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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rettungsweste und Helm???



TEL S6
08.06.2006, 18:47
Hallo,

bei den Vorbereitung einer Übung mit mehreren Hilfsorganisationen gab es neulich bei uns ein paar unterschiedliche Ansichten zum Thema Sicherheit. Hab dazu mal nen paar Fragen, da ich bei den diversen Unfallkassen keine Antworten finde.

Es geht um den Punkt, das wir eine Übung in einem Hafenbecken planen. Es sollen verletzte Personen von einem Arbeitsboot geborgen und übers Wasser abtransportiert werden.

Das auf dem Booten Rettungswesten zu tragen sind, war die einstimmige Meinung. Problematisch wurde es, als es um das Thema Helme auf dem Wasser ging. (wegen schwebender Lasten im Hafengelände sowie den Gefahren auf dem Arbeitsboot)

Als Argumente dagegen wurde vorgetragen, das die Weste im Falle eines Falles beim automatischen Aufblasen im Nacken gegen den Helm schlägt. Hier soll die Gefahr einen Wirbelverletzung oder einen Strangulation bestehen.

Eine andere Organisation lehnte Helme an Gewässern ab, da der Helm voll Wasser laufen könne und so zu einer größeren Gefahr führt.


Hat jemand Dienstandweisungen, oder was anderes schriftliches zu diesem Thema??
Was meint ihr??

MfG

Freakmaster
09.06.2006, 00:21
Schriftliches habe ich dir leider nicht aber ich bin bei einer Wehr, die für mehrere Gewässer zuständig ist.

Bei uns wird aufm Bootsführerlehrgang und auch in der "normalen" Ausbildung gelehrt, dass man den Helm abzulegen hat!!!

redone
09.06.2006, 06:18
Moin
Wo das steht kann ich dir gerade auch nicht sagen, bin mir aber sicher das das von der Rettungsweste abhängt.
Bei den "normalen" Rettungswesten EN 396 150N Auftrieb und EN 399 275N Auftrieb ist es untersagt, weil:
Zum einen bei 150N nicht genug Auftrieb für ohnmachtsichere Lage mit Helm vorhanden ist ( Ja ich weiß das das im Hafenbecken geht, aber eben nicht bei Wellengang).
Zum zweiten geht es um die bereits erwähnte Strangulation, beim ins Wasser fallen. Wenn du fußwärts ins Wasser kommen solltest, überleg was das für nen Ruck auf deine HWS gibt, denn der Helm bremst einfach. Habs ausprobiert (bei langsamer Fahrt) das schmerzt höllisch. Also auf gar keinen FAll Kinnriemen zu.
Und als drittes halt wenn der Auftriebskörper sich aufbläst und dabei gegen den Helm schlägt, auch in diesem Falle, auf gar keinen Fall Kinnriemen zu.

Es gibt allerdings von Kadematic extra Rettungswesten für die Feuerwehr, mit metallisiertem Schutzmantel, Platz für Helm und Atemschutzgerät usw.

happyrescue
09.06.2006, 07:52
Helm und Weste is je nach Weste kein Problem. Im Zweifelsfall den Hersteller kontaktieren, dann hasts schriftlich. Das Militär in vieler Herren Länder trägt Helm und Weste. Ihr kennt bestimmt den Film Angriff auf Lindau, da sieht mans sehr beeindruckend!! Wer ihn nicht kennt einfach mal googeln.

Andererseits ist da dann wie schon gesagt das Problem mit der eingeschlossenen Luft im Helm. Hier sollte man Wildwasserhelme Klasse 2 tragen. (z.B. Modell Bumper, hergestellt von Schubert, zu beziehen über die Firma Langer, www.kajak.de für 20 Euro pro Stück).
Alternativ auch sehr gut ist der Ecrin Rock von Petzl. Aber hier natürlich nur das Modell mit den Löchern an der Seite. Wird bei uns für Wasserrettung und Höhenrettung eingesetzt.

DaRake
09.06.2006, 11:00
Hallo,


Wo das steht kann ich dir gerade auch nicht sagen, bin mir aber sicher das das von der Rettungsweste abhängt.
Bei den "normalen" Rettungswesten EN 396 150N Auftrieb und EN 399 275N Auftrieb ist es untersagt, weil:
Zum einen bei 150N nicht genug Auftrieb für ohnmachtsichere Lage mit Helm vorhanden ist.


das ist so formuliert einfach Blödsinn!
Das hängt nicht pauschal von der Weste ab, sondern auch von allem anderen was du an Bekleidung am Körper hast. Eine Rettungsweste mit 275N Auftrieb hält dich mit Feuerwehrschutzanzug sehr wohl ohnmachtssicher an der Wasseroberfläche. Ich gebe dir jedoch recht, dass es auch spezielle Fw-Rettungsweste zum Beispiel von Secumar (http://www.secumar.com/secumar/d/php/produkte.134.html) gibt, deren äußere Hülle metalisiert ist und die eine erhöhte Auftriebsleistung haben, jedoch nur in der 275N-Klasse klassifiziert sind!

Generell ist es je nach Einsatzauftrag verschieden, ob wir einen Helm tragen oder nicht. Allerdings gibt es bei uns (Dräger HPS4100) auch keine Probleme bzgl. der Strangulation.

Gruß
Sebastian

TEL S6
09.06.2006, 13:25
Hallo,

eure Antworten sind interessant. Man kann also sagen, das man den Helm (alle Hiorgs tragen den Standart-Feuerwehrhelm) auf dem Wasser generell weglassen sollte??? Auch wenn im Gebiet schwebende Lasten bewegt werden, bzw, die Einsatzkräfte unter Kränen arbeiten (einige Boote werden auch mit Kränen zu Wasser gelassen)???

Die eingesetzten Rettungswesten im Rettungsdienst haben bei uns alle 275N. Da ist auch nicht das Problem, es geht um die Gefährdung bei der Kombination Rettungsweste und Helm.....

Oliver1974
09.06.2006, 15:30
Hallo zusammen,

wir sind in unserer Gegend auch für die Wasserrettung mit zuständig. Bei uns wir es so geregelt: Die Bootsbesatzung trägt keinen Helm und keine Stiefel sondern Turnschuhe. Turnschuhe füllen sich nicht so stark mit Wasser und ziehen dich nicht so runter. Auch die Feuerwehrjacke ( bei uns Jäger 90) wird nicht auf dem Boot getragen, geschweige denn eine Überhose. Wir haben in unserem Fahrzeug das zur Wasserrettung ausrückt normale Segelhosen und Jacken verlastet, die dafür benutzt werden.
Jetzt kommt der Haken an der Sache. Lass nie etwas dabei passieren. Laut GUV und FW DV gilt ein Bootseinsatz als normaler Feuerwehreinsatz, d.H. es muß die ganz normale Feuerwehreinsatzkleidung einschließlich Helm getragen werden!
Bei uns gab es mal einen gebrochenen Arm bei einem Bootseinsatz, die Versicherungen lehnten jeglich Ansprüche ab. Es war "nur" ein gebrochener Arm, lass mal etwas schlimmeres (was keiner hofft) passieren.
Andernfalls wenn in einem Hafengebiet beim Be oder Entladen etwas runterfällt und du drunter bist, nützt dir auch kein Helm mehr was.

Gruss

Oliver

hannibal
09.06.2006, 15:45
Turnschuhe?
seltsam wo habt ihr die her?

ALso Stiefel sind jetzt das geringste Problem das es dort gibt...

Oliver1974
09.06.2006, 21:38
Hallo

ganz einfach, jeder Bootsführer hat in seinem Spind ein paar stehen, oder aber man hat sie schon von daheim an.

Gruss

Oliver

Allmächtiger
09.06.2006, 21:55
Bei uns gab es mal einen gebrochenen Arm bei einem Bootseinsatz, die Versicherungen lehnten jeglich Ansprüche ab. Es war "nur" ein gebrochener Arm, lass mal etwas schlimmeres (was keiner hofft) passieren.


Wieso wird dies dann weiter praktiziert? Das ist vorsätzlich und sollte deswegen schnell aufgegeben werden! Ich will nicht in der Haut des Einsatzleiters/der Wehrführung stecken, falls wirklich mal was schlimmeres passiert. Normalerweise heißt es ja "Aus Fehlern lernt man", oder?

hannibal
09.06.2006, 22:12
wobei es doch extra Schwimmwesten gibt dei auf den FW einsatz abgestimmt sind ... die sind auch ertrinksicher und alles mögliche ausserdem ganz doll mit aluminum beschichtet...

also ich stelle mir das witzig vor Turnschuhe etc... und dann zum Brandeinsatz

wobei es kein Problem sein dürfte im Sommer beim TH einsatz auf dem Boot auf deiJacke zu verzichten...

Und wenn man sich einen richtig hübschen helm kauft und die UKS fragt dürfte das auch in ordnung sein

ich empfehle den Protec Einsatzhelm "Classic FullCut"

approved by several special forces

Matze81
10.06.2006, 03:11
Hallo,

eigentlich hatte ich heute früh schon einen längeren Beitrag geschrieben, aber irgendwie ist der wohl leider nicht angekommen... :o(

Also nochmal - Rettungsweste und Helm (Feuerwehrhelm bzw. allgemein Helme, die einen Kinnriemen o.ä. haben) und normale, selbstaufblasende Rettungswesten sind in Kombination tabu.
Es ist eigentlich ungeschriebenes Gesetz, beim Tragen von Rettungswesten den Helm abzunehmen. Ich hätte gedacht, dass das allgemein bekannt ist. :o)

Eigentlich ist es ganz einfach - man muss, wenn man nur normale Rettungswesten zur Verfügung hat, abwägen, welche Gefahr die größere ist - Ertrinken oder Kopfverletzungen. In 90% der Fälle wird Ertrinken schwerwiegender sein.


Warum ist das mit den Westen und Helmen aber so? Ganz einfach. Die üblichen aufblasenden Rettungswesten bilden im Nacken einen recht großen Auftriebskörper aus, der den Helm im Wasser nach oben drückt und ggf. sogar über den Dreh- und Angelpunkt "Kinnriemen" vorne nach unten. Dass es dabei zu Verletzungen kommen kann, muß man wohl kaum näher erklären.
Genauso problematisch ist das Tragen von Vollmasken, die werden nämlich u.U. vom Gesicht abgehoben und verlieren dadurch die Schutzwirkung. Wenn dann noch ein Helm dazukommt, kann sich der wegen der Maske vorne nicht mehr nach unten bewegen, wenn er hinten hochgedrückt wird - guten Abend. Eventuell wäre es möglich, Helme ohne Kinnbefestigung (Bauhelme z.B.) zu tragen, damit habe ich aber keinerlei Erfahrungen. Die Hersteller können da sicher weiterhelfen.

Es gibt genau zwei Westen auf dem deutschen Markt, die man auch mit Maske, PA und Helm tragen kann. Die Hüllen dieser beiden Westen sind auch aluminisiert, eine Weste bietet sogar einen deutlich höheren Auftrieb als 275N. Allerdings sind nicht alle aluminisiert verpackten Westen solche "Feuerwehrwesten", es gibt auch Arbeitswesten, die so ausgestattet sind - teilweise jedoch mit nur 150N Auftrieb.

Generell benötigt, wer schwere, wetterfeste Kleidung (also auch HuPF-Überjacke) trägt, eine Weste der 275N-Klasse. 150N-Westen sind nur für das Tragen mit dünnerer Kleidung geeignet, beispielsweise Dienstanzug, da sie bei schwererer Kleidung keine ohnmachtssichere Lage garantieren. Das ist durch die entsprechenden Norman so vorgegeben, die Herstellerseiten helfen da auch weiter.

Der Abtrieb von Kleidung oder Schuhen ist übrigens m.E. eher zu vernachlässigen. In der "FFZ" war demletzt ein Artikel der FW Düsseldorf, in dem ein Versuch geschildert wurde, bei dem ein FA in HuPF 1+2+3+4 ohne Weste ins Wasser ging. Er schwamm durch die eingeschlossene Luft eine ganze Zeit und auch danach konnte er IIRC noch schwimmen. Auch mit Stiefeln. Wo soll der so oft gefürchtete gigantische Abtrieb auch herkommen?
Wenn man eine Weste trägt, ist das sowieso zu vernachlässigen. Ich würde auch niemals bei einem Feuerwehreinsatz Turnschuhe tragen, dafür gibt es idR. einfach keinen Grund, da idR. keine Argumente dagegen sprechen.

Hier nochmal drei Bilder, die die Problematik vielleicht etwas verdeutlichen. Das Erste zeigt eine 150N-Weste (Kadematic), das Zweite und das Dritte je eine 275N-Weste (Secumar Golf 275 THW).

http://www.feuerwehr-rumpenheim.com/fotogalerie/alben/30.04.05%20-%20Bootsuebung%20mit%20dem%20THW/DSC6729ffa.resized.jpg
http://www.feuerwehr-rumpenheim.com/fotogalerie/alben/30.04.05%20-%20Bootsuebung%20mit%20dem%20THW/DSC6773ffa.resized.jpg
http://www.feuerwehr-rumpenheim.com/fotogalerie/alben/30.04.05%20-%20Bootsuebung%20mit%20dem%20THW/DSC6823.resized.jpg


Gruß

Matze

DaRake
10.06.2006, 09:36
Hallo,



Also nochmal - Rettungsweste und Helm (Feuerwehrhelm bzw. allgemein Helme, die einen Kinnriemen o.ä. haben) und normale, selbstaufblasende Rettungswesten sind in Kombination tabu.
Es ist eigentlich ungeschriebenes Gesetz, beim Tragen von Rettungswesten den Helm abzunehmen. Ich hätte gedacht, dass das allgemein bekannt ist.

wieder quatsch! Schreib doch hier bitte nichts von ungeschriebenen Gesetzen... Sonst glaubt dir noch jemand! Weiter oben steht doch auch schon geschrieben, dass man Turnschuhe tragen kann. Auch Unsinn! Wenn ich mir jetzt einen klassischen Bootsschuh in den Schrank stelle, dann könnte ich die Argumentation verstehen, aber normale Turnschuhe haben meist ein ebensowenig rutschfestes Profil wie Sicherheitsstiefel.
Dazu mal OT: Wenn ich mich recht erinnere hatte die Materialstelle der DLRG mal bei den namhaften Stiefelproduzenten angefragt, ob nicht ein Stiefel mit "Bootssohle" produziert werden könne, dies haben die Hersteller abgelehnt.

Sicherlich ist das Tragen des Helms immer LAGEABHÄNGIG, aber nicht generell zu tabuisieren (Stichwort: Brandbekämpfung auf Schiffen!)! Da wir hier demnächst in Zusammenarbeit mit Feuerwehrschule, WSP und DLRG einen Lehrfilm drehen zu einem ähnlichen Thema, werde ich dann hier Fotos präsentieren, die deutlich aufzeigen, dass ein Tragen von Helm, Atemschutzmaske und Rettungsweste zwar beengt, aber MÖGLICH ist. Dass man in einer solchen Situation nicht von Komfort sprechen kann, versteht sich allerdings wohl von selbst!

Gruß
Sebastian

Koerbi
10.06.2006, 12:45
Also bei uns wird auf dem Boot auch nie ein Helm getragen.

Matze81
10.06.2006, 13:00
wieder quatsch! Schreib doch hier bitte nichts von ungeschriebenen Gesetzen... Sonst glaubt dir noch jemand!
(...)
Da wir hier demnächst in Zusammenarbeit mit Feuerwehrschule, WSP und DLRG einen Lehrfilm drehen zu einem ähnlichen Thema, werde ich dann hier Fotos präsentieren, die deutlich aufzeigen, dass ein Tragen von Helm, Atemschutzmaske und Rettungsweste zwar beengt, aber MÖGLICH ist. Dass man in einer solchen Situation nicht von Komfort sprechen kann, versteht sich allerdings wohl von selbst!


???

Ich weiss nicht wer Du bist, bei welcher Orga und in welcher Funktion Du da bist bzw. was Ihr wie und wo macht.
Bei "uns" (Feuerwehr, Hessen, Bundeswasserstraße) ist es einfach so, dass man beim Tragen von selbstaufblasenden Rettungswesten (im folgenden schreibe ich ggf. nur "Westen") den Helm abzuziehen hat. Solange ich mich erinnern kann. Ich kenne das auch von anderen (auch großen Berufsfeuerwehren) nur so. An der hess. LFS sind wir auch immer nur ohne Helm mit dem Boot gefahren.
Dass normale Westen für den Einsatz mit PA und Helm nicht geeignet sind, hat die LFS RLP schon vor Jahren festgestellt. Daraufhin wurde mit Kadematic eine spezielle Weste für diesen Zweck entwickelt. Dazu gab es seinerzeit auch einen Artikel in einer Fachzeitschrift. Secumar hat ebenfalls eine solchermaßen geeignete Weste im Programm, die sogar noch eine Stufe aufwändiger ist, entwickelt für und mit der FW Rotterdam.

Wir standen letztes Jahr vor der selben Frage und ich habe etwas recherchiert - herausgekommen ist ein mehrseitiger Bericht. JEDE der angefragten Berufsfeuerwehren hält für den Einsatz mit Helm und PA spezielle Westen vor. Auch die Hersteller werden Dir auf Anfrage gerne mitteilen, dass dafür spezielle Westen existieren und herkömmliche Modelle nicht oder nur eingeschränkt tauglich sind. Hier geht es nicht um Luxus oder Komfort, sondern schlicht und ergreifend um Sicherheit.

Übernimmst Du die Haftung, wenn ein FA mit Helm, PA und einer Weste, die dafür nicht vorgesehen ist, ins Wasser fällt und Schäden davonträgt?

Gruß

Matze

DaRake
10.06.2006, 21:10
Hallo,


Ich weiss nicht wer Du bist, bei welcher Orga und in welcher Funktion Du da bist bzw. was Ihr wie und wo macht.
Bei "uns" (Feuerwehr, Hessen, Bundeswasserstraße) ist es einfach so, dass man beim Tragen von selbstaufblasenden Rettungswesten (im folgenden schreibe ich ggf. nur "Westen") den Helm abzuziehen hat. Solange ich mich erinnern kann. Ich kenne das auch von anderen (auch großen Berufsfeuerwehren) nur so. An der hess. LFS sind wir auch immer nur ohne Helm mit dem Boot gefahren.

es ging dem OP in diesem Thread darum, dass etwas handfestes, nämlich schriftliches geliefert wird, dass kannst offensichtlich auch du nicht?


Übernimmst Du die Haftung, wenn ein FA mit Helm, PA und einer Weste, die dafür nicht vorgesehen ist, ins Wasser fällt und Schäden davonträgt?

Übernimmst du die Haftung dafür, dass ein FM(SB) bei der Brandbekämpfung auf einem Schiff keinen Helm trägt?!


Dass normale Westen für den Einsatz mit PA und Helm nicht geeignet sind, hat die LFS RLP schon vor Jahren festgestellt. Daraufhin wurde mit Kadematic eine spezielle Weste für diesen Zweck entwickelt. Dazu gab es seinerzeit auch einen Artikel in einer Fachzeitschrift. Secumar hat ebenfalls eine solchermaßen geeignete Weste im Programm, die sogar noch eine Stufe aufwändiger ist, entwickelt für und mit der FW Rotterdam.

Wir standen letztes Jahr vor der selben Frage und ich habe etwas recherchiert - herausgekommen ist ein mehrseitiger Bericht. JEDE der angefragten Berufsfeuerwehren hält für den Einsatz mit Helm und PA spezielle Westen vor. Auch die Hersteller werden Dir auf Anfrage gerne mitteilen, dass dafür spezielle Westen existieren und herkömmliche Modelle nicht oder nur eingeschränkt tauglich sind. Hier geht es nicht um Luxus oder Komfort, sondern schlicht und ergreifend um Sicherheit.

Merkst du eigentlich nicht, dass du dir deinem eigenen Beitrag wiedersprichst? Erst schreibst du, dass "es einfach so ist", dass man keine "Westen" tragen kann/darf/sollte, dann schreibst du aber explizit, dass es ja "Westen" gibt, bei denen das Tragen von Helmen zulässig ist. Was stimmt denn nun?

Mein Anliegen wäre, dass hier jeder schildern kann wie es die eigene "Organisation" handhabt, aber nicht von "ungeschriebenen Gesetzen" spricht, die jemand anders für bare Münze halten könnte. Schildere eure Situation und lege was schriftliches vor, wenn du derartiges zu bieten hast.

Gruß
Sebastian

Matze81
10.06.2006, 22:36
es ging dem OP in diesem Thread darum, dass etwas handfestes, nämlich schriftliches geliefert wird, dass kannst offensichtlich auch du nicht?

Genausowenig wie Du - ich frage mich allerdings ernsthaft, warum Du hier so pampig werden mußt, wenn man eigentlich gepflegt diskutieren könnte. Ich habe keine Lust, mich hier auf diesem Niveau mit Dir mit Sand zu bewerfen.
Ändere Deinen Ton oder diskutiere mit jemand anderem weiter.

Da es bei der FW offenbar keine DV gibt, die so etwas regelt, muß man sich eben am gesunden Menschenverstand orientieren oder -noch besser- beim Hersteller nachfragen, für welche Zwecke sein Produkt geeignet ist.

Ich hätte eine E-Mail eines Herstellervertreters, in dem dieser schreibt, dass ein Träger mit Helm bei normalen Westen nach dem AUfblasen "beeinträchtigt" werden könnte und für PA+Helm explizit eine spezielle Weste erforderlich ist. Du wirst sicher verstehen, dass ich hier keine E-Mails veröffentliche. Auf Nachfrage wird Dir das aber jeder Hersteller sicher gerne bestätigen - Anruf oder Mail genügt.




Übernimmst du die Haftung dafür, dass ein FM(SB) bei der Brandbekämpfung auf einem Schiff keinen Helm trägt?!

Nein Sebastian, darum geht es ja auch nicht. Für solche Fälle sind spezielle Westen notwendig. Schrieb ich doch bereits. Wenn man die bei entsprechender Gefährdung nicht hat, ist etwas schiefgelaufen.



Merkst du eigentlich nicht, dass du dir deinem eigenen Beitrag wiedersprichst? Erst schreibst du, dass "es einfach so ist", dass man keine "Westen" tragen kann/darf/sollte, dann schreibst du aber explizit, dass es ja "Westen" gibt, bei denen das Tragen von Helmen zulässig ist. Was stimmt denn nun?

Sebastian, wenn Du Dir die Mühe geben würdest, meinen ersten Beitrag genau zu lesen, dann würdest Du vielleicht bemerken, dass ich von "normalen" Rettungswesten schrieb, die man mit Helm nicht tragen sollte und von "speziellen", die für Helm und PA entwickelt wurden, dafür also geeignet sind. Ich sehe da keinen Wiederspruch.

Schau Dir die unteren Bilder von Bild 2 an und überlege Dir, wie sich dabei ein DIN-Helm mit seinem Kinnriemen verhalten hätte.

DaRake
10.06.2006, 22:43
Du hast Recht und ich hab meine Ruhe!!!

TEL S6
11.06.2006, 16:39
Hallo,

wir sind jetzt an dem Punkt, der mich ja auch so verwundert hat, es gibt weder bei Feuerwehrunfallkassen, noch bei LFS eine konkrete Aussage zu diesem Thema, jeder macht es so wie er es für richtig hält.

Die DLRG die auch an der eingangs erwähnten Übung teilnehmen soll, hat auch keine passende Antwort, auch hier gibt es keine verbindliche Anweisung. Fakt ist offenbar, das jeder das tut, wass er für richtig hält. Eigentlich schade, ne einheitliche Regelung könnte dieses Problem bestimmt besser beseitigen.

@matze81: du schreibst ihr habt recherchiert und einen umfangreichen bericht dazu, könntest du mir dann mal mailen? Danke!

MkG
Markus

Oliver1974
11.06.2006, 23:06
Hallo,

also ich habe zu dem Thema auch noch mal ein bischen Recherchiert.
Momentan wird an der FwDV 11 Arbeiten auf dem Wasser gearbeitet, die wohl dieses Jahr noch erscheinen soll. Denke mal darin wird das genau geregelt sein. Gleichzeitig habe ich bei meinem Kommandanten nachgefragt, ob er da was genaues weiß oder noch besser eine Quelle dafür hat. Es soll laut GUV vorgeschrieben sein, das auch auf einem Boot Helme getragen werden. Er will mir den betreffenden § per Fax zukommenlassen, sobald er Ihn gefunden hat, sagte mir aber gleich, das es an der Regelung die es bei uns gibt nichts ändert. Sobald ich das Fax habe werde ich den Text inkl. Quelle hier veröffentlichen.

Gruss

Oliver

Carsten Gösch
12.06.2006, 09:30
Hallo,

als DLRGler kann ich leider auch keine verbindliche Antwort oder etwas schriftliches liefern.

Es kursieren aber einige wiedersprüchliche "ungeschriebene Gesetze".

1. Bei Einsätzen mit der Feuerwehr ist ein Helm zu tragen (unabhängig von der Einsatzart)
2. Auf Booten dürfen keine Helme getragen werden

3. Auf Booten dürfen die Kinnriemen nicht geschlossen werden.

Das einzige, daß es bei uns schriftlich gibt, ist eine Anweisung, dass der verantwortliche Einsatzleiter eine Gefährdungsanalyse vor Ort durchführen muss und dann die notwendig PSA anordnet.

Meine Meinung: Bei verschiedenen Tests im Schwimmbad mit Einsatzbekleidung, Helmen und Westen hat sich herausgestellt, daß die Kombination Weste+Helm (Sekumar 275N-Weste, vollautomatisch und Helm Dräger Gallet bzw. HPS4100) unproblematisch ist, solange kein Atemschutz getragen wird. Die West drückt den Helm im Nacken etwas nach oben, was die Sicht beeinträchtigt, aber das scheint weder gefährlich noch unangenehm. Bei der Kombination Gallet+Atemschutz fällt auf, daß der verschobene Helm die Maske vom Gesicht löst und sofort Wasser eindringt. Es besteht akute Ertrinkungsgefahr.

Besprochene Maßnahmen mit unserer Feuerwehr:
Bei jedem Brandeinsatz, bei dem das Feuerwehrboot mit Tragkraftspritze im Einsatz ist, wird auch ein DLRG-Rettungsboot alarmiert, welches ausschließlich die Aufgabe hat, das Feuerwehrpersonal zu sichern und ggfs. aus dem Wasser zu fischen. Diese Aufgabe kann das MZB nicht wahrnehmen, da es zu einem Innenangriff auf einem Binnenschiff an diesem festmachen muss.
Weiterhin hat die Feuerwehr besondere Westen beschafft, die wohl extra zu diesen Anwendungsfall passen. (Alubeschichtung und dünner im Nacken)

redone
12.06.2006, 17:20
Finde ich gut das schon darüber diskutiert wird, was die Westen mit dem Helm machen.
Ich persönlich würde vorne anfangen:
Was passiert mit dem Helm wenn einer über Bord geht?
Springt doch mal nur mit Helm im Hallenbad vom 1-Meter-Brett.

redone
15.06.2006, 18:33
Siehe ZH 1-712 der BGZ.
Zitat:

Vorbemerkung
Diese Regeln erläutern die Unfallverhütungsvorschrift "Persönliche Schutzausrüstungen“ (VBG101) (z.Zt. Entwurf) hinsichtlich der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken.In diesen Regeln ist die Richtlinie des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriftenfür Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durchArbeitnehmer bei der Arbeit (89/656/EWG) berücksichtigt.Die in diesen Regeln enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebensosichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten derEuropäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den EuropäischenWirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

1.Anwendungsbereich
1.1. Diese Regeln finden Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von persönlicherSchutzausrüstung gegen Ertrinken im gewerblichen Bereich.Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken sollen Personen, die auf oder amWasser bzw. auf oder an Flüssigkeiten arbeiten, gegen die Gefahr des Ertrinkensschützen.1.2. Diese Regeln finden keine Anwendung auf den internationalen Flugverkehr, den Seeverkehr und für Passagiere von Fahrgastschiffen, soweit nichts anderes bestimmt wird.

Beispiele für Anwendungsbereich
Im Bereich des Gemeindewesens:Mögliche Absturzgefahren mit zusätzlichem Risiko des Ertrinkens oder Versinkens: Im Feuerwehrdienst nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 11 "Einsätze auf dem Wasser“, bei Hilfeleistungen durch Einheiten der Hilfeleistungsunternehmen (Wasserwacht desBRK/DRK, DLRG sowie entsprechender Einheiten von ASB, JUH und MHD), bei Arbeiten in Einrichtungen des Abwasserwesens (Abwasserableitungs- undAbwasserbehandlungsanlagen), bei Arbeiten z.B. der Flußmeisterstellen, Talsperren, Gewässeraufsicht, bei Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen an und auf dem Wasser mitErtrinkungsgefahr, bei Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen, in oder anabwassergefüllten Bauwerken, Räumen oder Becken, bei denen Ertrinkungsgefahr besteht.

Das Ding ist schon was älter, vielleicht mal bei den BGs nach ner aktuellen Version fragen.

Matze81
15.06.2006, 19:10
Siehe ZH 1-712 der BGZ.

Nennt sich mittlerweile "BGR 201" und ist u.a. hier als pdf zu finden (http://www.hvbg.de/d/fa-psa/service/pdf/bgr201.pdf).

Leider sagt diese Vorschrift (inwieweit bei der FF überhaupt verbindlich?) aber nichts über das gleichzeitige Tragen von selbstaufblasenden Rettungswesten und Helmen. Das Wort "Helm" taucht nicht einmal auf... :o(

Oliver1974
17.06.2006, 23:50
Hallo zusammen,

so nun habe ich die benötigten Infos. Hier der Gesetzestexe, der mir auf Anfrage bei der Landesfeuerwehrschule B-W (gültig für ganz D) mitgeteilt wurde.

Die UVV "Feuerwehren" GUV 7.13 fordert im § 12 Abs. 1, dass jedem Feuerwehrangehöri-gen bei Ausbildung, Übung und Einsatz Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzhandschuhe und Feuerwehrschutzschuhwerk zur Verfügung zu stellen ist. Bei besonderen Gefahren ist darüber hinaus entsprechende spezielle persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, z.B. Feuerwehrsicherheitsgurt, Feuerwehrleine, Atemschutzgerät, Schutzanzug gegen Chemikalien, Hitze und Kontainination, Schnittschutzhose, Gehörschutz, Kopfschutzhaube gegen Flammeinwirkung.

Aus diesem Text geht laut Feuerwehrschule und GUVV ganz klar herraus, das bei Einsätzen und Übungen der Feuerwehr prinzibiell die PSA getragen werden muß, wozu auch der Helm gehört.

Gruss

Oliver

SeKrQu
19.06.2006, 22:12
Beim THW gilt die THW DV 3-21 "Arbeiten am und auf dem Wasser" vom 01.06.2005:

---

4.2 Rettungswesten
Bei Arbeiten an und auf dem Wasser ist eine geschlossene, ohnmachtsichere Rettungsweste zu tragen.

4.3 Schutzbekleidung und Schutzausrüstung
Bei Ausbildungsveranstaltungen, Übungen und Einsätzen an und auf dem Wasser ist die persönliche Schutzausrüstung zu tragen.

4.4 Persönliche Mindestausstattung
- Einsatzanzug
- Schutzhandschuhe
- Sicherheitsschuhe

4.5 Zusätzliche persönliche Schutzausstattung
Bei entsprechenden Gefahren ist eine zusätzliche persönliche Schutzausstattung erforderlich.
- Atemschutz
- Gesichts- und Augenschutz
- Kopf- und Nackenschutz
- Gehörschutz
- Rettungsausstattung

---

Auch hier gilt also, daß bei entsprechender Gefährdung, z.B. Kranarbeiten, ein Schutzhelm (mit geschlossenem Kinnriehmen) zu tragen ist. Dies wird auch so von den Lehrkräften an den Schulen gelehrt.