PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !



fm1
23.04.2006, 16:56
Hallo

Sind euch fälle bekannt in dem irgendwelche leute sich ein Blaulicht in Ebay gekauft haben und damit rumgefharen sind oder sich im Internet Töne von SoSi anlagen runterladen und damit dan voll aufgetret durch die gegendfahren? Welche Strafen stehen auf diese möchtegern Feuerwehrler oder Sanitäter?

Danke schon mal im vorraus.

Joevo82
23.04.2006, 16:58
Amtsanmaßung, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld, usw....

Wenn's vor den Kadi kommt je nach Ermeßen des Richters, meistens Bußgeld.

F64098
23.04.2006, 17:24
Amtsanmaßung

Welches Amt sollte man sich damit anmaßen können?

MfG

Frank

Etienne
23.04.2006, 17:34
Das Amt einer Organisation oder Behörde mit Sicherheitsaufgaben.

Fabpicard
23.04.2006, 18:01
Hoi,

wenn du bei nem FW Auto einfach mal die SoSi betätigst ohne grund und du wirst erwischt, dann kostet das 20€...

Wenn du dir in e-bay so eine Runumkennleuchte kaufst oder ne SoSi ins auto einbaust und wirst erwischt, dann:

1. Erlischt die Betriebserlaubniss deines Fahrzeuges (wie Joevo82 schon richtig sagte)

2. Kommt es dann drauf an, ob du Menschen dabei gefährdet hast oder obs plump gesagt, nen herrenloser Feldweg war.
- Danach entscheidet sich dann ob du "nur" ein Bußgeld zahlst.
- Der Lappen für einige Monate weg ist inklusive dem netten Idiotentest.
- Oder du die Erlaubniss zum führen eines Kraftfahrzeuges gänzlich und für immer verlierst, was passiert wenn du Schaden dadurch verursacht hast.

3. Es ist nicht empfehlenswert, da sowas in dein Polizeiliches Führungszeugniss eingetragen wird und echt doof aussieht, wenn du mal zu ner HiOrg willst ;)


MfG Fabsi

P.S.: UND NEIN, ich habs noch nicht gemacht, aber bei uns im KV haben Kollegen schonmal mitm RTW so nen Spinner verfolgt bis die Kollegen der Pol dann endlich da waren ;)

F64098
23.04.2006, 18:23
Das Amt einer Organisation

Ein Organisationsamt also.... ;-)



oder Behörde mit Sicherheitsaufgaben.


, welche auch nicht zwingend ein Amt repräsentiert.
FW und KatS sind zwar Behörden, deren Angehörige aber keine Amtsträger.

Letztlich muß man für eine _Person_ den Status des Amtsträgers vortäuschen.
Nur Blaulicht auf dem Auto reicht dazu nicht.
Eine Anhaltekelle mit "Stop Polizei"-Beschriftung kommt da schon eher hin.

MfG

Frank

Etienne
23.04.2006, 18:25
Ein Organisationsamt also.... ;-)



, welche auch nicht zwingend ein Amt repräsentiert.
FW und KatS sind zwar Behörden, deren Angehörige aber keine Amtsträger.

Letztlich muß man für eine _Person_ den Status des Amtsträgers vortäuschen.
Nur Blaulicht auf dem Auto reicht dazu nicht.
Eine Anhaltekelle mit "Stop Polizei"-Beschriftung kommt da schon eher hin.

MfG

Frank
OK, übergeredet ;-)

DG3YCS
23.04.2006, 18:43
Hallo,


Amtsanmaßung, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld, usw....
Wenn's vor den Kadi kommt je nach Ermeßen des Richters, meistens Bußgeld.

Ein ganz wichtiges Merkmal hast du hier noch vergessen:
DIE NÖTIGUNG!

Da ja die anderen Verkehrsteilnehmer (unberechtigt) angewiesen werden ...Sofort frei Bahn zu schaffen... ist das eine Nötigung.

DIese wirkt u.u. viel schwerer als das Fahren ohne Betriebserlaubnis...
U.u. kann der Lappen hier je nach Richter schon eine weile Weg sein!

Ob Amtsanmaßung nun eine Rolle spielt oder nicht, ist eigendlich zweitrangig, da es hier wohl zu einer Gesamtstrafe kommen wird, wo die einzelnen Tatbestände so nicht so sehr ins Gewicht fallen (fällt ein Tatbestand weg, gibt es für die anderen halt mehr ;-) )
Der Führerscheinentzug bzw. das Fahrverbot kann hier einerseits Teil der Strafe sein, andererseits hiervon auch ausgenommen und einfach eine Folge der Tatsache sein, dass der Richter den Täter für "ungeeignet" hält.

Was nun letztendlich bei rauskommt ist Glückssache, kommt aber auch sehr auf die Umstände an.
(zum Spass in der verlassenen Bauernschaft ohne andere VT´s in Sichtweite, oder um fünf Uhr NAchmittags in der Belebten Innenstadt!)

Generell werden aber bei einer solchen "Blaulichtfahrt" auch noch die begangenen anderen Verkehrsverstösse (Geschwindigkeit, Rote Ampeln usw.) auch noch einzeln gewertet!

Für etwas ungewisser sehe ich da die Sache mit dem MArtinshorn aus dem Radio (ohne Blaulicht). Einerseits nimmt man ja keine Veränderung am KFZ vor, also Erlöschen der Betriebserlaubnis fällt weg. Andererseits werden wohl nur die wenigsten Radios eine Ausreichende Leistung bringen um Töne dieser Frequenzen mit Ausreichender LAutstärke und Dauer von sich zu geben.
(DAs ist technisch was anderes als BUMM BUMM)
Es ist also schon nicht leicht eine solche Tat wirksam zu begehen...

Wenn es aber doch gelingt und der Fahrer schon so taub ist, das er das im Innenraum auch ertragen kann, dann kommen mit ausnahme der Betriebserlaubnis-Sache auch alle anderen oben genannten Fälle in Betracht.

Gruß
Carsten

Max K.
23.04.2006, 19:47
Andererseits werden wohl nur die wenigsten Radios eine Ausreichende Leistung bringen um Töne dieser Frequenzen mit Ausreichender LAutstärke und Dauer von sich zu geben.
(DAs ist technisch was anderes als BUMM BUMM)
Es ist also schon nicht leicht eine solche Tat wirksam zu begehen...


Naja, eigentlich ist weniger Leistung erforderlich um eine hohe Frequenz zu erzeugen, als eine tiefe Frequenz bei gleicher Lautstärke.. Darum hauen sich die BUMM BUMM leute auch zig Endstufen in den Kofferraum, damit die ihren 500Watt-Subwoofer befeuern können, während die Hochtöner bzw. Mitteltöner evtl. sogar an der Endstufe des Radios betrieben, eine ausreichende Lautstärke erzeugen können..

Also nen Lautsprecher (Horn) mit entsprechender Leistung und Frequenzgang an so ne Subwoofer-Endstufe, und damit kann man dann schon ganz nett tatü tata machen..

Freakmaster
23.04.2006, 19:51
Wir haben mal SPAßHALBER und auf dem FW Gelände als keiner in der Nähe war übers Auto die Sirene abgespielt. Unser Komandant, der in dem Moment im TLF was gesucht hat kam ganz entsetzt rausgesprungen und hat und wie ein Zug angeschaut und gefragt, warum wir uns nicht umziehen. Daran, dass sein Melder nicht gelaufen ist hat er gar nicht gedacht ;)

Also so unwahrscheinlich ist des ned mit dem Auto!

marlon
23.04.2006, 20:00
[...]
Sind euch fälle bekannt in dem irgendwelche leute sich ein Blaulicht in Ebay gekauft haben und damit rumgefharen sind oder sich im Internet Töne von SoSi anlagen runterladen und damit dan voll aufgetret durch die gegendfahren? Welche Strafen stehen auf diese möchtegern Feuerwehrler oder Sanitäter?
[...]


Darf man fragen wieso du das wissen willst? Tönt ein wenig dach, als ob du oder jemand aus deinem Umfeld so was vor hat, bzw. gemacht hat ... ;-)

marlon

Alex22
23.04.2006, 20:05
1. Erlischt die Betriebserlaubniss deines Fahrzeuges (wie Joevo82 schon richtig sagte)

Das ist noch Korrekt.



2. Kommt es dann drauf an, ob du Menschen dabei gefährdet hast oder obs plump gesagt, nen herrenloser Feldweg war.
- Danach entscheidet sich dann ob du "nur" ein Bußgeld zahlst.
- Der Lappen für einige Monate weg ist inklusive dem netten Idiotentest.
- Oder du die Erlaubniss zum führen eines Kraftfahrzeuges gänzlich und für immer verlierst, was passiert wenn du Schaden dadurch verursacht hast.


Der FE ist definitiv nicht weg, sofern er nur rumfährt und keine Strassenverkehrsgefährdung oder dergleichen macht und zur MPU muß er auch nicht.



3. Es ist nicht empfehlenswert, da sowas in dein Polizeiliches Führungszeugniss eingetragen wird und echt doof aussieht, wenn du mal zu ner HiOrg willst ;)


Und das ist auch wieder völlig falsch, ins Führungszeugnis werden nur Verurteilungen ab 1 Jahr Freiheitsstrafe bzw gleichwertiges Bußgeld eingetragen.

Ebi
23.04.2006, 20:08
Hallo

Sind euch fälle bekannt in dem irgendwelche leute sich ein Blaulicht in Ebay gekauft haben und damit rumgefharen.

Hier ist auch so ein Fall:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=809345&firmaid=8&keygroup=
Ebi

Fabpicard
23.04.2006, 20:50
Hoi,

@Alex22:

würdest du bitte nicht immer nur einzelne sätze zerpflücken und nur "nein" dazu sagen???

"Das ist nicht korrekt" find ich wunderbar...
Dann bau bitte mal eine SoSi in dein Auto und fahr zum TÜV, wenn die das sehen, ist die BE (Betriebserlaubniss) erstmal futsch, bis das wieder ausgebaut ist. (Ich gebs zu, bei einem Magnetblaulicht nicht, weil nicht fest eingebaut. War leicht unglücklich ausgedrückt *sorry*)

Desweiteren musst du die "Punkte" mit "-" als einzelne betrachten... war ja schliesslich gesagt, je nach schwere der Schuld. Bei uns in der gegend musste deswegen schonmal jemand zu MPU, weil er bei der "Fahrt" zuviele Punkte in Flensburg gesammelt hatte, was der Richter meinte.

Desweiteren (natürlich je nach schwere der Schuld) ist die FE auch weg, wenn du bei ner richtigen Alarmfahrt mit einem HiOrg-Fahrzeug einfach so mit 120klamotten über ne Rote Ampel hämmerst und 3 Leute dabei totfährst, dann verlierste den definitiv auch... Aber wie gesagt: deswegen ja die mehreren Punkte für schwere der Schuld.



Und zum Führungszeugniss würd ich mal googeln ;)

Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.


Nur mal so als Auszug, ist also deine aussage schon hinfällig. Weil allein das überfahren einer Roten Ampel unter gefährdung andere Verkehrsteilnehmer über 100 Euronen kosten kann.
/edit Gut, ok unter anbetracht, dass es auch tagessätze gibt, die 1€ bedeuten (je nach angeklagtem)
edit/

MfG Fabsi


P.S.: Konstruktive Kritik finde ich super, ich weis ja auch nicht alles ;) Aber bei den meisten Sachen zu denen ich meinen Senf gebe, hab ich mich meist vorher drüber informiert *g*

Alex22
23.04.2006, 21:06
Hoi,

@Alex22:

würdest du bitte nicht immer nur einzelne sätze zerpflücken und nur "nein" dazu sagen???

"Das ist nicht korrekt" find ich wunderbar...
Dann bau bitte mal eine SoSi in dein Auto und fahr zum TÜV, wenn die das sehen, ist die BE (Betriebserlaubniss) erstmal futsch, bis das wieder ausgebaut ist. (Ich gebs zu, bei einem Magnetblaulicht nicht, weil nicht fest eingebaut. War leicht unglücklich ausgedrückt *sorry*)

Das hab ich auch nie abgestritten, ist übrigens auch bei einem Magnetblaulicht so.



Desweiteren musst du die "Punkte" mit "-" als einzelne betrachten... war ja schliesslich gesagt, je nach schwere der Schuld. Bei uns in der gegend musste deswegen schonmal jemand zu MPU, weil er bei der "Fahrt" zuviele Punkte in Flensburg gesammelt hatte, was der Richter meinte.

Die hat aber auch nur indirekt was wegen der Blaulicht fahrt zu tun, denn er mußte wenn dann zur MPU weil er die 18 Punkte erreicht hat und nicht weil er mit Blaulicht gefahren ist obwohl er es nicht haben darf.



Desweiteren (natürlich je nach schwere der Schuld) ist die FE auch weg, wenn du bei ner richtigen Alarmfahrt mit einem HiOrg-Fahrzeug einfach so mit 120klamotten über ne Rote Ampel hämmerst und 3 Leute dabei totfährst, dann verlierste den definitiv auch... Aber wie gesagt: deswegen ja die mehreren Punkte für schwere der Schuld.

Auch das hat in keinster weise was mit dem Blaulicht zu tun.





Nur mal so als Auszug, ist also deine aussage schon hinfällig. Weil allein das überfahren einer Roten Ampel unter gefährdung andere Verkehrsteilnehmer über 100 Euronen kosten kann.
/edit Gut, ok unter anbetracht, dass es auch tagessätze gibt, die 1€ bedeuten (je nach angeklagtem)
edit/



Du machst schon wieder einen Fehler ..
Ins Führungszeugnis werden nur GELDSTRAFEN eingetragen (bzw Haftstrafen)
und keine Bußgelder bzw Ordnungswidrigkeiten.



Deswegen kann ich diesen Satz nicht zustimmen.



P.S.: Konstruktive Kritik finde ich super, ich weis ja auch nicht alles ;) Aber bei den meisten Sachen zu denen ich meinen Senf gebe, hab ich mich meist vorher drüber informiert *g*

Fabpicard
23.04.2006, 21:18
Hoi,

@Alex22:

Es ging hier um die "Strafen für solche möchtegern FWler oder Sanitäter", natürlich wenn du die Strafe für das unerlaubte benutzen einer SoSi nimmst sind das 20€ und der verlust der BE. Das ist ein festgelegter Bußgeldsatz.
Ich wollte damit ja auch nur das Ausmaß der Tat nennen (wie gesagt, immer nach schwere der schuld) worum es denke ich letztendlich ging.
Sollte es doch nur um die 20€ gegangen sein "fm1" dann korrigier mich hier doch bitte ;)

MfG Fabsi

Alex22
23.04.2006, 21:22
Hoi,

@Alex22:

Es ging hier um die "Strafen für solche möchtegern FWler oder Sanitäter", natürlich wenn du die Strafe für das unerlaubte benutzen einer SoSi nimmst sind das 20€ und der verlust der BE. Das ist ein festgelegter Bußgeldsatz.
Ich wollte damit ja auch nur das Ausmaß der Tat nennen (wie gesagt, immer nach schwere der schuld) worum es denke ich letztendlich ging.
Sollte es doch nur um die 20€ gegangen sein "fm1" dann korrigier mich hier doch bitte ;)
MfG Fabsi

Und selbst das ist unter Umständen wieder falsch.
Die 20 € kostet es nur wenn man mit einem Fahrzeug zum Spaß mit Blaulicht rumfährt welches aber LEGAL eine SOSI Einrichtung hat.
Auf einem Privat Pkw kostet ein Blaulicht 50 € und 3 Punkte dazu kommen noch 25,60 € Auslagen und Gebühren zusätzlich je nachdem die einzelnen Verstöße die begangen werden.

Fabpicard
23.04.2006, 21:31
Hoi,


zusätzlich je nachdem die einzelnen Verstöße die begangen werden.


Sorry wenn ich jetzt mal auf einzelnen schnipseln deiner Aussage rumreite aber davon war doch laut dir keine rede. Zumindest hast du mich eben dafür berichtigt.

So um das ganze mal abzuschließen, fassen wir zusammen:

Bei einem Fahrzeug mit zugelassener SoSi unerlaubtes betätigen kostet 20 Euronen.

Bei einem Privat PKW kostet es (laut Alex22) 50 € und 3 Punkte dazu kommen noch 25,60 € Auslagen und Gebühren.

Sonstige mögliche Strafen werden hierbei nicht weiter berücksichtigt und werden von dem zuständigen Richter im Einzelfall betrachtet.


MfG Fabsi


P.S.Alex22: Sollte noch etwas falsch sein, bitte nicht mich zitieren und korrigieren, sonder einfach komplett das richtige nochmal schreiben, mit dem vermerkt das ich was falsch hatte ;) DANKE!

ahk
24.04.2006, 07:50
Hier ist auch so ein Fall:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=809345&firmaid=8&keygroup=
Ebi

Zitat: "In einem Fall von Amtsanmaßung ermittelt die Polizei
seit Sonntagabend gegen einen 43 Jahre alten Autofahrer aus Düren,
der unerlaubter Weise ein Blaulicht verwendet hat."

Schon wieder Düren.
Mischen die da irgendwas ins Trinkwasser oder warum gibt's da so viele Blaulichtverrückte.

Gruß,
ahk

P.S.: Dann hatte Joevo82 doch recht: 'Amtsanmaßung'

fm1
24.04.2006, 10:27
Mich interesiert es weil ein Freund eine solche Geschichte erzahlt hat das sich jemand bei Ebay ein Magnetblaulicht gekauft hat und dan mit runtergeladenen Tönen Nachts die Staßen unsicher machte und das in eine dicke Strafe erwahrtet (? Welche?). Muss irgendwann in der Bild oder TZ dringestanden haben.

feuerteufellars
24.04.2006, 17:11
Schon wieder Düren.
Mischen die da irgendwas ins Trinkwasser oder warum gibt's da so viele Blaulichtverrückte.



Das het eine andere, aber doch recht einfache Ursache: Dahin wandern jetzt seit neustem die Bayern aus. ;-)


In diesem Sinne....

jumbo
24.04.2006, 18:13
Wenn es ganz Dicke kommt,kann der Organisation,die Genehmigung zur Nutzung, des Blaulicht´s,und des Martinshorn´s entzogen werden.
Und ist echt blöd, wenn man mit runter gekurbelter Scheibe immer tatü-tata rufen muß,und die taschenlampe an und aus machen muß.

In unserem Kreis war es mal fast soweit, weil ein paar Leute der Meinung waren mit Sosi Eis holen zu müssen.

MfG Jumbo

hannibal
24.04.2006, 20:37
In unserem Kreis war es mal fast soweit, weil ein paar Leute der Meinung waren mit Sosi Eis holen zu müssen.

MfG Jumbo

Diese und all die anderen die Ihre Priv PKW mit SOSI ausstatten sind mit Ihrer Existenz und den damit verbundenen SChmerzen genug gestraft

Mr. Blaulicht
25.04.2006, 08:30
Moin moin,

was bisher noch nicht erzählt worden ist, ist dass:

Alle Ordnungswidrigkeiten (Schneller Fahren, Bei Rot über die Kreuzung fahren etc) werden als Vorsatz geandet.
Nötigung ist übrigens eine Straftat und wird ins Führungszeugnis eingetragen.
Ich habe mal gesehen, wie bei einem zivilen Fahrzeug kurz vor der Ampel ein Blaulicht anging und nach der Kreuzung wieder aus. Was für ein Fahrzeug das war, weiss ich nicht (Zivilstreife?). Blöd war jedenfalls, dass deswegen ein Streifenwagen, der grün hatte, bremsen musste und dann natürlich hinterherfuhr und den Wagen anhielt.

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
25.04.2006, 10:31
Hoi


Blöd war jedenfalls, dass deswegen ein Streifenwagen, der grün hatte, bremsen musste und dann natürlich hinterherfuhr und den Wagen anhielt.


Da kann man ja nur sagen: wenns kein Beamter war, dumm gelaufen ;)

MfG Fabsi

Andreas 53/01
25.04.2006, 11:17
Wenn es ganz Dicke kommt,kann der Organisation,die Genehmigung zur Nutzung, des Blaulicht´s,und des Martinshorn´s entzogen werden.

MfG Jumbo

" ... des Martin-Hornes ... "


MfG

SEG-Betreuung
25.04.2006, 11:48
" ... des Martin-Hornes ... "


MfG


also wenns den sooo genau geht, dann des einsatzhornes.

weil in keinem gesetzestext wirst du ein martin(s)-horn finden.

stoeberts
25.04.2006, 16:22
Hallo,
wie sieht das aber eigentlich aus, wenn man sich ein komplettes Fahrzeug kauft. Nicht dass ich so was beabsichtige, aber bekommt man ein ausgemustertes Feuerwehr, oder Rettungsfahrzeug überhaupt zugelassen? Bei der Polizei wird ja bekanntlich die Beschriftung, und die SoSi Anlange entfernt. Aber es gibt ja einige Fa. die komplette Feuerwehrfahrzeuge mit TÜV verkaufen.
Klar ist, dass man die SoSI Anlage nicht nutzen darf, bei einem solchen Fahrzeug.
Jens

firefighteropp
25.04.2006, 17:02
Servus,

Also bei uns fährt ein altes Nef rum und auch mehrere alte TSF.Diese haben alle KEINE Sondersignaleinrichtung mehr.Soviel dazu.

In Worms macht die Pol gerne ma an ner roten Ampel die SoSi an und nach der Ampel wieder aus.Da sagt natürlich keiner was*grml*

Gruß Marv

Atlantis112
25.04.2006, 17:36
Hallo

Erstmal wir wollen uns auch ein "gesponsertes" Fahrzeug zulegen, altes von der Pol.. Betreff Sosi: Die Händler sind teilweise verpflichtet (bei den Mercedes, den wir uns angeschaut haben, jedenfalls) entweder das Fahrzeug komplett mit Sosi, dann aber mit Nachweis von der zuständigen Stelle (z.B. Ordnungsamt), das man auch dazu berechtigt ist. Oder der Händler muß diese komplett zurückbauen. Soviel jedenfalls zu dem Auto welches wir uns angeschaut haben.

Andreas 53/01
26.04.2006, 07:53
Hallo !

Grundsätzlich kaufen und verkaufen kann eigentlich jeder alles.
Alles andere wäre nur Schikane, und braucht nicht sein!

Spätestens wenn das Fahrzeug angemeldet werden soll, trennt sich die " Spreu vom Weizen ", d.h. bei der Neuanmeldung wird die neue Schlüsselnummer festgelegt in der wiederum festgelegt ist ob das Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgerüstet sein darf oder nicht, dementsprechend müsste dann verfahren werden. Als privater Halter müsste dann eine Sondergenehmigung des Regierungspräsidiumes vorgelegt werden, welche die Ausrüstung von Blaulicht und Einsatzhorn unter Beachtung von Auflagen erst möglich macht.

Natürlich ist besonders die Polizei daran interessiert nur Fahrzeuge heraus zugeben, welche nahezu neutral ( kein Blaulicht, keine Schriften, keine Farbgebung etc. ) wieder in den Verkehr gebracht werden sollen.

Ausnahmen gibt es natürlich für andere Behörden oder Organisationen, das läuft aber dann ganz offiziell, das Fahrzeuge für den weiteren Einsatzgebrauch zum Teil ausgerüstet bleiben ( z.b. Polizei VW-BUS als MTF der Feuerwehr etc. )

Daher müssen auch an Rettungsdienstfahrzeugen, welche private Halter im Schein eingetragen haben, alle Flächen mit leuchtroter Farbe oder Folie unkenntlich gemacht werden, weil die StVZO horizontal umlaufende Leuchtrote Streifen nur an eben solchen Fahrzeugen ( RTW, KTW etc. ) vorsieht!

MfG

MiThoTyN
26.04.2006, 09:31
-> HiOrg

tower911
27.04.2006, 11:08
Amtsanmaßung, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld, usw....

Wenn's vor den Kadi kommt je nach Ermeßen des Richters, meistens Bußgeld.


mal ne ganz dumme frage,
abgesehen davon das ich von privaten Blaulichtern und Dachaufsetzern überhaupt nichts halte...

Erlischt die Betriebserlaubnis auch wenn das Blaulicht nicht auf dem Dach sondern nur lose hinter der Windschutzscheibe liegt ? Dann wäre das Teil ja nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden.
Das wäre in etwa so wie wenn ich mir ein Maschinengewehr an den Aussenspiegel schraube oder das Maschinengewehr hinter der Windschutzscheibe liegt und ich dadurch schiesse *gg
fest anschrauben ans Auto werd ich das nicht dürfen. Wenn ich aber der GSG9 angehöre dürfte ich es hinter die Windschutzscheibe legen *g Oder ?
ich weiss ein verrücktes Beispiel...

Fabpicard
27.04.2006, 13:32
Hoi,

@tower911:

Die BE von deinem Auto erlischt auch, wenn du es hinter die Windschutzscheibe stellst und dort anmachst. Entscheident dafür ist nicht, wie das betreffende Teil mit dem Auto verbunden ist, sondern was es bewirkt. Und es bewirkt nunmal dass du einen nicht erlaubten Lichtkegel aus deinem Auto auf den anderen Verkehr wirfst.
z.B.:
Wenn ein Zivilwagen der Pol sowas hinter der Scheibe hat, dann steht das bei denen auch im Brief. Weil es egal ist wo du dieses Teil im Straßenverkehr betreibst ob auf, unter oder im Auto macht dabei keinen Unterschied.

Du darfst ja dein Auto mit angezogener Handbremse im Innenraum blau beleuchten. Jedoch nicht blinkend oder wärend der Fahrn ;)

Wie gesagt: Die Auswirkungen sind das entscheidende nicht wie du es anstellst ;)


MfG Fabsi

stoeberts
27.04.2006, 14:25
"Die BE von deinem Auto erlischt auch, wenn du es hinter die Windschutzscheibe stellst und dort anmachst. Entscheident dafür ist nicht, wie das betreffende Teil mit dem Auto verbunden ist, sondern was es bewirkt. Und es bewirkt nunmal dass du einen nicht erlaubten Lichtkegel aus deinem Auto auf den anderen Verkehr wirfst."

Das kann ich mir gut vorstellen. Ich habe vor einigen Jahren mal einen Gebrauchten PKW von einem Polizisten gekauft (Privatfahrzeug). Dort war noch ein Aufkleber der GdP (Gewerkschaft der Polizei) auf der Windschutzscheibe. Bei einer Verkehrskontrolle in Konstanz wurde ich von den Beamten darauf hingewiesen, dass ich den umgehend entfernen müsse. Dies könnte Amtsanmaßung sein. Ich hielt es zwar für etwas übertrieben, aber die beiden meinten, dass es auf die Wirkung ankommt. Deshalb glaube ich mal, dass es sich mit dem Blaulicht genauso verhält, wenn es hinter der Windschutzscheibe liegt.
Wäre noch interessant zu erfahren, ob ich einen Aufkleber der Feuerwehr auch hätte entfernen müssen

Jens

Mr. Blaulicht
27.04.2006, 16:09
Das kann ich mir gut vorstellen. Ich habe vor einigen Jahren mal einen Gebrauchten PKW von einem Polizisten gekauft (Privatfahrzeug). Dort war noch ein Aufkleber der GdP (Gewerkschaft der Polizei) auf der Windschutzscheibe. Bei einer Verkehrskontrolle in Konstanz wurde ich von den Beamten darauf hingewiesen, dass ich den umgehend entfernen müsse. Dies könnte Amtsanmaßung sein.
Das ist allerdings wirklich Quatsch! Wo bitte auf dem Aufkleber steht, dass Du auch Mitglied im GdP bist? Ich darf mir ja auch einen Verdi-Aufkleber auf das Auto kleben, ohne bei denen Mitglied zu sein. Amtsanmassung bedeutet, sich ein Amt anzumassen, aus dem hearus gewisse Pflichten oder Rechte entstehen. Gewerkschaftsmitglied ist kein Amt, aus dem solche Rechte entstehen. Also kann es gar keine Anmassung sein! [kopfschüttel]
Wenn Polizisten so etwas verlangen, dann entsteht bei mir ziemlich schnbell der Eindruck, dass die bei solchen Aufklebern auch mal gerne einj Auge zudrücken. Ich hätte mich auf jeden Fall bei den Vorgesetzten nach dem Sachverhalt erkundigt.

Gruß, Mr. Blaulicht

F64098
27.04.2006, 16:23
Ja, durchaus eine putzige Ansicht, die die Konstanzer Polizisten da vertreten haben.
Das Amt des Gewerkschaftsmitglieds ist immer noch nicht erfunden worden (vielleicht gibt es am Bodensee ja ein streng geheimes Geheimprojekt dazu) und die GdP steht gemäß ihrer Satzung http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/image/$file/GdPsatzung.pdf
allen Beschäftigten der Polizei offen. Also auch den Angestellten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich.

MfG

Frank

stoeberts
27.04.2006, 16:27
"Das ist allerdings wirklich Quatsch! Wo bitte auf dem Aufkleber steht, dass Du auch Mitglied im GdP bist? Ich darf mir ja auch einen Verdi-Aufkleber auf das Auto kleben, ohne bei denen Mitglied zu sein. Amtsanmassung bedeutet, sich ein Amt anzumassen, aus dem hearus gewisse Pflichten oder Rechte entstehen. Gewerkschaftsmitglied ist kein Amt, aus dem solche Rechte entstehen. Also kann es gar keine Anmassung sein! [kopfschüttel]
Wenn Polizisten so etwas verlangen, dann entsteht bei mir ziemlich schnbell der Eindruck, dass die bei solchen Aufklebern auch mal gerne einj Auge zudrücken. Ich hätte mich auf jeden Fall bei den Vorgesetzten nach dem Sachverhalt erkundigt."

Ich sehe es regelmäßig, wenn ich von Kreuzlingen oder Romanshorn (beide Schweiz) wieder in Konstanz über die Grenze komme. Fahrzeuge mit solchen Aufklebern werden freundlich vom Zoll durchgewunken. Ich unterstelle, aber keinesfalls, dass es unbedngt an dem Aufkleber liegt, oder jemand bevorzugt wird. Das habe ich nur mehrfach Beobachtet. Sicher kann mir niemand unterstellen, dass ich mich als Polizist ausgebe, nur wg. eines solchen Aufklebers. Ein GdP Mitglied hat schließlich keine hoheitlichen Aufgaben. Die beiden sagten auch nur es könnte sein, und da ich keine Lust hatte mich wg. eines Aufklebers andauernd Polizeikontrollen auszusetzen, oder an der Grenze vielleicht mal angesprochen zu werden, hab ich Ding entfernt.
Jens

Mr. Blaulicht
27.04.2006, 16:36
Mich wundert ja schon, dass Du überhaupt angehalten wurdest mit so einem Aufkleber ;-)
Aber es ist halt so. Ich werde auch regelmässig durchgewunken, wenn ich in DRK-Klamotten im Auto sitze und die Polizei wieder mal allgemeine Verkehrskontrollen durchführt.
Beklagt habe ich mich deswegen auch nie.

Gruß, Mr. Blaulicht

feuerteufellars
27.04.2006, 17:53
....wenn ich in DRK-Klamotten im Auto sitze....


Sollten die nicht lieber im Spind hängen? ;-)

Fabpicard
27.04.2006, 23:30
Hängen sie ja auch, ausser man kommt grad von nem langen einsatz und der tag nach der nacht ist ein Samtag oder Sonntag *g* da lässt man die schonmal an um daheim dann gemütlich da raus und ins bettchen rein zu krabbel ;) *g*


MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
28.04.2006, 01:45
Sollten die nicht lieber im Spind hängen? ;-)
Ich wusste doch, dass das kommt. Meine ganz normale Einsatzkleidung, die ich auf einen Sanitätsdienst anziehe, hängt bei mir zu Hause im Schrank. Oder befindet sich an meinem Körper, wenn ich Dienst habe! Meine SEG-Sachen hängen im K-Schutz-Spind, und meine RD-Klamotten liegen auf der Rettungswache.
OK?

Gruß, Mr. Blaulicht

Mr. Blaulicht
28.04.2006, 01:57
']Bei uns ist es auf strengste verboten die Arbeitskleidung mit nach hause zu nehmen!
Um es noch einmal klar zu machen: Ehrenamtlich im Sanitätsdienst: Klamotten zu Hause. Alles zum Arbeiten: beim jeweiligen Arbeitgeber.
Oder hängt Dein Sweatshirt von Deinem Lieblingsverein (sprich also Deine "Hobby"-Kleidung) im Spind vor dem Stadion?

Gruß, Mr. Blaulicht

Andreas 53/01
28.04.2006, 06:44
Das hier immer der Wille und die Auffassung anderer Aufgezwungen werden muss, nach dem Motto " ... wieso macht ihr das so? ... wir machen das aber so ... "

--zurück zum Thema--

feuerteufellars
28.04.2006, 12:46
Ich wusste doch, dass das kommt. Meine ganz normale Einsatzkleidung, die ich auf einen Sanitätsdienst anziehe, hängt bei mir zu Hause im Schrank. Oder befindet sich an meinem Körper, wenn ich Dienst habe! Meine SEG-Sachen hängen im K-Schutz-Spind, und meine RD-Klamotten liegen auf der Rettungswache.
OK?

Gruß, Mr. Blaulicht

*Muahaha* ich konnts mir nicht verkneifen ;-) Is schon recht so.


In diesem Sinne....

felix000
01.08.2007, 22:42
INGOLSTADT. Mit einem Blaulicht auf dem Dach ihres Wagens fuhr gestern Nachmittag (31.07.07) eine 53-jährige Gaimersheimerin zum Einkaufen in die Stadt. Sie wollte sich damit die Parkgebühren sparen.


Gegen 14.30 Uhr teilte eine Passantin der Polizei mit, dass in der Mauthstraße ein verdächtiger Mazda steht, bei dem auf dem Dach ein Blaulicht befestigt ist. Als die Beamten kurz darauf das geparkte Fahrzeug überprüften, kam die Fahrerin des Wagens hinzu. Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine „Kollegin“ der Beamten, sondern um die 53-jährige Gaimersheimerin. Diese wollte gerade ihre Einkaufstüten im Wagen verstauen. Auf Nachfrage gab die Frau an, beim Einkaufen in der Fußgängerzone gewesen zu sein. Im Kofferraum befanden sich bereits einige weitere Tüten aus vorangegangenen Einkäufen. Da sie eigenen Angaben zufolge nicht sehr viel Zeit hatte, steckte sie sich das Blaulicht aufs Dach, um bis zur Fußgängerzone vorfahren zu können. Offenbar wollte sie sich damit die lästige Parkplatzsuche und die dabei anfallenden Parkgebühren sparen. Als die richtigen Polizisten das Blaulicht sicherstellen wollten, zeigte sie sich sehr aufgebracht und versuchte die Amtshandlung zu verhindern. Zudem konnte sie sich weder ausweisen, noch eine Fahrerlaubnis vorweisen. Die Beamten mussten die aufgebrachte Frau fesseln, um sie auf die Dienststelle zu bringen. Das Blaulicht wurde sichergestellt. Woher es stammt, wollte die 53-Jährige nicht sagen. Auf der Wache wurde die Identität der Frau festgestellt. Gegen sie wird nun Anzeige erstattet.

Soviel zu privatem Blaulicht...

abc-truppe
01.08.2007, 22:58
Aber echt cool, dass man soweit überlegt und sich das auch noch traut!
Respekt vor der Dreistheit der Dame

Pille112
02.08.2007, 00:18
...nun ja, es wird wohl nicht viel mehr als eine Owig dabei heraus kommen.

Borsti
02.08.2007, 00:33
...nun ja, es wird wohl nicht viel mehr als eine Owig dabei heraus kommen.

Das möchte ich bezweifeln. Sie hat sich ja offensichtlich entsprechend gewehrt - sonst wäre sie nicht gefesselt worden. Und schon gibts noch ne Anzeige wegen Widerstand oben drauf (§ 113 StGB).

In diesem Fall könnte man sehr wohl über Amtsanmaßung nachdenken, da sie ja versucht hat andere zu täuschen sie würde ein ziviles Einsatzfahrzeug führen - und die sind zu 95% von der Polizei.

Dazu könnte man sich im Einzelfall noch Nötigungstatbestände vorstellen - wenn sie denn konkret genug waren...

Gruß,
Borsti

Steiger
02.08.2007, 11:57
...nun ja, es wird wohl nicht viel mehr als eine Owig dabei heraus kommen.

Ich stimme "Pille112" ebenfalls zu, viel wird nicht passieren. In anderen Ländern gibts für so etwas härtere Strafen.
den erforderlichen Respekt vor Blaulicht+Signalhorn haben einige Bürger leider schon verloren!

noch etwas: nichts mit Blaulicht, dafür Strafsache

Habe vor kurzem Bericht im TV gesehen wie ein deutscher Trucker in Frankreich abgestraft wurde wegen Überschreiten seiner Lenkzeit, nicht vollständig ausgefülltes Fahrtenschreiberblatt usw...
Er musste"Zwangspause"vor Ort machen bis das entspr.Geld aus Deutschland da war.Dabei bewachte eine Streife den LKW.
ach noch was - und für seine aufgerauchten Zigarettenstumpel unter seinem LKW wurde ihm auch pro Stück-Kippe entspr.Strafe aufgelistet - wegen Verschmutzung öffentlicher Flächen. diese sammelte Er aber schnell wieder ein, trotzdem musste eine sehr hohe Summe gezahlt werden.

akkonsaarland
02.08.2007, 13:57
moment
aber in dem oben genannten fall wurde mit dem blaulich net gefahren sondern geparkt!
ist das nicht was anderes?

NWD
02.08.2007, 16:00
steckte sie sich das Blaulicht aufs Dach, um bis zur Fußgängerzone vorfahren zu können

das zum "stehen"

akkonsaarland
02.08.2007, 16:02
ok
die frage ist
war es eingeschaltet
aber das wäre jetzt haarspalterei

Pille112
02.08.2007, 17:39
1. Blaulicht auf dem Fahrzeug ohne Genehmigung ist Owig.
2. Eingeschaltetes Blaulicht während der Fahrt ist noch nicht einmal "Mißbrauch von Sonderrechten" da da das Blaulicht alleine ohne Sirene/Einsatzhorn einem Gelblicht gleichgestellt ist (reine Warnfunktion => Kolonnenfahrt, Begleitfahrt, Absichern von Gefahrenstellen, etc.)
3. Amtsanmaßung § 132 StGB fällt flach, da sich die Dame offensichtlich nicht als eine Amtsperson ausgegeben UND auch als solche tätig geworden ist.
4. Auch die "Konfiszierung" des Blaulichts ist zweifelhaft, da dessen Besitz nicht verboten ist.

...bleibt nur noch der "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" § 113 StGB, vielleicht kommt hier sogar noch § 49 Abs. 2 (Besondere gesetzliche Milderungsgründe) zum tragen und dann kommt da auch nicht viel bei heraus.

MarkusB
02.08.2007, 19:10
2. Eingeschaltetes Blaulicht während der Fahrt ist noch nicht einmal "Mißbrauch von Sonderrechten" da da das Blaulicht alleine ohne Sirene/Einsatzhorn einem Gelblicht gleichgestellt ist (reine Warnfunktion => Kolonnenfahrt, Begleitfahrt, Absichern von Gefahrenstellen, etc.)

Sie hat ungerechtfertigt sich so verhalten, als wenn sie Sonderrechte hätte - eben das Befahren einer Fußgängerzone und das Parken in dieser - und durch das Blaulicht vorgegaukelt, sie habe ein Amt/Position, der Sonderrechte zustehen.
Sonderrechte ist z.B. das Überschreiten von Höchstgeschwindigkeiten, Einfahren/Halten/Parken in nicht dafür vorgesehenen Flächen, Befahren von Einbahnstraßen in Gegenrichtung, Überfahren von Stopschildern und roten Ampeln.

Sonderrechte erfordern noch nicht einmal Blaulicht und Martinshorn, sondern sind an Personen oder Aufgaben gebunden.

Was du meinst ist Wegerecht - sprich alle anderen haben sofort freie Bahn zu schaffen - dieses ist an Blaulicht/Ton gekoppelt, immerhin muss das Wegerecht auch angezeigt werden - das hat sie, zumindest lt. der Pressemeldung nicht gemacht, sonst wäre sie wegen Nötigung belangbar.

Pille112
02.08.2007, 20:12
@ MarkusB:

...da sie kein Amt oder Aufgabe inne hat, kann sie folglich auch keine Sonderrechte haben und diese somit auch nicht mißbrauchen.


...somit bleibt es bei Punkt 1. und der Owig.

NWD
02.08.2007, 21:11
Geile Argumentation @ Pille.
Fällt mir gerade sehr viel ein was demnach nicht bestraft werden könnte.

Das zieht definitiv nicht. Denn gerade dadurch das sie so ein Amt eben NICHT inne hat, kann man ihr überhaupt was.

knuddl
02.08.2007, 21:39
das hab ich live miterlebt... und sicher, die ist gefahren... zwar nicht angeschalten, aber auf dem dach, und rumgedüst...

Grüße

Fabpicard
02.08.2007, 21:40
Alleine schon durch das unberechtige aufstellen des blauen Blinklichts, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges...

Und somit auch der Versicherungsschutz (natürlich zahlt die Haftplicht bei einem vergehen, aber nimmt dann den Versicherungshalter in Regress ^^)

Fazit: Ohne gültigen Versicherungsschutz darf man nicht fahren, geschweige denn ohne BE...

Wenn mich nicht alles täuscht (hab den $ gerade nicht im Kopf) ist das ein Straftatbestand...

MfG Fabsi

loxi
02.08.2007, 22:47
Alleine schon durch das unberechtige aufstellen des blauen Blinklichts, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges...

Und somit auch der Versicherungsschutz (natürlich zahlt die Haftplicht bei einem vergehen, aber nimmt dann den Versicherungshalter in Regress ^^)

Fazit: Ohne gültigen Versicherungsschutz darf man nicht fahren, geschweige denn ohne BE...

Wenn mich nicht alles täuscht (hab den $ gerade nicht im Kopf) ist das ein Straftatbestand...

MfG Fabsi
Das kommt in dem Fall dann aber drauf an, ob das Blaulicht auch betriebsbereit war, denn nur dann stellt es eine Zusätzliche lichttechnische Einrichtung dar.

Amtsanmaßung ist o.g. Fall definitiv nicht, da ja die Sonderrechte gem. StVO nicht nur Trägern eines öffentlichen Amtes vorbehalten sind (z.B. ist der Rettunsdiesnt sicher kein öffentliches Amt). §132 StGB greift aber nur, wenn man Rechte für sich beansprucht, die NUR Amtsträgern vorbehalten sind.

Dementsprechend wird zwar jede einzelne Ordungswidrigkeit bestraft (Befahren der Fußgängerzone, Parken im Halteverbot usw.), rein Strafrechtlich dürfte aber nichts passieren.

Fabpicard
02.08.2007, 23:23
Das kommt in dem Fall dann aber drauf an, ob das Blaulicht auch betriebsbereit war, denn nur dann stellt es eine Zusätzliche lichttechnische Einrichtung dar.

Falsch... Auch das Abschneiden des Steckers und dann aufs Dach setzen führt schon zum Verlust der BE ^^

MfG Fabsi

loxi
02.08.2007, 23:37
Das würde aber auch bedeuten, dass ne Taschenlampe auf dem Armaturenbrett zum Verlust der BE führt...

Pille112
03.08.2007, 15:24
Alles richtig, aber eben nicht die vorher zitierten Tatbestände und nur darauf wollte ich hinaus.

Das man sie "verknacken" kann und auch sollte ist mir schon klar nur muß man sich eben auch überlegen aufgrund welcher §§

Status 6
03.08.2007, 15:24
Naja es ist schon ein kleiner Unterschied zwischen einer Taschenlampe und einem Blaulicht, aber primär solltest Du rein logisch recht behalten.

Tip für Profilneurotiker mit leichtem Hang zum Größenwahn; Eine andere Sache ist es wenn Du z.b. nur das Gehäuse einer movia D nimmst aber ohne Innenleben ..macht zwar keinen Sinn aber somit ist es keine Lichttechnische Einrichtung mehr nur ein blaues Gehäuse....

Aber es gibt trotzdem Ärger wie ich meine, da man damit trotzdem vortäuschen kann bzw. der Eindruck entstehen könnte das es sich um ein "höher gestelltes" Fahrzeug handelt.

Eine andere Frage die jedoch in meinen Augen Sinn machen wurde ist die folgende; Ähnliche Theme wurde ja bis zum exzess disqutiert, diese Frage habe ich aber nicht gefunden...

Wie sieht es mit der Verwendung von Blaulicht bei Privat PKW zur Absicherung einer Unfallstelle aus, wenn noch keine Fahrzeuge der BOS vor Ort sind? Ohne auf die erlaubte Ausrüstung eingehen zu wollen, im Kofferraum sehe ich das nicht als ausgerüstet an, Transport kommt schon ehr hin.Nur um das richtig zu stellen, nur bei stehendem PKW in akuter Gefahrensituation. Ich persönlich bin der Auffassung das ich bei einem Unfall z.b. auf einer verwinkelten Landstrasse oder auf der BAB etc. ein recht darauf habe meine Leben als "Ersthelfer" und natürlich das der beteiligten und auch anderen Helfern so gut wie irgend möglich zu schützen, rechtfertigender Notstand etc.

Denn mal ehrlich, gelb ist auch eine schöne Frabe (-: aber die interessiert keinen... jeder Traktor, Hausmeister, Klempner, ... hat so ein Ding auf dem Auto... dem wir da einfach nicht mehr genügend Bedeutung beigemessen...

Ich spreche leider aus Erfahrung, im Oktober 2006 hatte ich einen sagen wir mal schwereren Unfall, mir wurde die Vorfahrt genommen; Auto Totalschaden mitten auf einer Kreuzung einer Landstrasse um 5.45 morgens. Trotz Warnblinanlage; Dreieck und RKL ist ein Depp hinter rein... ( es war zu dem Zeitpunkt noch keine Pol oder RD vor Ort ).

Pille112
03.08.2007, 15:35
Aber es gibt trotzdem Ärger wie ich meine, da man damit trotzdem vortäuschen kann bzw. der Eindruck entstehen könnte das es sich um ein "höher gestelltes" Fahrzeug handelt.
...das wirst Du nicht beim TÜV/Zulassungsstelle eingetragen bekommen.


Wie sieht es mit der Verwendung von Blaulicht bei Privat PKW zur Absicherung einer Unfallstelle aus, wenn noch keine Fahrzeuge der BOS vor Ort sind? Ohne auf die erlaubte Ausrüstung eingehen zu wollen, im Kofferraum sehe ich das nicht als ausgerüstet an, Transport kommt schon ehr hin.Nur um das richtig zu stellen, nur bei stehendem PKW in akuter Gefahrensituation. Ich persönlich bin der Auffassung das ich bei einem Unfall z.b. auf einer verwinkelten Landstrasse oder auf der BAB etc. ein recht darauf habe meine Leben als "Ersthelfer" und natürlich das der beteiligten und auch anderen Helfern so gut wie irgend möglich zu schützen, rechtfertigender Notstand etc.
...selber schon mal gemacht (hatte 4 "nagelneue" Magnetfackeln kaufen müssen und im Kofferraum) und es gab keinen Ärger - da es sich um die Absicherung einer Gefahrenstelle gehandelt hatte und das ein höherwertiges Rechtsgut (§ 34 StGB - rechtfertigender Notstand) war, aber wie schon gesagt das Fahrzeug muß stehen !!!

Status 6
03.08.2007, 15:50
Das sehe ich nämlich auch so; Obwohl ich nun eine blaue RKL habe....

Ich brauche im Alarmfall 20min zum K-Depot und die fahre ich wie jeder andere auch... ich würde die RKL niemals einsetzen!

Alex22
03.08.2007, 16:07
Falsch... Auch das Abschneiden des Steckers und dann aufs Dach setzen führt schon zum Verlust der BE ^^

MfG Fabsi


So ein Unsinn ... die Betriebserlaubnis erlischt ganz sicher nicht.
Siehe StVZO § 19

(2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Und die Versicherung schon gleich dreimal nicht.

Fabpicard
03.08.2007, 17:33
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

Schön, dass du unsere schwammig geschriebene StVZO zitierst ;)

Denn je nach Ansicht des Entscheiders (Richter usw.), kann eine Veränderung der Lichttechnischen Einrichtungen eines Fahrzeuges, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen...

Und das fiese ist ja, dass auch das "ausser betrieb setzen" einer LTE nichts bringen kann (nicht muss!), denn in der StVZO steht ebenfalls, dass eine am Fahrzeug angebrachte LTE funktionstüchtig sein muss ^^

MfG Fabsi

P.S.: Zu der Sache mit der Unfallstelle: Siehe dazu §35 der StVO "Von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen"... Ok, in den wenigstens Fällen wird die Pol das bei Absicherung eines schweren VU auch beanstanden... Aber Erlaubt ist es NICHT ;)

NWD
03.08.2007, 17:44
zum ersten


(2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,


Genau das machst du aber indem du ein Blaulicht / Gelblicht aufsetzt.
Darfst ja mal raten wieso jedes BOS-Fahrzeug als "Sonder-KFZ irgendwas" eingetragen ist, das hat mit der SoSi zu tun.

zum zweiten:
Ich meine das man gelbe Warnleuchten an stehenden Fahrzeugen zur Absicherung zusätzlich zum Warnblinker einsetzen darf.
( im rkl-shop steht zu einer comet folgendes
Die Blitzleuchte hat eine Bauartprüfung nach §53a Abs.3 StVZO und kann von JEDEM AUTOFAHRER für die Absicherung im Stand verwendet werden. Eine TÜV-Genehmigung oder Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist NICHT notwendig!
)
Feste Gelblichter wird wieder schwierig da hier sich der Fahrzeugtyp ändert und das ganze in die Papiere eingetragen werden muss

Pille112
03.08.2007, 19:16
...das aufsetzen einer Magnetrundumkennleuchte stellt keine Lichttechnische Veränderung im Sinne einer Bautechnischen Veränderung dar, sondern ist als "Dachbeladung" zu sehen ähnlich einer Magnetfußantenne - also nix mit § 19 StVZO.

Fabpicard
04.08.2007, 01:39
...das aufsetzen einer Magnetrundumkennleuchte stellt keine Lichttechnische Veränderung im Sinne einer Bautechnischen Veränderung dar, sondern ist als "Dachbeladung" zu sehen ähnlich einer Magnetfußantenne - also nix mit § 19 StVZO.

Ähm, Chris... Dazu das kommentar vom Leiter des Lichttechnischen Instituts: "Licht ist licht, und da hilft auch nix, dass es nicht mehr licht ist" ^^

Ob Abnehmbar oder Nicht, wird ja bei Blauen sowie Gelben Kennleuchten ebenfalls in die Papiere eingetragen...

MfG Fabsi

Alex22
04.08.2007, 09:26
Ob Abnehmbar oder Nicht, wird ja bei Blauen sowie Gelben Kennleuchten ebenfalls in die Papiere eingetragen...


Das kannst du so pauschal nicht sagen, du kannst dir sehr wohl eine gelbe RKL kaufen und die im Stand zum Absichern eines Pannenfahrzeugs benutzen und diese wird definitiv nicht eingetragen.

NWD
04.08.2007, 12:58
@ Alex: Richtig aber NUR wenn die von mir genannte Bauartprüfung ect. vorliegt und NUR wenn das Fahrzeug steht.

Sobald ich fahre -> verloren
Andere Leuchte -> verloren

Fabpicard
05.08.2007, 09:51
Korrekt NWD ;)

Weil es nämlich auch eine LTE ist... und darf halt ohne Eintragung nur unter den von NWD benannten Vorrausstzungen genutzt werden...

MfG Fabsi

Alex22
05.08.2007, 11:10
Hab ja auch nur gesagt das es gelbe RKL gibt die ohne Eintragungen erlaubt sind, sofern sie im Stand betrieben werden.
Nichts destotrotz es ändert nichts daran das eine lichtechnische Veränderung, egal welcher Art, ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bewirkt. Egal obs eine Taschenlampe is die aufm Amaturenbrett liegt oder eine blaue RKL die aufm Dach ist.

Florian Feuerbaer
11.01.2010, 16:51
Mir wurde gerade ein Link geschickt...

Und so Leute dürfen ein Auto führen:
http://www.youtube.com/watch?v=VQ42sTGiJsM

faboi
11.01.2010, 17:40
Mir wurde gerade ein Link geschickt...

Und so Leute dürfen ein Auto führen:
http://www.youtube.com/watch?v=VQ42sTGiJsM

Hatte ich auch schon mal gesehen und dachte nur welche armen Kinder müssen das wohl sein, um sich ein dicken BMW zu mieten und mit einem blauen Lichtchen über die Autobahn zu brettern.
Das schreit ja fast nach einem Mitleid.... ;-)

bull60
11.01.2010, 17:46
Naja, sowas wird denen ja auch im Fernsehen vorgelebt!
Siehe die "Küchenchefs" auf VOX, da wird mal eben ein altes TSF umgebaut und umlackiert, das Blaulicht bleibt natürlich drauf und wird auch kräftig im öffentlichen Straßenverkehr benutzt. Die Ausnahmegenehmigung hätte ich ja mal gerne gesehen. Und vor allem würde ich gerne mal mit dem Behördenmenschen reden, der die Genehmigung erteilt hat.
Aber ich glaube die denken sich auch eher, sieht doch hübsch aus, das lassen wir mal so, wird sich schon keiner dran stören.
Genau wie die anderen Kandidaten in dem Video.

Mfg
Tim

hansi2k
11.01.2010, 18:06
so typen wie in dem Video sind doch einfach nur krank - so etwas sollte mit Freiheitsentzug bestraft werden.

MasterOfFire
11.01.2010, 18:37
Mir wurde gerade ein Link geschickt...

Und so Leute dürfen ein Auto führen:
http://www.youtube.com/watch?v=VQ42sTGiJsM

Jap ich fins auch sehr Arm...

aber mein erlebnis war so.. seh Auto mit Blinklicht ... auf der Autobahn hinter mir auch BMW..
Nun ja ich Schön Platz gemacht.... die Fahren vorbei und ich sag zur Frau so doof wie der grinst war das kein COP mien Kumpel im Auto sagt sowas würd ich net mit mir machen lassen. :-) .. nun ja Blaulicht war auch nur so ne Baumarkt leuchte....
Also Blinker links und hinter her das ging paar Kilometer bis irgentwan sie aufs klo mussten und runter fahre und ich hinterher... am Rastplatz hat dan mein Kumpel sie mal zur rede gestellt... Seinen Ausweis gezeigt und mal schön das blaulicht mitgenomen .. Kumpel Arbeitet bei der Polizei ... dann hatten wir unsern spass :-)

zinnlos
17.01.2011, 22:14
Übrigens ist das Küchenchefs Blaulicht seit einer Folge weg;)

Bendix_4123Reloaded
17.01.2011, 23:45
es gibt aber auch Menschen, die solche merkwürdigen Hobbys offiziell betrieben

siehe Florian Zwickau Marienthal 19/11/01

ich zweifle mal an, das so was seriös ist, zumal das Blaulicht auch nicht zugelassen ausschaut

Bendix_4123Reloaded
17.01.2011, 23:47
Naja, sowas wird denen ja auch im Fernsehen vorgelebt!
Siehe die "Küchenchefs" auf VOX, da wird mal eben ein altes TSF umgebaut und umlackiert, das Blaulicht bleibt natürlich drauf und wird auch kräftig im öffentlichen Straßenverkehr benutzt. Die Ausnahmegenehmigung hätte ich ja mal gerne gesehen. Und vor allem würde ich gerne mal mit dem Behördenmenschen reden, der die Genehmigung erteilt hat.
Aber ich glaube die denken sich auch eher, sieht doch hübsch aus, das lassen wir mal so, wird sich schon keiner dran stören.
Genau wie die anderen Kandidaten in dem Video.

Mfg
Tim

im übrigen kann man für Filmaufnahmen Sondergenehmigungen bekommen, oder was denkst Du, wieso die Autos hier solche Sachen haben
http://www.filmpolizei.com/polizeiautos.htm

zinnlos
18.01.2011, 02:04
Mit Verlaub, hast du jemals die Küchenchefs angeguckt?

Dann würde dir sicherlich auch auffallen, dass die dafür mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Sondergenehmigung beantragen!

bull60
18.01.2011, 12:41
Ja, natürlich ist mir klar, dass man für Dreharbeiten auch Blaulicht einsetzen darf. Solche Filme werden aber fast aussschließlich auf abgesperrten Straßen oder Geländen durchgeführt. Die Küchenchefs fahren einfach so in der Stadt rum.
Und ich habe schon die Küchenchefs geguckt und bin mir fast sicher, dass die keine Sondergenehmigung beantragt haben. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass hier vorgelebt wird, das man einfach so das Blaulicht drauf schrauben darf um damit durch die Gegend zu fahren.

Mfg
Tim

marka
18.01.2011, 13:04
Ich halte es für extrem bedenklich, dass Blaulichter und Sondersignalanlagen in Deutschland frei verkäuflich sind. Dann werden sie erstens gekauft und zweitens auch verwendet.
Und somit helfen sie nur einem: Der, der sie vertreibt.

Genauso, wie die diversen "Blinkeschildchen", Dachaufsetzer, etc. ...

Fakt ist, dass ohne Sondergenehmigung (TÜV) an/auf Privat-KFZ keine derartigen Geräte betrieben werden dürfen.

Sicher wäre es für manche wünschenswert, ein paar Sekunden schneller Gerätehaus, Wache oder Einsatzort zu erreichen. Aber es ist nun mal den Sonderfahrzeugen von Polizei, RD, Feuerwehr, THW, etc vorbehalten.

Bei uns gibt es in der Wehr einen Verhaltenskodex, in dem wir uns u.A. verpflichten, derartige "Spielereien" nicht zu verwenden. Anderenfalls droht der Ausschluss aus der Wehr.

Das ist auch gut so, denn mit solchen Gerätschaften wird man nur zum nicht gerechtfertigten Übertreten von Verkehrsregeln verleitet und gefährdet somit nicht nur sich, sondern auch unbeteiligte Dritte.

Just my 4 Pfennig

MarKa