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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SAN Dienst vorgeschrieben ?



Teletector
16.05.2006, 22:21
Hallo,

Die Anordnung von Brandsicherheitswachen ist ja in verschieden Gesetzen geregelt ( VStättVO usw...)

Wie sie sieht es eigentlich mit SAN Diensten aus ?

Wir machen regelmäßig Brandsicheheitsdienst in ner Stadthalle, wo aber öfter ein RTW anrückt als ein Löschzug... SAN Dienst wäre eigentlich genauso sinnvoll. (Helfen natürlich auch (;-))))


Gruß Tele.....

StefanK
16.05.2006, 22:32
bei uns im Forum (mit theatersaal (glaub 900personen platz), bürgersaal, und noch n kleiner saal) ist immer eine Brandsicherheitswache von mind. 2 Mann (1 GF ; 1 Tm) und ein so genanter Theaterarzt anwesend. der Arzt sitzt im puplikum und schaut sich die vorstellung an. San dienst gibts nur selten bei größeren sachen.

Etienne
16.05.2006, 23:04
Hey Teletector!

Ob ein San-Dienst vorgeschrieben ist oder nicht legt die Gemeinde oder Stadt fest.

Denn die Veranstaltung muss ja vom Ordnungsamt genehmigt werden und diese legt gewisse Mindestanforderung fest. So zum Beispiel auch einen evt. San-Dienst. Dafür gibt es auch Berechnungsformeln, die die Anzahl der Besucher, Besucher pro m², Innen- oder Außenveranstaltung, prominente Personen usw.! Sind die Anforderungen nicht gegeben, so wird dem Veranstalter auch kein San-Dienst vorgeschrieben.

Wird dem Veranstalter aber ein San-Dienst vorgeschrieben und der organisiert diesen nicht. Wird die Genehmigung vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen oder während der Veranstaltung diese abgebrochen, was natürlich sehr teuer für den Veranstalter werden kann.

Tobias
17.05.2006, 17:02
Hallo,

die sanitätsdienstliche Betreuung von Großveranstaltungen ist nicht gesetzlich geregelt. Der BSD ergibt sich meist aus den Brand- und Katastrophenschutzgesetzen. Im Land Hessen gibt es für den Sanitätsdienst eine Empfehlung zum Sandienst, die von den Feuerwehren und Hilfsorganisationen erarbeitet wurde und vom Sozialministerium als Empfehlung herausgegeben wurde. Aber eben keine bindende Regelung.

Es ist also in erster Linie Sache des Veranstalters (z.B. gibt es Vorgaben von Sportverbänden oder Anforderungen von Künstlern), ansonsten muss die zuständige Ordnungsbehörde entscheiden, ob sie dem Veranstalter Auflagen in dieser Richtung macht.