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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Funk Dienstanweisung



zwerch007
15.04.2006, 12:37
Hallo,

ich bin derzeit dabei unsere Funkdienstanweisung der Gemeinde zu überarbeiten (Freiwillige Feuerwehr) . Hat jemand eine Dienstanweisung, die er mir zur Verfügung stellen kann ? Oder Musterdienstanweisungen? Bin für jede Art von Vorschlägen dankbar.

Gruß

zwerch007

MiThoTyN
15.04.2006, 14:03
Hi Zwerch !!

Willkommen im Forum!!

Was für ne Anweisung? Was soll da drinne stehen? Sowas haben wir nicht. In der PDV810 steht doch alles drinne was man wissen muss, und das bekommt man auf dem Funklehrgang beigebracht. Was regelt ihr dann noch örlich bei euch mit dieser Anweisung?

Gruß Joachim

zwerch007
15.04.2006, 21:22
Also,

in unseren internen Dienstanweisung steht z.B. drin welcher Kanal für unsere Gemeinde verwendet wird, welche Funkgeräte wann zum Einsatz kommen, ....

Gruß

zwerch007

FiReFiGhTeR--OD
16.04.2006, 09:36
Also,

in unseren internen Dienstanweisung steht z.B. drin welcher Kanal für unsere Gemeinde verwendet wird, welche Funkgeräte wann zum Einsatz kommen, ....

Gruß

zwerch007
Hallo,

die Kanäle des BOS dind doch fest vergeben oder sehe ich das falch??? Da kann doch net jede Gemeinde Ihr eigenes süpchen kochen.
Und für was ne anweißung welches Fug wann benötigt wird.?? Wenn ich ein Fzg benötige nehme ich es da zu brauche ich doch keine Anweisung.

Sthet in der Anweisung bei euch dann das Fug XYZ darf nur ab Alarmstufe 2 oder so verwendet werden oder wie kann ich mir das vorstellen???

Schöne Ostern noch...

knutpotsdam
16.04.2006, 09:49
Eine "Funkordnung" ist eine nützliche Sache, haben wir in Potsdam auch (nur schon 10 Jahre alt und mitlerweile mit falschen Kanälen, die neue ist bei Nachfrage immer grad nicht auffindbar :)
Dort sollten folgende Dinge kurz und knapp niedergeschriben sein:
- Leitstelle (mit Erreichbarkeit Telefon, Fax,..)
- Zuständigkeitsbereich
- Funknetz (RS1, Gleichwelle..)
- 4m-Arbeitskanal
- 4m-Ausweichkanal
- Besonderheiten beim Anruf der Leiststelle (z.B. zwingender Status 5 oder TR 1, wenn Funk erst nach "Ruf" in Leitstelle aufgeschalten/ mitgehört wird)
- 4m-Kanäle der angrenzenden Leitstellen
- Rufkenner der festen Funkstellen, Rufnamenschema des jeweiligen Landes
- Einsatzstellenfunk mit Rufnamenregelung (soweit vorhanden)
- Arbeitskanal 2m
- Reservekanal 2m
- ggf. Relaiskanal für bes. Objekte (Tunnel-, Gebäudefunk)
- ggf. Musterkommunikationsplan für größere Einsatzlagen, mehrere Einsatzabschnitte
- ggf. Verweis auf die gestatteten Funkgeräte/ Funkempfänger, wenn Ausnahmeregelungen von der TRBOS durch die oberste Landesbehörde getroffen wurden (z.B. GP300)
- Regelung zum Mithören des Funks in der Wache (z.B. nur im Einsatzfall gestattet oder oder oder..)
Mehr fällt mir grade nicht ein, ich versuche mal die alte Vorschrift zu finden und einzuscannen.

Gruß
Knut

zwerch007
17.04.2006, 12:16
Genau knutpotsdam, vielen Dank! So was habe ich gemeint! Wenn du die alte Anweisung fidnest, und mir zuschicken könntest wäre ich dir extrem dankbar.

Die Anweisung dient ja nur zur Unterstützung und nicht um unser eigenes Süppchen zu kochen. Oder haben von euren Feuerwehrmännern alle die PDV DV810 im Kopf? Deshalb wollen wir für uns wichtige Punkte zusammenfassen und auf Papier bringen.

Gruss

zwerch007

knutpotsdam
18.04.2006, 09:03
Hallo,

hier ist die ALTE NICHT MEHR AKTUELLE Version.
Bitte schicke mir dann mal deine Kreation zu, wenn ich mal Zeit habe möche ich auch eine neue schreiben.

Gruß
Knut

Andreas 53/01
18.04.2006, 11:02
Hallo !

Solche Informationen gehören aber mehr zur Betriebsleitung und nicht in die Fahrzeuge.

Was interessiert die FF Hinterdorfhausen, welches Kennzeichen das TSF aus Vorderstadt hat und umgekehrt !?

Die gängisten Betriebskanäle der Stadt bzw. Gemeinde, davon geht man aus sollte ein ausgebildeter Sprechfunker aus dem Gedächtnis heraus wissen. Andere als die durch die Betriebsleitung zugeteilten Kanäle sollten / dürfen eh nicht ohne die Zustimmung der Funkbetriebsleitung geschaltet werden, die dann aber auch nachgefragt werden können. Funkrufnamwenkataloge ändern fast halbjährlich, kann man sich diese Arbeit auch sparen.

Also, bitte keine Dienstlichen Anweisungen der Städte-u.Gemeinde - oder Kreisverwaltungen hier zum Download einstellen, schon aus dem Aspekt der " Dienstlichen " Anweisung heraus sind diese Informationen nur einem bestimmten Personenkreis vorbehalten und nicht für die öffentlichkeit bestimmt!

MfG

knutpotsdam
18.04.2006, 11:08
Hallo,

obige Anweisung ist ja nicht mehr aktuell und auch nicht als VS NfD eingestuft.