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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches: Fernmeldegeheimnis



Firefighter 19
08.06.2006, 19:33
Hi Forum,

ich habe mal eine Frage zum Fernmeldegeheimnis. Ein Kumpel, auch in der FF, hat ein wenig Stress am Hals.

Kurz zur Lage:
OrtsBM ruf ihn an, OrtsBM mit dem Fahrzeug unterwegs, sagt meinem Kumpel haste gehört, die haben nur sind nur mit 1/3 raus...

Das ist die Ausgangslage.

Mein Kumpel in einem Forum geschrieben das die nur mit 1/3 raus sind und es nicht versteht das dann nicht nachalarmiert wird...

So, der OrtsBM bzw. das Ortskommando wollen ihm jetzt ne Abmahnung geben wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnis und Auswertung von Funksprüchen. Mein Kumpel selber hat auch den Sprechfunkerlehrgang.

Jetzt beiden Fragen an euch:

Kann mein Kumpel dafür ne Abmahnung bekommen bzw. hat er damit das Fernmeldegeheimnis verletzt? Ihm wurde die Meldung ja selber über Tel. nur mitgeteilt.

Und der OrtsBM hat sich doch dadurch, auch wenn es ein FW-Kamerad war den er angerufen hat, auch schuldig gemacht, oder?

Wäre super wenn ihr mir helfen könnt. Habe meinem Kumpel versprochen das ich mich mal schlau mache...

Gruß

der Firefighter

hannibal
08.06.2006, 19:43
welchen Wert hat diese Abmahnung? wenn das eine Abmahnung seines Wehrführers ist hat die gar keinen Wert.

Mann könnte das ganze sogar soweit spinnen das der WF sich schuldig gemacht hat. Denn die Nachircht die er weitergegeben hatte war nicht für deinen Bekannten bestimmt, sonst hätte der es ja selber gehört.
Ausserdem soll ihm einer nachweisen das er das geschrieben hat.

Ist dennen von eurem Kommando langweilig?

Firefighter 19
08.06.2006, 20:09
Also das mit dem nachweisen ist leider nicht schwer. In dem Forum wo er es geschrieben hat muss man sich wohl mit richtigem Namen anmelden.

In wie weit das eine Abmahung intern bleibt weiß ich nicht. Aber so wie er mir das erzählt hat wird es wohl auch noch an höhere Stellen weitergehen.

Das wollte ich ja wissen ob sich der Wehrführer von ihm nicht auch schuldig gemacht hat, da er es weitergegeben hat. Ist dann natürlich nur schwer bis gar nicht nachweisbar da keine Zeugen und das ganze über Telefon ging.

Also ich schätze das so ein das es Feuerwehr intern bleiben wird. Bis an welche Stelle das geht weiß ich allerdings nicht. Aber es wird nicht nach extern getragen denke ich, also nicht vor Gericht oder so.

Problem an der Sache ist das er nun mal gerne Funker ist und nach so einer Aktion und der schriftlichen Abmahnung wird er das dann denke ich vergessen können. Was in der Abmahnung drin steht konnte er mir noch nicht sagen, da er sie noch nicht hat.

Aber mein Kumpel ist auf jeden Fall mitschuldig?

Ich habe mir auch schon gedacht ob die aus seiner Wehr nichts besseres zu tun haben als auf eigene Mitglieder zu schießen...

EDIT: Ach so, ja es ist wohl ne Wehr interne Abmahnung, vom Kommando beschlossen. Aber wie gesagt wird das denke ich an höheren Stellen weiterdiskutiert.

hannibal
08.06.2006, 20:17
du musst das anders sehen
Angriff ist die beste Verteidigung;
1. auch wenn sein name im Forum steht ist es doch egal jeder kann jeden Namen als User angeben..
2. wo bitte soll er es her haben?
entweder weil alarmiert wurde odder weil Ihn jemand angerufen hat in diesem falle der WEhrführer;
3. Der WEhrführer soll sich 2 mal überlegen ob er die Sache nicht mit einem mündlichen DUDUDU gut sein lassen sollte oder eine Diskussion in der Lokalpresse losgetreten lassen will über schikanierte Helfer.
3. Was soll passieren ? das er nicht mehr Funken darf? wenn das kommt einfach dem WF sagen das er ab sofort jeden verstoss gegen das TKKG sofort anzeigen wird

Firefighter 19
08.06.2006, 20:38
In die selbe Richtung habe ich auch schon gedacht. Er macht sich damit natürlich keine Freunde...

Wollte nur wissen ob er da ansetzen kann das sich der Wehrführer auch mit gegen das Fernmeldegeheimnis vertoßen hat.

Werde ihm das so erst mal weitergeben, ich danke dir!

Wenn ich was neues in der Sache erfahre dann melde ich mich noch mal!

Buffy
09.06.2006, 13:11
Hallo

Was müssen die in der Wehr sich doch Liebhaben...
Austreten und ArSchleCKen... Wo gibbet den sowas das intern Angeschissen wird... Abmahnungen sogar Schriftlich... Kameradschaft scheint in dieser Wehr ein Schimpfwort zu sein?!?

Gruß Marco

abc-truppe
09.06.2006, 13:32
Also meine Frage ist: Haben manche Leute nix Besseres zu tun?
Wenns bei uns mal Ärger wegen was gibt, dann redet der Zugführer mit Dir, in schlimmen Fällen besuchst du mal den Stadtbrandrat und wenn du wirklich an ziemlichen Scheiß gebaut hast, mei, dann reden beide mit dir.
Aber sowas wie Abmahnung etc. gibts ned, schon gar nicht wegen Fernmeldegeheimnis. Man will sichs ja nicht mit den Freiwilligen verscherzen. Ärger im kleinen Kreis, okay, aber sowas ned.

Duffy73
09.06.2006, 13:38
Mein Kumpel in einem Forum geschrieben das die nur mit 1/3 raus sind und es nicht versteht das dann nicht nachalarmiert wird...


Hi!
Wo kann man denn diesen Beitrag nachlesen? Ich glaub ehrlich gesagt nicht, dass wegen einer Kleinigkeit da so ein Wind gemacht wird...

Ist Dein Kumpel freigestellt? Dann könnte so eine abmahnung durchaus eine Bedeutung haben...

Cummunicator
09.06.2006, 14:14
Also ich kann mich da auch nur der Meinung von Buffy anschließen. Sowas gäbe es bei uns nicht. Egal was jemand verbockt hat. Es wird erstmal alles intern geregelt.

Aber dennoch finde ich, dass der liebe Firefighter19 sich mal ein wenig mehr Zeit beim Schreiben von Beiträgen nehmen sollte. Dann klappt's auch mit der deutschen Sprache...

AndyBOS
09.06.2006, 14:28
Meiner meinung nach kann man alles Intern Regeln und klären.
Ich persönlich würde mich dafür nicht abmahnen lassen... Das ist wohl ein Witz.

Egal wie man das mitbekommt hat man das recht auf freie Meinungsäuserung´, auch wenn das von der RegTep anders gesehen wird.
Man kann sich ruhig mit personen unterhalten die Mit dem geschehenn etwas zutun habe sprich Wehrführer Kammeraden usw....nicht in der Öffentlichkeit, is klar.

Ich würde meiner Meinung treu bleiben und diese dem Wehrführer auch stecken. Ich finde es einfach nur falscher Stolz den manche Wehren besitzen
die nicht nachalarmiern "wollen" Mein Feuer Dein Feuer,
dieses denken muss aufhören......

gerne hier eure Meinung eintragen
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?p=188714#post188714

Cummunicator
09.06.2006, 14:33
Ich finde es einfach nur falscher Stolz den manche Wehren besitzendie nicht nachalarmiern "wollen" Mein Feuer Dein Feuer,
dieses denken muss aufhören......

Wahre Worte!

Es ist auch nicht zuletzt unsere eigene Sicherheit, wenn nachalarmiert wird. Teilweise wird sich ja nicht mal an die AAO's gehalten. Aber das ist ein anderes Thema.

oszillator
10.06.2006, 14:17
Hallo FIREFIGHTER19,

also meine Meinung ist die folgende ( jetzt haut mich nicht, wenn ich das falsch verstanden habe, bin ja schon etwas alt und tatterig ): ich verletze das Fernmeldegeheimnis, wenn ich eine Meldung, die nicht für mich gedacht ist und der Geheimhaltung unterliegt, am Funk abhöre und weitergebe oder Nutzen daraus ziehe ( der Reporter, der immer vor der Feuerwehr am Brandort ist ). Aber Dein Freund hat diese Meldung eben NICHT über Funk gehört. Sie wurde ihm GESAGT, ohne auf die Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen. Wenn mir jemand verrät, wie das Wetter morgen wird, darf ich das weitererzählen. Woher soll ich wissen, wie der das erfahren hat?

Wer hier mehr zittern muss, ist meiner Meinung nach der Wehrführer! Außerdem ist ja gut möglich, dass er nur gemeint hat, dass die nur zu 1/3 ausrücken. Er hat wohl nicht geschrieben: " Ich habe am Funk gehört, dass..." Dann verletzt er das Fernmeldegeheimnis. Aber so, wie es aussieht, passiert dem nichts. Natürlich kann man so viel Abmahnungen verschicken, wie man will. Aber ich würde mich dagegen wehren.

Gruß
Wolfgang

hannibal
10.06.2006, 15:52
hab mir was überlegt

[bofh mode]

wenn du die schriftliche abmahnung erhalten hast schreib deinem WF einen offenen Brief den du auch an jeden kameraden schickst. Bedanke dich dafür das du auf den rechten Weg geführt wurdest. In deiner reue hast du auch andere Fehler erkannt. Deshalb hast du demnächst vor alle dir bekannten Verstöße (freigeschaltete Melder, Kameraden mit scanner; FUG mit 5 W) gegen das TKKG TR-BOS und wie der Kram heisst anzuzeigen einschliesslich deines Verstoßes. Und zwar bei der Polizei, der Stadtverwaltung, den Aufsichtsbehörden und bei der RegTP, mit der du einen Termin zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubniss vereinbaren möchtest; Ausserdem hast du vor deine geläuterten Sinneswandel sowie die Verstöße in diversen Internet Foren zu veröffentlichen das andere sich an dir ein Beispiel holen.

lass mich wissen wenn ihr neuwahlen habt oder die Sache zurückgezogen wurde

[bofh mode \]

Cummunicator
10.06.2006, 18:11
muhahaha...

sehr gut hannibal! damit kriegst du sie... ;-)

hannibal
10.06.2006, 18:18
manche arten des bösen lassen sich nicht mit dem guten bekämpfen... es bedarf einer anderen art des bösen...

Firefighter 19
12.06.2006, 00:46
Hi Leute,

danke für die Antworten! Nachzulesen ist dieser Thread leider gar nicht, da es kein öffentliches Forum ist.

Die Wehr wurde zu einer Wachbesetzung alarmiert, also hätte es nicht nur Sache der Wehr sein müssen Kräfte nachzufordern sondern auch der Lst. Mein Kumpel hat in seinem Thread auch geschrieben das er natürlich nicht weiß wie viele Kräfte noch nachgerückt sind.

Nach dem Einsatz ist rausgekommen, das es genug Kräfte waren!

Aber wichtig ist für meinen Kumpel ja in erster Linie ob er selber das Fernmeldegeheimnis verletzt hat in dem er die Meldung gepostet hat. Er hat geschrieben "Soweit er das mitbekommen hat sind die wohl nur mit 1/3..."

Und wichtig ist halt auch ob sich sein Wehrführer nicht "strafbar" gemacht hat mit dem weitergeben der Meldung per Tel., die Meldung war ja auch nicht für seinen Wehrführer bestimmt, der Wehrführer war ja aber mit dem Fahrzeug unterwegs.

Klar kann man sowas machen wie nen Leserbrief schreiben oder sowas, aber wie in einem obigen Post schon gesagt macht er sich damit natürlich keine Freunde... Die Abmahnung hat er immer noch nicht. Ich habe ihm geraten auch wenn er sie bekommt, sie nicht zu unterschreiben!

Fabpicard
12.06.2006, 08:16
Hoi,

lieber Firefighter 19... würdest du denn bitte mal (ich sag mal) die "ganze wahrheit" erzählen???

weil Aussagen wie "Soweit er das mitbekommen hat sind die wohl nur mit 1/3..." sind immer schön knapp und sagen nichtmal 1% von dem was wirklich passier/geschrieben worden ist.

Weil es nämlich ein rieeeesiger unterschied ist, wie er etwas im Forum geschrieben hat:
1. "Hey, zu nem Feuer 2 ist eine befreundete Wehr letztens nur mit 1/3 raus"
oder
2. "Krass, der LZ Hermülheim aus Hürth ist am 12.06.2006 um 8:10 per DME Ric schießmichtot zu einem Feuer 2 alarmiert worden und innerhalb 30 minuten nach alarmierung hat sich dann nur das TLF24/50 mit 1/3 aus gemeldet." (gut, ich kann das jetzt so schreiben, wenns nämlich war wär, wär eben mein Melder gegangen :) )

Wäre also ganz nett, um auch die richtigen Antworten zu bekommen. Dass du mal den gesamten Beitrag postest z.b..


MfG Fabsi

Duffy73
12.06.2006, 09:01
Hi!
Rein rechtlich würde ich mal vermuten (bin ja kein Rechtsgelehrter):
Wir haben (doch hoffentlich) alle eine Ausbildung erhalten, um im Feuerwehrdienst tätig zu sein. Und da wurde mit Sicherheit auch gesagt, dass es Dinge gibt, die man nicht an die Öffentlichkeit ausplaudert. Zumindest habe ich das so gelernt. Es gehört halt etwas Menschenverstand dazu, zu unterscheiden, ob man nun was öffentlich sagen darf oder nicht. In diesem Fall aber auf Grund der hier gegebenen Informationen für einen Aussenstehenden nicht zu entscheiden. Aber nur weil etwas telefonisch übermittelt worden ist, würde ich nicht automatisch davon ausgehen, dass man von der Geheimhaltungspflicht entbunden ist. Im Einsatz isses doch auch selbstverständlich, dass man bestimmte Dinge nicht weitergibt, obwohl es nicht immer dazugesagt wird.

Rein menschlich würde ich sagen:
Entweder hat der Kamerad mit seinem Wehrführer ein persönliches Problem, oder er hat wesentlich mehr veröffentlicht als "die sind 1/3" raus und sich damit einfach zu weit aus dem Fenster gelehnt. Aber auch hier denke ich wissen wir zu wenig, um darüber urteilen zu können...

Prinzipiell würde ich vorschlagen: ein sachliches, klärendes Gespräch zwischen den Betroffenen, evtl. den Mannschaftssprecher als "Vermittler" hinzuziehen.

AndyBOS
12.06.2006, 09:05
Und wenn jeder mal gaaaaanz ehrlich ist, hat jeder schon mal etwas weitergeplaudert.....

Carsten Gösch
12.06.2006, 09:41
Eine Abmahnung wird dadurch unwirksam, daß man ihr widerspricht.
Dann muss der Abmahnende, wenn er sie aufrecht erhalten will, weitere Schritte einleiten, z.B. Klage am Arbeitsgericht.

Außerdem: Wenn ein Vorgesetzte einem Mitarbeiter irgendeine Information mit dienstlichem Charakter gibt, ist diese als intern zu betrachten. Somit hat sich der Betroffen zumindest einer Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig gemacht. Der Vorgesetzte, der die Information weitergegeben hat, aber nicht unbedingt, wenn der Mitarbeiter zum Kreise berechtigter Empfänger gehörte und somit ein dienstlicher Nutzen erziehlt werden sollte, unabhängig davon, ob das geklappt hat oder nicht.

Duffy73
12.06.2006, 09:46
Und wenn jeder mal gaaaaanz ehrlich ist, hat jeder schon mal etwas weitergeplaudert.....
was andere tun oder getan haben wird dem Kameraden aber relativ egal sein...

AndyBOS
12.06.2006, 10:11
Mit dieser Aussage wird er aber bei einem Sachlichen Gespräch die Person gegenüber zu Grübeln bewegen....

Gruß
Andy

Duffy73
12.06.2006, 10:14
Mit dieser Aussage wird er aber bei einem Sachlichen Gespräch die Person gegenüber zu Grübeln bewegen....

Gruß
Andy
Glaub ich nicht....er wird eine ähnlich Antwort erhalten: was andere tun zählt hier nicht...

AndyBOS
12.06.2006, 10:19
Na gut das könnte natürlich gut möglich sein, aber ich glaube sowieso nicht das er eine Abmahnung bekommt.
Es wird immer Heißer gekocht als gegessen wird..............

Firefighter 19
12.06.2006, 16:49
Die OF 20 sollte die Wache besetzen -- Ein Witz in meinen Augen, ein TSF-W... Eigentlich
sollten die ja Versorgung sein und nicht zur Besetzung. Soweit ich das mitbekommen haben sind
die wohl auch nur mit 1/3 raus, weiß natürlich nicht welche Kräfte noch nachgerückt sind.
Ich war zu der Zeit im FW-Haus und habe das mitbekommen.


So, dazu muss noch gesagt werden, das mein Kumpel zwar im Fw-Haus war, aber das Fahrzeug ja unterwegs war zur Öffentlichkeitsarbeit. Warum er das geschrieben hat weiß er selber nicht so genau. Die Nachricht war ja in dem Sinne auch nicht für seinen Wehrführer bestimmt. Der Wehrführer hat das halt nur mitbekommen weil er mit dem Fahrzeug unterwegs war.

hannibal
12.06.2006, 19:32
1.im bereich der freiwilligen HIORGEREI hab ich nit so worten wie Abmahnung usw immer Bauchweh weil es ist unterm Strich ein Verien und da sollte man die Kirche im Dorf lassen

2. Diese Abmahnung, da wette ich 5 Kisten Bier drauf, ist inhaltlich und formell so voller Fehler das sie noch nicht mal zum a**** abwischen taugt

hannibal
12.06.2006, 19:32
1.im bereich der freiwilligen HIORGEREI hab ich nit so worten wie Abmahnung usw immer Bauchweh weil es ist unterm Strich ein Verein und da sollte man die Kirche im Dorf lassen

2. Diese Abmahnung, da wette ich 5 Kisten Bier drauf, ist inhaltlich und formell so voller Fehler das sie noch nicht mal zum a**** abwischen taugt

Firefighter 19
12.06.2006, 19:39
Also wie schon gesagt die Abmahnung hat er noch nicht bekommen. Wenn er sie hat soll er sie mir mal zeigen und ich werde euch informieren.

hannibal
12.06.2006, 19:43
ich freu mich drauf... hab schon länger nicht mehr gelacht...

ansonsten hab ich weiter oben alles geschrieben... ich formuliere das gerne weiter aus..

Der Namenlose
13.06.2006, 10:14
1.im bereich der freiwilligen HIORGEREI hab ich nit so worten wie Abmahnung usw immer Bauchweh weil es ist unterm Strich ein Verein und da sollte man die Kirche im Dorf lassen

Da muß ich dir nun aber entschieden widersprechen, die Feuerwehr als solche ist kein Verein, sondern eine Einrichtung der Gemeinde und damit hoheitlich => öffentlich-rechtlich. Die Existenz von Fördervereinen usw. hat zunächst einmal nichts mit der Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben zu tun.

Bei Hilfsorganisationen, die solltest du rechtlich nicht mit der Feuerwehr in einen Topf werfen, sieht die Situation wieder anders aus, denn die sind privatrechtlich organisiert.

Da es hier aber wohl um einen Feuerwehrangehörigen und ein Fehlverhalten in seinem Dienstverhältnis geht, ist das öffentliche Dienstrecht der Feuerwehr (Feuerwehrgesetz des Landes, Laufbahnverordnung, Dienstvorschrift der Gemeinde etc.) anzuwenden. Eine mögliche Abmahnung aus diesem Dienstrecht muß nicht unbedingt in ihren Voraussetzungen mit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung übereinstimmen.

Leider wurde das betreffende Bundesland nicht genannt (oder ist es mir entgangen?), und deshalb geht diese Diskussion leider ein wenig ohne handfeste Grundlage vonstatten.

hannibal
13.06.2006, 10:28
Diese erbsenspalterei... als ob einen die Leute für geistig behindert halten

so wie ich das sehe hat irgend ein Gemeindebrandinspekteur oder wie immer das heisst langeweile. Ausserdem nicht so die ahnung von Taktik. Und er kann nicht mit kritik umgehen... und deshalb macht er jetzt irgend einem Frischling in der FW der seinen Frust im Internet freien Lauf gelassen hat die Hölle heiß und setzt den armen Jungen so unter druck das der wahrscheinlich angst in seinem leben jemals wieder ein Funkgerät in die Hand zu nehmen.

Dabei wäre das alles mit einem 4-6 Augen gespräch abgekaspert gewesen

Nein immer diese Machtbeweise

ich würde den WF auslachen... und dann wie oben beschrieben vorgehen

AndyBOS
13.06.2006, 11:46
Ich vertrete die Meinung von hannibal..........

Fabpicard
13.06.2006, 12:49
So... hier muss ich mich dir mal anschließen hannibal :)

Ich seh das genauso.

Ausserdem haben wir ja jetzt das Posting *g*

und dazu würde ich mal sagen:

1. Die OF 20 sollte die Wache besetzen -- Ein Witz in meinen Augen, ein TSF-W...
Das hat ja wohl nichts mit irgend einem Dienstgeheimniss zu tun. Wenn ich jetzt hier erzählen würde, wann bei uns Schichtwächsel wäre, wäre das wohl schon eher für (z.B.) "Terroristen" inter essant...

2. Eigentlich sollten die ja Versorgung sein und nicht zur Besetzung.
Ich sollte jetzt auch in der Sonne liegen und muss hier noch schaffen :)


3. Soweit ich das mitbekommen haben sind die wohl auch nur mit 1/3 raus, weiß natürlich nicht welche Kräfte noch nachgerückt sind. Ich war zu der Zeit im FW-Haus und habe das mitbekommen.

Um mal ganz ehrlich zu sein, dass hätte ja jeder sehen können, der nicht "im" sondern "vorm" Gerätehaus sitzt und einfach die Einsatzkräfte zählt, die selbiges verlassen :)


Ich weis, ich seh es nicht auf dem strickten Rechtlichen Weg. Aber gerade bei freiwilligen Helferlein sollte man überlegen, was könnten diese Infos für Schaden anrichten (einen Richter wird im falle eines falles, gerade bei freiwilligen Helferlein nämlich ziehmlich genau das inter essieren).

MfG Fabsi

P.S.: Stimmst du mit mir da überein hannibal? *ggg*

Firefighter 19
13.06.2006, 18:09
Hi,

also das Bundesland ist NDS.

Habe noch mal mit meinem Kumpel gesprochen und er sollte mir die Story mit allen Kleinigkeiten mal erzählen.

Er hat den Beitrag geschrieben, der Wehrführer der OF 20 hat das in den falschen Hals bekommen und ne Beschwerde Mail an seinen Wehrführer geschickt. In der Mail selbst war aber nur die Rede von das man nicht über ein andere Wehr urteilen sollte wenn man nicht alle Einzelheiten kennt. Also kein Wort von Fernmeldegeheimnis oder so. Daraufhin hat mein Kumpel sich für seine unglückliche Ausdrucksweise entschuldigt und richtig gestellt das er nur den einsatztaktischen Wert des Fahrzeuges meinte.

Daraufhin wurde mein Kumpel von seinem Kommando von seinem Posten des Kassenwarts erst mal suspendiert. Nach einem Gespräch mit dem Kommando hat er seinen Posten jetzt wieder und es ist bei rausgekommen das es dem Kommando nicht um seine frei Meinung geht (nur nen TSF-W zur Wachbesetzung) sondern um den einfachen Satz, das er im FW-Haus war. Er hat versucht zu erklären, das der Vorwurf ja gar nicht stimmt, da das Fahrzeug nicht da war aber darauf hat sich das Kommando wohl nicht eingelassen. Den Rest kennt ihr: er soll eine Abmahnung bekommen die er unterschreiben soll, ausserdem hat er keinen FW-Haus Schlüssel mehr weil man nicht will das er im FW-Haus Funk abhört und das dann auf die OF zurückfallen könnte... Bei Übungen darf er gar nicht mehr funken so die Aussage des Kommandos, bei Einsätzen nur wenn es nicht zu vermeiden ist.

Natürlich hat er jetzt Angst das er nie wieder funken darf.

Ich habe ihm geraten das nächste mal im Einsatz darauf zu bestehen das doch bitte das Funkgerät ausgeschaltet wird damit er es nicht hört...

Wenn ihr euch wieder einbekommen habt vor Lachen dann könnte ihr ja noch mal was schreiben :-)

Es ist ja so lachhaft, auch in meinen Augen...

hannibal
13.06.2006, 18:19
Hi,

Daraufhin wurde mein Kumpel von seinem Kommando von seinem Posten des Kassenwarts erst mal suspendiert. Nach einem Gespräch mit dem Kommando hat er seinen Posten jetzt wieder und es ist bei rausgekommen das es dem Kommando nicht um seine frei Meinung geht (nur nen TSF-W zur Wachbesetzung) sondern um den einfachen Satz, das er im FW-Haus war. Er hat versucht zu erklären, das der Vorwurf ja gar nicht stimmt, da das Fahrzeug nicht da war aber darauf hat sich das Kommando wohl nicht eingelassen. Den Rest kennt ihr: er soll eine Abmahnung bekommen die er unterschreiben soll, ausserdem hat er keinen FW-Haus Schlüssel mehr weil man nicht will das er im FW-Haus Funk abhört und das dann auf die OF zurückfallen könnte... Bei Übungen darf er gar nicht mehr funken so die Aussage des Kommandos, bei Einsätzen nur wenn es nicht zu vermeiden ist.

Natürlich hat er jetzt Angst das er nie wieder funken darf.

Ich habe ihm geraten das nächste mal im Einsatz darauf zu bestehen das doch bitte das Funkgerät ausgeschaltet wird damit er es nicht hört...

Wenn ihr euch wieder einbekommen habt vor Lachen dann könnte ihr ja noch mal was schreiben :-)

Es ist ja so lachhaft, auch in meinen Augen...


Diese Idioten ...

ich würde aus der Abmahnung Konfetti machen und dann alles an die Presse bringen...

Freakmaster
13.06.2006, 18:19
Sry aber das muss jetzt raus:

Hat die Führung von der Wehr einen an der Klatsche?? Wegen so nem Schwachsinn ne Abmahnung? Die sollten echt mal drüber nachdenken, wie sie die Ehrenamtlichen dabehalten und nicht loswerden.

*kopfschüttel*

Firefighter 19
13.06.2006, 18:27
Ich weiß auch nicht was da in der Wehr los ist...

Alleine über die Suspendierung hätte ich gelacht, entweder ganz vom Dienst oder gar nicht! Aber nicht nur von einem Posten... Lachhaft!

Wenn es neuigkeiten gibt lass ich es euch wissen!