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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Petition zur Erweiterung der Kompetenzen des RettAss



KugelFish
29.04.2006, 11:35
Hallo,

ich wollte Euch mal auf den folgenden link stoßen. Normalerweise halte ich nicht viel von internet-Petitionen, allerdings handelt es sich um die offizielle Seite des Deutschen Bundestag - Petitionsausschuss:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=110

Ich würde mir wünschen, wenn so viele wie Möglich die Petition zeichnen, damit sich der Gesetzgeber endlich mal dieser Misere annimmt. Ich denke wir sind uns alle im klaren, dass die jetzige Ausbildung und Kompetenzregelungen des Rettungsassistenten untragbar sind.

Grüsse

felix000
29.04.2006, 11:39
Is aber ne komische Adresse...

KugelFish
29.04.2006, 12:36
Das dachte ich mir zunächst auch. Geh einfach mal auf www.bundestag.de und klick auf "Petitionen" und dann landest du auf dieser Domain.

felix000
29.04.2006, 18:25
Da lande ich auf http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html ...

happyrescue
29.04.2006, 18:26
Mann mann bist du schnell!

Aber doppelt hält bestimmt besser!!!

Siehe: http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=25263

KugelFish
29.04.2006, 20:55
Da lande ich auf http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html ...
Zugegeben ist etwas umständlich auf der von Dir genannten Seite müsstest du dann auf:

...dann haben Sie hier dazu die Möglichkeit... (ganz unten)

Und dann auf:

...zu öffentliche Petitionen des Deutschen Bundestages

und letztlich auf:

Übersicht über Öffentliche Petitionen

Soviel dazu.


@happyrescue:
Danke für den Hinweis, muss ich wohl überflogen haben (!!!)

thorben1248
30.04.2006, 06:20
........ist überhaupt ein gesetz wirklich für die präklinische notfallmedizin verbindlich??

ich glaube nicht...........

gesetzestexte genau subsummieren!

( wer nicht weis was subsummieren bedeutet nicht antworten, danke)

Mr. Blaulicht
30.04.2006, 06:40
wer nicht weis was subsummieren bedeutet nicht antworten, danke
Ich weiß es nicht! Klär uns auf, damit wir weiterdiskutieren können!

Gruß, Mr. Blaulicht

happyrescue
30.04.2006, 10:39
........ist überhaupt ein gesetz wirklich für die präklinische notfallmedizin verbindlich??

ich glaube nicht...........

gesetzestexte genau subsummieren!

( wer nicht weis was subsummieren bedeutet nicht antworten, danke)


Das meinst du jetzt aber nicht ernst, oder???

loxi
30.04.2006, 13:28
........ist überhaupt ein gesetz wirklich für die präklinische notfallmedizin verbindlich??

ich glaube nicht...........


Da hast Du selbstverständlich recht, der große Vorteil in der Präklinik ist, dass es sich um einen komplett rechtsfreien Raum handelt, in denen die Deutschen Gesetze nur als Rahmenempfehlung gelten...

Jetzt mal im Ernst: Jedes Deutsche Gesetz gilt für jeden und überall auf den Boden der Bundesrepublik, also, was soll bitte dieser Kommentar?!


Grüße

Loxi

thorben1248
05.05.2006, 15:22
wer sich mal die rechtsnatur anschaut.....

das ist nur eine rein rechtliche sictweise! nicht meine praktische!