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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsschutz im Einsatz



Skyfire 4S
22.04.2006, 11:09
Hallo,
wir haben gerstern Feuerwehrübung gehabt,
und dann sind wir auf folgende Situation gekommen.
In der UVV sagte unser Ausbilder, das man erst versichert ist, wenn man das Haus verlässt, doch zwei Leute in unserer Wehr sind gerade auf Maschinisten Lehrgang, und die haben gemeind, das man ab dem Zeitpunkt versichert ist, wenn man den Einsatzalarm wahrnimmt, was stimmt denn jetz???
Könnt ihr mir weiterhelfen???

Reissdorf
22.04.2006, 11:20
Hallo!
Du bist versichert sobald der Melder geht und du den Einsatz wahrnimmst. Als klassisches Beispiel wenn du dich auf dem weg nach draußen auf der Treppe überschlägst, fällt das auch in den Versicherungsschutz.

Gruß
Reissdorf

Freakmaster
22.04.2006, 11:24
Tut mir leid, da muss ich wiedersprechen!!

Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn du durch die Wohnungstüre durch bist sprich wenn es dich in deiner Wohnung hinhaut und du dir die Hand brichst, dann bist du nicht von der Feuerwehrversicherung (GUV) versichert!

So haben wir es zumindest gelernt.

Skyfire 4S
22.04.2006, 12:08
So, jetz sind wir wieder so weit wie gestern, da war es nämlich genau so,
normalerweise müsste das doch irgendwo geregelt sein, es gibt ja sooo viele Gesetze und Pflichten usw, aber nirgends finde ich was, wo das geregelt ist,

Lauschi
22.04.2006, 13:53
Bei einem Unfall auf dem Weg zu einem Einsatz oder einer Übung beginnt der Versicherungsschutz der FuK erst dann, wenn man die Schwelle zur Haustüre überschritten hat.

Wers nicht glaubt kann gerne eine Anfrage an die Feuerwehrunfallkasse senden.

Gruß Michael

Alex22
22.04.2006, 17:15
Also bei uns war letzter Jahr ein Vertreter der GUV und der sagte ausdrücklich ...
Normalerweise beginnt der Unfallversicherungsschutz erst mit Verlassen des eigenen Grundstückes oder wars die Haustür, auf jedenfall unterscheidet sich das mit der Feuerwehr soweit, daß hier sobald der Piepser geht der Versicherungsschutz geht, also wenn du ausm Bett springst und brichst dir den Knöchel ist das DEFINITIV ein Feuerwehrdienstunfall.

Brandbatsch
22.04.2006, 20:36
Darf ich meinen Senf auch dazu tun

als soweit ich weiss ist den Lebenspartner der beim Ankleiden in der Wohnung hilft auch bei einen Unfall versichert (z.B. Sturz in der Wohnung beim Hosen hochziehen)

Gruß Michael

PS: früher war die Einsatzkleidung noch zu Hause und nicht im Gerätehaus ?

Chr881986
22.04.2006, 21:17
Also, der Versicherungsschutz gilt erst wenn man seine Haustüre verlassen hat!!!
Und endet durchgang durch die Haustür, nach dem Einsatz.

Helfer, die noch beim Ankleiden helfen oder schonmal das Auto vorfahren, usw. sind nicht Versichert.

Alex22
22.04.2006, 21:24
Aber der FM wenn er ausm Bett steigt.

Chr881986
22.04.2006, 21:49
NEIN

firediver
22.04.2006, 22:17
Also,

laut unserer Ausbilder muss generell zwischen Dienstbetrieb und Einsatz unterschieden werden.

Beim normalen Dienst stimmt das mit der Haustür. Bei den FUK sind ja nach wie vor die so genannten Wegeunfälle versichert, d.h. wenn ich zur Wache unterwegs bin, bin ich auf dem direkten Weg zur Wache nach Verlassen der Haustür versichert.

Bei einem Einsatz sieht das ganze etwas anders aus: Uns wurde auch erklärt dass der Feuerwehrangehörige ab dem Zeitpunkt der Alarmierung versichert ist.
Die oben genannten Beispiele sind nämlich durch aus denkbar, gerade wenn man nachts vom Piepser geweckt wird kann man sich durch Hektik und Eile schnell auf die Nase legen.


greetz firediver

Alex22
22.04.2006, 22:21
NEIN

Glaubs oder laß es ...
Nur schreien ist unhöflich.

Max K.
23.04.2006, 00:10
Aber der FM wenn er ausm Bett steigt.

Genau so hat uns das unser Sicherheitsbeauftragter auch erzählt.
Und nach einem Einsatz muss man auf direktem Wege nach Hause, weil der Versicherungsschutz NUR den direkten Heimweg beinhaltet..

russmeyer
23.04.2006, 02:15
Na, dann wünsche ich demjenigen, der sich den Knöchel beim aussteigen aus dem Bett im Einsatzfalle bricht schonmal viel Spass bei de Auseinandersetzung mit der FUK.

Versichert ist man erst mit verlassen des Grundstücks / Haustüre.

Ob Einsatz oder normaler Dienst ist dabei völlig wumpe, da gibt es keinen Unterschied.

Und die Oma, die einen Herzanfall wegen des lauten gepiepses vom FME erleidet, auch die ist nicht versichert.

Wers nun umbedingt nicht glauben will, ein Anruf bei der FUK wird sicherlich hier klarheit bringen.
GUV??? Seit wann versichert der Kommunale Versicherungsverbund die Feuerwehr???

r.

Blinky
23.04.2006, 02:29
GUV??? Seit wann versichert der Kommunale Versicherungsverbund die Feuerwehr???


Bevor in Niedersachsen die FUK gegründet wurde, wahren die Feuerwehrangehöhrigen bei der GUV in Niedersachsen versichert.

Blinky

Alex22
23.04.2006, 08:14
Na, dann wünsche ich demjenigen, der sich den Knöchel beim aussteigen aus dem Bett im Einsatzfalle bricht schonmal viel Spass bei de Auseinandersetzung mit der FUK.

Versichert ist man erst mit verlassen des Grundstücks / Haustüre.

Ob Einsatz oder normaler Dienst ist dabei völlig wumpe, da gibt es keinen Unterschied.

Und die Oma, die einen Herzanfall wegen des lauten gepiepses vom FME erleidet, auch die ist nicht versichert.

Wers nun umbedingt nicht glauben will, ein Anruf bei der FUK wird sicherlich hier klarheit bringen.
GUV??? Seit wann versichert der Kommunale Versicherungsverbund die Feuerwehr???

r.

Mag ja sein das dies bei euch weiß Gott wo ist...
In Bayern läuft das über den GUV und der zahlt definitiv ab Auslösen des Alarms.
Alle andere wäre ja völlig hirnrissig.

F64098
23.04.2006, 09:58
Na, dann wünsche ich demjenigen, der sich den Knöchel beim aussteigen aus dem Bett im Einsatzfalle bricht schonmal viel Spass bei de Auseinandersetzung mit der FUK.


Manche Dinge im Leben sind einfacher, als man denkt: RTFF!
Ein Auszug aus der FAQ der FUK Nord:

Alarmierung
Ist ein Feuerwehrangehöriger versichert, wenn er nach Alarmierung (Sirene, Meldeempfänger, Telefon) im häuslichen Bereich verunglückt?

Ausnahmsweise besteht Versicherungsschutz im häuslichen Bereich, wenn die gebotene Eile und Hast für den Unfall wesentlich (mit-) ursächlich ist. In der Regel beginnt der UV-Schutz jedoch erst mit Durchschreiten der Gebäudeaußenhaustür.



Versichert ist man erst mit verlassen des Grundstücks / Haustüre.

Ob Einsatz oder normaler Dienst ist dabei völlig wumpe, da gibt es keinen Unterschied.


Da solltest Du die FUK schnellstens über ihren großen Irrtum in Kenntnis setzen



Und die Oma, die einen Herzanfall wegen des lauten gepiepses vom FME erleidet, auch die ist nicht versichert.


Der FM(SB), der im Einsatz an $innerer Ursache stirbt, auch nicht....



Wers nun umbedingt nicht glauben will, ein Anruf bei der FUK wird sicherlich hier klarheit bringen.


Ja, mach mal.



GUV??? Seit wann versichert der Kommunale Versicherungsverbund die Feuerwehr???


Schon immer. Und seit es z.B. die Unfallkasse Sachsen (UKS) gibt, gibt es dort keinen GUVV mehr. Alles nur eine Frage der großen Leuchtreklame am Verwaltungsgebäude.


MfG

Frank

hannibal
23.04.2006, 10:47
im Saarland heisst die GUV auch UKS

und deinem gebrochenen Knöchel sieht man nicht an ob es auf der Aussentreppe oder der Bettkante geknackt hat.
Is ja eh für die gute sache...

Max K.
23.04.2006, 17:58
Alle andere wäre ja völlig hirnrissig.
Eben.
Wie würde es denn sonst ausschauem, wenn man sich außerhalb seiner Wohnug befindet, wenn der Melder geht. Dann gilt der Versicherungsschutz von Auslösung des Alarms an?

Fabpicard
23.04.2006, 18:13
Hoi,

ich glaub da hast du was falsch verstanden:

/Joke an

Wenn du grade vor der Haustür stehst und der Melder geht, dann befindest du dich nicht im Einsatz.
Also erst rein ins haus, dann biste im Einsatz un dann wieder durch die Tür, damit der Versicherungsschutz da ist.

Joke aus/

Ne, jetz mal im Ernst, wenn man beim rausrennen die Türklinke nicht erwischt oder ähnliches, wärs ja doof zu sagen, "er hat die türe nicht durchbrochen und hat somit die wohnung nie verlassen" macht doch wirklich keinen sinn oder???

Und solangs halt "nur" ein Knöchel oder so ist und man sich noch ziehen kann, also ins Wohnzimmer zerren, das Siemens Telefon mitnehmen und vor die Haustür schleppen, dann den RTW rufen *g*


MfG Fabsi


P.S.: Möchte noch jemand bei dem Versicherungsträger für solche Fälle anrufen oder soll ich das übernehmen, wenns gewünscht ist ;) ???

Allmächtiger
23.04.2006, 22:46
laut unserer Ausbilder muss generell zwischen Dienstbetrieb und Einsatz unterschieden werden.

Beim normalen Dienst stimmt das mit der Haustür. Bei den FUK sind ja nach wie vor die so genannten Wegeunfälle versichert, d.h. wenn ich zur Wache unterwegs bin, bin ich auf dem direkten Weg zur Wache nach Verlassen der Haustür versichert.

Bei einem Einsatz sieht das ganze etwas anders aus: Uns wurde auch erklärt dass der Feuerwehrangehörige ab dem Zeitpunkt der Alarmierung versichert ist.
Die oben genannten Beispiele sind nämlich durch aus denkbar, gerade wenn man nachts vom Piepser geweckt wird kann man sich durch Hektik und Eile schnell auf die Nase legen.


Bin bei uns Sicherheitsbeauftragter (jedenfalls soll ich des mal machen, war schon auf Seminar), auf dem Seminar wurde uns die ganze Geschichte so erklärt, wie der Zitierte sie aufgeführt hat.

Hab aber noch eine Ergänzung: Nach dem Einsatz ist man auch auf dem Rückweg versichert, es ist sogar eine Pause zulässig, solange diese nicht länger als 2 Stunden andauert (z.B. Einkaufen). Dies wurde auch sehr anschaulich in einem der letzten Hefte des rheinland-pfälzischen Feuerwehrverbandes erklärt (Heftname "Brandhilfe").

EDIT: Habs gefunden, Übersicht des aktuellen Heftes: http://www.lfv-rlp.de/hp/aktuelles/brandhilfe-inhalt.pdf , der erste Beitrag im Teil "Industrie-Report"

http://www.lfv-rlp.de/hp/aktuelles/brandhilfe.htm Infos zur Zeitschrift

blue-devil-lg
24.04.2006, 06:29
Bei uns in der Wache ist auch seit geraumer Zeit ein Aushang, der ganz klar definiert:

Beim normalen Übungsdienst beginnt der Versicherungsschutz beim Übertreten der Haustürschwelle (nicht Wohnungstür), da davon auszugehen ist, dass im eigenen Haus keine besondere Unfallgefahr vorliegt.

Im Einsatzfall beginnt der Unfallschutz direkt mit der Alarmierung, da durch den Stress der Alarmierung (gerade Nachts) auch in der eigenen Wohnung ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.

Für den Rückweg gilt immer, dass der Versicherungsschutz an der Haustür endet, wobei der Rückweg bis zu 2 Stunden unterbrochen werden kann (Einkaufen, Besuch bei Freunden etc.) ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht.

Ich werde mal schauen, ob ich das einscannen und hier einstellen kann.

Gruß,

Lars

hannibal
24.04.2006, 20:34
und nach der Übung innerhalb von 2 Stunden heim und kein übermäßiger Alkoholgenuss !!

blue-devil-lg
24.04.2006, 21:26
So ich habe die entsprechenden Artikel gefunden:

http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=129&type=1

http://www.fuk-niedersachsen.de/pdf-dl.php?id=142&type=1

Auf den Seiten 12-14 der FUK News 2/2004 und den Seiten 12 und 13 der FUK News 1/2005 ist der Wegeunfall ganz klar erklärt. Das gilt auf jeden Fall für Niedersachsen, aber ich denke mal, dass auch in anderen Bundesländern so verfahren wird.

Schönen Abend noch!

Lars

Teletector
25.04.2006, 15:37
Für Rheinland-Pfalz definitiv so:

der gesetzliche Unfallversicherungsschutz beginnt und endet
grundsätzlich mit den Wegen zur oder von der Tätigkeit, welche
durch die Freiwillige Feuerwehr zu verrichten ist. Die Außenhaustür
des Wohngebäudes bildet dabei die jeweilige Grenze, d. h. auf dem
Weg zur Tätigkeit beginnt der Versicherungsschutz mit durchschreiten
der Außenhaustür und auf dem Rückweg endet der Versicherungsschutz
mit durchschreiten der Außenhaustür.

Damit ist der Versicherungsschutz im Wohngebäude ausgeschlossen.
Eine Ausnahme gilt bei Alarmeinsätzen. Hier beginnt der
Versicherungsschutz mit der Alarmierung " unter Umständen" bereits
im Wohngebäude. Aber auch bei einem Alarmeinsatz endet der
Versicherungsschutz auf dem Rückweg wieder mit durchschreiten der
Außenhaustür.

Gruß Tele.......

Allmächtiger
25.04.2006, 16:55
Für Rheinland-Pfalz definitiv so:

der gesetzliche Unfallversicherungsschutz beginnt und endet
grundsätzlich mit den Wegen zur oder von der Tätigkeit, welche
durch die Freiwillige Feuerwehr zu verrichten ist. Die Außenhaustür
des Wohngebäudes bildet dabei die jeweilige Grenze, d. h. auf dem
Weg zur Tätigkeit beginnt der Versicherungsschutz mit durchschreiten
der Außenhaustür und auf dem Rückweg endet der Versicherungsschutz
mit durchschreiten der Außenhaustür.

Damit ist der Versicherungsschutz im Wohngebäude ausgeschlossen.
Eine Ausnahme gilt bei Alarmeinsätzen. Hier beginnt der
Versicherungsschutz mit der Alarmierung " unter Umständen" bereits
im Wohngebäude. Aber auch bei einem Alarmeinsatz endet der
Versicherungsschutz auf dem Rückweg wieder mit durchschreiten der
Außenhaustür.

Gruß Tele.......


Das mit den 2h Unterbrechung gilt in Rheinland-Pfalz aber auch!

Alex22
25.04.2006, 17:01
Naja .. dann sind wir ja uns um auf das Thema zurückzukommen einig.
Der Versicherungsschutz gilt ab Alarm und nicht erst ab verlassen der haustür.

Brandbatsch
25.04.2006, 19:30
NEIN
Hallo

bis du von der GUV oder FUK

Gruß Michael