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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bus drohte zu kippen !! Unternehmer drehte durch!



oliver229
28.05.2006, 16:37
Bei Wermelskirchen ist ein doppelstöckiger Bus von der Fahrbahn abgekommen und in den weichen Straßenrand geraten. Während des Einsatzes Filmte ein Kameramann die Bergungsarbeiten. Als der Busunternehmer das bemerkte drehte er durch und griff den Kameramann an. Er forderte unter Androhung von Gewalt 2000 Euro für die Filmaufnahmen.

Aber seht selbst:
http://www.wieboldtv.de/pageID_3429016.html

Akkon_21
28.05.2006, 16:43
Hi

Das ist ja wohl sowas von derb,dass glaubt man ja net......würde mal gerne wissen,ob der Busunternehmer die Anzeige durchzieht oder ob daseinfach nur Drohungen waren,damit der Kameramann aufhört zu filmen.

Gruß Akkon_21

Buffy
28.05.2006, 16:46
Hallo

Ich hoffe er zieht die Anzeige auch durch, und unterlässt eine Einstweilige Verfügung gegen den Kameramann.


Gruß Marco

oliver229
28.05.2006, 16:52
Ich glaub kaum dass er damit erfolg hat da in Deutschland Pressefreiheit herrscht.

DaRake
28.05.2006, 17:17
Hallo

Ich hoffe er zieht die Anzeige auch durch, und unterlässt eine Einstweilige Verfügung gegen den Kameramann.


Gruß Marco

Wie kommst du denn zu diesen geistigen Ausdünstungen?


GG, Art. 5 (1)
Jeder hat das recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Gruß
Sebastian

Alex22
28.05.2006, 18:14
@ DaRake ...
Du machst einen Fehler den viele machen ... nicht nur die Hälfte lesen
im Absatz 2 des Art 5 des GG steht
zitat
2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Im URG steht klipp und klar das jeder das Recht an seinem eigenen Bild hat, dadurch das der Reiseunternehmer eindeutig seinen Willen ausgesprochen hat das sein Bild NICHT verwendet werden darf greift hier auch dein GG nicht mehr.

Flogge
28.05.2006, 18:59
Im URG steht klipp und klar das jeder das Recht an seinem eigenen Bild hat, dadurch das der Reiseunternehmer eindeutig seinen Willen ausgesprochen hat das sein Bild NICHT verwendet werden darf greift hier auch dein GG nicht mehr.

Allerdings trifft das nur zu wenn diejenige Person der Grund der Aufnahmen ist.
Da der Kameramann hier wahrscheinlich kaum ein Video über den Busunternehmer gedreht hat sondern eher die Bergungsarbeiten dürfte der Kameramann im Recht sein ...

Allerdings hab ich mich schon einige Zeit nicht mehr mit dem Thema beschäftigt ... so hatte ich es noch im Kopf. Wenn jemand genauere Aussagen machen kann wärs gut!

*edit: Wenn wir schon genau sind: Der Unternehmer darf auf jeden Fall nicht Gewalt androhen - sonst darf ihn der Kameramann anzeigen ;-)

Flo


PS: An oliver229: Man muss den Titel von Themen nicht mit Großbuchstaben und Rufezeichen schreiben.

Daniel Wladow
28.05.2006, 20:21
Hallo Leute,

das "Recht am eigenen Bild" - das auch noch 10 Jahre über den Tod der Betroffenen hinaus besteht - ist eine Ausprägung des durch die Art. 1 und 2 des Grundgesetztes (GG) geschützen Persönlichkeitsrechts. Es berechtigt jeden Menschen, darüber zu entscheiden, ob ein Ablichtung oder Videoaufnahme, die ihn zeigt, veröffentlicht werden darf. Wird diese Einwilligung nicht erteilt, so ist die Veröffentlichung der Fotografie oder des Videobildes grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gerichte haben den Schutzbereich des Rechts am eigenen Bild dabei in zeitlicher Hinsicht sogar noch erweitert und vorverlagert: die Betroffenen können bereits der Aufnahme selbst widersprechen, sofern diese zum Zwecke der Veröffentlichung erfolgt. Vor jeder Veröffentlichung muss daher geprüft werden ob eine Einwilligung der abgebildeten Person erforderlich ist.

AUSNAHMEN:
Allerdings wird das Recht am eigenen Bild nicht schrankenlos gewährt. Der Gesetzgeber hat vielmehr in den §§ 23 und 24 des Kunsturhebergesetzes (KUG) eine Reihe bedeutender Ausnahmen niedergelegt, in denen Fotografien und Videoaufnahmen ohne Einwilligung veröffentlich werden dürfen. Der dadurch entstandene Spielraum einwilligungsfreier Fotografien und Videoaufnahmen wurde von den Gerichten der letzten 100 Jahre weiter präzisiert. Zu den wichtigsten Fällen einwilligungsfreier Motive zählen:

- Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG)
- Bilder von Versammlungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG)
- Personen der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) -> als relative Person der Zeitgeschichte wird der Busunternehmer sich nicht wehren können, gefilmt zu werden, zu recht!

Viele Grüße
Daniel

Alex22
28.05.2006, 20:33
- Personen der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) -> als relative Person der Zeitgeschichte wird der Busunternehmer sich nicht wehren können, gefilmt zu werden, zu recht!


Naja darauf würd ich jetzt nicht wetten wie da einzelne Richter entscheiden würden.

feuerteufellars
28.05.2006, 20:34
*kopfschüttel*

Also ich als Kameramann hätte mir doch mal überlegt ob ich nicht wirklich die Herren in Grün dazu hole. Aus meienr Sicht ist das Verhalten des Busunternehmers geschäftsschädigend, weil der journalist mit solchen Aufnahmen nun mal sein Leben bestreitet. Andererseits kann ich auch den Busfahrer ein wenig verstehen.

Und selbst wenn es darum ging wie der Kameraman an die Info gekommen ist, gilt immernoch sein Journalistendasein. Er darf ja schließlich Informationen erhalten und verbreiten ohne nachher wissen zu müssen wo er sie her hat. =)


In diesem Sinne....

Freakmaster
28.05.2006, 20:39
Ich verstehe den Busunternehmer nicht! Was ist denn bitte so schlim daran?? Sein Bus ist fast in den Graben abgeflogen - na und? Dafür hat er doch ne Versicherung! Natürlich ist es immer schlecht, wenn so ein Gefährt draufgeht aber warum regt der sich denn bitte wegen den Bildern so auf?

Daniel Wladow
28.05.2006, 20:58
Hallo Alex22,

so etwas ist schon x-fach ausgeurteilt, es wird also niemand mit dir wetten :-) Übrigens eröffnen Gerichte gar keine Verfahren über so eindeutige Sachverhalte.
Viele Grüße
Daniel

P.S.: siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Relative_Person_der_Zeitgeschichte -> "Relative Personen der Zeitgeschichte sind Menschen, die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind (z. B. die Opfer des Gladbecker Geiseldramas oder z.B. Sportler während eines Spiel). Bilder dieser Personen dürfen nur im Zusammenhang mit diesem Ereignis ohne Einwilligung veröffentlicht werden."

jumbo
28.05.2006, 22:48
Naja, aber nach den neuen EU-Recht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat jeder das Recht, wenn er darauf hinweist, das von Ihm, oder seinem Eigentum kein Foto gemacht werden darf, zwar gemacht werden dürfen, aber nicht veröffentlicht werden darf.

Also wenn man es genau nimmt, wenn Du von deinem Kumpel ein Foto machen möchtest, und er das nicht möchte, darfst Du es eigentlich nicht.
Pressefreiheit hin oder her,der Unternehmer hätte das Recht Geld zu verlangen.Obwohl 2000€ schon etwas hoch gegriffen ist.

Da ich selbst ab und zu Bus fahre, habe ich Verständnis für den Unternehmer.Denn so ein kleiner Doppelstockbus kostet einige Hundert Tausend Euro,es ist keine besonders gute Werbung fürs Unternehmen, wenn ein Fahrzeug aus dem Graben gefischt werden muß, und die Versicherung zahlt nun nicht unbedingt sofort, wenn ein Bus aus (vermutlich) eigene Schuld, in den Graben gerutscht ist!Das sind schon kosten, die Du Dir selbst ans Bein bindest.Wenn Du dein PKW in den Graben setzt, zahlt die Versicherung das auch nicht, nur die Schäden die durch dein Fahrzeug entstanden sind.
Ein Bus ist halt nix anderes als ein Großer Bulli mit vielen Sitzplätzen.Und wenn der Unternehmer Geld sparen möchte, tut er es vielleicht(mutmaßung,keine Unterstellung!),an der Versicherung.

DaRake
28.05.2006, 23:56
Hallo jumbo und Alex22,


Naja, aber nach den neuen EU-Recht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat jeder das Recht, wenn er darauf hinweist, das von Ihm, oder seinem Eigentum kein Foto gemacht werden darf, zwar gemacht werden dürfen, aber nicht veröffentlicht werden darf.

ihr vergesst, dass hier ja nicht Bilder vom Bus und dem Unternehmer zum Zweck der Abbildung derer selbst, sondern zur Dokumentation einer Unfallstelle gemacht wurden. Ein derartiger Unfall steht in besonderem öffentlichen Interesse, deshalb dürfen die Bilder, die zur Sache - hier dem Unfall - gemacht wurden ohne Einwilligung veröffentlicht werden.


Gruß
Sebastian

Alex22
29.05.2006, 08:16
@ Daniel ...
und was ist damit?
1995 - Anpassungen an EU-Recht

Die Unterscheidung von einfachen und zeitgeschichtlichen Lichtbildern wurde in der Änderung des Urhebergesetzes vom 23. Juni 1995 zum 1. Juli 1995 aufgehoben, die Schutzfrist für Lichtbilder beträgt seitdem 50 Jahre nach Entstehung (wenn das Lichtbild innerhalb dieser Zeit nicht veröffentlicht wurde) oder 50 Jahre nach Veröffentlichung innerhalb dieser Frist nach § 72 Abs. 3 UrhG

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Lichtbilder_als_Dokumente_der_Zeitgesch ichte

ahk
29.05.2006, 11:04
Alex, da geht es rein um das Urheberrecht.

Nicht zu verwechseln mit dem Recht am eigenenen Bild.

Matze81
30.05.2006, 02:16
Naja, aber nach den neuen EU-Recht, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat jeder das Recht, wenn er darauf hinweist, das von Ihm, oder seinem Eigentum kein Foto gemacht werden darf, zwar gemacht werden dürfen, aber nicht veröffentlicht werden darf.

Yo, neu ist das nun wirklich nicht. Filmen ist erlaubt - völlig unstrittig. Wie es mit einer Veröffentlichung aussieht, das steht auf einem anderen Blatt. Im Zweifelsfall wird die Person einfach unkenntlich gemacht, damit ist das dann auch gegessen...

rotkreuz
30.05.2006, 10:26
mal ganz erhrlich, wenn der unternehmer sich nicht filmen lassen will dann soll man das doch berücksichtigen, pressefreiheit hin oder her das ist doch eine missliche lage für ein unternehmen! auch als der busfahrer mehrmals gesagt hat, dass man IHN nicht filmen soll hat man trotzdem draufgehalten. sowas kann ich auch nicht verstehen!

loxi
30.05.2006, 10:43
Naja, der Kameramann verdient eben damit sein Geld, Bilder von solchen Unglücken zu bringen, und da wird es ihm egal sein, was der Busunternehmer davon hält.

Im endeffekt hat der Busunternehmer keine Chance, wie schon erwähnt, Gesicht, Kennzeichen und Beschriftung des Busses unkentlich gemacht und schon kanns ins Fernsehen.

Max K.
30.05.2006, 11:37
Ich verstehe den Busunternehmer nicht! Was ist denn bitte so schlim daran?? Sein Bus ist fast in den Graben abgeflogen - na und? Dafür hat er doch ne Versicherung! Natürlich ist es immer schlecht, wenn so ein Gefährt draufgeht aber warum regt der sich denn bitte wegen den Bildern so auf?

Ist doch egal, er will es nicht.

IMO darf man der Veröffentlichung von Aufnahmen, die einen selbst zeigen, widersprechen, was der Busfahrer hier eindeutig getan hat. (Der Bus ist ne anderen Geschichte) Aber dass das Video veröffentlicht wurde, ohne dass das Gesicht des Unternehmers bzw. das Firmenlogo verwischt wurde, wundert mich doch schon etwas..


Im endeffekt hat der Busunternehmer keine Chance, wie schon erwähnt, Gesicht, Kennzeichen und Beschriftung des Busses unkentlich gemacht und schon kanns ins Fernsehen.
Allein die Veröffentlichung im Internet kann schon zur Anzeige gebracht werden!

Daniel Wladow
30.05.2006, 13:20
Hallo Leute,

offensichtlich haben hier einige vergessen, worum es in diesem Fall eigentlich geht:

der Busunternehmer will nicht, dass der Kameramann seinen Bus filmt. Diese Behinderung der Presse, die übrigens rechtlich geahndet werden kann, versucht er dadurch zu legitimieren, dass er SICH (SEINE PERSON) aktiv ins Bild rückt um so zu verhindern, dass der Bus gefilmt wird. Im gleichen Atemzug macht er deutlich, nicht gefilmt werden zu wollen!

Also bleibt bitte bei den Tatsachen und versucht nicht, das Verhalten des Busunternehmers auch nur ansatzweise zu verteidigen.

Viele Grüße
Daniel

P.S.: Max K., du redest einen Unsinn, das ist wirklich unbeschreiblich...

Max K.
30.05.2006, 13:30
P.S.: Max K., du redest einen Unsinn, das ist wirklich unbeschreiblich...

Er hat eindeutig gesagt, das ER nicht gefilmt werden will. Dass das Video mit IHM drauf dann trotzdem veröffentlicht wird ist nebensächlich? (Und während des Wortgefechtes wird eindeutig der Unternehmer gefilmt, nicht der Bus)

Dass er kein Recht hat die Pressefreiheit einzuschränken ist schon klar, aber hätte dann nicht mind. sein Gesicht bzw. der Name Seiner Firma verwischt werden müssen?

feuerteufellars
30.05.2006, 19:06
Er hat eindeutig gesagt, das ER nicht gefilmt werden will. Dass das Video mit IHM drauf dann trotzdem veröffentlicht wird ist nebensächlich? (Und während des Wortgefechtes wird eindeutig der Unternehmer gefilmt, nicht der Bus)

Dass er kein Recht hat die Pressefreiheit einzuschränken ist schon klar, aber hätte dann nicht mind. sein Gesicht bzw. der Name Seiner Firma verwischt werden müssen?


Daniel hat Recht! In dem Fall wurde außerdem ein Presseartikel aus der Sache mit der Behinderung. Somit ist einmal der Bus eine Nachricht und die Sache über die wir diskutieren eine andere. In beiden Fällen ist der Unternehmer somit relative Person der Zeitgeschichte. Der Journalist wollte ja den Bus filmen, nur der Unternehmer hat sich permanent ins Bild gedrängt. Pech gehabt!

Wie gesagt,e r ist relativer Person der Zeitgeschichte, also muss er nicht unkenntlich gemacht werden.


In diesem Sinne....

Alex22
30.05.2006, 21:03
auch wenn das tatsächlich so sein mag ...
Ich finde es eine Frechheit das die Pressefreiheit vorgehen mag ...
Wobei bei Wiki wieder steht
Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in den ihren Lebens- und Freiheitsbereich.

Rechtslage in Deutschland

Im deutschen Recht ist das Persönlichkeitsrecht als solches nicht ausdrücklich geregelt.

Zunächst wurden lediglich einzelne besondere Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Achtung der Ehre, das Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild ausdrücklich gesetzlich geregelt.

Somit ist das Recht am eigenem Bild durch den Art 2 GG geregelt womit ich mich nun frage welcher Art. des GG hat hier vorrang???

Max K.
30.05.2006, 21:27
Daniel hat Recht! In dem Fall wurde außerdem ein Presseartikel aus der Sache mit der Behinderung. Somit ist einmal der Bus eine Nachricht und die Sache über die wir diskutieren eine andere. In beiden Fällen ist der Unternehmer somit relative Person der Zeitgeschichte. Der Journalist wollte ja den Bus filmen, nur der Unternehmer hat sich permanent ins Bild gedrängt. Pech gehabt!

Wie gesagt,e r ist relativer Person der Zeitgeschichte, also muss er nicht unkenntlich gemacht werden.


In diesem Sinne....

Er wäre vllt. "relative Person der Zeitgeschichte", wenn das Video nichts mit ihm persönlich zu tun hat, sondern er da nur rumsteht und zufällig gefilmt werden würde.

Wenn man sich allerdings solche Überschriften anschaut wie

"BUS DROHTE ZU KIPPEN !! UNTERNEHMER DREHTE DURCH IN WERMELSKIRCHEN !! VERSUCH MODERNER PIRATERIE AUF DEUTSCHLANDS STRASSEN !! s.VIDEO !! 27.5.06"

liegt die Frage nahe, ob der Bericht wirklich dem gekippten Bus gilt, oder dem "Durchdrehenden Busunternehmer" - in dem Fall wär der Unternehmer dann nämlich Kernfigur der Dokumentation und somit keine "relative Person der Zeitgeschichte" mehr, oder irre ich da?

feuerteufellars
30.05.2006, 22:00
Nabend!

Also relative Person der Zeitgeschichte ist wer mit einem Ereignis welches für die Öffentlichkeit, bzw. die breite Masse interressant ist/sein könnte unmittelbar mitwirkt oder anders beteiligt ist.

In dem Fall ist das Verhalten des Unternehmers gegenüber der Presse interressant und somit wirkt er unmittelbar mit: Durch sein Verhalten, welches durch den, den Unfall seines Busses filmenden Kameramann hervorgerufen wurde.

StefanK
30.05.2006, 22:57
Hm wenn ER nicht gefilmt werden möchte warum LÄUFT er dann freiwillig ins BILD ;)
und wenn man es genau nimmer war das eine versuchte ERPRESSUNG ... ER hat mit gewalt androhung GELD gefordert was man auch in dem Video sieht und hört (wegschlagen der Kamera, aussage ich möchte 2000€ dafür das sie meinen Bus filmen)
http://www.wieboldtv.de/pageID_3429019.html
das rechte Video

Blinky
30.05.2006, 23:18
Ich sag mal so. Der Unternehmer hat selber schuld das Er gefilmt wurde. Wenn er nicht gefilmt werden wollte, hätte er sich nicht dem Kameramann aufdrängen sollen.

Ich finde auch das in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht nicht greift, den die Aufnahmen galten den Unfall und da der Unternehmer einfach ins Bild gelaufen ist, seine Schuld. Schließlich war er ja nicht Mittelpunkt der Aufnahme, sondern der Unfall.

Blinky

Alex22
31.05.2006, 07:56
Aber sein Bus war Mittelpunkt des Unfalls und da auch sicher sein Name draufstand wird das doch wieder ziemlich persönlich ... verzwickte Sache.

DaRake
31.05.2006, 08:52
Aber sein Bus war Mittelpunkt des Unfalls und da auch sicher sein Name draufstand wird das doch wieder ziemlich persönlich ... verzwickte Sache.

Nein, denk doch mal an ein anderes Beispiel, z.B. den Fleischskandal. Wenn in der Berichterstattung nicht der Firmenname genannt werden dürfte, dann wäre das wohl ein bisschen sinnlos? "Firma PIIIIIEEEEEEPPPP aus PIIIIIIEEEEEPPPPP handelt mit verdorbenem Fleisch." Tolle Pressemeldung!


Gruß
Sebastian

Max K.
31.05.2006, 10:31
und wenn man es genau nimmer war das eine versuchte ERPRESSUNG ... ER hat mit gewalt androhung GELD gefordert was man auch in dem Video sieht und hört (wegschlagen der Kamera, aussage ich möchte 2000€ dafür das sie meinen Bus filmen)

Nö, prinzipiell keine Erpressung:


Honorareinwilligung § 22 Satz 2 KUG

Der Bildnisschutz wurde schon 1907 vom Gesetzgeber in § 22 Satz 2 KUG dahingehend eingeschränkt, daß der Abgebildete bei Erhalt einer Entlohnung für die Ablichtung seine Einwilligung zur Veröffentlichung derselben konkludent erklärt. Die nachweisbare Honorarzahlung für eine Foto- bzw. Filmaufnahme berechtigt somit zur Verbreitung des Bildnisses2. Einschränkungen können sich jedoch aus der Veröffentlichung ergeben, da eine Aufnahme nicht in entstellendem Zusammenhang verwendet werden darf.