Einsatzfahrten <<< oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Quelle:http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php

Edit:Kleinen Rechtschreibfehler verbessert

Jens1985
28.06.2006, 19:42
Genau, und wenn der HND zu einem EINSATZ mit dem RD alarmiert wird, z.b. Türöffnung, dann ist das eine <font color="red"> EINSATZFAHRT </font>


Gruß Jens

Alex22
28.06.2006, 19:47
Laut StvO bedeutet blaues Blinklicht in Verbindung mit Horn "Sonderrechte" und blaues Blinklicht (ohne Horn) allein "Absicherung einer Gefahrenstelle" ohne besondere Rechte.


Falsch .. da sieht man mal das du die StVO in keinster weise verstanden hast.



p.s. zum thema "bei uns in hessen" die STVO ist eine Bundesverordung, also in allen bundesländern gleich


Das stimmt zwar prinzipiell, trotzdem kann jedes Bundesland bestimmte Bereiche der StVO so auslegen wie sie wollen.

Zum Thema HND und komerziell ...
Der HND ist ja wohl nicht weniger kommerziell wie der RD allgemein, den JUH, MHD, DRK oder BRK gehts doch auch nur um gewinnerzielen.
Und ein HND Gerät ist in meinen Augen auch nichts anderes als eine Brandmeldeanlage, ein technisches Gerät das im Notfall einen Alarm auslöst, sprich, wenn einer den Notrufknopf drückt und der Alarm wird ausgelöst bzw er wird nach 24 std nicht betätigt, dann MUSS in erster Linie erstmal von einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung gerechnet werden.
Wäre ja das gleiche wenn ich allein zur BMA fahren würde, weils zu 99,9 % eh nur Fehlalarme sind.

Andreas 53/01
28.06.2006, 23:08
Genau, und wenn der HND zu einem EINSATZ mit dem RD alarmiert wird, z.b. Türöffnung, dann ist das eine <font color="red"> EINSATZFAHRT </font>


Gruß Jens

Hallo!

Das wird aber nicht viel nützen, da 1. die anderen Verkehrsteilnehmer KEINE frei Bahn schaffen müssen und zum anderen <font color="red">die Abweichnung von den Vorschriften der StVO</font>grundsätzlich ein Verstoß darstellen würde, dieser dann im nach hinein nur über den rechtfertigenden Notstand begründet werden können.
daher hat in jedem Fall ein genaue Abwägung zuerfolgen ob und in welchem Umfang Blaues Blinklicht und Einsatzhorn verwendet wird.

MfG

Jens1985
28.06.2006, 23:28
bla bla bla.... tut mir leid, aber wenn man meine posts nicht alle oder icht vernünftig lesen will, kann ich auch nichts dafür, ich denke ich habe meine aufassung hier ausführlich genug beschrieben und schließe mich Alex22 an, was seine aussage angeht.


Gruß Jens

Mr. Blaulicht
29.06.2006, 01:12
Moin moin,

welchen Sinn sollte es denn haben, dass der HND mit SoSi fährt? Wenn ein Notfall ist, ist der RD sowieso schneller, weil er nicht noch erst den Schlüssel holen muss. Und wenn eine tatsächliche vitale Bedrohung im Raum steht, dann wartet man nicht auf den Schlüssel, sondern öffnet die Tür anderweitig!
In sofern ist es völlig egal, ob ein Schlüssel schnell oder langsam zur Wohnung kommt.
Mein Gott, wer will den noch alles Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen. Alle Pflegedienste, alle niedergelassenen Ärzte, ... bald darf jeder ein Blaulicht auf dem Dach haben, der das Wort "Notfall" mit weniger als drei Fehlern schreiben kann!
Da ich die meiste Zeit meines Lebens nicht im Einstz bin, ist es potentiell mein Leben und das meiner Familie, das durch solche Pseudo-Einsatzfahrten gefärdet wird. Denkt mal drüber nach.

Gruß, Mr. Blaulicht

Florian Geeste
29.06.2006, 10:33
Es gibt zu diesem Thema offenbar zwei Fraktionen:
Die einen, die bereits den Hausnotruf mit SoSi fahren. Die reden sich das schön, weil sie es auch zukünftig machen.

Die anderen, die die Sache sachlich betrachten und die SoSi für Hausnotruf mehr als in Frage stellen.

Vermutlich gibt es bis dato keine juristische Klärung.

Bei uns wird der Hausnotruf ohne SoSi gefahren, auch wenn die verwendeten Fahrzeuge eine entsprechende Anlage haben weil Sie auch für hoheitliche Aufgaben eingesetzt werden. Somit kann ich leider keine juristische Prüfung anzetteln. Unsere örtliche JUH kommt gar nicht auf die Idee SoSi im Hausnotruf zu verwenden.

Vielleicht findet sich ja jemand der mal ein bisschen klagt ;-) dann wissen wir es genau.

Jens1985
29.06.2006, 14:55
Ja Mr. Blaulicht, deine aussage hinkt aber an dem Punkt "Tür eintreten" !

Denn du kannst mir glauben, ich habe wie ich schon mal erwähnte ne ganze Zeit lang Schlüsseldienst gemacht, eine normale RTW besatzung, mit den Auf einem RTW vorhandenen Mitteln, kriegt eine Moderne Haustüre nicht auf, wir reden hier von 3-4 cm dicken Türblättern, mit Stahl-Einlage und mindestens 3 fach verriegelung, da kann sich ein 120 Kilo RA so oft gegenschmeißen wie er lustig ist, da passiert garnichts, einzige möglickeit Ziehfix und Multi Kat.
Und die Türen von denen ich gerade Spreche, sind Standart, also der normalfall, in allen Wohnhaus Neubauten.

Es ist ganz einfach so, das der HND dem RD wesentlich schneller die Tür aufmachen kann, als die FW. Das ist nunmal fakt.

Natürlich gibts auch HNDs wie hier von andern usern beschrieben, die erst einen schlüssel irgendwo holen müssen, das dort SoSi keinen Sinn hat, ist mir auch klar.

Klar es gibt auch alte oder Billige Wohnungstüren, die man einfach aufkriegt, aber das ist eher die seltenheit und unser Örtlicher RD würde da nicht anfangen, sich die knochen zu brechen und auch nicht anfangen noch 8 Min auf die FW zu warten, sondern sich lieber vom HND der bereits mit ihnen vor ort ist die Tür einfach aufschließen zu lassen!

oder würdest du wenn du jemanden mit schlüssel neben dir stehen hast erstmal die FF nachalarmieren und dann die Tür aufsägen lassen???


Hast du irgendwann mal ne schlimme erfahrung mit SoSi gemacht, oder warum hast du so nen Hass darauf das man SoSi in einer gesetzlich geregelten Situation einsetzt? (versteh das nicht falsch, ich will dich mit der Frage nicht ärgern, ich hab nur selten jemanden so negativ daüber reden hören?)

Gruß Jens

firefighteropp
29.06.2006, 15:05
Meiner Meinung nach ist ein HND kein Angehöriger der BOS sondern wie schonmal gesagt ein eigenständiges Unternehmen das evtl. einen Zweig im BOS Bereich hat.Für mich ist klar das ein HND KEINE Sonderrechte in Anspruch nehmen darf.Und in ländlichen Gegenden aber auch bei uns in der Stadt ist die FF schneller da zum Tür öffnen als ein HND.

Gruß Marv

duese
29.06.2006, 15:50
Nur mal nebenbei, für Sosi braucht man doch nicht BOS sein. Unfallhilfswagen von Stadtwerken & EVUs (Straba, Gas, Wasser, Strom) oder der DB gehören doch auch nicht zu den BOS und haben trotzdem Blaulicht und Horn auf dem Auto.....

duese

DG3YCS
29.06.2006, 16:03
Wobei diese "LAUT GESETZESTEXT" aber keine Sonderrechte haben!
Also eigendlich vor jeder roten Ampel stehen bleiben müssten, nicht schneller als erlaubt fahren dürften usw...

Allerdings ist es gängige Rechtsauslegung, das diesen Fahrzeugen auch für die Fälle in denen sie das SOSI einsetzen dürfen auch Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen...

Das findet sich aber nicht in der STVO sondern höchsten in den erklärenden VO´s DV´s und was es nicht noch alles gibt...

Wenn immer alles nur HAargenau so währe wie es im Gesetz steht, dann bräuchte man ja keine Anwälte und Richter.

Gruß
Carsten

Jens1985
29.06.2006, 16:14
Wieder jemand der den unterschied zwischen Sonderechten und Wegerechten nicht verstanden hat.....


ich werds aber auch nicht mehr extra erklären, ich denke das wurde schon oft genug gemacht, offensichtlich scheint es in der BOS welt zwei kategorien von menschen zu geben: die, die die STVO lesen und die, die nur darüber reden.

Gruß Jens

Mr. Blaulicht
29.06.2006, 16:23
Hast du irgendwann mal ne schlimme erfahrung mit SoSi gemacht, oder warum hast du so nen Hass darauf das man SoSi in einer gesetzlich geregelten Situation einsetzt? (versteh das nicht falsch, ich will dich mit der Frage nicht ärgern, ich hab nur selten jemanden so negativ daüber reden hören?)
Moin moin,

nö, eigentlich habe ich keine schlechten Erfahrungen mit SoSi gemacht, ich fahre selbst gern micht Licht und Krach. (Ich steh dazu, prügelt ruhig auf mich ein!)
So geregelt finde ich die Situation nicht, wenn man sich hier die verschiedenen Meiungen durchliest.
Und ich rede auch nicht negativ über Signalfahrten. Das einzige ist, das immer mehr Leute für sich in Anspruch nehmen, mit Signal durch die Gegend zu fahren. Im Extremfall wird ein kleines Kind überfahren, nur weil ein älterer Herr das Fenster nicht aufbekommt und deswegen den Knopf drückt, sich aber nicht meldet, da er schwerhörig ist (nicht lachen, so ein Fall ist mir bekannt! Es wurde übrigens ohne Signal angefahren!). Erkläre das dann mal den Eltern.
Und wenn jetzt kommt, "ja, SoSi nur mit der notwendigen Umsicht!", dann kann ich nur lachen (oder besser heulen). Denn dass Unfälle bei Einsatzfahrten ungleich höher sind, wird ja wohl niemand bestreiten.
Und das auch die Zahl der Mißbräuche nicht allzu gering sein dürfte, ist wohl auch jedem klar. Und da wird der Opa halt mal mit Signal ins Bett gebracht, weil in 20 Minuten Fussball beginnt. Kann doch eh keiner nachweisen, ausserdem hab ich gedacht, es sei ein Notfall.
Wenn ein HNR-Teilnehmer hundertprozentigen Schutz haben will, dann soll er sich einen NAW in die Einfahrt stellen!

Da meine Aussagen über Sonder- und Wegerechte aber gestern als "großkotzig" bezeichnet wurden (ausserhalb dieses Forums), werde ich mich nicht mehr zu diesem Thema äußern. Jeder hat seine eigene Meinung, andere werden kaum zugelassen, und diese ewigen Diskussionen um des Kaisers Bart habe ich echt satt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Firebird
29.06.2006, 19:39
Also, ich denke Jens1985 hat die Situation gut dargestellt.

Es geht nicht darum, dass bei jedem Einsatz mit Signal gefahren wird. Wenn ich mit Signal fahre, dann muss ich von einer lebensgefährlichen Situation ausgehen, muss diese begründen können und sofort den RD mit anfordern. Alles andere ist humbug und sicher verboten.

Ein Teilnehmer der sich nicht meldet ist Standard, ja dies kann ein Notfall sein, die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr gering --> keine Signalfahrt (zu mindest da wo ich Zivi gemacht habe)

Signalfahrt nur bei typischen Meldungen --> Atemnot, Brustschmerz, Lähmung, etc.

Und noch etwas zu der Begründung der RD/FW ist schneller:
1. wir mussten den Schlüssel nicht holen, war im Safe im Auto
2. ich war IMMER vor dem RD da
3. die Türen waren nicht ohne FW zu öffnen

Wie gesagt bin ich kein Jurist, aber ich sehe es als unterlassene Hilfeleistung an wenn ich die Möglichkeit habe die Tür zu öffnen zur Rettung eines Menschenlebens und dies nicht auf mir schnellstem Wege tue. Außerdem gibt es evtl. auch eine Garantenstellung, da die Teilnehmer sich ja darauf verlassen schnell Hilfe zu bekommen und gerade deswegen auch einen Schlüssel hergeben.
Im übrigen, fährt bei uns das DRK ALLE HNR-Einsätze mit Signal mit ihren RTWs, ob dies so zulässig ist wenn ich der Begründung unterschiedliche Handelseinträge folge finde ich auch fraglich. Diese brauchen im übrigen meist länger, da sie den Schlüssel erst auf der Wache holen müssen.

Wenn auf der Signalfahrt ein Unfall passiert, sollte ich auf jedenfall aber sehr gut begründen können warum dies in diesem Fall notwendig war. Jeder Richter wird dies sehr kritisch prüfen, da die rechtliche Situation eben eher gegen den Einsatz von Sondersignal bei HNR Einsätzen spricht.
Um für einen solchen Fall alle rechtlichen Beweise zu haben, wurden bei mir sämtliche Notrufe der Teilnehmer auf Band aufgenommen (lag wirklich der Verdacht auf eine lebensgefährliche Situation vor), die Signalfahrt konnte nur vom Disponenten angeordnet werden (er ist der einzige der mit dem Patienten kontakt hatte und deswegen die Situation einschätzen kann), die Signalfahrt wurde bei der Leitstelle angemeldet und gleichzeitig RTW+NAW angefordert.

Alex22
30.06.2006, 01:47
Ein Teilnehmer der sich nicht meldet ist Standard, ja dies kann ein Notfall sein, die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr gering --> keine Signalfahrt (zu mindest da wo ich Zivi gemacht habe)


Sorry, daß seh ich anders ... nach deiner Theorie wäre dann das gleiche, daß bei einer Brandmeldeanlage ich davon ausgehe das es eh nur ein Fehlalarm ist.
Hier muß aber davon ausgegangen werden das ein tatsächlicher Brand vorliegt und genauso ist das beim Hausnotruf.

Mr. Blaulicht
30.06.2006, 02:55
Moin moin,

nein, dem ist nicht so. Das Ganze ist eine Sache der Abmachungen. Mit der Feuerwehr wird ausgemacht, dass beim Auflaufen einer BMZ ein Realfall angenommen wird, d.h. es wird von einem echten Feuer ausgegangen (=> Notfall)
Beim Hausnotruf wird lediglich von einem Hilfeersuchen ausgegangen, zum Beispiel Pat. gestürzt und kommt alleine nicht mehr hoch (=> kein Notfall).

Man muss - glaube ich - hier mal etwas klar stellen: Der Hausnotruf dient in erster Linie dazu, Menschen, die sich in ihrer häuslichen Umgebung unsicher geworden sind, trotzdem ein Leben alleine zu Hause zu ermöglichen. So sind sie jederzeit in der Lage, sich Hilfe zu holen, wenn niemand anderes mehr in der Wohnung ist, oder das Telefon nicht erreicht werden kann.
Nicht immer wird dem Patienten dann auch von dem Dienstanbieter geholfen. Oft werden nämlich dabei Nachbarn, Pflegedienste, Angehörige etc in Anspruch genommen, die dann - nach dem Auslösen des Alarmknopfes - von der Servicezentrale alarmiert werden (haben die dann eigentlich auch Sonderrechte? Nein, natürlich nicht!)
Die medizinische Sicherheit steht erst an zweiter Stelle. Selbstverständlich kann der HNR-Dienst auch bei einem akuten gesundheitlichen Ereignis eingeschaltet werden, nur wird dann - wenn es überhaupt zur Informationsweitergabe von Patient an die Leitstelle kommt - sofort der Rettungsdienst mitalarmiert.
Diese Situation habe ich einmal in den letzten vier Jahren mitbekommen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Florian Geeste
30.06.2006, 09:21
Mr. Blaulicht schildert es absolut korrekt.

Firebird
02.07.2006, 10:22
Stimme Mr. Blaulicht zu.

Nur kam es bei meinem Zivildienst nicht einmal in 4 Jahren vor, sondern ungefähr alle 1-2 Monate einmal (und das war dann zu 90% wirklich auch ein Notfall für den Notarzt).

Jens1985
02.07.2006, 18:10
@ Mr. Blaulicht, man muss aber bedenken, das die "Form" wie der HND durchgeführt wird, überall unterschiedlich ist, nicht umsonst heißt es bei und Haus NOTRUF, und nicht häuslicher Pflegedienst.

Bei uns wird genau getrennt, zu allen Pflegetätigkeiten fährt die Caritas, zu allen NOTFÄLLEN der HND also ist definitiv klar, das er zu 95% nur "echte" notfälle fährt.


was du sagtest mit vorsicht und erhöhten unfallrisiko ist ja auch meine meinung, aber man muss halt aufpassen, das man vor leuter aufpassen das auf der anfahrt nichts passiert nicht den eigentlichen einsatz vergisst.


Gruß Jens

Mr. Blaulicht
02.07.2006, 18:15
Moin moin,

das würde mich genauer interessieren: Wo ist "bei uns"?

Gruß, Mr. Blaulicht

Jens1985
02.07.2006, 18:28
ich wohne in NRW ;)

hast ne PN, möchte das nicht unbedingt veröffentlichen, nicht das ich was zu verbergen hab ;)) aber, alles was im Netz steht kann auch schnell mal anders ausgelegt werden, also wenns dich interessiert per PN


Gruß Jens

Moppel
30.08.2006, 00:33
Moin,

hab die letzten beiden Seiten überflogen, das nur zu Info.

Es gibt in NRW auch das Modell des HausNotrufDienst der wie folgt aussieht:

Pat. drückt den roten Knopf, klagt über Schmerzen oder meldet sich nicht/röchelt. Er wird durchgestellt in die Leistelle des DRK die gleichtzeitg eine Rettungswache der Feuerwehr ist. Das DRK arbeitet also für die Feuerwehr. RTW des DRK, der gerade frei ist und auch nicht nur für den HNR vorgehalten wird, fährt raus und hat den Schlüssel mitgenommen. Dies, bei Notfall, mit SoSi. Warum? Weil ein Notfall vorliegt und hier der Mensch an sich gerettet werden muss. Wenn der RTW nicht frei ist, weil gerade auf Einsatzfahrt für den RegelRD, dann fährt ein MTD-Fahrzeug raus. Hier ist ein NotfallRucksack und AED drauf. Der Fahrer, RD-Mitarbeiter (RH,RS,RA), fährt zeitgleich mit einem Fahrzeug (RTW) der FW und SoSi.
Das System ist in meinen Augen auch rechtlich einwandfrei.
1. der RTW des HNR ist aus dem RegelRD und dies wird bei HNR-Einsatz durch Status, Telefon oder Funk der Leitstelle mitgeteilt.
2. wenn der MTD´ler raus muss, weiß die FW-Lst bescheid, da der RTW der anderen Wache alarmiert wurde. Auch hier, die beiden Fahrzeuge kommen immer Zeitgleich an bzw. der MTD früher (dafür der Rucksack)

SoSi sind in allen hier beschriebenen Fällen erlaubt, es muss die Gefahr um Leib und Leben anderer abgewandt werden. Schneller als mit einem Schlüssel kommt man nicht in eine Wohnung.

So, das von mir zu dem System meiner Lehrrettungswache.... :=)

Gruß
Moppel

Fabpicard
30.08.2006, 08:11
So ähnlich kenn ich das Auch ;)

Das in Notfällen der RTW dann hinfährt und die haben einen Schlüssel mit bestimmter Nummer auf der Wache... sonst fährt halt ein anderes Fahrzeug bei denen auf der Wache vorbei und nimmt den schell mit, wenn die unterwegs sind ;)


Schneller als mit einem Schlüssel kommt man nicht in eine Wohnung.

Na das würd ich nit so pauschal sagen ;) Wenns um "Leben oder Tot" geht, dann sind Notfallkoffer und Einsatzstiefel schon eine echte Hochgeschwindigkeitssache *ggg*

MfG Fabsi

Moppel
31.08.2006, 01:25
So ähnlich kenn ich das Auch ;)
Na das würd ich nit so pauschal sagen ;) Wenns um "Leben oder Tot" geht, dann sind Notfallkoffer und Einsatzstiefel schon eine echte Hochgeschwindigkeitssache *ggg*


Gut, da mag ich dir recht geben.... :)
Meine Maglite mag auch Fensterscheiben, aber mittlerweile habe ich ein RescueMesser... :=) geht nun auch schneller *g*

Wie gesagt, entweder der RTW des DRK, der dann für den RegelRD nicht mehr verfügbar ist, oder halt der MTD´ler.
Letzterer hat eine RD Ausbildung und fährt halt öfter mit SoSi (MTD halt *g*). Und der Rucksack ist, wie bereits geschrieben, dafür da wenn er vor dem RTW der Stadt da ist.

Wenn sich natürlich heraus stellt, das es schneller gehen muss dann wird auch nicht gewartet. Der MTD´ler wirds dann merken und geht dem RD Personal dann auch zur Hand <-- was bei einer Rea etc. auch VORTEIL sein kann!

An sich Sinnig. Auch hier mag es mal vorkommen das der MTD´ler alleine fährt, aber dann auch nur wenn es sich nicht um einen Notfall handelt bzw. der Dispo den Pat. kennt/mit diesem redet und weiß das der RD nicht von (primär) nöten ist.

Wie es ausschaut bei 24 Std. nicht melden kann ich euch nicht sagen, ich meine aber das dann beim Pat. angerufen wird. Wenn dieser sich nicht meldet, dann fährt auch der RTW o. MTD´ler ohne SoSi. <--- bin mir aber nicht sicher!!

Gruß

soundplayer
19.11.2006, 19:49
Hallo,

bei uns am Standort haben wir auch einen großen HNR-Bereich. Allerdings ist es noch nie vorgekommen dass das Einsatzpersonal mit Blaulicht zum Einsatz gefahren ist. Deshalb wurden die Fahrzeuge auch gar nicht erst mit Sondersignalanlage ausgerüstet.
Ich denke auch nicht das es sinn machen würde, da die Feuerwehr bei einem RD-Einsatz eh schneller mit roher Gewalt Zutritt verschafft als auf den HNR-Zivi zu warten selbst wenn er mit Alarm kommt.

da-bertl
21.11.2006, 02:10
Also bei uns ist das ganz einfach, der HNR und Rettungsdienst ist bei uns im Landkreis von der gleichen Organisation.
Das heisst, der Wohnungsschlüssel ist mit einer Nummer versehen in der nächstgelegen Rettungswache hinterlegt. Der RD bekommt beim Notfall von der Leitstelle die Schlüsselnummer gesagt und der Schlüssel fährt dann mit SoSi auf dem RTW mit. Wenn es kein Notfall ist dann wird der der für den HNR zuständig ist hingeschickt.

Die HVO's bzw. First Responder fahren bei uns alle mit SoSi, da es in Bayern seit kurzem extra eine Sondergenehmigung für die HVO's gibt.

Dugi0013
04.05.2008, 14:05
Hallo,

ich habe hier mal so Eure Diskussionen verfolgt und kann nur dazu sagen, das hier manche Äußerungen konkret dagegen sind und diese sind leider auch nicht zu überzeugen von einer SoSi und werden sich immer strikt dagegen wehren entweder weil sie nie die Möglichkeit haben welche zu bekommen oder einfach nur die einfach nur Selbstbestätigung als Hobbyjuristen suchen. Also mal hier angemerkt, mein Bruder ist Strafrichter beim Langgericht und meine Schwägerin ist Staatsanwältin, und ich habe den beiden mal so die Forenberichte gezeigt und sie meinten nur, wenn ich als Patient dort irgendwo in der Wohnung liege und ich eine Myokardinfarkt erlitten habe, dann ist es mir scheiß egal ob der HND mit Sosi oder ohne Sosi fährt, völlig unrelevant für das Überleben des Patienten. Denn hier gilt der Gerechtfertigende Notstand des Strafgesetzbuches.

So keine weiteren juristischen Spielerein die führen hier ja zu nichts.

Ich bin Rettungsassistent und meine Kollegen sind mindestens Rettungssanitäter. Wir treffen immer vor der Feuerwehr ein und leisten adäquate Arbeit und die Feuerwehr ist und dankbar dafür.

Warum immer gegeneinander arbeiten statt miteinander?????

Ist ja wie im Kindergarten: Wenn ich das nicht habe dürfen die anderen das auch nicht haben.

Letztendlich entscheidend ist: LEBEN

So bis dann,

Dugi

hänschenklein
04.05.2008, 14:14
wenn jeder ***** sosi haben darf dann würdest du auf den straßen mehr martinshorn hören als motorgeräusche! wenn es so eilig ist, dass der kleine hausnotrufdienst ( meistens sind es zivis mit eh.ausbildung!!!! ) mit sonderrechten fahren darf, dann bitte auch mit besserer ausbildung! wenn der HND das darf wieso dann nicht die FFler bis zum GH ?? die SEG´s bis zur wache? rechtfertigender notstand ist ja immer die laberei aber schau dir mal die verhältnissmäßigkeit der mittel an, 95% der alarme im HND sind fehlalarme, wo siehst du da jetzt den sinn der freigabe der sonderrechte für den HND ??? was will denn der HND machen bei nem infarkt?? sauerstoff geben ist da das maximum! und ob jetzt die 10l 5 min früher oder später drauf kommen spielt erstmal keine rolle!

viele grüße von nem FFler und Rettungsassistentem im Praktikum :P *LOL*

ps: gebe acht ich kenne auch einen jurastudenten ^^ -> der ja auch, genau wie deine verwandschaft aus dem jurabereich all zuviel ahnung vom rettungsdienst haben ;)


Letztendlich entscheidend ist: LEBEN

GENAU und wenn du so oft grundlos mit alarm durch stadt und land rast wirst du das nicht mehr lange ;)
wenn du schneller fahren willst MACH DAS DOCH, dann tu das so wie die FFler und nehm das auf deine eigene kappe! vom schnell ankommen hindert dich keiner! wenn du das machst werden deine patienten auch überleben - das liegt jetzt nur an dir ;)

:D


ich habe hier mal so Eure Diskussionen verfolgt

naja, der letzte beitrag liegt jetzt 1 1/2 jahre zurück ^^

hias
04.05.2008, 15:34
So jez muss ich auch mal einen Kommentar zu dem Thema abgeben :)

Also wir haben für den HNR ein KFZ mit SoSi.
Handhabung ist bei uns auch ganz klar geregelt, grundsätzlich wird zu den HNR Einsätzen OHNE SoSi angefahren.
Ausnahme es wird parallel dazu der Rettungsdienst alarmiert, Erstens kommt es dann durchaus vor dass das HNR-Fahrzeug vor dem RD ankommt und zweitens hat das HNR Fahrzeug den Schlüssel für die Wohnung.
Fehleinsätze bei Einsätzen mit zeitgleich alarmierten Rettungsdienst ist sehr gering will jez keine Zahlen nennen weil ich sie ned weiß.

Also SoSi Anlagen bei HNR Fahrzeugen haben schon ihren Sinn, allerdings sollte man nicht pauschal alle Einsätze mit SoSi fahren...

C41
04.05.2008, 18:30
Ein bisschen Augenmass, und schon ist vieles nicht so schwer...

Mr. Blaulicht
04.05.2008, 18:40
Tatsache ist, dass Fahrzeuge des Hausnotrufdienstes keine Fahrzeuge des Rettungsdienstes und keine Fahrzeuge des KatSchutzes sind. Insofern könnte es etwas eng werden mit einer SoSi-Anlage.
So lang alles gut geht, gibtßs da auch keine Probleme. Aber verursache mal einen VU mit SoSi im HNR. Je nach Richter und beauftragtem Gutachter könntest Du da sehr alt aussehen.

Unsere HNR-Fahrzeuge haben keine SoSi-Anlage. Wir haben allerdings die Zentrale auf der Wache. Und wenn was dringendes ist, nimmt halt der RTW den Schlüssel mit.
Und das finde ich das sicherste System.

Gruß, Mr. Blaulicht

C41
04.05.2008, 18:53
... die Zulassungsbehörde die SoSi-Anlage genehmigt, darfst Du sie auch nutzen.
Unser Turmwagen für die Strassenbahnfahrleitung hat sie auch. Es kommt auf die Art und Weise der Durchführung einer Reklamefahrt an.

Mr. Blaulicht
04.05.2008, 19:44
... die Zulassungsbehörde die SoSi-Anlage genehmigt, darfst Du sie auch nutzen....vorausgesetzt, die Indikation stimmt. Und ich kann mir gut vorstellen, dass sich der Richter und die Zulassungsbehörde da nicht immer einer Meinung sind.

Unser Turmwagen für die Strassenbahnfahrleitung hat sie auch. Es kommt auf die Art und Weise der Durchführung einer Reklamefahrt an.
Mit dem fahrt Ihr aber hoffentlich keine HNR-Einsätze ;-)
Versorgungsbetriebe dürfen übrigens auch SoSi-Fahrzeuge haben, soweit dies notwendig ist.
Wie gesagt: HNR-Fahrzeuge sind nicht Teil des Rettungsdienstes.

Gruß, Mr. Blaulicht

RescueOberberg
21.12.2008, 12:23
Hausnotruffahrzeuge dürfen nicht mit Sondersignaleinrichtungen ausgerüstet werden,
da sie nach §35 Absatz 1 nicht zur
* Bundeswehr
* Bundespolizei
* Feuerwehr
* Katastrophenschutz
* Polizei
* Zoll
gehören.
Einige Organisationen des Katastrophenschutz machen sich jedoch eine Lücke zu schaffen. Sie melden das Fahrzeug als Führungsfahrzeuge im Katastrophenschutz an und erhalten dann die Freigabe zum EINBAU einer solchen Anlage. Es ist Ihnen jedoch nicht unterlassen, das Fahrzeug für den Hausnotrufdienst einzusetzen.
Die Benutzung des Sondersignals ist eine ganz andere Perspektive!
Wenn ein Fahrzeug des Katastrophenschutzes(siehe oben) mit Sondersignaleinrichtungen ausgestattet ist, darf dieses Fahrzeug diese nur in Anspruchnehmen wenn sie hoheitliche Aufgabe erfüllen müssen.
Und Hausnotrufdienst fällt da mit Sicherheit nicht drunter.

AleX-112
21.12.2008, 12:33
wenn man über das HNR telefon hört das es wirklich um leben und tod geht, schickt man doch einfach nen retter + feuerwehr hin.
natürlich nur wenn man selber eine fahrzeit von 15min+ hat

Wally
21.12.2008, 13:16
Hallo,

unser HNR Fahrzeug ist auch mit einer SoSi Anlage ausgerüstet worden. Jedoch darf diese eben nicht (mehr) eingesetzt werden. Die Leitstelle Reutlingen & Tübingen untersagen dies generell.

Ist also wirklich etwas schlimmes im Gange od. kommt keine Sprechverbindung mehr zustande alarmiert die JUH HNR Zentrale in Mannheim automatisch das HNR Fahrzeug sowie über die jeweile Leitstelle einen RTW des Regelrettungsdienstes und die Feuerwehr. Da ist dann immer was los.

Man kann sicherlich streiten was nun besser ist. Aber das Verfahren ist mittlerweile eingespielt und funktioniert ganz gut.